? zu Hopper Ticket Sachsen-Anhalt & Hopper-Ticket MDV (Fahrkarten und Angebote)
JohnnyFirpo, Mittwoch, 06.06.2018, 17:47 (vor 2844 Tagen)
Hallo liebes Forum,
nach langjährigem anonymen Mitlesens habe ich nun ein Thema, bei welchem ich mir unsicher bin, inwieweit meine Idee der Preisoptimierung im Sinne der Beförderungsbestimmungen zulässig ist:
Am kommenden Samstag möchte ich mit einer weiteren Person nach Jena fahren. Ich starte von Leipzig, mein Begleiter von Halle (Saale); desweiteren sollen Fahrräder mitgenommen werden (wobei das unproblematisch sein dürfte). Der Plan ist, dass er mit dem RE18 um 9.10 Uhr in Halle startet und ich dann in Weißenfels zusteige. Dorthin komme ich mit dem RE17.
Eine Rückfahrt ist - wenn überhaupt - nur ab Weißenfels nötig, dann wiederum eine nach Halle und eine nach Leipzig.
Beim Studium der Tarif des MDV und der regionalen Angebote auf der Website der Bahn bin ich auf die "Hopper-Tickets" gestoßen. Dabei schränkt das Angebot auf der Seite der Bahn die Nutzung dieses Hopper-Tickets Sachsen-Anhalt dahingehend ein, dass dieses Ticket nicht mit anderen Fahrkarten zuvor bzw. danach kombinierbar ist.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Fahrkarte"? Bezieht sich das ausschließlich auf Fahrkarten, welche die DB verkauft oder auch Fahrkarten der Verkehrsverbünde?
Meine Idee zur Preisoptimierung wäre folgende: Ich MDV-Hopper-Ticket ab Leipzig bis Naumburg, mein Begleiter MDV-Hopper-Ticket ab Halle bis Naumburg. Ab dann fahren wir mit einem Hopper-Ticket-Sachsen-Anhalt weiter bis Jena ohne den Zug zu wechseln.
Zulässig oder nicht?
Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für eure Antworten.
Beste Grüße, JohnnyFirpo
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JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 06.06.2018, 17:51 (vor 2844 Tagen) @ JohnnyFirpo
Zulässig oder nicht?
Nicht zulässig.
--
Weg mit dem 4744!
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JohnnyFirpo, Mittwoch, 06.06.2018, 18:40 (vor 2844 Tagen) @ JeDi
Zulässig oder nicht?
Nicht zulässig.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir war auch so, aber fragen kostet ja nichts. Allerdings habe ich nun noch ein paar Fragen dazu:
Es ist demnach also auch unzulässig, dass mein Begleiter von Halle nach Naumburg mit dem Hopper-Ticket Sachsen-Anhalt fährt und dann weiter als zweite Person mit meinem Sachsen-Ticket?
Die Beförderungsbedingungen des MDV bzgl. des MDV-Hopper-Tickets kennen keine Einschränkungen hinsichtlich Nicht-Kombinierbarkeit mit anderen Fahrkarten (jedenfalls habe ich keine gefunden). Verstehe ich es also richtig, dass entweder mein Begleiter von Halle mit MDV-Hopper-Ticket bis Naumburg oder ich von Leipzig mit MDV-Hopper-Ticket nach Naumburg fahren kann und die gemeinsame Weiterfahrt nach Jena mit einem Sachsen-Ticket bzw. Sachsen-Anhalt-Ticket okay wäre?
Danke an alle Antwortenden und Gruß
JohnnyFirpo
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sibiminus, Mittwoch, 06.06.2018, 20:08 (vor 2843 Tagen) @ JohnnyFirpo
bearbeitet von sibiminus, Mittwoch, 06.06.2018, 20:09
Es ist demnach also auch unzulässig, dass mein Begleiter von Halle nach Naumburg mit dem Hopper-Ticket Sachsen-Anhalt fährt und dann weiter als zweite Person mit meinem Sachsen-Ticket?
