Mitfahrergutschein mit Sommerticket kombinieren? (Fahrkarten und Angebote)

Splittergattung, Dienstag, 28.08.2018, 15:45 (vor 2762 Tagen)

Moin zusammen,

ich habe kurz vor Ende des Verkaufszeitraums im August ein Sommerticket am DB-Automaten gekauft und dabei von der Bahn freundlicherweise einen Mitfahrergutschein erhalten (Ticketüberschrift "Bahncard-Aktion Gutschein") - den ich im Gegensatz zu den zig vorher per Mail-Kundenaktion erhaltenen Mitfahrergutscheinen sogar mal gebrauchen kann ;-)
Der Reisezeitraum begann am Tag nach Kauf des Sommertickets und geht noch bis 16.09. Ich soll den Gutschein laut Aufdruck in einer DB-Verkaufsstelle gegen eine Fahrkarte eintauschen, die dann meinen Mitfahrer zu einer einfachen Fahrt (nicht freitags, mit ICE/IC/EC) berechtigt (er muss mit mir zusammen fahren). Konkretisierungen über die Fahrkarte, die ich dafür benötige, oder die mein Mitfahrer dann erhält, enthält der Gutschein nicht.

Weiß jemand Genaueres zu der Aktion? Handelt es sich um dieselben Konditionen wie hier? Insbesondere interessiert mich, ob die Fahrkarte für meinen Mitfahrer zuggebunden ist und ob ich meinen Mitfahrer dann auch auf eine meiner Sommerticket-Fahrten mitnehmen kann.

Vielen Dank!

nur mit Flex-Preisen einlösbar *owt*

DavidK1994, Hannover, Dienstag, 28.08.2018, 16:07 (vor 2761 Tagen) @ Splittergattung

- kein Text -

Nein, die Gutscheine für das RZ sind auch für Sparpreise

BahnCard75, Dienstag, 28.08.2018, 16:21 (vor 2761 Tagen) @ DavidK1994

Zumindest war es letztes Jahr noch so, nur online geht es nur mit dem Flexpreis

Nein, da war einer schneller ...

kllaas, Dienstag, 28.08.2018, 16:21 (vor 2761 Tagen) @ DavidK1994
bearbeitet von kllaas, Dienstag, 28.08.2018, 16:22

Hallo,

die Automaten-Gutscheine bisher waren auch mit Sparpreisen kombinierbar, nicht nur mit Flex.
Keine Kombination mit Auslandsfahrausweisen!

Goede reis ... Kristian

Ein Blick in die BB hilft.

musicus, Dienstag, 28.08.2018, 16:24 (vor 2761 Tagen) @ Splittergattung
bearbeitet von musicus, Dienstag, 28.08.2018, 16:27

Moin zusammen,

ich habe kurz vor Ende des Verkaufszeitraums im August ein Sommerticket am DB-Automaten gekauft

Das "Sommer-Ticket" ist ein Aktionsangebot.

und dabei von der Bahn freundlicherweise einen Mitfahrergutschein

Der "BahnCard – Mitfahrergutschein (Automat)" ist ein Aktionsangebot.

Konkretisierungen über die Fahrkarte, die ich dafür benötige, oder die mein Mitfahrer dann erhält, enthält der Gutschein nicht.

Ihr erhaltet beide eine ganz neue Fahrkarte, die - wie man kürzlich lernen konnte - abermals ein Aktionsangebot darstellt.

Weiß jemand Genaueres zu der Aktion?

s. BB. Kap. E.40.

Insbesondere interessiert mich, ob die Fahrkarte für meinen Mitfahrer zuggebunden ist

Nur, falls dem Coupontausch kein Flexpreis zugrundeliegt.

und ob ich meinen Mitfahrer dann auch auf eine meiner Sommerticket-Fahrten mitnehmen kann.

Nein. Die BB verbieten die Kombination des Aktionsangebots „BahnCard – Mitfahrergutschein (Automat)" mit weiteren Aktionen.

Das Sommerticket ist aber kein Sparpreis ;-)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 28.08.2018, 22:52 (vor 2761 Tagen) @ BahnCard75

- kein Text -

--
Weg mit dem 4744!

Ein Blick in die BB hilft.

Splittergattung, Mittwoch, 29.08.2018, 23:21 (vor 2760 Tagen) @ musicus

Schade, dann wird's wohl teuer für meinen Mitfahrer...

Ein Blick in die BB hilft.

BahnCard75, Mittwoch, 29.08.2018, 23:56 (vor 2760 Tagen) @ Splittergattung
bearbeitet von BahnCard75, Mittwoch, 29.08.2018, 23:57

Wenn er noch so aussieht (Bild), könnte man es fast drauf ankommen lassen...

Ein Blick in die BB hilft.

