? Fahrgastrechte bei ICE Verspätung aber Alternativen (Fahrkarten und Angebote)

Artur Donar, Freitag, 08.06.2018, 18:25 (vor 2848 Tagen)

Hallo,

folgender Fall:

Es wurde eine FK für den Fernverkehr gekauft (Braunschweig-Wolfsburg), weil der FV Zug zur Minute 17 ankommen sollte. Termin um :30.
Problem: der FV Zug ist um 35 Minuten verspätet (zum Zeitpunkt des Ticketkaufs nicht bekannt), daher doch mit dem Auto gefahren.

Es wäre zwar ein NV Zug gefahren, aber erst Ankunft um :45, daher unbrauchbar.

Frage: würde der Antrag vom SC FGR abgelehnt, weil eine Fahrmöglichkeit bestanden hat, die weniger als 1h Verspätung erbracht hätte?

Wenn ja, schicke ich das Ticket lieber mit Bitte um Kulanz zur DB Kundendialog FV.

PS: würde es einen Unterschied machen, wenn der FV Zug mehr als 1h Verspätung gehabt hätte (so einen gabs später am Tag noch), aber dennoch der NV gefahren ist?

Danke
AD

? Fahrgastrechte bei ICE Verspätung aber Alternativen

Tino, Freitag, 08.06.2018, 18:37 (vor 2848 Tagen) @ Artur Donar

Wenn man sich aufgrund der „geringen“ Verspätung entscheidet das Auto zu nehmen können erstmal gar keine Fahrgastrechte in Anspruch genommen werden da diese eindeutig erst ab einer Verspätung von 60 min. am Zielbahnhof zählen. Alternativ hätte man den Nahverkehr nutzen können. Hier ist es egal ob er erst nach Minute 30 angekommen wäre da auch hier keine Verspätung größer als 60 min. eingetreten wäre. Auf den letzten Punkt gehe ich nicht ein da ich solche „was wäre wenn“ Sachen nicht unterstütze und alles andere nah am Betrug ist.
Man kann sich natürlich die Mühe machen an den Kundendialog zu schreiben aber mit Erfolg rechne ich eher nicht.

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musicus, Freitag, 08.06.2018, 18:38 (vor 2848 Tagen) @ Artur Donar

Hallo,

folgender Fall:
Es wurde eine FK für den Fernverkehr gekauft (Braunschweig-Wolfsburg), weil der FV Zug zur Minute 17 ankommen sollte. Termin um :30.

OT: no risk, no fun.

Problem: der FV Zug ist um 35 Minuten verspätet (zum Zeitpunkt des Ticketkaufs nicht bekannt), daher doch mit dem Auto gefahren.

Es wäre zwar ein NV Zug gefahren, aber erst Ankunft um :45, daher unbrauchbar.

Frage: würde der Antrag vom SC FGR abgelehnt, weil eine Fahrmöglichkeit bestanden hat, die weniger als 1h Verspätung erbracht hätte?

Vermutlich.

Wenn ja, schicke ich das Ticket lieber mit Bitte um Kulanz zur DB Kundendialog FV.

PS: würde es einen Unterschied machen, wenn der FV Zug mehr als 1h Verspätung gehabt hätte (so einen gabs später am Tag noch), aber dennoch der NV gefahren ist?

Vermutlich nicht.

Viel Glück!

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Reservierungszettel, KDU, Freitag, 08.06.2018, 18:47 (vor 2848 Tagen) @ Artur Donar

Hallo,

folgender Fall:

Es wurde eine FK für den Fernverkehr gekauft (Braunschweig-Wolfsburg), weil der FV Zug zur Minute 17 ankommen sollte. Termin um :30.
Problem: der FV Zug ist um 35 Minuten verspätet (zum Zeitpunkt des Ticketkaufs nicht bekannt), daher doch mit dem Auto gefahren.

Deine Entscheidung


Es wäre zwar ein NV Zug gefahren, aber erst Ankunft um :45, daher unbrauchbar.

Frage: würde der Antrag vom SC FGR abgelehnt, weil eine Fahrmöglichkeit bestanden hat, die weniger als 1h Verspätung erbracht hätte?

Zwischen Minute 17 und 45 liegt keine Stunde, also keine Entschädigung


Wenn ja, schicke ich das Ticket lieber mit Bitte um Kulanz zur DB Kundendialog FV.

Du könntest dein Glück in einer Verkaufsstelle der DB versuchen - eventuell nehmen sie das Ticket wieder zurück.


PS: würde es einen Unterschied machen, wenn der FV Zug mehr als 1h Verspätung gehabt hätte (so einen gabs später am Tag noch), aber dennoch der NV gefahren ist?

Ja, solange du nicht unter 60 Minuten Verspätung angekommen wärst gibt es nichts.


Danke
AD

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Artur Donar, Freitag, 08.06.2018, 20:06 (vor 2848 Tagen) @ Reservierungszettel

Danke.

Dann zukünftig solche Tickets immer erst vor der Fahrt holen.

Nach der Fahrt ist zu spät

Berlin-Express, nähe BPHD, Freitag, 08.06.2018, 20:08 (vor 2848 Tagen) @ Artur Donar

- kein Text -

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JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 08.06.2018, 21:28 (vor 2848 Tagen) @ Tino

Wenn man sich aufgrund der „geringen“ Verspätung entscheidet das Auto zu nehmen können erstmal gar keine Fahrgastrechte in Anspruch genommen werden da diese eindeutig erst ab einer Verspätung von 60 min. am Zielbahnhof zählen.

Die Erstattung des Fahrscheins gibts ab 61 Minuten Verspätung am Zielbahnhof.

--
Weg mit dem 4744!

Im FV auch während der Fahrt möglich

Norddeich, Freitag, 08.06.2018, 21:37 (vor 2848 Tagen) @ Berlin-Express

- kein Text -

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Zugschlus, RSIG, Samstag, 09.06.2018, 08:40 (vor 2847 Tagen) @ JeDi

Die Erstattung des Fahrscheins gibts ab 61 Minuten Verspätung am Zielbahnhof.

Die Grenze ist schon seit etlichen Jahren 60 Minuten.

Entschädigung ≠ Erstattung

musicus, Samstag, 09.06.2018, 08:53 (vor 2847 Tagen) @ Zugschlus

- kein Text -

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JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 09.06.2018, 14:20 (vor 2847 Tagen) @ Zugschlus

Die Erstattung des Fahrscheins gibts ab 61 Minuten Verspätung am Zielbahnhof.


Die Grenze ist schon seit etlichen Jahren 60 Minuten.

Für Erstattungen aber „mehr als 60 Minuten“.

--
Weg mit dem 4744!

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mmandl, Samstag, 09.06.2018, 15:29 (vor 2847 Tagen) @ Artur Donar

Vorrausgesetzt du hast eine FK zum Flexpreis und eine der zulässigen Verbindungen hat +60 kannst du die FK zurückgeben, wenn die Fahrt dann sinnlos wäre. Dich kann niemand zwingen eine andere Verbindung zu wählen, bei der die Fahrt nicht sinnlos werden würde.

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