180 mm Überhöhung rechtlicher Grenzwert EBO (Allgemeines Forum)

Henrik, Samstag, 17.11.2018, 16:10 (vor 1959 Tagen) @ ICETreffErfurt

Kurvenradien und Tunnelquerschnitte müssten passen: Diese sind größer als z.B. auf KRM.

Die KRM ist aber eine reine Pv-Strecke. Die Überhöhung in den Kurven ist dort stärker, ob das auf Mischverkehrsstrecken zulässig wäre bezweifle ich.

genau,
wäre nicht zulässig.
Das Maß der Überhöhung auf der SFS Köln - Rhein/Main von 170 mm ist nur unter den Randbedingungen artreiner Personenverkehr sowie Feste Fahrbahn zulässig gewesen.

Sorry, das ist laut EBO nicht richtig, 180 mm sind zugelassen: http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__6.html

160 mm wird benutzt, um Toleranzen auszugleichen (letzter Satz), 170 mm bei Fester Fahrbahn (weniger Absenkung?)

Celestar

Was genau sei falsch und wieso.
170 mm Überhöhung bei Mischverkehr und Schotteroberbau wäre nicht zulassungsfähig gewesen, das hätte nach EBO keine Zulassungsbehörde abgesegnet.
180 mm, also das komplette vollständige ausreizen des rechtlichen Grenzwertes hätte ganz gewiss auch keine Genehmigung bekommen bei FF & artreinem Verkehr auf der SFS Köln-Rhein/Main.

Warum? 180 mm ist doch rechtlich erlaubt und technisch auch durchführbar. Wo liegt das Problem eine Strecke mit 180 mm Überhöhung zuzulassen?

EBO
§ 6 Gleisbogen
(3) In den Bogen der durchgehenden Hauptgleise muß in der Regel die äußere Schiene höher liegen als die innere (Überhöhung). Die Überhöhung ist in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Oberbaus, von der Bauart der Fahrzeuge sowie von der Ladung und deren Sicherung festzulegen; sie darf unter Einbeziehung der sich im Betrieb einstellenden Abweichungen 180 mm nicht überschreiten.

--

Man beachte hier die genannten Bedingungen,
Beschaffenheit des Oberbaus, der Bauart der Fahrzeuge sowie von der Ladung und deren Sicherung

Ladung und deren Sicherung fällt unberücksichtigt weg bei artreinen Personenverkehr ohne Güterverkehr
aus dem Punkt Beschaffenheit des Oberbaus ergeben sich die Unterschiede der Festen Fahrbahn gegenüber dem Schotteroberbau.
Die Bauart der Fahrzeuge lassen bei einer HGV-Strecke positiv erscheinen.

unter Einbeziehung der sich im Betrieb einstellenden Abweichungen
beschreibt die Toleranzen beim Bau sowie laufenden Betrieb.
Dass es technisch auch durchführbar sei, die Toleranzen beim Bau auf unter 0 mm zu begrenzen sowie beim laufenden Betrieb über 80-100 Jahre auf unter 0 mm zu halten, sehe ich äußerst skeptisch.
Diese Obergrenze der EBO ist ein Betriebsgrenzmaß.

Entsprechendes ist auch auf der Wikipedia-Seite nachzulesen:

Bedingt durch Toleranzen bei Bau und Instandhaltung von Gleisen beträgt die maximal zulässige Überhöhung bei deutschen Infrastrukturbetreibern für Schotteroberbau 160 mm und auf Fester Fahrbahn 170 mm.


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