FGR bei Räumung (Allgemeines Forum)
bahnfahrerofr., Montag, 29.10.2018, 15:34 (vor 2194 Tagen)
Hallo zusammen,
mal eine generelle Frage:
In Fällen von Überbesetzung wird i.d.R ein 30 Euro Reisegutschein ausgegeben. Bestehen in diesen Fällen grds. keine weiteren FGR Ansprüche oder werden diese durch den Gutschein nicht berührt?
Hintergrund ist der, dass ich aufgrund Überbesetzung am Freitag 150 Minuten später angekommen bin. Da ich ausnahmsweise mal einen etwas teuereren Sparpreis hatte, wäre die 50% Erstattung höher als 30 Euro.
Hat jemand schon in solchen Fällen mal ans SC FGR geschrieben?
FGR bei Räumung
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 29.10.2018, 16:03 (vor 2194 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Die FGR bleiben natürlich von dem 30€ Gutschein unberührt.
FGR bei Räumung
JumpUp, Montag, 29.10.2018, 16:12 (vor 2194 Tagen) @ Berlin-Express
Die FGR bleiben natürlich von dem 30€ Gutschein unberührt.
DB Facebook (ja - mit Vorsicht zu genießen) meinte,
dass eine Räumung bzw. Überfüllung (kann ja auch bei der S-Bahn oder bei fehlendem Zugteil RE vorkommen) für den Fahrgast mit Zugausfall gleichzusetzen ist und somit alle Fahrgastrechte diesbezüglich gültig sind.
FGR bei Räumung
bahnfahrerofr., Montag, 29.10.2018, 17:40 (vor 2194 Tagen) @ JumpUp
Hast du einen Link zu dem Facebook Eintrag?
Habe das FGR Formular heute mal abgeschickt, Bestätigung der Überbesetzung war vermerkt auf dem Ticket.
Bin mal gespannt und werde berichten, was die Bausteine des Servicecenters zu sagen haben.
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
Proeter, Montag, 29.10.2018, 16:30 (vor 2194 Tagen) @ bahnfahrerofr.
In Fällen von Überbesetzung wird i.d.R ein 30 Euro Reisegutschein ausgegeben.
Ich verstehe noch immer nicht, woher diese Info stammt.
Ich habe gut ein Dutzend Teilräumungen erlebt - NIE wurde ein Gutschein angeboten. Und hier im Forum hat sich noch nie jemand in der Lage gesehen, zu erklären, wovon es abhängt, ob ein Gutschein angeboten wird oder nicht.
Zweimal bin ich übrigens dem Räumungsaufruf gefolgt - und auch auf dem Bahnsteig wurde mir kein Gutschein angeboten.
Einmal habe ich (im Zug sitzend) den ZuB explizit angesprochen. Da gab es lediglich eine brüske Zurückweisung "Hier gibt's keine Gutscheine."
Sind die Regeln also endlich mal vereinheitlicht?
Und wenn nicht: Bei wievielen % eurer Räumungen wurden euch Gutscheine angeboten?
Wie und wo werden die Gutscheine angeboten und ausgehändigt? Angebot per Durchsage? Oder erst auf dem Bahnsteig, wenn man schon ausgestiegen ist
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
ffz, Montag, 29.10.2018, 16:35 (vor 2194 Tagen) @ Proeter
Den Räumungsgutschein gibt es nur, wenn man freiwillig aussteigt und nicht erst nach Aufforderung/mit Hilfe der Bundespolizei. Die Gutscheine werden an der DB Inforamation bzw dem Reisezentrum wenn keine DB Information vorhanden aus gegeben.
Völlig falsche Aussage!
Matze86, München, Montag, 29.10.2018, 20:57 (vor 2194 Tagen) @ ffz
Den Räumungsgutschein gibt es nur, wenn man freiwillig aussteigt und nicht erst nach Aufforderung/mit Hilfe der Bundespolizei.
Falsch.
Die Gutscheine werden an der DB Inforamation bzw dem Reisezentrum wenn keine DB Information vorhanden aus gegeben.
