MVV: 2 Kurzstrecken hintereinander / Kurzstrecke+Tageskarte (Allgemeines Forum)
AbschnittE, Mittwoch, 13.06.2018, 21:37 (vor 2855 Tagen)
Tag zusammen...
Stieß zufällig auf den tz-Artikel Das Problem mit den Kurzstrecken:
Für MVV-Kunden, die nur mal schnell in den Nachbarort wollen, gibt es die sogenannten Kurzstreckentickets. Für 1,40 Euro kommt man bis zu zwei S- oder U-Bahnstationen weit. Eine Lücke im System, mag der ein oder andere nun vielleicht denken. Da spare ich mir im Außenraum, in dem häufig nur ganz wenige Stationen innerhalb einer Zone sind, viel Geld im Vergleich zur Streifenkarte. Mit zwei Kurzstreckentickets komme ich so beispielsweise für 2,80 Euro anstatt der üblichen 11,20 Euro von Unterföhring zum Flughafen.
Aber Vorsicht: Dieser Trick ist verboten. Es ist weder erlaubt, mehrere Kurzstreckentickets miteinander zu kombinieren, noch, sie mit Zonenkarten wie Streifen- und Einzelfahrkarten oder Tagestickets zu verbinden. Einzig das Zusammenspiel mit Zeitkarten - etwa Wochen- oder Monatskarten - ist gestattet.
Das stimmt schon mal teilweise nicht, Thema gab es hier im Forum bereits. Aktuelle Version des Links dort:
mvv-muenchen.de/tickets/tarifstruktur/anschlussfahrten
Einzel- und Tageskarten kann man demnach kombinieren/mischen. Zur Kurzstrecke sagen die BB des MVV:
- Die Kombination der Kurzstrecke ist nur mit Zeitkarten zulässig. Fahrkarten des
Zonentarifs dürfen nicht mit der Kurzstrecke kombiniert werden (...)
- Das Aufteilen einer Fahrt in mehrere Kurzstrecken ist nicht zulässig.
Zum ersten Punkt: Man darf demnach mit einer Kurzstrecke zur "Zonengrenze" fahren und von da mit einer günstigeren Tageskarte (= Zeitkarte) weiter?
Zum zweiten Punkt: Gibt es eine Definition von "Fahrt"? Ansonsten: Was spricht dagegen, nach dem Ende der 1. Kurzstrecke pro forma auszusteigen = Fahrtende, und an der nächsten Tür wieder rein = neue Fahrt? Lässt sich ja per Handyticket leicht realisieren.
Bonusfrage: Was ist mit Fahrten über den Geltungsbereich von City-Tickets hinaus?
Danke :-)
MVV: 2 Kurzstrecken hintereinander / Kurzstrecke+Tageskarte
weichenknecht, Süd- und Ostbayern, Mittwoch, 13.06.2018, 22:59 (vor 2855 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von weichenknecht, Mittwoch, 13.06.2018, 23:00
- Die Kombination der Kurzstrecke ist nur mit Zeitkarten zulässig. Fahrkarten des
Zonentarifs dürfen nicht mit der Kurzstrecke kombiniert werden (...)
- Das Aufteilen einer Fahrt in mehrere Kurzstrecken ist nicht zulässig.
Zum ersten Punkt: Man darf demnach mit einer Kurzstrecke zur "Zonengrenze" fahren und von da mit einer günstigeren Tageskarte (= Zeitkarte) weiter?
Ich weiß nicht, ob diese Definition überall so gültig ist, aber beim MVV gelten nur Wochen- bzw. Monatskarten als Zeitkarten. An diese darf gemäß MVV-BB gestückelt werden.
Zum zweiten Punkt: Gibt es eine Definition von "Fahrt"? Ansonsten: Was spricht dagegen, nach dem Ende der 1. Kurzstrecke pro forma auszusteigen = Fahrtende, und an der nächsten Tür wieder rein = neue Fahrt? Lässt sich ja per Handyticket leicht realisieren.
Siehe dazu folgendes Urteil: http://www.myway.de/e.lauterbach/mvv-tip/mvv-urt.html Vermutlich auch auf das Stückeln Kurzstrecke+Tageskarte anwendbar.
Bonusfrage: Was ist mit Fahrten über den Geltungsbereich von City-Tickets hinaus?
Ich meine, dass ein Anschließen einer Kurzstrecke an das City-Ticket zulässig ist. Leider kann ich die entsprechende Info gerade nicht finden. Jedenfalls habe ich das über mehrere Jahre so gemacht, wurde aber nie kontrolliert, um es herauszufinden ;)
Danke :-)
MVV: 2 Kurzstrecken hintereinander / Kurzstrecke+Tageskarte
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 14.06.2018, 08:22 (vor 2855 Tagen) @ weichenknecht
Siehe dazu folgendes Urteil: http://www.myway.de/e.lauterbach/mvv-tip/mvv-urt.html Vermutlich auch auf das Stückeln Kurzstrecke+Tageskarte anwendbar.
So wie ich das als juristischer Laie verstehe, wäre das sogar immer anwendbar, wenn der Tarif verbietet, daß Fahrkarten kombiniert werden und das Verkehrsmittel an dem Punkt, wo die Fahrkarten zusammentreffen, auch einen planmäßigen Halt mit Fahrgastwechsel hat.
Mir das mal speichernde Grüße
der Colaholiker
--
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Hopperticket-Kombinationen
Frecciarossa, Donnerstag, 14.06.2018, 08:36 (vor 2855 Tagen) @ Colaholiker
Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
Altmann, Donnerstag, 14.06.2018, 09:44 (vor 2855 Tagen) @ Frecciarossa
Bin auch überzeugt davon, dass das ungarische "Stückel-Verbot" in internationalen Zügen vor dem EuGH nicht halten würde (weil es eine "für den Konsumenten unerwartete Tarifvorschrift" darstellt, womit ja auch Airlines schon gescheitert sind).
Allerdings hab ich trotzdem keine Lust, das mal ausjudizieren zu lassen (und ein paar Jahre lang Rechtsanwälte zu beschäftigen). Und ich frag mich ja, wer hier gegen den MVV geklagt hat wegen ein paar € ...
Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 14.06.2018, 09:57 (vor 2855 Tagen) @ Altmann
Und ich frag mich ja, wer hier gegen den MVV geklagt hat wegen ein paar € ...
Der MVV war doch die klagende Partei? Manche Unternehmen haben eben Spaß dran, mit Kinkerlitzchen vor Gericht zu scheitern. Wie mein Vermieter auch.
