Erstattung Reservierung - Fahrgastrechte-Center zuständig? (Fahrkarten und Angebote)

jor, Mittwoch, 20.01.2010, 17:09 (vor 5818 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hatte mich wegen der Erstattung einer Sitzplatz-Reservierung, die ich wegen Zugausfall und -verspätung nicht nutzen konnte, an den Bahn-Comfort-Service gewandt.

Dieser teilte mir per Textbaustein mit, dass ich mich an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden müsse.

Meiner Ansicht nach ist dies nicht zuständig, weil es nur Entschädigungen aufgrund von Verspätungen auszahlt. Ich bin jedoch nur mit geringer Verspätung am Ziel angekommen und konnte nur die Reservierung nicht nutzen.

Ist meine Einschätzung richtig?

Der bahn.kommfort-Service scheint überlastet zu sein

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 20.01.2010, 18:04 (vor 5818 Tagen) @ jor

Hallo,

Meiner Ansicht nach ist dies nicht zuständig, weil es nur Entschädigungen aufgrund von Verspätungen auszahlt. Ich bin jedoch nur mit geringer Verspätung am Ziel angekommen und konnte nur die Reservierung nicht nutzen.

Ist meine Einschätzung richtig?

das sehe ich auch so. Ich habe ja auch beim b.c-Service das halbierte Platzangebot reklamiert. Das Ergebnis stand hier im Forum und veranlasste mich, meine Signatur zu überarbeiten (siehe unten).

Ich denke, dass die in E-Mails ersticken und nur noch den Standard-Textbaustein rauspfeffern, sollen sich die doofen Fragesteller doch mal beim Servicecenter Fahrgastrechte austoben. Es soll keine Kritik an den einzelnen Mitarbeitern sein, jedoch am "Servicegedanken", der im Moment im Unternehmen DB herrscht. Dem einzelnen Mitarbeiter bleibt wohl kaum eine andere Wahl, denn der Arbeitgebeber wird bestimmt nicht die Personaldeckung der gestiegenen Anfrage angepasst haben.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Erstattung Reservierung im Reisezentrum

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Mittwoch, 20.01.2010, 18:22 (vor 5818 Tagen) @ jor

Hallo,
nicht genutzte Reservierungen können gegen Vorlage des (vom Zugpersonal quittierten) Belegs, so wurde es im Zug gesagt, im Reisezentrum erstattet werden. Ich meine sogar, dass eine Erstattung beim Zugpersonal möglich wäre. Allerdings werden wohl kaum in diesen Tagen die Personale eine solche Erstattung im Zug vornehmen können. Allein von der Menge und dem Aufwand ist es unmöglich.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Erstattung Reservierung im Reisezentrum

balduin, Mittwoch, 20.01.2010, 18:56 (vor 5818 Tagen) @ Holger_HAM

Zugbegleiter können Reservierungsentgelt ausbezahlen. Allerdings muss er auch genug Bargeld haben. Also er kann nur soviel ausbezahlen, wie er Fahrkarten in bar verkauft hat. Sonst ist eine Erstattung am Fahrkartenschalter möglich.

Erstattung Reservierung im Reisezentrum

wachtberghöhle, Mittwoch, 20.01.2010, 19:51 (vor 5818 Tagen) @ balduin

Zugbegleiter können Reservierungsentgelt ausbezahlen. Allerdings muss er auch genug Bargeld haben. Also er kann nur soviel ausbezahlen, wie er Fahrkarten in bar verkauft hat. Sonst ist eine Erstattung am Fahrkartenschalter möglich.

Wie lautet die genau Definition von Fahrkartenschalter?

[ ] Reisezentrum
[ ] DB-Agentur
[ ] Reisebüro
[ ] was ganz anderes?

Erstattung Reservierung durch Zub

liebe70, Donnerstag, 21.01.2010, 01:12 (vor 5818 Tagen) @ balduin
bearbeitet von liebe70, Donnerstag, 21.01.2010, 01:12

Zugbegleiter können Reservierungsentgelt ausbezahlen. Allerdings muss er auch genug Bargeld haben.

