PM: DB macht Bahn in Europa einfacher: Thalys, SNCF & EST (Allgemeines Forum)
Henrik, Dienstag, 02.10.2018, 13:54 (vor 2730 Tagen)
02.10.18 - 12:30 Uhr Berlin
DB macht Bahnreisen in Europa einfacher: Verbindungen von Thalys, SNCF und Eurostar online und mobil buchbar
Auch Sparpreise der Auslandsbahnen erhältlich • grenzüberschreitende und reine Auslandsstrecken verfügbar • Thalys-Hochgeschwindigkeits-züge wieder über DB Reisezentren und DB Agenturen buchbar
Die Deutsche Bahn (DB) baut die grenzüberschreitenden und ausländischen Buchungsoptionen weiter aus. Jetzt sind auch Angebote der französischen SNCF sowie Verbindungen mit Thalys-Hochgeschwindigkeits-zügen auf bahn.de und über den DB Navigator buchbar. Ab 8. Oktober kommen Eurostar-Verbindungen hinzu. Dies war bislang nur für ausgewählte Verbindungen online und teilweise im personenbedienten Verkauf möglich. Reisende profitieren von tagesaktuellen Sparpreisen der Auslandsbahnen. Zusätzlich sind alle Thalys-Verbindungen ab heute (2. Oktober) auch wieder deutschlandweit in DB Reisezentren und über DB Agenturen erhältlich.
Es ist möglich, Tickets von mehreren europäischen Bahnen in einem Schritt oder ausschließlich Strecken im Ausland zu buchen. Das gilt ebenfalls für Nachtzugverbindungen der ÖBB, die in Deutschland starten oder enden und die auch für innerdeutsche Verbindungen gewählt werden können, etwa von Hamburg nach Freiburg. Die Buchung erfolgt über bahn.de oder aus dem DB Navigator heraus in einer separaten Buchungsstrecke.
„Reisen in Europa mit der Bahn sind zur Selbstverständlichkeit geworden. Mit dem Ausbau der internationalen Buchung erfüllen wir einen der am häufigsten geäußerten Kundenwünsche. Wir sind überzeugt, dass durch unser verbessertes Angebot noch mehr Menschen die Bahn als komfortables und umweltfreundliches Verkehrsmittel bei Reisen ins europäische Ausland wählen werden“, so Mathias Hüske, Geschäftsführer Digital Business DB Vertrieb.
Fernverkehrsangebote von der italienischen Bahn Trenitalia und alle Angebote der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sind bereits seit Anfang des Jahres über bahn.de und den DB Navigator erhältlich. Die Buchbarkeit weiterer internationaler Fahrkarten auf bahn.de und im DB Navigator wird ausgebaut.
https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/DB-macht-Bahnre...
Alles ohne Fahrgastrechte!
JumpUp, Dienstag, 02.10.2018, 14:01 (vor 2730 Tagen) @ Henrik
Klingt alles sehr schön, schockierend wird es jedoch, wenn man das FAQ sich anschaut:
https://www.international-bahn.de/de/faq#item_1_4
Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Abschnitt meiner Verbindung verspätet und ich dadurch meinen Anschluss verpasse?
Generell ist jede Bahngesellschaft (Eisenbahnverkehrsunternehmen) für ihren Reiseabschnitt verantwortlich. Sollte es zu Verspätungen kommen, ist die nachfolgende Bahngesellschaft nicht verpflichtet, Sie mit dem Ticket für einen anderen Zug zu befördern. In den meisten Fällen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander auch in diesem Fall kulant und befördern Sie als Kunden auch in einem alternativen Zug ohne Mehrkosten. Ihre Sitzplatzreservierung ist in einem solchen Fall jedoch nicht mehr gültig. Falls Sie aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen verspätet an Ihren Zielort angekommen, gelten EU-weit Fahrgastrechte für Kunden im Eisenbahnverkehr. Für weitere Fragen, auch zu Kontaktdaten der Erstattungsstellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für Fahrgastrechtsansprüche, suchen Sie die jeweiligen Reisezentren an den Bahnhöfen auf oder kontaktieren Sie unser Service Center für internationale Buchungen per E-Mail unter service-international@bahn.de.