Das nicht verstehende Grüße
der Colaholiker
--
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Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
Altmann, Donnerstag, 14.06.2018, 09:59 (vor 2855 Tagen) @ Colaholiker
Der MVV war doch die klagende Partei?
Ja, aber er hat geklagt, weil der Fahrgast nicht gezahlt hat ... Somit hat indirekt der Fahrgast den Prozess initiiert ...
Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 10:01 (vor 2855 Tagen) @ Altmann
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 10:01
Somit hat indirekt der Fahrgast den Prozess initiiert ...
Schräges Rechtsverständnis. Krass.
Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
Altmann, Donnerstag, 14.06.2018, 10:02 (vor 2855 Tagen) @ musicus
Na ja, wenn ich mich ohne Fahrschein in einen Zug setze und nicht zahlen will, sondern zum Zub sage "Verklag mich doch!", dann ist das schon meine Entscheidung ...
Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 10:07 (vor 2855 Tagen) @ Altmann
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 10:08
Na ja, wenn ich mich ohne Fahrschein in einen Zug setze und nicht zahlen will, sondern zum Zub sage "Verklag mich doch!", dann ist das schon meine Entscheidung ...
1.) Der beklagte Fahrgast war in allen Fällen im Besitz eines Fahrscheins.
2.) Der beklagte Fahrgast hatte seine Fahrscheine bezahlt.
3.) Der beklagte Fahrgast war nicht mit dem Zug unterwegs.
4.) Der beklagte Fahrgast kam mit keinem ZuB in Kontakt.
5.) Der beklagte Fahrgast hat (vermutlich) zu keinem Zeitpunkt dem Prüfpersonal "Verklag mich doch!" entgegengeworfen.
6.) Der beklagte Fahrgast war - wie gerichtlich festgestellt wurde - mit unrechtmäßigen Forderungen konfrontiert.
7.) Den beklagten Fahrgast unter dieses Umständen als "Prozesstreiber" zu betrachten hat mit der Wirklichkeit nichts gemein.
+1 Schöne Zusammenfassung
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 14.06.2018, 10:16 (vor 2855 Tagen) @ musicus
- kein Text -
+2
Höllentalbahn, Donnerstag, 14.06.2018, 17:56 (vor 2855 Tagen) @ Colaholiker
- kein Text -
Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
Altmann, Donnerstag, 14.06.2018, 18:33 (vor 2855 Tagen) @ musicus
1.) Der beklagte Fahrgast war in allen Fällen im Besitz eines Fahrscheins.
Ja, aber eines Fahrscheins, der gemäß Tarifbestimmungen des MVV nicht gültig ist.
2.) Der beklagte Fahrgast hatte seine Fahrscheine bezahlt.
Okay, ja.
3.) Der beklagte Fahrgast war nicht mit dem Zug unterwegs.
Spielt das eine Rolle?
4.) Der beklagte Fahrgast kam mit keinem ZuB in Kontakt.
Also wenn er nicht kontrolliert wurde - woher dann die Nachforderung?
5.) Der beklagte Fahrgast hat (vermutlich) zu keinem Zeitpunkt dem Prüfpersonal "Verklag mich doch!" entgegengeworfen.
Aber er hat sich wohl geweigert, ein erhöhtes Entgelt zu zahlen, was aufs Selbe rauskommt.
6.) Der beklagte Fahrgast war - wie gerichtlich festgestellt wurde - mit unrechtmäßigen Forderungen konfrontiert.
Stimmt. Aber das wäre wohl beim Fall "Stückeln in Ungarn" dasselbe.
7.) Den beklagten Fahrgast unter dieses Umständen als "Prozesstreiber" zu betrachten hat mit der Wirklichkeit nichts gemein.
Sagen wir mal so: Überraschend war ´s nicht, dass der MVV das verlangte erhöhte Beförderungsentgelt einklagt, wenn der Fahrgast es nicht zahlen möchte.
Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
Frecciarossa, Donnerstag, 14.06.2018, 18:43 (vor 2855 Tagen) @ Altmann
1.) Der beklagte Fahrgast war in allen Fällen im Besitz eines Fahrscheins.
Ja, aber eines Fahrscheins, der gemäß Tarifbestimmungen des MVV nicht gültig ist.
Das nach geltendem Recht aber sehr wohl gültig war.
5.) Der beklagte Fahrgast hat (vermutlich) zu keinem Zeitpunkt dem Prüfpersonal "Verklag mich doch!" entgegengeworfen.
Aber er hat sich wohl geweigert, ein erhöhtes Entgelt zu zahlen, was aufs Selbe rauskommt.
Du bezahlst natürlich jedes mal gerne 60 €, wenn ein Kontrolleur mit einer rechtswidrigen Forderung auftritt.
6.) Der beklagte Fahrgast war - wie gerichtlich festgestellt wurde - mit unrechtmäßigen Forderungen konfrontiert.
Stimmt. Aber das wäre wohl beim Fall "Stückeln in Ungarn" dasselbe.
Wieso bist Du Dir da so sicher?
7.) Den beklagten Fahrgast unter dieses Umständen als "Prozesstreiber" zu betrachten hat mit der Wirklichkeit nichts gemein.
Sagen wir mal so: Überraschend war ´s nicht, dass der MVV das verlangte erhöhte Beförderungsentgelt einklagt, wenn der Fahrgast es nicht zahlen möchte.
Wenn man recht hat, muss man sich aber auch nicht alles gefallen lassen.
Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
Altmann, Donnerstag, 14.06.2018, 18:52 (vor 2855 Tagen) @ Frecciarossa
Vielleicht würde eine Lösung des Problems ja auch so ausschauen können, dass Tarifbestimmungen vor Inkrafttreten von einer unabhängigen Stelle überprüft werden müssen (idealerweise EuGH).
Im konkreten Fall hätte ich mich eventuell an eine Schlichtungsstelle gewendet. Aber alleine gegen ein EVU zu prozessieren (und das wegen eines Streitwertes von € 60,-) hätte ich mir nicht angetan ... Da wäre mir das finanzielle Risiko und der Zeitaufwand einfach zu groß dafür.
Aber das kann jeder natürlich anders sehen, das ist nicht verboten.
Ähnlich Stückel-Verbot in Ungarn
musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 19:06 (vor 2855 Tagen) @ Altmann
1.) Der beklagte Fahrgast war in allen Fällen im Besitz eines Fahrscheins.
