Ein Blick in die BB hilft bei der Rechtsfindung (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Mittwoch, 06.06.2018, 20:00 (vor 2848 Tagen) @ musicus

Ich verweise auf die einschlägigen Regelungen der BB:

"4.4 Die unentgeltliche Fahrkarte für die Begleitperson gilt nur in Verbindung mit der gültigen ICE- oder IC/EC-Fahrkarte des BahnCard-/BahnBonus Card-Inhabers und seiner gültigen BahnCard 25/BahnCard 50/BahnBonus Card, die bei der Fahrkartenkontrolle vorzulegen sind."

Wobei das natürlich Quark ist, weil nach 4.4 ja eine Bahncard 100 nicht funktionieren würde.


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