Europäisches Verbraucherzentrum kritisiert Bahncard-Abo (Allgemeines Forum)
Hallo,
auch eine negative Pressemeldung vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl:
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Schlechtes Reisesouvenir: Automatische Verlängerung des BahnCard-Abonnements ein Jahr nach Deutschlandurlaub
Verdacht auf Falschberatung: Deutsches Klauselrecht überrascht Verbraucher aus dem EU-Ausland, wenn sich BahnCard-Abonnements unangekündigt verlängern / Zahlreiche Fälle beim EVZ Deutschland
Kehl – Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland registriert mehr und mehr Fälle ausländischer Verbraucher, deren BahnCard-Abonnement sich automatisch verlängert hat. Dabei folgten sie einem Rat der Bahnmitarbeiter, für den Erwerb einer einzigen günstigeren Fahrkarte ein Abonnement abzuschließen. Die Bahnangestellten versäumten es jedoch, die Touristen darauf hinzuweisen, dass sich das Abonnement automatisch verlängert. Zumal die betroffenen Verbraucher in Zukunft keine Verwendung für die neue BahnCard haben (worüber auch die Bahnmitarbeiter in Kenntnis waren), wäre ein Hinweis naheliegend gewesen.
Wiederum ohne vorherige Benachrichtigung wurde ein Jahr später der Betrag für eine neue BahnCard berechnet. In vielen Fällen flatterte den ahnungslosen Verbrauchern einige Zeit später eine Mahnung ins Haus, da sie die erste Rechnung als Werbung betrachtet und weggeworfen hatten. Auch nach Eingreifen des EVZ Deutschland weigert sich die Deutsche Bahn AG bis heute, die Rechnungen wieder auszubuchen. In vielen Fällen wurde sogar ein Inkassobüro eingeschaltet.
Ankündigung von Abo-Verlängerungen in anderen EU-Ländern Pflicht
Zwar sind Vertragsverhältnisse durch die Europäische Klauselrichtlinie 93/13/EWG europaweit geregelt, diese ist in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten allerdings unterschiedlich umgesetzt. In Frankreich und Österreich besteht beispielsweise ein höheres Verbraucherschutz-niveau als in Deutschland: Eine automatische Vertragsverlängerung ist dort nur dann wirksam, wenn der Verbraucher zwischen drei und einem Monat (Frankreich) bzw. spätestens zwei Wochen (Österreich) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in einem gesonderten Schreiben darauf hingewiesen wird, in Deutschland ist dies nicht erforderlich. Umso wichtiger ist es, dass deutsche Unternehmen zumindest in der Pflicht sein sollten, ausländische Verbraucher ausdrücklich über die automatische Vertragsverlängerung zu informieren.
Unser Tipp an ausländische Verbraucher zu Besuch in Deutschland: Überlegen Sie es sich gut, bevor Sie ein BahnCard-Abonnement abschließen: Wie hoch ist die Ersparnis tatsächlich? Fordern Sie zudem immer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an.
Ansprechpartner für die Presse:
Charlotte Geiger
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 07851 / 991 48-23
Fax 07851 / 991 48-11
eMail: geiger@euroinfo-kehl.eu
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Quelle: www.eu-verbraucher.de
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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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