Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)
Hallo zusammen,
heute ist mir aufgefallen, dass sich beim Kauf von Maxdome/MyTrain-Tickets folgende Passage findet:
"Im Fahrgastrechtefall wird im Rahmen von Erstattung / Entschädigung ein Kaufpreisanteil für die Fahrkarte in Höhe von 19,00 € zugrunde gelegt."
Das Servicecenter Fahrgastrechte argumentiert das so, dass man mir ja nicht das Maxdome-Abo erstatten könnte, wenn der Zug zu spät ist. Das sehe ich eigentlich ein, ABER:
Beim Kauf von meinem letzten Maxdome-Ticket habe ich folgendes gesehen (und gespeichert):
Das bekommst Du:
• Preis für 2 DB DB-Tickets: 85 €
• 6 Monate maxdome Paket: Kostenlos
• Nach Ablauf der 6 Monate: 7,99 € pro Monat, wenn nicht 14 Tage vor Ablauf der 6 gekündigt; danach monatlich kündbar mit einer Frist von 14 Tagen zum Vertragsmonatsende
Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?
Warum nicht? Du kaufst 6 Monate Maxdome und zwei Bahnfahrten im Paket - Für z.B. Rail and Fly wird ja auch ein Pauschalwert angesetzt, und nicht anhand des Gesamtpreises entschädigt.
Oder umgekehrt - was würdest du machen, wenn da stünde 85€ für 6 Monate Maxdome, 2 Bahnfahrten frei?
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Weg mit dem 4744!
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?
Warum nicht? Du kaufst 6 Monate Maxdome und zwei Bahnfahrten im Paket - Für z.B. Rail and Fly wird ja auch ein Pauschalwert angesetzt, und nicht anhand des Gesamtpreises entschädigt.
Weil Maxdome explizit einen Wert von 85€ für die Bahnfahrten angibt, und die 6 Monate Maxdome explizit kostenlos sind. (Das entspricht auch ziemlich genau dem Wert, den das für mich hat. Ich habe mittlerweile 5 parallele Maxdome-Abos, alle außer vielleicht noch dem ersten sind für mich wirklich uneingeschränkt wertlos.)
Oder umgekehrt - was würdest du machen, wenn da stünde 85€ für 6 Monate Maxdome, 2 Bahnfahrten frei?
Das ist ein hypothetisches Beispiel, denn Maxdome ohne Bahn-Ticket kostet nur 7,99€ pro Monat, also maximal 48€ für 6 Monate. Unter 19€ Belegwert kommt man so also realistisch kaum. Aber nehmen wir mal an, es gäbe das Angebot "48€ für 6 Monate Maxdome, 2 Bahnfahrten frei", dann würde ich akzeptieren, dass es gar keine Erstattung gibt, weil die Bahntickets wirklich nichts gekostet haben.
Ich wäre auch OK damit, wenn die Maxdome-Leute ein Angebot der Art "47€ für 6 Monate Maxdome, 2x19€ für zwei Bahnfahrten" machen würden (was dann auch 85€ wären). Dann wäre ich mit einem Belegwert von 19€ einverstanden. Aber diese Trickserei, auf der einen Seite nur 19€ Belegwert anzubieten, auf der anderen Seite aber (warum auch immer) den Maxdome-Paketpreis komplett dem Bahnticket zuzuschlagen, das kann ich nicht nachvollziehen.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Ich empfehle einen entsprechend begründeten Widerspruch und wenn das nichts hilft eben an die Aufsichtsbehörde wenden, gut begründet & unter Einreichung der Informationen, was da urpsünglich bei maxdome stand.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?
Ja, das ist legitim. Die Erstattung richtet sich nach dem Preis, nicht nach dem Wert.
Falls das Gefühl besteht, dass der Preis nicht 19 € beträgt, kann man das natürlich hinterfragen. Ich halte die Angabe jedoch für realistisch.
Bye. Flo.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?
Ja, das ist legitim. Die Erstattung richtet sich nach dem Preis, nicht nach dem Wert.Falls das Gefühl besteht, dass der Preis nicht 19 € beträgt, kann man das natürlich hinterfragen. Ich halte die Angabe jedoch für realistisch.
Bye. Flo.
Ich würde als für die Fahrgastrechte relevanten Preis der gebuchten Fahrkarte folgenden as maßgeblich erachten:
PreisxxxxxxxxxxxxxxFahrkarte = [Hypothetischer Preis Sparpreis zum Buchungszeitpunkt Fahrt 1]
Preis Fahrkarte = -------------------------------------- ----------------------------------------------------------------------
Preis Fahrkarte = [Hypothetischer Preis Sparpreis Fahrt 1 + 2]+[Hypothetischer Preis maxdome für die Laufzeit]
Das scheint mir der Preis zu sein, den der Fahrgast für die Fahrt "tatsächlich entrichtet" hat i.S.d. Art. 16 Abs. 1 UAbs. 3 FRVO
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?
Warum nicht? Du kaufst 6 Monate Maxdome und zwei Bahnfahrten im Paket - Für z.B. Rail and Fly wird ja auch ein Pauschalwert angesetzt, und nicht anhand des Gesamtpreises entschädigt.
Weil Maxdome explizit einen Wert von 85€ für die Bahnfahrten angibt, und die 6 Monate Maxdome explizit kostenlos sind. (Das entspricht auch ziemlich genau dem Wert, den das für mich hat. Ich habe mittlerweile 5 parallele Maxdome-Abos, alle außer vielleicht noch dem ersten sind für mich wirklich uneingeschränkt wertlos.)
Dann bitte bei Maxdome beschweren, Werbung und Wirklichkeit sind immer 2 verschiedene Sachen.
Warum schließt man dann 5 Abos ab?
Die Bahn erstattet das, was sie für das Ticket auch bekommen hat, und das scheint dann wohl 19 € sein.
Es ist eben ein Paket.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Ich würde als für die Fahrgastrechte relevanten Preis der gebuchten Fahrkarte folgenden as maßgeblich erachten:
PreisxxxxxxxxxxxxxxFahrkarte = [Hypothetischer Preis Sparpreis zum Buchungszeitpunkt Fahrt 1]
Preis Fahrkarte = -------------------------------------- ----------------------------------------------------------------------
Preis Fahrkarte = [Hypothetischer Preis Sparpreis Fahrt 1 + 2]+[Hypothetischer Preis maxdome für die Laufzeit]
Ich vermute, Dir fehlt ein "* Zahlbetrag", denn ansonsten kommt etwas einheitenloses raus.
FRVO
Was ist das?
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
(Das entspricht auch ziemlich genau dem Wert, den das für mich hat. Ich habe mittlerweile 5 parallele Maxdome-Abos, alle außer vielleicht noch dem ersten sind für mich wirklich uneingeschränkt wertlos.)
Dann bitte bei Maxdome beschweren, Werbung und Wirklichkeit sind immer 2 verschiedene Sachen.Warum schließt man dann 5 Abos ab?
Weil man keine Maxdome-Tickets mehr kaufen kann, ohne ein Abo abzuschließen. Früher gab's einen Maxdome-Coupon, den man einfach verfallen lassen konnte - das hat aber anscheinend die Abozahlen im Geschäftsbericht nicht stark genug erhöht. Jetzt zwingt man Käufern direkt das Abo auf (und verbieten den Kauf mit einer Email-Adresse, die schon ein Abo hat).
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
(Das entspricht auch ziemlich genau dem Wert, den das für mich hat. Ich habe mittlerweile 5 parallele Maxdome-Abos, alle außer vielleicht noch dem ersten sind für mich wirklich uneingeschränkt wertlos.)
Dann bitte bei Maxdome beschweren, Werbung und Wirklichkeit sind immer 2 verschiedene Sachen.Warum schließt man dann 5 Abos ab?
Weil man keine Maxdome-Tickets mehr kaufen kann, ohne ein Abo abzuschließen. Früher gab's einen Maxdome-Coupon, den man einfach verfallen lassen konnte - das hat aber anscheinend die Abozahlen im Geschäftsbericht nicht stark genug erhöht. Jetzt zwingt man Käufern direkt das Abo auf (und verbieten den Kauf mit einer Email-Adresse, die schon ein Abo hat).
Eben, weil die Ihr Abo verkaufen möchte, ist doch kein Fahrkartenverkäufer.
