Neue Stornierungsbedingungen Sparpreis?! (Fahrkarten und Angebote)

Bahnfahrer, Duisburg, Montag, 20.08.2018, 03:04 (vor 2771 Tagen)

Hallo!

Ich habe gerade beim suchen nach Fahrkarten eine für mich neue Regelung bei den Gebühren zur Stornierung von Sparpreisen gefunden:

"bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag:
Stornierung gegen ein Entgelt von 10 Euro. Sie erhalten einen Gutschein in Höhe des Erstattungsbetrags. Der Gutschein ist ab Ausstellung 3 Jahre gültig.

ab dem 1. Geltungstag:
Stornierung ausgeschlossen."

Ist das jemand anderem bereits aufgefallen und ist das irgendwo schon bekannt gemacht worden?

Viele Grüße
Sascha

Neue Stornierungsbedingungen Sparpreis?!

br752, Montag, 20.08.2018, 03:38 (vor 2771 Tagen) @ Bahnfahrer

Hallo!

Ich habe gerade beim suchen nach Fahrkarten eine für mich neue Regelung bei den Gebühren zur Stornierung von Sparpreisen gefunden:

"bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag:
Stornierung gegen ein Entgelt von 10 Euro. Sie erhalten einen Gutschein in Höhe des Erstattungsbetrags. Der Gutschein ist ab Ausstellung 3 Jahre gültig.

ab dem 1. Geltungstag:
Stornierung ausgeschlossen."

Ist das jemand anderem bereits aufgefallen und ist das irgendwo schon bekannt gemacht worden?

Hallo Bahnfahrer,

schoen das du aus deinem laaangen Urlaub zurueck bist. :-)

Ja das ist soweit bekannt und eine weitere neue Aenderung zum 1.8.2018. (Siehe auch Konditionen Super Sparpreis und die +City Abschaffung bei eben diesem Sparangebot)
Damit es einfacher wird: Die Super Sparpreise sind gar nicht stornierbar.


BR752

Gültigkeit Gutschein?

Murrtalbahner, Montag, 20.08.2018, 07:13 (vor 2770 Tagen) @ Bahnfahrer

Hallo zusammen,

ist die Beschränkung auf 3 Jahre bei der Gültigkeit des Gutscheins überhaupt zulässig? Gutscheine mit reinem Geldwert sind doch qua Gesetz unbegrenzt gültig?

Gültigkeit Gutschein?

heinz11, Montag, 20.08.2018, 07:29 (vor 2770 Tagen) @ Murrtalbahner

Hallo zusammen,

ist die Beschränkung auf 3 Jahre bei der Gültigkeit des Gutscheins überhaupt zulässig? Gutscheine mit reinem Geldwert sind doch qua Gesetz unbegrenzt gültig?


Nein, nicht ganz. Gutscheine mit reinem Geldwert müssen mindestens 3 Jahre gültig sein. Insofern ist dem Gesetz genüge getan.

Gültigkeit Gutschein?

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Mittwoch, 22.08.2018, 21:36 (vor 2768 Tagen) @ heinz11

Hallo zusammen,

ist die Beschränkung auf 3 Jahre bei der Gültigkeit des Gutscheins überhaupt zulässig? Gutscheine mit reinem Geldwert sind doch qua Gesetz unbegrenzt gültig?

Nein, nicht ganz. Gutscheine mit reinem Geldwert müssen mindestens 3 Jahre gültig sein. Insofern ist dem Gesetz genüge getan.

Ja und nein.

https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/gutscheine/gutscheine-unbegrenzt-gueltig

Da steht drei Jahre ab dem Tag der Ausstellung des Gutscheins. Das ist so nicht zulässig. Das BGB gibt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, weil Verjährungsfristen nach §199 BGB eben genau dann starten. Im Zweifel wird das aber sicherlich in der Praxis einfach akzeptiert, falls es überhaupt vorkommt, das jemand morgen mit einem Gutschein vom 30.01.15 ankommt, der durchaus nicht verjährt wäre.

Unbegrenzt, wie oben angefragt, natürlich nicht, da reine Geldforderungen regelmäßig (in D) drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist verjähren.

Gutschein nicht mit Lastschriftzahlung einsetzbar!

mdst, Montag, 20.08.2018, 10:58 (vor 2770 Tagen) @ Bahnfahrer

Habe eben einen Sparpreis storniert und dafür den Restwert als Gutschein erhalten.
Wollte diesen dann gleich bei einer neuen Buchung einsetzen und bekam die Meldung (bei Lastschriftzahlung), dass der Gutschein mit der gewählten Zahlart nicht einsetzbar ist. Ging dann mit KK-Zahlung.

Soll das ein schlechter Scherz der Bahn sein? Überhaupt würde ich erwarten, dass bei Online-Buchungen beim Storno der Gutschein automatisch im Kundenkonto hinterlegt wird und durch einfaches Anklicken bei Neubuchungen benutzt werden kann (und zwar mit jeder Zahlungsart).

Gutschein nicht mit Lastschriftzahlung einsetzbar!

ikarus28003, 99974 Mühlhausen, Montag, 20.08.2018, 11:01 (vor 2770 Tagen) @ mdst

Leider schon lange so.

Gutschein nicht mit Lastschriftzahlung einsetzbar!

Hansjörg, Montag, 20.08.2018, 11:02 (vor 2770 Tagen) @ mdst

Gilt das nur bei Storno Gutscheinen? Ich habe die Erfahrung gemacht das bei Gutscheineinsatz ausschließlich KK Nutzung möglich ist wenn zusätzlich ein eCoupon eingesetzt wird.

Gutschein nicht mit Lastschriftzahlung einsetzbar!

heinz11, Montag, 20.08.2018, 11:02 (vor 2770 Tagen) @ mdst

Habe eben einen Sparpreis storniert und dafür den Restwert als Gutschein erhalten.
Wollte diesen dann gleich bei einer neuen Buchung einsetzen und bekam die Meldung (bei Lastschriftzahlung), dass der Gutschein mit der gewählten Zahlart nicht einsetzbar ist. Ging dann mit KK-Zahlung.