Das stimmt nur zur Hälfte. Online gebuchte Reservierungen, Reservierungen die mittels Gutschein bezahlt oder umgetauscht wurden und solche, wo im oberen Drittel der A4-Seite die Reservierungsdaten stehen und im unteren Drittel die ausgekreuzte Fahrkarte (mit aus gekreuzt meine ich, daß alle Felder mit xxxxxxx gekennzeichnet sind) sich befindet, dürfen vom Zub nicht erstattet werden.

Gruß, Ralf

Erstattung Reservierung durch Zub

Matze86, München, Donnerstag, 21.01.2010, 07:29 (vor 5818 Tagen) @ liebe70

Zugbegleiter können Reservierungsentgelt ausbezahlen. Allerdings muss er auch genug Bargeld haben.


Das stimmt nur zur Hälfte. Online gebuchte Reservierungen, Reservierungen die mittels Gutschein bezahlt oder umgetauscht wurden und solche, wo im oberen Drittel der A4-Seite die Reservierungsdaten stehen und im unteren Drittel die ausgekreuzte Fahrkarte (mit aus gekreuzt meine ich, daß alle Felder mit xxxxxxx gekennzeichnet sind) sich befindet, dürfen vom Zub nicht erstattet werden.

Gruß, Ralf

Was bleibt dann noch? Die vom Automaten?

Erstattung Reservierung durch Zub

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 21.01.2010, 08:57 (vor 5818 Tagen) @ Matze86

Was bleibt dann noch? Die vom Automaten?

Im Ausland gekaufte würde mir noch einfallen. Wobei ich mir fast schon denke, dass die in die obige Liste mit rein gehören.

Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Erstattung Reservierung durch Zub

Burkhard, Donnerstag, 21.01.2010, 09:41 (vor 5818 Tagen) @ Matze86

Was bleibt dann noch? Die vom Automaten?

Na, halt ganz normale Fahrkarten mit Reservierung, die im Reisezentrum, am Automaten oder auf dem Postweg bestellt wurden.
Das dürfte - abgesehen vom Online-Ticket - einen sehr großen Teil der Kunden erreichen.

Erstattung Reservierung durch Zub

Matze86, München, Donnerstag, 21.01.2010, 09:47 (vor 5818 Tagen) @ Burkhard

Na, halt ganz normale Fahrkarten mit Reservierung, die im Reisezentrum, am Automaten oder auf dem Postweg bestellt wurden.

Ach, die Reservierungen, bei denen sich die Daten im oberen Drittel des DinA4-Blattes befinden, sind nur einzeln erhältlich, also ohne gleichzeitigen Fahrkartenkauf?!

Erstattung Reservierung durch Zub

jor, Donnerstag, 21.01.2010, 09:52 (vor 5818 Tagen) @ liebe70

Es handelt sich bei meiner Reservierung um eine Online-Reservierung. Damit war das Zugpersonal als Rückerstattungsquelle bereits ausgeschieden.

Erstattung von Online-Reservierungen

liebe70, Donnerstag, 21.01.2010, 11:17 (vor 5818 Tagen) @ jor

Es handelt sich bei meiner Reservierung um eine Online-Reservierung.

Die Erstattung von Online-Reservierungen, die auch selbst ausgedruckt werden, erfolgt über das Servicecenter für Onlinetickets, siehe nachstehende Kontaktdaten:

DB Vertrieb GmbH, Fulfillment Center
Postfach 60 05 04
22205 Hamburg

Telefon: 01805-101111 (14 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen.)
E-Mail: fahrkartenservice@bahn.de

Also sind die Ansprechpartner Servicecenter Fahrgastrechte bzw. die b.c.-Hotline sowieso falsch. Mich wundert nur, daß weder das Servicecenter Fahrgastrechte noch die b.c.-Hotline auf die obigen Kontaktdaten verwiesen.

