Nachzahlung bei höherer Produktklasse (Fahrkarten und Angebote)

John_Doe, Dienstag, 09.02.2010, 16:30 (vor 6022 Tagen)

Hallo Wissende!

Ich hätte gern mal von berufener Stelle (aus diversen Threads konnte ich erkennen, dass es viele intime Kenner der Beförderungsbedingungen gibt :-) eine Aussage zu folgendem Sachverhalt:

Ticket: Lutherstadt Lutherst Wittenberg - Koblenz+City, mit ICE (Umst. Mainz)
vorgeschlagene Verbindung ICE1654-RE4364
mögliche Verbindung ...-IC2114 (nur praktisch, nicht nach Fahrplan, vgl. anderer Beitrag von mir: nach internem Fahrplan besteht zeitlich Anschluss, der "künstlich" über eine spätere Ankunft des ICE in Mainz unterdrückt wird)

Jetzt mein "Problem": Lt. Zugpersonal im IC müßte ich angeblich normalerweise einen Aufschlag aufgrund der höheren Produktklasse (IC statt RE) nachzahlen. Hä? Die aufgedruckte "höchste" Produktklasse ist ICE, wieso soll ich dann bei Upgrade von RE auf IC nochmal einen Aufschlag zahlen, der Aufschlag gilt doch für die gesamte "relationsbezogene Fahrkarte" (O-Ton Bef.-Bed.)???

Wer hat Recht?

Gruß
John_Doe

PS: Wo im Kundenbereich findet man den Download der Preisliste für Normalpreise IC/ICE (habe nur Produktklasse C gefunden)?


Auszug Beförderungsbedingungen:

2.7 Produktklassen und Wege
Eine Fahrkarte mit einem Start- und Zielbahnhof im Eisenbahnverkehr wird als „relationsbezogene Fahrkarte“ bezeichnet. Die zur Beförderung auf das Fahrziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte durch die Wegeangabe bzw. Angabe der Produktklasse kenntlich gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe gelten nur für den direkten Weg, Fahrkarten ohne Angabe einer Produktklasse nur für die Produktklasse C. Bei Fahrten außerhalb der Wegeangaben (Umwege) bzw. in einer höheren Produktklasse hat der Reisende die Differenz zwischen den Normalpreisen der in der Fahrkarte ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse und des Umweges bzw. der höheren Produktklasse zu zahlen. Ein BahnCard-Rabatt (BahnCard 25/BahnCard 50) wird gewährt.

3.2 Normalpreis
3.2.1 Der Normalpreis ist das jeweils für eine bestimmte Verbindung in Abhängigkeit von der gewählten Produkt- und Wagenklasse festgesetzte Entgelt. Werden für Teilstrecken einer Verbindung Züge unterschiedlicher Produktklassen benutzt, berechnet sich der Normalpreis für die Gesamtstrecke nach der höchsten Produktklasse.

Nachzahlung bei höherer Produktklasse

Matze86, München, Dienstag, 09.02.2010, 16:33 (vor 6022 Tagen) @ John_Doe
bearbeitet von Matze86, Dienstag, 09.02.2010, 16:34

Hallo Wissende!

Ich hätte gern mal von berufener Stelle (aus diversen Threads konnte ich erkennen, dass es viele intime Kenner der Beförderungsbedingungen gibt :-) eine Aussage zu folgendem Sachverhalt:

Ticket: Lutherstadt Lutherst Wittenberg - Koblenz+City, mit ICE (Umst. Mainz)
vorgeschlagene Verbindung ICE1654-RE4364
mögliche Verbindung ...-IC2114 (nur praktisch, nicht nach Fahrplan, vgl. anderer Beitrag von mir: nach internem Fahrplan besteht zeitlich Anschluss, der "künstlich" über eine spätere Ankunft des ICE in Mainz unterdrückt wird)

Jetzt mein "Problem": Lt. Zugpersonal im IC müßte ich angeblich normalerweise einen Aufschlag aufgrund der höheren Produktklasse (IC statt RE) nachzahlen. Hä? Die aufgedruckte "höchste" Produktklasse ist ICE, wieso soll ich dann bei Upgrade von RE auf IC nochmal einen Aufschlag zahlen, der Aufschlag gilt doch für die gesamte "relationsbezogene Fahrkarte" (O-Ton Bef.-Bed.)???

Wer hat Recht?

Du hast Recht, sofern du kein zuggebundenes Ticket hattest (Sparpreis).
Ich nehme an, du hattest ein Normalpreis-Ticket (mit ggf. BC-Rabatt).

Edit: Einen ähnlichen Fall gibt es hier.

Nachzahlung bei höherer Produktklasse

ICE 79, Dienstag, 09.02.2010, 19:56 (vor 6022 Tagen) @ John_Doe

Du hast wie Matze schon geschrieben hat die Relation zum Preis vom Tarif "A" gelöst. Du fährst in "B" und das ist günstiger... Am besten wenn die Gültigkeit noch nicht angebrochen wurde für 0 EUR zurückgeben und dann neu in "B" lösen.

Es wird ja nur der RE ersetzt ...

safe go, Chemnitz, Dienstag, 09.02.2010, 20:07 (vor 6022 Tagen) @ ICE 79

... daher wird das mit dem Zurückgeben wohl nix ;)

Ähm, du hast da was falsch verstanden....

Ozzwald, Dienstag, 09.02.2010, 22:25 (vor 6022 Tagen) @ safe go
bearbeitet von Ozzwald, Dienstag, 09.02.2010, 22:28

Vor dem 1. GT kannst du FK zum NP zurückgeben und neu lösen.
Es interessiert keinen, warum wieso weshalb.

Du könntest theoretisch, 100 FK für in sagen wa ma 6 Wochen zum Normalpreis kaufen, und alle 100 FK vor dem 1.GT (oder auch noch am selben Tag wo du sie gekauft hast) wieder zurückgeben. Die werden dich zwar blöd angucken, mehr aber auch nicht.

NP FK kannst du jederzeit vor dem 1.GT ohne Nennung von Gründen erstatten lassen / umtauschen.

(Auch nach am /nachdem 1.GT abzüglich 15€ Gebühr, wenn diese nicht entwertet wurde und du die Beförderungsleistung nicht in Anspruch genommen hast)

jetzt verwirrst du mich. ...

safe go, Chemnitz, Mittwoch, 10.02.2010, 06:22 (vor 6021 Tagen) @ Ozzwald

Er möchte ja weiterhin als erstes mit dem ICE fahren und da kannste ne Fahrkarte zurückgeben und zum gleichen Preis ne neue kaufen - und das bringt's dann wohl auch nicht ;)

Gutschein?

Tommyboy, OWL, Mittwoch, 10.02.2010, 11:28 (vor 6021 Tagen) @ Ozzwald

NP FK kannst du jederzeit vor dem 1.GT ohne Nennung von Gründen erstatten lassen / umtauschen.

Hallo,

weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man einen Gutschein zur Zahlung der FK eingesetzt hat? Über dem Preis steht dann ja "KE", keine Erstattung. Bekommt man über den Betrag einen neuen Gutschein oder ist der Gutschein verloren?

Gruß,
Tommyboy

--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)

Gutschein!

liebe70, Mittwoch, 10.02.2010, 12:50 (vor 6021 Tagen) @ Tommyboy

weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man einen Gutschein zur Zahlung der FK eingesetzt hat?

Ja, ich. :-)

Über dem Preis steht dann ja "KE", keine Erstattung. Bekommt man über den Betrag einen neuen Gutschein oder ist der Gutschein verloren?

Du bekommst einen neuen Gutschein. Ein Gutschein ist ja auch keine Erstattung im eigentlichen Sinne der Barauszahlung oder Überweisung auf ein Konto.

Gruß, Ralf

Gutschein?

JanKrohn, Vaals (NL), Mittwoch, 10.02.2010, 15:57 (vor 6021 Tagen) @ Tommyboy

weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man einen Gutschein zur Zahlung der FK eingesetzt hat? Über dem Preis steht dann ja "KE", keine Erstattung. Bekommt man über den Betrag einen neuen Gutschein oder ist der Gutschein verloren?

Kommt auf den Mitarbeiter an. Wenn der stur ist, und sich nicht auskennt, dann leider nicht... (Hier spricht die eigene Erfahrung...)

Gruß,
Jan

--
--
http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Nachzahlung bei höherer Produktklasse

John_Doe, Mittwoch, 10.02.2010, 00:34 (vor 6022 Tagen) @ ICE 79

Du hast wie Matze schon geschrieben hat die Relation zum Preis vom Tarif "A" gelöst. Du fährst in "B" und das ist günstiger... Am besten wenn die Gültigkeit noch nicht angebrochen wurde für 0 EUR zurückgeben und dann neu in "B" lösen.


Ich hatte zwar beim Zuschlag keine Ahnung...
...aber wie safe go angemerkt hat, wird das wohl mit dem Umtausch nix mehr. Nur zur Klarstellung:
Ich fahre
ICE WB-MZ 06:33 - 11:20 (Kundenfahrplan) und steige dann in den
IC MZ-KO 11:20 - 12:10 (Kundenfahrplan), anstatt zu warten auf
RE MZ-KO 11:51 - 12:52 (Kundenfahrplan einschl. Fahrkarte), weil
ICE WB-MZ 06:33 - 11:15 (interner Fahrplan) bereits in MZ ist.

Ich steige also nach Fahrplan in 0,nix um, während der eine Zug stehen bleibt, und der andere zeitgleich anfährt, und das ohne Beamen ;-)
Und in den 0 Minuten und Sekunden schaffe ich mit Sicherheit nicht, mir (geht das überhaupt) die Reststrecke erstatten zu lassen plus neuer Fahrkarte zu kaufen...

Aber falls das hier nochmal lesen sollte: Gibts einen offiziellen Download der Preisliste für A+B (IC/ICE), ich konnte wie bereits erwähnt nur C finden...

Dank & Gruss
John_Doe

Nachzahlung bei höherer Produktklasse

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 10.02.2010, 02:18 (vor 6022 Tagen) @ John_Doe
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 10.02.2010, 02:18

Aber falls das hier nochmal lesen sollte: Gibts einen offiziellen Download der Preisliste für A+B (IC/ICE), ich konnte wie bereits erwähnt nur C finden...

Nein, weil es Relationspreise ("Von-A-nach-B-Preise") sind, die nicht in erster Linie aufgrund der Entfernung entstehen. Somit kann man nie sagen "70 km ICE kosten x Euro".

Nachzahlung bei höherer Produktklasse

balduin, Mittwoch, 10.02.2010, 01:10 (vor 6022 Tagen) @ John_Doe

Das mit dem Nachlösen im IC ist Schwachsinn, du könntest sogar ICE bis zum Ziel fahren. Solange bei der Fahrt ICE steht, darfst du alle Produktklassen benutzen. Ausnahmen sind natürlich beim Sparpreis (zuggebundene Fahrkarten). Aber sonst kein Problem.

Nachzahlung bei höherer Produktklasse

ICE584, Mühldorf am inn, Donnerstag, 11.02.2010, 23:41 (vor 6020 Tagen) @ balduin

Ich hatte schon mal so einen Fall. Ich hatte ein Dauer Spezial von Kempten nach Limburg Lahn. Wollte aber ab Frankfurt Main mit dem ICE bis Limburg Süd (ICE Bahnhof) fahren. Ich wollte das Dauer Spezial bis Limburg Süd buchen, bekam aber leider keinen Sparpreis mehr. Also gab ich Limburg Lahn ein. Ich fragte in Frankfurt einen Zub, der sagte, das ist egal, ob sie mit dem RE oder dem ICE fahren. Ich wunderte mich zwar, stieg aber ohne zu zögern in den ICE ein. Bei der Kontrolle ohne Probleme.

Also riskiers doch einfach mal, oder stell dich dumm.

Gruß ICE 584

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