Frage Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

DasVerkehrswesen, Donnerstag, 14.06.2018, 11:29 (vor 2838 Tagen)

Guten Tag. Ich habe eine Frage zu den Fahrgastrechten und wäre an euren Erfahrungen interessiert.

Auf dem Weg zum Bahnhof erhielt ich gestern eine Verspätungsmeldung (Screenshot habe ich) für Teilstrecke 1 (von 3) mit der Aufforderung, mir eine alternative Verbindung zu suchen. Habe ich gemacht und bin dann diese gefahren. Durch diesen Umweg und mehrere Verspätungen auf dem Umweg bin ich 1:35 Std zu spät am Ziel angekommen. Im Zugfinder habe ich nun aber gesehen, dass der Zug auf Teilstrecke 1 schlussendlich seine Verspätung (fast) rausgeholt hat. Hätte ich meine ursprünglich gebuchte Verbindung genutzt, wäre ich pünktlich angekommen. Das ist mir aber entgangen, weil ich mich, einmal im Zug, nicht mehr darum gekümmert habe, wie sich die Verkehrslage entwickelt. Gibt's nun trotzdem 25 % zurück? Die FGR-Stelle wird sich bei der Prüfung vermutlich fragen: was will der Kerl denn, lief doch alles super? Mit anderen Worten: muss ich während meiner Reise ständig prüfen, ob meine ursprüngliche Verbindung doch noch möglich wird? Ich bin mit dem Handy-Ticket gereist und wurde auf Teilstrecke 2 und 3 kontrolliert.

Antwortversuch Fahrgastrechte

JanZ, HB, Donnerstag, 14.06.2018, 11:49 (vor 2838 Tagen) @ DasVerkehrswesen
bearbeitet von JanZ, Donnerstag, 14.06.2018, 11:50

Mit anderen Worten: muss ich während meiner Reise ständig prüfen, ob meine ursprüngliche Verbindung doch noch möglich wird?

Meiner Meinung nach nicht (abgesehen davon, dass es dir unter Umständen herzlich wenig nützt, wenn der ursprüngliche Zug aufholt, wenn du schon in einem anderen sitzt). Reich einfach deinen Antrag beim SC ein. Ich weiß nicht, ob das Formular deinen Fall vorsieht bzw. das korrekte Ausfüllen eben die von dir genannten Fragen aufwirft. Daher schreib am besten einen kurzen Brief, in dem du die Situation erklärst. Mehr als Nein sagen können sie abgesehen davon sowieso nicht.

Frage Fahrgastrechte

musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 12:14 (vor 2838 Tagen) @ DasVerkehrswesen
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 12:14

Auf dem Weg zum Bahnhof erhielt ich gestern eine Verspätungsmeldung

Um wie viele Minuten ging es da? Sollten es 20 oder mehr gewesen sein, spräche das ggf. für dich.

(Screenshot habe ich)

Nicht schlecht.

Im Zugfinder habe ich nun aber gesehen, dass der Zug auf Teilstrecke 1 schlussendlich seine Verspätung (fast) rausgeholt hat. Hätte ich meine ursprünglich gebuchte Verbindung genutzt, wäre ich pünktlich angekommen. Das ist mir aber entgangen, weil ich mich, einmal im Zug, nicht mehr darum gekümmert habe, wie sich die Verkehrslage entwickelt.

Konntest du das zum Zeitpunkt deiner Entscheidung wissen?
Allerdings hat mir das SC-FGR mit dieser Begründung auch schon die Erstattung verweigert.

Gibt's nun trotzdem 25 % zurück?

Hoffentlich! Viel Glück!

Ich bin mit dem Handy-Ticket gereist und wurde auf Teilstrecke 2 und 3 kontrolliert.

War Teilstrecke 2 und/oder 3 im Fernverkehr? Falls ja, spräche das ggf. für dich.

Frage Fahrgastrechte

DasVerkehrswesen, Donnerstag, 14.06.2018, 15:03 (vor 2838 Tagen) @ musicus

Auf dem Weg zum Bahnhof erhielt ich gestern eine Verspätungsmeldung

Um wie viele Minuten ging es da? Sollten es 20 oder mehr gewesen sein, spräche das ggf. für dich.

