Spezielle Thematik zu City mobil Option beim Super Sparpreis (Fahrkarten und Angebote)

Klaus, Kassel, Dienstag, 16.10.2018, 15:19 (vor 2713 Tagen)
bearbeitet von Klaus, Dienstag, 16.10.2018, 15:23

Ich hatte einen kurzen Dialog auf das Bahn-Facebook-Seite. Und bitte einfach mal um eure Meinung.

Es geht um die City mobil option beim Super Sparpreis, Hin- und Rückfahrt nach/von Erfurt sind am gleichen Tag, dem 21.12.2018.

Ich hatte für den Zielort Erfurt aber nur eine Fahrt, nämlich die im Anschluss mit dem Öffentl. Personennahverkehr gebucht, also vom Ziel-Bahnhof Erfurt weg. Zurück, also die spätere Fahrt zum Bahnhof für die Zugrückfahrt nicht. Preis für die city-mobil-Option daher nur 2 Euro.

Die Online-Fahrkarte enthält ein zusätzliches Feld mit folgenden Text:

"Gültigkeit: 21.12.2018, Klasse: 2, Erw. 1
Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT), EINZELFAHRT
Erfurt, Tarifzone 10
Gilt für eine einfache Fahrt am angegebenen Geltungstag im Zeitraum von 1 Stunde im Anschluss bzw. vor Antritt einer Reise mit der Bahn nur in Verbindung mit einer Bahnfahrkarte in allen Verkehrsmitteln innerhalb des oben genannten Geltungsbereichs."

Ich finde den Text uneindeutig, man könnte ihn auch so verstehen, dass er für beide o.g. Fahrten vom/zum Bahnhof Erfurt gilt, es ist jedenfalls nicht ersichtlich, dass er nur für eine, nämlich die Anschlussfahrt gilt.

Auf der DB-Facebookseite erhielt ich die Antwort, dass dann, wenn ich das City-mobil-Ticket in beide Richtungen im Anschluss/Vorlauf gebucht hätte, das Online-Ticket zwei Felder mit dem City-mobil Kästchen enthalten würde.

Daraufhin fragte ich nach, was denn sei, wenn ich nur die Fahrt zum Bahnhof Erfurt gebucht hätte (also die ÖPNV-Fahrt vor Antritt der Rückreise), dann wäre doch auch nur ein Feld und man könnte nicht erkennen, ob das für die Fahrt vom oder zum Bahnhof Erfurt gilt.

Die Antwort war, dass ich mir aussuchen könne, wann (vor oder im Anschluss) ich das City mobil-Ticket nutze. Hierbei dürfe ich "selbstverständlich das Ticket nur einmal verwenden".

Ihr ahnt, welchen Gedanken ich hatte...

Spezielle Thematik zu City mobil Option beim Super Sparpreis

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.10.2018, 15:48 (vor 2713 Tagen) @ Klaus

Die Antwort war, dass ich mir aussuchen könne, wann (vor oder im Anschluss) ich das City mobil-Ticket nutze. Hierbei dürfe ich "selbstverständlich das Ticket nur einmal verwenden".

Spricht mal wieder gehen das Social-Media-Team der DB. Im Azteccode ist hinterlegt, ob Citymobil für die Hin- oder die Rückfahrt gebucht wurde.

--
Weg mit dem 4744!

Spezielle Thematik zu City mobil Option beim Super Sparpreis

Klaus, Kassel, Dienstag, 16.10.2018, 15:57 (vor 2713 Tagen) @ JeDi

...aber kann den der stinknormale Kontrolleur in der Straßenbahn einlesen?

Spezielle Thematik zu City mobil Option beim Super Sparpreis

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.10.2018, 16:10 (vor 2713 Tagen) @ Klaus

...aber kann den der stinknormale Kontrolleur in der Straßenbahn einlesen?

Da im VMT seit Jahren Handytickets üblich sind würde ich davon ausgehen.

Was bezweckst du mit deinen Fragen eigentlich? Eine Verschärfung der Regelungen zur Cityoption?

--
Weg mit dem 4744!

Spezielle Thematik zu City mobil Option beim Super Sparpreis

Klaus, Kassel, Dienstag, 16.10.2018, 16:18 (vor 2713 Tagen) @ JeDi

OK, danke :-)

Spezielle Thematik zu City mobil Option beim Super Sparpreis

musicus, Dienstag, 16.10.2018, 17:08 (vor 2713 Tagen) @ Klaus

...aber kann den der stinknormale Kontrolleur in der Straßenbahn einlesen?