Ja, aber eines Fahrscheins, der gemäß Tarifbestimmungen des MVV nicht gültig ist.
Uninteressant. Das Gerichtsurteil hat die Bestimmungen des MVV in diesem Fall für rechtswidrig erklärt.
3.) Der beklagte Fahrgast war nicht mit dem Zug unterwegs.
Spielt das eine Rolle?
Zitat Altmann: "wenn ich mich [...] in einen Zug setze..."
Dir scheint es wichtig gewesen zu sein. Trotzdem völlig am Thema vorbei.
4.) Der beklagte Fahrgast kam mit keinem ZuB in Kontakt.
Also wenn er nicht kontrolliert wurde - woher dann die Nachforderung?
Auch den ZuB hast du ins Spiel gebracht. Auch am Thema vorbei.
5.) Der beklagte Fahrgast hat (vermutlich) zu keinem Zeitpunkt dem Prüfpersonal "Verklag mich doch!" entgegengeworfen.
Aber er hat sich wohl geweigert, ein erhöhtes Entgelt zu zahlen, was aufs Selbe rauskommt.
Völlig zu Recht!
6.) Der beklagte Fahrgast war - wie gerichtlich festgestellt wurde - mit unrechtmäßigen Forderungen konfrontiert.
Stimmt. Aber das wäre wohl beim Fall "Stückeln in Ungarn" dasselbe.
Weiß ich nicht. Ebenfalls am Thema vorbei. Wir sind noch immer beim MVV.
7.) Den beklagten Fahrgast unter dieses Umständen als "Prozesstreiber" zu betrachten hat mit der Wirklichkeit nichts gemein.
Sagen wir mal so: Überraschend war ´s nicht, dass der MVV das verlangte erhöhte Beförderungsentgelt einklagt, wenn der Fahrgast es nicht zahlen möchte.
Ja, und?
Stückel-Verbot ist nur das Symptom...
musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 09:59 (vor 2855 Tagen) @ Altmann
Allerdings hab ich trotzdem keine Lust, das mal ausjudizieren zu lassen (und ein paar Jahre lang Rechtsanwälte zu beschäftigen).
Das ist ebenfalls ein Teilaspekt der Problematik. Risiko und Schwarzer Peter liegen beim Kunden, der unter den gegebenen Umständen zu teure Fahrkarten kaufen oder sich auf Prozessrisiken einlassen muss.
Und ich frag mich ja, wer hier gegen den MVV geklagt hat wegen ein paar € ...
Der MVV hat gegen den Fahrgast geklagt, wie aus dem verlinkten Urteil hervorgeht. Der wollte zwei Strafzahlungen wegen Fahren ohne gültigen Fahrausweis nicht leisten (damals DM 120,- zzgl. Zinsen).
Das eigentliche Problem liegt, meine ich, tiefer - Tarife so auszugestalten, dass Durchgangsfahrscheine resp. durchgehende Fahrscheine teurer sind als Patchworkfahrkarten ist ein Schildbürgerstreich. Die Konsequenzen gegen den Kunden zu verwenden zudem über die Maßen verbraucherunfreundlich und der Attraktivität des ÖP(N)V stark abträglich. Aber wer will schon transparente Tarife...?
+1. Bleibt dennoch eine Einzelfallentscheidung -_-
musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 09:13 (vor 2855 Tagen) @ Colaholiker
- kein Text -
MVV in den AVV: Nur wenn der Zug in Althegnenberg hält
AbschnittE, Donnerstag, 14.06.2018, 11:20 (vor 2855 Tagen) @ Colaholiker
So wie ich das als juristischer Laie verstehe, wäre das sogar immer anwendbar, wenn der Tarif verbietet, daß Fahrkarten kombiniert werden und das Verkehrsmittel an dem Punkt, wo die Fahrkarten zusammentreffen, auch einen planmäßigen Halt mit Fahrgastwechsel hat.
So ist es bei der Fahrt von München nach Augsburg: MVV und AVV sind nur in den wenigen Zügen kombinierbar, die in Althegnenberg halten. Siehe
https://www.eisenbahnforum.de/index.php?act=ST&f=31&t=15497
https://community.bahn.de/questions/1485335-fahrt-uber-verbundgrenze-mvv-avv
Das Urteil auf der myway-Seite wird übrigens auch hier diskutiert:
https://community.bahn.de/questions/1164798-moglichkeit-kombination-tickets-verbundraum...
Wie weit sind wir denn nun? Der MVV sagt "nein", was juristisch zweifelhaft ist, und ansonsten muss man es drauf ankommen lassen?
Bzgl. der Idee "an der nächsten Tür pro forma wieder einsteigen" schrieb mir ein User per PN:
Folgende Regelung zur Fahrt gilt im MVV:
„Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Betriebsanlage vollständig verlassen hat.“
Siehe § 6 Abs. 4 des MVV-Gemeinschaftstarifs.
Also muss ich, damit es geht, a) ein guter Sprinter sein, um während eines Zwischenhaltes schnell einen Fuß auf öffentliches Gelände zu setzen, und b) dann in opernreifer Inszenierung zu rufen "Ach, wehe mir, diese Zielhaltestelle ist gar so grausig! Ich trete nun eine neue Fahrt an, zu einer neuen Destination!" und c) im Spurt noch schnell ein neues Handyticket lösen.
Auf der Stammstrecke könnte das bei all den Betriebsstörungen glatt klappen...
Status der vollständigen Tarifbestimmungen?
Gast, Donnerstag, 14.06.2018, 11:39 (vor 2855 Tagen) @ AbschnittE
Folgende Regelung zur Fahrt gilt im MVV:
„Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Betriebsanlage vollständig verlassen hat.“
Siehe § 6 Abs. 4 des MVV-Gemeinschaftstarifs.
Das ist ein Argument. Allerdings steht das nicht in den Tarifaushängen am Bahnsteig und auch nicht in den vereinfachten Informationen unter "Tarifstruktur" aus der MVV-Seite. Dort, wo man die vollständigen Tarifbestimmungen herunterladen kann, schreibt der MVV:
"Für alle Interessierten bieten wir hier Dokumente zum Lesen, Herunterladen und Drucken an."
Wenn die vollständigen Bestimmungen ausdrücklich als "für Interessierte" und nicht "von jedem Kunden vor Fahrtantritt als Teil des Beförderungsvertrags vollständig zu lesen" deklariert werden, frage ich mich doch sehr, ob man irgendwelche nur dort stehenden überraschenden Klauseln gegen Nichtleser einsetzen kann. Wir haben es freilich nun gelesen, das sogar schriftlich hier im Forum bestätigt und dürfen deshalb leider nicht mehr...
Also muss ich, damit es geht, [...] c) im Spurt noch schnell ein neues Handyticket lösen.
Fahrkarten für künftige Fahrten bereits rechtzeitig vorher zu kaufen wird nirgends verboten.
Definition Fahrtende halte ich auch für nicht haltbar, weil:
martarosenberg, Freitag, 15.06.2018, 11:13 (vor 2854 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von martarosenberg, Freitag, 15.06.2018, 11:15
Folgende Regelung zur Fahrt gilt im MVV:
„Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Betriebsanlage vollständig verlassen hat.“
Siehe § 6 Abs. 4 des MVV-Gemeinschaftstarifs.
Was macht einer, der mit Einzelfahrkarten mit der S- oder U-Bahn zu einer -Bahn-Station X fährt um an dem in der -Bahn-Station X befindlichen Kiosk was zu kaufen, und dann wieder zurückfährt?
* Er hat die Fahrt dann in X nicht beendet, da er die Betriebsanlage nicht verlassen hat.
* Zur Rückfahrt braucht er eine neue Fahrkarte, da Rückfahrten auf ein- und der selben Einzelfahrkarte nicht zugelassen sind.
* Andersherum, da er die Fahrt in X nicht beendet hat, würde er nach obiger Definition zwangsläufig die Fahrt bei der Rückfahrt fortsetzen und hätte zwangsläufig keinen Gültigen Fahrausweis für die Fortsetzung der Fahrt, auch wenn er zeitgleich eine neue (2. Fahrt) mit für dieser gültigem Fahrausweis antritt.
Ich halte daher die oben zitierte Regelung in der Form für nicht haltbar.
Definition Fahrtende halte ich auch für nicht haltbar, weil:
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 15.06.2018, 11:27 (vor 2854 Tagen) @ martarosenberg
Da aber zweifelsohne die Rückfahrt (welche eine neue Fahrt ist, da man sich wieder auf den Ausgangspunkt zubewegt, ohne daß dies verkehrlich nötig ist, weil Verkehrsmittel 1 an der gewünschten Haltestelle vorbei fährt und man mit Verkehrsmittel 2 zu dieser bereits durchfahrenen Haltestelle zurück fährt) angetreten wird, wird damit die Hinfahrt implizit beendet. Der Fahrgast kann schließlich nicht zwei Fahrten zeitgleich durchführen. Zugegeben, eine Formulierung "...oder die Rückfahrt antritt" als Zusatz würde hier Unklarheiten beseitigen.
Spitzfindige Grüße
der Colaholiker
--
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MVV: 2 Kurzstrecken hintereinander / Kurzstrecke+Tageskarte
martarosenberg, Freitag, 15.06.2018, 11:13 (vor 2854 Tagen) @ weichenknecht
Zum zweiten Punkt: Gibt es eine Definition von "Fahrt"? Ansonsten: Was spricht dagegen, nach dem Ende der 1. Kurzstrecke pro forma auszusteigen = Fahrtende, und an der nächsten Tür wieder rein = neue Fahrt? Lässt sich ja per Handyticket leicht realisieren.
Siehe dazu folgendes Urteil: http://www.myway.de/e.lauterbach/mvv-tip/mvv-urt.html Vermutlich auch auf das Stückeln Kurzstrecke+Tageskarte anwendbar.
Wow, schön!
Wobei juristisch gesehen das bei Zügen (S-Bahnen) wieder ganz anders sein kann. Der hält sowieso. Sicherheit ist gegeben. Gestempelt werden muss draussen. Damit ergibt sich für Gewöhnlich für den Fahrgast eine Fahrtunterbrechung von mindestens einem Takt (Weg zum Stempelautomaten ...). <- Wäre eine mögliche, zu verfeinernde, Argumentationsidee, die dagegensprechen könnte.
Bonusfrage: Was ist mit Fahrten über den Geltungsbereich von City-Tickets hinaus?
Ich meine, dass ein Anschließen einer Kurzstrecke an das City-Ticket zulässig ist. Leider kann ich die entsprechende Info gerade nicht finden. Jedenfalls habe ich das über mehrere Jahre so gemacht, wurde aber nie kontrolliert, um es herauszufinden ;)
Enstspricht m.E. dem obigen.
Andere Ungereimtheiten im Kurzstreckentarif
Gast, Donnerstag, 14.06.2018, 11:57 (vor 2855 Tagen) @ AbschnittE
Es gibt ja noch manche andere Ungereimtheiten im Kurzstreckentarif. So wird anscheinend allgemein davon ausgegangen, München Hbf - Petershausen in Regionalzügen (von denen ja einige sogar mit Ex-FV-Material 200 fahren, so daß ein gewisser Bezug zum Forum gewahrt bleibt) sei keine Kurzstrecke, obwohl mir nicht klar ist, warum das mehr als zwei Haltestellen sein sollen oder was sonst dagegenspricht. Außer vielleicht Dachau Bf wird ja nichts durchfahren. Daß man alle in unmittelbarer Nähe der Strecke liegenden Haltestellen oder alle Haltestellen von Quasi-Parallelverkehren mitzählen muß, kann auch nicht sein, erstens, weil das nirgends steht und zweitens, weil z.B. Münchner Freiheit - Universität in der U-Bahn offiziell als Kurzstrecke gilt, obwohl neben der Giselastraße noch zwei weitere Bushaltestellen dazwischen liegen.
Unschön ist auch, daß der Tarifplan für den Innenraum nicht alle Haltestellen enthält, also sich nicht in jedem Fall zum Ermitteln des Fahrpreises eignet, obwohl er doch stark suggeriert, genau für solche Fragen gedacht zu sein.
Kurzstreckentarife führen eigentl. immer zu Ungereimtheiten.
musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 12:07 (vor 2855 Tagen) @ Gast
- kein Text -
Stimmt, Beispiel Frankfurt
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 14.06.2018, 12:50 (vor 2855 Tagen) @ musicus
Die S-Bahn zwischen den Stationen Mühlberg und Konstablerwache war mal Kurzstrecke (Definition hier: 2 km Abstand). Heute ist sie es nicht mehr. Muß wohl an der Kontinentaldrift liegen.