Ich brauche so eine Sache nicht.
Die Filme sind doch auch im ICE zu sehen, oder so ähnlich, und dahat man halt mit der DB Fernverkehr ein Koppelgeschäft abgeschlossen, und die Fahrkarten zu 19 € eingekauft.
ist dann ja immer noch fast 1 € günstiger, wenn man 38 € für Fahrkarten, und dazu noch 47,94 € für das ABO. Kann man bei den Handyverträgen doch genau so sehen.
FGR stehen halt nur auf dem bezahlten Fahrpreis zu, und der ist dann wohl eben diese 19 €.
Steht denn auf der Fahrkarte ein Preis, bzw. wie sieht dass den mit dem MwSt Anteil aus.
Hier kann man bei Auslandsfahrkarten genau den Anteil ablesen den die DB beansprucht.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Steht denn auf der Fahrkarte ein Preis, bzw. wie sieht dass den mit dem MwSt Anteil aus.
Hier kann man bei Auslandsfahrkarten genau den Anteil ablesen den die DB beansprucht.
Gute Idee, aber leider nichts:
Positionen Preis MwSt D: 19% MwSt D: 7%
ICE Fahrkarte 1 0,00€
Summe 0,00€
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Steht denn auf der Fahrkarte ein Preis, bzw. wie sieht dass den mit dem MwSt Anteil aus.
Hier kann man bei Auslandsfahrkarten genau den Anteil ablesen den die DB beansprucht.
Gute Idee, aber leider nichts:
Positionen Preis MwSt D: 19% MwSt D: 7%
ICE Fahrkarte 1 0,00€
Summe 0,00€
Was ist den der Ausstellungsort der Rechnung, da gibt es in der EU ja so Tricks, dann kann es dann eben Ausland sein.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Ich würde als für die Fahrgastrechte relevanten Preis der gebuchten Fahrkarte folgenden as maßgeblich erachten:
PreisxxxxxxxxxxxxxxFahrkarte = [Hypothetischer Preis Sparpreis zum Buchungszeitpunkt Fahrt 1]
Preis Fahrkarte = -------------------------------------- ----------------------------------------------------------------------
Preis Fahrkarte = [Hypothetischer Preis Sparpreis Fahrt 1 + 2]+[Hypothetischer Preis maxdome für die Laufzeit]
Ich vermute, Dir fehlt ein "* Zahlbetrag", denn ansonsten kommt etwas einheitenloses raus.
FRVO
Was ist das?
Richtig, der ist beim formatieren irgendwie verloren gegangen.
FRVO = VO 1371/2007
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?
Ja, das ist legitim. Die Erstattung richtet sich nach dem Preis, nicht nach dem Wert.Falls das Gefühl besteht, dass der Preis nicht 19 € beträgt, kann man das natürlich hinterfragen. Ich halte die Angabe jedoch für realistisch.
Bye. Flo.
habe da mal mich kundig gemacht was das genau ist, und aktuell steht dort dieses:
Im Fahrgastrechtefall wird im Rahmen von Erstattung / Entschädigung ein Kaufpreisanteil für die Fahrkarte in Höhe von 19,00 € zugrunde gelegt.
https://www.mytrain.de/?utm_source=maxdomeshop&utm_medium=overlay&utm_campaign=...
Das gleich wurde vor einem Jahr auch schon von der DB so beantwortet.
Hier noch die AGB zu dem Ticket:
https://www.mytrain.de/agb/
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Steht denn auf der Fahrkarte ein Preis, bzw. wie sieht dass den mit dem MwSt Anteil aus.
Hier kann man bei Auslandsfahrkarten genau den Anteil ablesen den die DB beansprucht.
Gute Idee, aber leider nichts:
Positionen Preis MwSt D: 19% MwSt D: 7%
ICE Fahrkarte 1 0,00€
Summe 0,00€
Was ist den der Ausstellungsort der Rechnung, da gibt es in der EU ja so Tricks, dann kann es dann eben Ausland sein.
Die Buchung Ihres Online-Tickets erfolgte am 15.10.2018 17:37 Uhr. DB Fernverkehr
AG/DB Regio AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt, Steuernummer: 29/001/60002.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
FRVO
Was ist das?
FRVO = VO 1371/2007
Ah: "Die Entschädigung für eine Verspätung wird im Verhältnis zu dem Preis berechnet, den der Fahrgast für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat." (Artikel 17.) Danke!
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Steht denn auf der Fahrkarte ein Preis, bzw. wie sieht dass den mit dem MwSt Anteil aus.
Hier kann man bei Auslandsfahrkarten genau den Anteil ablesen den die DB beansprucht.
Gute Idee, aber leider nichts:
Positionen Preis MwSt D: 19% MwSt D: 7%
ICE Fahrkarte 1 0,00€
Summe 0,00€
Was ist den der Ausstellungsort der Rechnung, da gibt es in der EU ja so Tricks, dann kann es dann eben Ausland sein.
Die Buchung Ihres Online-Tickets erfolgte am 15.10.2018 17:37 Uhr. DB Fernverkehr
AG/DB Regio AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt, Steuernummer: 29/001/60002.
Dann hat sie ja gar keinen Fahrpreis, also eine Freifahrt.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Steht denn auf der Fahrkarte ein Preis, bzw. wie sieht dass den mit dem MwSt Anteil aus.
Hier kann man bei Auslandsfahrkarten genau den Anteil ablesen den die DB beansprucht.
Gute Idee, aber leider nichts:
Positionen Preis MwSt D: 19% MwSt D: 7%
ICE Fahrkarte 1 0,00€
Summe 0,00€
Die Buchung Ihres Online-Tickets erfolgte am 15.10.2018 17:37 Uhr. DB Fernverkehr
AG/DB Regio AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt, Steuernummer: 29/001/60002.
Dann hat sie ja gar keinen Fahrpreis, also eine Freifahrt.
Schlechter Vergleich. Auch bei einer (Bahn-Bonus-)Freifahrt kann es einen tatsächlich gezahlten Preis geben, der Grundlage für die Erstattung sein kann, ohne dass er auf dem Ticket steht. Im Falle der BB-Freifahrt sind das 1000 Punkte. Erstattungen über 250 oder 500 Punkte habe ich so schon mehrfach bekommen.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Schlechter Vergleich. Auch bei einer (Bahn-Bonus-)Freifahrt kann es einen tatsächlich gezahlten Preis geben, der Grundlage für die Erstattung sein kann, ohne dass er auf dem Ticket steht. Im Falle der BB-Freifahrt sind das 1000 Punkte. Erstattungen über 250 oder 500 Punkte habe ich so schon mehrfach bekommen.
Da hat man ja mit Punkte bezahlt, und genau diese gibt es dann zurück.
Habe gerade gestern eine FGR eingeschickt: 1500 Punkte 2 Stunden später angekommen, kommen 750 Punkte zurück.
Da ich Zeit hatte, habe ich mich beim Umsteigen auch nicht beeilt, hätte einen Zug früher bekommen können, das ist aber kein Anschlusszug gewesen, es fehlte eben 1 Min in Mindestumsteigezeit.
Bei der Aktion im letzten Jahr, wo es Freifahrten zu der Hälfte der Punkte gab, habe ich dann aber 50 % der vollen Punkte zurück bekommen und damit 100 %.
Aber nie den Preis was das Ticket in € gekostet hätte.
Bei dem Maxdome Ticket ist eben wie dort geschrieben, da beträgt der Anteil bei 19 €, und damit
4,75 € oder 9,50 €.
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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Bei der Aktion im letzten Jahr, wo es Freifahrten zu der Hälfte der Punkte gab, habe ich dann aber 50 % der vollen Punkte zurück bekommen und damit 100 %.
Glück gehabt, sags keinem.
Aber nie den Preis was das Ticket in € gekostet hätte.
Wieso auch? Du hast ja keine € bezahlt, da wäre eine Erstattung in € ja auch fehl am Platze.
Bei dem Maxdome Ticket ist eben wie dort geschrieben, da beträgt der Anteil bei 19 €, ...