Dafür gibt's sogar frei verfügbare Apps. Aztec ist standardisiert und die wesentlichen Daten im Ticketcode sind auch nicht verschlüsselt.

Hgrmpfl.

martarosenberg, Dienstag, 16.10.2018, 18:09 (vor 2713 Tagen) @ JeDi

Die Antwort war, dass ich mir aussuchen könne, wann (vor oder im Anschluss) ich das City mobil-Ticket nutze. Hierbei dürfe ich "selbstverständlich das Ticket nur einmal verwenden".


Spricht mal wieder gehen das Social-Media-Team der DB. Im Azteccode ist hinterlegt, ob Citymobil für die Hin- oder die Rückfahrt gebucht wurde.

Und wer haftet wenn ich als Kunde mich an die Aussage eines DB-Organs halte, und ich darum dann ein EBE zahlen muss?

*Hgrmpflk.*

Hgrmpfl. - PP

br752, Dienstag, 16.10.2018, 18:20 (vor 2713 Tagen) @ martarosenberg

Die Antwort war, dass ich mir aussuchen könne, wann (vor oder im Anschluss) ich das City mobil-Ticket nutze. Hierbei dürfe ich "selbstverständlich das Ticket nur einmal verwenden".


Spricht mal wieder gehen das Social-Media-Team der DB. Im Azteccode ist hinterlegt, ob Citymobil für die Hin- oder die Rückfahrt gebucht wurde.


Und wer haftet wenn ich als Kunde mich an die Aussage eines DB-Organs halte, und ich darum dann ein EBE zahlen muss?

Du haftest. Das ist das gleiche wie ein Polizist dir einen falschen Weg beschreibt und du dann zu spaet zu deinem Termin kommst.


BR752

Hgrmpfl. - PP

Altmann, Dienstag, 16.10.2018, 19:04 (vor 2713 Tagen) @ br752

Und wer haftet wenn ich als Kunde mich an die Aussage eines DB-Organs halte, und ich darum dann ein EBE zahlen muss?


Du haftest. Das ist das gleiche wie ein Polizist dir einen falschen Weg beschreibt und du dann zu spaet zu deinem Termin kommst.

Ist das wirklich das gleiche?

Wenn der Verkäufer einer Ware Aussagen zu seiner Ware macht, dann kann der Konsument auf diese Aussagen vertrauen (und diese eventuell auch vor Gericht einklagen)!

Schwierig nachweisbar

Power132, Dienstag, 16.10.2018, 19:07 (vor 2713 Tagen) @ Altmann

Und wer haftet wenn ich als Kunde mich an die Aussage eines DB-Organs halte, und ich darum dann ein EBE zahlen muss?


Du haftest. Das ist das gleiche wie ein Polizist dir einen falschen Weg beschreibt und du dann zu spaet zu deinem Termin kommst.


Ist das wirklich das gleiche?

Wenn der Verkäufer einer Ware Aussagen zu seiner Ware macht, dann kann der Konsument auf diese Aussagen vertrauen (und diese eventuell auch vor Gericht einklagen)!

Der Nachweis wird aber schwer werden, solange kein Beleg in nachvollziehbarer Form vorliegt.

In diesem Falle nachweisbar.

martarosenberg, Mittwoch, 17.10.2018, 14:30 (vor 2712 Tagen) @ Power132

Und wer haftet wenn ich als Kunde mich an die Aussage eines DB-Organs halte, und ich darum dann ein EBE zahlen muss?


Du haftest. Das ist das gleiche wie ein Polizist dir einen falschen Weg beschreibt und du dann zu spaet zu deinem Termin kommst.


Ist das wirklich das gleiche?

Wenn der Verkäufer einer Ware Aussagen zu seiner Ware macht, dann kann der Konsument auf diese Aussagen vertrauen (und diese eventuell auch vor Gericht einklagen)!


Der Nachweis wird aber schwer werden, solange kein Beleg in nachvollziehbarer Form vorliegt.

Was ja hier gegeben ist (in Textform im Internet mit nachvollziehbarem Absender). Im Zweifel die Internetseite bzw. deren Darstellung noch speichern.

Hgrmpfl.

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Dienstag, 16.10.2018, 19:07 (vor 2713 Tagen) @ martarosenberg

Zeig halt die Aussage vor und gut ist.

