Fahrgastrechte vs. Kundendialog (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Samstag, 09.06.2018, 14:08 (vor 2843 Tagen)

Vor ca. 3 Wochen nutzte ich ein 1.Klasse-Ticket mit langem NV-Vorlauf. Einigermaßen pünktlich waren die Züge. Allerdings war im NV-Zug keine 1.Klasse vorhanden. Ich ließ mir das am Zielbahnhof bestätigen und füllte ein Fahrgastrechte-Formular aus, welches ich im Reisezentrum abgab. Ich wunderte mich schon, dass es nur die Fälle Verspätung/Zugausfall enthielt, ergänzte dann handschriftlich "Ausfall 1.Klasse". Jetzt kam die lapidare Antwort: Keine Entschädigung, da Verspätung <60min. Das ist wohl richtig, aber darum ging es mir nicht. Ich rief beim Service Fahrgastrechte an, wo man mir sagte, dass der Kundendialog für meine Fall zuständig wäre. Dies verstehe ich nicht, ich dachte, der Kundendialog kümmert sich um Streit- oder Kulanzfälle.

nur mit Kulanz was machbar

chriL999, Samstag, 09.06.2018, 14:13 (vor 2843 Tagen) @ Mike65

Vor ca. 3 Wochen nutzte ich ein 1.Klasse-Ticket mit langem NV-Vorlauf. Einigermaßen pünktlich waren die Züge. Allerdings war im NV-Zug keine 1.Klasse vorhanden. Ich ließ mir das am Zielbahnhof bestätigen und füllte ein Fahrgastrechte-Formular aus, welches ich im Reisezentrum abgab. Ich wunderte mich schon, dass es nur die Fälle Verspätung/Zugausfall enthielt, ergänzte dann handschriftlich "Ausfall 1.Klasse". Jetzt kam die lapidare Antwort: Keine Entschädigung, da Verspätung <60min. Das ist wohl richtig, aber darum ging es mir nicht. Ich rief beim Service Fahrgastrechte an, wo man mir sagte, dass der Kundendialog für meine Fall zuständig wäre. Dies verstehe ich nicht, ich dachte, der Kundendialog kümmert sich um Streit- oder Kulanzfälle.

Ich empfehle eine Nachfrage bei der "DB Community" ob aus Gründen der Kulanz ein kleiner Gutschein möglich ist.
Die Fahrgastrechte treffen sicher nicht zu, da du dir "absichtlich" im Vorlauf eine Verbindung ausgesucht hast, die keine 1. Klasse enthält.

Keine Kulanz

Mike65, Samstag, 09.06.2018, 21:31 (vor 2842 Tagen) @ chriL999

Ich empfehle eine Nachfrage bei der "DB Community" ob aus Gründen der Kulanz ein kleiner Gutschein möglich ist.
Die Fahrgastrechte treffen sicher nicht zu, da du dir "absichtlich" im Vorlauf eine Verbindung ausgesucht hast, die keine 1. Klasse enthält.

Dass es im RE an diesem Tag keine 1. Klasse gab, war zum Zeitpunkt der Buchung nicht erkennbar. Im Ticket steht jedenfalls nicht "nur 2. Klasse" beim fraglichen Zug. Die Verbindung ist auch regulär in der 1. Klasse buchbar.

Meiner Meinung nach habe ich ein klares Recht auf Entschädigung. Die Bahn hat eine bezahlte Leistung, nämlich der Beförderung in der 1. Klasse, zumindest teilweise nicht erbracht. Schliesslich kostet die First ja auch mehr als die Economy.

Wenn ich online eine Flasche Champagner bestelle, aber stattdessen Apfelschorle geliefert bekomme mit der Begründung, dass der Schampus gerade ausverkauft sei, dann habe ich nach allgemeinem Vertragsrecht doch auch Anspruch auf Ersatz.

Keine Kulanz

ffz, Samstag, 09.06.2018, 21:33 (vor 2842 Tagen) @ Mike65

Eine konretere Angabe der Verbindung wäre hilfreich... Nicht immer ist an Hand der Reiseauskunft erkennbar, dass nur die 2. Klasse angeboten wird...

Reiseverbindung

Mike65, Samstag, 09.06.2018, 22:55 (vor 2842 Tagen) @ ffz

Hier die Reiseverbindung, wie auf dem Ticket angegeben:

Ihre Reiseverbindung und Reservierung Hinfahrt am 21.05.2018
Halt Datum Zeit Gleis Produkte Reservierung

Ulm Hbf ab 10:00 5a Aalen Hbf an 10:50 3 IRE 3226

Aalen Hbf ab 11:35 2 Stuttgart Hbf an 12:42 11 RE 19438

Stuttgart Hbf ab 13:24 5 Frankfurt(M) Flughafen Fernbf an 14:36 Fern 6 ICE 576

RE19436 war ohne 1. Klasse, im IRE 3226 gab es zwar eine 1.Klasse, diese war jedoch wegen Überfüllung nicht nutzbar. Hier erwarte ich mangels Bestätigung auch keine Erstattung

Fahrgastrechte vs. Kundendialog

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 09.06.2018, 14:15 (vor 2843 Tagen) @ Mike65

Vor ca. 3 Wochen nutzte ich ein 1.Klasse-Ticket mit langem NV-Vorlauf. Einigermaßen pünktlich waren die Züge. Allerdings war im NV-Zug keine 1.Klasse vorhanden. Ich ließ mir das am Zielbahnhof bestätigen und füllte ein Fahrgastrechte-Formular aus, welches ich im Reisezentrum abgab. Ich wunderte mich schon, dass es nur die Fälle Verspätung/Zugausfall enthielt, ergänzte dann handschriftlich "Ausfall 1.Klasse". Jetzt kam die lapidare Antwort: Keine Entschädigung, da Verspätung <60min. Das ist wohl richtig, aber darum ging es mir nicht. Ich rief beim Service Fahrgastrechte an, wo man mir sagte, dass der Kundendialog für meine Fall zuständig wäre. Dies verstehe ich nicht, ich dachte, der Kundendialog kümmert sich um Streit- oder Kulanzfälle.

War die 1. Klasse den ausgefallen, oder ist planmäßig keine vorgesehen?

Wenn keine vorgesehene ist, kann es auch keine Entschädigung geben, weil man ja selber die Verbindung gewählt hat.
Was hat das denn mit den Fahrgastrechten zu tun?

Fahrgastrechte vs. Kundendialog

rainman51, Paderborn, Samstag, 09.06.2018, 14:18 (vor 2843 Tagen) @ EK-Wagendienst

Entschädigung nur, wenn ein IC oder ICE keine 1 Klasse hat (Sparpreis).

Fahrgastrechte vs. Kundendialog

Ösi, Samstag, 09.06.2018, 14:19 (vor 2843 Tagen) @ Mike65

Fehlte die 1. Klasse planmäßig oder außerplanmäßig?

Verkäufer!

sflori, Samstag, 09.06.2018, 15:43 (vor 2843 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von sflori, Samstag, 09.06.2018, 15:44

"Ausfall 1.Klasse"

Ich hab afaik schonmal hier geschrieben, dass aus meiner Sicht eine fehlende Klasse einen Vertragsmangel darstellt. Ansprechpartner ist hier der Verkäufer der Fahrkarte.

Wie hoch ein sich daraus ableitender Anspruch ist, hängt davon ab, wie lange und in welcher Produktklasse man "leiden" musste. ;)


Bye. Flo.

Verkäufer!

Frecciarossa, Samstag, 09.06.2018, 15:54 (vor 2843 Tagen) @ sflori

Der Verkäufer ist bei einem Beförderungsvertrag nur Vermittler, Vertragspartner und Anspruchsgegner ist immer das EVU.

Verkäufer!

sflori, Samstag, 09.06.2018, 16:13 (vor 2843 Tagen) @ Frecciarossa

Der Verkäufer ist bei einem Beförderungsvertrag nur Vermittler, Vertragspartner und Anspruchsgegner ist immer das EVU.

Ja, stimmt natürlich. Dann sind wir wieder beim Kundendialog.


Bye. Flo.

Verkäufer!

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 09.06.2018, 16:24 (vor 2842 Tagen) @ sflori

Der Verkäufer ist bei einem Beförderungsvertrag nur Vermittler, Vertragspartner und Anspruchsgegner ist immer das EVU.


Ja, stimmt natürlich. Dann sind wir wieder beim Kundendialog.


Bye. Flo.

und wenn das EVU gar keine 1. Klasse in dem benutzten Zug anbietet, was ist dann?

Verkäufer!

sflori, Samstag, 09.06.2018, 17:34 (vor 2842 Tagen) @ EK-Wagendienst

und wenn das EVU gar keine 1. Klasse in dem benutzten Zug anbietet, was ist dann?

Es besteht doch kein Mangel, wenn man so befördert wird, wie im Fahrplan angegeben. Oder was meinst Du?


Bye. Flo.

Verkäufer!

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 09.06.2018, 23:27 (vor 2842 Tagen) @ sflori

und wenn das EVU gar keine 1. Klasse in dem benutzten Zug anbietet, was ist dann?


Es besteht doch kein Mangel, wenn man so befördert wird, wie im Fahrplan angegeben. Oder was meinst Du?


Bye. Flo.

Es hieß verantwortlich ist das EVU, das man nutzt,
wenn jetzt die Strecke z.B. die S-Bahn in München ist, dann bietet die überhaupt keine 1. Klasse an, somit wird sie auch nicht entschädigen.
Es gibt ja noch mehr Züge wo kein 1. Klasse angeboten wird.

Heute noch ähnlichen Fall gehabt!

Bahngenießer, Samstag, 09.06.2018, 20:50 (vor 2842 Tagen) @ Mike65

Vor ca. 3 Wochen nutzte ich ein 1.Klasse-Ticket mit langem NV-Vorlauf. Einigermaßen pünktlich waren die Züge. Allerdings war im NV-Zug keine 1.Klasse vorhanden. Ich ließ mir das am Zielbahnhof bestätigen und füllte ein Fahrgastrechte-Formular aus, welches ich im Reisezentrum abgab. Ich wunderte mich schon, dass es nur die Fälle Verspätung/Zugausfall enthielt, ergänzte dann handschriftlich "Ausfall 1.Klasse". Jetzt kam die lapidare Antwort: Keine Entschädigung, da Verspätung <60min. Das ist wohl richtig, aber darum ging es mir nicht. Ich rief beim Service Fahrgastrechte an, wo man mir sagte, dass der Kundendialog für meine Fall zuständig wäre. Dies verstehe ich nicht, ich dachte, der Kundendialog kümmert sich um Streit- oder Kulanzfälle.

Heute hatte ich noch einen ähnlichen Fall gehabt!

Im IC von Köln nach Hamburg war heute einer der beiden 1.-Klasse-Wagen wegen defekter Klima-Anlage mit Flatterband abgesperrt. Im verbleibenden 1.-Klasse-Wagen fanden nicht alle Fahrgäste einen Sitzplatz. Da in der 2. Klasse noch ausreichend freie Plätze vorhanden waren, bot der Zugbegleiter den Fahrgästen an, dass die Fahrgäste in die 2. Klasse gehen, der Zugbegleiter ihnen eine Bescheinigung ausstellt, damit in Nachhinein eine Erstattung im Reisezentrum stattfinden kann.

Vor einigen Jahren hatte ich mir auch schon mal den Differenzbetrag zwischen beiden Beträgen am Fahrkartenschalter in bar erstatten lassen. Damals bescheinigte mir der Zugbegleiter eines RE, dass ich wegen Fehlens der 1. Klasse nur die 2. Klasse benutzt hatte.

Virtuelle 2. Klasse

arno50, Sonntag, 10.06.2018, 07:52 (vor 2842 Tagen) @ Bahngenießer

Auf einer Fahrt HB nach C passierte folgendes putziges: die MRB (L - C) hatte zuwenig Waggons und gab die 1. Klasse, in der ich sass, für die Allgemeinheit frei. Die freundliche Zugbegleiterin wollte mir, da ich nun mehr in der virtuellen 2. Klasse sass, eine Bescheinigung über nichtvorhandene 1. Klasse in die Hand drücken wg. Fahrgastrechte; ich habe freundlichst darauf verzichtet.

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