Splittergattung, Freitag, 31.08.2018, 02:31 (vor 2759 Tagen) @ BahnCard75

Wenn er noch so aussieht (Bild), könnte man es fast drauf ankommen lassen...

Leider nein, es steht auch explizit drauf, dass es nur ein Gutschein und keine Fahrkarte ist...

Praxisbericht

Splittergattung, Montag, 10.09.2018, 22:19 (vor 2748 Tagen) @ musicus

Nein. Die BB verbieten die Kombination des Aktionsangebots „BahnCard – Mitfahrergutschein (Automat)" mit weiteren Aktionen.

Ich habe das jetzt auf Bitten meines Mitfahrers einfach mal ausprobiert - bin mit ihm ins RZ und habe das Personal dort gefragt, ob Gutschein und Sommerticket kombinierbar wären. Man musste erstmal nachgucken und fand dann eine Passage im digitalen Handbuch, die das erlaubt hat...
Die Passage wurde mir auch ausgedruckt mitgegeben (Kommentar "es sollte keine Probleme machen, aber manchmal gucken die Kollegen komisch") und besagte, dass der Gutschein gegen eine "Fahrkarte BC-Mitfahrer" eingelöst würde. Diese Fahrkarte sei explizit auch in Verbindung mit Aktionsangeboten (und Streckenzeitkarten des FV) gültig. Ich bekam also ein Ticket ohne eingetragene Start- oder Zielbahnhöfe (nur Datum, mein Name und meine Unterschrift) für meinen Mitfahrer.

Das erste Zub guckte tatsächlich auch komisch, meinte, das sei so eigentlich nicht erlaubt, aber käme wohl häufiger vor und man könne mir ja nicht verbieten, mit Tickets zu fahren, die die Kollegen verkauft haben. Das zweite Zub akzeptierte die Ticketkombination kommentarlos.

Was nun? Hat das RZ-Personal die falsche Kategorie von Mitfahrergutschein rausgesucht oder widerspricht das digitale Handbuch für Verkäufer den BB?

Das wird dem Tarifexperten musicus garnicht gefallen.

heinz11, Montag, 10.09.2018, 22:31 (vor 2748 Tagen) @ Splittergattung

Nein. Die BB verbieten die Kombination des Aktionsangebots „BahnCard – Mitfahrergutschein (Automat)" mit weiteren Aktionen.


Ich habe das jetzt auf Bitten meines Mitfahrers einfach mal ausprobiert - bin mit ihm ins RZ und habe das Personal dort gefragt, ob Gutschein und Sommerticket kombinierbar wären. Man musste erstmal nachgucken und fand dann eine Passage im digitalen Handbuch, die das erlaubt hat...
Die Passage wurde mir auch ausgedruckt mitgegeben (Kommentar "es sollte keine Probleme machen, aber manchmal gucken die Kollegen komisch") und besagte, dass der Gutschein gegen eine "Fahrkarte BC-Mitfahrer" eingelöst würde. Diese Fahrkarte sei explizit auch in Verbindung mit Aktionsangeboten (und Streckenzeitkarten des FV) gültig. Ich bekam also ein Ticket ohne eingetragene Start- oder Zielbahnhöfe (nur Datum, mein Name und meine Unterschrift) für meinen Mitfahrer.

Das erste Zub guckte tatsächlich auch komisch, meinte, das sei so eigentlich nicht erlaubt, aber käme wohl häufiger vor und man könne mir ja nicht verbieten, mit Tickets zu fahren, die die Kollegen verkauft haben. Das zweite Zub akzeptierte die Ticketkombination kommentarlos.

Was nun? Hat das RZ-Personal die falsche Kategorie von Mitfahrergutschein rausgesucht oder widerspricht das digitale Handbuch für Verkäufer den BB?


Keine Ahnung. Mit dem Papierchen würde ich mir keine Platte mehr machen. Einfach nur fahren und nicht über die BB der DB nachdenken.

Weil?

musicus, Dienstag, 11.09.2018, 00:11 (vor 2748 Tagen) @ heinz11

- kein Text -

Praxisbericht

musicus, Dienstag, 11.09.2018, 00:13 (vor 2748 Tagen) @ Splittergattung

Nein. Die BB verbieten die Kombination des Aktionsangebots „BahnCard – Mitfahrergutschein (Automat)" mit weiteren Aktionen.

Man musste erstmal nachgucken und fand dann eine Passage im digitalen Handbuch, die das erlaubt hat...
Was nun? Hat das RZ-Personal die falsche Kategorie von Mitfahrergutschein rausgesucht oder widerspricht das digitale Handbuch für Verkäufer den BB?

Letzteres.

