Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung (Allgemeines Forum)
Turbonegro, Sonntag, 07.02.2010, 14:23 (vor 6013 Tagen)
Der letzte ausbleibende Planfeststellungsbeschluss zur neuen Kurz-SFS Schliengen - Weil wurde erlassen und somit steht dem Ausbau der Strecke nichts mehr im Weg.
http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein-behoerde-erlaubt-bau-der-neuen-rheintalbahn
Im Bereich Haltingen und Weil wird der Güterverkehr, der Nahverkehr und der Fernverkehr getrennt.
Schematische Darstellung
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1188390/rpf-rheintalbahn-9.2-trasse...
Wer sich für den Baufortschritt interessiert, viele Fakten und vorallem viele aktuelle Bilder finden sich hier:
http://www.katzenbergtunnel.info/
Das Projekt ist selbstverständlich für den Güterverkehr, die Fahrplanqualität und den 4-gleisigen Ausbau der Rheintalbahn ein klarer Fortschritt. Dennoch würde mich interessieren, was und ob sich was im Fahrplan des Fernverkehrs ändert?
Ich denk mal, dass der ICE ca. 10 Minuten früher in Basel ankommen wird, was ja mal schön ist um Wendeverspätungen zu kürzen. Doch so richtig passt das nicht in den Schweizer Fahrplan, da die Ankunft zur Minute 45 und 55 dann zur Minute 35 und 45 erfolgt, Basel aber ein 00/30 Knoten ist.
Kann man irgendwo zwischen Mannheim und Schliengen noch irgendwelche Minuten gut machen?
Oder bleibt der Fahrplan einfach wie er ist und man hofft, dass bald die Rheintalbahn weiter ausgebaut wird?
Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
Graukärtchenfahrer, Symbaden, Sonntag, 07.02.2010, 15:05 (vor 6013 Tagen) @ Turbonegro
Kann man irgendwo zwischen Mannheim und Schliengen noch irgendwelche Minuten gut machen?
Sollte nicht Rastatt untertunnelt werden?
Aber auf der anderen Seite, was/warum bauen die gerade am Fluß in Rastatt, südlich kurz vor den Bahnhof in RA? Das sieht eher wie eine Brückenkonstruktion aus. In Verbindung mit einem Ausbau der Strecke von RA nach KA könnte man doch Vmax. sicherlich noch erhöhen, oder?
Komisch, den westlichen Abschnitt zwischen RA und KA hatte man letztes Jahr komplett saniert, bzw. alle Schienen und das Gleisbett ausgetauscht. Warum werden dort immer noch nur mit Vmax von 160km/h gefahren?
Jedenfalls würde eine Fahrt mit mind. 200km/h von Baden-Baden nach KA bestimmt noch eine Minuten sparen.
Außerdem könnte doch OG weiträumig umfahren, gerade weil nich jeder ICE dort hält. Diese Schleife kostet so viel an Zeit. Wie groß wäre hier eine Zeitersparnis?
Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
christian, Dienstag, 09.02.2010, 15:06 (vor 6011 Tagen) @ Graukärtchenfahrer
Hallo,
die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 160 km/h im Abschnitt Ka-RA hängt mit den dort verkehrenden Stadtbahnen der AVG zusammen.
Diese sind nur für Begegnungsgeschwindigkeiten von 160 km/h ausgerüstet.
Würden die Fernzüge in diesem Abschnitt scheller fahren,(was theoretisch möglich wäre)dürften die AVG-Triebwagen hier nicht mehr verkehren.
Ausserdem ist bereits neben der neuen B 36 (liegt in der Nähe der alten Strecke)eine Trasse für die neuen Schnellfahrgleise ausgehoben worden, eine
Nutzung kann aber erst nach Bau des Rastatter Tunnels erfolgen.
Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
Dirk, Sonntag, 07.02.2010, 15:09 (vor 6013 Tagen) @ Turbonegro
Der letzte ausbleibende Planfeststellungsbeschluss zur neuen Kurz-SFS Schliengen - Weil wurde erlassen und somit steht dem Ausbau der Strecke nichts mehr im Weg.
Moin,
na du bist ja optimistisch. Nach dem verlinkten Zeitungsbericht gibt es ja doch eine Menge "Gegner" dieses Projekts, die eine Klage erwägen. Wenn die kommt, gehen (unterstellt das EBA gewinnt den Prozess) locker noch mal drei bis fünf Jahre ins Land, bis die erste Baumaschine rollt.
Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
chris, Sonntag, 07.02.2010, 21:43 (vor 6013 Tagen) @ Dirk
Der letzte ausbleibende Planfeststellungsbeschluss zur neuen Kurz-SFS Schliengen - Weil wurde erlassen und somit steht dem Ausbau der Strecke nichts mehr im Weg.
Moin,
na du bist ja optimistisch. Nach dem verlinkten Zeitungsbericht gibt es ja doch eine Menge "Gegner" dieses Projekts, die eine Klage erwägen. Wenn die kommt, gehen (unterstellt das EBA gewinnt den Prozess) locker noch mal drei bis fünf Jahre ins Land, bis die erste Baumaschine rollt.
Gleiche Spielchen wie mit der A49 in Nordhessen. Da finden dann irgendwelche Grünen und sonstige Gegner eine seltene Wildwuchsart oder sonst was und die Autobahn endet vorläufig im Nimmerland.
Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
ICE615, Sonntag, 07.02.2010, 23:12 (vor 6013 Tagen) @ chris
Der letzte ausbleibende Planfeststellungsbeschluss zur neuen Kurz-SFS Schliengen - Weil wurde erlassen und somit steht dem Ausbau der Strecke nichts mehr im Weg.
Moin,
na du bist ja optimistisch. Nach dem verlinkten Zeitungsbericht gibt es ja doch eine Menge "Gegner" dieses Projekts, die eine Klage erwägen. Wenn die kommt, gehen (unterstellt das EBA gewinnt den Prozess) locker noch mal drei bis fünf Jahre ins Land, bis die erste Baumaschine rollt.
Gleiche Spielchen wie mit der A49 in Nordhessen. Da finden dann irgendwelche Grünen und sonstige Gegner eine seltene Wildwuchsart oder sonst was und die Autobahn endet vorläufig im Nimmerland.
Genau das ist auch der Grund dafür, warum in Deutschland alle Bauvorhaben so unendlich lange dauern. In China baut man in drei Jahren (wohlgemerkt von ersten Gesprächen bis zur Eröffnung) eine Transrapidtrasse, hier braucht man für einen simplen Bahntunnel drei mal lange.
Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
Steffen, Sonntag, 07.02.2010, 23:56 (vor 6013 Tagen) @ ICE615
bearbeitet von Steffen, Sonntag, 07.02.2010, 23:57
Gleiche Spielchen wie mit der A49 in Nordhessen. Da finden dann irgendwelche Grünen und sonstige Gegner eine seltene Wildwuchsart oder sonst was und die Autobahn endet vorläufig im Nimmerland.
Genau das ist auch der Grund dafür, warum in Deutschland alle Bauvorhaben so unendlich lange dauern. In China baut man in drei Jahren (wohlgemerkt von ersten Gesprächen bis zur Eröffnung) eine Transrapidtrasse, hier braucht man für einen simplen Bahntunnel drei mal lange.
In China wird dafür auch mal eben ein Dorf beseitigt, und beim Bau sterben 20 Billigstarbeiter.
Wir haben es hier mit zwei Extremen zu tun, ich denke irgendwo im mittleren Drittel bewegt man sich sinnvollerweise.
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Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
chris, Montag, 08.02.2010, 00:19 (vor 6013 Tagen) @ ICE615
Der letzte ausbleibende Planfeststellungsbeschluss zur neuen Kurz-SFS Schliengen - Weil wurde erlassen und somit steht dem Ausbau der Strecke nichts mehr im Weg.
Moin,
na du bist ja optimistisch. Nach dem verlinkten Zeitungsbericht gibt es ja doch eine Menge "Gegner" dieses Projekts, die eine Klage erwägen. Wenn die kommt, gehen (unterstellt das EBA gewinnt den Prozess) locker noch mal drei bis fünf Jahre ins Land, bis die erste Baumaschine rollt.
Gleiche Spielchen wie mit der A49 in Nordhessen. Da finden dann irgendwelche Grünen und sonstige Gegner eine seltene Wildwuchsart oder sonst was und die Autobahn endet vorläufig im Nimmerland.
Genau das ist auch der Grund dafür, warum in Deutschland alle Bauvorhaben so unendlich lange dauern. In China baut man in drei Jahren (wohlgemerkt von ersten Gesprächen bis zur Eröffnung) eine Transrapidtrasse, hier braucht man für einen simplen Bahntunnel drei mal lange.