Genau. Das Sachsen-Ticket ist ein an das Hopperticket Sachsen-Anhalt anschließendes Ticket.
Die Beförderungsbedingungen des MDV bzgl. des MDV-Hopper-Tickets kennen keine Einschränkungen hinsichtlich Nicht-Kombinierbarkeit mit anderen Fahrkarten (jedenfalls habe ich keine gefunden). Verstehe ich es also richtig, dass entweder mein Begleiter von Halle mit MDV-Hopper-Ticket bis Naumburg oder ich von Leipzig mit MDV-Hopper-Ticket nach Naumburg fahren kann und die gemeinsame Weiterfahrt nach Jena mit einem Sachsen-Ticket bzw. Sachsen-Anhalt-Ticket okay wäre?
Das ist in Ordnung. Der MDV sieht seinem Hopperticket keinen solchen Ausschluss weiterer Fahrkarten vor.
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Ösi, Mittwoch, 06.06.2018, 20:02 (vor 2844 Tagen) @ JeDi
Und wenn er in Naumburg kurz aussteigt, damit die Fahrt unterbricht, und gleich wieder einsteigt?
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sibiminus, Mittwoch, 06.06.2018, 20:11 (vor 2843 Tagen) @ Ösi
Dann darf man wahlweise 60 Euro zahlen oder die Fahrt bis zum Eintreffen des Folgetaktes unterbrechen.
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Ösi, Mittwoch, 06.06.2018, 20:15 (vor 2843 Tagen) @ sibiminus
Ich würde es auf die 60 Euro ankommen lassen. Die Lokalzeitung würde sich freuen.
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Christian_S, Mittwoch, 06.06.2018, 20:38 (vor 2843 Tagen) @ Ösi
Ich würde es auf die 60 Euro ankommen lassen. Die Lokalzeitung würde sich freuen.
Weil die Beförderungsbedingungen für Dich nicht gelten und der böswillige Versuch des EVU, Deinen Vertragsbruch zu ahnden, gefälligst in der Lokalpresse zu Deinen Gunsten thematisiert werden sollte?
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Ösi, Mittwoch, 06.06.2018, 20:41 (vor 2843 Tagen) @ Christian_S
Ich will nur einen DB-Sprecher erklären hören, warum man mit einer Fahrkarte von A nach B und einer Fahrkarte von B nach C nicht von A über B nach C fahren darf. Und ich will ihn erklären hören, warum es einen Unterschied macht, ob man sitzen bleibt, kurz aussteigt oder aussteigt und den nächsten Takt nimmt.
Wäre eigentlich etwas für extra 3 - Der reale Irrsinn.
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Christian_S, Mittwoch, 06.06.2018, 20:51 (vor 2843 Tagen) @ Ösi
Ich will nur einen DB-Sprecher erklären hören, warum man mit einer Fahrkarte von A nach B und einer Fahrkarte von B nach C nicht von A über B nach C fahren darf. Und ich will ihn erklären hören, warum es einen Unterschied macht, ob man sitzen bleibt, kurz aussteigt oder aussteigt und den nächsten Takt nimmt.
Wäre eigentlich etwas für extra 3 - Der reale Irrsinn.
Das Hopperticket hat seinen Sinn darin, auf einer kurzen Strecke (max 50 km) hin und zurück fahren zu können. Es dient nicht dazu, längere Strecken auf diese Weise einfach günstiger zu bekommen. Dafür gibt es andere Tickets.
Das ist kein Irrsinn, sondern ein Angebot, mit dessen Kauf man die Nutzungsbedingungen akzeptiert.
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Ösi, Mittwoch, 06.06.2018, 21:21 (vor 2843 Tagen) @ Christian_S
Das Hopperticket hat seinen Sinn darin, auf einer kurzen Strecke (max 50 km) hin und zurück fahren zu können. Es dient nicht dazu, längere Strecken auf diese Weise einfach günstiger zu bekommen.
Ich fahre doch eine kurze Strecke. Nur eben zwei hintereinander.
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Christian_S, Mittwoch, 06.06.2018, 21:57 (vor 2843 Tagen) @ Ösi
Ich fahre doch eine kurze Strecke. Nur eben zwei hintereinander.
Und genau das ist nicht zulässig, da es dann keine den Angebotsbedingungen entsprechende kurze Strecke ist, sondern das unzulässige Kombinieren zweier Tickets zum Zwecke des Befahrens einer längeren Strecke.
Übrigens gibts genau für solche Zwecke auch ein Angebot: nennt sich Regio120
Das ist Unsinn! Ähnlicher Fall im Bus...
Bambalouni, Bielefeld / Jena, Donnerstag, 07.06.2018, 12:15 (vor 2843 Tagen) @ Christian_S
bearbeitet von Bambalouni, Donnerstag, 07.06.2018, 12:20
Ich halte diese Beschränkungen ebenfalls für Unsinnig und stimme den TE zu. Aussteigen und wieder Einsteigen ist in mein Augen eine neue Fahrt - natürlich mit dem Risiko den Wiederzustieg nicht zu schaffen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall in Jena, als das Umland noch nicht zum Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) gehörte - aber in einem Linienbus der Regionalgesellschaft JES Verkehrsgesellschaft. Ich wollte von Jena nach Nausnitz - kleines Kuhkaff rund 10 Kilometer entfernt - fahren und nur die Strecke ab der Stadtgrenze bezahlen, da ich für das Tarifgebiet Jena eine gültige Tageskarte hatte, die innerhalb der Stadtgrenze auch von dem Busunternehmen anerkannt wurde (innerhalb Jenas galt bereits der VMT - auch in diesem Bus).
Der Busfahrer bestand jedoch darauf dass ich den vollen Fahrpreis Jena-Nausnitz und nicht nur Wogau (Stadtrand von Jena) - Nausnitz zahlen müsste. Der Fahrpreis richtete sich damals noch nach Kilometern. Also sagte ich: Gut, dann fahre ich nur bis Wogau und zeigte meine Tageskarte.
Ich bin dann bis zur Stadtgrenze (Wogau) mit dem Tagesticket gefahren - hinten ausgestiegen und vorne wieder eingestiegen. Nach ein wenig Diskussion (der Busfahrer war echt sauer) hat er mir ab Wogau ein günstigeres Ticket (da weniger Kilometer bis Nausnitz) verkauft. Sowas ist absolut affig, allerdings bin ich bis heute überzeugt im Recht zu sein. Ich bin schließlich aus und wieder eingestiegen. Probleme hätte ich natürlich bekommen, wenn in Wogau keiner zugestiegen wäre. Dann hätte ich zwar hinten aussteigen können, aber der Bus wäre ohne mich weitergefahren. Aber: No Risk no fun!
Inzwischen gibt es das Problem nicht mehr, weil das Umland ebenfalls zum VMT gehört und damit ein Anschlussticket ganz legal vorgesehen ist.
Tarif gelesen?
sibiminus, Donnerstag, 07.06.2018, 18:37 (vor 2843 Tagen) @ Bambalouni
Ich halte diese Beschränkungen ebenfalls für Unsinnig und stimme den TE zu. Aussteigen und wieder Einsteigen ist in mein Augen eine neue Fahrt - natürlich mit dem Risiko den Wiederzustieg nicht zu schaffen.
Ein- und Aussteigen ist unnötig, neue Fahrt oder nicht spielt keine Rolle. Es bleibt ein tarifwidriges Einsetzen eines zweiten Fahrscheins. Hier nochmal das Zitat aus dem Tarif: Im Anschluss an ein vorhandenes Hopper-Ticket Sachsen-Anhalt dürfen keine weiteren Fahrkarten eingesetzt und ausgegeben werden. Das Hopper-Ticket Sachsen-Anhalt darf nicht im Anschluss an andere Fahrkarten eingesetzt und ausgegeben werden.