Die Passage wurde mir auch ausgedruckt mitgegeben (Kommentar "es sollte keine Probleme machen, aber manchmal gucken die Kollegen komisch") und besagte, dass der Gutschein gegen eine "Fahrkarte BC-Mitfahrer" eingelöst würde. Diese Fahrkarte sei explizit auch in Verbindung mit Aktionsangeboten (und Streckenzeitkarten des FV) gültig. Ich bekam also ein Ticket ohne eingetragene Start- oder Zielbahnhöfe (nur Datum, mein Name und meine Unterschrift) für meinen Mitfahrer.

Kann man halt nur wissen, wenn man zu den BB auch jenes "Handbuch" vorliegen hat.
Wo kann der Kunde dieses - zum Verständnis der Vertragsinhalte offenbar unerlässliche - Handbuch einsehen?

und man könne mir ja nicht verbieten, mit Tickets zu fahren, die die Kollegen verkauft haben.

Wohl wahr.

Ist Dein Kurzzeitgedächtnis so schlecht?

heinz11, Dienstag, 11.09.2018, 11:37 (vor 2748 Tagen) @ musicus

Beitrag musicus 28.08.2018, 16.24 Uhr, insbesondere die beiden letzten Sätze.

Nein.

musicus, Dienstag, 11.09.2018, 12:24 (vor 2748 Tagen) @ heinz11

Beitrag musicus 28.08.2018, 16.24 Uhr, insbesondere die beiden letzten Sätze.

Was soll das mit "gefallen" zu tun haben?

Praxisbericht

Splittergattung, Dienstag, 11.09.2018, 13:13 (vor 2748 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Splittergattung, Dienstag, 11.09.2018, 13:13

Die Passage wurde mir auch ausgedruckt mitgegeben (Kommentar "es sollte keine Probleme machen, aber manchmal gucken die Kollegen komisch") und besagte, dass der Gutschein gegen eine "Fahrkarte BC-Mitfahrer" eingelöst würde. Diese Fahrkarte sei explizit auch in Verbindung mit Aktionsangeboten (und Streckenzeitkarten des FV) gültig. Ich bekam also ein Ticket ohne eingetragene Start- oder Zielbahnhöfe (nur Datum, mein Name und meine Unterschrift) für meinen Mitfahrer.

Kann man halt nur wissen, wenn man zu den BB auch jenes "Handbuch" vorliegen hat.
Wo kann der Kunde dieses - zum Verständnis der Vertragsinhalte offenbar unerlässliche - Handbuch einsehen?

Z.B. wenn das RZ-Personal dem Fahrgast seinen Bildschirm zeigt, um seine Handlungen zu erläutern. Machen die eigentlich ständig, bei fast jedem meiner Besuche im RZ oder an der Info, bei der DB genauso wie bei ausländischen Bahnen, egal ob ich einen Sparpreis kaufen, wegen Verspätung eine Reservierung umbuchen oder eben sowas machen will.

Ihr erhaltet beide eine ganz neue Fahrkarte, die - wie man kürzlich lernen konnte - abermals ein Aktionsangebot darstellt. 532032

Das war ja offensichtlich auch nicht der Fall - das Ticket, was mein Mitfahrer erhalten hat, berechtigte einen Mitfahrer (dessen Identität nicht überprüft wird) zu einer Fahrt mit dem eingetragenen BC-Inhaber (mir) am aufgedruckten Gültigkeitstag. Ich hätte mit dieser im RZ erhaltenen Fahrkarte gar nicht fahren dürfen, sondern nur mit der, die ich ursprünglich hatte (hier eben dem Sommerticket).

Praxisbericht

musicus, Dienstag, 11.09.2018, 13:19 (vor 2748 Tagen) @ Splittergattung

Kann man halt nur wissen, wenn man zu den BB auch jenes "Handbuch" vorliegen hat.
Wo kann der Kunde dieses - zum Verständnis der Vertragsinhalte offenbar unerlässliche - Handbuch einsehen?


Z.B. wenn das RZ-Personal dem Fahrgast seinen Bildschirm zeigt, um seine Handlungen zu erläutern.

Ist mir noch nie passiert, muss aber nix heißen. Ich glaube, ich gehe heute Abend mal zum Hbf und stelle mich dann für Schmökern im Handbuch in die comfort-Warteschlange ;-)

Ihr erhaltet beide eine ganz neue Fahrkarte, die - wie man kürzlich lernen konnte - abermals ein Aktionsangebot darstellt. 532032

Das war ja offensichtlich auch nicht der Fall

Nun, scheinbar ist nicht jede Information, die man in einem Internetforum aufschnappt, korrekt.

Praxisbericht

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 13.09.2018, 19:04 (vor 2745 Tagen) @ Splittergattung

Was nun? Hat das RZ-Personal die falsche Kategorie von Mitfahrergutschein rausgesucht oder widerspricht das digitale Handbuch für Verkäufer den BB?

Im VKL steht gerne mal Mist, genau so wie übrigens auch im Zub-Handbuch.

--
Weg mit dem 4744!

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum