Frage zu Fahrkarte (Fahrkarten und Angebote)

RenateMD, Donnerstag, 07.06.2018, 10:34 (vor 2847 Tagen)

Hallo liebe Community,

Ich habe eine Frage zu einer Fahrt von mir heute (privat) ab Köln Messe/Deutz 19:30 Uhr nach München Hbf mit ICE821. Habe ausnahmsweise mal einen Sparpreis eingetütet.
Mein Problem: ich muss von Bonn nach Köln fahren. Da ich terminlich bis 18 Uhr in Bonn gebunden bin und Gewitter angesagt sind befürchte ich nicht rechtzeitig in Köln zu sein. Glaubt mir, ich habe genug Erlebnisse mit der DB gehabt, vor allem bei POTENZIELLEN!, Gewittern, bei denen der Zug ausfällt bzw. Stark verspätet ist. Vor allem die Relation Bonn-Köln ist chronisch verspätet.
Der 821 fährt über Siegburg/Bonn und die Straßenbahn dorthin ist zuverlässig und fährt im 10-Minuten Takt. Mit dem Ticket dort zuzusteigen sollte kein Problem sein. Was ist jedoch, wenn der Halt dort ersatzlos entfällt auf Grund von Unwetter, Verspätung etc. ?

Habe ich dann keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung wegen der Sparpreis-Zugbindung? Habe ja ab Köln Messe/Deutz gebucht.
Danke & Gruß aus der Bundeshauptstadt

Nein

Hansjörg, Donnerstag, 07.06.2018, 10:36 (vor 2847 Tagen) @ RenateMD

- kein Text -

Danke

RenateMD, Donnerstag, 07.06.2018, 11:14 (vor 2847 Tagen) @ Hansjörg

- kein Text -

Sicher?

Bremer, Bremen, Donnerstag, 07.06.2018, 11:19 (vor 2847 Tagen) @ Hansjörg

Schließlich ist es auch bei einem Sparpreisticket erlaubt, später zuzusteigen.

Sicher?

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 07.06.2018, 11:35 (vor 2847 Tagen) @ Bremer

Schließlich ist es auch bei einem Sparpreisticket erlaubt, später zuzusteigen.

Es ist erlaubt, aber du hast keinen Anspruch auf die planmäßigen Zwischenhalte außer du willst dort Ein- oder Aussteigen.
Den Ausfall des Haltes Siegburg/Bonn halte ich jedoch für sehr unwahrscheinlich und wenn wird der Zug wohl über die Rheinstrecke umgeleitet, was ca. +60 bedeutet und somit eh in einer aufgehobenen Zugbindung enden würde.

Stimmt! Danke Dir :-)

RenateMD, Donnerstag, 07.06.2018, 12:29 (vor 2847 Tagen) @ Berlin-Express

- kein Text -

Wenn der Zug über Bonn fährt ...

Blaschke, Donnerstag, 07.06.2018, 15:34 (vor 2847 Tagen) @ Berlin-Express

Huhu.

Den Ausfall des Haltes Siegburg/Bonn halte ich jedoch für sehr unwahrscheinlich und wenn wird der Zug wohl über die Rheinstrecke umgeleitet, was ca. +60 bedeutet und somit eh in einer aufgehobenen Zugbindung enden würde.


Was auch egal wäre, denn die Reisende, die ja in Bonn ist, kann dann gleich dort zusteigen ...

Schöne Grüße von jörg

Wenn der Zug über Bonn fährt ...

JanZ, HB, Donnerstag, 07.06.2018, 16:23 (vor 2847 Tagen) @ Blaschke

Huhu.

Den Ausfall des Haltes Siegburg/Bonn halte ich jedoch für sehr unwahrscheinlich und wenn wird der Zug wohl über die Rheinstrecke umgeleitet, was ca. +60 bedeutet und somit eh in einer aufgehobenen Zugbindung enden würde.

Was auch egal wäre, denn die Reisende, die ja in Bonn ist, kann dann gleich dort zusteigen ...

Das habe ich auch schon gedacht, aber halten ICE bei einer Rheinstreckenumleitung (sofern überhaupt eine linke) immer in Bonn?