Ich hatte einen ähnlichen Fall in Jena,
Äpfel, Birnen. Sah der Tarif einen ähnlich eindeutigen Ausschluss vor wie von mir zitiert?
Tarif gelesen?
Ösi, Donnerstag, 07.06.2018, 18:44 (vor 2843 Tagen) @ sibiminus
Wo ist die Definition von "Anschluss"?
Tarif gelesen?
sibiminus, Donnerstag, 07.06.2018, 19:41 (vor 2843 Tagen) @ Ösi
Im Wörterbuch. Bis eben dachte ich, "Anschluss" ist als Substantivierung eigentlich nicht weiter erklärungsbedürftig...
Tarif gelesen?
Ösi, Donnerstag, 07.06.2018, 20:17 (vor 2842 Tagen) @ sibiminus
Der Duden definiert "Anschluss" als "anschließende Verkehrsverbindung" und "anschließend" als "danach, hinterher". Nach der Duden-Definition dürfte man also ein Hopper-Ticket nur einmal benutzen und dann sein Leben lang nicht mehr Bahn fahren.
Tarif gelesen?
sibiminus, Donnerstag, 07.06.2018, 22:36 (vor 2842 Tagen) @ Ösi
Nach der Duden-Definition dürfte man also ein Hopper-Ticket nur einmal benutzen und dann sein Leben lang nicht mehr Bahn fahren.
Skurrile Schlussfolgerung, die in sich noch nicht mal schlüssig ist. Ein tariflich korrekt genutztes Hopperticket schließt an keinen weiteren Fahrschein an, warum soll man dann nicht mehr Bahn fahren dürfen?
Aber hey, kann man schon so machen, nur dann ist's halt völliger Unfug.
Tarif gelesen?
Ösi, Freitag, 08.06.2018, 18:11 (vor 2842 Tagen) @ sibiminus
Wie ist "Anschluss" in den BB definiert?
Tarif gelesen?
sibiminus, Freitag, 08.06.2018, 19:48 (vor 2842 Tagen) @ Ösi
Gar nicht. §305c Abs. 2 BGB gilt. Und mit dem lässt sich deine Mutmaßung nicht in Einklang bringen. Mit anderen Worten: deine Auslegung ist weder die beabsichtigte noch rechtlich haltbar. Würde sich auch erschließen, hätte man den Tarif - oder zumindest die Angebotsseite auf Bahn.de - gelesen.
Tarif gelesen?
musicus, Freitag, 08.06.2018, 19:59 (vor 2842 Tagen) @ sibiminus
§305c Abs. 2 BGB gilt.
Was soll uns das sagen??
Tarif gelesen?
sibiminus, Samstag, 09.06.2018, 07:23 (vor 2841 Tagen) @ musicus
Hab ich doch geschrieben: die Auslegung von Ösi ist falsch
Tarif gelesen?
musicus, Samstag, 09.06.2018, 08:28 (vor 2841 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von musicus, Samstag, 09.06.2018, 08:31
§305c Abs. 2 BGB gilt.
Was soll uns das sagen??
Hab ich doch geschrieben: die Auslegung von Ösi ist falsch
Was du mit dem BGB-Paragraphen willst, erschließt sich dennoch nicht. Der spräche - falls einschlägig - ja eher für seine Position.
Tarif gelesen?
sibiminus, Samstag, 09.06.2018, 16:25 (vor 2841 Tagen) @ musicus
Was du mit dem BGB-Paragraphen willst, erschließt sich dennoch nicht.
Die Auslegung, man dürfe nur ein Mal das Hopper-Ticket nutzen und dann sein Leben lang nicht mehr Bahn fahren, geht aber eben nicht zulasten des Verwenders der AGB.
Der spräche - falls einschlägig - ja eher für seine Position.
Falsch.