Jemand erzählte mal, bei der U-Bahn hätten sich hier auch einige Kurzstrecken geändert, nachdem die Haltepositionen der Züge geändert wurden. Halte ich aber für ein Ammenmärchen, denn sonst könnten Konstrukte entstehen wie "ist Kurzstrecke, aber nur, wenn Sie mit einem Gelenkbus fahren, vorne einsteigen (ist hier nicht Pflicht tagsüber) und ganz hinten wieder aussteigen. Oder abhängig von der Zuglänge der U-Bahn, womit sich u.U. auch die Halteposition ändert, wäre es mal Kurzstrecke und mal nicht. (Denkbeispiel: Einstieg hält die U-Bahn immer ganz hinten, Ausstieg ganz vorne (das variiert hier von Haltestelle zu Haltestelle). Das hintere Ende eins kurzen Zugs würde hier eine weitere Strecke zurücklegen als das hintere Ende eines langen Zugs.
Den Absurditäten dort keine Grenzen gesetzt sehende Grüße
der Colaholiker
--
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Da spricht eindeutig dagegen, dass....
GUM, Donnerstag, 14.06.2018, 16:25 (vor 2855 Tagen) @ Gast
Es gibt ja noch manche andere Ungereimtheiten im Kurzstreckentarif. So wird anscheinend allgemein davon ausgegangen, München Hbf - Petershausen in Regionalzügen (von denen ja einige sogar mit Ex-FV-Material 200 fahren, so daß ein gewisser Bezug zum Forum gewahrt bleibt) sei keine Kurzstrecke, obwohl mir nicht klar ist, warum das mehr als zwei Haltestellen sein sollen oder was sonst dagegenspricht.
... die ganzen Haltestellen und Bahnhöfe der S2 durchfahren werden. Die MVV-Regelungen sagen eindeutig, dass durchfahrene Haltestellen dazu gezählt werden müssen.
Wobei ich mich frage, ob Dein Beitrag wirklich zu 100 % ernst gemeint war.
Bei einer analogen Anwendung wäre ja auch die BOB ab Holzkirchen bis Innenraum Kurzstrecke obwohl werktags Sauerlach, Otterfing, Deisenhofen, München-Solln durchfahren werden.
Eine seltsame Auffassung von einer Kurzstrecke, die sich da äußert.
Liebe Grüße
GUM
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S2 zählt nicht
Gast, Donnerstag, 14.06.2018, 16:38 (vor 2855 Tagen) @ GUM
Ich habe natürlich ein besonders krasses Beispiel herausgesucht, aber es war insofern schon ernstgemeint, weil der Zug die Schnellfahrstrecke und nicht die S-Bahn-Strecke nutzt und insofern außer Dachau nichts durchfährt. Wenn man die S-Bahn-Haltestellen mitzählen müßte, nur weil die Strecke einen ähnlichen Verlauf hat, dann müßte man auch zwischen Münchner Freiheit und Universität die "von der U-Bahn durchfahrenen" Bushaltestellen mitzählen.
S2 zählt nicht - oder doch? Betriebliche oder Tarif-km sicht
martarosenberg, Freitag, 15.06.2018, 11:33 (vor 2854 Tagen) @ Gast
Ich habe natürlich ein besonders krasses Beispiel herausgesucht, aber es war insofern schon ernstgemeint, weil der Zug die Schnellfahrstrecke und nicht die S-Bahn-Strecke nutzt und insofern außer Dachau nichts durchfährt.
Die Frage ist, was zählt hier als eine Strecke.
Aus betrieblicher Sicht?
Oder aus "Tarif-km"-Sicht?
Neubaustrecken orientieren sich tariflich nach Raumbegrenzung und Tarif-km (die es im Nahverkehr nachwievor gibt) ja öfers auch an den Bestandsstrecken.
Nach tariflicher Sicht wäre es dann wohl tatsächlich S2-parallelverkehr.
Danke für das interessante Beispiel!
GUM, Freitag, 15.06.2018, 16:40 (vor 2854 Tagen) @ Gast
Ich habe natürlich ein besonders krasses Beispiel herausgesucht, aber es war insofern schon ernstgemeint, weil der Zug die Schnellfahrstrecke und nicht die S-Bahn-Strecke nutzt und insofern außer Dachau nichts durchfährt. Wenn man die S-Bahn-Haltestellen mitzählen müßte, nur weil die Strecke einen ähnlichen Verlauf hat, dann müßte man auch zwischen Münchner Freiheit und Universität die "von der U-Bahn durchfahrenen" Bushaltestellen mitzählen.
Die Kurzstrecken-Herausforderung muss und soll auch für den Nicht-Eisenbahninteressierten und Nicht-Bahn-Fan vergleichsweise klar sein.
Im MVV gibt es ja genug Dinge, die niemand versteht. Ein nettes Beispiel suche ich mal Anfang nächster Woche raus.
Deshalb geht man wohl von dem klassischen Netzplan aus, beziehungsweise den Haltestellen/Bahnhöfen, an denen normalerweise angehalten wird.
Ob es da nunmehr ein drittes oder viertes Gleis gibt, bleibt da außen vor. Sonst könnte man ja auch M-Pasing -> Hauptbahnhof mit dem Regiozug auf Kurzstrecke fahren.
In einigen Glasvitrinen in Pasing wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass eben nicht die Kurzstrecke gilt.
Oder wenn abends ein Stadtbus nicht überall hält, dann könnte man ja sagen: Der hat ja gar nicht gehalten.
Oder der Schnell-Ringbus
Neuer Schnellring-Bus in München
Dann wäre es doch seltam, wenn man mit dem Schnellbus schneller und billiger fahren könnte :-)
Ist also durchaus eine interessante Betrachtung....
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Andere Ungereimtheiten im Kurzstreckentarif
JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 14.06.2018, 16:33 (vor 2855 Tagen) @ Gast
Es gibt ja noch manche andere Ungereimtheiten im Kurzstreckentarif. So wird anscheinend allgemein davon ausgegangen, München Hbf - Petershausen in Regionalzügen (von denen ja einige sogar mit Ex-FV-Material 200 fahren, so daß ein gewisser Bezug zum Forum gewahrt bleibt) sei keine Kurzstrecke, obwohl mir nicht klar ist, warum das mehr als zwei Haltestellen sein sollen oder was sonst dagegenspricht. Außer vielleicht Dachau Bf wird ja nichts durchfahren. Daß man alle in unmittelbarer Nähe der Strecke liegenden Haltestellen oder alle Haltestellen von Quasi-Parallelverkehren mitzählen muß, kann auch nicht sein, erstens, weil das nirgends steht und zweitens, weil z.B. Münchner Freiheit - Universität in der U-Bahn offiziell als Kurzstrecke gilt, obwohl neben der Giselastraße noch zwei weitere Bushaltestellen dazwischen liegen.