Wenn der Zug über Bonn fährt ...

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 07.06.2018, 17:56 (vor 2847 Tagen) @ JanZ

Huhu.

Den Ausfall des Haltes Siegburg/Bonn halte ich jedoch für sehr unwahrscheinlich und wenn wird der Zug wohl über die Rheinstrecke umgeleitet, was ca. +60 bedeutet und somit eh in einer aufgehobenen Zugbindung enden würde.

Was auch egal wäre, denn die Reisende, die ja in Bonn ist, kann dann gleich dort zusteigen ...


Das habe ich auch schon gedacht, aber halten ICE bei einer Rheinstreckenumleitung (sofern überhaupt eine linke) immer in Bonn?

Wenn sie planmäßig in Siegburg hielten, ja.

--
Weg mit dem 4744!

Frage zu Fahrkarte

Altmann, Donnerstag, 07.06.2018, 10:46 (vor 2847 Tagen) @ RenateMD

Also ich persönlich würde in so einem Fall mit "Plan A / Plan B" arbeiten. "Plan A" heißt: Ich fahre nach Deutz, wie gebucht. Falls das nicht klappen sollte, dann ab in die Straßenbahn nach Siegburg.

Dass beides nicht klappt, ist Gottseidank doch sehr unwahrscheinlich ... Fällt unter "Restrisiko" ...

Werde ich vor dem Hintergrund wohl so machen :-)

RenateMD, Donnerstag, 07.06.2018, 11:16 (vor 2847 Tagen) @ Altmann

- kein Text -

Warum hast du überhaupt die Fahrkarte so gebucht?

J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 07.06.2018, 11:11 (vor 2847 Tagen) @ RenateMD

Wenn du von Siegburg/Bonn aus gebucht hättest, wäre das Problem eher nicht vorhanden gewesen...

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Warum hast du überhaupt die Fahrkarte so gebucht?

RenateMD, Donnerstag, 07.06.2018, 11:14 (vor 2847 Tagen) @ J-C

Es war vor drei Monaten nicht vorhersehbar, dass ich heute spät bis um 18 Uhr ein Meeting in Bonn haben werde...

Warum hast du überhaupt die Fahrkarte so gebucht?

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 11:31 (vor 2847 Tagen) @ RenateMD

Es war vor drei Monaten nicht vorhersehbar, dass...

In solchen Fällen Finger weg von der Zugbindung!

Warum hast du überhaupt die Fahrkarte so gebucht?

SveFC, Somewhere, Donnerstag, 07.06.2018, 12:16 (vor 2847 Tagen) @ RenateMD

Es war vor drei Monaten nicht vorhersehbar, dass ich heute spät bis um 18 Uhr ein Meeting in Bonn haben werde...

Schuld, eigene.

--
Dieses Forum ist wie gemacht um die DB immer und immer wieder schlecht darzustellen, egal was sie gemacht oder nicht gemacht hat. So wollen es die anwesenden Eisenbahnhater

Warum hast du überhaupt die Fahrkarte so gebucht?

RenateMD, Donnerstag, 07.06.2018, 12:28 (vor 2847 Tagen) @ SveFC

Danke für diese qualifizierte Antwort.
Mein Mitleid

Wenn ich mir nicht sicher wäre...

J-C, In meiner Welt, Donnerstag, 07.06.2018, 12:52 (vor 2847 Tagen) @ RenateMD

...würde ich den Flexpreis lieber nehmen...

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

So sehe ich das auch;)

SveFC, Somewhere, Donnerstag, 07.06.2018, 13:46 (vor 2847 Tagen) @ J-C

- kein Text -

--
Dieses Forum ist wie gemacht um die DB immer und immer wieder schlecht darzustellen, egal was sie gemacht oder nicht gemacht hat. So wollen es die anwesenden Eisenbahnhater

Was ne Logik ...

Blaschke, Donnerstag, 07.06.2018, 15:38 (vor 2847 Tagen) @ J-C

Tach.

...würde ich den Flexpreis lieber nehmen...

... Was bekanntlich preislich kaum einen Unterschied macht.

Abgesehen davon wird die Kollegin sich zum Zeitpunkt des Buchens sicher gewesen sein. Aber das wird jetzt zu philosophisch ...


Schöne Grüße von jörg

Frage zu Fahrkarte

Frecciarossa, Donnerstag, 07.06.2018, 11:19 (vor 2847 Tagen) @ RenateMD

Was ist jedoch, wenn der Halt dort ersatzlos entfällt auf Grund von Unwetter, Verspätung etc. ?

An der Information die Zugbindung aufheben lassen.

Mit welcher Begründung?

Altmann, Donnerstag, 07.06.2018, 11:32 (vor 2847 Tagen) @ Frecciarossa

- kein Text -

Mit welcher Begründung?

Frecciarossa, Donnerstag, 07.06.2018, 11:45 (vor 2847 Tagen) @ Altmann

Mit der Begründung, dass es ein Unding wäre, wenn ein Kunde für die Nichteinhaltung des Fahrplans auch noch löhnen sollte.

Die ist gut! Stimme 100% zu

RenateMD, Donnerstag, 07.06.2018, 12:30 (vor 2847 Tagen) @ Frecciarossa

- kein Text -

Hurra! Freifahrten ab der ersten Verspätungsminute.

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 12:33 (vor 2847 Tagen) @ Frecciarossa

- kein Text -

Selten so gelacht.

Frecciarossa, Donnerstag, 07.06.2018, 12:37 (vor 2847 Tagen) @ musicus

- kein Text -

Gerne geschehen!

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 12:39 (vor 2847 Tagen) @ Frecciarossa

- kein Text -

Kulanz

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 11:48 (vor 2847 Tagen) @ Altmann

Der Beförderungsvertrag wurde ja durchgehend von Köln Messe/Deutz nach München Hbf geschlossen. Für eine Aufhebung der Zugbindung anhand des bloßen Ausfalls eines Unterwegshaltes besteht keinerlei rechtliche oder vertragliche Grundlage.

Kulanz

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 07.06.2018, 12:48 (vor 2847 Tagen) @ musicus

Der Beförderungsvertrag wurde ja durchgehend von Köln Messe/Deutz nach München Hbf geschlossen. Für eine Aufhebung der Zugbindung anhand des bloßen Ausfalls eines Unterwegshaltes besteht keinerlei rechtliche oder vertragliche Grundlage.

Es sei denn, du möchtest an diesem Unterwegshalt zusteigen. Da man von so ziemlicher jeder Fahrkarte eine beliebige Teilstrecke verfallen lassen kann, wäre der Haltausfall in Siegburg/Bonn gleichbedeutend mit einem Ausfall des Zuges mit Zugbindung und somit wäre diese automatisch aufgehoben. Man könnte einfach den nächsten Zug zum Ziel nehmen.

Es gibt da natürlich Grenzen des Machbaren.

So muss der Zug mit Zugbindung auch planmäßig an dem Bahnhof halten, wo man zusteigen möchte. Ansonsten könnte ich mir ja einfach von Erfurt bis Frankfurt im Sprinter einen Sparpreis kaufen und mir die Zugbindung aufheben lassen, weil ich die Teilstrecke Erfurt-Eisenach verfallen lasse und von Eisenach den nächsten ICE nach Frankfurt nehme. Die Idee kam mir schon, ist aber illegal.

Kulanz

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 12:58 (vor 2847 Tagen) @ ICETreffErfurt
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 13:00

Der Beförderungsvertrag wurde ja durchgehend von Köln Messe/Deutz nach München Hbf geschlossen. Für eine Aufhebung der Zugbindung anhand des bloßen Ausfalls eines Unterwegshaltes besteht keinerlei rechtliche oder vertragliche Grundlage.


Es sei denn, du möchtest an diesem Unterwegshalt zusteigen.

Auch dann nicht. Eine Fahrtunterbrechung am Unterwegshalt geht aus der Ausgangsfrage ja nicht hervor. Der geschlossene Vertrag beläuft sich (hier) auf eine (zuggebundene) Beförderung von A->Z, das begründet keinen Anspruch auf Zustiege in B, H oder Y. Die DB würde durch einen Haltausfall in Siegburg auch nicht vertragsbrüchig, da ja die vertragsgemäße Beförderung von Köln Messe/Deutz nach München Hbf gewährleistet ist. Freiheiten in der Handhabung der Zugbindung gehen ausschließlich auf eigene Gefahr.

Da man von so ziemlicher jeder Fahrkarte eine beliebige Teilstrecke verfallen lassen kann, wäre der Haltausfall in Siegburg/Bonn gleichbedeutend mit einem Ausfall des Zuges mit Zugbindung und somit wäre diese automatisch aufgehoben.

Diese Sichtweise hätte ich gerne schwarz auf weiß vom EVU oder in Form eines Gerichtsurteils oder in einer repräsentativen Menge von Präzedenzfällen. Bis dahin halte ich es für Phantasie. Die Zugbindung besteht ja bereits ab Köln.

Kulanz

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 07.06.2018, 13:19 (vor 2847 Tagen) @ musicus

Wenn du zwischen A und Z einen Sparpreis mit Zubindung hast, kannst du diese Fahrkarte auf jeder beliebigen Teilstrecke zwischen A und Z in dem ausgezeichneten Zug nutzen. Du darfst sie nur nicht in einem anderen Zug auf diesem Abschnitt nutzen.

Nehmen wir mal als Beispiel eine Fahrtkarte von Leipzig nach Frankfurt im ICE mit Zugbindung für ICE 1650. Dieser Zug hält in Erfurt, Gotha, Eisenach, Hersfeld, Fulda und Frankfurt Hbf.

Laut Fahrkarte muss ich genau diesen ICE 1650 nutzen. Ich kann nicht auf Nahverkehr oder andere Fernzüge ausweichen. Was bedeutet, mit dem RE von Leipzig über Weimar nach Erfurt fahren und dort in 1650 steigen geht beispielsweise nicht.

Ich kann aber beispielsweise mir eine NV-Fahrkarte Naumburg-Gotha kaufen und dann ab Gotha den ICE 1650 mit dem ursprünglichen Sparpreis nutzen, da ich damit ja die Konditionen beider Fahrkarten erfülle. Allerdings, da willst du wahrscheinlich hinaus, habe ich dann keinen durchgehenden Beförderungsvertrag mehr und in Gotha einen Bruchpunkt.

Wenn allerdings die DB den Halt in Gotha ausfallen lässt, ist es mir als Fahrgast ja gar nicht möglich die Zugbindung einzuhalten, da ich den Zug auf dem Sparpreis nicht erreichen kann.

Ich behaupte, es macht keinen Unterschied ob der Halt in Leipzig (Beginn der Zugbindung) oder ein beliebiger Zwischenhalt bis Frankfurt (Ende der Zugbindung) ausfällt. Es gibt seitens des Fahrgastes keine Verpflichtung innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit der Zugbindung an genau dem ersten Bahnhof einzusteigen. Die Zugbindung dient nur dazu, dass ich nicht auf einen beliebigen Zug ausweichen kann, sodass die DB die Zugauslastung besser kontrollieren kann, sie dient jedoch nicht dazu eine bestimmte Fahrstrecke generell zu erzwingen.

Kulanz

Hansjörg, Donnerstag, 07.06.2018, 13:33 (vor 2847 Tagen) @ ICETreffErfurt

Es gibt seitens des Fahrgastes keine Verpflichtung innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit der Zugbindung an genau dem ersten Bahnhof einzusteigen.

Woraus leitest Du ab, dass damit die Zugbindung aufgehoben ist? Nur die Verspätung am Zielort den originalen Zuges ist relevant.

Kulanz

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 13:35 (vor 2847 Tagen) @ ICETreffErfurt

Wenn du zwischen A und Z einen Sparpreis mit Zubindung hast, kannst du diese Fahrkarte auf jeder beliebigen Teilstrecke zwischen A und Z in dem ausgezeichneten Zug nutzen. Du darfst sie nur nicht in einem anderen Zug auf diesem Abschnitt nutzen.

Klar.

Ich kann aber beispielsweise mir eine NV-Fahrkarte Naumburg-Gotha kaufen und dann ab Gotha den ICE 1650 mit dem ursprünglichen Sparpreis nutzen, da ich damit ja die Konditionen beider Fahrkarten erfülle.

