EVO vs. BGB (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Sonntag, 24.06.2018, 22:42 (vor 2827 Tagen) @ martarosenberg

ich musste auch erst über falsche Werbeversprechen und nachweislich fehlerhafte Angaben im Buchungssystem der DB stolpern,

Wenn da nachweislich zu Deinen gunsten falsche Angaben sind darfst Du Dich im Zweifel denke ich darauf berufen. Schließlich wurde damit geworben.

War aber zu meinen Ungunsten.

Die Frage ist, was ist rechtlich höher priorosiert:
* Die einschlägigen Regelungen im BGB und die Rechtssprechung dazu,
* die EVO in der steht, dass unrichtig erhobene Fahrpreise nachgezahlt oder erstattet werden?

lex specialis derogat legi generali


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