Tarif gelesen?
musicus, Samstag, 09.06.2018, 17:11 (vor 2841 Tagen) @ sibiminus
Der spräche - falls einschlägig - ja eher für seine Position.
Falsch.
Quatschkopf. Nicht einschlägig oder für ihn. Tertium non datur.
Tarif gelesen?
sibiminus, Samstag, 09.06.2018, 17:57 (vor 2841 Tagen) @ musicus
Quatschkopf. Nicht einschlägig oder für ihn. Tertium non datur.
Warum soll angesprochene Vorschrift nicht einschlägig sein? Inwiefern geht die Auslegung Hopper-Ticket nutzen und dann sein Leben lang nicht mehr Bahn fahren können zulasten des Verwenders der AGB? Wird immer grotesker hier.
Tarif gelesen?
Ösi, Samstag, 09.06.2018, 12:12 (vor 2841 Tagen) @ sibiminus
Ich würde eher sagen, es ist eine überraschende Klausel, dass zwei Fahrkarten von A nach B und von B nach C nicht für eine Fahrt von A nach C über B gültig sind.
Tarif gelesen?
sibiminus, Samstag, 09.06.2018, 16:37 (vor 2841 Tagen) @ Ösi
Ich würde eher sagen, es ist eine überraschende Klausel, dass zwei Fahrkarten von A nach B und von B nach C nicht für eine Fahrt von A nach C über B gültig sind.
Man darf erwarten, dass Sonderangebote Nutzungseinschränkungen unterliegen, insbesondere wenn diese auch klar benannt werden. Nicht nur auf der Angebotsseite von Bahn.de, sondern in sämtlicher Kommunikation in Form von Flyern sowohl der NASA als auch von Regio Südost wird darauf hingewiesen.
Ansonsten wäre ja die Einschränkung der zeitlichen Gültigkeit in gleicher Weise überraschend. Erheblich ist nur, die relevanten Bedingungen allgemeinverständlich offenzulegen, zumal sich der Zweck der Bestimmung fast schon von selbst ergibt.
Tarif gelesen?
Ösi, Samstag, 09.06.2018, 21:25 (vor 2840 Tagen) @ sibiminus
Welcher Nutzungseinschränkung unterliegt die Fahrkarte nun genau? Du konntest mir trotz Nachfrage nicht die Stelle in den BB nennen, in der "Anschluss" definiert ist.
Tarif gelesen?
sibiminus, Samstag, 09.06.2018, 22:14 (vor 2840 Tagen) @ Ösi
Welcher Nutzungseinschränkung unterliegt die Fahrkarte nun genau?
Haben wir zwar schon durchgekaut
522331
522196
522192
522207
deswegen kopiere ich dir mal die Konditionen von bahn.de:
Das Hopper-Ticket gilt für eine Person innerhalb der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen
Das Hopper-Ticket gilt montags bis freitags von 9 bis 3 Uhr des Folgetages, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig
Das Hopper-Ticket gilt für eine Einzelfahrt oder eine Hin- und Rückfahrt zwischen Abfahrts- und Zielbahnhof für Verbindungen bis zu 50 Kilometer
Es gilt in der 2. Wagenklasse in den DB Nahverkehrszügen, in den Zügen der Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH (außer im Harz-Berlin-Express) und der Erfurter Bahn GmbH innerhalb von Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Preis pro Einzelfahrt: 5,10 Euro, Hin- und Rückfahrt: 8,20 Euro
In DB Verkaufsstellen erhalten Sie alle Tickets mit persönlicher Beratung für einen Aufschlag von 2 Euro.
Eigene Kinder und Enkelkinder unter 15 Jahren fahren kostenfrei mit.
Das Angebot ist nicht mit weiteren Hopper-Tickets oder anderen Angeboten kombinierbar.
Du konntest mir trotz Nachfrage nicht die Stelle in den BB nennen, in der "Anschluss" definiert ist.
