Sparpreis Frage: NV-Nachlauf nutzen, bevor FV-Zug gefahren.. (Fahrkarten und Angebote)
falco, Dienstag, 14.08.2018, 15:56 (vor 2781 Tagen)
bearbeitet von falco, Dienstag, 14.08.2018, 15:57
ist.
Hallo zusammen,
ich möchte ausschließlich den NV-Nachlauf eines Sparpreistickets nutzen.
Da der Fernverkehr spärlich ist, würde ich entweder a) den NV-Nachlauf gut 12h, vor Ankunft des FV-Anteils nutzen oder b) eine ähnliche Verbindung einen Tag vorher buchen und die Fahrt bis 10 Uhr am Folgetag beenden (was mich evtl. einschränken würde).
Dazu habe ich zwei Fragen:
1. ist a) zulässig?
2. Auf den Sparpreistickets befindet sich ja der Passus "Gilt je Fahrt max. 1 Tag bis Folgetag 10 Uhr". Das "max." lässt sich ja auch so interpretieren, dass es Einschränkungen geben könnte. Gibt es solche?
Vielen Dank schon mal!
Sparpreis Frage: NV-Nachlauf nutzen, bevor FV-Zug gefahren..
musicus, Dienstag, 14.08.2018, 16:17 (vor 2781 Tagen) @ falco
1. ist a) zulässig?
Ja.
2. Auf den Sparpreistickets befindet sich ja der Passus "Gilt je Fahrt max. 1 Tag bis Folgetag 10 Uhr". Das "max." lässt sich ja auch so interpretieren, dass es Einschränkungen geben könnte. Gibt es solche?
Nur insoweit als sie aus dem Fahrschein selbst hervorgehen.
Sparpreis Frage: NV-Nachlauf nutzen, bevor FV-Zug gefahren..
Altmann, Dienstag, 14.08.2018, 16:22 (vor 2781 Tagen) @ musicus
1. ist a) zulässig?
Ja.
Ist für mich (als Laie) überraschend, hätte ich mich nicht getraut ... Man lernt nie aus ...
Sparpreis Frage: NV-Nachlauf nutzen, bevor FV-Zug gefahren..
musicus, Dienstag, 14.08.2018, 16:27 (vor 2781 Tagen) @ Altmann
bearbeitet von musicus, Dienstag, 14.08.2018, 16:27
1. ist a) zulässig?
Ja.
Ist für mich (als Laie) überraschend, hätte ich mich nicht getraut ... Man lernt nie aus ...
Weshalb? Gerade bei Änderungen von Reisevorhaben mit nennenswertem NV-Anteil durchaus denkbar.
"Meine Reisepläne haben sich geändert und ich bin schon nen halben Tag früher gefahren. Für den FV-Anteil musste ich wohl oder übel neu lösen, aber da im NV ja keine Zugbindung besteht, kann ich ja das bis tt.mm.jjjj, 10 Uhr gültige Ticket nutzen."
Dachte nur, weil in der Wegevorschrift "ICExxx*NV" steht
Altmann, Dienstag, 14.08.2018, 16:29 (vor 2781 Tagen) @ musicus
- kein Text -
Dachte ich auch ...
julius, Dienstag, 14.08.2018, 21:48 (vor 2780 Tagen) @ Altmann
Meiner Erfahrung nach stehen die Chancen 50:50 im NV-Zug Ärger zu bekommen bzw. eine Diskussion führen zu müssen, warum man schon im NV sitzt, ohne den FV vorher benutzt zu haben. Argumentiert wird meistens mit dem Passus "NV = NAHVERKEHRSZÜGE VOR / NACH FERNVERKEHRSZÜGE" auf dem SP-Ticket. Zu einer FPN ist es zum Glück noch nie gekommen...
Das ganze ist ähnlich dem Thema im Thread "DB-Umgang mit Zugbindungs-Falschfahrern?".
Dachte ich auch ...
musicus, Dienstag, 14.08.2018, 21:56 (vor 2780 Tagen) @ julius
Argumentiert wird meistens mit dem Passus "NV = NAHVERKEHRSZÜGE VOR / NACH FERNVERKEHRSZÜGE" auf dem SP-Ticket.
Welcher Passus? Welches Argument?
Das ganze ist ähnlich dem Thema im Thread "DB-Umgang mit Zugbindungs-Falschfahrern?".
Inwiefern?
Dachte ich auch ...
julius, Dienstag, 14.08.2018, 22:06 (vor 2780 Tagen) @ musicus
bearbeitet von julius, Dienstag, 14.08.2018, 22:11
Welches Argument?
Wenn auf dem Ticket steht FV-NV, ist die zeitliche Reihenfolge nach Ansicht mancher Zugbegleiter festgelegt, also der NV-Teil ist erst gültig nach Ankunft des FV.