Mein 1. Zug sollte laut Push-Verspätungsmeldung in Berlin mit 22 Minuten Verspätung ankommen. Dadurch wurde die 17-minütige Umsteigezeit zum IC nach Amsterdam mit "Anschluss kritisch" bewertet. Der Zug sollte also 5 Minuten nach der Abfahrt des Amsterdam-IC ankommen. Daher sollte ich in Berlin stattdessen den ICE nach Köln/Düsseldorf nehmen. Jener überholt in Stendal den IC nach Amsterdam, so dass ich den Amsterdam-IC statt in Berlin dann in Hannover doch noch bekomme. Der IC nach Amsterdam fährt nur alle 2 Stunden, durch seine "Einholung" mit dem ICE hätte ich 50 % Entschädigung vermeiden können. Nun hatte aber der ICE bei der Ankunft in Hannover 16 Minuten Verspätung (u.a. weil der IC nach Amsterdam sein Gleis belegte), so dass ich den IC nach Amsterdam nicht bekommen habe. Das wurde im Zug leider nicht angesagt, so dass ich ausgestigen bin und erst mit dem nächsten ICE nach Duisburg und von dort mit dem ICE nach Amsterdam fuhr.

Ich bin mit dem Handy-Ticket gereist und wurde auf Teilstrecke 2 und 3 kontrolliert.

War Teilstrecke 2 und/oder 3 im Fernverkehr?

Ja, ich habe ausschließlich Züge des Fernverkehrs genutzt.

Insgesamt scheint derzeit gehörig der Wurm im System zu sein. Eigentlich habe ich selten (rund 10 % meiner Fahrten) erwähnenswerte Verspätungen. Dieses Wochenende aber gab's auf der Hinfahrt 2:36 Std, auf der Rückfahrt 1:35 Std obendrauf, und auf meinen Umsteigebahnhöfen dröhnte mir fast der Kopf ob der zahlreichen Verspätungsumrufe .-)

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Gast, Donnerstag, 14.06.2018, 12:32 (vor 2838 Tagen) @ DasVerkehrswesen

Ich bin, auf einer mit IC-Zeitkarte zurückgelegten Relation A - (NV) - B - (IC) - C desöfteren in folgenden Situationen:

1. Eine im Hafas, sagen wir, eine Stunde vor der Abfahrt angekündigte Verspätung des NV oder IC läßt eine mindestens 20 Minuten spätere Ankunft in C erwarten. Ich plane deshalb, einen alternativen ICE zu nutzen, und begebe mich zu dessen etwas späterer Abfahrtszeit zum Bahnhof. Nachträglich stellt sich heraus, daß die Verspätung des NV oder IC entweder eingeholt wurde oder die automatische Hafas-Prognose von vornherein unsinnig war, daß der NV oder IC ein paar Minuten vor der Abfahrt plötzlich als pünktlich im Hafas stand und auch im Bahnhof als pünktlich angekündigt wurde. Darf ich trotzdem ohne Aufzahlung den ICE nutzen, da ich ja mit der Verspätung rechnen mußte, nicht alle paar Minuten neue Informationen abrufen kann und der IC schon weg ist?

2. In B ist eine Mindestumsteigezeit von 5 Minuten. Es gibt einen NV, der planmäßig 2 Minuten vor der IC-Abfahrt in B ankommt, diese Verbindung kann also allenfalls "auf eigene Gefahr" ausprobiert werden. Nun wird z.B. wieder eine Stunde vor der Abfahrt der NV als pünktlich und der IC als über 3 Minuten verspätet im Hafas angekündigt. Ich entscheide mich, diese Verbindung zu nutzen, der IC holt aber auf oder der NV kommt doch zu spät und es klappt nicht. Darf ich dann aufpreisfrei den nächsten ICE nutzen?

Praktisch hat sich das bisher in den allermeisten Fällen durch Kulanz des Schaffners geklärt, aber seltene Ausnahmen gibt es auch und weil es hier gerade so gut paßt...

