Frage zu Abo-Zeitkarten bei Leistungseinschränkungen (Fahrkarten und Angebote)
ICE 785, Mittwoch, 24.10.2018, 21:36 (vor 2705 Tagen)
bearbeitet von ICE 785, Mittwoch, 24.10.2018, 21:36
Guten Tag.
Ich bin Inhaber einer Abo-Zeitkarte zwischen Hude und Leer (Ostfr.)
Hier fallen ab 28.10.2018 bis zum Fahrplanwechsel die ICs baubedingt aus.
Für mich als Pendler bedeutet das konkret, dass ich nur noch alle zwei Stunden per Arbeit kommen kann und wieder wegfahren kann.
Welches Entgegenkommen gibt es seitens der Bahn für diese Fälle. Immerhin zahle ich 211,80 Euro pro Monat und bekomme nun 50% der Leistung.
Viele Grüße
ICE 785
Frage zu Abo-Zeitkarten bei Leistungseinschränkungen
RhBDirk, Mittwoch, 24.10.2018, 21:51 (vor 2705 Tagen) @ ICE 785
Guten Tag.
Ich bin Inhaber einer Abo-Zeitkarte zwischen Hude und Leer (Ostfr.)
Hier fallen ab 28.10.2018 bis zum Fahrplanwechsel die ICs baubedingt aus.
Für mich als Pendler bedeutet das konkret, dass ich nur noch alle zwei Stunden per Arbeit kommen kann und wieder wegfahren kann.
Welches Entgegenkommen gibt es seitens der Bahn für diese Fälle. Immerhin zahle ich 211,80 Euro pro Monat und bekomme nun 50% der Leistung.
Viele Grüße
ICE 785
Ich würde zunächst mal anfragen per Telefon, dann schriftlich.
Antwort zu Abo-Zeitkarten bei Leistungseinschränkungen
sflori, Mittwoch, 24.10.2018, 23:03 (vor 2705 Tagen) @ ICE 785
Immerhin zahle ich 211,80 Euro pro Monat und bekomme nun 50% der Leistung.
Welches Entgegenkommen gibt es seitens der Bahn für diese Fälle.
105,90 €.
Bye. Flo.
Auf welcher Basis?
martarosenberg, Mittwoch, 24.10.2018, 23:06 (vor 2705 Tagen) @ sflori
Immerhin zahle ich 211,80 Euro pro Monat und bekomme nun 50% der Leistung.
Welches Entgegenkommen gibt es seitens der Bahn für diese Fälle.
105,90 €.
Hat dies empirische Basis?
Auf welcher Basis?
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Donnerstag, 25.10.2018, 02:14 (vor 2705 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von Alibizugpaar, Donnerstag, 25.10.2018, 02:14
Naja, er hat einfach (und eigentlich logisch) bei nur 50% angebotener Verkehrsleistung auch die Monatsrate halbiert. Dabei finde ich das sogar noch zu wenig, denn in den restlich verkehrenden Zügen dürfte es zur HVZ extra ungemütlich werden, weil sich dort die Kundschaft von zwei Zügen in einem knubbeln wird.
Vielleicht mal bei einer Verbraucherzentrale nachfragen?
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Hmmm ...
Garfield_1905, Donnerstag, 25.10.2018, 02:28 (vor 2705 Tagen) @ Alibizugpaar
Ich weiß nicht, wie ich das sehen soll. Streng genommen hat für den Transport Hude nach Leer und zurück gezahlt. Und das leistet die DB ja. Nicht zu den Zeiten, wie er vielleicht gewohnt ist und in der Auswahl auch nicht so häufig wie normal, aber er kommt hin und zurück. Und 'leere' Züge hat ihm niemand versprochen.
Wohlgemerkt mache ich mir diese Argumentation nicht zu eigen, aber ich bin nicht Jurist genug um zu bewerten, ob man im Zweifel dagegen argumentieren kann.
Aber eigentlich müßte es dafür doch jede Menge Präzedenzfälle geben, denn Bauarbeiten gibt es doch ständig. Da dürften vergleichbare Fälle doch an der Tagesordnung sein. Insofern rate ich, nicht hier nachzufragen, sondern gleich an der richtigen Stelle. Dagegen angehen kann man im Zweifel immer noch und sich dann z.B. hier Rat holen.
Hmmm ...
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Donnerstag, 25.10.2018, 15:53 (vor 2704 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von Alibizugpaar, Donnerstag, 25.10.2018, 15:53
Du gehst in einen Freizeitpark mit 20 Fahrgeschäften und 6 Restaurants. Beim Spaziergang durch die schöne Freizeitwelt stellst Du fest, daß rund die Hälfte aller Attraktionen und Restaurants geschlossen sind. Dabei wurde an der Kasse der volle Normalpreis verlangt...