Der umgekehrte Fall ist meines Wissens vollkommen legal und von der DB bestätigt:
Benutzen des NV-Vorlaufs nach bereits erfolgter Abfahrt des gebuchtes FV-Zuges.
Inwiefern?
Fahren wie man will mit einem SP-Ticket.
Dachte ich auch ...
musicus, Dienstag, 14.08.2018, 22:20 (vor 2780 Tagen) @ julius
Welches Argument?
Wenn auf dem Ticket steht FV-NV, ist die zeitliche Reihenfolge nach Ansicht mancher Zugbegleiter festgelegt, also der NV-Teil ist erst gültig nach Ankunft des FV.
Ich schrieb‘s ja schon: Was tun bei einer Änderung der Reisepläne? Zu einem gültigen Ticket ein weiteres gültiges dazukaufen? Schilda lässt grüßen.
Inwiefern?
Fahren wie man will mit einem SP-Ticket.
Tut wer? Im NV bin ich während der Geltungsdauer des Tickets nicht an bestimmte Züge gebunden, hinsichtlich des NV-Anteils ist ein SP eigentlich immer wie ein Flexpreis auf selber Strecke. Und die Regelung, dass die Gültigkeit des NV-Anteils frühestens mit Ankunft des FV-Vorlaufs laut Zugbindung am Umsteigebahnhof beginnen soll, ist schlichtweg frei erfunden.
NV-Vorlauf nach FV-Zug nutzen
Alter Köpenicker, BSPF, Dienstag, 14.08.2018, 16:54 (vor 2781 Tagen) @ Altmann
Ist für mich (als Laie) überraschend, hätte ich mich nicht getraut ... Man lernt nie aus ...
Ich habe mal nicht richtig aufgepaßt und den NV-Vorlauf genutzt, nachdem der FV-Anteil bereits abgefahren war. Hat auch niemand beanstandet, aber erstmal saß ich mit einem mulmigen Gefühl im Zug.
Danke schon mal an alle hier + weitere Frage
falco, Dienstag, 14.08.2018, 17:59 (vor 2781 Tagen) @ falco
In meinem Fall, ich möchte Sonntags fahren, ist bei dieser Verbindung nur der FV-Anteil am Sonntag. Der NV-Nachlauf fände laut Verbindungsauskunft erst am Montag statt.
Da ich nicht sonderlich sparpreiserfahren bin und darüber keine Kenntnis habe, würde mich interessieren, ob es Erfahrungen dazu gibt, ob eventuell auf dem Ticket vermerkt ist, dass der NV-Teil erst am Montag gültig ist. Bspw. mit Datumsangabe *(Montag)NV oder ähnlich.
Danke schon mal an alle hier + weitere Frage
br752, Dienstag, 14.08.2018, 18:24 (vor 2781 Tagen) @ falco
Hallo falco,
der Sparpreis gilt nur bis zum naechsten Tag 10:00h. Da eruebrigt sich die Angabe des naechsten Tages. So viel ich weiss gibt es ansonsten Flexpreise die je nach Entfernung 2 Tage gelten (oder galten).
BR752
Danke schon mal an alle hier + weitere Frage
falco, Dienstag, 14.08.2018, 21:05 (vor 2780 Tagen) @ br752
bearbeitet von falco, Dienstag, 14.08.2018, 21:05
Hallo br752,
bei der konkreten Verbindung hat der IC am Sonntag, also am ersten Geltungstag Ankunft um 23:48 Uhr und der RE fährt erst um 04:?? Uhr los und kommt vor 10:00 Uhr an. Ich hatte mich gefragt, ob dann der NV-Teil auf den zweiten Geltungstag beschränkt sein könnte (da ich gerne am ersten Geltungstag mit dem RE fahren würde).
Danke und beste Grüße!
Danke schon mal an alle hier + weitere Frage
chriL999, Dienstag, 14.08.2018, 22:31 (vor 2780 Tagen) @ falco
Hallo br752,
bei der konkreten Verbindung hat der IC am Sonntag, also am ersten Geltungstag Ankunft um 23:48 Uhr und der RE fährt erst um 04:?? Uhr los und kommt vor 10:00 Uhr an. Ich hatte mich gefragt, ob dann der NV-Teil auf den zweiten Geltungstag beschränkt sein könnte (da ich gerne am ersten Geltungstag mit dem RE fahren würde).
Danke und beste Grüße!
Du kannst den NV-Anteil zeitlich gesehen legen wie die willst (also auch am Sonntag), sofern die für die Fahrkarte angegebene Geltungsdauer eingehalten wird (also den FV-Anteil verfallen lassen und den Rest (Vor- und Nachlauf) zeitlich beliebig legen).
Jedoch kann es hierbei grundsätzlich zu Diskussionen mit dem Zugbegleiter kommen, der es selber einfach nicht genau weiß und sein Gesicht wahren will oder muss. Und das lässt sich leider auch nicht verhindern.