Soll das ein schlechter Scherz der Bahn sein? Überhaupt würde ich erwarten, dass bei Online-Buchungen beim Storno der Gutschein automatisch im Kundenkonto hinterlegt wird und durch einfaches Anklicken bei Neubuchungen benutzt werden kann (und zwar mit jeder Zahlungsart).


Ich erinnere mich, daß das hier schon mal Thema war. Bin aber jetzt zu beschäftigt zum Suchen und verweise Dich einfach mal auf die Suchfunktion.

Gutschein nicht mit Lastschriftzahlung einsetzbar!

Hansjörg, Montag, 20.08.2018, 11:04 (vor 2770 Tagen) @ mdst

Überhaupt würde ich erwarten, dass bei Online-Buchungen beim Storno der Gutschein automatisch im Kundenkonto hinterlegt wird und durch einfaches Anklicken bei Neubuchungen benutzt werden kann (und zwar mit jeder Zahlungsart).

D.h. Du willst eine zusätzliche Einschränkung der Gutscheinnutzung? Indem er im Kundenkonto als Guthaben hinterlegt wird ist er ja nicht mehr übertragbar und unabhängig stationär nutzbar.

MfG, Hansjörg

Gutschein nicht mit Lastschriftzahlung einsetzbar!

totga, Montag, 20.08.2018, 11:24 (vor 2770 Tagen) @ Hansjörg

Nur Lastschrift geht nicht, Kreditkarte, PayPal und Sofortüberweisung sind möglich.
Finde ich trotzdem kritisch, könnte mir bei älteren Leuten vorstellen, dass sie weder KK noch PP oder Onlinebanking haben und sich darauf verlassen, dass Lastschrift funktioniert.

Gutschein nicht mit Lastschriftzahlung einsetzbar!

Taurus83, Nürnberg, Montag, 20.08.2018, 12:07 (vor 2770 Tagen) @ totga

Nur Lastschrift geht nicht, Kreditkarte, PayPal und Sofortüberweisung sind möglich.
Finde ich trotzdem kritisch, könnte mir bei älteren Leuten vorstellen, dass sie weder KK noch PP oder Onlinebanking haben und sich darauf verlassen, dass Lastschrift funktioniert.

Vor allem Verstehe ich den Sinn nicht - schließlich ist die Lastschrift für die DB ja eigentlich die günstigste Zahlungsart.


Viele Grüße,
Bernhard

Kosten von Lastschriften

PhilippK, Montag, 20.08.2018, 13:47 (vor 2770 Tagen) @ Taurus83

Vor allem Verstehe ich den Sinn nicht - schließlich ist die Lastschrift für die DB ja eigentlich die günstigste Zahlungsart.

Wenn du die reinen Transaktionskosten betrachtest: vielleicht. Wenn du die Gesamtkosten betrachtest: sicherlich nicht.

In der Zwischenzeit sind die Kreditkartenkosten massiv gesunken (max. 0,3 Prozent des Zahlbetrags). Bei Lastschriften hast du aber recht hohe Kosten durch die Mandatsverwaltung und insb. das Risiko einer Rücklastschrift (du hast das Geld erst nach 8 Wochen sicher).

Gruß, Philipp

KK kostet mehr als 0,3%

Höllentalbahn, Montag, 20.08.2018, 14:34 (vor 2770 Tagen) @ PhilippK

Die Gebühr die MC und Visa nehmen ist nicht die Gebühr für die Händler...

sondern?

Altmann, Montag, 20.08.2018, 14:37 (vor 2770 Tagen) @ Höllentalbahn

Die Gebühr die MC und Visa nehmen ist nicht die Gebühr für die Händler...

sondern?

Magrathea, NRW, Montag, 20.08.2018, 14:59 (vor 2770 Tagen) @ Altmann

Die Gebühr die MC und Visa nehmen ist nicht die Gebühr für die Händler...

Deutlich mehr. Denn neben MC und Visa, bei denen man nicht direkt abrechnen kann, nimmt auch noch was der Provider.

Ich selbst habe eines der teuersten Modelle, weil nur sehr wenig Karten-Umsatz.
Mich kostet GiroCard/Debit 0.95% der Summe, KK kostet 2,75% der Summe.

Und wohlgemerkt ist das quasi das Maximum auf dem Markt wegen des Kleinstvolumens. Bei höheren Umsätzen sinken die Gebühren je nach Vertrag auch mal in den Cent-Bereich.

Danke!

Altmann, Montag, 20.08.2018, 15:01 (vor 2770 Tagen) @ Magrathea

- kein Text -

KK kosten dem Haendler immer noch sehr viel Geld

br752, Montag, 20.08.2018, 16:32 (vor 2770 Tagen) @ Magrathea

Die Gebühr die MC und Visa nehmen ist nicht die Gebühr für die Händler...


Deutlich mehr. Denn neben MC und Visa, bei denen man nicht direkt abrechnen kann, nimmt auch noch was der Provider.

Ich selbst habe eines der teuersten Modelle, weil nur sehr wenig Karten-Umsatz.
Mich kostet GiroCard/Debit 0.95% der Summe, KK kostet 2,75% der Summe.

Und wohlgemerkt ist das quasi das Maximum auf dem Markt wegen des Kleinstvolumens. Bei höheren Umsätzen sinken die Gebühren je nach Vertrag auch mal in den Cent-Bereich.


Prima dass das auch mal jemand anders sagt. :-)

Ich will keine Werbung machen, aber hier kann es jeder nachlesen, dass es erlaubt ist eben mehr als 0,x% vom Haendler bei KK zu nehmen.


BR752

KK kosten dem Haendler immer noch sehr viel Geld

BahnCard75, Montag, 20.08.2018, 17:52 (vor 2770 Tagen) @ br752

Das ist klar, aber die Bahn, ALDI werden nicht diese Preise zahlen. Sieht man auch daran, dass die Bahn erst jetzt die Gebühren für Paypal gestrichen hat, die hatten einen eigenen Vertrag.