Anschluss ist auch kein definitionsbedürftiger Terminus, ein Wörterbuch ist da völlig ausreichend.
Tarif gelesen?
Ösi, Samstag, 09.06.2018, 22:17 (vor 2840 Tagen) @ sibiminus
Das Angebot ist nicht mit weiteren Hopper-Tickets oder anderen Angeboten kombinierbar.
Was heißt "kombinierbar"? Wo ist "kombinierbar" definiert?
Anschluss ist auch kein definitionsbedürftiger Terminus, ein Wörterbuch ist da völlig ausreichend.
Komisch, die aus dem Wörterbuch hergeleitete Definition fandest du auch doof.
Tarif gelesen?
sibiminus, Samstag, 09.06.2018, 22:44 (vor 2840 Tagen) @ Ösi
Was heißt "kombinierbar"? Wo ist "kombinierbar" definiert?
Komisch, die aus dem Wörterbuch hergeleitete Definition fandest du auch doof.
Wo habe ich irgendetwas als doof bezeichnet? Mein Hinweis war nur, wie du deine Auslegung richtiger vornehmen kannst, scheinst du aber nicht zu wollen.
Tarif gelesen?
Ösi, Sonntag, 10.06.2018, 00:11 (vor 2840 Tagen) @ sibiminus
Das ist nur deine Interpretation. Es geht aber darum, was ein durchschnittlicher Kunde, der das Hopper-Ticket kauft, erwartet. Sonst ist es eine überraschende Klausel.
Werden einem eigentlich diese Bedingungen bei Kauf am Automaten angezeigt?
Tarif gelesen?
sibiminus, Sonntag, 10.06.2018, 10:40 (vor 2840 Tagen) @ Ösi
Das ist nur deine Interpretation.
Was ist nur meine Interpretation?
Es geht aber darum, was ein durchschnittlicher Kunde, der das Hopper-Ticket kauft, erwartet.
Ein durchschnittlicher Kunde, der das Hopperticket kauft, käme gar nicht in die Situation. Der stückelt nämlich nicht, sondern kauft einen Fahrschein von Start bis Ziel.
Sonst ist es eine überraschende Klausel.
Wie bereits gesagt, aus den Bedingungen wird kein Geheimnis gemacht.
Werden einem eigentlich diese Bedingungen bei Kauf am Automaten angezeigt?
Ich denke schon. Müsstest du bei spezifischem Interesse aber selber verifizieren.
Tarif gelesen?
Ösi, Sonntag, 10.06.2018, 11:47 (vor 2840 Tagen) @ sibiminus
Was ist nur meine Interpretation?
Dass man mit einem Fahrschein von A nach B und einem Fahrschein von B nach C nicht von A nach C über B fahren darf.
Tarif gelesen?
sibiminus, Sonntag, 10.06.2018, 13:10 (vor 2840 Tagen) @ Ösi
<°(((((><
Ösi, Sonntag, 10.06.2018, 13:16 (vor 2840 Tagen) @ sibiminus
- kein Text -
Gut gemacht! Tarife dürfen keine Schildbürgerstreiche sein!
musicus, Donnerstag, 07.06.2018, 20:24 (vor 2842 Tagen) @ Bambalouni
- kein Text -
? zu Hopper Ticket Sachsen-Anhalt & Hopper-Ticket MDV
sibiminus, Mittwoch, 06.06.2018, 20:55 (vor 2843 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von sibiminus, Mittwoch, 06.06.2018, 20:56
Ich will nur einen DB-Sprecher erklären hören, warum man mit einer Fahrkarte von A nach B und einer Fahrkarte von B nach C nicht von A über B nach C fahren darf.
Das ist ganz einfach erklärt. Weil dieses Sonderangebot das nicht erlaubt. Es gilt halt nur bis 50 Kilometer, nicht für 51 oder 99 km.
Und ich will ihn erklären hören, warum es einen Unterschied macht, ob man sitzen bleibt, kurz aussteigt oder aussteigt und den nächsten Takt nimmt.
