Was sind "angemessene Übernachtungskosten"? (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Samstag, 07.07.2018, 14:18 (vor 2814 Tagen)
bearbeitet von Proeter, Samstag, 07.07.2018, 14:18

Hallo mal wieder,

nach meiner Odyssee mit dem SC-FGR, dass mir zunächst keine Hotelkosten erstatten wollte, weil angeblich keine Originalrechnung dabei war ( http://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=523538 ) bin ich nun einen Schritt weiter.
Ich habe dort angerufen und tatsächlich wurde am Telefon sofort akzeptiert, dass ja doch eine Orignalrechnung dabei war.
Nun der nächste Kracher: Es wurden nur 100 € erstattet. Das Hotel kostete 130 €.
Es war Messe in Frankfurt und der Servicepoint hat eine halbe Stunde telefoniert und kein Hotel für mich gefunden. Hotels in Bahnhofsnähe kosteten alle 200 € oder mehr.
Ich bin also mitten in der Nacht mit der S-Bahn eine halbe Stunde aus Frankfurt rausgefahren, wo es noch ein Zimmer für 130 € gab.
Also habe ich wieder angerufen und die Dame sagte mir, es gebe eine interne Vorgabe, dass Hotels nur bis 100 € erstattet würden. Auf meine Argumente betr. Messe etc. wurde nicht eingangen.
Komischerweise finde ich nirgendwo im Internet den Fall, das jemandem die Erstattung von Hotelkosten bei 100 € abgeschnitten wurde.
Ist diese Grenze rechtens?
Warum ist diese Grenze nirgens publiziert?
Was hätte ich tun können, um nicht auf Kosten sitzenzubleiben, wenn es doch nun mal kein Hotel unter 100 € gibt?

Was sind "angemessene Übernachtungskosten"?

bahnfahrerofr., Samstag, 07.07.2018, 14:23 (vor 2814 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von bahnfahrerofr., Samstag, 07.07.2018, 14:24

Wie du bereits weißt, gibt es keine offizielle Deckelung wie bei den Taxikosten (80 EUR). Es gilt lediglich der Begriff "angemessen".

Da die 130 EUR an dem Tag offenbar angemessen waren, bleibt dir in dem Fall nur, schriftlich einen Einspruch einzulegen, dabei nochmals auf die Situation mit der Messe und den erfolglosen Versuchen des Servicepoints hinzuweisen. Wenn dieser abgelehnt wird, bleibt der Weg über die SÖP oder evtl. einer Beschwerde beim EBA (ersteres hat vermutlich mehr Erfolgsaussicht).

Was sind "angemessene Übernachtungskosten"?

gnampf, Samstag, 07.07.2018, 21:11 (vor 2814 Tagen) @ bahnfahrerofr.

[...]schriftlich einen Einspruch einzulegen, [...] Wenn dieser abgelehnt wird, bleibt der Weg über die SÖP oder evtl. einer Beschwerde beim EBA (ersteres hat vermutlich mehr Erfolgsaussicht).

Jaja, WENN er abgelehnt wird. So blöd sind die da nicht. Die ignorieren ihn einfach. Zumindest machen sie das mit meinen Widersprüchen. Und wenn man sich dann, wie auf fahrgastrechte.info an seinen zwecks Beschwerde an seinen Beförderer wendet... leitet der das einfach weiter ans Servicecenter und erzählt einem telefonisch auch noch Lügen... nämlich z.B. das man selbst gesetzlich gar nicht die Fälle bearbeiten dürfte.

Ergo: Widerspruch, Frist von 2 Wochen setzen, wenn nach 4 Wochen nichts passiert ist aber zum EBA oder bei Rechtschutz ggf. gleich Anwalt. Den Einspruch nach den 2 Wochen ggf. ruhig täglich erneut schicken, natürlich im Freiumschlag. Wird Zeit das den Laden sein jetziges Vorgehen mal teuer zu stehen kommt.
Und wenns dann zum Anwalt geht auch die 20ct für den Anruf mit eintreiben lassen. Schlimm, dass man lediglich dann etwas anderes als einen Textbaustein bekommt wenn man denen nochmal Geld in den Rachen wirft.

Merkt man das ich auf den Laden aktuell nicht sonderlich gut zu sprechen bin ;-) Laut DB Dialog (=Bahncomfort-Hotline) ist das SC-FGR natürlich eine völlig unabhängige Stelle... betrieben durch DB Dialog.