Das heißt konkret:
Man kann zwar eine Fahrkarte Hamburg - Paris (Umstieg in Köln von IC nach THALYS) in einem Schritt über bahn.de buchen, sollte man den Anschluss in Köln Hbf aber verpassen, hat man Pech gehabt und muss bis Paris eine neue Fahrkarte kaufen!
Weder bei "Hop on the next train" (gilt nur für ICE) noch bei der der Kulanzregelung "Agreement on Journey Connection" (THALYS hat nimmt daran teil) wird eine Weiterbeförderung ermöglicht. Von Entschädigung am Zielort bzw. Hotel/Taxi ganz zu schweigen. Nur "in den meisten Fällen" gibt es eine Kulanz, aber keinerlei rechtliche Grundlage.
Von daher würde ich immer noch das durchgebundene Europa Spezial empfehlen!
Alles ohne Fahrgastrechte!
Frecciarossa, Dienstag, 02.10.2018, 14:19 (vor 2730 Tagen) @ JumpUp
Die vollständigen Fahrgastrechte gibt es nicht, die Weiterbeförderung wird durch das "Agreement on Journey Connection" aber sehr wohl ermöglicht.
Alles ohne Fahrgastrechte!
JanZ, HB, Dienstag, 02.10.2018, 14:40 (vor 2730 Tagen) @ Frecciarossa
Die vollständigen Fahrgastrechte gibt es nicht, die Weiterbeförderung wird durch das "Agreement on Journey Connection" aber sehr wohl ermöglicht.
Macht Thalys da mit? Leider findet man über dieses Abkommen (auch unter dem richtigen Namen Agreement concerning Journey Continuation) höchst wenig öffentlich Zugängliches.
Alles ohne Fahrgastrechte!
JumpUp, Dienstag, 02.10.2018, 14:58 (vor 2730 Tagen) @ JanZ
Die vollständigen Fahrgastrechte gibt es nicht, die Weiterbeförderung wird durch das "Agreement on Journey Connection" aber sehr wohl ermöglicht.
Macht Thalys da mit? Leider findet man über dieses Abkommen (auch unter dem richtigen Namen Agreement concerning Journey Continuation) höchst wenig öffentlich Zugängliches.
Thalys nimmt NICHT am Agreement concerning Journey Continuation teil. Hier ist keine Kulanzregelung zwischen den Eisenbahnen vorhanden, so dass auch eine Weiterbeförderung (außer bei Good-Will des Zugpersonals) nicht vorgesehen ist.
Alles ohne Fahrgastrechte!
JanZ, HB, Dienstag, 02.10.2018, 14:39 (vor 2730 Tagen) @ JumpUp
Von daher würde ich immer noch das durchgebundene Europa Spezial empfehlen!
Falls denn zu einem vernünftigen Preis verfügbar (falls deutlich teurer als Stückeln, was ich auch schon hatte, muss man eben überlegen, ob einem der sichere Anschluss das Geld wert ist). Da es das oft genug nicht ist, ist die neue Buchungsplattform ein Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustand. Dass es den Kunden schwer vermittelbar sein wird, wenn sie mit der auf dem einheitlichen Portal gebuchten Fahrkarte an der Systemgrenze stranden, ist auch klar. Es gibt noch viel zu tun.
Alles ohne Fahrgastrechte - daher gezielte Falschinformation
bahn.patient, Dienstag, 02.10.2018, 15:43 (vor 2730 Tagen) @ JanZ
Mit Verlaub, aber die PM ist absichtliche, gezielte Fehlinformation. Leider durften wir in der jüngeren Vergangenheit leider häufiger beobachten, dass viele Medien solchen von der DB verbreiteten Blödsinn nicht hinterfragen und ungeprüft übernehmen.
