Dachte ich auch ... (Fahrkarten und Angebote)

julius, Dienstag, 14.08.2018, 22:06 (vor 2776 Tagen) @ musicus
bearbeitet von julius, Dienstag, 14.08.2018, 22:11

Welches Argument?

Wenn auf dem Ticket steht FV-NV, ist die zeitliche Reihenfolge nach Ansicht mancher Zugbegleiter festgelegt, also der NV-Teil ist erst gültig nach Ankunft des FV.

Der umgekehrte Fall ist meines Wissens vollkommen legal und von der DB bestätigt:
Benutzen des NV-Vorlaufs nach bereits erfolgter Abfahrt des gebuchtes FV-Zuges.

Inwiefern?

Fahren wie man will mit einem SP-Ticket.


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