KK kosten dem Haendler immer noch sehr viel Geld

Norddeich, Montag, 20.08.2018, 18:24 (vor 2770 Tagen) @ br752

Ich will keine Werbung machen, aber hier kann es jeder nachlesen, dass es erlaubt ist eben mehr als 0,x% vom Haendler bei KK zu nehmen.

Ein Großkunde wie die DB hat da zum Glück einen ganz anderen Verhandlungsspielraum als ein Kleingewerbetreibender.
Girocard ("ec-Karte") ist nochmal günstiger, aber das funktioniert halt nur am Automaten und im Reisezentrum.

KK kosten dem Haendler immer noch sehr viel Geld

heinz11, Montag, 20.08.2018, 18:40 (vor 2770 Tagen) @ br752


Ich selbst habe eines der teuersten Modelle, weil nur sehr wenig Karten-Umsatz.
Mich kostet GiroCard/Debit 0.95% der Summe, KK kostet 2,75% der Summe.

Und wohlgemerkt ist das quasi das Maximum auf dem Markt wegen des Kleinstvolumens. Bei höheren Umsätzen sinken die Gebühren je nach Vertrag auch mal in den Cent-Bereich.

Prima dass das auch mal jemand anders sagt. :-)

Ich will keine Werbung machen, aber hier kann es jeder nachlesen, dass es erlaubt ist eben mehr als 0,x% vom Haendler bei KK zu nehmen.

Ich habe das nie bestritten, weil ich das von meiner ehemaligen Firma kenne. Wir haben damals 3% der KK-Umsatzes an des KK-Unternehmen abführen müssen.

Es gab hier schon in 2010 Diskussionen, die aber nicht zielführend waren, weil die Begriffe Mindestgebühr umd Mindestumsatz durcheinander geworfen wurden.

KK kosten dem Haendler immer noch sehr viel Geld

Magrathea, NRW, Dienstag, 21.08.2018, 22:04 (vor 2769 Tagen) @ br752

Prima dass das auch mal jemand anders sagt. :-)

Ja, nur dürfte das bei der DB jedoch eher im Cent-Bereich liegen, als in meinen Sphären.
Oder bei der Bahn sitzt an der Stelle mal wieder jemand, der keine Ahnung... Lassen wir das.
Der Markt ist frei - auch die Bahn kann solche für sie unvorteilhaften Verträge abschließen.

Ich empfinde jedenfalls, nach dem für mich zwangsläufigen Studium und Recherche in der Szene, die Zahlungsentgelte der DB AG für unangemessen - vor allem mit Blick auf die Kosten, die man durch weniger Auflauf im Reisezentrum also Personalersparnis und das Weniger an Bargeldhandling hat.

Achtung, Wortwitz:
Just my 2 Cents...

KK kostet mehr als 0,3%

Power132, Montag, 20.08.2018, 15:18 (vor 2770 Tagen) @ Höllentalbahn

Ein Hotelier eines eher kleineren Hotels berichtete einmal in einem Gespräch, das American Express pro PIN zusätzlich 0,50€ als Gebühr verlangt.

Rückbuchung bei Lastschrift

Gleiswechsel, Dienstag, 21.08.2018, 12:56 (vor 2769 Tagen) @ Taurus83

Beim Lastschriftverfahren kann im Vorfeld nicht überprüft werden, ob das Konto ausreichend gedeckt ist. Bei einer Rückbuchung durch die Bank kommt beim Verwenden des Gutscheins der zusätzliche Verwaltungsaufwand für einen neuen Gutschein hinzu. Ich kann daher schon nachvollziehen, dass die Bahn lieber auf Nummer sicher gehen möchte, als sich mehr Arbeit als nötig anzuhalsen.
Letztendlich bestimmt die Bahn, welche Zahlungsmittel sie wie zulässt; die Verwendung des Gutscheins beim Barkauf ist ja möglich.

Rückbuchung bei Lastschrift

Norddeich, Dienstag, 21.08.2018, 13:41 (vor 2769 Tagen) @ Gleiswechsel

Beim Lastschriftverfahren kann im Vorfeld nicht überprüft werden, ob das Konto ausreichend gedeckt ist. Bei einer Rückbuchung durch die Bank kommt beim Verwenden des Gutscheins der zusätzliche Verwaltungsaufwand für einen neuen Gutschein hinzu.

Welcher neue Gutschein?
Für das Inkasso der zu zahlenden Summe sind irgendwelche Gutscheine völlig egal.

Rückbuchung bei Lastschrift

Henrik, Dienstag, 21.08.2018, 16:44 (vor 2769 Tagen) @ Norddeich

Beim Lastschriftverfahren kann im Vorfeld nicht überprüft werden, ob das Konto ausreichend gedeckt ist. Bei einer Rückbuchung durch die Bank kommt beim Verwenden des Gutscheins der zusätzliche Verwaltungsaufwand für einen neuen Gutschein hinzu.

Welcher neue Gutschein?
Für das Inkasso der zu zahlenden Summe sind irgendwelche Gutscheine völlig egal.

das Inkasse-Unternehmen wird versuchen, sich das Geld einzutreiben, mit Glück bekommt sie es.
Die Bahn sieht die Kohle nicht.

Gutschein gilt im RZ, Agentur & Automat.

regiobaden, Montag, 20.08.2018, 12:13 (vor 2770 Tagen) @ totga

Ich sehe es also nicht so kritisch für ältere Menschen.

Gutschein nicht mit Lastschriftzahlung einsetzbar!

mdst, Montag, 20.08.2018, 16:09 (vor 2770 Tagen) @ Hansjörg

Ich würde mir das eher so vorstellen, dass alle Gutscheine, die aus Stornierungen entstanden sind, einerseits - wie bisher - als Gutschein mit Code verschickt werden, aber zusätzlich automatisch im Kundenkonto als Guthaben hinterlegt werden.

Ähnlich ist es teilweise bei Erstattungen bei Rücksendungen über Paypal. Wenn ich irgendwo Ware zurückgeschickt habe, ist das zunächst mal Guthaben in meinem Paypal-Konto. Wenn ich dann wieder was mit Paypal bezahle, wird erstmal verfügbares Guthaben angerechnet, nur den etwaigen Rest muss ich dann mit KK/Lastschrift bezahlen.

