Sparpreis: Pflicht, den FV Anteil zu nutzen? (Fahrkarten und Angebote)
Mike65, Freitag, 05.10.2018, 15:04 (vor 2728 Tagen)
Im Flugverkehr verfällt i.a. ein Ticket, wenn ein Segment nicht genutzt wird. Wie sieht es bei der DB aus?
Nehmen wir an, ich habe ein (Super)Sparpreisticket mit einem gebundenen Fernverkehrszug und einem NV-Nachlauf. Wird das Ticket ungültig, wenn ich den FV nicht nutze?
Sparpreis: Pflicht, den FV Anteil zu nutzen?
Münchner, Freitag, 05.10.2018, 15:06 (vor 2728 Tagen) @ Mike65
Sicher nicht. Es kann ja auch passieren, dass im FV mal keine Kontrolle kommt.
Sparpreis: Pflicht, den FV Anteil zu nutzen?
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 05.10.2018, 15:15 (vor 2728 Tagen) @ Münchner
Ergänzung: Solange der NV auch nur auf dem bezeichneten Abschnitt genutzt wird. Den parallel zum vorgesehenen ICE fahrenden RE nutzen ist nicht gestattet. Wenn man's ganz genau nimmt, daf auch kein NV-Zug benutzt werden, der unter Einhaltung der Zugbindung nicht erreicht werden würde. Daß letzterer Punkt in der Praxis jemals zu Aneckungen geführt hätte, ist mir jedoch nicht bekannt. (Fahrten im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte vorausgesetzt.)
Nicht rechtsberatende Grüße
der Colaholiker
--
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Sparpreis: Pflicht, den FV Anteil zu nutzen?
musicus, Freitag, 05.10.2018, 16:27 (vor 2728 Tagen) @ Colaholiker
Wenn man's ganz genau nimmt, daf auch kein NV-Zug benutzt werden, der unter Einhaltung der Zugbindung nicht erreicht werden würde.
Warum sollte das so sein und woraus ginge eine derartige Regelung hervor?
Auch das wird bald einen Paragraphen geben ...
Blaschke, Freitag, 05.10.2018, 16:53 (vor 2728 Tagen) @ musicus
Tach.
Wenn man's ganz genau nimmt, darf auch kein NV-Zug benutzt werden, der unter Einhaltung der Zugbindung nicht erreicht werden würde.
Warum sollte das so sein und woraus ginge eine derartige Regelung hervor?
Außerhalb der Juristerei nennt man das schlicht LOGIK.
Juristisch mag das aber natürlich alles anders und derzeit noch nicht in Paragraphenform gegossen sein. Aber sicher wird, wenn wir das weiter groß diskutieren, auch dieser Furz in einem extra Passus der AGB geregelt werden. Sehr zur Zufriedenheit der Paragraphenfetischisten.
Schöne Grüße von jörg
Auch das wird bald einen Paragraphen geben ...
musicus, Freitag, 05.10.2018, 17:05 (vor 2728 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von musicus, Freitag, 05.10.2018, 17:06
Wenn man's ganz genau nimmt, darf auch kein NV-Zug benutzt werden, der unter Einhaltung der Zugbindung nicht erreicht werden würde.
Warum sollte das so sein und woraus ginge eine derartige Regelung hervor?
Außerhalb der Juristerei nennt man das schlicht LOGIK.
Wie man es innerhalb der Juristerei nennt, weiß ich nicht - und außerhalb kann ich weder eine "Logik" erkennen, die einer Freiheit in der Zugwahl nicht zuwiderliefe noch euren Phantasien sonstwie folgen. Aber vielleicht meinst du mit "das" ja auch etwas völlig anderes.
Aber sicher wird, wenn wir das weiter groß diskutieren, auch dieser Furz in einem extra Passus der AGB geregelt werden. Sehr zur Zufriedenheit der Paragraphenfetischisten.
Im NV-Teil von (Super)Sparpreisen gibt es keine Zugbindung - Zufriedenheit hin oder her.
Auch das wird bald einen Paragraphen geben ...
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 05.10.2018, 17:28 (vor 2728 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von Alibizugpaar, Freitag, 05.10.2018, 17:30
Die Frage ist ja, ob es nicht reicht, daß ich den Fernverkehrsteil gebucht und bezahlt habe. Muß mein Gesäß tatsächlich einen Fernverkehrssitz berührt haben?
Ich meine wer hat heutzutage noch Aktien im Safe liegen? Die Stücke sind doch nur noch eingebucht auf dem Depotkonto vorhanden. Mehr als einen Depotauszug hat eigentlich keiner mehr. Das könnte der gedruckten Fahrkarte entsprechen.
