? Reiseabbruch bei verpasstem Umstieg (Fahrkarten und Angebote)
Eine Frage an die Runde: was bekommt man konkret zurück, wenn man eine Reise bei einem verpassten Umstieg abbricht, weil man eine Stunde oder über eine Stunde später am Ziel wäre mit dem nächsten Zug?
Gegeben sei die Situation Dortmund-Görlitz, Umstieg in Berlin und Dresden.
Der ICE aus Dortmund hat in Berlin solche Verspätung, dass der IC/EC nach Dresden nicht mehr erreicht wird, aber selbst unter einer Stunde (z.B. 20 Minuten Verspätung in Berlin). Es liegt ein Flexpreisticket vor.
Der Fahrgast reicht nun das Formular ein und kreuzt an, dass er die Reise in Berlin abgebrochen habe. Das Feld "angekommen bin ich am" lässt er frei.
1) Zurück kommt nun ein Brief vom Servicecenter, wo ein Erstattungsanspruch abgelehnt wird, da die Verspätung am Abbruchbahnhof unter 1 Stunde gelegen hätte.
2) Im nächsten Fall kommt ein Brief zurück, wo nur die Differenz der Wege Dortmund-Berlin und Dortmund-Görlitz erstattet wird, gleiche Begründung wie in 1)
3) Im letzten Fall wird der gesamte Betrag der Reise incl. Reservierungen erstattet.
Alles erlebt, aber auf welcher Grundlage?
Die DB schreibt selbst auf ihrer Seite:
"Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie
- von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
- sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind
- sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind."
vgl. https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml
Auf der Seite der TBNE steht hingegen:
"Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke, den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.
Soweit die Reise unterwegs abgebrochen wird, weil sie aufgrund der Verspätung sinnlos geworden ist, besteht auch der Anspruch auf Erstattung des Betrages für die bereits durchfahrene Strecke sowie erforderlichenfalls die Erstattung der Fahrkarte für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof der Reise."
vgl. https://www.fahrgastrechte.info/Wie-mache-ich-meine-Rechte-geltend.85.0.html
Für mich liest es sich so, dass der Fahrgast nochmal schriftlich der DB erklären muss, dass er den Abbruch gemacht hat, weil die Reise sinnlos geworden ist. Kreuzt er nur Abbruch an, gibts gar nichts zurück.
Schreibt er dagegen herein, er sei um XX:XX Uhr am Ziel angekommen, gibt es 25 oder 50% des Betrags zurück.
Wo liegt der Gedankenfehler?
A.D.
! Reiseabbruch bei verpasstem Umstieg
Wo liegt der Gedankenfehler?
Ich verstehe die Frage nicht. Du hast doch die DB-Seite verlinkt, auf der alles steht!?
Wenn das Service-Center nicht so entscheidet, wie es die Fahrgastrechte regeln, muss man reklamieren.
Bye. Flo.