FGR gelten nur eingeschränkt, da Pauschalangebot (Fahrkarten und Angebote)
Das ist so nicht richtig, da das Rail&Fly Ticket keinen Vertrag zwischen der DB und dem Reisenden darstellt. Die Rail&Fly Tickets werden vom Reiseveranstalter/Reisebüro angeboten und sind damit Bestandteil der gebuchten Reise. Damit fällt das unter das Reiserecht. Von der DB werden ab 60 Min Verspätung in der 2. Klasse pauschal 10€ und für die 1. Klasse pauschal 15€ erstattet.
Für den Ersatz der Taxikosten ist der Reiseveranstalter verantortlich. Es kann natürlich sein, dass die DB aus Kulanz trotzdem etwas bezahlt, verfplichtet ist sie dazu nicht, siehe hier https://www.fahrgastrechte.info/Welche-Besonderheiten-gibt-es.20.0.html
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- ? FGR bei Rail&Fly -
VT642,
19.06.2018, 15:57
- ? FGR bei Rail&Fly -
Paladin,
19.06.2018, 16:02
- ? FGR bei Rail&Fly - VT642, 19.06.2018, 16:10
- Ja, FGR gelten, es werden allerdings nur 80 Euro erstattet.
-
tbsn,
19.06.2018, 17:25
- Ja, FGR gelten, es werden allerdings nur 80 Euro erstattet. -
VT642,
19.06.2018, 19:47
- FGR sehr eingeschränkt !!! - keksi, 19.06.2018, 21:19
- Ja, FGR gelten, es werden allerdings nur 80 Euro erstattet. - Berlin-Express, 19.06.2018, 21:27
- FGR gelten nur eingeschränkt, da Pauschalangebot - ffz, 19.06.2018, 20:00
- Ja, FGR gelten, es werden allerdings nur 80 Euro erstattet. -
VT642,
19.06.2018, 19:47
- ? FGR bei Rail&Fly -
Paladin,
19.06.2018, 16:02