Schau in den Tarifplan. Zwischen Freiheit und Universität nimmt der Bus explizit einen anderen Weg als die U-Bahn, zwischen Hauptbahnhof und Petershausen der RE aber den gleichen wie die S-Bahn. Grade mit der Münchener Kurzstrecke gibt es noch viel absonderliche Dinge - oder warum ist z.B. Scheidplatz - Nordendstraße grundsätzlich eine Kurzstrecke, nur nicht in der direkten Straßenbahn.
--
Weg mit dem 4744!
Andere Ungereimtheiten im Kurzstreckentarif
Gast, Donnerstag, 14.06.2018, 16:40 (vor 2855 Tagen) @ JeDi
- Ich wüßte nicht, wie man aus den beiden parallel dicht nebeneinanderliegenden Strichen folgern soll, daß es verschiedene Strecken sind.
- Da der Tarifplan nicht alle Haltestellen enthält, kann man ihn eh nicht zum Ermitten des (Kurzstrecken-) Tarifs nutzen.
Andere Ungereimtheiten im Kurzstreckentarif
Gast, Freitag, 15.06.2018, 08:56 (vor 2854 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Gast, Freitag, 15.06.2018, 08:57
warum ist z.B. Scheidplatz - Nordendstraße grundsätzlich eine Kurzstrecke, nur nicht in der direkten Straßenbahn.
Jedenfalls, wenn man "in Richtung auf das Fahrtziel" nicht ernst nimmt (was die MVV-Preisauskunft auch nicht tut). Auch
Offenbachstraße - Agnes-Bernauer-Platz,
Berg am Laim - Max-Weber-Platz,
...
sind recht "interessante" Kurzstrecken...
Kolumbusplatz <-> Hbf, und Kurstrecke @ Regionalzug.
martarosenberg, Freitag, 15.06.2018, 11:30 (vor 2854 Tagen) @ Gast
Anderes schönes Bsp.:
MVV Kurzstrecke sagt ja "Max. 4 (H), davon max. 2 mit S- oder U-Bahn". Führt dazu, dass man in München Kolumbusplatz <-> Hbf mit Kurzstrecke fahren darf, wenn man zwischen Sendlinger Tor und Hbf die Straßenbahn nimmt. Umstieg ist explizit erlaubt.
Zu der Frage mit den Regionalzügen: Gilt der Kurzstreckentarif nicht explizit nur in Bus, Straßenbahn, S-Bahn und U-Bahn?
MVV offizielle Antwort: Anschluss zu "München+City" erlaubt
AbschnittE, Donnerstag, 14.06.2018, 14:09 (vor 2855 Tagen) @ AbschnittE
bearbeitet von AbschnittE, Donnerstag, 14.06.2018, 14:11
Frage war:
Guten Tag. Ich reise nach München mit einer DB-Fahrkarte "München+City". Diese
gilt nach dem ICE in der S6 bis Planegg. Ich möchten nach Possenhofen. Dann
brauche ich noch eine Einzelkarte für 2 Zonen zu 5,80 Euro. Korrekt?
Antwort:
Das ist korrekt, Sie benötigen eine Einzelfahrkarte für 2 Zonen zu 5,80 €.
Einfach nach der Ankunft am Bahnhof in München kaufen und vor der Fahrt
mit der S-Bahn entwerten oder das HandyTicket nutzen.
(drei Kurzstrecken hintereinander würden übrigens nur 4,50 kosten ;-))
Herrlich ...
Blaschke, Donnerstag, 14.06.2018, 22:24 (vor 2854 Tagen) @ AbschnittE
Tach.
Herrlich, hier geht's von Anfang an gleich mit den Gerichten und Gesetzen los. So muss das.
Ich als Verantwortlicher würde die Kurzstreckenregelungen einfach streichen. Hat sich all der Kindergartenklimbim wie z.B. hier im Baum erledigt.
Alles kann so einfach sein ...
Schöne Grüße von jörg
In Wien schon passiert
Altmann, Donnerstag, 14.06.2018, 22:42 (vor 2854 Tagen) @ Blaschke
Ich als Verantwortlicher würde die Kurzstreckenregelungen einfach streichen.
Genau das hat man ja in Wien gemacht. Ist zwar schon etwas hart, für ne Station mitm Bus € 2,40 hinblättern zu müssen - aber wenn jemand keine 100 Meter zu Fuß gehen möchte, dann ist das sein Problem. Und wenn jemand sich deswegen entscheidet, doch lieber zu Fuß zu gehen, ist das gut für Umwelt, Gesundheit und macht die Öffis leerer.
In Wien schon passiert
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 15.06.2018, 08:40 (vor 2854 Tagen) @ Altmann
Genau das hat man ja in Wien gemacht. Ist zwar schon etwas hart, für ne Station mitm Bus € 2,40 hinblättern zu müssen - aber wenn jemand keine 100 Meter zu Fuß gehen möchte, dann ist das sein Problem. Und wenn jemand sich deswegen entscheidet, doch lieber zu Fuß zu gehen, ist das gut für Umwelt, Gesundheit und macht die Öffis leerer.
Hat Wien nicht dieses 1€/Tag-ÖPNV-Abo? Damit dürfte das Problem für die meisten Wiener nichtexistent sein. Nur die Touris werden abgezogen, wenn sie sich nicht auch gleich ein Zeitkartenangebot holen.
Das Problem aufgrund der alternativen nicht sehende Grüße
der Colaholiker
--
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Richtig. Wien hat's drauf...
musicus, Freitag, 15.06.2018, 09:21 (vor 2854 Tagen) @ Colaholiker
Genau das hat man ja in Wien gemacht. Ist zwar schon etwas hart, für ne Station mitm Bus € 2,40 hinblättern zu müssen - aber wenn jemand keine 100 Meter zu Fuß gehen möchte, dann ist das sein Problem.
Hat Wien nicht dieses 1€/Tag-ÖPNV-Abo?
Ja, die Jahreskarte bei Einmalzahlung kostet 365€. Davon kann man in Deutschland nur träumen.
Damit dürfte das Problem für die meisten Wiener nichtexistent sein. Nur die Touris werden abgezogen, wenn sie sich nicht auch gleich ein Zeitkartenangebot holen.