Da nimmt sich auch der Staat das Recht vor Grundstücke (bebaut, bewohnt oder nicht) zwangszuenteignen. ;) Sowas gibt's zum Glück (oder aus infrastruktureller Sicht: leider) hier nicht :)
Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
Steffen, Montag, 08.02.2010, 00:34 (vor 6013 Tagen) @ chris
Da nimmt sich auch der Staat das Recht vor Grundstücke (bebaut, bewohnt oder nicht) zwangszuenteignen. ;) Sowas gibt's zum Glück (oder aus infrastruktureller Sicht: leider) hier nicht :)
Bingo :))
Man kann das auch etwas abstrakter sehen: China ist auf das Wohl der Gesellschaft (und nur darauf) aus, während in Deutschland das Individuum im Mittelpunkt steht.
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Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
Jörg, Montag, 08.02.2010, 14:08 (vor 6012 Tagen) @ chris
Da nimmt sich auch der Staat das Recht vor Grundstücke (bebaut, bewohnt oder nicht) zwangszuenteignen. ;) Sowas gibt's zum Glück (oder aus infrastruktureller Sicht: leider) hier nicht :)
Oh doch das gibt es.
GG Art 14 Abs 3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
AEG §22 Abs1 Für Zwecke des Baus und des Ausbaus von Betriebsanlagen der Eisenbahn ist die Enteignung zulässig, soweit sie zur Ausführung eines nach § 18 festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig ist. Einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung bedarf es nicht.
Abs 2 Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen. Er ist für die Enteignungsbehörde bindend.
Grüße Jörg
Katzenbergtunnel bekommt seine südliche Anbindung
Steffen, Montag, 08.02.2010, 14:11 (vor 6012 Tagen) @ Jörg
Und wie lange dauert so eine Enteignung? (einschließlich sämtlicher Klagen etc.) :D
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JanGT, Montag, 08.02.2010, 14:22 (vor 6012 Tagen) @ Steffen
Und wie lange dauert so eine Enteignung? (einschließlich sämtlicher Klagen etc.) :D
Wenn das durch alle Instanzen geht, bei der Überlaustung der deutschen Gerichte schon mehrere Jahre.
In OWL zum Beispiel haben sich beim Weiterbau der A 33(geplant seit gut 20 Jahren!) auch einige Anwohner gegn jeglichen Vergleich der Behörden verweigert. Und in letzter Konsequenz wird dann so ein Verfahren eingeleitet.
Aber die Mühlen der Justiz malen nun mal sehr langsam, leider oft auch auf Kosten von Bahnprojekten ...
Aber trotzdem hinkt der Vergleich mit China natürlich noch gewaltig.
Bei denen klingelt vermutlich jemand morgens um sieben an der Tür und sagt: Bitte kommen sie heraus, ihr haus wird jetzt abgerissen!
In Sachen Zeitoptimierung eine glatte 1, sonst eher ne 6-
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Burkhard, Montag, 08.02.2010, 14:54 (vor 6012 Tagen) @ JanGT
Bei denen klingelt vermutlich jemand morgens um sieben an der Tür und sagt: Bitte kommen sie heraus, ihr haus wird jetzt abgerissen!
Oder wenn man von der ARbeit nach Hause kommt, sind schon Fakten geschaffen.
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Steffen, Montag, 08.02.2010, 15:00 (vor 6012 Tagen) @ Burkhard
Vor ein paar Tagen kam ein kurzer Bericht über ein paar chinesische Künstler die sich weigern, das Gebäude zu verlassen.
Die Umgebung ist schon abgerissen, Strom und Wasser gibt es natürlich längst nicht mehr! Und manchmal kommen Schlägerkommandos und gehen auf die Bewohner los oder randalieren (auch vor den Augen der Polizei).
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Benjamin.Keller, Montag, 08.02.2010, 16:23 (vor 6012 Tagen) @ JanGT
Und wie lange dauert so eine Enteignung? (einschließlich sämtlicher Klagen etc.) :D
Wenn das durch alle Instanzen geht, bei der Überlaustung der deutschen Gerichte schon mehrere Jahre.
In OWL zum Beispiel haben sich beim Weiterbau der A 33(geplant seit gut 20 Jahren!) auch einige Anwohner gegn jeglichen Vergleich der Behörden verweigert. Und in letzter Konsequenz wird dann so ein Verfahren eingeleitet.
