? FGR bei Rail&Fly (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Dienstag, 19.06.2018, 15:57 (vor 2833 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich habe schon in der DB Community einiges zu diesem Thema gelesen, aber ich bitte dennoch um eine kurze Einschätzung von eurer Seite:

Folgender Sachverhalt: IC XXXX trifft am Bahnhof XXX gegen 1 Uhr nachts ein. Durchsage des Zub, dass eine technische Untersuchung die Weiterfahrt verzögert. Reisenden zum 60km entfernten Flughafen, sie sehr zahlreich an Bord sind, wird die Nutzung eines Taxis empfohlen und dafür direkt FGR Formulare ausgeteilt.

Ich habe diese Möglichkeit genutzt und da ich mir das Taxi geteilt habe nur 82€ dafür bezahlt.

Jedoch habe ich eine Rail and Fly Fahrkarte, diese sieht aus wie ein normales DB Online Ticket, nur dass eben als Startbahnhof Rail and Fly draufsteht.

Der IC XXXX ist letztlich mit +90 weitergefahren, insofern sehe ich die FGR Bestimmungen

- zu erwartend mindestens +60 am Zielort und
- planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr

erfüllt und habe somit Anspruch auf Erstattung der Taxikosten. Oder habe ich da etwas wesentliches übersehen?

? FGR bei Rail&Fly

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Dienstag, 19.06.2018, 16:02 (vor 2833 Tagen) @ VT642

Hast du den entsprechenden Stempel auf dem Ticket?

? FGR bei Rail&Fly

VT642, Dienstag, 19.06.2018, 16:10 (vor 2833 Tagen) @ Paladin

Hast du den entsprechenden Stempel auf dem Ticket?

Das könnte zum Problem werden - ich dachte, der Zub hätte die FGR Formulare gestempelt was er aber nicht hat. Dass IC XXXX genutzt wurde könnte ich anhand diverser Bilder nachweisen. Das Ticket ist lediglich im Zug vorher gestempelt worden, zumindest dass es genutzt wurde ist also bewiesen.

Ja, FGR gelten, es werden allerdings nur 80 Euro erstattet.

tbsn, Würzburg, Dienstag, 19.06.2018, 17:25 (vor 2833 Tagen) @ VT642

- kein Text -

Ja, FGR gelten, es werden allerdings nur 80 Euro erstattet.

VT642, Dienstag, 19.06.2018, 19:47 (vor 2833 Tagen) @ tbsn

Kann es passieren, dass SC FGR die Erstattung ablehnt, da über 80€ (82€) gefordert sind oder wird in dem Fall sicher nur ein Teil also 80€ erstattet?

FGR sehr eingeschränkt !!!

keksi, Dienstag, 19.06.2018, 21:19 (vor 2833 Tagen) @ VT642

Kann es passieren, dass SC FGR die Erstattung ablehnt, da über 80€ (82€) gefordert sind oder wird in dem Fall sicher nur ein Teil also 80€ erstattet?

Es wird auch abgelehnt...da wie unten schon geschrieben..

ich zitiere:

Soweit die Entschädigungsvoraussetzungen vorliegen, erfolgt durch das Servicecenter Fahrgastrechte eine pauschale Entschädigung bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielort der Eisenbahnbeförderung:

„Rail & Fly“: 10,00 Euro (2. Kl.) bzw. 15,00 Euro (1. Kl.)
„Rail Inclusive Tours“ (RIT): 10,00 Euro (2. Kl.) bzw. 15,00 Euro (1. Kl.)

Bitte berücksichtigen Sie, dass Verträge mit Reiseveranstaltern, bei denen die Eisenbahnfahrt nicht die Hauptleistung des Vertrages bildet, in den Bereich des Reisevertragsrechts fallen. Sollten Sie also andere, nicht die Eisenbahnfahrt betreffende Rückfragen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich für diese Themen bitte direkt an Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Airline, weil hierfür u. U. andere gesetzliche Regelungen und Rechtsansprüche in Betracht kommen.

Ja, FGR gelten, es werden allerdings nur 80 Euro erstattet.

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 19.06.2018, 21:27 (vor 2833 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Berlin-Express, Dienstag, 19.06.2018, 21:29

Kann es passieren, dass SC FGR die Erstattung ablehnt, da über 80€ (82€) gefordert sind oder wird in dem Fall sicher nur ein Teil also 80€ erstattet?

Es werden die 80€ erstattet.

Plus die 10€/15€ Entschädigung für die Verspätung.

FGR gelten nur eingeschränkt, da Pauschalangebot

ffz, Dienstag, 19.06.2018, 20:00 (vor 2833 Tagen) @ tbsn
bearbeitet von ffz, Dienstag, 19.06.2018, 20:01

Das ist so nicht richtig, da das Rail&Fly Ticket keinen Vertrag zwischen der DB und dem Reisenden darstellt. Die Rail&Fly Tickets werden vom Reiseveranstalter/Reisebüro angeboten und sind damit Bestandteil der gebuchten Reise. Damit fällt das unter das Reiserecht. Von der DB werden ab 60 Min Verspätung in der 2. Klasse pauschal 10€ und für die 1. Klasse pauschal 15€ erstattet.
Für den Ersatz der Taxikosten ist der Reiseveranstalter verantortlich. Es kann natürlich sein, dass die DB aus Kulanz trotzdem etwas bezahlt, verfplichtet ist sie dazu nicht, siehe hier https://www.fahrgastrechte.info/Welche-Besonderheiten-gibt-es.20.0.html

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum