FGR gelten nur eingeschränkt, da Pauschalangebot (Fahrkarten und Angebote)

ffz, Dienstag, 19.06.2018, 20:00 (vor 2833 Tagen) @ tbsn
bearbeitet von ffz, Dienstag, 19.06.2018, 20:01

Das ist so nicht richtig, da das Rail&Fly Ticket keinen Vertrag zwischen der DB und dem Reisenden darstellt. Die Rail&Fly Tickets werden vom Reiseveranstalter/Reisebüro angeboten und sind damit Bestandteil der gebuchten Reise. Damit fällt das unter das Reiserecht. Von der DB werden ab 60 Min Verspätung in der 2. Klasse pauschal 10€ und für die 1. Klasse pauschal 15€ erstattet.
Für den Ersatz der Taxikosten ist der Reiseveranstalter verantortlich. Es kann natürlich sein, dass die DB aus Kulanz trotzdem etwas bezahlt, verfplichtet ist sie dazu nicht, siehe hier https://www.fahrgastrechte.info/Welche-Besonderheiten-gibt-es.20.0.html


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