Die genannten Paragrafen-Fetischisten werden hier im ICE-Treff eines Tages ganz bestimmt so eine Art Cum-Ex-Geschäft auf Basis von Fernverkehrsfahrkarten mit Nahverkehrsanteil als Termingeschäft entwickeln und dadurch zu Bitcoin-Millionären. Cum-Ex-Supersparpreistickets mit Stich- und Sägefahrten wie auch Anschlüssen, die es logisch gar nicht geben kann, sich aber dennoch bestens verkaufen.
:)
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Auch das wird bald einen Paragraphen geben ...
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 08.10.2018, 08:11 (vor 2726 Tagen) @ Alibizugpaar
so eine Art Cum-Ex-Geschäft
Das klingt unanständig und produziert Bilder vor meinem geistigen Auge, die ich nicht sehen will. Weder mit Mitforisten, noch anderweitig.
Angeekelte Grüße
der Colaholiker
--
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Auch das wird bald einen Paragraphen geben ...
Splittergattung, Montag, 08.10.2018, 19:10 (vor 2725 Tagen) @ Colaholiker
so eine Art Cum-Ex-Geschäft
Das klingt unanständig
Ist es auch, aber nicht auf die Art, an die du denkst, ...
und produziert Bilder vor meinem geistigen Auge, die ich nicht sehen will. Weder mit Mitforisten, noch anderweitig.
... denn sehen kann man diese Geschäfte im Allgemeinen nicht. ;-)
Nachweisbarkeit schwierig, aber...
Mike65, Freitag, 05.10.2018, 15:29 (vor 2728 Tagen) @ Münchner
Sicher nicht. Es kann ja auch passieren, dass im FV mal keine Kontrolle kommt.
Natürlich ist der Nachweis, dass man nicht in einem Zug gesessen hat, in der Praxis schwer zu erbringen. Was ist aber, wenn der FV so verspätet ist, dass man den NV-Zug gar nicht mehr hätte erreichen können?
Nachweisbarkeit schwierig, aber...
Ösi, Freitag, 05.10.2018, 15:39 (vor 2728 Tagen) @ Mike65
Dann ist die Zugbindung ohnehin aufgehoben.
Flugverkehr
JumpUp, Freitag, 05.10.2018, 16:05 (vor 2728 Tagen) @ Ösi
Bei Flügen gibt's ja das Thema, dass ein Flug Berlin - Frankfurt - Washington günstiger sein kann als nur der Flug Frankfurt - Washington. Hier gibt's m. W. die Regelung, dass man NICHT einen Teil der Reisekette verfallen lassen darf. Im Bahnverkehr wurde dies noch nicht eingeführt und m. W. auch so von der DB auf Facebook erklärt.
Wenn wir das noch lange groß und breit diskutieren ...
Blaschke, Freitag, 05.10.2018, 16:48 (vor 2728 Tagen) @ JumpUp
Huhu.
Im Bahnverkehr wurde dies noch nicht eingeführt
NOCH. Aber je breiter wir das ausdiskutieren ...
Manchmal staunt man, auf was für Fragen manche Leute kommen ...
Erinnert mich an die Fahrgastbefrager-Zeit, wo mich manchmal die Leute fragten, ob sie teilnehmen müßten. Ab und an hab ich die Leute dann gefragt, wie ich den Zwang, wenn es ihn gäbe, denn wohl durchsetzen könnte!? Folter? Rauswurf? Polizei? Hin und wieder fragt man sich da wirklich nach dem Verstand ...
Schöne Grüße von jörg
Wenn wir das noch lange groß und breit diskutieren ...
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 05.10.2018, 17:34 (vor 2728 Tagen) @ Blaschke
"Erinnert mich an die Fahrgastbefrager-Zeit, wo mich manchmal die Leute fragten, ob sie teilnehmen müßten."
Mensch Jörg, da musst Du schneller schalten und antworten:"Psst, wenn sie nichts verraten, können sie sich bei mir auch freikaufen. Für 10 € bar auf die Hand lass ich sie in Ruhe."
Du könntest heute Deinen eigenen Cola-Lizenzabfüllbetrieb haben!
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Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Mini-FV-Anteil
Blaschke, Freitag, 05.10.2018, 16:55 (vor 2728 Tagen) @ Münchner
Huhu.
Sicher nicht. Es kann ja auch passieren, dass im FV mal keine Kontrolle kommt.
Was z.B. zwischen Pasing und München Hbf oder Harburg und Hamburg Hbf oder bei ähnlich langen FV-Strecken auch schwierig werden könnte ... ;-)
Schöne Grüße von jörg
FV-Anteil kann man zu 100% verfallen lassen
tbsn, Würzburg, Freitag, 05.10.2018, 17:04 (vor 2728 Tagen) @ Mike65
Es ist erlaubt, ausschließlich den NV-Anteil zu nutzen und sämtliche FV-Züge verfallen zu lassen. Das wurde von der DB bestätigt: https://community.bahn.de/questions/1173215-nutzungsbedingungen-nahverkehr-sparpreis
In den Beförderungsbedingungen steht zwar, dass Fahrkarten zum (Super) Sparpreis nur erhältlich seien, sofern eine Teilstrecke in den Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt wird. Aus dieser Regelung kann man hingegen nicht schlussfolgern, dass eine Fahrkarte plötzlich ungültig wird, wenn man auf seiner Fahrt keinen FV-Zug nutzt. Hiermit soll nur betont werden, dass keine Sparpreise für reine Nahverkehrs-Strecken gebucht werden können.