Aber für die Bahn wahrscheinlich zu kompliziert und auch für die wenigsten Nutzer interessant.

Gutschein nicht mit Lastschriftzahlung einsetzbar!

br752, Montag, 20.08.2018, 16:37 (vor 2770 Tagen) @ mdst

Ich würde mir das eher so vorstellen, dass alle Gutscheine, die aus Stornierungen entstanden sind, einerseits - wie bisher - als Gutschein mit Code verschickt werden, aber zusätzlich automatisch im Kundenkonto als Guthaben hinterlegt werden.

Na fast.
Ich faende es gut wenn man die Gutscheine selbst dort hinterlegen kann. So koennte man auch die REWE Gutscheine mit einpflegen. Aber wie verwaltet man dann Gutscheine die man am Automaten eingegeben hat und am Automaten einen neuen Gutschein bekommt?
Wer und wie wird der verbrauchte Gutschein aus dem Kundenkonto geloescht?

Was ist beim Hacken des Accounts und den Klau von vielleicht 1500 Euro an Erstattungsgutscheinen. (2 Gruppentickets)

Da wird das Fass groesse als man denkt.

P*ypal kannst du eben nicht auch parrallel am Automaten oder Schalter einsetzen und musst somit nicht die verschiedenen Wege synchronisieren. Nur in einem vollkontrolliertem Oekosystem kannst du alles wieder an die gleiche Stelle retour schreiben.


BR752

Retour-Gutscheine nicht zu Ende gedacht.

br752, Montag, 20.08.2018, 16:29 (vor 2770 Tagen) @ mdst

Habe eben einen Sparpreis storniert und dafür den Restwert als Gutschein erhalten.
Wollte diesen dann gleich bei einer neuen Buchung einsetzen und bekam die Meldung (bei Lastschriftzahlung), dass der Gutschein mit der gewählten Zahlart nicht einsetzbar ist. Ging dann mit KK-Zahlung.

Soll das ein schlechter Scherz der Bahn sein? Überhaupt würde ich erwarten, dass bei Online-Buchungen beim Storno der Gutschein automatisch im Kundenkonto hinterlegt wird und durch einfaches Anklicken bei Neubuchungen benutzt werden kann (und zwar mit jeder Zahlungsart).

Der Gutschein ist aber auch in Kombination mit Barzahlung einsetzbar.

Die Bahn hat sich durch das "Stornieren mit Gutschein" nun ein Problem geschaffen, was voher kaum da war, naemlich, dass viele Lastschriftzahler nun ihren Retour-Gutschein nicht mehr einsetzten koennen.

Aber anders gefragt: Wer hat schon Lastschrfit? Ich denke da macht sowieso keiner mehr wegen der Sicherheit.


BR752

Wo soll da denn keine Sicherheit sein?

Höllentalbahn, Montag, 20.08.2018, 18:16 (vor 2770 Tagen) @ br752

Lastschrift bietet deutlich mehr Sicherheit, alleine deshalb weil man unberechtigte Forderungen über ein Jahr später noch zurückfordern kann

Manche haben bei der DB halt extreme Lastschriftphobie.

musicus, Montag, 20.08.2018, 18:18 (vor 2770 Tagen) @ Höllentalbahn
bearbeitet von musicus, Montag, 20.08.2018, 18:21

...gerade hierzuforum - und einmal wenn man Colaholiker braucht, ist der im Urlaub.

Naja - auch Paranoide können Feinde haben.

Wo soll da denn keine Sicherheit sein?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 20.08.2018, 18:27 (vor 2770 Tagen) @ Höllentalbahn

Lastschrift bietet deutlich mehr Sicherheit, alleine deshalb weil man unberechtigte Forderungen über ein Jahr später noch zurückfordern kann

Sehe ich genauso.

aus Kundensicht - nicht aus DB-Sicht ;)

Henrik, Montag, 20.08.2018, 18:38 (vor 2770 Tagen) @ Höllentalbahn

- kein Text -

Retour-Gutscheine nicht zu Ende gedacht.

Norddeich, Montag, 20.08.2018, 18:31 (vor 2770 Tagen) @ br752

Die Bahn hat sich durch das "Stornieren mit Gutschein" nun ein Problem geschaffen, was voher kaum da war, naemlich, dass viele Lastschriftzahler nun ihren Retour-Gutschein nicht mehr einsetzten koennen.

Workaround:
Sobald der Wert aller Gutscheine höher ist als der zu zahlende Betrag, erübrigt sich das Problem.
Achtung: eCoupons werden dann eventuell nicht berücksichtigt.

Retour-Gutschein zu Ende gedacht.

Henrik, Montag, 20.08.2018, 18:47 (vor 2770 Tagen) @ br752

Habe eben einen Sparpreis storniert und dafür den Restwert als Gutschein erhalten.
Wollte diesen dann gleich bei einer neuen Buchung einsetzen und bekam die Meldung (bei Lastschriftzahlung), dass der Gutschein mit der gewählten Zahlart nicht einsetzbar ist. Ging dann mit KK-Zahlung.

Soll das ein schlechter Scherz der Bahn sein? Überhaupt würde ich erwarten, dass bei Online-Buchungen beim Storno der Gutschein automatisch im Kundenkonto hinterlegt wird und durch einfaches Anklicken bei Neubuchungen benutzt werden kann (und zwar mit jeder Zahlungsart).

Der Gutschein ist aber auch in Kombination mit Barzahlung einsetzbar.

da hat die DB die Kohle dann ja auch sicher.. BAT

Die Bahn hat sich durch das "Stornieren mit Gutschein" nun ein Problem geschaffen, was voher kaum da war, nämlich, dass viele Lastschriftzahler nun ihren Retour-Gutschein nicht mehr einsetzen können.

Die Bahn hat diesbezüglich nichts geändert. Wer den Gutschein bisher nicht einsetzen konnte, kann ihn aktuell auch nicht einsetzen.