Fakt ist: Die DB macht überhaupt nichts "einfacher" und bietet keinen Mehrwert, den es anderswo nicht schon längst gibt. Stattdessen tritt sie lediglich in den Wettbewerb mit Loco2, Trainline, B-Europe (SNCB) u.a. um Verkaufsprovisionen für Fremdtickets ein, die schon seit geraumer Zeit gestückelte Tickets verkaufen.
Für den Fahrgast verändert sich also überhaut nichts. Das Reisen mit gestückelten Tickets bleibt ein Vabanquespiel, dank fehlender Fahrgastrechte, willkürlicher Konditionen bei HOTNAT (das laut @DB_Bahn auch nur für durchgehende Fahrkarten gilt) und völliger Intransparenz beim Agreement on Journey Continuation.
Im Gegensatz zu den privaten Wettbewerbern wäre die DB ja sogar in der Lage, Durchgangsfahrkarten anzubieten - daran besteht aber schlicht kein Interesse, weil es wirtschaftlich sinnvoller ist, das Risiko des Anschlussverlusts auf den Beförderungsfall zu übertragen. Die EU-Kommission hat das längst durchschaut:
Wenn Eisenbahnunternehmen lediglich Fahrkarten für einzelne Fahrtabschnitte anbieten, können sie Verpflichtungen in Bezug auf Entschädigungen, anderweitige Beförderung und Hilfeleistungen umgehen.
Quelle: EU-Kommission, September 2017, siehe auch meinen Beitrag aus dem März
Hoffen wir auf die Reform der Fahrgastrechte-Richtlinie (bei der uns leider in anderen Fragen auch viel Quatsch ins Haus steht) oder darauf, dass jemand die völlig willkürliche Aufteilung in separate Beförderungsverträge mal bis zum Europäischen Gerichtshof durchprozessiert.
HOTNAT
JumpUp, Dienstag, 02.10.2018, 16:00 (vor 2730 Tagen) @ bahn.patient
„Hop on the next available train“ (HOTNAT)
Der Dienst « Hop on the next available train » (HOTNAT – Nehmen Sie den nächsten verfügbaren Zug) ermöglicht es Reisenden, von demselben Umsteigebahnhof wie ursprünglich geplant den nächsten verfügbaren Hochgeschwindigkeitszug eines Railteam-Mitglieds zu nehmen, wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder Ausfall eines vorherigen Hochgeschwindigkeitszuges Ihren ursprünglich geplanten Anschluss verpassen sollten.* Diese Leistung wird kostenlos angeboten und setzt folgende Bedingungen voraus : der Anschluss, der verpasst wurde, muss zwischen zwei Hochgeschwindigkeitszügen der Railteam-Allianz sein. HOTNAT gilt nur an dem Bahnhof, an dem der Umstieg ursprünglich geplant war und im Falle einer Zugverspätung oder eines Ausfalls. Die Freigabe eines Zuges für HOTNAT-Reisende hängt von der verfügbaren Kapazität im Zug ab. Es besteht keine Sitzplatzgarantie.
Hier steht nichts von durchgebuchter Fahrkarte - sollte daher gültig sein. Twitter der DB liegt hier womöglich falsch! Leider bringt HOTNAT nur etwas zwischen HGV-Zügen, ein DB IC hat hier verloren - ein DB ICE ist vollständig enthalten.
HOTNAT
bahn.patient, Dienstag, 02.10.2018, 16:06 (vor 2730 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von bahn.patient, Dienstag, 02.10.2018, 16:10
Meine Frage auf Twitter bezog sich ausdrücklich darauf, ob HOTNAT auch für gestückelte (aber gemeinsam gebuchte) Tickets gilt. Ich wies auch auf den uneindeutigen Text auf der Railteam-Website hin. Auf Twitter wurde mir diese Frage verneint. Ich habe daher aktuell keine Grundlage, vom Gegenteil auszugehen.
