DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz (Allgemeines Forum)
sibiminus, Sonntag, 03.06.2018, 14:52 (vor 2841 Tagen)
Hallo,
Da ab 10.6. im Nightjet nur noch IRT (Globalpreise) gelten, tritt eine Kulanzregelung zur Weiterfahrt im Verspätungsfall/bei Anschlussverlust in Kraft.
Vorbemerkung: Die Bahnen bestehen weiterhin auf dem Standpunkt gestückelte Fahrkarten voneinander unabhängige Beförderungsverträge darstellen, aus denen die Fahrgastrechte voneinander unabhängig betrachtet werden - ungeachtet der Tatsache ob ein durchgehender Fahrschein (vulgo ein durchgehender Beförderungsvertrag) überhaupt erhältlich ist. Über die beschriebene Kulanz hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.
Voraussetzung für die Kulanz ist dass innerdeutsche Fahrkarte und Globalpreis für den Nightjet in einem Buchungsvorgang erworben wurden.
Dann kann bei Verpassen des Nightjet die Fahrt mit nächstmöglichen Tageszügen oder Nightjet (vorbehaltlich Verfügbarkeit) fortgesetzt werden, wozu der Reisende vor Weiterfahrt im Reisezentrum neue Fahrkarten erhält. Eine gegebenenfalls notwendige Übernachtung wird per Hotelgutschein zur Verfügung gestellt.
Verpassen Reisende einen innerdeutschen Zug wegen Verspätung des Nightjets, wird eine etwaige Zugbindung aufgehoben.
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
rainman51, Paderborn, Sonntag, 03.06.2018, 14:57 (vor 2841 Tagen) @ sibiminus
Zu diesem Baum hätte das gut gepasst. :)
Übersehen, kann dann weg
sibiminus, Sonntag, 03.06.2018, 15:25 (vor 2841 Tagen) @ rainman51
Danke für den Hinweis!
Ja, zum Schluß muß man noch "Danke!" sagen ...
Blaschke, Sonntag, 03.06.2018, 17:52 (vor 2840 Tagen) @ sibiminus
Tachchen.
Aber egal, bei den ÖBB ist ja sowieso alles toll. So selbstlos, wie die den Nachtverkehr weiterführen. Da geböte allein der Anstand, auf jegliche Form der Entschädigung zu verzichten.
Ist ja aber eh nur eine theoretische Regelung, weil die ÖBB ja keine Verspätungen produzieren. Und wenn doch, dann liegt's an den Italienern oder den Deutschen.
Schöne Grüße von jörg
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
martarosenberg, Sonntag, 03.06.2018, 18:22 (vor 2840 Tagen) @ sibiminus
Das Hotelkosten übernommen werden ist doch schonmal gut und halte ich für unbedingt nötig.
Also dass dem Reisenden nicht auch noch Zusatzkosten für zumutbare Aufenthalte bei Anschlussverlusten entstehen.
Ggf. Extrakosten für Verpflegung müsste da auch noch rein in die Kulanzregelung; eigentlich alles was die FGR regeln ausser Entschädigung.
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
Trenitalia, Montag, 04.06.2018, 12:40 (vor 2840 Tagen) @ sibiminus
Habe mal diesbezüglich eine Fragen! Würde gerne die nächsten Tage diese Fahrt antreten!
Aufgrund mehrerer Abweichungen muss ich allerdings euch etwas fragen. Mir spuckt die Bahnseite folgende Empfehlung
... ab ... ... ICE 1517
München Hbf an 23:03 22
Umsteigezeit 8 Min. Anschluss kritisch
München Hbf ab 23:11 12 NJ 40463
Venezia Santa Lucia an 08:24
Aktuelle Informationen zu Ihrer Fahrt
Nürnberg Hbf - München Hbf: Bauarbeiten. Die Ankunft verzögert sich bis zu 15 Minuten.