Aber anders gefragt: Wer hat schon Lastschrfit? Ich denke da macht sowieso keiner mehr wegen der Sicherheit.

Die Angsterkrankungen werden kaum zugenommen haben.
Lastschrift ist default - die hat jeder, ist die Grundeinstellung.
Kreditkarte, Paypal hat kaum jemand - scheitert allein schon an den Möglichkeiten.

Retour-Gutschein zu Ende gedacht.

musicus, Montag, 20.08.2018, 18:53 (vor 2770 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von musicus, Montag, 20.08.2018, 18:57

Kreditkarte, Paypal hat kaum jemand

36% Kreditkartenbesitzer*innen in Deutschland (2016) sind also "kaum jemand".

98% EC-Karten Besitz

Henrik, Montag, 20.08.2018, 19:38 (vor 2770 Tagen) @ musicus

- kein Text -

Soll das eine Argumentation simulieren?

musicus, Montag, 20.08.2018, 19:51 (vor 2770 Tagen) @ Henrik

- kein Text -

Plastikkarte nicht notwendig

Norddeich, Montag, 20.08.2018, 20:05 (vor 2770 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Norddeich, Montag, 20.08.2018, 20:05

Lastschriften lassen sich auch von deutschen Girokonten ohne Debitkarte einziehen.

Siebenstellige DB-Gutscheine: Lastschrift nicht möglich

Norddeich, Montag, 20.08.2018, 18:28 (vor 2770 Tagen) @ mdst
bearbeitet von Norddeich, Montag, 20.08.2018, 18:28

Habe eben einen Sparpreis storniert und dafür den Restwert als Gutschein erhalten.
Wollte diesen dann gleich bei einer neuen Buchung einsetzen und bekam die Meldung (bei Lastschriftzahlung), dass der Gutschein mit der gewählten Zahlart nicht einsetzbar ist. Ging dann mit KK-Zahlung.

Soll das ein schlechter Scherz der Bahn sein?

War es nicht schon immer so, dass sich siebenstellige DB-Gutscheine und Lastschrift bei bahn.de nicht kombinieren lassen?

Siebenstellige DB-Gutscheine: Lastschrift nicht möglich

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 20.08.2018, 18:44 (vor 2770 Tagen) @ Norddeich

Habe eben einen Sparpreis storniert und dafür den Restwert als Gutschein erhalten.
Wollte diesen dann gleich bei einer neuen Buchung einsetzen und bekam die Meldung (bei Lastschriftzahlung), dass der Gutschein mit der gewählten Zahlart nicht einsetzbar ist. Ging dann mit KK-Zahlung.

Soll das ein schlechter Scherz der Bahn sein?


War es nicht schon immer so, dass sich siebenstellige DB-Gutscheine und Lastschrift bei bahn.de nicht kombinieren lassen?

Nein, das ist erst seit einigen Jahren so, als der Missbrauch blühte.

--
Weg mit dem 4744!

Siebenstellige DB-Gutscheine: Lastschrift nicht möglich

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 20.08.2018, 20:27 (vor 2770 Tagen) @ Norddeich

Soll das ein schlechter Scherz der Bahn sein?


War es nicht schon immer so, dass sich siebenstellige DB-Gutscheine und Lastschrift bei bahn.de nicht kombinieren lassen?

Das vielleicht schon, aber es war noch nicht immer so, dass bei stornierten Sparpreisen das "Rückgeld" in Form von 7-stelligen Gutscheinen ausbezahlt wurde. Die Anzahl der pro Zeiteinheit ausgegebenen 7-stelligen Gutscheine dürfte also in Kürze (wenn nur noch "neue" Sparpreise storniert werden und keine "alten" mehr) ein Vielfaches des bisherigen Volumens betragen - meine Schätzung des Faktors: mindestens dreistellig.

Im Übrigen gab es die 7-stelligen Codes laut bahn.de bisher "z.B. als Geschenk oder aufgrund von Zugverspätung". Das waren also in der Regel keine Fälle, bei denen sie dem Nutzer aufgrund eines Rechtsanspruchs zugekommen sind.

Wenn die Regelung so bleibt, wird die "schlechte Presse" nicht lange auf sich warten lassen, und das wird nicht bei "schlechter Scherz" bleiben. Andererseits ist der Ruf gerade schon ausreichend ruiniert...

Siebenstellige DB-Gutscheine: Lastschrift nicht möglich

Norddeich, Montag, 20.08.2018, 21:19 (vor 2770 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von Norddeich, Montag, 20.08.2018, 21:23

Im Übrigen gab es die 7-stelligen Codes laut bahn.de bisher "z.B. als Geschenk oder aufgrund von Zugverspätung". Das waren also in der Regel keine Fälle, bei denen sie dem Nutzer aufgrund eines Rechtsanspruchs zugekommen sind.

Die Geschenkgutschein-Karten von Rewe, Penny und Co haben siebenstellige Codes.
Ich käme niemals auf die Idee, einen Geschenkgutschein zum Nennwert ohne Zugaben zu kaufen. Als es die Teile mit Rabatt gab, habe ich diese meist zur kompletten Kaufpreiszahlung (ohne eCoupons) eingesetzt oder am NTA eingegeben. Beides funktioniert völlig problemlos.
Ansonsten bezahlt man den Restbetrag halt mit Kreditkarte, Paypal oder Sofortüberweisung - auch kein Drama.

Falls es in Zukunft möglich sein sollte, diese Gutscheincodes günstig über ebay etc zu erwerben, stört mich das auch nicht. ;-)

Dahin erstatten womit man bezahlt hat.

br752, Dienstag, 21.08.2018, 13:28 (vor 2769 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von br752, Dienstag, 21.08.2018, 13:28

Soll das ein schlechter Scherz der Bahn sein?


War es nicht schon immer so, dass sich siebenstellige DB-Gutscheine und Lastschrift bei bahn.de nicht kombinieren lassen?