Schön, dass Du das so hinnimmst. Ich bin damit eben nicht einverstanden, denn ich habe nicht nur 19€ bezahlt - u.a. wegen der widersprüchlichen Rechnung von Maxdome. Aber wir drehen uns im Kreis :)
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
habe da mal mich kundig gemacht was das genau ist, und aktuell steht dort dieses:
Im Fahrgastrechtefall wird im Rahmen von Erstattung / Entschädigung ein Kaufpreisanteil für die Fahrkarte in Höhe von 19,00 € zugrunde gelegt.
https://www.mytrain.de/?utm_source=maxdomeshop&utm_medium=overlay&utm_campaign=...
Siehe mein Ausgangsposting. Aber schreib's gern noch ein drittes mal ;)
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Unten steht es werden 19 Euro angesetzt. Du hast das Angebot angenommen und jetzt wird auf Basis der 19 Euro erstattet. Also läuft alles exakt so wie auf der Webseite beschrieben.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Unten steht es werden 19 Euro angesetzt. Du hast das Angebot angenommen und jetzt wird auf Basis der 19 Euro erstattet. Also läuft alles exakt so wie auf der Webseite beschrieben.
Du unterschlägst die zweite Hälfte meines Ausgangspostings. Auf der gleichen Webseite steht nämlich auch, dass ich für die Tickets 85€ bezahle, und die EU-Verordnung sagt, dass das die Basis für Entschädigungen sein muss.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Wenn ich das lese, gehe ich doch stark davon aus, dass jedes Bahn-Ticket 42,50€ Euro wert ist. Ist es in diesem Fall überhaupt legitim, den Belegwert auf 19€ zu kürzen?
Ja, das ist legitim. Die Erstattung richtet sich nach dem Preis, nicht nach dem Wert.Falls das Gefühl besteht, dass der Preis nicht 19 € beträgt, kann man das natürlich hinterfragen. Ich halte die Angabe jedoch für realistisch.
Ich nicht, und ich möchte hier noch mal einhaken, um zu widersprechen. Das aktuelle Angebot (für ein DB-Ticket) von MyTrain lautet "85€ für 3 Monate maxdome und 1 MyTrain DB-Ticket". Maxdome alleine kostet aber nur 7,99€ pro Monat, also grob 24€ für 3 Monate. Wenn das DB-Ticket dann nur 19€ kosten soll, frage ich mich, warum ich nicht nur 43€ bezahlen soll, sondern das doppelte. Sicher nicht, weil maxdome im Paket *teurer* ist als separat; nein, die Annahme, das DB-Ticket koste nur 19€, steht auf ganz wackeligen Beinen. Das ist (unter anderem) Grund für mich, die Erstattung auf Grundlage der 19€ nicht zu akzeptieren.
Ein weiteres Indiz in diese Richtung: Maxdome- und MyTrain-Ticketangebot unterliegen starken saisonalen Schwankungen. Kostete das Paket vor einigen Monaten noch 33€ für eine einzelne Fahrt, sind es jetzt (1 Monat vor Weihnachten - klingelt's?) 85€. Ich hoffe, mir will jetzt niemand erklären, dass das daran liegt, dass der maxdome-Teil des Pakets im Winter teurer sei, weil ... die Leitungen kälter sind? Sicher nicht.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Ich nicht, und ich möchte hier noch mal einhaken, um zu widersprechen. Das aktuelle Angebot (für ein DB-Ticket) von MyTrain lautet "85€ für 3 Monate maxdome und 1 MyTrain DB-Ticket". Maxdome alleine kostet aber nur 7,99€ pro Monat, also grob 24€ für 3 Monate. Wenn das DB-Ticket dann nur 19€ kosten soll, frage ich mich, warum ich nicht nur 43€ bezahlen soll, sondern das doppelte. Sicher nicht, weil maxdome im Paket *teurer* ist als separat; nein, die Annahme, das DB-Ticket koste nur 19€, steht auf ganz wackeligen Beinen. Das ist (unter anderem) Grund für mich, die Erstattung auf Grundlage der 19€ nicht zu akzeptieren.
Ein weiteres Indiz in diese Richtung: Maxdome- und MyTrain-Ticketangebot unterliegen starken saisonalen Schwankungen. Kostete das Paket vor einigen Monaten noch 33€ für eine einzelne Fahrt, sind es jetzt (1 Monat vor Weihnachten - klingelt's?) 85€. Ich hoffe, mir will jetzt niemand erklären, dass das daran liegt, dass der maxdome-Teil des Pakets im Winter teurer sei, weil ... die Leitungen kälter sind? Sicher nicht.