(Klarstellung: Es geht mir nicht darum, was vielleicht kulanzmäßig möglich ist. Sondern um das, worauf ich einen Anspruch habe, auf den ich mich verlassen kann. Wobei in diesem Sinne die Unterscheidung zwischen Verspätung (HOTNAT) und Ausfall (kein HOTNAT) das Ganze ohnehin unbrauchbar macht.)
HOTNAT
JumpUp, Dienstag, 02.10.2018, 16:12 (vor 2730 Tagen) @ bahn.patient
Meine Frage auf Twitter bezog sich ausdrücklich darauf, ob HOTNAT auch für gestückelte (aber gemeinsam gebuchte) Tickets gilt. Ich wies auch auf den uneindeutigen Text auf der Railteam-Website hin. Auf Twitter wurde mir diese Frage verneint. Ich habe daher aktuell keine Grundlage, vom Gegenteil auszugehen.
(Klarstellung: Es geht mir nicht darum, was vielleicht kulanzmäßig möglich ist. Sondern um das, worauf ich einen Anspruch habe, auf den ich mich verlassen kann. Wobei in diesem Sinne die Unterscheidung zwischen Verspätung (HOTNAT) und Ausfall (kein HOTNAT) das Ganze ohnehin unbrauchbar macht.)
Das habe ich soweit verstanden.
Ich gehe davon aus, dass DB Twitter (wie so häufig) in der Antwort falsch liegt.
Denn HOTNAT wurde gerade aufgrund gestückelter Tickets, insbesondere über mehrere Vertriebskanäle entwickelt.
Andersherum: Würde HOTNAT nur bei durchgängigen Fahrkarten gültig sein, wäre es sinnlos, da ja sonst die allgemeinen Fahrgastrechte greifen.
HOTNAT
tbsn, Würzburg, Dienstag, 02.10.2018, 18:00 (vor 2730 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von tbsn, Dienstag, 02.10.2018, 18:01
Diese Schlussfolgerung ist quatsch. Wenn ich ein durchgehendes Ticket von Berlin nach Brüssel mit Umstieg in Köln buche und den ICE International nehmen möchte, der Anschluss aber verpasst wird, dürfte ich ohne HOTNAT nicht den nächsten Thalys nutzen, sondern müsste mindestens zwei Stunden auf den nächsten ICE International warten.
HOTNAT
LoungeHopper, Dienstag, 02.10.2018, 20:31 (vor 2730 Tagen) @ tbsn
Diese Schlussfolgerung ist quatsch. Wenn ich ein durchgehendes Ticket von Berlin nach Brüssel mit Umstieg in Köln buche und den ICE International nehmen möchte, der Anschluss aber verpasst wird, dürfte ich ohne HOTNAT nicht den nächsten Thalys nutzen, sondern müsste mindestens zwei Stunden auf den nächsten ICE International warten.
Mir wurde jüngst bei einem Anruf bei der Comfort-Hotline bestätigt, dass HOTNAT auch bei gestückelten Fahrkarten greift. Der Kollege meinte, dass das Stückeln von Fahrkarten ja bei Auslandsbuchungen durchaus üblich sei und deswegen auch die HOTNAT Regelung gelte.
Als Zusatzinfo: Der IZY, ein Low-Cost-Ableger von Thalys, welcher zwischen Paris und Brüssel über die Altbaustrecke fährt und daher Tickets deutlich günstiger als Thalys anbietet, zählt auch als Hochgeschwindigkeitszug. Dies in Erfahrung zu bringen war der ursprüngliche Zweck meines Anrufes.
Zudem haben sich die HOTNAT-Bedingungen positiv geändert. Früher galt HOTNAT nur bei Verspätung, nicht aber bei Ausfall. Nun steht auf der Railteam-Seite explizit beides.
Ansonsten würde ich auch gerne mehr über das Agreement wissen, denn das wäre schon spannend für die Reiseplanung hinsichtlich des Brechens von Fahrkarten.
HOTNAT
Norddeich, Mittwoch, 03.10.2018, 18:45 (vor 2729 Tagen) @ LoungeHopper
Zudem haben sich die HOTNAT-Bedingungen positiv geändert. Früher galt HOTNAT nur bei Verspätung, nicht aber bei Ausfall. Nun steht auf der Railteam-Seite explizit beides.
Gibt es zu diesem wichtigen Punkt ein offizielles Dokument?
Gibt es überhaupt zu HOTNAT ein offizielles Dokument?
JanZ, HB, Freitag, 05.10.2018, 17:51 (vor 2727 Tagen) @ Norddeich
- kein Text -
Was ist ein offizielles Dokument?
Altmann, Freitag, 05.10.2018, 20:16 (vor 2727 Tagen) @ JanZ
Auf alle Fälle gibt ´s das: http://www.railteam.eu/de/fur-ihre-reise/railteam-serviceleistungen/
Alles ohne Fahrgastrechte - daher gezielte Falschinformation
Aphex Twin, Dienstag, 02.10.2018, 19:31 (vor 2730 Tagen) @ bahn.patient
Mit Verlaub, aber die PM ist absichtliche, gezielte Fehlinformation. Leider durften wir in der jüngeren Vergangenheit leider häufiger beobachten, dass viele Medien solchen von der DB verbreiteten Blödsinn nicht hinterfragen und ungeprüft übernehmen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Spin und Fehlinformation. Behauptet die DB irgendwo dass diese grenzüberschreitenden Verbindungen dieselben Fahrgastrechte wie innerdeutsche Verbindungen haben? Gibt es kein Kleingedrucktes in dem die Konditionen nachzulesen wäre?
"Gezielte Fehlinformation" ist für mich gleichbedeutend mit unwahren Aussage, einer eindeutigen Lüge. Das sehe ich hier nicht. "Spin" ist ohne zu lügen der Versuch einen Eindruck zu erwecken dass etwas besser ist als es tatsächlich ist.
Fakt ist: Die DB macht überhaupt nichts "einfacher" und bietet keinen Mehrwert, den es anderswo nicht schon längst gibt. Stattdessen tritt sie lediglich in den Wettbewerb mit Loco2, Trainline, B-Europe (SNCB) u.a. um Verkaufsprovisionen für Fremdtickets ein, die schon seit geraumer Zeit gestückelte Tickets verkaufen.
Für Personen die schon ein Onlinekonto (mit Zahlungsweise) bei der DB haben, ergibt sich durchaus eine gewisse Vereinfachung (zudem sie eine ihnen gewohnte Website benutzen können). Was ich nicht weiss ist ob Tickets die über Loco2, Trainline, B-Europe (SNCB) & Co gekauft werden auch Status- und Premienpunkte der Deutschen Bahn mit sich bringen.
Alles ohne Fahrgastrechte - daher gezielte Falschinformation
bahn.patient, Dienstag, 02.10.2018, 20:48 (vor 2730 Tagen) @ Aphex Twin
Es gibt einen Unterschied zwischen Spin und Fehlinformation. Behauptet die DB irgendwo dass diese grenzüberschreitenden Verbindungen dieselben Fahrgastrechte wie innerdeutsche Verbindungen haben? Gibt es kein Kleingedrucktes in dem die Konditionen nachzulesen wäre?
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten unter www.international-bahn.de findet sich lediglich folgender Hinweis auf den Umstand, dass getrennte Beförderungsverträge abgeschlossen werden:
4.2 Haben Sie für eine internationale Reisestrecke mehrere Fahrkarten erhalten, verkörpert jede Fahrkarte mindestens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag.
In keiner Weise wird eindeutig auf den Umstand hingewiesen, dass bei Anschlussverlust kein Anspruch auf eine Weiterbeförderung zum Ziel besteht. Dieser findet sich nur versteckt in den FAQ, die kaum weniger lang sind als die AGB:
5.9 Wer ist verantwortlich, wenn sich ein Abschnitt meiner Verbindung verspätet und ich dadurch meinen Anschluss verpasse?
Generell ist jede Bahngesellschaft (Eisenbahnverkehrsunternehmen) für ihren Reiseabschnitt verantwortlich. Sollte es zu Verspätungen kommen, ist die nachfolgende Bahngesellschaft nicht verpflichtet, Sie mit dem Ticket für einen anderen Zug zu befördern. In den meisten Fällen sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen untereinander auch in diesem Fall kulant und befördern Sie als Kunden auch in einem alternativen Zug ohne Mehrkosten. Ihre Sitzplatzreservierung ist in einem solchen Fall jedoch nicht mehr gültig. Falls Sie aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen verspätet an Ihren Zielort angekommen, gelten EU-weit Fahrgastrechte für Kunden im Eisenbahnverkehr.
Allein schon die Formulierung "nicht verpflichtet, Sie mit dem Ticket für einen anderen Zug zu befördern" ist unklar. Der Hinweis, dass "EU-weit Fahrgastrechte" gelten, sollte man verspätet an seinem Zielort ankommen, ist ebenfalls irreführend - er setzt ja voraus, dass man mit seinen Tickets überhaupt an seinem Zielort ankommt. Was, wie immerhin ehrlich geschrieben steht, eine Frage der Kulanz (und damit der Willkür des nachfolgenden Bahnunternehmens) ist.
"Gezielte Fehlinformation" ist für mich gleichbedeutend mit unwahren Aussage, einer eindeutigen Lüge. Das sehe ich hier nicht. "Spin" ist ohne zu lügen der Versuch einen Eindruck zu erwecken dass etwas besser ist als es tatsächlich ist.
Gut, wir können über den Unterschied zwischen Spin und Fehlinformation streiten. Jedenfalls erweckt die PM den Eindruck, die Online-Buchbarkeit der genannten Züge (SNCF, Eurostar, Thalys) sei eine absolute Neuheit. Das ist einfach nicht zutreffend - dasselbe Angebot existiert anderswo seit Jahren. Die DB tritt nun lediglich als Wettbewerber neu in diesen Markt ein, wohl weil ihr (im Vertrieb!) Marktanteile flöten gehen. Aber Bahnreisen in Europa werden dadurch keineswegs "einfacher" als sie es bislang waren. Die Modalitäten sind nämlich exakt dieselben wie jene der Mitbewerber - insbesondere hinsichtlich des Umstands, dass mit gestückelten Fahrkarten ein Produkt verkauft wird, dass keinen vertraglichen Anspruch auf das Ankommen am Zielbahnhof vermittelt.
Fakt ist: Die DB macht überhaupt nichts "einfacher" und bietet keinen Mehrwert, den es anderswo nicht schon längst gibt. Stattdessen tritt sie lediglich in den Wettbewerb mit Loco2, Trainline, B-Europe (SNCB) u.a. um Verkaufsprovisionen für Fremdtickets ein, die schon seit geraumer Zeit gestückelte Tickets verkaufen.
Für Personen die schon ein Onlinekonto (mit Zahlungsweise) bei der DB haben, ergibt sich durchaus eine gewisse Vereinfachung (zudem sie eine ihnen gewohnte Website benutzen können). Was ich nicht weiss ist ob Tickets die über Loco2, Trainline, B-Europe (SNCB) & Co gekauft werden auch Status- und Premienpunkte der Deutschen Bahn mit sich bringen.
- Die Buchung erfolgt nicht über bahn.de, sondern über eine separate Buchungsstrecke auf international-bahn.de
- Der "Meine Bahn" Account kann für Buchungen auf international-bahn.de nicht verwendet werden.
- Bei Buchung über international-bahn.de können gerade keine BahnBonus- bzw. Comfort-Punkte gesammelt werden! Bei anderen (Online-)Agenturen geht das dagegen schon, etwa bei bei Trainline (dort auch zum Beispiel für das Programme Voyageur der SNCF).
- Bezahlung bei Buchung über international-bahn.de ausschließlich via Visa, MasterCard und PayPal
Ich sehe nichts, was es anderswo nicht schon längst gab. Vielmehr ist das Angebot wegen der fehlenden Möglichkeit, Punkte zu sammeln, sogar schlechter.
Interessant ist noch, dass auch die Buchung für innerdeutsche Nightjet-Strecken über international-bahn.de läuft. Also gibt es eigentlich keinen Grund mehr, warum dort auch nicht Flixtrain verkauft werden könnte.
Einklagen?
martarosenberg, Dienstag, 02.10.2018, 19:01 (vor 2730 Tagen) @ JumpUp
bearbeitet von martarosenberg, Dienstag, 02.10.2018, 19:03
Könnte man nicht ggf. üner das BGB sich Fahrgastrechte einklagen (bzw. eben bei dem vertreiber -- der DB -- die Erstattung von zusätzlichen Aufwendungen wegen nicht vorhandener Fahrgastrechte und die Entschädigung die die Fahrgastrechte vorsehen)?
Scließlich kommt es für den Kunden plötzlich und unerwartet, dass hier die Fahrgastrechte auf einmal nicht gelten, wo sie doch ansonsten beworben werden und gelten. Der Kunde bucht in einem Schritt, daher ist es für den Kunden ein Vorgang und auch nicht zumutbar, zu erkennen, in welchem Falle jetzt die Fahrgastrechte gebrochen sind und in welchem nicht.
Müsste man mal mit etwas Geld im Rücken und einem guten Anwalt prüfen, ob es lont sich durchzuklagen.
Denn diese Regelung finde ich jetzt wirklich kundenunfreundlich und abartig: "Wir bieten Dir alles aus einer Hand, aber falls was schiefgeht stehst Du alleine dumm da und wir lassen Dich im Regen stehen."
Einklagen?
brandenburger, Perleberg, Mittwoch, 03.10.2018, 14:21 (vor 2729 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von brandenburger, Mittwoch, 03.10.2018, 14:24
Müsste man mal mit etwas Geld im Rücken und einem guten Anwalt prüfen, ob es lont sich durchzuklagen.
Denn diese Regelung finde ich jetzt wirklich kundenunfreundlich und abartig: "Wir bieten Dir alles aus einer Hand, aber falls was schiefgeht stehst Du alleine dumm da und wir lassen Dich im Regen stehen."
Ich denke, es gibt einen Unterschied zwischen dem, was ein Unternehmen in seinen FAQ von Vorneherein zusagt- da sind sie verständlicherweise vorsichtig, und dem was hinterher gemacht wird. Wie schon angedeutet wird in den meisten Fällen kulant entschieden, und wenn der Kunde seine Leistung kriegt, kann ihm egal sein ob aus Kulanz oder aus Verpflichtung.
Und wenn nicht, geht man den Rechtsweg. Auch da glaube ich, dass mehr drin ist als die FAQ sagen. Kein Unternehmen kann sich mit Fußnoten von Pflichten befreien, die gesetzlich festgelegt sind. Immerhin wird nachweisbar sein, dass man die Verbindung gleichzeitig und über den selben Anbieter gebucht hat (und eine durchgehende Fahrkarte nicht zu demselben Preis verfügbar war- logisch, sonst hätte man sie genommen).
Da braucht man erst einmal auch nicht Geld und einen guten Anwalt, denn davor hat man ja die Schlichtungsstelle, die für den Kunden kostenlos ist. Und selbst wenn nicht, zu einem Rechtsanwalt gehen und den einen deutlichen Brief schreiben lassen, kostet meist auch nur einen zweitstelligen Betrag. Wer geringes Einkommen hat, kann auch Prozesskostenhilfe kriegen.
Man kann natürlich auch ohne Anwalt klagen. Wer hier einen Beitrag zu schreiben in der Lage ist, kann auch so schreiben, dass ein Richter ihn oder sie versteht.
Einklagen?
musicus, Mittwoch, 03.10.2018, 16:54 (vor 2729 Tagen) @ brandenburger
Da braucht man erst einmal auch nicht Geld und einen guten Anwalt, denn davor hat man ja die Schlichtungsstelle, die für den Kunden kostenlos ist.