Das vielleicht schon, aber es war noch nicht immer so, dass bei stornierten Sparpreisen das "Rückgeld" in Form von 7-stelligen Gutscheinen ausbezahlt wurde. Die Anzahl der pro Zeiteinheit ausgegebenen 7-stelligen Gutscheine dürfte also in Kürze (wenn nur noch "neue" Sparpreise storniert werden und keine "alten" mehr) ein Vielfaches des bisherigen Volumens betragen - meine Schätzung des Faktors: mindestens dreistellig.

Im Übrigen gab es die 7-stelligen Codes laut bahn.de bisher "z.B. als Geschenk oder aufgrund von Zugverspätung". Das waren also in der Regel keine Fälle, bei denen sie dem Nutzer aufgrund eines Rechtsanspruchs zugekommen sind.

Wenn die Regelung so bleibt, wird die "schlechte Presse" nicht lange auf sich warten lassen, und das wird nicht bei "schlechter Scherz" bleiben. Andererseits ist der Ruf gerade schon ausreichend ruiniert...


Das scheint wieder "agile" Arbeitsweise zu sein. Teilestuecke in die Produktion bringen ohne ueber deren Risiken sich klar zu sein. Ich gehe auch stark davon aus, dass sich das bald aendern wird oder man wird der DB eins auf die Nase hauen. Diese "Wand" ist aus meiner Sicht schon in sichtweite.

BTW: Zu den bishereigen 7-stelligen Codes:
- FGR: Man konnte da zwischen Bargeld und Code waehlen.
- Rewe Gutscheine musste keiner kaufen
- Fuer Geschenkgutscheine konnte man auch nichts.

Hier aber wird der Bezahlprozess gebrochen. Gekauft mit EC und zurueck mit Code. Das passt nicht.

Conrad sagt bei Rueckgabe: "Sie bekommen das dahin erstattet womit sie bezahlt haben." - Da kann man mit leben.

Sicher braucht es da ein EU gesetz zu, :-/


BR752

Ist "kein Umtausch, keine Erstattung" etwa besser?

Norddeich, Dienstag, 21.08.2018, 13:44 (vor 2769 Tagen) @ br752
bearbeitet von Norddeich, Dienstag, 21.08.2018, 13:49

Hier aber wird der Bezahlprozess gebrochen. Gekauft mit EC und zurueck mit Code. Das passt nicht.

Da gibt es einen tollen Workaround:
Kauf nur noch Super-Sparpreise und du mußt dich nie mit siebenstelligen Gutscheinen herumschlagen.
Das Leben kann so einfach sein.

Ist "keine Erstattung" etwa besser? - Es ist eine Loesung

br752, Dienstag, 21.08.2018, 14:51 (vor 2769 Tagen) @ Norddeich

Hier aber wird der Bezahlprozess gebrochen. Gekauft mit EC und zurueck mit Code. Das passt nicht.


Da gibt es einen tollen Workaround:
Kauf nur noch Super-Sparpreise und du mußt dich nie mit siebenstelligen Gutscheinen herumschlagen.
Das Leben kann so einfach sein.


Das ist natuerlich die richtige Idee. Da der SSP das erste Angebot ist was angeboten wird, werden da viele zuschlagen. Somit hat sich die Masse der Problemkunden reduziert. Danke fuer den Hinweis.


BR752

Ist "kein Umtausch, keine Erstattung" etwa besser?

heinz11, Dienstag, 21.08.2018, 17:00 (vor 2769 Tagen) @ Norddeich

Hier aber wird der Bezahlprozess gebrochen. Gekauft mit EC und zurueck mit Code. Das passt nicht.


Da gibt es einen tollen Workaround:
Kauf nur noch Super-Sparpreise und du mußt dich nie mit siebenstelligen Gutscheinen herumschlagen.
Das Leben kann so einfach sein.


Nee, diese Lösung ist mir zu einfach. Und 30% der Forumsbeiträge fielen weg. So gehts ja nun nicht...
;)

Dahin erstatten womit man bezahlt hat.

heinz11, Dienstag, 21.08.2018, 17:09 (vor 2769 Tagen) @ br752


Das scheint wieder "agile" Arbeitsweise zu sein. Teilestuecke in die Produktion bringen ohne ueber deren Risiken sich klar zu sein. Ich gehe auch stark davon aus, dass sich das bald aendern wird oder man wird der DB eins auf die Nase hauen. Diese "Wand" ist aus meiner Sicht schon in sichtweite.

BTW: Zu den bishereigen 7-stelligen Codes:
- FGR: Man konnte da zwischen Bargeld und Code waehlen.
- Rewe Gutscheine musste keiner kaufen
- Fuer Geschenkgutscheine konnte man auch nichts.

Kleine Anmerkung: Die DB-REWE-Bahngutscheine gelten 5 Jahre nach Aktivierung (sprich Kauf). Da ist die zeitliche Flexibilität deutlich größer. Bei Geschenkgutscheinen müßten es drei Jahre sein. Ich weiß es aber nicht genau.

Hier aber wird der Bezahlprozess gebrochen. Gekauft mit EC und zurueck mit Code. Das passt nicht.

Conrad sagt bei Rueckgabe: "Sie bekommen das dahin erstattet womit sie bezahlt haben." - Da kann man mit leben.

Was hat die DB eigentlich davon? Wenn jetzt sackweise Sparpreise im RZ zurückgegeben würden, so daß diese unter Bargeldmangel leiden, dann könnte ich es verstehen. Aber das meiste läuft doch eh online. Da jetzt mit dieser Gutscheingeschichte anzufangen, erschließt sich mir nicht.

Gruppensparpreise auch nur gegen Code erstattbar?

br752, Dienstag, 21.08.2018, 17:25 (vor 2769 Tagen) @ heinz11

Was hat die DB eigentlich davon? Wenn jetzt sackweise Sparpreise im RZ zurückgegeben würden, so daß diese unter Bargeldmangel leiden, dann könnte ich es verstehen. Aber das meiste läuft doch eh online. Da jetzt mit dieser Gutscheingeschichte anzufangen, erschließt sich mir nicht.