Ich persönlich Frage mich, ob das Ticket ein reines DB Angebot ist oder ob Maxdome von der DB Tickets zum Preis x (z. B. Pauschal 19,-€) abkauft. Diese Tickets werden dann von Maxdome, nur in Verbindung mit einem Abo zum Preis x verkauft und Maxdome streicht sich dann den Gewinn ein.
Maxdome wird es nur darum gehen, so viele Abo´s wie möglich abzuschließen und das Ticket ist ein "Gimmick" dazu. Wenn die Verbraucher dann am Ende gar nicht merken, dass sie eigentlich über das Ohr gehauen wurden, umso besser für das Unternehmen ;-)
Daher kann ich mir persönlich schon vorstellen, dass seitens der DB nur der Ticketpreise von 19€ (= was Maxdome an die DB bezahlt hat) zur Erstattung zu Grunde legt.
Aber wie schon geschrieben, wenn du dich mit der Erstattung ungerecht behandelt fühlst stehen dir ja noch diverse Optionen (z. B. EBA, Schlichtungsstelle, Rechtsweg) zur Verfügung.
Viele Grüße
--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Ich persönlich Frage mich, ob das Ticket ein reines DB Angebot ist oder ob Maxdome von der DB Tickets zum Preis x (z. B. Pauschal 19,-€) abkauft. Diese Tickets werden dann von Maxdome, nur in Verbindung mit einem Abo zum Preis x verkauft und Maxdome streicht sich dann den Gewinn ein.
Das kann natürlich gut sein!
Maxdome wird es nur darum gehen, so viele Abo´s wie möglich abzuschließen und das Ticket ist ein "Gimmick" dazu. Wenn die Verbraucher dann am Ende gar nicht merken, dass sie eigentlich über das Ohr gehauen wurden, umso besser für das Unternehmen ;-)
Och, ich finde gar nicht mal, dass jemand übers Ohr gehauen wirs. Geschickt eingesetzt kann so ein Ticket für den Gelegenheitsfahrer schon seine 60-80€ wert sein.
Daher kann ich mir persönlich schon vorstellen, dass seitens der DB nur der Ticketpreise von 19€ (= was Maxdome an die DB bezahlt hat) zur Erstattung zu Grunde legt.
Ja, klingt plausibel. Aber die EU-Verordnung sagt nun mal:
"Die Entschädigung für eine Verspätung wird im Verhältnis zu dem Preis berechnet, den der Fahrgast für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat."
Der Fahrgast (ich) - nicht der Reseller (Maxdome)!
Aber wie schon geschrieben, wenn du dich mit der Erstattung ungerecht behandelt fühlst stehen dir ja noch diverse Optionen (z. B. EBA, Schlichtungsstelle, Rechtsweg) zur Verfügung.
Mit der SÖP habe ich gute Erfahrungen gemacht, die versuche ich mal.
Maxdome/MyTrain und Fahrgastrechte
Noch ein Hinweis: Es gibt ein EuGH Urteil das für die FluggasttechteVO die Fluggesellschaften zur Berechnung des Werts eines Anteils von Teilstrecken an die Wertangabe bei der Buchung bindet. Bucht der Fluggast zB zwei Flugabschnitte zu je 100 Euro und kommt es zur Erstattung nur des zweiten Teils kann die Fluggesellschaft nicht einwenden, dass die zweite Teilstrecke nur 500 km lang gewesen sein, die erste aber 1500 km und daher nur 50 Euro zu erstatten seien. Diese Entscheidung erging im Zusammenhang mit der Herabstufung auf einer Teilstrecke. Dieser Ansatz ist mE voll auf unsere Situation übertragbar, sodass sogar die Hälfte des Gesamtpreises anzusetzen wären.
Richtigerweise halte ich eine Kombination mit meinem obigen Vorschlag für geboten. Man sollte den Preis wie oben von mir vorgeschlagen berechnen, eine Festlegung iSd EuGH aber als Untergrenze ansehen.