Geschwindigkeitslimits wg Schnee (Allgemeines Forum)
Sprinter, Mittwoch, 27.01.2010, 23:10 (vor 6020 Tagen)
Wir hatten ja hier schon 2x kurz Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen Schnee angesprochen. Kann mir jemand dazu mal den aktuellen Stand geben, welche Strecken betroffen sind und seit wann das in diesem Winter gilt? Mich würde auch interessieren, seit wann es diese Richtlinie überhaupt schon gibt und wo man sie bekommt. Und schließlich: Warum ist davon eigentlich nicht die Köln-Frankfurt-Strecke betroffen? Haben ICE3 die Probleme mit Schnee- und Eisbrocken nicht?
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Steffen, Mittwoch, 27.01.2010, 23:12 (vor 6020 Tagen) @ Sprinter
Und schließlich: Warum ist davon eigentlich nicht die Köln-Frankfurt-Strecke betroffen? Haben ICE3 die Probleme mit Schnee- und Eisbrocken nicht?
Wegen der festen Fahrbahn - da gibts kein Schotterflug ;)
Die NIM ist dann also auch nicht betroffen.
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Sprinter, Mittwoch, 27.01.2010, 23:16 (vor 6020 Tagen) @ Steffen
Wegen der festen Fahrbahn - da gibts kein Schotterflug ;)
Die NIM ist dann also auch nicht betroffen.
Ach so, also die Eisbrocken an sich sind gar nicht das Problem?
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Steffen, Mittwoch, 27.01.2010, 23:20 (vor 6020 Tagen) @ Sprinter
Wegen der festen Fahrbahn - da gibts kein Schotterflug ;)
Die NIM ist dann also auch nicht betroffen.
Ach so, also die Eisbrocken an sich sind gar nicht das Problem?
Doch, schon - die Eisbrocken sind die Ursache des Problems. Wirkung ist der Schotter!
Siehe auch hier:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=53006
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Schnee und LZB
Russischer Spion, Mittwoch, 27.01.2010, 23:35 (vor 6020 Tagen) @ Steffen
Wegen der festen Fahrbahn - da gibts kein Schotterflug ;)
Die NIM ist dann also auch nicht betroffen.
Und wenn das LZB-Kabel mit Schnee bedeckt ist, koenen dann Probleme entstehen?
Schnee und LZB
br 403, Ruhrpott, Donnerstag, 28.01.2010, 08:15 (vor 6019 Tagen) @ Russischer Spion
Und wenn das LZB-Kabel mit Schnee bedeckt ist, koenen dann Probleme entstehen?
Keine Sorge, dafür musste dann doch sehr hoch Schnee über dem Kabel liegen. Außerdem wird fast überall wo die LZB liegt schnell gefahren. Da bleibt der Schnee nie lange liegen ;)
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Martin, Donnerstag, 28.01.2010, 00:42 (vor 6020 Tagen) @ Sprinter
Und schließlich: Warum ist davon eigentlich nicht die Köln-Frankfurt-Strecke betroffen?
Wer sagt denn, dass KRM nicht betroffen ist?
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 28.01.2010, 01:28 (vor 6020 Tagen) @ Martin
Und schließlich: Warum ist davon eigentlich nicht die Köln-Frankfurt-Strecke betroffen?
Wer sagt denn, dass KRM nicht betroffen ist?
Die Richtline:
Dispositionsregeln; 420.0105
Schneemeldeverfahren Anhang 07
Seite 7011 Allgemeines
(1) Zur Abwendung von Gefährdungen durch herabfallendes
Eis bei Zügen mit einer zulässigen v > 200 km/h auf
Schnellfahrstrecken sind betriebliche Maßnahmen erforderlich.
Dies wird als Schneemeldeverfahren bezeichnet
und auf folgenden Schnellfahrstrecken angewendet:
- Hannover – Würzburg (einschl. Nantenbacher
Kurve)
- Mannheim – Stuttgart und
- Hannover – Berlin
(2) Bei Geschwindigkeiten über 200 km/h können durch von
den Fahrzeugen herabfallendes Eis Schäden durch
Schotterwirbel entstehen. Mit Schotterwirbel ist zu rechnen,
wenn sich bei Zügen, die aus kalten Gebieten mit lockerer
Schneedecke kommen, unter den Fahrzeugen
Flugschnee festsetzt und diese Züge dann in wärmere
Gebiete fahren. Eine örtliche Eingrenzung der Strecken ist
nicht möglich, da hierfür die jeweils örtlich herrschenden
Witterungsverhältnisse maßgebend sind. Das Abfallen
kann durch Störstellen im Gleis, z.B. Fahren über Weichen
und durch Tunnel gefördert werden.2 Vorbeugende Maßnahmen
(1) Bei Geschwindigkeiten bis 200 km/h treten i.d.R. keine
Probleme auf. Als vorbeugende Maßnahme wird deshalb
bei Zügen v > 200 km/h bei Gefahr von Eisanhaftungen
die zulässige Geschwindigkeit auf 200 km/h begrenzt.
(2) Die L der BZ bestimmen mit den L der örtlichen Betriebsdurchführung
geeignete Betriebsstellen
- auf den v.g. Schnellfahrstrecken im Abstand von etwa
50 km,
- auf den jeweiligen Zulaufstrecken etwa 50 km vor den
Schnellfahrstrecken
die Schneemeldungen abgeben.
Die Meldungen sind erstmals abzugeben, wenn sich eine
geschlossene Schneedecke gebildet hat und durchfahrende
Züge Flugschnee verursachen. Bei erstmaliger Abgabe
einer Meldung führt die BZ das Schneemeldeverfahren
ein. Die Meldungen sind im Abstand von 3 Stunden zu
wiederholen.