Da hat ein BWL-Austausch-Student mal ne tolle Arbeit nach 6 Wochen abgeliefert. Vielleicht hat er das mal irgendwo im Ausland gesehen.

Der Grund warum die DB das macht erschliesst sich ja recht leicht. Geld was einmal da ist bleibt auch da.

Mein Vorschlag waere: 15 Euro Gebuehr bei Geld/Barerstattung und 10 Euro bei Gutscheinerstattung. Ein Haken im Forular und gut ist. Der "alte" Weg ist ja bereits programiert und vorhanden.

Denn: Wenn man einen Gruppensparpreis fuer 600 Euro stornieren muss ist an dann ziemlich ge*rscht wenn es einen Code. Oder gibt es da eine andere Regelung?


BR752

Gruppensparpreise auch nur gegen Code erstattbar?

Norddeich, Dienstag, 21.08.2018, 17:32 (vor 2769 Tagen) @ br752

Denn: Wenn man einen Gruppensparpreis fuer 600 Euro stornieren muss ist an dann ziemlich ge*rscht wenn es einen Code. Oder gibt es da eine andere Regelung?

Wo siehst du das Problem?
Durch Kauf von Flexpreisen (mit Reisedatum in der Zukunft) und kostenfreie Rückgabe lassen sich Gutscheincodes in kleinere Losgrößen aufteilen.

Gruppensparpreise auch nur gegen Code erstattbar?

heinz11, Dienstag, 21.08.2018, 17:34 (vor 2769 Tagen) @ Norddeich

Denn: Wenn man einen Gruppensparpreis fuer 600 Euro stornieren muss ist an dann ziemlich ge*rscht wenn es einen Code. Oder gibt es da eine andere Regelung?


Wo siehst du das Problem?
Durch Kauf von Flexpreisen (mit Reisedatum in der Zukunft) und kostenfreie Rückgabe lassen sich Gutscheincodes in kleinere Losgrößen aufteilen.


Du warst zu schnell. Ich dachte, er kommt selbst drauf...
;)

Gruppensparpreise auch nur gegen Code erstattbar?

br752, Dienstag, 21.08.2018, 17:44 (vor 2769 Tagen) @ heinz11

Denn: Wenn man einen Gruppensparpreis fuer 600 Euro stornieren muss ist an dann ziemlich ge*rscht wenn es einen Code. Oder gibt es da eine andere Regelung?


Wo siehst du das Problem?
Durch Kauf von Flexpreisen (mit Reisedatum in der Zukunft) und kostenfreie Rückgabe lassen sich Gutscheincodes in kleinere Losgrößen aufteilen.

Du warst zu schnell. Ich dachte, er kommt selbst drauf...
;)

Du zahlst dann die Mitreisenden der Gruppe bar aus und faehrst dann als Gelegenheitsfahrer die 590 Euro in den naechsten 10 Jahren ab?

Oder splittest du die 590 Euro in 6 Codes und drueckst diese Codes den anderen in die Hand? Bis auf einen sind das aber alles keine Bahnfahrer und die wissen nicht was die damit sollen, denn schliesslich hatten die dir Geld fuer den Kauf gegeben. Du hast nun Aerger mit 4 Freunden.

Schoen das das bei euch kein Problem ist.

Anders gesagt: Wenn du eine Gruppenreise fuer C*enterparks buchst, dann stonieren musst bekommst du einen Centerprksgutschein. Du wolltest sich schon mal alleine hin.

Zwischenfrage: Warum sind "alle" Kaufhaeuser7Maerkte davon abgegangen Kunden bei Retouren Gutscheine anzubieten. Es gab einfach zu viele Diskussionen.


BR752

Gruppensparpreise auch nur gegen Code erstattbar?

heinz11, Dienstag, 21.08.2018, 17:54 (vor 2769 Tagen) @ br752

Denn: Wenn man einen Gruppensparpreis fuer 600 Euro stornieren muss ist an dann ziemlich ge*rscht wenn es einen Code. Oder gibt es da eine andere Regelung?


Wo siehst du das Problem?
Durch Kauf von Flexpreisen (mit Reisedatum in der Zukunft) und kostenfreie Rückgabe lassen sich Gutscheincodes in kleinere Losgrößen aufteilen.

Du warst zu schnell. Ich dachte, er kommt selbst drauf...
;)


Du zahlst dann die Mitreisenden der Gruppe bar aus und faehrst dann als Gelegenheitsfahrer die 590 Euro in den naechsten 10 Jahren ab?

Oder splittest du die 590 Euro in 6 Codes und drueckst diese Codes den anderen in die Hand? Bis auf einen sind das aber alles keine Bahnfahrer und die wissen nicht was die damit sollen, denn schliesslich hatten die dir Geld fuer den Kauf gegeben. Du hast nun Aerger mit 4 Freunden.

Schoen das das bei euch kein Problem ist.

Ja, das Ganze ist ärgerlich. Aber ein bißchen Humor darf doch schon dabeisein.

Machen wirs doch praktisch. Da Du das Thema Gruppensparpreise aufgebracht hast und die FAQ der Bahn momentan nichts hergeben: Würdest Du bitte mal nachfragen und die Antwort ins Forum stellen? Vielen Dank im voraus.

Gruppensparpreise auch nur gegen Code erstattbar?

heinz11, Dienstag, 21.08.2018, 17:33 (vor 2769 Tagen) @ br752

Denn: Wenn man einen Gruppensparpreis fuer 600 Euro stornieren muss ist an dann ziemlich ge*rscht wenn es einen Code. Oder gibt es da eine andere Regelung?

Na, den Weg, die Gültigkeit des Gutscheines zu verlängern muß man Dir doch nicht erklären, oder?
;)

Gruppensparpreise auch nur gegen Code erstattbar?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 21.08.2018, 18:28 (vor 2769 Tagen) @ br752

Denn: Wenn man einen Gruppensparpreis fuer 600 Euro stornieren muss ist an dann ziemlich ge*rscht wenn es einen Code. Oder gibt es da eine andere Regelung?