Die Schlichtungsstelle ist kein Teil des Rechtswegs, daher haben ihre Einschätzungen auch lediglich unverbindlichen Charakter. Die betroffenen EVU können mit einem Schlichtungsspruch machen was sie wollen.
Einklagen?
bahn.patient, Donnerstag, 04.10.2018, 11:11 (vor 2728 Tagen) @ brandenburger
Müsste man mal mit etwas Geld im Rücken und einem guten Anwalt prüfen, ob es lont sich durchzuklagen.
Denn diese Regelung finde ich jetzt wirklich kundenunfreundlich und abartig: "Wir bieten Dir alles aus einer Hand, aber falls was schiefgeht stehst Du alleine dumm da und wir lassen Dich im Regen stehen."
Ich denke, es gibt einen Unterschied zwischen dem, was ein Unternehmen in seinen FAQ von Vorneherein zusagt- da sind sie verständlicherweise vorsichtig, und dem was hinterher gemacht wird. Wie schon angedeutet wird in den meisten Fällen kulant entschieden, und wenn der Kunde seine Leistung kriegt, kann ihm egal sein ob aus Kulanz oder aus Verpflichtung.
Es lassen sich im Netz durchaus Fälle finden, wo der Fahrgast auf seinen Mehrkosten - jedenfalls teilweise - sitzen geblieben ist. Problematisch werden häufig nicht die großen Railteam- bzw. HOTNAT-Bahnhöfe (Köln, Brüssel, Paris etc.) sein, sondern verpasste Anschlüsse abseits der HGV-Magistralen, etwa nach Skandinavien oder Osteuropa (bzw. von dort zurück), vgl. etwa hier für Schweiz-Schweden mit NJ bis Hamburg. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass sich Fahrgäste auch gerne mal mit einem Gutschein über 50% der Schadenssumme abspeisen lassen.
Und wenn nicht, geht man den Rechtsweg. Auch da glaube ich, dass mehr drin ist als die FAQ sagen. Kein Unternehmen kann sich mit Fußnoten von Pflichten befreien, die gesetzlich festgelegt sind. Immerhin wird nachweisbar sein, dass man die Verbindung gleichzeitig und über den selben Anbieter gebucht hat (und eine durchgehende Fahrkarte nicht zu demselben Preis verfügbar war- logisch, sonst hätte man sie genommen).
Man sehe sich mal im Vergleich diesen Hilfetext bei Skyscanner an. Tatsächlich wird dort immer deutlich gekennzeichnet, wenn eine Verbindung gestückelte Flugtickets enthält. So kann jede/r selbst entscheiden, ob sie/er das Risiko eingehen möchte. Im Gegensatz zur Bahn gibt es hier meist durchgehend buchbare Alternativen (mögen sie auch teurer sein).
Da braucht man erst einmal auch nicht Geld und einen guten Anwalt, denn davor hat man ja die Schlichtungsstelle, die für den Kunden kostenlos ist. Und selbst wenn nicht, zu einem Rechtsanwalt gehen und den einen deutlichen Brief schreiben lassen, kostet meist auch nur einen zweitstelligen Betrag. Wer geringes Einkommen hat, kann auch Prozesskostenhilfe kriegen.
Ich vermute, dass wegen der SÖP kaum Fälle vor den ordentlichen Gerichten landen. Das liegt nicht nur an der Kostenfreiheit des Schlichtungsverfahrens für den Kunden, sondern vermutlich auch daran dass die allermeisten (begründeten) SÖP-Fälle im Sinne der Fahrgäste gelöst werden. Jedenfalls werden die Bahnunternehmen den Teufel tun, den selben Fehler zu machen wie die Airlines und die Frage der FGR bei gestückelten Tickets höchstrichterlich vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen. Der würde nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit erkennen, dass hier ein Umgehungsgeschäft vorliegt, und im Sinne der Fahrgäste entscheiden.