Die Recherche nach der Pünktlichkeit nach diesem ICE im Zugfinder ergibt mir ein fragwürdiges Spiel mit dem Glück.
Empfehlt ihr mir diese Fahrt anzutreten? Wie könnte ich in dieser Empfehlung einen ICE früher wählen? Gilt dann noch der Sparpreis?
Brauche dringend eure Hilfe.
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
musicus, Montag, 04.06.2018, 13:27 (vor 2840 Tagen) @ Trenitalia
bearbeitet von musicus, Montag, 04.06.2018, 13:32
Habe mal diesbezüglich eine Fragen! Würde gerne die nächsten Tage diese Fahrt antreten!
Aufgrund mehrerer Abweichungen muss ich allerdings euch etwas fragen. Mir spuckt die Bahnseite folgende Empfehlung... ab ... ... ICE 1517
München Hbf an 23:03 22Umsteigezeit 8 Min. Anschluss kritisch
München Hbf ab 23:11 12 NJ 40463
Venezia Santa Lucia an 08:24Aktuelle Informationen zu Ihrer Fahrt
Nürnberg Hbf - München Hbf: Bauarbeiten. Die Ankunft verzögert sich bis zu 15 Minuten.Die Recherche nach der Pünktlichkeit nach diesem ICE im Zugfinder ergibt mir ein fragwürdiges Spiel mit dem Glück.
Ja, das ist eher Rubbelloslotterie und hat mit Reiseplanung nicht mehr viel gemein.
Empfehlt ihr mir diese Fahrt anzutreten?
Kommt auf die persönliche Risikobereitschaft an. Ein 8-Minuten-Übergang (zum internationalen Nachtverkehr) ist in meinen Augen bei der Unzuverlässigkeit der DB ein bösartiger Scherz, mit in Aussicht gestellter Verspätung allemal. Ich würde es nicht machen wollen!
Wie könnte ich in dieser Empfehlung einen ICE früher wählen?
Unter Aufhebung der Zugbindung. Ich würde mir hier angesichts der äußerst angespannten Anschlusslage das Ticket freistempeln lassen und mit einer *deutlich* größeren Übergangszeit als 8 Minuten nach München reisen (also keinesfalls später als mit dem Sprinter, Ankunft 22:08 Uhr). Die Chancen darauf sollten angesichts der Angaben im RIS sehr gut stehen.
Gilt dann noch der Sparpreis?
Mit Stempel/aufgehobener Zugbindung: ja.
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
Trenitalia, Montag, 04.06.2018, 13:54 (vor 2840 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Trenitalia, Montag, 04.06.2018, 13:54
Habe mal diesbezüglich eine Fragen! Würde gerne die nächsten Tage diese Fahrt antreten!
Aufgrund mehrerer Abweichungen muss ich allerdings euch etwas fragen. Mir spuckt die Bahnseite folgende Empfehlung... ab ... ... ICE 1517
München Hbf an 23:03 22Umsteigezeit 8 Min. Anschluss kritisch
München Hbf ab 23:11 12 NJ 40463
Venezia Santa Lucia an 08:24Aktuelle Informationen zu Ihrer Fahrt
Nürnberg Hbf - München Hbf: Bauarbeiten. Die Ankunft verzögert sich bis zu 15 Minuten.Die Recherche nach der Pünktlichkeit nach diesem ICE im Zugfinder ergibt mir ein fragwürdiges Spiel mit dem Glück.
Ja, das ist eher Rubbelloslotterie und hat mit Reiseplanung nicht mehr viel gemein.
Empfehlt ihr mir diese Fahrt anzutreten?
Kommt auf die persönliche Risikobereitschaft an. Ein 8-Minuten-Übergang (zum internationalen Nachtverkehr) ist in meinen Augen bei der Unzuverlässigkeit der DB ein bösartiger Scherz, mit in Aussicht gestellter Verspätung allemal. Ich würde es nicht machen wollen!