So wie ich das verstanden habe, hakte es bei der A33 aber nie an der Enteignung, sondern an anderen Fragen (Lärmschutz für die recht nahe geliegenen Siedlung, aber vor allem nahegelegene/zur Durchquerung vorgesehene "Fauna-Flora-Habitat"-Umweltschutzgebiete). Letztlich muss man sich aber auch Fragen, ob man den langsamen Fortschritt beim Bau von großen Infrastrukturprojekten wirklich auf das Planungssystem schieben kann, oder ob nicht auch andere Faktoren eine Rolle spielen: mangelnde politische Unterstützung zB mit finanziellen Mitteln, starrhaltiges Festhalten an aus planungsrechtlicher Sicht unsinnigen Trassenführungen, etc. Letztlich brauchen eben auch die Projekte oft sehr lange, die aus unterschiedlichen Gründen stark umstritten sind (z.B. S21, diverse Autobahnverlängerungen), und das kann man auch als Erfolg von Demokratie und Rechtsstaat verstehen.
Und unterschätzt mal nicht das Instrument Enteignung, gerade bei leitungsgebundenen Infrastrukturen (SFS, BAB, Pipelines, Hochspannungsleitungen, ...) kommt es durchaus zur Anwendung.
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Jörg, Montag, 08.02.2010, 14:47 (vor 6012 Tagen) @ Steffen
Die übliche Dauer eines Enteignungsverfahrens liegt bei zwei bis drei Jahren.
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Benjamin.Keller, Montag, 08.02.2010, 16:34 (vor 6012 Tagen) @ Jörg
Die übliche Dauer eines Enteignungsverfahrens liegt bei zwei bis drei Jahren.
Falls die Enteignung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren gemacht wird, beginnt sie dann erst, wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig wird oder läuft das irgendwie parallel oder wie kann ich mir das vorstellen?
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Jörg, Montag, 08.02.2010, 18:13 (vor 6012 Tagen) @ Benjamin.Keller
Falls die Enteignung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren gemacht wird, beginnt sie dann erst, wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig wird oder läuft das irgendwie parallel oder wie kann ich mir das vorstellen?
§22 AEG Abs 2 besagt: "Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen. Er ist für die Enteignungsbehörde bindend."
Von daher kommt das Enteignungsverfahren im Anschluß an den Planfeststellungsbeschluß.
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Benjamin.Keller, Dienstag, 09.02.2010, 10:14 (vor 6011 Tagen) @ Jörg
§22 AEG Abs 2 besagt: "Der festgestellte oder genehmigte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen. Er ist für die Enteignungsbehörde bindend."
Von daher kommt das Enteignungsverfahren im Anschluß an den Planfeststellungsbeschluß.
Ah ja, okay, das macht Sinn. Dankeschön!
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chris, Montag, 08.02.2010, 14:50 (vor 6012 Tagen) @ Jörg
Wird diese Regelung auch nach einer Privatisierung bestehen bleiben?
Wenn ja, wird doch 100% die EU reinfunken und die DBAG vor's Kartellamt jagen, wenn dieses "Feature" nicht jeder beanspruchen könnte.
Verwirklichungsdauer von Verkehrsprojekten in D
Dirk, Montag, 08.02.2010, 18:50 (vor 6012 Tagen) @ chris
bearbeitet von Dirk, Montag, 08.02.2010, 18:53
Wird diese Regelung auch nach einer Privatisierung bestehen bleiben?
Wenn ja, wird doch 100% die EU reinfunken und die DBAG vor's Kartellamt jagen, wenn dieses "Feature" nicht jeder beanspruchen könnte.
Moin,
also juristisch ist "Die Bahn" ja schon privatisiert,nämlich als Aktiengesellschaft mit diversen "Töchtern/Söhnen" in Form von anderen Kapitalgesellschaften (AG bzw GmbH), die wiederum der Muttergesellschaft als Alleingesellschafterin gehören. Zurzeit sind die Aktien allerdings noch im Besitz des "Staates". Grundsätzlich ist eine Enteignung auch zugunsten einer privaten Gesellschaft möglich, z. B. im Bereich der Energieversorger (Überlandleitungen). Wie schon weiter oben geschrieben, ist ein Entgeignungsverfahren eigentlich nicht die Ursache für die lange Dauer von Verkehrsprojekten in D. Der "Flaschenhals" ist vielmehr die gerichtliche Überprüfung von Planfeststellungsbeschlüsssen ("Baugenehmigungen") durch die Verwaltungsgerichte. Die Prüfung von sehr komplexen Sachverhalten mit Gutachten und Gegen-Gutachten zum Lärm- und Umweltschutz ist schon sehr aufwändig. Klagen können nicht nur die direkt betroffenen Anwohner und Gemeinden, sondern auch Umweltverbände. "Verschärft" wurde die Situation durch die EG-Richtlinie betr. Fauna-Flora-Habitat (FFH-Richtlinie). Mit der Umsetzung in deutsches Recht ist dem Naturschutz noch mehr Bedeutung eingeräumt worden.