Geile Idee! *YMMD*

Proeter, Samstag, 07.07.2018, 21:16 (vor 2814 Tagen) @ gnampf

Den Einspruch nach den 2 Wochen ggf. ruhig täglich erneut schicken, natürlich im Freiumschlag.

Was für eine geile Idee! :D :D :D Cheers!
Da würde mich echt mal interessieren, was dann passiert...
Schonmal probiert?

Geile Idee! *YMMD*

gnampf, Samstag, 07.07.2018, 21:26 (vor 2814 Tagen) @ Proeter

Bisher noch nicht, aber definitiv werden meine nächsten Fälle nichtmehr als mehrere Monate gesammelte Listen im von mir gekauften A4-Umschlag da hin gehen, sondern nur noch monatsweise in deren Umschlag... und das nicht wie bisher übers Reisezentrum, sondern per Post. Und wenn dann nach 4 Wochen kein Geld da ist, dann werden die Erinnerungen auf genau die Art da hin gehen, bis was passiert oder mir der Toner zu schade wird... dann gehts je nachdem welche Erfahrungen ich nun mit dem EBA mach da hin, oder zum Anwalt.
Vielleicht sehen sie irgendwann ja ein, das eine Email-Adresse oder ein Webfrontend, sowie zügige und faire Bearbeitung der Fälle für alle Parteien sinnvoller wäre. Bis dahin kann man allen nur ratne ihre Fälle geltend zu machen, auch wenn es nur um Peanuts an der Auszahlungsgrenze geht.

Geile Idee! *YMMD*

musicus, Samstag, 07.07.2018, 21:35 (vor 2814 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von musicus, Samstag, 07.07.2018, 21:35

und das nicht wie bisher übers Reisezentrum, sondern per Post.

Gut so!

Und wenn dann nach 4 Wochen kein Geld da ist, dann werden die Erinnerungen auf genau die Art da hin gehen

Wozu? Es gilt die Monatsfrist. Im Überziehungsfall zeige ich die gesetzwidrige Fristüberschreitung beim EBA an, auch diese Bude braucht dringend mehr Parteienverkehr.

bis was passiert

Und was stellst du dir da vor?

oder mir der Toner zu schade wird...

Der Tag wird kommen...

dann gehts je nachdem welche Erfahrungen ich nun mit dem EBA mach da hin, oder zum Anwalt.

Mein Beileid.

Vielleicht sehen sie irgendwann ja ein, das eine Email-Adresse oder ein Webfrontend für alle Parteien sinnvoller wäre.

Jetzt denk‘ mal scharf nach, weshalb es gerade das noch nicht gibt - und ohne Gesetzesdruck auch nie geben wird.

Bis dahin kann man allen nur ratne ihre Fälle geltend zu machen, auch wenn es nur um Peanuts an der Auszahlungsgrenze geht.

Mein Reden.

Geile Idee! *YMMD*

gnampf, Samstag, 07.07.2018, 21:45 (vor 2814 Tagen) @ musicus

Wozu? Es gilt die Monatsfrist. Im Überziehungsfall zeige ich die gesetzwidrige Fristüberschreitung beim EBA an, auch diese Bude braucht dringend mehr Parteienverkehr.

Wozu? Um die Angelegenheit für die teurer werden zu lassen. Ob ich das Geld einen Monat früher oder später bekomme ist mir ehrlich gesagt Wurst, ansonsten würde ich die Fälle auch sofort einreichen nachdem sie passiert sind, und nicht teils 1 Jahr später. EBA kostet sie hingegen kein Geld, maximal Nerven.

Und was stellst du dir da vor?

Entweder sie zahlen oder lehnen ab. Im ersten Fall ist das Thema erledigt, im zweiten Fall gehts dann eben weiter an die nächsten Stellen.

Der Tag wird kommen...

vermutlich. Aber bis dahin sind einige Euro an Porto angefallen.

Mein Beileid.

Wie gesagt, ich hab Zeit... und Rechtsschutzversicherung.

Jetzt denk‘ mal scharf nach, weshalb es gerade das noch nicht gibt - und ohne Gesetzesdruck auch nie geben wird.

Da brauch ich nicht nachdenken, das weiß ich auch so. Und deswegen hab ich ja auch geschrieben der jetzige Weg muß teuer für sie werden. Andere Bahnen außerhalb Deutschlands scheinen ihre Erfahrungen ja schon gemacht zu haben und nehmen die Fälle unkompliziert per Mail an, wie z.B. die CD. Und antworten dann sogar nicht nur auf tschechisch.