Zudem haben die KiN in der Praxis die Anweisung, sämtliche Informationen zur Zugbindung bei einer Fahrt im Nahverkehr zu ignorieren. Nur Strecke/Gültigkeitstage sind relevant.
Wer gerne weite Strecken mit NV (völlig flexibel) fahren möchte und sich QDL/SWT-Tickets mit eCoupons dafür nicht schon lohnen, kann also problemlos einen "Super Mega Sparpreis Flex NV" (bsp. Hamm-Aachen via NV*Duisburg ICE XXX/Essen*NV) buchen. Auch bei Auslandsreisen möglich.
FV-Anteil kann man zu 100% verfallen lassen
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 05.10.2018, 21:51 (vor 2728 Tagen) @ tbsn
Zudem haben die KiN in der Praxis die Anweisung, sämtliche Informationen zur Zugbindung bei einer Fahrt im Nahverkehr zu ignorieren. Nur Strecke/Gültigkeitstage sind relevant.
Unsinn. Das wurde und wird durchaus beanstandet.
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Weg mit dem 4744!
FV-Anteil kann man zu 100% verfallen lassen
Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 05.10.2018, 23:51 (vor 2728 Tagen) @ JeDi
Zudem haben die KiN in der Praxis die Anweisung, sämtliche Informationen zur Zugbindung bei einer Fahrt im Nahverkehr zu ignorieren. Nur Strecke/Gültigkeitstage sind relevant.
Nicht ignoriert werden darf natürlich, auf welchem Streckenabschnitt die Zugbindung besteht und auf welchem das "NV" gilt. Aber abgesehen davon bezieht sich
Unsinn. Das wurde und wird durchaus beanstandet.
worauf?
Annahme: Für morgen (6.10.) besorge ich mir eine Fahrkarte von Hildesheim nach Kiel "Über: NV*H-Messe 17:40 ICE586/Celle*NV" und steige in Celle
a) um 00.06 Uhr in den metronom nach Uelzen ein,
b) um 13.06 Uhr in den metronom nach Uelzen ein,
c) um 19.06 Uhr in den in der Reiseverbindung aufgeführten metronom nach Hamburg ein, wobei der ICE (Plan: Celle an 18.16) H Messe/L. mit +35 verlassen hat, für Celle aber +65 angekündigt werden,
d) am 7.10. um 09.06 Uhr in den metronom nach Uelzen ein.
In welchen Fällen wirst du das Ticket bei einer Kontrolle vor Uelzen für ungültig erklären und warum? Wird es eine Nachfrage zum Reiseverlauf geben, die die Entscheidung beeinflusst?
Man kann doch eine Fahrkahrte nur teilweise nutzen?
Bahngenießer, Freitag, 05.10.2018, 23:08 (vor 2728 Tagen) @ Mike65
Im Flugverkehr verfällt i.a. ein Ticket, wenn ein Segment nicht genutzt wird. Wie sieht es bei der DB aus?
Nehmen wir an, ich habe ein (Super)Sparpreisticket mit einem gebundenen Fernverkehrszug und einem NV-Nachlauf. Wird das Ticket ungültig, wenn ich den FV nicht nutze?
Abgesehen davon, dass mir meist keiner nachweisen kann, dass ich die Fahrkarte nur teilweise genutzt habe:
Ich kann doch kurzentschlossen meine Fahrkarte nur für einen Teil der Strecke nutzen? Vielleicht hat mich auf der Teilstrecke kurzfristig jemand mit dem Auto mitgenommen oder ich habe ein Taxi genommen, weil ich den Zug verpasst habe oder weil der Zug unangenehm voll war. Was spricht dagegen, eine Fahrkarte teilweise verfallen zu lassen?
Als Ausnahme fällt mir momentan allerdings eine Regelung aus den Beförderungsbedingungen ein, die sinngemäß besagt: "Mit Antritt der Rückfahrt wird die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig." Aber darum geht es hier gar nicht.
Man kann doch eine Fahrkahrte nur teilweise nutzen?
bahnfahrerofr., Freitag, 05.10.2018, 23:18 (vor 2728 Tagen) @ Bahngenießer
Ich bin mal bei RegioJet in SK eine Station später eigestiegen als gebucht. Der Provodnik kam direkt mit seiner Reservierungsliste/Tablet auf uns zu und meinte wir seine eine Station zu spät. Eigentlich wird die Fahrkarte bei einem No-Show vollständig storniert, erklärte er. Auf Kulanz ließ man uns mitfahren ohne Aufpreis.