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musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 12:48 (vor 2838 Tagen) @ Gast
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 12:49

Eine im Hafas, sagen wir, eine Stunde vor der Abfahrt angekündigte Verspätung des NV oder IC läßt eine mindestens 20 Minuten spätere Ankunft in C erwarten. Ich plane deshalb, einen alternativen ICE zu nutzen, und begebe mich zu dessen etwas späterer Abfahrtszeit zum Bahnhof. Nachträglich stellt sich heraus, daß die Verspätung des NV oder IC entweder eingeholt wurde oder die automatische Hafas-Prognose von vornherein unsinnig war, daß der NV oder IC ein paar Minuten vor der Abfahrt plötzlich als pünktlich im Hafas stand und auch im Bahnhof als pünktlich angekündigt wurde.
Darf ich trotzdem ohne Aufzahlung den ICE nutzen, da ich ja mit der Verspätung rechnen mußte, nicht alle paar Minuten neue Informationen abrufen kann und der IC schon weg ist?

Vermutlich ja, die Prognose von +20 ist ja auch hinsichtlich des verbleibenden Zeitfensters zur Planabfahrt (60 Minuten) zu würdigen. Eine derart unpräzise und volatile Prognostik sollte nicht gegen den Kunden verwendet werden.

In B ist eine Mindestumsteigezeit von 5 Minuten.

Woher weißt du das?

Es gibt einen NV, der planmäßig 2 Minuten vor der IC-Abfahrt in B ankommt, diese Verbindung kann also allenfalls "auf eigene Gefahr" ausprobiert werden. Nun wird z.B. wieder eine Stunde vor der Abfahrt der NV als pünktlich und der IC als über 3 Minuten verspätet im Hafas angekündigt. Ich entscheide mich, diese Verbindung zu nutzen, der IC holt aber auf oder der NV kommt doch zu spät und es klappt nicht.
Darf ich dann aufpreisfrei den nächsten ICE nutzen?

Vermutlich nicht, da dir der Anschlussverlust zum einen durch Pünktlichkeit(!) und zum anderen auf einer Verbindung entsteht, die die Verbindungsauskunft zu keinem Zeitpunkt ausgegeben hat.


Abgesehen davon, bin ich mir sicher, dass es in beiden Fällen erhebliche Ermessens-, Interpretations- und Kulanzspielräume gibt. Die Fragen sind derart allgemein gehalten, dass sie sich kaum abschließend und verbindlich klären lassen.

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Gast, Donnerstag, 14.06.2018, 16:24 (vor 2838 Tagen) @ musicus

In B ist eine Mindestumsteigezeit von 5 Minuten.

Woher weißt du das?

Weil im Kursbuch keine angegeben ist und hier steht, daß es dann 5 Minuten sind.

Es gibt einen NV, der planmäßig 2 Minuten vor der IC-Abfahrt in B ankommt, diese Verbindung kann also allenfalls "auf eigene Gefahr" ausprobiert werden. Nun wird z.B. wieder eine Stunde vor der Abfahrt der NV als pünktlich und der IC als über 3 Minuten verspätet im Hafas angekündigt. Ich entscheide mich, diese Verbindung zu nutzen, der IC holt aber auf oder der NV kommt doch zu spät und es klappt nicht.
Darf ich dann aufpreisfrei den nächsten ICE nutzen?

Vermutlich nicht, da dir der Anschlussverlust zum einen durch Pünktlichkeit(!) und zum anderen auf einer Verbindung entsteht, die die Verbindungsauskunft zu keinem Zeitpunkt ausgegeben hat.

- Woraus ist zu schließen, daß man nur Verbindungen nutzen darf, die von Hafas als durchgehende Verbindungen ausgegeben werden? In den Beförderungsbedingungen steht das zum Glück nicht.
- Es war mir bisher nicht bekannt, aber gerade habe ich festgestellt, daß solche Verbindungen erfreulicherweise sehr wohl angezeigt werden. Damit dürfte es dann eh geklärt sein (nur, daß ich ungern Bäume fällen lasse, um das Ganze jedesmal als Nachweis auszudrucken...):
[image]

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musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 16:39 (vor 2838 Tagen) @ Gast
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 16:39

In B ist eine Mindestumsteigezeit von 5 Minuten.

Woher weißt du das?

Weil im Kursbuch keine angegeben ist und hier steht, daß es dann 5 Minuten sind.

Wieder was gelernt. Danke.

- Woraus ist zu schließen, daß man nur Verbindungen nutzen darf, die von Hafas als durchgehende Verbindungen ausgegeben werden?

Das ist nicht die Frage, sondern, ob bei selbstgebastelten Verbindungen Entschädigungsansprüche im Anschlussverlustfall entstehen.

- Es war mir bisher nicht bekannt, aber gerade habe ich festgestellt, daß solche Verbindungen erfreulicherweise sehr wohl angezeigt werden. Damit dürfte es dann eh geklärt sein (nur, daß ich ungern Bäume fällen lasse, um das Ganze jedesmal als Nachweis auszudrucken...):

Ok, auch das wusste ich nicht - aber wenn es die DB so ausgibt muss es auch erlaubt sein. Das SC FGR speichert sicherlich jede jemals erteilte Fahrplanauskunft der letzten Jahre.

Frage Fahrgastrechte

Dr. Bahn, Donnerstag, 14.06.2018, 14:01 (vor 2838 Tagen) @ DasVerkehrswesen

Das ist mir aber entgangen, weil ich mich, einmal im Zug, nicht mehr darum gekümmert habe, wie sich die Verkehrslage entwickelt.

9.1.4 BB:
"Der Reisende kann insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung nach
den Nummern 9.1.1 bis Nr. 9.1.3 am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über mindestens
einen der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde: (i) Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen, (ii) elektonische
Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen, (iii) Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen sowie (iv) verfügbare Fahrplaninf ormations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de."

9.1.1 - 9.1.3 betreffen Weiterreise in höherwertigen Zügen oder Reiseabbruch. Klare Antwort also: ja, gucken auf den DB Navigator reicht, es muss nicht nachverfolgt werden.

Der Fall der Erstattung ist etwas heikler. Wenn Du aber aufgrund der o.g. Informationen einen anderen als den geplanten Zug genommen hast und dieser dann zu spät ankommt, sollte es die Erstattung geben. Das ist aber ggf. erklärungsbedürftig gegenüber dem SC FGR, wie schon durch andere Antworten angedeutet.

Grüße
Dr. Bahn

Einfach machen ...

Blaschke, Donnerstag, 14.06.2018, 22:09 (vor 2838 Tagen) @ DasVerkehrswesen

Tach.


FGR-Formular ausfüllen. Dazu auf separatem Zettel dasselbe aufschreiben wie hier. Beides zusammentackern und einreichen.

Wenn es das gewünschte Geld gibt ==> alles gut. Wenn nicht, die Rechtsschutzversicherung aktivieren und die Sache einem Anwalt übergeben; fertig.


Schöne Grüße von jörg

Einfach machen ...

brandenburger, Perleberg, Freitag, 15.06.2018, 18:03 (vor 2837 Tagen) @ Blaschke

Wenn es das gewünschte Geld gibt ==> alles gut. Wenn nicht, die Rechtsschutzversicherung aktivieren und die Sache einem Anwalt übergeben; fertig.

Du hast noch die Schlichtungsstelle vergessen.

Einfach machen ...

musicus, Freitag, 15.06.2018, 18:04 (vor 2837 Tagen) @ brandenburger

Du hast noch die Schlichtungsstelle vergessen.

Weil...?

Briefmarke auf FGR-Umschlag?

Henrik, Freitag, 15.06.2018, 18:07 (vor 2837 Tagen) @ DasVerkehrswesen

frankiert Ihr den FGR-Umschlag?

Briefmarke auf FGR-Umschlag?

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 15.06.2018, 18:16 (vor 2837 Tagen) @ Henrik

frankiert Ihr den FGR-Umschlag?

noch nie gemacht, und alle sind angekommen.

Briefmarke auf FGR-Umschlag?

sflori, Freitag, 15.06.2018, 18:25 (vor 2837 Tagen) @ Henrik

frankiert Ihr den FGR-Umschlag?

Ich geb sie am Servicepoint ab.


Bye. Flo.

Nein

musicus, Freitag, 15.06.2018, 18:33 (vor 2837 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von musicus, Freitag, 15.06.2018, 18:37

...außer es sind so wichtige/wertvolle Belege in der Sendung, dass sich ein Einschreiben empfiehlt. Kommt aber sehr selten vor.

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