Restwertgutschein (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Montag, 05.11.2018, 14:25 (vor 2698 Tagen) @ br752

Weil wir so nett plaudern noch einen Hinweis.

Der Restwertgutschein ist WIEDER 5 Jahre gueltig. ;-)

Wer die also innerhalb von 5 Jahren nicht verbrauchen kann, kann sie dann nochmals mit 5 Jahren "refreschen". Wenn ich mich recht erinnere waren doch fruher die Restgutscheine nur 1 Jahr gueltig?

Mein unfreiwilliger Praxistest gestaltete sich so: Ich mußte eine am Automaten erworbene Fahrkarte im RZ zurückgeben. War alles kein Problem, aber:

Dieser Gutschein gilt wie bisher ein Jahr. Das bedeutet meiner Meinung nach, daß nur der Überzahlungsbetrag aus einem REWE_Gutschein wieder 5 Jahre gültig ist. Ein zum Fahrkartenkauf eingelöster Gutschein bleibt bei Rückzahlung des Fahrkartenwertes weiterhin nur ein Jahr gültig. Ich habe die Dame am Schalter gefragt, ob der Gutschein nicht fünf Jahre gelten müßte. Daraufhin meinte sie, daß sie keine Möglichkeit gehabt hat, in den Prozeß einzugreifen und das eine Jahr vorgegeben wurde.

Wer andere Erfahrungen im Fall der Fahrkartenrückgabe bei eingelöstem Gutschein gemacht hat, möge sich bitte melden.


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