Definition Brechpunkt (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 07.08.2018, 16:21 (vor 2783 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von sibiminus, Dienstag, 07.08.2018, 16:22

Magst Du mal erklären was genau "falsch" und "richtig" hier heißt?

Ich kann's versuchen. Ich lasse die Vorschrift unberücksichtigt, dass tariflich unzulässige aber durchs Verkaufssystem bepreiste (Um-)Wege nicht zu beanstanden sind. Da grundsätzlich manueller Verkauf nicht vorgesehen ist, bin ich nicht sattelfest - insofern bitte etwas Nachsicht mit mir ;)

Es gibt für den C-Preis (FV ist nicht entfernungsbasiert) drei Arten von Tarifpunkten: Hauptanstoßbahnhöfe, Anstoßbahnhöfe und Nichtanstoßbahnhöfe.

Um nun die korrekte Entfernung zu ermitteln, wählt man bestenfalls die Grundentfernung und ist fertig. Bei Bedarf fügt man die Strecke davor/dahinter aus der/den Streckentafel(n) hinzu. Ist der gewünschte Weg aber nicht gefällig, muss die Grundentfernung aufgebrochen werden und dabei muss der Brechpunkt eben korrekt gewählt werden. Klassisches Zeichen für einen falsch gewählten Brechpunkt ist, wenn das Verkaufssystem eine Stichfahrt im Weg vorschlägt oder der Vorschlag mit der tatsächlichen Reisestrecke nicht zusammenpasst.

Falsch heißt hier, dass ich keine zur Fahrtstrecke passende Raumbegrenzung rekonstruiert bekomme. Allerdings heißt das nicht unbedingt dass fahrplanbasiert falsch gerechnet wird, ich sehe nur vor dem Ausstellen den Wegetext nicht. Und ich habe zwar einige, aber nicht alle denkbaren Varianten durchprobiert.

Brechpunkt wird der von der Luftlinie zwischen Abgangs- und Zielanstoßbahnhof im rechten
Winkel am weitest seitwärts entfernt liegende Hauptanstoßbahnhof auf dem Reiseweg. Es wird eine Entfernungsermittlung mit diesem Brechpunkt (Anstoß der Grundentfernungen und Raumbegrenzungen für die entstandenen Teilstrecken) durchgeführt.


Woher kommt diese Definition?

Die ist aus dem Entfernungszeiger zur Preisliste, Nr. 603 Tarifverzeichnis Personenverkehr (Tfv 603, Teil 1, Nr. 1.6 "Berechnung der Tarifentfernung")

Was ist die Grundentfernung?

Die zwischen Hauptanstoßbahnhöfen festgelegten Entfernungen (und Wege). Enthalten im Tfv 603 Teil 5 ("Grundentfernungszeiger").


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