Social media-Auskünfte

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 16.10.2018, 20:32 (vor 2713 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Alibizugpaar, Dienstag, 16.10.2018, 20:35

Da kriegste teilweise echt die wildesten Antworten.

- Warum muß man beim Fahrgastrechteformular eine Kopie der BC100 einreichen (und dafür extra zum Copyshop laufen), wo der Bahn doch alle meine BC-Daten vorliegen? Antwort: Aus Datenschutzgründen sind die BC-Daten für die Sachbearbeiter nicht abrufbar. Nachfrage: Wenn ich aber doch gezwungen bin alle diese meine Daten einreichen zu müssen (von meiner Adresse über Bahncard-Kopie bis zur Bankverbindung -alles-, sonst keine Erstattung), was soll da der Unterschied in Sachen Datenschutz sein? Antwort: Keine.

- Warum kann man mit BC25 und BC50 ein Onlineticket mit Railplus buchen, nicht aber mit BC100? Antwort: Wahrscheinlich ist dies bei BC100-Kunden nicht ausreichend gefragt. Nachfrage: Sie meinen BC25 und BC50 fahren öfter ins Ausland als BC100? Warum bietet die kleine Niederländische Staatsbahn dies dann für deutsche Kunden an? Antwort: Keine.

Zum in der Pfeife rauchen...

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Social media-Auskünfte

Henrik, Dienstag, 16.10.2018, 22:31 (vor 2713 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von Henrik, Dienstag, 16.10.2018, 22:33

Da kriegste teilweise echt die wildesten Antworten.

https://community.bahn.de/questions/1762281-erstattung-fahrgastrechte-kopie-bc100-nachs...

- Warum muß man beim Fahrgastrechteformular eine Kopie der BC100 einreichen (und dafür extra zum Copyshop laufen), wo der Bahn doch alle meine BC-Daten vorliegen? Antwort: Aus Datenschutzgründen sind die BC-Daten für die Sachbearbeiter nicht abrufbar. Nachfrage: Wenn ich aber doch gezwungen bin alle diese meine Daten einreichen zu müssen (von meiner Adresse über Bahncard-Kopie bis zur Bankverbindung -alles-, sonst keine Erstattung), was soll da der Unterschied in Sachen Datenschutz sein? Antwort: Keine.

Hinsichtlich des Datenschutz macht es keinen Unterschied, ob das SC FGR nur eine Angabe anfragen würde oder ganz viele von der DB - es ist schlicht nicht zulässig diese Daten weiterzugeben.
Die Antwort passt, klingt plausibel, nicht gerade wild. Wo ist da Dein Verständnisproblem?
enstprechend hatte dort bei obiger Anfrage jemand geantwortet - der is nicht vom DB-team, wenngleich bestätigt.

(man muss nicht extra dafür zum Copyshop laufen. ;) )

vgl. auch
https://community.bahn.de/questions/1535824-fahrgastrechteformular-bc100-kopie-bc-notwe...

- Warum kann man mit BC25 und BC50 ein Onlineticket mit Railplus buchen, nicht aber mit BC100? Antwort: Wahrscheinlich ist dies bei BC100-Kunden nicht ausreichend gefragt. Nachfrage: Sie meinen BC25 und BC50 fahren öfter ins Ausland als BC100? Warum bietet die kleine Niederländische Staatsbahn dies dann für deutsche Kunden an? Antwort: Keine.

Zum in der Pfeife rauchen...

Du musst aber zugeben, dass die Antwort sehr naheliegend erscheint, nicht gerade wild.
hinreichende Antworten dazu gabs hier im Forum.

Social media-Auskünfte

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.10.2018, 22:36 (vor 2713 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 16.10.2018, 22:37

Da kriegste teilweise echt die wildesten Antworten.

https://community.bahn.de/questions/1762281-erstattung-fahrgastrechte-kopie-bc100-nachs...

- Warum muß man beim Fahrgastrechteformular eine Kopie der BC100 einreichen (und dafür extra zum Copyshop laufen), wo der Bahn doch alle meine BC-Daten vorliegen? Antwort: Aus Datenschutzgründen sind die BC-Daten für die Sachbearbeiter nicht abrufbar. Nachfrage: Wenn ich aber doch gezwungen bin alle diese meine Daten einreichen zu müssen (von meiner Adresse über Bahncard-Kopie bis zur Bankverbindung -alles-, sonst keine Erstattung), was soll da der Unterschied in Sachen Datenschutz sein? Antwort: Keine.

Die Antwort passt

Nein, sie ist - wie beim SM-Team so oft - falsch. BahnCard 100-Nummer und Geburtsdatum reicht.

--
Weg mit dem 4744!

Social media-Auskünfte

Henrik, Dienstag, 16.10.2018, 22:52 (vor 2712 Tagen) @ JeDi

Da kriegste teilweise echt die wildesten Antworten.

https://community.bahn.de/questions/1762281-erstattung-fahrgastrechte-kopie-bc100-nachs...

- Warum muß man beim Fahrgastrechteformular eine Kopie der BC100 einreichen (und dafür extra zum Copyshop laufen), wo der Bahn doch alle meine BC-Daten vorliegen? Antwort: Aus Datenschutzgründen sind die BC-Daten für die Sachbearbeiter nicht abrufbar. Nachfrage: Wenn ich aber doch gezwungen bin alle diese meine Daten einreichen zu müssen (von meiner Adresse über Bahncard-Kopie bis zur Bankverbindung -alles-, sonst keine Erstattung), was soll da der Unterschied in Sachen Datenschutz sein? Antwort: Keine.

Die Antwort passt

Nein, sie ist - wie beim SM-Team so oft - falsch. BahnCard 100-Nummer und Geburtsdatum reicht.

in beiden aufgeführten Fällen war nie die Frage, welche Daten reichen - wo siehst Du da dann genau eine falsche Antwort?
Widersprochen hast Du nicht.
In beiden Fällen wurden sie vom SC FGR aufgefordert, Kopien zu schicken - falsch von denen?

Social media-Auskünfte

Dosto, Mittwoch, 17.10.2018, 08:26 (vor 2712 Tagen) @ JeDi

Da kriegste teilweise echt die wildesten Antworten.

https://community.bahn.de/questions/1762281-erstattung-fahrgastrechte-kopie-bc100-nachs...

- Warum muß man beim Fahrgastrechteformular eine Kopie der BC100 einreichen (und dafür extra zum Copyshop laufen), wo der Bahn doch alle meine BC-Daten vorliegen? Antwort: Aus Datenschutzgründen sind die BC-Daten für die Sachbearbeiter nicht abrufbar. Nachfrage: Wenn ich aber doch gezwungen bin alle diese meine Daten einreichen zu müssen (von meiner Adresse über Bahncard-Kopie bis zur Bankverbindung -alles-, sonst keine Erstattung), was soll da der Unterschied in Sachen Datenschutz sein? Antwort: Keine.

Die Antwort passt

Nein, sie ist - wie beim SM-Team so oft - falsch. BahnCard 100-Nummer und Geburtsdatum reicht.

Diese Antwort ist definitiv falsch.

Ich habe mit der BC 100 schon einige Male FGR in Anspruch genommen. Da gibt es auch keine 25 % - auf was denn auch? - sondern immer 10 €, entweder aufs Konto oder als Gutschein mit der Post, je nachdem, was man ankreuzt.
Und eine Kopie wurde hier auch noch nie verlangt.

Grüße
Dosto

Social media-Auskünfte

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 17.10.2018, 00:37 (vor 2712 Tagen) @ Henrik

Verständnisproblem? Die DB hat alle meine BC-Daten, warum nutzt sie die nicht? Oder bearbeiten C&A und BurgerKing die Erstattungen für die DB? Sonst presst die Bahn doch auch alles in ihre AGB, was sie gerade so braucht. So verrückt ist ja nicht mal meine Bank: Bitte Kreditkarte sperren und eine neue zusenden. "Oh, da brauchen wir bitte erst eine Kopie von alter Kreditkarte und Kontokarte." Nee, die machen einfach. Ich kriege eine Email, die ich bestätigen soll und 1 Woche später liegt die neue Karte in der Post. Weil die Bank meine gespeicherten Daten nutzt. Deshalb speichert sie sie ja auch. Nicht, um Speicher zu füllen, sondern um sie im Bedarfsfall im Sinne des Kunden zu nutzen.

Und ich musste sehr wohl zum Copyshop laufen, weil ich eine BC-Kopie mit dem Aufforderungsschreiben zurück senden sollte. Ich habe zu Hause keinen Kopierer.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

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