Geile Idee! *YMMD*

Alexander, Samstag, 07.07.2018, 22:16 (vor 2814 Tagen) @ gnampf

Wozu? Um die Angelegenheit für die teurer werden zu lassen. Ob ich das Geld einen Monat früher oder später bekomme ist mir ehrlich gesagt Wurst, ansonsten würde ich die Fälle auch sofort einreichen nachdem sie passiert sind, und nicht teils 1 Jahr später. EBA kostet sie hingegen kein Geld, maximal Nerven.

Aufgrund der „Großabnahme“ bei der Post sind die par Cent Portokosten Peanuts im Vergleich zu den Gebührensätzen des EBA, wenn nachweislich ein Gesetzesverstoß vorliegt - oder glaubst du das EBA arbeitet „kostenlos“?

Das EBA kann aber mit einer gebührenpflichtigen Anhörung nur aktiv werden, wenn eine entsprechende Beschwerde vorliegt.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

Geile Idee! *YMMD*

gnampf, Sonntag, 08.07.2018, 09:38 (vor 2813 Tagen) @ Alexander

Aufgrund der „Großabnahme“ bei der Post sind die par Cent Portokosten Peanuts im Vergleich zu den Gebührensätzen des EBA, wenn nachweislich ein Gesetzesverstoß vorliegt - oder glaubst du das EBA arbeitet „kostenlos“?

Es bleibt nicht bei den Portokosten, außer der Umschlag oder das enthaltene Blatt ist leer. Ansonsten muß das ganze jemand bearbeiten, und das kostet Arbeitszeit.
Sanktionen... Gesetzesverstoß... wenn man einen Fall oder Widerspruch nicht bearbeitet, dann ist der halt einfach verloren gegangen... bei der Post, in den internen Systemen, etc. Da braucht das EBA dann schon eine sehr auffällige Häufung, damit da mehr als ein "dududu" passiert nehme ich mal an. Und beim Fall vom Threadersteller kann ihnen dank dem Gummiparagraphen auch keinen Gesetzesverstoß vorwerfen.

Das EBA kann aber mit einer gebührenpflichtigen Anhörung nur aktiv werden, wenn eine entsprechende Beschwerde vorliegt.

Logisch, wobon sie nichts wissen können sie nichts unternehmen. Ob sie was unternehmen werde ich ja bald(?) sehen.

Geile Idee! *YMMD*

musicus, Sonntag, 08.07.2018, 09:46 (vor 2813 Tagen) @ gnampf

Ob sie was unternehmen werde ich ja bald(?) sehen.

Denkste.

Die Erstattung selbst vorgestreckter Auslagen ist Glücksspie

musicus, Samstag, 07.07.2018, 16:10 (vor 2814 Tagen) @ Proeter

- kein Text -

Was sind "angemessene Übernachtungskosten"!

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 07.07.2018, 16:25 (vor 2814 Tagen) @ Proeter

Also habe ich wieder angerufen und die Dame sagte mir, es gebe eine interne Vorgabe, dass Hotels nur bis 100 € erstattet würden.
Ist diese Grenze rechtens?

Nein

Rechtsverbindliche Definition fehlt

Power132, Samstag, 07.07.2018, 16:46 (vor 2814 Tagen) @ Proeter

Warum ist diese Grenze nirgends publiziert?

Weil es für Angemessenheit keine rechtsverbindliche Definition gibt. "Angemessenheit" gehört zu den Unbestimmten Rechtsbegriffen

Was sind "angemessene Übernachtungskosten"?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Samstag, 07.07.2018, 20:22 (vor 2814 Tagen) @ Proeter

Und was macht man, wenn auch Taxikosten für "jwd" hinzu kommen? Es soll Hotels geben ohne Bahnhofsnähe und Bushaltestelle.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Was sind "angemessene Übernachtungskosten"?

ClemensH, Mittwoch, 11.07.2018, 15:33 (vor 2810 Tagen) @ Proeter

Ich hatte dasselbe Problem, Messe in der Stadt, von 120€ wurden nur 100€ ersetzt. Habe mich kurz mit denen gestritten, wwar mir dann aber den Aufwand nicht wert...
Verhindern kann man das eigentlich nur, indem man sich einen Hotelgutschein geben lässt. In meinem Hotel waren einige Bahnfahrende über diese Gutscheine untergekommen, nur ich kam zu spät am Bhf an, sodass ich keinen mehr erhielt, sondern in Vorleistung gehen musste...

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