--
Gruß, Olaf
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Goethe an Schiller 1797
Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR.
martarosenberg, Mittwoch, 24.10.2018, 23:05 (vor 2705 Tagen) @ ICE 785
Ich bin Inhaber einer Abo-Zeitkarte zwischen Hude und Leer (Ostfr.)
Hier fallen ab 28.10.2018 bis zum Fahrplanwechsel die ICs baubedingt aus.
Für mich als Pendler bedeutet das konkret, dass ich nur noch alle zwei Stunden per Arbeit kommen kann und wieder wegfahren kann.
Welches Entgegenkommen gibt es seitens der Bahn für diese Fälle. Immerhin zahle ich 211,80 Euro pro Monat und bekomme nun 50% der Leistung.
Standen die Baustellenbedingten Zugausfälle schon zum Farkartenkauf fest/ im Fahrplan?
Sonst: Auf basis des zu Fahrkartenkauf gültigen Fahrplans Entschädigungsansprüche nach Fahrgastrechten stellen, 2x pro Tag (hin + zurück).
Ich hatte bei einem Semesterticket mal das Problem. Da war die Baustelle zwar einige Zeit vorher im Fahrplan, aber noch nicht zu Kauf. Mit dieser Bemerkung wurden FGR anstantslos akzeptiert. (Wobei es bei mir keine tägliche Pendlerstrecke war und damit auch nicht so stark von betroffen und damit auch keine täglichen FGR.)
Die Bauarbeiten standen noch nicht fest...
ICE 785, Mittwoch, 24.10.2018, 23:38 (vor 2705 Tagen) @ martarosenberg
- kein Text -
Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR.
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Donnerstag, 25.10.2018, 02:19 (vor 2705 Tagen) @ martarosenberg
Es bleibt aber trotzdem eine interessante Generalfrage, ob und warum ein jeder Abo-Stammkunde dann in einen Formular- und Antragskrieg gezwungen wird und auch nicht weiß was dabei rum kommt.
Was würde ein jeder von uns machen, wenn wir vier leckere Pizzen bestellen und der Bote steht später mit nur zwei Stück vor der Haustür? Vielleicht haben wir auch vorher schon mit Paypal gezahlt. Was wären da unsere Erwartungen?
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR.
fbettker, Donnerstag, 25.10.2018, 09:01 (vor 2704 Tagen) @ martarosenberg
Ich bin Inhaber einer Abo-Zeitkarte zwischen Hude und Leer (Ostfr.)
Hier fallen ab 28.10.2018 bis zum Fahrplanwechsel die ICs baubedingt aus.
Für mich als Pendler bedeutet das konkret, dass ich nur noch alle zwei Stunden per Arbeit kommen kann und wieder wegfahren kann.
Welches Entgegenkommen gibt es seitens der Bahn für diese Fälle. Immerhin zahle ich 211,80 Euro pro Monat und bekomme nun 50% der Leistung.
Standen die Baustellenbedingten Zugausfälle schon zum Farkartenkauf fest/ im Fahrplan?Sonst: Auf basis des zu Fahrkartenkauf gültigen Fahrplans Entschädigungsansprüche nach Fahrgastrechten stellen, 2x pro Tag (hin + zurück).
Ich hatte bei einem Semesterticket mal das Problem. Da war die Baustelle zwar einige Zeit vorher im Fahrplan, aber noch nicht zu Kauf. Mit dieser Bemerkung wurden FGR anstantslos akzeptiert. (Wobei es bei mir keine tägliche Pendlerstrecke war und damit auch nicht so stark von betroffen und damit auch keine täglichen FGR.)
Ich bin zwar juristischer Laie, sehe es aber genauso. Wenn zum Zeitpunkt des Kaufs der Abo-Zeitkarte die Ausfälle nicht feststanden und veröffentlicht wurden, kann für jede ausgefallene Fahrt das FGR ausgefüllt werden (und hat Anspruch auf Entschädigung).
Hier mal ein Vergleichs-Beispiel: Die Bahncard 100 ist ja auch eine DB-Zeitkarte. Wenn ich als BC100-Inhaber eine Fahrt antreten will und am Bahnsteig erfolgt die Durchsage, dass der Zug ausfällt, und ich mit dem nächsten Ersatzzug mindestens 60 Minuten später mein Ziel erreiche, habe ich Anspruch auf Entschädigung. Das gilt natürlich auch, wenn der Ausfall des ursprünglich geplanten Zuges am Abend vorher bekannt wird (aus welchen Gründen auch immer, z.B. Baustellen). Oder 48 Stunden vorher. Oder eine Woche vorher.