Weil die durchgehende, schnellere Fahrt nunmal teurer ist als die mit einer Stunde Aufenthalt.
Wäre eigentlich etwas für extra 3 - Der reale Irrsinn.
Wäre es also auch was für extra3, wenn ich zwei verschiedene Rabattcoupons kombinieren möchte, der Laden mir das aber nicht erlaubt, weil er das laut Bedingungen ausgeschlossen hat?
Nicht empfehlenswert!
sibiminus, Mittwoch, 06.06.2018, 20:50 (vor 2843 Tagen) @ Ösi
Der Ausschluss ist nicht nur in den Beförderungsbedingungen ausdrücklich enthalten ("Im Anschluss an ein vorhandenes Hopper-Ticket Sachsen-Anhalt dürfen keine weiteren Fahrkarten eingesetzt und ausgegeben werden. Das Hopper-Ticket Sachsen-Anhalt darf nicht im Anschluss an andere Fahrkarten eingesetzt und ausgegeben werden."), sondern unter Konditionen auf der Angebotsseite auch vermerkt ("Das Angebot ist nicht mit weiteren Hopper-Tickets oder anderen Angeboten kombinierbar"). Aussichten auf Erfolg gering, zumal du nicht der erste mit dieser Idee bist.
Da zeigt sich mal wieder dass der C-Tarif zu teuer ist
Höllentalbahn, Mittwoch, 06.06.2018, 20:38 (vor 2843 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von Höllentalbahn, Mittwoch, 06.06.2018, 20:38
Wenn man den billiger machen würde, bräuchte man keine solche schwachsinnigen Verrenkungen um die Leute in die Züge zu bekommen.
Mein Vorschlag den derzeitigen einfach abschaffen und ganz nach Englischem Modell einen Peak-Tarif, Off-Peak und evtl.Sparpreise (wobei man auf die auch verzichten könnte).
Ermäßigungskarten sollten auch weg, die verteuern das nur und der durchschnittliche NV-Kunde hat auch keine.
Verbünde zeigen ja das es ohne geht, also weg mit solchen Zugangshürden.
Mfg Höllentalbahn
Da zeigt sich mal wieder dass der C-Tarif zu teuer ist
JohnnyFirpo, Mittwoch, 06.06.2018, 20:54 (vor 2843 Tagen) @ Höllentalbahn
Vor allen Dingen ist die Vielfalt an Ticketmöglichkeiten im Regionalverkehr zu groß, sodass sich eben Fragen wie diese ergeben. Insbesondere, wenn es wie hier über Landes- und Verkehrsverbundgrenzen hinweggeht und dann evtl. auch noch verschiedene EVU dabei sind. Meine Hochachtung gilt allen tapferen Zugbegleitern, die sich durch dieses Wirrwarr an Tickets und Beförderungsbedingungen tagtäglich durchkämpfen.
Ich danke allen für Ihre Antworten, ich werde also in jedem Fall das Sachsen-Anhalt-Hopper-Ticket meiden und eine andere Lösung zum preisoptimierten Fahren finden.
Beste Grüße, JohnnyFirpo
Da zeigt sich mal wieder dass der C-Tarif zu teuer ist
JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 08.06.2018, 16:33 (vor 2842 Tagen) @ Höllentalbahn
Ermäßigungskarten sollten auch weg, die verteuern das nur und der durchschnittliche NV-Kunde hat auch keine.
Doch, hat er. Andere Sparmöglichkeiten gibts ja nicht.
--
Weg mit dem 4744!
Zwei sind nicht zu bremsen ...
Blaschke, Mittwoch, 06.06.2018, 21:15 (vor 2843 Tagen) @ JohnnyFirpo
Huhu.
Aber nicht mit zwei Tickets ...
Ansonsten lasse dich dem Nutzernamen entsprechend hier ins Glücksspiel der Fahrkartenlotterie einweisen ...
;-)
Schöne Grüße von jörg