Ist aber zum Glück recht leicht durchschaubar. Die Preisgestaltung verhält sich zur Geltungsdauer degressiv, je länger ein Ticket gültig ist, desto "günstiger" wird es potentiell.
Das Problem aufgrund der alternativen nicht sehende Grüße
Es gibt auch keines, die Abschaffung der Inkonsistenz "Kurzstrecke" war sinnvoll.
Richtig. Wien hat's drauf...
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 15.06.2018, 09:59 (vor 2854 Tagen) @ musicus
Ja, die Jahreskarte bei Einmalzahlung kostet 365€. Davon kann man in Deutschland nur träumen.
Das ist nur weniger als ich für drei Monatskarten zahle. :'(
Einzig als Schülerjahreskarte, die dann im gesamten Rhein-Main-Verkehrsverbund gilt, gibt es hier ein vergleichbares Preismodell.
Ist aber zum Glück recht leicht durchschaubar. Die Preisgestaltung verhält sich zur Geltungsdauer degressiv, je länger ein Ticket gültig ist, desto "günstiger" wird es potentiell.
Bei meinem bisher einzigen touristisch motivierten Wienaufenthalt hatten wir eine Karte, die neben dem ÖPNV auch diverse Vergünstigungen beinhaltete. Bei unserer ÖPNV-Nutzung lag der Preis auch deutlich unter den angesprochenen 2,40 für eine Bushaltestelle, wenngleich (natürlich) über dem eien Euro pro Tag für die Jahreskarte.
Es gibt auch keines, die Abschaffung der Inkonsistenz "Kurzstrecke" war sinnvoll.
Leider ist diese Abschaffung auch kein Allheilmittel. Bei der Preisstruktur des RMV beispielsweise würde die Abschaffung dazu führen, daß die Wahrnehmung "zu teuer" sich noch weiter verstärkt.
Neben dem Attribut "zu teuer" auch das Attribut "zu kompliziert" dem hiesigen Tarifsystem zuerkennende Grüße
der Colaholiker
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Richtig. Wien hat's drauf...
musicus, Freitag, 15.06.2018, 10:05 (vor 2854 Tagen) @ Colaholiker
Es gibt auch keines, die Abschaffung der Inkonsistenz "Kurzstrecke" war sinnvoll.
Leider ist diese Abschaffung auch kein Allheilmittel. Bei der Preisstruktur des RMV beispielsweise würde die Abschaffung dazu führen, daß die Wahrnehmung "zu teuer" sich noch weiter verstärkt.
Neben dem Attribut "zu teuer" auch das Attribut "zu kompliziert" dem hiesigen Tarifsystem zuerkennende Grüße
Isoliert betrachtet sicher nicht. Ohne den Willen zur gründlichen Tarifrestrukturierung ist die bloße Kurzstreckentilgung pure Kosmetik.
Richtig. Wien hat's drauf...
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 15.06.2018, 10:24 (vor 2854 Tagen) @ musicus
Isoliert betrachtet sicher nicht. Ohne den Willen zur gründlichen Tarifrestrukturierung ist die bloße Kurzstreckentilgung pure Kosmetik.
Hier führt jede neue Idee zu einer weiteren Verkomplizierung. Es gibt bald mehr Ausnahmen als Regeln, und mit irgendwelchen bald kommenden Zwischenpreisstufen für kurze Verbindungen, die aber die Grenze eines Tarifgebiets überschreiten, wird es sicher nicht besser.
Selbst der ach so tolle Smart-Tarif ist nicht einfach. Denn hier spielt nicht nur die Entfernung eine Rolle, sondern auch das Verkehrsmittel, sodaß die gleiche Verbindung mit Bus oder Straßenbahn einen anderen Preis ergibt als mit beispielsweise der S-Bahn.
Die Eigenart, daß manche Verbindungen abhängig von der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte unterschiedliche Preisstufen ergeben, immer noch als meinen Favoriten ansehende Grüße
der Colaholiker
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Oder Barcelona ...
martarosenberg, Freitag, 15.06.2018, 11:46 (vor 2854 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von martarosenberg, Freitag, 15.06.2018, 11:47
Die Eigenart, daß manche Verbindungen abhängig von der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte unterschiedliche Preisstufen ergeben, immer noch als meinen Favoriten ansehende Grüße
Oder wie in Barcelona.
Es gibt verschiedene Zonensysteme, je nach dem ob nur S-Bahn oder Verbund (der auch S-Bahn beinhaltet). Beide haben strukturell zunächst ähnlich ausschauende Zonengrafiken, erst bei genauerem Betrachten fällt auf dass die Grenzen anders liegen ...
(Stand: Vor ein paar Jahren.)
Aber wehe man verlässt Wien.
J-C, In meiner Welt, Freitag, 15.06.2018, 11:03 (vor 2854 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von J-C, Freitag, 15.06.2018, 11:08
Der VOR hat seit seiner Restrukturierung keine Netzkarten mehr. Zonen gibt's offiziell auch nicht mehr. Stattdessen gibt man sein Start und Ziel und kriegt halt seinen Preis.
Der günstigste Preis liegt da glaub ich bei 1,70€, dafür kann man meist eine Station mit der Bahn fahren. Kann man als Kurzstrecke auffassen :P
Bei längeren Strecken können Jahreskarten aber schrecklich teuer werden. Für St. Pölten-Wien muss man für die Jahreskarte schon vierstellige Beträge blättern. Bei längeren Distanzren kann man gleich die ÖBB-ÖsterreichCard nehmen und die Jahreskarten im Stadtverkehr...
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Meridian-Jahreskarte München-Rosenheim kostet € 2.400,-
Altmann, Freitag, 15.06.2018, 11:56 (vor 2854 Tagen) @ J-C
Bei längeren Strecken können Jahreskarten aber schrecklich teuer werden. Für St. Pölten-Wien muss man für die Jahreskarte schon vierstellige Beträge blättern.
Vergleichbare Jahreskarten in Deutschland sind oft teurer als die ÖSTERREICHcard für ganz Österreich ...
In Wien schon passiert
Barbara, Freitag, 15.06.2018, 12:50 (vor 2854 Tagen) @ Altmann
Zu Wien: Leider hat man nicht nur die Kurzstreckenkarte, sondern auch die sog. Einkaufskarte, eine für die Zeit von 8 bis 20 Uhr geltende verbilligte Tageskarte, abgeschafft. Die Tarife in Wien sind für Besucher daher bei weitem nicht mehr so attraktiv.