Tritt im Zeitraum von 3 Stunden kein Flugschnee mehr
auf, ist dies an die BZ zu melden, die dann das Schneemeldeverfahren
wieder aufheben kann. Die Meldungen
sind nachzuweisen.
(3) Nach Eingang einer Schneemeldung ist durch die BZ die
zulässige Geschwindigkeit der Züge folgendermaßen zu
begrenzen:
- für Züge von Zulaufstrecken mit eingeführtem
Schneemeldeverfahren, ab Beginn der SFS
- für Züge auf den unter Abschnitt 1 (1) genannten SFS
mit eingeführtem Schneemeldeverfahren für die gesamte
SFS - z.B. Mannheim – Stuttgart.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist mit Befehl 10 mit
folgendem Wortlaut anzuordnen:
„VMZ 200 von ... bis ... einstellen“.
Von der örtlichen Betriebsdurchführung bzw. der BZ sind
die erforderlichen Befehle vorzubereiten. Besonderheiten,
wie z.B. Befehle für Sprinter, sind in Abstimmung mit den
BZ festzulegen.
Die BZ sind über die ausgehändigten Befehle zu informieren.
(4) Die BZ überwachen die von den Betriebsstellen eingehenden
Schneemeldungen und ordnen die Herabsetzung
der zulässigen Geschwindigkeit an. Die beteiligten BZ und
die Netzleitzentrale (NLZ) sind über die Einführung/
Aufhebung des Schneemeldeverfahrens zu unterrichten.
(Hervorhebungen jeweils durch mich)
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Martin, Donnerstag, 28.01.2010, 08:54 (vor 6019 Tagen) @ Fabian318
Wer sagt denn, dass KRM nicht betroffen ist?
Die Richtline:
Dir ist bekannt, dass es zu den allgemein geltenden Regelwerken eines Infrastrukturbetreibers durchaus auch Regelungen z.B. in Form von Weisungen eines Eisenbahnverkehrsunternehmens geben kann?
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 28.01.2010, 17:12 (vor 6019 Tagen) @ Martin
Dir ist bekannt, dass es zu den allgemein geltenden Regelwerken eines Infrastrukturbetreibers durchaus auch Regelungen z.B. in Form von Weisungen eines Eisenbahnverkehrsunternehmens geben kann?
Selbstverständlich, nur dann ist das nicht das Schneemeldeverfahren, von dem wir hier gesprochen haben.
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Martin, Donnerstag, 28.01.2010, 17:28 (vor 6019 Tagen) @ Fabian318
Von dem du gesprochen hast ;) Im Ursprungsbeitrag von Sprinter war nur die Rede von Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen Schnee. Und dafür gibt es auch andere Einflussfaktoren die hier zutreffen.
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 28.01.2010, 18:19 (vor 6019 Tagen) @ Martin
Von dem du gesprochen hast ;) Im Ursprungsbeitrag von Sprinter war nur die Rede von Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen Schnee. Und dafür gibt es auch andere Einflussfaktoren die hier zutreffen.
Gut, dann gebe ich mich mal geschlagen ;-)
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
bahnfan69, Donnerstag, 28.01.2010, 09:37 (vor 6019 Tagen) @ Martin
Und schließlich: Warum ist davon eigentlich nicht die Köln-Frankfurt-Strecke betroffen?
Wer sagt denn, dass KRM nicht betroffen ist?
Ursprünglich war sie wohl wie auch Ingolstadt-Nürnberg nicht betroffen.
Mittlerweile soll aber auch für diese beiden Strecken die Vmax 200 gelten...
--
Ab Oktober nun Grünkartenfahrer...
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
Regiosprinter, Donnerstag, 28.01.2010, 17:32 (vor 6019 Tagen) @ bahnfan69
Wer sagt denn, dass KRM nicht betroffen ist?
Ursprünglich war sie wohl wie auch Ingolstadt-Nürnberg nicht betroffen.
Mittlerweile soll aber auch für diese beiden Strecken die Vmax 200 gelten...
Auch für die NIM gilt ein Tempolimit von 200 km/h.
Gestern erlebt im ICE 524...
Klaus
Geschwindigkeitslimits wg Schnee
ICE-TD, Donnerstag, 28.01.2010, 19:21 (vor 6019 Tagen) @ Martin
Wer sagt denn, dass KRM nicht betroffen ist?
Anfangs galt es für alle Züge, außer für KRM und NIM, später wurden die Sprinter aus dieser Reglung rausgenommen. Nach der letzten Weisung sind jetzt alle Züge und alle Strecken betroffen, da es nochmals Schäden an den Fahrzeugen gab.
So sieht eine wintertaugliche S-Bahn aus :))
Russischer Spion, Donnerstag, 28.01.2010, 02:02 (vor 6020 Tagen) @ Sprinter
So sieht eine wintertaugliche S-Bahn aus :))
Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Donnerstag, 28.01.2010, 08:56 (vor 6019 Tagen) @ Russischer Spion
Da hat der Tf ja den vollen Durchblick *lach*
--
bye, Dan
![[image]](http://meine.flugstatistik.de/pic/DanP77.gif)
Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/
So sieht eine wintertaugliche S-Bahn aus :))
ICE-Freak, Donnerstag, 28.01.2010, 09:24 (vor 6019 Tagen) @ Russischer Spion
...vielleicht lernen die Europäer das auch noch irgend wann.
Ich schreibe absichtlich Europäer, da das Winterchaos zwar in Deutschland erheblich war und ist, aber andere Länder haben auch ihre Probleme(Tunnel F-GB), etc.