Auch klar. Das Risiko in Gotha den zuggebundenen Zug der Zugbindung entsprechend zu nutzen liegt allerdings bei dir.

Allerdings, da willst du wahrscheinlich hinaus, habe ich dann keinen durchgehenden Beförderungsvertrag mehr und in Gotha einen Bruchpunkt.

Das obendrein - obwohl ich darauf nicht hinaus will.

Wenn allerdings die DB den Halt in Gotha ausfallen lässt, ist es mir als Fahrgast ja gar nicht möglich die Zugbindung einzuhalten, da ich den Zug auf dem Sparpreis nicht erreichen kann.

Pech. Wenn der zusätzlich gelöste NV-Vorlauf verspätet ist, ausfällt oder wasweißichwas ebenso. Wärst du in Leipzig zugestiegen, gäbe es gar kein Problem. Wenn du den Fahrausweis nicht vertragsgemäß nutzt, ist das sicherlich erlaubt - für daraus erst erwachsende Imponderabilien kannst du die DB allerdings nicht zur Rechenschaft ziehen.

Ich behaupte, es macht keinen Unterschied ob der Halt in Leipzig (Beginn der Zugbindung) oder ein beliebiger Zwischenhalt bis Frankfurt (Ende der Zugbindung) ausfällt.

Nur zu. Ich behaupte das nicht. Und vor allem berate ich mit einer solch fragwürdigen Vertragsauffassung nicht andere user in Richtung Aufhebung von Zugbindungen.

Es gibt seitens des Fahrgastes keine Verpflichtung innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit der Zugbindung an genau dem ersten Bahnhof einzusteigen.

Natürlich nicht. Seitens der DB gibt es allerdings auch keine Verpflichtung, Möglichkeiten über den geschlossenen Beförderungsvertrag hinaus (A->B mit ICE000) anzubieten. Wenn in deinem Beispiel aus irgendeinem Grund der Halt in Fulda entfällt, bekommst du mit dem Argument, du hättest ja eigentlich nach Fulda gewollt, sicherlich auch keine Freifahrt Frankfurt->Fulda spendiert.

Die Zugbindung dient nur dazu, dass ich nicht auf einen beliebigen Zug ausweichen kann, sodass die DB die Zugauslastung besser kontrollieren kann, sie dient jedoch nicht dazu eine bestimmte Fahrstrecke generell zu erzwingen.

Was die Zugbindung bezweckt, ist für die Beantwortung der Frage irrelevant. Geschlossen ist ein zuggebundener Beförderungsvertrag A->B, der auch erfüllt wird. Wenn du mit dieser Rahmenbedingung nicht klar kommst, ist das nicht Sache des Beförderers.

Kulanz

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 07.06.2018, 14:37 (vor 2847 Tagen) @ musicus

Wenn allerdings die DB den Halt in Gotha ausfallen lässt, ist es mir als Fahrgast ja gar nicht möglich die Zugbindung einzuhalten, da ich den Zug auf dem Sparpreis nicht erreichen kann.

Pech. Wenn der zusätzlich gelöste NV-Vorlauf verspätet ist, ausfällt oder wasweißichwas ebenso. Wärst du in Leipzig zugestiegen, gäbe es gar kein Problem. Wenn du den Fahrausweis nicht vertragsgemäß nutzt.

Wieso nicht vertragsgemäß? Die Fahrkarte schließt die Nutzung jeglicher Teilstrecke zwischen Start- und Ziel mit ein, sofern man sich an die Zugbindung hält.
Wenn der Zug außerplanmäßig an einer Zwischenstation nicht hält, kann die DB nicht auf der Zugbindung beharren. Die existiert in dem Fall für die entsprechende Teilstrecke nämlich nicht mehr.

Ich kann der Zugbindung nur nachkommen, wenn ich den entsprechend auf der Fahrkarte angegebenen Zug auch erreichen kann. Kann ich das aufgrund einer Fahrplanänderung der DB oder einer Betriebsstörung nicht, spielt die Zugbindung im weiteren Verlauf der Fahrt keine Rolle mehr.