Gruß, Ralf

Erstattung von Online-Reservierungen

jor, Donnerstag, 21.01.2010, 11:28 (vor 5818 Tagen) @ liebe70

Vielen Dank für den Hinweis.

Eine Kontaktaufnahme mit meinem Anliegen zum Servicecenter Fahrgastrechte ist ohnehin zumindest mit dem Formular nicht möglich, weil es die Option "Erstattung einer Reservierung" garnicht gibt.

Ich bin in meiner Naivität davon ausgegangen, dass der Comfort-Service als besonderer Servicediestleister für Stamm-Kunden entsprechende Anliegen selbständig an die "zuständige Fachabteilung" weiterleitet.

Dem ist offensichtlich nicht mehr so. Leider.

Erstattung Reservierung durch Zub

Burkhard, Donnerstag, 21.01.2010, 11:29 (vor 5818 Tagen) @ Matze86

Ach, die Reservierungen, bei denen sich die Daten im oberen Drittel des DinA4-Blattes befinden, sind nur einzeln erhältlich, also ohne gleichzeitigen Fahrkartenkauf?!

Nein. Sie befinden sich auch im oberen Drittel, wenn man gleichzeitig eine Fahrkarte kauft.
Dann ist aber die Fahrkarte nicht "ausgexxxxxt", sondern - passend zur Reservierung - ausgefüllt. Reservierung und Fahrkarte befinden sich somit in der Regel auf einer Seite.

Erstattung von Online-Reservierungen

Burkhard, Donnerstag, 21.01.2010, 11:31 (vor 5818 Tagen) @ jor

Eine Kontaktaufnahme mit meinem Anliegen zum Servicecenter Fahrgastrechte ist ohnehin zumindest mit dem Formular nicht möglich, weil es die Option "Erstattung einer Reservierung" garnicht gibt.

Bei einer Internet-Fahrkarten-Bestellung einfach bei der Bestätigungs-E-Mail die "antworten"-Funktion benutzen und mit wenigen Worten den Sachverhalt schildern. Sollte eigentlich immer klappen.

Fachabteilungen?

ICE 79, Donnerstag, 21.01.2010, 14:12 (vor 5818 Tagen) @ jor

ich bestreite nicht die Kompetenz der Mitarbeiter sondern eher die der Matrix-Organisation und der Führung. :D

Erstattung Reservierung durch Zub

Matze86, München, Donnerstag, 21.01.2010, 15:55 (vor 5818 Tagen) @ Burkhard

Ach, die Reservierungen, bei denen sich die Daten im oberen Drittel des DinA4-Blattes befinden, sind nur einzeln erhältlich, also ohne gleichzeitigen Fahrkartenkauf?!


Nein. Sie befinden sich auch im oberen Drittel, wenn man gleichzeitig eine Fahrkarte kauft.
Dann ist aber die Fahrkarte nicht "ausgexxxxxt", sondern - passend zur Reservierung - ausgefüllt. Reservierung und Fahrkarte befinden sich somit in der Regel auf einer Seite.

Ah ok, danke für die Erklärung. Ich habe schon ewig keine Fahrkarte + Reservierung im RZ gekauft...

Erstattung Reservierung - Fahrgastrechte-Center zuständig?

chalda, Dienstag, 08.03.2016, 20:31 (vor 3579 Tagen) @ jor

Ich hole die uralte Diskussion kurz hervor um zu beschreiben, wie das heute funktioniert hat.

Zur Erstattung stand eine ausgedruckte Online-Reservierung 2. Klasse an. Wegen eines Anschlussverlusts in der reservierten Reisekette konnte ich meinen reservierten Sitz nicht einnehmen (Zug weg) und wollte daher die 4,50 EUR Reservierungskosten zurück.

Damit bin ich zu einem Reisezentrum gegangen. Die Beraterin hat kurz im Intranet nachgesehen und die Verspätung/den Anschlussverlust herausgesucht, auf dem ausgedruckten Online-Ticket vermerkt, mir einen Beleg zur Unterschrift vorgelegt und dann 4,50 EUR ausgezahlt. Fertig. Super.

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