? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ? (Allgemeines Forum)

sflori, Donnerstag, 04.02.2010, 02:55 (vor 6015 Tagen)
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 04.02.2010, 02:56

Hallo !

Da ich mir gerade den "Muki"-Thread durchgelesen habe: Mich würde mal interessieren, wer denn bei der DB Anspruch auf welche Freifahrten (oder ermäßigte Fahrten) außerhalb der dienstlichen Fahrten hat ? Dürfen bestimmte Leute auch in der 1. Klasse für umme fahren ?

Vielleicht kann das ja mal jemand hier so ganz grob posten, sofern es nicht geheim ist ?

Und: Wer darf denn außerhalb der DB noch gratis mitfahren ? Mir fallen da die Bundestagsabgeordneten ein (1. Klasse?) und im Fernverkehr Polizisten in ihrer UBK. ;)


Bye. Flo.

Bundestagsabgeordnete + Polizisten

Jipii, Donnerstag, 04.02.2010, 03:05 (vor 6015 Tagen) @ sflori

Mir fallen da die Bundestagsabgeordneten ein (1. Klasse?)

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:MdB_Ausweis_und_Netzkarte.jpg

und im Fernverkehr Polizisten in ihrer UBK. ;)

Die aber nicht 1. Klasse :)

Bundestagsabgeordnete + Polizisten

Frank-RE, Recklinghausen, Donnerstag, 04.02.2010, 10:58 (vor 6015 Tagen) @ Jipii
bearbeitet von Frank-RE, Donnerstag, 04.02.2010, 11:01

Bei Polizei auch ohne Anspruch auf den Sitzplatz mit Uniform und nur 2 Klasse.
Im NV gelten je nach Verbund und Unternehmen andere Regelungen.

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

bahn-user, Donnerstag, 04.02.2010, 11:11 (vor 6015 Tagen) @ sflori

Dürfen bestimmte Leute auch in der 1. Klasse für umme fahren ?

Man kalkuliert auf die Kulanz des Zubs?

Vor einiger Zeit mal: Ein DB-Anzugträger mit 2. Klasse Freifahrt. Es waren noch Plätze frei, aber er stand im Gang.

Ich bot ihm meinen Nebenplatz an, er winkte heldenhaft ab "Nein, nein, ich hab als Konzernmitarbeiter keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Vielleicht kommen ja noch welche, die sitzen wollen."

Warum er so antwortete, wurde mir später klar: Als der Zub kam, ein kurzes Schwätzchen mit dem und der Herr durfte rüber in die 1. Klasse. Obwohl z.B. der Platz neben mir immer noch frei war. Es wirkte so, als machte er dies öfters.

Sowas nervt. Solche Leute sollen sich lieber gleich in die 1. setzen, dann kriegen wir solche Kuhhandel als Kunden nicht mit. :-)

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

cyberle, Düsseldorf, Donnerstag, 04.02.2010, 12:51 (vor 6014 Tagen) @ bahn-user

Umsonst darf nicht mal ein MA der DB fahren, da der Deutsche Staat hier die Finger drauf hat. Sei es der Geldwerte Vorteil der MA Fahrkarten oder die Versteuerung der Netzcard. Kommt übrigens fast so teuer wie ne BC 100.


Sowas nervt. Solche Leute sollen sich lieber gleich in die 1. setzen, dann kriegen wir solche Kuhhandel als Kunden nicht mit. :-)

Gleis in die 1. Klasse hocken? Ich kann versichern das es da genügend Zubs gibt die das als Chance wittern die Kollegen in die Pfanne zu hauen. Das ist fahren ohne gültigen Fahrausweis und fürht zum Entzug der entsprechenden Berechtigung

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

Burkhard, Donnerstag, 04.02.2010, 13:00 (vor 6014 Tagen) @ cyberle

Umsonst darf nicht mal ein MA der DB fahren, da der Deutsche Staat hier die Finger drauf hat. Sei es der Geldwerte Vorteil der MA Fahrkarten oder die Versteuerung der Netzcard. Kommt übrigens fast so teuer wie ne BC 100.

Bitte was? Die Versteuerung der Netzcard ist so teuer wie eine BC100? was wird denn da für ein Wert angesetzt?

Ich erlebe es immer wieder, dass DB-Mitarbeiter sagen, dass sei alles "so teuer". Im Vergleich zum "Kundenpreis" fand ich aber bisher alles sehr günstig...

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

BenjaRa, Donnerstag, 04.02.2010, 13:14 (vor 6014 Tagen) @ Burkhard

Umsonst darf nicht mal ein MA der DB fahren, da der Deutsche Staat hier die Finger drauf hat. Sei es der Geldwerte Vorteil der MA Fahrkarten oder die Versteuerung der Netzcard. Kommt übrigens fast so teuer wie ne BC 100.


Bitte was? Die Versteuerung der Netzcard ist so teuer wie eine BC100? was wird denn da für ein Wert angesetzt?

Unsinn.

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 04.02.2010, 15:52 (vor 6014 Tagen) @ BenjaRa

Bitte was? Die Versteuerung der Netzcard ist so teuer wie eine BC100? was wird denn da für ein Wert angesetzt?


Unsinn.

In der Tat. Wie hier nachzulesen ist, ist der Sachbezugswert der Netzcard erste Klasse 1082,04. Hier kann sich jetzt jeder seinen eigenen Steuersatz ausrechnen, wird aber nichtmal ein Zehntel einer BC100 First (6000 Euro) bezahlen.

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

ICE 79, Donnerstag, 04.02.2010, 17:03 (vor 6014 Tagen) @ Fabian318

und trotzdem würde ich nicht in den Konzern wechseln :D

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

liebe70, Donnerstag, 04.02.2010, 17:18 (vor 6014 Tagen) @ Fabian318

Bitte was? Die Versteuerung der Netzcard ist so teuer wie eine BC100? was wird denn da für ein Wert angesetzt?

In der Tat. Wie hier nachzulesen ist, ist der Sachbezugswert der Netzcard erste Klasse 1082,04. Hier kann sich jetzt jeder seinen eigenen Steuersatz ausrechnen, wird aber nichtmal ein Zehntel einer BC100 First (6000 Euro) bezahlen.

Seltsame Zahlen, die Du da hast. Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt hat den Sachbezugswert auf 30% des Tarifwertes der BC100F festgelegt. Das waren im Jahr 2007 schon 1500 Euro. Dann mußt Du zusätzlich unterscheiden, ob Du bei DB Regio oder bei DB Fernverkehr oder ganz woanders im Konzern tätig bist. Danach ergeben sich unter Berücksichtigung der Freibeträge nach ehemals § 8 III EStG die steuerlichen Berechnungen des Restbetrages unter Berücksichtigung der Freigrenze nach ehemals § 8 II EStG.

Gruß, Ralf

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 04.02.2010, 17:27 (vor 6014 Tagen) @ liebe70

Seltsame Zahlen, die Du da hast. Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt hat den Sachbezugswert auf 30% des Tarifwertes der BC100F festgelegt. Das waren im Jahr 2007 schon 1500 Euro. Dann mußt Du zusätzlich unterscheiden, ob Du bei DB Regio oder bei DB Fernverkehr oder ganz woanders im Konzern tätig bist. Danach ergeben sich unter Berücksichtigung der Freibeträge nach ehemals § 8 III EStG die steuerlichen Berechnungen des Restbetrages unter Berücksichtigung der Freigrenze nach ehemals § 8 II EStG.

Gruß, Ralf

Nun gut, ich habe da einfach mal der Quelle auf der GDBA-Seite vertraut. Was sind dies denn für Zahlen, die die haben? Denn für die Tagestickets M Fern F und M Fern Zu und die Regiotickets stimmen die Angaben nach damaligem Stand ja.

Gruß,
Fabian

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

Burkhard, Donnerstag, 04.02.2010, 18:18 (vor 6014 Tagen) @ liebe70

Seltsame Zahlen, die Du da hast. Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt hat den Sachbezugswert auf 30% des Tarifwertes der BC100F festgelegt.

Danke für die Info.

Wenn aber nun nur 30 % versteuert werden müssen ist die ursprüngliche Aussage, dass es "fast so teuer wie eine BC100 ist" mehr als abwegig. Demnach gibt es dann - je nach Steuerklasse - die Netzcard First für 1000 Euro oder weniger.

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

chritz, Donnerstag, 04.02.2010, 19:21 (vor 6014 Tagen) @ Burkhard

Die meisten MA bekommen keine Netzcard auf Wunsch, das sollte man hier dazu sagen.