Kulanz

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 15:04 (vor 2847 Tagen) @ ICETreffErfurt
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 15:09

Wenn allerdings die DB den Halt in Gotha ausfallen lässt, ist es mir als Fahrgast ja gar nicht möglich die Zugbindung einzuhalten, da ich den Zug auf dem Sparpreis nicht erreichen kann.

Pech. Wenn der zusätzlich gelöste NV-Vorlauf verspätet ist, ausfällt oder wasweißichwas ebenso. Wärst du in Leipzig zugestiegen, gäbe es gar kein Problem. Wenn du den Fahrausweis nicht vertragsgemäß nutzt, ist das sicherlich erlaubt - für daraus erst erwachsende Imponderabilien kannst du die DB allerdings nicht zur Rechenschaft ziehen.

Wieso nicht vertragsgemäß?

Weil der Beförderungsvertrag auf Leipzig->Frankfurt lautet. In dieser Form wird er auch von der DB erfüllt.

Die Fahrkarte schließt die Nutzung jeglicher Teilstrecke zwischen Start- und Ziel mit ein, sofern man sich an die Zugbindung hält.

Ich kann keine Norm finden, aus der sich ein Anspruch auf eine nachträgliche Abänderung des Beförderungsvertrages ergibt. Vertragsinhalt ist die Beförderung von Leipzig nach Frankfurt - und nicht die wahlweise Beförderung von Leipzig nach Frankfurt oder von Leipzig nach Erfurt oder von Leipzig nach Gotha oder von Leipzig nach Eisenach oder von Leipzig nach Hersfeld oder von Leipzig nach Fulda oder von Erfurt nach Gotha oder von Erfurt nach Eisenach oder von Erfurt nach Hersfeld oder von Erfurt nach Fulda oder von Erfurt nach Frankfurt oder von Gotha nach Eisenach oder von Gotha nach Hersfeld oder von Gotha nach Fulda oder von Gotha nach Frankfurt oder von Eisenach nach Hersfeld oder von Eisenach nach Fulda oder von Eisenach nach Frankfurt oder von Hersfeld nach Fulda oder von Hersfeld nach Frankfurt oder von Fulda nach Frankfurt.

Es ist und bleibt *ein* Beförderungsvertrag und nicht ein Vertrag auf zwei Dutzend wahlfreie Beförderungsoptionen. Dass in der Praxis mehr möglich ist, als du mit der DB theoretisch vereinbarst, ist dabei irrelevant.

Wenn der Zug außerplanmäßig an einer Zwischenstation nicht hält, kann die DB nicht auf der Zugbindung beharren.

Natürlich kann sie das. Wenn du den Fahrschein anders nutzt, als du ihn dir ausstellen lässt, ist es unbillig durch deinen Mutwillen entstehende Risiken auf die DB abzuwälzen.

Die existiert in dem Fall für die entsprechende Teilstrecke nämlich nicht mehr.

Die Zugbindung besteht ja gerade *nicht* hinsichtlich einer Teil- sondern ausschließlich im bezug auf die Gesamtstrecke.

Ich kann der Zugbindung nur nachkommen, wenn ich den entsprechend auf der Fahrkarte angegebenen Zug auch erreichen kann.

Und wie du das anstellst, ist - ggf. abgesehen vom Ausgangspunkt der Zugbindung bei Problemen im Vorlauf - deine Privatangelegenheit.

Yep.

Blaschke, Donnerstag, 07.06.2018, 15:44 (vor 2847 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Blaschke, Donnerstag, 07.06.2018, 15:44

Huhu.

Freiheiten in der Handhabung der Zugbindung gehen ausschließlich auf eigene Gefahr.

Jo. Wenn man allerdings beim Einsteigen gleich mit Zugcheffe spricht, relativiert sich das Risiko schon mal deutlich.

Und im Zweifel muss eben der Bordpreis gezahlt werden - sooooo riesig ist der Unterschied zum Normalpreis dann auch nicht ...

Diese Sichtweise hätte ich gerne schwarz auf weiß vom EVU oder in Form eines Gerichtsurteils (...)

Zweieinhalb Stunden nach Beitragsbaumeröffnung wird schon wieder nach dem Gesetzgeber gerufen. Köstlich ...


Schöne Grüße von jörg

Yep.

Altmann, Donnerstag, 07.06.2018, 15:47 (vor 2847 Tagen) @ Blaschke

Zweieinhalb Stunden nach Beitragsbaumeröffnung wird ... nach dem Gesetzgeber gerufen. Köstlich ...


Hat diesmal lange gedauert, sorry :-( ... Wir müssen besser werden!

Xöz.

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 16:12 (vor 2847 Tagen) @ Blaschke

Zweieinhalb Stunden nach Beitragsbaumeröffnung wird schon wieder nach dem Gesetzgeber gerufen.

Nein. Wo?

Köstlich ...

Nein. Leider.

Mit welcher Begründung?

wachtberghöhle, Donnerstag, 07.06.2018, 14:21 (vor 2847 Tagen) @ Altmann

Mitreisender aus Siegburg will zusteigen.
Übergabe/Annahme Gegenstand am Bahnsteig (von mir bereits umgesetzt)

Frage zu Fahrkarte

Zugschlus, RSIG, Donnerstag, 07.06.2018, 14:32 (vor 2847 Tagen) @ RenateMD

Hallo liebe Community,

Ich habe eine Frage zu einer Fahrt von mir heute (privat) ab Köln Messe/Deutz 19:30 Uhr nach München Hbf mit ICE821. Habe ausnahmsweise mal einen Sparpreis eingetütet.
Mein Problem: ich muss von Bonn nach Köln fahren. Da ich terminlich bis 18 Uhr in Bonn gebunden bin und Gewitter angesagt sind befürchte ich nicht rechtzeitig in Köln zu sein. Glaubt mir, ich habe genug Erlebnisse mit der DB gehabt, vor allem bei POTENZIELLEN!, Gewittern, bei denen der Zug ausfällt bzw. Stark verspätet ist. Vor allem die Relation Bonn-Köln ist chronisch verspätet.
Der 821 fährt über Siegburg/Bonn und die Straßenbahn dorthin ist zuverlässig und fährt im 10-Minuten Takt. Mit dem Ticket dort zuzusteigen sollte kein Problem sein. Was ist jedoch, wenn der Halt dort ersatzlos entfällt auf Grund von Unwetter, Verspätung etc. ?

Habe ich dann keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung wegen der Sparpreis-Zugbindung? Habe ja ab Köln Messe/Deutz gebucht.
Danke & Gruß aus der Bundeshauptstadt

Auch wenn diejenigen die sagen, "kein Anspruch", würde ich darauf wetten, dass der Zugchef in dem von Dir gewählten "Ersatz-ICE" auf die Begründung "ich wollte in Siegburg/Bonn in den 821 einsteigen aber der hat hier nicht gehalten" Dich mitfahren lassen wird. Ich ließe das einfach darauf ankommen.

Grüße
Marc

Frage zu Fahrkarte

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 07.06.2018, 14:39 (vor 2847 Tagen) @ Zugschlus

Eben. Der Fahrgast trägt in einem solchen Fall ja keine Schuld und hat den Beförderungsvertrag nicht gebrochen.

Frage zu Fahrkarte

musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 15:07 (vor 2847 Tagen) @ Zugschlus
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 15:07

Auch wenn diejenigen die sagen, "kein Anspruch", würde ich darauf wetten, dass der Zugchef in dem von Dir gewählten "Ersatz-ICE" auf die Begründung "ich wollte in Siegburg/Bonn in den 821 einsteigen aber der hat hier nicht gehalten" Dich mitfahren lassen wird.

= Kulanz.









Dass Kulanz ausgeschlossen wäre, habe ich nirgends behautet. Erzwingen kann man's halt nicht.

Dürfte ja alles geklappt haben?

Junior, Donnerstag, 07.06.2018, 19:02 (vor 2847 Tagen) @ RenateMD

- kein Text -

Dürfte ja alles geklappt haben?

Junior, Donnerstag, 07.06.2018, 19:12 (vor 2847 Tagen) @ Junior
bearbeitet von Junior, Donnerstag, 07.06.2018, 19:13

Oder auch nicht... RB26 +22,sehe ich jetzt... Oder was wolltest du nehmen?

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