Unsinn (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Samstag, 15.12.2018, 17:48 (vor 2663 Tagen) @ Christian_S

Ob das in den AGB steht ist nicht entscheidend, die DB hat für das konkrete Angebot diese Grenze festgelegt und das ist ihr gutes Recht.

Angebote im Supermarkt kannst Du auch nicht unbegrenzt kaufen, da gibts auch oft die festgelegte Grenze der "handelsüblichen Menge".

Lassen wir einmal offen, ob die DB das wirklich festgelegt hat und das nicht von REWE war und lassen wir ebenso offen, ob eine solche Bestimmung rechtswirksam wäre. Fakt ist, dass der Kunde die entsprechende Anzahl an Gutscheinen besaß und keine Zweifel bestehen, dass diese rechtmäßig erworben wurden; nebenbei soll es auch Leute mit großen Familien und/oder entsprechendem Bekanntenkreis geben, so dass es selbst beim Einzelkauf kein Problem ist, die haushaltsüblichen Mengen einzuhalten und weder eine Weitergabe noch ein Weiterverkauf ist verboten, nicht einmal das Märkte abklappern und in jedem Markt eine kleinere Stückzahl zu kaufen, was in Großstädten auch kein Problem ist.

Das Versagen liegt hier vollumfänglich im Bereich der DB, im Zweifelsfall muss die mit den 160 Gutscheinen umgehen können (die könnten ja auch aus Fahrgastrechten oder sonstwoher stamen). Es ist schon merkwürdig, dass hier dsa Problem überhaupt auf den Kunden abgewälzt wird. Und bevor jetzt Schlaumeier kommen: AGBs, welche die stückzahlmäßige Annahme gültiger Gutscheine beschränken, wären mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam.

Über die moralische Komponente (ist es legitim, so viele Gutscheine zu erwerben) kann man streiten, das Verhalten der DB ist zwar nachvollziehbar, aber, wie bereits erwähnt, eigentlich eine Folge der eigenen Unfähigkeit.


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