Mir ist nicht bekannt, dass die Bahn dort einen Höchstzeitraum (zwischen Veröffentlichung des Ausfalls und des Ausfalls selbst) festgelegt hat, in dem ein Entschädigungsanspruch besteht. Daher kann aus meiner Sicht der einzige relevante Zeitpunkt der Informationsstand zum Zeitpunkt des Kaufs der Zeitkarte sein. Und aufgrund der Bahncard-Nummer, die man im FGR einzutragen hat, weiß die Bahn, wann man die Bahncard erworben hat.
Einzig der Fahrplanwechsel
martarosenberg, Donnerstag, 25.10.2018, 09:54 (vor 2704 Tagen) @ fbettker
Mir ist nicht bekannt, dass die Bahn dort einen Höchstzeitraum (zwischen Veröffentlichung des Ausfalls und des Ausfalls selbst) festgelegt hat, in dem ein Entschädigungsanspruch besteht. Daher kann aus meiner Sicht der einzige relevante Zeitpunkt der Informationsstand zum Zeitpunkt des Kaufs der Zeitkarte sein. Und aufgrund der Bahncard-Nummer, die man im FGR einzutragen hat, weiß die Bahn, wann man die Bahncard erworben hat.
Das einzige "Vabanquespiel", was der Kunde da hat, ist der Fahrplanwechsel.
Da kauft der Kunde "auf gut Glück" in der Hoffnung, dass nach Fahrplanwechsel die Verbindungen auch zu seiner Zufriedenheit funktionieren.
Diese Unsicherheit gehört, ich meine juristisch, dazu, oder?
Gruß!
Einzig der Fahrplanwechsel
fbettker, Donnerstag, 25.10.2018, 11:26 (vor 2704 Tagen) @ martarosenberg
Mir ist nicht bekannt, dass die Bahn dort einen Höchstzeitraum (zwischen Veröffentlichung des Ausfalls und des Ausfalls selbst) festgelegt hat, in dem ein Entschädigungsanspruch besteht. Daher kann aus meiner Sicht der einzige relevante Zeitpunkt der Informationsstand zum Zeitpunkt des Kaufs der Zeitkarte sein. Und aufgrund der Bahncard-Nummer, die man im FGR einzutragen hat, weiß die Bahn, wann man die Bahncard erworben hat.
Das einzige "Vabanquespiel", was der Kunde da hat, ist der Fahrplanwechsel.Da kauft der Kunde "auf gut Glück" in der Hoffnung, dass nach Fahrplanwechsel die Verbindungen auch zu seiner Zufriedenheit funktionieren.
Diese Unsicherheit gehört, ich meine juristisch, dazu, oder?
Gruß!
Ja, sehe ich auch so, wobei es in diesem Fall ja um den Ausfall von Zügen vor dem Fahrplanwechsel geht.
Hier fallen ab 28.10.2018 bis zum Fahrplanwechsel die ICs baubedingt aus.
Generell gilt: Gilt eine Abo-Karte z.B. 12 Monate lang, weiß der Käufer ja, dass es innerhalb dieser 12 Monate einen Fahrplanwechsel gibt - d.h. nach dem Wechsel kann es natürlich vorkommen, dass Züge nicht mehr fahren, die vor dem Wechsel fuhren. Hier gäbe es mMn nur einen Entschädigungsanspruch, wenn Züge nach einem Fahrplanwechsel nicht fahren, die laut dem neuen Fahrplan fahren sollten. Wobei es da sicherlich Grenzfälle gibt (wie gesagt, bin juristischer Laie).
Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR.
Garfield_1905, Donnerstag, 25.10.2018, 18:49 (vor 2704 Tagen) @ fbettker
Ich bin zwar juristischer Laie, sehe es aber genauso. Wenn zum Zeitpunkt des Kaufs der Abo-Zeitkarte die Ausfälle nicht feststanden und veröffentlicht wurden, kann für jede ausgefallene Fahrt das FGR ausgefüllt werden (und hat Anspruch auf Entschädigung).
Ich bin auch juristischer Laie, aber so kann es m.E. nicht sein. Das heißt ja in der Konsequenz, das man sich für jeden Tag die Hin- und Rückfahrt erstatten lassen könnte. Wer will mir nachweisen, das ich nicht immer ausgerechnet mit dem ausgefallenen Zug fahren wollte ?
Stand das schon zu Kauf fest? Sonst: FGR.
ICE 785, Freitag, 26.10.2018, 11:59 (vor 2703 Tagen) @ Garfield_1905
Nachweise habe ich anhand meines Arbeitszeitenkonto.
Daraus kann eine gewöhnliche Arbeitszeit abgeleitet werden
Abo-Center nicht Ansprechpartner, sondern Kundendialog
ICE 785, Freitag, 26.10.2018, 12:01 (vor 2703 Tagen) @ ICE 785
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Den Ärger und die Ihnen entstendenen Unannehmlichkeiten können wir verstehen. Bitte sehen Sie uns jedoch nach, dass wir als Vertriebsdienstleister Abo auf den Fahrplan bzw. Zugausfällen keinen Einfluss haben und deshalb auch keine Entscheidungen treffen können.
Qualitätsverluste müssen Sie nicht hinnehmen, daher wenden Sie sich bitte an den Kundendialog
des zuständigen Verkehrsunternehmen
Kundendialog DB Regio Bremen/Niedersachsen
Ernst-August-Platz 10
30159 Hannover
E- Mail: ran-niedersachsen-bremen@deutschebahn.com
Wir Ihr E-Mail an den zuständigen Kundendialog weitergeleitet.
Bei Fragen rund um Ihren Abo-Auftrag sind wir gerne persönlich für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abo-Team
P.S.: Wir finden: Mit uns sollen Sie nicht nur eine Fahrkarte sondern auch ausgezeichneten Kundenservice abonnieren! Ihre Meinung ist uns wichtig – Bewerten Sie deshalb hier unsere Dienstleistungen. Vielen Dank!
Abo-Center nicht Ansprechpartner, sondern Kundendialog
sflori, Freitag, 26.10.2018, 23:37 (vor 2703 Tagen) @ ICE 785
P.S.: Wir finden: Mit uns sollen Sie nicht nur eine Fahrkarte sondern auch ausgezeichneten Kundenservice abonnieren!
"Darum verweisen wir Sie auch nicht an den nächsten Ansprechpartner, sondern senden Ihnen unkompliziert einen Reisegutschein in Höhe einer Monatsrate zu."
Bye. Flo.
Und hier ist die Antwort
ICE 785, Montag, 29.10.2018, 19:32 (vor 2700 Tagen) @ ICE 785
vielen Dank für Ihre E-Mail, welche vom Abo-Center an uns weitergeleitet wurde. Wir wurden gebeten Ihnen zu antworten.
Wir bedauern sehr, dass Sie von dem veränderten Fahrplanangebot zwischen Hude und Leer betroffen sind. Für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind bzw. entstehen, entschuldigen wir uns bei Ihnen.
Wegen einer Vielzahl von Gleis-/Brücke- und Oberleitungsarbeiten sind vom 6. Oktober bis zum 8. Dezember 2018 auf den Linien zwischen Hude und Leer Zugausfälle mit Schienenersatzverkehr, Fahrplanänderungen und Verspätungen unvermeidlich. Um unser Angebot kontinuierlich für Sie ausbauen zu können, sind Bauarbeiten unerlässlich. Hierbei achten wir darauf, die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten für Sie als unseren Fahrgast so gering wie möglich zu halten.
Uns sind die Komfortbeeinträchtigungen für unsere Kunden durchaus bewusst, die wir zweifelsohne sehr bedauern. Eine Alternative wäre, die Baumaßnahmen über Nacht durchzuführen. Diese Maßnahme würde die Baumaßnahmen jedoch über Monate hinweg hinauszögern. Sie werden sicher verstehen, dass dies nicht in unserem und auch nicht im Interesse unserer Fahrgäste bzw. der Anwohner ist.
Nach Rücksprache mit dem Abo-Center ist für die Baumaßnahme keine Entschädigung vorgesehen, da für die Strecke zwischen Hude und Leer ausschließlich Zeitkarten des Nahverkehrs verkauft werden, mit denen Sie auf der benannten Strecke ohne Intercity-Aufpreis die Intercity-Züge nutzen dürfen. Hier ergibt sich somit keine Preisdifferenz.
Wir verstehen Ihre Verärgerung über die Fahrplanänderungen. Dennoch bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nach Erstattung bzw. nach einer Entschädigung nicht entsprechen können.
Wir hoffen, dass wir Sie dennoch weiterhin als Gast in unseren Zügen begrüßen dürfen und wünschen Ihren zukünftigen Reisen einen angenehmen Verlauf.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maren Reinsch
Leiterin Kundendialog
P.S.: Für Ihre Anregungen, Lob und Kritik sind wir jederzeit gern unter 0180 6 996633 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf) für Sie da. Einen persönlichen Ansprechpartner erreichen Sie rund um die Uhr. Nennen Sie unmittelbar nach der Begrüßung das Stichwort Kundendialog.