An der DB Information gibt es diese Gutscheine grundsätzlich nicht!
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
martin.elsner, Montag, 29.10.2018, 16:36 (vor 2194 Tagen) @ Proeter
Hallo!
In Mannheim wird das immer wenn Räumung nötig waren angeboten, ich hatte jeweils einen Sitzplatz und hatte kein Interesse zu wecheln.
Aber ich habe einmal für einen anderen Reisenden gefragt, der aus dem Ausland zu besuch war und reichlich zeit aber wenig Geld hatte. (und nicht so Deutsch konnte)
Den Gutschein sollte es dann am Info Schalter geben. Ich denke aber mal das die Schlange dort dann länger war als die Wartezeit bis zum nächsten Zug es zulassen würde.
Also wirklich gesehen habe ich so einen Gutschein auch noch nicht.
Gruß
Martin
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
Proeter, Montag, 29.10.2018, 16:39 (vor 2194 Tagen) @ martin.elsner
Hallo!
In Mannheim wird das immer wenn Räumung nötig waren angeboten, ich hatte jeweils einen Sitzplatz und hatte kein Interesse zu wecheln.
Wer bietet ihn dir an? Gibt es eine Durchsage im Zug?
Wenn nein: Wie soll der Gutschein die Fahrgäste zum Aussteigen motivieren, wenn sie gar nicht wissen, dass sie einen Gutschein bekommen können?
Den Gutschein sollte es dann am Info Schalter geben. Ich denke aber mal das die Schlange dort dann länger war als die Wartezeit bis zum nächsten Zug es zulassen würde.
Woher weiß der "Info-Schalter", dass...
a) ...der Zug xyz von der Räumung betroffen UND
b) ...ich wirklich im diesem Zug saß UND
c) ...freiwillig, also noch vor Eintreffen der BPol ausgestiegen bin?
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
Action85, Montag, 29.10.2018, 16:43 (vor 2194 Tagen) @ Proeter
Im Zug gibt es eine Durchsage.
Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ausschließlich im Reisezentrum und nicht an der DB Information.
Im RIS ist ein entsprechender Hinweis vermerkt.
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
Proeter, Montag, 29.10.2018, 16:46 (vor 2194 Tagen) @ Action85
Danke schon mal. Dazu noch ein paar Fragen.
Im Zug gibt es eine Durchsage.
Wie gesagt - die gab es bei meinen Räumungen noch nie. Ist der ZuB grundsätzlich dazu verpflichtet? Oder gibt es sogar Situationen, in denen er gar keine Durchsage machen darf, weil es eben keine Gutscheine geben soll?
Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ausschließlich im Reisezentrum und nicht an der DB Information.
Was ist, wenn zum betreffenden Zeitpunkt an dem Bahnhof kein Reisezentrum geöffnet ist?
Im RIS ist ein entsprechender Hinweis vermerkt.
Dann bleiben ja noch die beiden anderen Fragen, also wie weise ich nach, dass ich aus DIESEM Zug FREIWILLIG ausgestiegen bin?
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 29.10.2018, 16:50 (vor 2194 Tagen) @ Proeter
Danke schon mal. Dazu noch ein paar Fragen.
Im Zug gibt es eine Durchsage.
Wie gesagt - die gab es bei meinen Räumungen noch nie. Ist der ZuB grundsätzlich dazu verpflichtet? Oder gibt es sogar Situationen, in denen er gar keine Durchsage machen darf, weil es eben keine Gutscheine geben soll?
Er bekommt ja die Info ob er diese Anbieten soll. Meist bei Bahnverschulden z. B. ein fehlender Zugteil.
Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ausschließlich im Reisezentrum und nicht an der DB Information.
Was ist, wenn zum betreffenden Zeitpunkt an dem Bahnhof kein Reisezentrum geöffnet ist?
Dann wird der Zugchef keine Gutscheine anbieten.
Im RIS ist ein entsprechender Hinweis vermerkt.
Dann bleiben ja noch die beiden anderen Fragen, also wie weise ich nach, dass ich aus DIESEM Zug FREIWILLIG ausgestiegen bin?
Gar nicht, den Gutschein bekommst du auf jeden Fall.
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
Tino, Montag, 29.10.2018, 16:55 (vor 2194 Tagen) @ Proeter
Danke schon mal. Dazu noch ein paar Fragen.
Im Zug gibt es eine Durchsage.
Wie gesagt - die gab es bei meinen Räumungen noch nie. Ist der ZuB grundsätzlich dazu verpflichtet? Oder gibt es sogar Situationen, in denen er gar keine Durchsage machen darf, weil es eben keine Gutscheine geben soll?
Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt ausschließlich im Reisezentrum und nicht an der DB Information.
Was ist, wenn zum betreffenden Zeitpunkt an dem Bahnhof kein Reisezentrum geöffnet ist?
Im RIS ist ein entsprechender Hinweis vermerkt.
Dann bleiben ja noch die beiden anderen Fragen, also wie weise ich nach, dass ich aus DIESEM Zug FREIWILLIG ausgestiegen bin?
Der Zugchef bekommt bei einer Überbesetzung per RIS Communicator den Hinweis an welchen Bahnhöfe die Ausgabe stattfinden. Erst dann darf er die entsprechende Ansagen machen.
Mir ist kein Fall bekannt dass das Reisezentrum geschlossen war als Gutscheine ausgegeben werden sollten. Den Überbesetzungen gibt es in der Regel nur tagsüber und da sind die Reisezentren geöffnet (außer bei Betriebsversammlungen).
Und ein Nachweis brauchst Du nicht. Bei Sparpreisen ist es klar weil die Zugnummer aufgedruckt ist. Bei Flexpreisen sollte natürlich die Reaktion stimmen. Und es gibt einen Stempel dass man in den besagten Zug nicht mehr einsteigen darf
Räumungsgutschein und Zeitkarten/BC100
superkolbi, Aschaffenburg, Donnerstag, 08.11.2018, 08:24 (vor 2185 Tagen) @ Tino
Hallo,
wie ware das vorgehen des SC bei Zeitkarteninhabern (inclusive BC100)?
Gibt es diese "Räumungsgutscheine" dann ebenfalls?
Ja, warum denn nicht?
Matze86, München, Donnerstag, 08.11.2018, 08:30 (vor 2185 Tagen) @ superkolbi
- kein Text -
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
bahnfahrerofr., Montag, 29.10.2018, 17:38 (vor 2194 Tagen) @ Proeter
Also ich kann kurz berichten wie es bei mir am Freitag war:
Beim Einstieg wurde mir es schon klar, dass es nicht klappen wird, ich stand gerade im Einstiegsbereich, hinter mir waren aber noch einige (auch draußen) und es ging schon nicht mehr vorwärts. Dann kam im Zug die Durchsage, dass der Zug nicht so weiterfahren könne und alle Fahrgäste ohne Reservierung gebeten werden, auszusteigen. Als Entschädigung bietet man einen 30 Euro Gutschein, den man sich an der DB Information abholen könne.
Da mir klar war, dass es so nicht weitergehen wird und ich keine Reservierungung (aber Zeit) hatte, bin ich dann sofort ausgestiegen und zur DB Info, denke als zweiter von dem betroffenen Zug. Dort wusste man auch schon bescheid und druckte mir eine neue Verbindung aus. Außerdem wurde auf dem ausgedruckten Online-Ticket bestätigt "DB Information Würzburg - 26.10.2018 - Zugnummer xx - Verspätung: Überbesetzung". Für den Guschein schickte man mich ins RZ (hätten sie ja mal gleich im Zug sagen können). Da ich auch dort einer der ersten war, ging es halbwegs schnell.
Übrigens wurde im RZ ein Stempel auf das Ticket aufgedruckt "Gilt nicht im Zug (ICE 26)- Kulanzgutschein ausgegeben am .. ". Die Mitarbeiterin machte eine Kopie des Onlinetickets und hat dazu irgendwas in eine händisch geführte Papierliste eingetragen (ich glaube u.A. die Auftragsnummer).
Mär vom Räumungsgutschein (mit ?)
ICE4711, Montag, 29.10.2018, 17:52 (vor 2194 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Das Vorgehen hatte ich diesen Sommer in Mannheim in ähnlicher Weise.
Ansage bereits am Bahnsteig vor Einfahrt des Zuges. Die Ansage hat - soweit ich mich erinnere - direkt auf das RZ verwiesen hatte. Dort bin ich auch hingestapft. Im RZ wurde dann extra ein Schalter für Reisende für besagten Zug aufgemacht, dort würde man „manuell“ hingerufen. Ich war der erste Reisende aus dem Zug. Es wurde ebenfalls eine händische Liste ausgefüllt und man hat mir sogar noch eine Reservierung für den folgenden Zug geschenkt.
Erfahrung mit Räumungsgutschein
JanZ, HB, Montag, 29.10.2018, 20:40 (vor 2194 Tagen) @ ICE4711
bearbeitet von JanZ, Montag, 29.10.2018, 20:42
Meine Erfahrungen mit den zwei Räumungen dieses Jahr sind sehr unterschiedlich. In beiden Fällen habe ich mich nicht in die Schlange an der Information bzw. im Reisezentrum angestellt. Einmal habe ich meine Fahrkarte zusammen mit der Schilderung der Ereignisse (ich glaube) per Post beim SC eingereicht, das dann den FGR-Antrag bearbeitet und sich zwecks Gutschein an DB Vertrieb gewandt hat, die ihn mir dann ausgestellt haben (kann auch sein, dass ich erst an DB Vertrieb geschrieben habe und das Ganze entsprechend umgekehrt lief).
Im zweiten Fall habe ich, den Ratschlägen hier im Forum folgend, unter Nennung der Auftragsnummer eine Mail an den Comfort-Service geschrieben und wieder den Fall geschildert. Daraufhin bekam ich nur eine dünne Mail zurück, dass für Verspätungen und Ausfälle das SC zuständig sei, vom Gutschein keine Rede. Ich habe mich dann darauf beschränkt, einen normalen FGR-Antrag zu stellen. Übrigens reichte dem SC die Auftragsnummer nicht, ich musste das OT auch noch ausdrucken.
Im zweiten Fall weiß ich zugegebenermaßen nicht, ob ein Gutschein ausdrücklich versprochen wurde, es war jedoch eindeutig Verschulden der Bahn (von zwei Zugteilen, die sogar angesagt und angezeigt wurden, kam nur einer).
In meinem Zug
Southwest Chief, Mittwoch, 31.10.2018, 10:48 (vor 2193 Tagen) @ Proeter
In meinem Zug wurde gesagt, man bekäme den Gutschein (25 oder 30 Euro)
bei der DB Information.
Ich hatte eine zum Glück eine Reservierung.
Aber wenn der Zug überfüllt ist, kommt man nicht einmal bis zu
seinem Sitzplatz.
Unterschiede Räumung Fern ./. Regio?
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 29.10.2018, 17:34 (vor 2194 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Moin!
Warum räumt man eigentlich öfter Fernzüge und versucht mit Gutscheinen zu locken, während ich hier in Köln zur HVZ reihenweise Regionalzüge beobachte, wo die Leute sich bis auf den letzten Stehplatz in Gänge und Türbereiche quetschen?
Wie unterschiedlich die Sicherheitsbedenken seitens der Veranstalter doch gelebt werden. Kürzere Halteabstände beim Regio kann ich als Argument ebenso wenig nachvollziehen wie fährt nicht so schnell wie ein ICE.
Kann das jemand verständlich auseinander dividieren?
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Unterschiede Räumung Fern ./. Regio?
Ösi, Montag, 29.10.2018, 17:41 (vor 2194 Tagen) @ Alibizugpaar
Ein Regionalzug hat üblicherweise mehr und breitere Türen und keine hohen Stufen an den Ausgängen.
Unterschiede Räumung Fern ./. Regio?
agw, NRW, Montag, 29.10.2018, 19:30 (vor 2194 Tagen) @ Ösi
Ein Regionalzug hat üblicherweise mehr und breitere Türen und keine hohen Stufen an den Ausgängen.
Wenn man sich die unterschiedlichen Bahnsteighöhen anschaut, merkt man schnell, dass dies nicht stimmen kann .
Welche Regio-Linie in NRW hat an keinem Halt eine oder mehrere Stufen?
Unterschiede Räumung Fern ./. Regio?
Ösi, Montag, 29.10.2018, 20:07 (vor 2194 Tagen) @ agw
Du kennst doch die Treppen in ICEs oder IC-Wagen. Gibt es irgendetwas Vergleichbares bei Regio? Höchstens bei n-Wagen, und die haben vier Türen (zwei Doppeltüren) pro Wagen.
Unterschiede Räumung Fern ./. Regio?
agw, NRW, Montag, 29.10.2018, 20:42 (vor 2194 Tagen) @ Ösi
Du kennst doch die Treppen in ICEs oder IC-Wagen. Gibt es irgendetwas Vergleichbares bei Regio? Höchstens bei n-Wagen, und die haben vier Türen (zwei Doppeltüren) pro Wagen.
Von der Höhe her Zwangsweise jeder Dosto mit Hocheinstieg.
Und so einen vollen Wagen des RE1 zu evakuieren dauert sicherlich länger als einen vollen ICE-Wagen (vor allem, wenn er zwei Türen hat).
Unterschiede Räumung Fern ./. Regio?
Ösi, Montag, 29.10.2018, 20:45 (vor 2194 Tagen) @ agw
bearbeitet von Ösi, Montag, 29.10.2018, 20:46
Von der Höhe her Zwangsweise jeder Dosto mit Hocheinstieg.
...an einem tiefen Bahnsteig. Abgesehen davon haben die Hocheinstiegs-Dostos so breite Türen, dass gleichzeitig zwei bis drei Menschen durchpassen.
Unterschiede Räumung Fern ./. Regio?
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Montag, 29.10.2018, 20:57 (vor 2194 Tagen) @ Ösi
Kann leider nicht nachvollziehen auf was Du mit den Türen hinaus möchtest. Das Thema sind ja Zwangsräumungen aus Sicherheit bei einem Notfall. Da erkenne ich nun keinen Unterschied zwischen ICE-Türen und den Türen von Doppelstockwagen. Letztere sind zwar breiter, dafür können die Doppelstöcker aber auch weit mehr Personen zuladen. Es geht ja um übervolle Züge! Die Höhe (Stichwort Stufen) beim Ausstieg auf einen Bahnsteig oder beim Notausstieg per Sprung in den Schotter dürften keinen nennenswerten Unterschied machen.
Bei Zugräumungen wird auf Sicherheitsbestimmungen für Notfälle verwiesen. "Bitte halten sie Gänge und Türen frei" scheint in sehr vielen Regionalzügen aber keine Rolle zu spielen. Sicherlich achten Lokführer aus Eigeninteresse darauf, daß sie den Führerstand schnell verlassen können. Aber wie es zwei, drei Wagen weiter hinten aussieht, davon kriegt doch kein Bahner was mit.
Und das wundert mich. Entweder gilt es nun wirklich eine Gefahr abzuwenden oder eben nicht. Das Schicksal macht bei Unfallgeschehen keine Unterschiede nach Zuggattungen.
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Unterschiede Räumung Fern ./. Regio?
Aphex Twin, Dienstag, 30.10.2018, 09:50 (vor 2194 Tagen) @ Alibizugpaar
Kann leider nicht nachvollziehen auf was Du mit den Türen hinaus möchtest. Das Thema sind ja Zwangsräumungen aus Sicherheit bei einem Notfall. Da erkenne ich nun keinen Unterschied zwischen ICE-Türen und den Türen von Doppelstockwagen. Letztere sind zwar breiter, dafür können die Doppelstöcker aber auch weit mehr Personen zuladen. Es geht ja um übervolle Züge!
Doppelstöcker haben doppelt (oder sogar dreimal) so breite Türen, es passen aber nicht doppelt so viele bzw. dreimal so viele Menschen hinein. Und nicht nur die Türen, sondern auch die Einstiegsbereiche sind deutlich grösser.
Im Endeffekt geht es darum wie lange eine Evakuierung eines Zuges dauern würde. Und da kann ich mir durchaus vorstellen, dass, um ein Extrem zu wählen, eine U-Bahn, selbst wenn gestopft voll sich genauso schnell leeren lässt wie ein ICE in dem vielleicht 15% der Fahrgäste keinen Sitzplatz mehr haben. Möglicherweise wird bei einem solchem Vergleich auch mit eingerechnet dass die Passagiere in ICEs im Schnitt mehr Gepäck mit sich führen (auch wenn man dies im Notfall zurücklassen soll ist bei einem übervollem Zug ein Teil des Gepäcks im Gang untergebracht).
FGR bei Räumung
TRAXXP160DE, HBIK, Montag, 29.10.2018, 21:10 (vor 2194 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Hintergrund ist der, dass ich aufgrund Überbesetzung am Freitag 150 Minuten später angekommen bin. Da ich ausnahmsweise mal einen etwas teuereren Sparpreis hatte, wäre die 50% Erstattung höher als 30 Euro.
Hat jemand schon in solchen Fällen mal ans SC FGR geschrieben?
Mal eine total blöde Frage:
Die DB hat Dir eine Fahrkarte für einen bestimmten Zug verkauft. Ich dachte eigentlich, Sparpreise dienen der Auslastungssteuerung.
Warum werde ich also gebeten, aus einem Zug auszusteigen, den die Bahn mir explizit verkauft hat? Oder anders gefragt, hat die Bahn hier eigentlich das Recht, einseitig von Vertrag zurück zu treten und das sogar noch mit der Staatsmacht Polizei durchzusetzen?
FGR bei Räumung
bahnfahrerofr., Montag, 29.10.2018, 21:33 (vor 2194 Tagen) @ TRAXXP160DE
Hintergrund ist der, dass ich aufgrund Überbesetzung am Freitag 150 Minuten später angekommen bin. Da ich ausnahmsweise mal einen etwas teuereren Sparpreis hatte, wäre die 50% Erstattung höher als 30 Euro.
Hat jemand schon in solchen Fällen mal ans SC FGR geschrieben?
Mal eine total blöde Frage:Die DB hat Dir eine Fahrkarte für einen bestimmten Zug verkauft. Ich dachte eigentlich, Sparpreise dienen der Auslastungssteuerung.
Warum werde ich also gebeten, aus einem Zug auszusteigen, den die Bahn mir explizit verkauft hat? Oder anders gefragt, hat die Bahn hier eigentlich das Recht, einseitig von Vertrag zurück zu treten und das sogar noch mit der Staatsmacht Polizei durchzusetzen?
Polizei kam keine. Der Sparpreis war zwar nicht aus der billigsten Kategorie, aber trotzdem noch recht günstig. Weit vorher gebucht und an Freitagen ist der Zug wie immer gut ausgelastet. Wenn man beim Einsteigen richtig steht findet man aber trotzdem meist einen Platz.
Die Räumung im konkreten Fall wurde durch die Sperrung auf der NIM am Freitag nachmittag ausgelöst. Alle ICE der Relation München-Nürnberg-Würzburg-(FFM/Fulda) wurden mit viel Verspätung über Treuchtlingen umgeleitet und in Nürnberg sind dann alle, die Richtung FFM wollten in den ICE26 eingestiegen, der ja aus Regensburg kam und daher als einziger pünktich ankam. Leute aus mindestens zwei verspäteten ICE gehen halt nicht in einen schon gut ausgelasteten Zug rein.
FGR bei Räumung
Aphex Twin, Dienstag, 30.10.2018, 10:12 (vor 2194 Tagen) @ TRAXXP160DE
Hintergrund ist der, dass ich aufgrund Überbesetzung am Freitag 150 Minuten später angekommen bin. Da ich ausnahmsweise mal einen etwas teuereren Sparpreis hatte, wäre die 50% Erstattung höher als 30 Euro.
Hat jemand schon in solchen Fällen mal ans SC FGR geschrieben?
Mal eine total blöde Frage:Die DB hat Dir eine Fahrkarte für einen bestimmten Zug verkauft. Ich dachte eigentlich, Sparpreise dienen der Auslastungssteuerung.
Warum werde ich also gebeten, aus einem Zug auszusteigen, den die Bahn mir explizit verkauft hat? Oder anders gefragt, hat die Bahn hier eigentlich das Recht, einseitig von Vertrag zurück zu treten und das sogar noch mit der Staatsmacht Polizei durchzusetzen?
Wohl weil es der Bahn freisteht sich in Sicherheitsfragen über solche Details hinwegzusetzen. Leute mit Flexticket haben auch einen Beförderungsvertrag mit der Bahn. Sie dürfen jeden Zug nehmen, es sei denn er ist überfüllt. Sparpreisinhaber dürfen einen bestimmten Zug nehmen, es sei denn er ist überfüllt. In beiden Fällen gilt dass für den Fall dass ein Zug überfüllt ist, ausfällt oder zu grosse Verspätung hat, sie einen anderen Zug nehmen dürfen.
Ob es im Interesse der Bahn sein kann Sparpreise für überfüllte Züge auszustellen ist eine separate Frage. Hier ist es eben eine Risikoabwägung für die Bahn, mehr Einnahmen durch zusätzliche Ticketverkäufe (auch wenn diese relativ gering sein dürften da es für die meisten Sparpreisinhaber eher eine Frage des Wenns und nicht des Ob sie eine Reise überhaupt durchführen bzw. diese mit der Bahn durchführen, wobei übervolle Züge wahrscheinlich zu einer höheren Reservierungsquote führen = weitere Einnahmen) gegenüber Entschädigungen und Rufschädigung (bei Räumung, bzw. bereits bei noch erlaubter Überfüllung). Des weiteren kann ein Sparpreis über eine längere Strecke nur auf einen relativ kurzem Abschnitt das Risiko von Überfüllung haben. Darüberhinaus ist wahrscheinlich dass Fahrgastprognosesystem der Bahn einfach nicht genau genug.
30 Euro bei Nichteinstieg - Wer schnell ist ...
br752, Sonntag, 04.11.2018, 18:50 (vor 2188 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Wer schnell ist kann jetzt noch noch "kostenlos" von Mannheim nach Offenbirg mit dem ICE fahren.
Gerade wird am Bahnsteig in Mannheim durchgesagt, dass man doch bitte nicht in den ICE 201 steigen soll und dafuer 30 Euro bekommt. Gut 10 Minuten spaeter kommt der ICE 79.
Ok, der ICE 79 haelt nicht in Offenburg, aber der BC25 Preis von Mannheim nach Offenburg ist gerade 30 Euro. :-)
Das RIS sagt:
ICE 201:
Information. Außergewöhnlich hohes Reisendenaufkommen! Reisende, die noch keine Fahrkarte gekauft haben, wählen bitte eine andere Verbindung.
ICE 79:
Information. Außergewöhnlich hohes Reisendenaufkommen! Reisende, welche noch keinen Fahrschein erworben haben, wählen bitte eine andere Verbindung.
Was soll man da noch glauben? Gibt es also 15 Minuten spaeter nochmals 30 Euro wenn auch nicht den ICE 79 nimmt? :)
BR752
FGR bei Räumung
bahnfahrerofr., Mittwoch, 07.11.2018, 18:16 (vor 2185 Tagen) @ bahnfahrerofr.
Habe das FGR Formular heute mal abgeschickt, Bestätigung der Überbesetzung war vermerkt auf > > dem Ticket.
Bin mal gespannt und werde berichten, was die Bausteine des Servicecenters zu sagen haben.
Das SC war sehr schnell, heute kam der Bescheid.
Wen es interessiert: Die normale 50% Entschädigung wurde anstandslos gewährt, trotz Kulanzgutschein. Mich hätte noch interessiert ob es auch ohne der Bestätigung auf dem Ticket so geklappt hätte..