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

jakob, Mittwoch, 21.04.2010, 13:32 (vor 5938 Tagen) @ liebe70

Hallo Ralf,
Du kennst Dich ja anscheinend gut aus. Wenn ich einen Freifahrschein mit Euro 20,00 Zuzahlung kaufe, sagst Du dass ich hier dann auch die DB-Fahrgastrechte habe.
Mein Problem ist nämlich, dass mein Lebensgefährte (nicht DB-Mitarbeiter) einen kleinen Sohn hat, den ich bisher bis zum 6. Lebensjahr auf meinem Freifahrschein mitgenommen habe. Nun habe ich zwischenzeitlich von diversen Stellen 7 unterschiedliche Aussagen, 4 nein, 3 ja zur weiteren Mitnahme dieses Jungen nach dem 6. Lebensjahr.
Was ist denn nun richtig? Könnte ich ihn, falls es tatsächlich mit dem normalen Freifahrschein nicht geht, zumindest mit der Zuzahlung (Fahrgastrechte) weiterhin befördern oder ist das ganz ausgeschlossen.

Bei den "Normalreisenden" habe ich nämlich einen Passus gefunden, dass auch Lebensgefährten / Lebenspartner die Kinder des jeweils anderen auf die eigenen Fahrkarten bis zum 15. Lebensjahr mitnehmen können.

Vielleicht hat ja auch jemand anderes im Forum hier bereits entsprechende Erfahrungen gemacht.

Vielen Dank schon mal für Deine / Eure Hilfe.

Charlotte

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

Matze86, München, Mittwoch, 21.04.2010, 13:45 (vor 5938 Tagen) @ jakob

Hallo Ralf,
Du kennst Dich ja anscheinend gut aus. Wenn ich einen Freifahrschein mit Euro 20,00 Zuzahlung kaufe, sagst Du dass ich hier dann auch die DB-Fahrgastrechte habe.
Mein Problem ist nämlich, dass mein Lebensgefährte (nicht DB-Mitarbeiter) einen kleinen Sohn hat, den ich bisher bis zum 6. Lebensjahr auf meinem Freifahrschein mitgenommen habe. Nun habe ich zwischenzeitlich von diversen Stellen 7 unterschiedliche Aussagen, 4 nein, 3 ja zur weiteren Mitnahme dieses Jungen nach dem 6. Lebensjahr.
Was ist denn nun richtig? Könnte ich ihn, falls es tatsächlich mit dem normalen Freifahrschein nicht geht, zumindest mit der Zuzahlung (Fahrgastrechte) weiterhin befördern oder ist das ganz ausgeschlossen.

Ich bin zwar nicht Ralf, ich versuchs aber trotzdem mal ;)
Du kannst den Sohn deines Lebensgefaehrten nur dann kostenlos mitnehmen, wenn dieser auch fahrverguenstigungsberechtigt ist, also geht es nicht, es sei denn du heiratest ;)

Bei den "Normalreisenden" habe ich nämlich einen Passus gefunden, dass auch Lebensgefährten / Lebenspartner die Kinder des jeweils anderen auf die eigenen Fahrkarten bis zum 15. Lebensjahr mitnehmen können.

Normalreisende und Verguenstigte sind ein himmelweiter Unterschied...

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

liebe70, Mittwoch, 21.04.2010, 22:30 (vor 5938 Tagen) @ Matze86

Mein Problem ist nämlich, dass mein Lebensgefährte (nicht DB-Mitarbeiter) einen kleinen Sohn hat, den ich bisher bis zum 6. Lebensjahr auf meinem Freifahrschein mitgenommen habe. Nun habe ich zwischenzeitlich von diversen Stellen 7 unterschiedliche Aussagen, 4 nein, 3 ja zur weiteren Mitnahme dieses Jungen nach dem 6. Lebensjahr.
Was ist denn nun richtig? Könnte ich ihn, falls es tatsächlich mit dem normalen Freifahrschein nicht geht, zumindest mit der Zuzahlung (Fahrgastrechte) weiterhin befördern oder ist das ganz ausgeschlossen.


Ich bin zwar nicht Ralf, ich versuchs aber trotzdem mal ;)

Danke. :-)

Du kannst den Sohn deines Lebensgefaehrten nur dann kostenlos mitnehmen, wenn dieser auch fahrverguenstigungsberechtigt ist, also geht es nicht, es sei denn du heiratest ;)

Die andere Möglichkeit wäre, daß der Lebensgefährte auch bei der Bahn anfängt. ;-)

Gruß, Ralf

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

Matze86, München, Donnerstag, 22.04.2010, 09:11 (vor 5938 Tagen) @ liebe70

Ich bin zwar nicht Ralf, ich versuchs aber trotzdem mal ;)


Danke. :-)

;)

Du kannst den Sohn deines Lebensgefaehrten nur dann kostenlos mitnehmen, wenn dieser auch fahrverguenstigungsberechtigt ist, also geht es nicht, es sei denn du heiratest ;)


Die andere Möglichkeit wäre, daß der Lebensgefährte auch bei der Bahn anfängt. ;-)

Stimmt :)

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

ICE 79, Donnerstag, 04.02.2010, 13:03 (vor 6014 Tagen) @ cyberle

also ich kann kaum glauben, dass hier 6.400 EUR angesetzt werden. Und wenn: Dann würde ich lieber die BC100F kaufen mit der City-Ticket Funktion. Das spart Nerven.

Mitarbeiter

sflori, Donnerstag, 04.02.2010, 16:25 (vor 6014 Tagen) @ cyberle
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 04.02.2010, 16:25

Umsonst darf nicht mal ein MA der DB fahren, da der Deutsche Staat hier die Finger drauf hat. Sei es der Geldwerte Vorteil der MA Fahrkarten oder die Versteuerung der Netzcard. Kommt übrigens fast so teuer wie ne BC 100.

Ah. Das ist eigentlich das, was mich interessiert. Ich wollte das nur mal generell wissen, nicht darüber diskutieren, obs ok ist oder nicht. ;)

Also Lokführer dürfen privat (ohne UBK) zwar gratis fahren (1. Klasse?), müssen aber den geldwerten Vorteil versteuern ?

Wie schaut das mit Ehepartnern oder so aus ?


Bye. Flo.

Mitarbeiter

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 04.02.2010, 17:06 (vor 6014 Tagen) @ sflori

Also Lokführer dürfen privat (ohne UBK) zwar gratis fahren (1. Klasse?), müssen aber den geldwerten Vorteil versteuern ?

Aber nicht unbegrenzt.

DB-Mitarbeiter

liebe70, Donnerstag, 04.02.2010, 17:08 (vor 6014 Tagen) @ sflori

Also Lokführer dürfen privat (ohne UBK) zwar gratis fahren (1. Klasse?), müssen aber den geldwerten Vorteil versteuern ?

Nein, etwas komplizierter ist es schon. Der Freifahrtberechtigte zahlt ein sogenanntes Administrationsentgelt und bekommt für sich und seine Familienagehörigen entsprechende Berechtigungsausweise A (für den Mitarbeiter) bzw. B (für den Familienangehörigen). Dem Freifahrtberechtigen stehen pro Jahr anteilmäßig 16 einzelne Freifahrten zu, seinen Angehörigen die Hälfte. Sollte der Freifahrtberechtigte weniger als ein Jahr bei der Bahn beschäftigt sein, bekommt er anteilmäßig weniger Freifahrten (die Familienangehörigen dementsprechend auch). Die einzelne Freifahrt hat einen sogenannten Sachbezugswert, der Lohnsteuer- und SV-pflichtig ist. Kommt man über die festgelegte Freigrenze, werden die o.g. Steuern fällig. Der freifahrtberechtigte Mitarbeiter zahlt dann für alle im jeweiligen Monat erworbenen Fahrvergünstigungen seiner Familie die Steuer-/SV-Anteile.

Ob der Mitarbeiter 1.Klasse reisen darf, hängt u.a. von seiner Gehaltsgruppe ab.

Wie schaut das mit Ehepartnern oder so aus ?

Die Ehepartner erhalten die Hälfte der Freifahrten, allerdings in der Wagenklasse, die dem Fahrvergünstigten zustehen. Ist er z.B. 1.Klasse-freifahrtberechtigt, dürfen die Ehepartner auch 1.Klasse fahren. Die Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren dürfen nur zusammen mit den Eltern 1.Klasse fahren. Reisen sie allein, steht ihnen nur die 2.Klasse zu. Dafür wird auch nur der halbe Sachbezugswert angerechnet.

Wird die Fahrvergünstigung mißbräuchlich benutzt (z.B. an Dritte weitergegeben), wird die Fahrvergünstigung allen - also dem Mitarbeiter und den übrigen Familienangehörigen - vorübergehend oder auch dauerhaft entzogen. Unbeschadet dessen werden wohl beim Fahrvergünstigten auch ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten sein.