Wenn du nicht nur Blind vor Hass (auf wen auch immer) pöbeln würdest (gegen wen auch immer), sondern in der Zeit einfach „Sparpreis Gruppe Erstattung“ in eine Suchmaschine deiner Wahl eingegeben (Oder die DB gefragt) hättest, wüsstest du dass hier alles beim Alten ist.

--
Weg mit dem 4744!

Gruppensparpreise wie bisher auch erstattbar.

br752, Dienstag, 21.08.2018, 19:53 (vor 2769 Tagen) @ JeDi

Denn: Wenn man einen Gruppensparpreis fuer 600 Euro stornieren muss ist an dann ziemlich ge*rscht wenn es einen Code. Oder gibt es da eine andere Regelung?

Wenn du nicht nur Blind vor Hass (auf wen auch immer) pöbeln würdest (gegen wen auch immer), sondern in der Zeit einfach „Sparpreis Gruppe Erstattung“ in eine Suchmaschine deiner Wahl eingegeben (Oder die DB gefragt) hättest, wüsstest du dass hier alles beim Alten ist.


Mein Gott was hast du fuer Zerrbilder vor Augen. Ich habe doch nur eine Aussage getroffen und dazu eine Frage gestellt. Diese Frage hatte ich gestellt eben weil ich eben weder die DB angerufen habe noch eine Suchmaschiene noch bahn.de befragt habe.
Darf nur noch Fragen stellen, wenn an vorher alles andere abgeklappert hat?

Aber vielen Dank fuer die ergaenzende Antwort. Da hat der Reiseorganisator doch wirklich Glueck gehabt. :-)

Den Beitragstitel habe ich dann angepasst, damit man das besser findet.


BR752

Dahin erstatten womit man bezahlt hat.

musicus, Dienstag, 21.08.2018, 18:12 (vor 2769 Tagen) @ heinz11

Da jetzt mit dieser Gutscheingeschichte anzufangen, erschließt sich mir nicht.

Die Kohle ist im Sack. Und in nem Jahr der Gutschein weniger wert.

Dahin erstatten womit man bezahlt hat.

julius, Dienstag, 21.08.2018, 18:58 (vor 2769 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von julius, Dienstag, 21.08.2018, 19:00

Da jetzt mit dieser Gutscheingeschichte anzufangen, erschließt sich mir nicht.

Wahrscheinlich marktwirtschaftliches Kalkül: ein bestimmter Anteil von Gutscheinen wird nie eingelöst werden, weil es die Gutscheinbesitzer vergessen oder es ihnen zu kompliziert ist. Das bezahlte Geld hat die DB mit der Gutscheinlösung erst mal im "Sack"...

Nachtrag:
musicus und ich sind uns diesmal einig...

Dahin erstatten womit man bezahlt hat.

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 21.08.2018, 18:24 (vor 2769 Tagen) @ br752

Hier aber wird der Bezahlprozess gebrochen. Gekauft mit EC und zurueck mit Code. Das passt nicht.

Conrad sagt bei Rueckgabe: "Sie bekommen das dahin erstattet womit sie bezahlt haben." - Da kann man mit leben.

Sicher braucht es da ein EU gesetz zu, :-/

Wieso? EC-Karte (aka Mastercard Debit) und Gutschein geht, Girocard und Gutschein geht auch.

--
Weg mit dem 4744!

Dahin erstatten womit man bezahlt hat.

Trainer, Mittwoch, 22.08.2018, 10:42 (vor 2768 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Trainer, Mittwoch, 22.08.2018, 10:43

Wieso? EC-Karte (aka Mastercard Debit) und Gutschein geht, Girocard und Gutschein geht auch.

Auch wenn wir das schon X-mal hier hatten: Eine EC-Karte ist *keine* Mastercard Debit. EC-Karte und Mastercard Debit können zwar auf der selben Karte sein, müssen es aber nicht.
Hier findet man ein Beispiel einer echten solchen Karte. Diese hat eine 16-Stellige Kreditkartennummer, mit der man dann auch Online oder z.B. in den USA einkaufen kann.

Mit einer reinen EC/Maestro-Karte geht das nicht. Mit einer V.Pay-Karte auch nicht so einfach.

Du meinst Girocard

Höllentalbahn, Mittwoch, 22.08.2018, 11:33 (vor 2768 Tagen) @ Trainer

- kein Text -

Dahin erstatten womit man bezahlt hat.

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 22.08.2018, 13:35 (vor 2768 Tagen) @ Trainer

Wieso? EC-Karte (aka Mastercard Debit) und Gutschein geht, Girocard und Gutschein geht auch.


Auch wenn wir das schon X-mal hier hatten: Eine EC-Karte ist *keine* Mastercard Debit. EC-Karte und Mastercard Debit können zwar auf der selben Karte sein, müssen es aber nicht.
Hier findet man ein Beispiel einer echten solchen Karte. Diese hat eine 16-Stellige Kreditkartennummer, mit der man dann auch Online oder z.B. in den USA einkaufen kann.

Mit einer reinen EC/Maestro-Karte geht das nicht. Mit einer V.Pay-Karte auch nicht so einfach.

Wie schon öfters gesagt: jede EC-Karte ist eine MasterCard Debit, aber nicht jede MasterCard Debit ist auch als EC-Karte gelabelt.

Dass Zahlung mit Girocard (oft irrtümlicherweise als EC-Karte bezeichnet) und Gutschein auch geht hatte ich ja geschrieben.

--
Weg mit dem 4744!

Dahin erstatten womit man bezahlt hat.

Trainer, Mittwoch, 22.08.2018, 13:59 (vor 2768 Tagen) @ JeDi

Ok, fein, gerade mal nachgeguckt: Hast' recht - der Markeninhaber verwendet den Begriff "EC"-Karte seit letztem Jahr für neue Produkte.

Ist natürlich selten dämlich, das für etwas zu verwenden, was kaum Verbreitung hat und nicht bezahlungstechnisch kompatibel zu den umgangssprachlichen "EC-Karten" ist. Gibt bestimmt viel Diskussion an der Kasse bei Läden, die keine Kreditkarten akzeptieren.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum