? Nachvollziehbarkeit genutzte Züge durch SC FGR (Fahrkarten und Angebote)

tbsn, Würzburg, Montag, 19.11.2018, 09:44 (vor 2679 Tagen) @ VT642
bearbeitet von tbsn, Montag, 19.11.2018, 09:45

Der Fahrgast muss nicht nachweisen, welchen Zug er genutzt hat. Der Entschädigungsantrag geht in den meisten Fällen also ohne Prüfung durch. Theoretisch hat das SC FGR aber soweit ich weiß die Möglichkeit, auf die Informationen zur Ticketkontrolle zuzugreifen. Solange man wahre Angaben macht und im Zweifelsfall Rückfragen beantworten kann, ist man auf der sicheren Seite.

Die Auszahlung im RZ ist hingegen nur mit Bestätigung bzw. Zangenabdruck auf einem Online-Ticket möglich.


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