In Wien schon passiert
musicus, Freitag, 15.06.2018, 12:54 (vor 2854 Tagen) @ Barbara
Zu Wien: Leider hat man nicht nur die Kurzstreckenkarte, sondern auch die sog. Einkaufskarte, eine für die Zeit von 8 bis 20 Uhr geltende verbilligte Tageskarte, abgeschafft. Die Tarife in Wien sind für Besucher daher bei weitem nicht mehr so attraktiv.
Man hat eben den Tarif bereinigt - nach der ganz klaren Linie: je länger die Karte gilt, desto besser steigt der Besitzer aus (*scnr*). Das Wiener Modell ist ein vorbildlicher Ansatz um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern und auf motorisierten Individualverkehr in einer der öffi-technisch besterschlossensten Städte der Welt zu verzichten.
Dafür gibt's Alternativen.
J-C, In meiner Welt, Freitag, 15.06.2018, 13:08 (vor 2854 Tagen) @ Barbara
bearbeitet von J-C, Freitag, 15.06.2018, 13:08
Link
Die 24-Stundenkarte zum Beispiel.
Kostet 8 Euro und man kann 24 Stunden lang das Wiener Verkehrsnetz nutzen.
Man will 48 Stunden fahren? Kein Problem, kostet 14,10€.
72 Stunden? 17,10€.
Man sieht, wenn man eine längere Zeit in Wien verbringt, nimmt die Degression immer stärker zu ;-)
Ich meine, ich fand's auch schade, dass man die Einkaufskarte abschaffte. Und offensichtlich auch so ein Schlupfloch beseitigte, wo die ÖBB-Automaten eine VOR-Tageskarte für Wien zu einem recht günstigen Preis angeboten haben. Aber trotzdem halte ich die Preise in Wien für fair.
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Oder die Tageskarte um € 5,80, oder die 8-Tage-Karte ...
Altmann, Freitag, 15.06.2018, 13:11 (vor 2854 Tagen) @ J-C
- kein Text -
Stimmt, die Tageskarte gibt's ja auch.
J-C, In meiner Welt, Freitag, 15.06.2018, 13:12 (vor 2854 Tagen) @ Altmann
Irgendwie hab ich sie auf den Automaten aber nie so richtig gefunden :D
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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Tageskarte wie kaufen?
hardy, Freitag, 15.06.2018, 15:57 (vor 2854 Tagen) @ Altmann
Hallo,
Ich habe bei den Wiener Linien nicht ganz verstanden, welche Fahrkarten es wie gibt.
Die Tageskarte gibt es anscheinend nicht als Papierticket sondern nir die 24-Stunden-Karte, richtig?
Wenn das Tagesticket kaufen möchte, bekomme ich dann im Onlineshop der Wiener Linien etwas zum Selbstausdrucken oder muss ich deren App benutzen?
Oder gibt es was Günstigeres für 5 Erwachsene mit voraussichtlich 3 Fahren an einem Nachmittag?
Gruß
Hardy
Tageskarte online als Print-at-home
Altmann, Freitag, 15.06.2018, 16:07 (vor 2854 Tagen) @ hardy
Wenn das Tagesticket kaufen möchte, bekomme ich dann im Onlineshop der Wiener Linien etwas zum Selbstausdrucken oder muss ich deren App benutzen?
Die Tageskarte gibt es nur im Online-Shop. Du kannst sie Dir aber wahlweise zu Hause ausdrucken (und zurechtschneiden auf Kreditkartenformat).
Was Günstigeres fällt mir auf die Schnelle nicht ein (sofern Du nicht öfter nach Wien kommst, dann wäre die 8-Tage-Karte eine Option).
LG aus Österreich
Oder die Tageskarte um € 5,80, oder die 8-Tage-Karte ...dazu
Barbara, Freitag, 15.06.2018, 16:53 (vor 2854 Tagen) @ Altmann
Danke für den Hinweis. Mir war bis jetzt nicht bekannt, dass es für einen Tag außer der 24-Stundenkarte noch die Tageskarte zu 5,80 € gibt.
Stimmt es, wie es weiter unten anklingt, dass es diese Karte nur online gibt oder hab ich was falsch verstanden?
Tageskarte nur online
Altmann, Freitag, 15.06.2018, 18:28 (vor 2854 Tagen) @ Barbara
Stimmt es, wie es weiter unten anklingt, dass es diese Karte nur online gibt oder hab ich was falsch verstanden?
Jepp, die gibt es nur online. Bis vor kurzem gab es sie auch auf oebb.at (mit Möglichkeit des Ticketsausdrucks am Automaten), jetzt nur mehr bei https://shop.wienerlinien.at/mobile.php/product/139/show/0/0/0/0.
LG
Gerry
Tageskarte nur online
Barbara, Freitag, 15.06.2018, 19:42 (vor 2854 Tagen) @ Altmann
Danke Gerry!
Na das ist ja für Tagestouristen ein mehr als gleichwertiger Ersatz für die Einkaufskarte. Lösen wir sie halt online, no problem...
Gruß aus München
Barbara
MVV: Mal Zonen und mal Ringe...
GUM, Montag, 18.06.2018, 12:50 (vor 2851 Tagen) @ AbschnittE
Das MVV System ist, wenn man die Optik des Netzplanes mit ganz einfachen Worten erklärt, gar nicht so kompliziert.
Bei Einzelfahrten und Streifenkarten ist ja die Zahl der Zonen, also Farben entscheidend. Wobei jede Zone/Farbe ja 2 Streifen ist.
Bei Wochen- und Monatskarten gibt es ja das System der Kreise rund um München Innenstadt herum. 1 bis 16 oder so.
Das System wird aber leider einmal durchbrochen:
Mit einer Monats- oder Wochenkarte im "Ring-System" konntest/kannst Du ja mit Streifen- oder Einzelkarte oder Tageskarte verlängern.
Problematisch wird es beim neuen Anschluss-Handyticket: Obwohl es nur eine einfache Fahrt sein soll, wird dies nach Ringen abgerechnet.
Neues Ticket im MVV bei der MVG
Das durchbricht das System und macht es etwas komplex.
Nur so als Beispiel wie es manchmal ziemlich kompliziert wird. Denn mit nur einem "Außen-Ring" kommt man nicht wirklich weit und ab einigen Ringen ist die ganze Außenraumkarte als Ergänzung günstiger.
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Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
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