Weitere Pflichten:
Sowohl der Fahrvergünstigte selbst als auch seine fahrvergünstigungsberechtigten Familienangehörigen haben bei Bedarf unaufgefordert ihren Sitzplatz zahlenden Reisenden zur Verfügung zu stellen. Ausnahme: es wird ein gültiger Mutterpaß oder Schwerbehindertenausweis vorgelegt. Außerdem ist die sogenannte Sperrliste der Züge zu beachten. Bei Weigerung der Sitzplatzfreigabe/Sperrliste sind die Fahrvergünstigungen auch futsch, siehe oben.
Neu ist, daß bei sogenannten Personalfahrten (z.B. TagesTickets M Fern mit Zuzahlung) auch die Fahrgastrechte in Anspruch genommen werden dürfen.

Gruß, Ralf

DB-Mitarbeiter

Matze86, München, Donnerstag, 04.02.2010, 18:12 (vor 6014 Tagen) @ liebe70

Bei Weigerung der Sitzplatzfreigabe/Sperrliste sind die Fahrvergünstigungen auch futsch, siehe oben.

Ganz futsch? Bei Missachtung der Sperrliste ist der Reisende doch dann als Reisender ohne gültige Fahrkarte anzusehen.

DB-Mitarbeiter

sflori, Donnerstag, 04.02.2010, 19:49 (vor 6014 Tagen) @ liebe70

Danke, das waren so genau die Dinge, die mich einfach mal interessiert haben.

Ich hatte ja gehofft, daß Du auf die Frage antwortest. ;)


Bye. Flo.

DB-Mitarbeiter

heinz11, Donnerstag, 04.02.2010, 20:31 (vor 6014 Tagen) @ liebe70


Weitere Pflichten:
Sowohl der Fahrvergünstigte selbst als auch seine fahrvergünstigungsberechtigten Familienangehörigen haben bei Bedarf unaufgefordert ihren Sitzplatz zahlenden Reisenden zur Verfügung zu stellen. Ausnahme: es wird ein gültiger Mutterpaß oder Schwerbehindertenausweis vorgelegt. Außerdem ist die sogenannte Sperrliste der Züge zu beachten. Bei Weigerung der Sitzplatzfreigabe/Sperrliste sind die Fahrvergünstigungen auch futsch, siehe oben.
Neu ist, daß bei sogenannten Personalfahrten (z.B. TagesTickets M Fern mit Zuzahlung) auch die Fahrgastrechte in Anspruch genommen werden dürfen.

Gruß, Ralf

Wie willst Du denn das kontrollieren bzw. durchsetzen? Das ist doch m.E das selbe Thema wie die bahn.comfort-Plätze.

heinz

DB-Mitarbeiter

cyberle, Düsseldorf, Donnerstag, 04.02.2010, 21:43 (vor 6014 Tagen) @ heinz11

glaub mal ein Zub merkt sich wenn irgendwo ein Kollege sitzt :-)

"unaufgefordertes" Aufstehen

gus78, Sonntag, 07.02.2010, 12:11 (vor 6011 Tagen) @ liebe70

Betrifft dies alle DB - Mitarbeiter, also auch Dienstheimfahrten? Wie sieht es zudem mit Polizisten in Uniform (ohne Fahrkarte) und Angehörigen der Bundeswehr aus?

"unaufgefordertes" Aufstehen

Matze86, München, Sonntag, 07.02.2010, 12:20 (vor 6011 Tagen) @ gus78

Wie sieht es zudem mit Polizisten in Uniform (ohne Fahrkarte) und Angehörigen der Bundeswehr aus?

Polizei wurde bereits hier erwähnt ;)

? Wer darf gratis mit der DB Bahn fahren ?

Blaschke, Freitag, 05.02.2010, 21:29 (vor 6013 Tagen) @ sflori

Hallo !

Da ich mir gerade den "Muki"-Thread durchgelesen habe: Mich würde mal interessieren, wer denn bei der DB Anspruch auf welche Freifahrten (oder ermäßigte Fahrten) außerhalb der dienstlichen Fahrten hat ?

Hallo!

Als Fahrgastzähler, der DB-Regio-Züge zählt, darf ich den Weg vom Heimatort zum Erhebungszug mit allen DB-Zügen (außer CNL) gratis zurücklegen. Und natürlich den Rückweg vom letzten Erhebungszug zum Heimatbahnhof. (weswegen ich z.B. eine Tour Nordhausen - Göttingen angenommen habe: Komme ich gratis schön durch's Land...)

Und im Erhebungszug darf ich logischerweise auch gratis fahren. Aber da arbeite ich ja auch... ;-)

Wobei interessant ist, dass es heißt, dass erforderliche Zuschläge für Fernzüge in der Fahrberechtigung enthalten sind. Das gilt auch für den Sprinter-Aufpreis?


Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom

blaschke

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