Wie könnte ich in dieser Empfehlung einen ICE früher wählen?
Unter Aufhebung der Zugbindung. Ich würde mir hier angesichts der äußerst angespannten Anschlusslage das Ticket freistempeln lassen und mit einer *deutlich* größeren Übergangszeit als 8 Minuten nach München reisen (also keinesfalls später als mit dem Sprinter, Ankunft 22:08 Uhr). Die Chancen darauf sollten angesichts der Angaben im RIS sehr gut stehen.
Gilt dann noch der Sparpreis?
Mit Stempel/aufgehobener Zugbindung: ja.
Heben die auch die Zugbindung auf, wenn der Zug an meinem Abfahrtsort bzw. zu der gegebenen Abfahrtszeit eines früheren Zuges, noch keine Verspätung hat???
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
musicus, Montag, 04.06.2018, 13:57 (vor 2840 Tagen) @ Trenitalia
bearbeitet von musicus, Montag, 04.06.2018, 14:00
Unter Aufhebung der Zugbindung. Ich würde mir hier angesichts der äußerst angespannten Anschlusslage das Ticket freistempeln lassen und mit einer *deutlich* größeren Übergangszeit als 8 Minuten nach München reisen (also keinesfalls später als mit dem Sprinter, Ankunft 22:08 Uhr). Die Chancen darauf sollten angesichts der Angaben im RIS sehr gut stehen.
Gilt dann noch der Sparpreis?
Mit Stempel/aufgehobener Zugbindung: ja.
Heben die auch die Zugbindung auf, wenn der Zug an meinem Abfahrtsort bzw. zu der gegebenen Abfahrtszeit eines früheren Zuges, noch keine Verspätung hat???
Meine Prognose: ja. Alles andere wäre blanke Schikane. Eigentlich sollte eine Aufhebung auch heute bereits möglich sein.
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
gnampf, Montag, 04.06.2018, 14:39 (vor 2840 Tagen) @ Trenitalia
Heben die auch die Zugbindung auf, wenn der Zug an meinem Abfahrtsort bzw. zu der gegebenen Abfahrtszeit eines früheren Zuges, noch keine Verspätung hat???
Es geht ja nur um eine "zu erwartende Verspaetung am Ziel". Durch den Hinweis im RIS muss man davon ausgehen das der Umstieg platzt (ausser es waere bereits eingepflegt das er wartet). Und wenn er platzt wirst du wohl mehr als 20min spaeter am Ziel sein nehme ich an. Somit ist die Zugbindung aufgehoben. Das kannst du dir bescheinigen lassen, musst es aber nicht zwangslaeufig... dann sollte aber der Hinweis am Abfahrtstag immer noch im RIS zu sehen sein.
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
sibiminus, Montag, 04.06.2018, 15:37 (vor 2840 Tagen) @ gnampf
Das kannst du dir bescheinigen lassen, musst es aber nicht zwangslaeufig... dann sollte aber der Hinweis am Abfahrtstag immer noch im RIS zu sehen sein.
Mit bescheinigter Aufhebung lebt es sich aber leichter und Diskussionen erübrigen sich. Insbesondere, wenn der Hinweis aus dem RIS verschwinden sollte.
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
gnampf, Montag, 04.06.2018, 16:10 (vor 2839 Tagen) @ sibiminus
Mit bescheinigter Aufhebung lebt es sich aber leichter und Diskussionen erübrigen sich. Insbesondere, wenn der Hinweis aus dem RIS verschwinden sollte.
nur hat halt nicht jeder ein(e) DB-RZ/Info in der Naehe, mancher muss dafuer erstmal 1h fahren.
Wenn der Hinweis am Tag nicht mehr im RIS steht, dann sollte man natuerlich auch davon ausgehen das die Verbindung klappt... ausser es steht entsprechend Verspaetung drin. Da ist dann prinzipiell kein frueherer Zug mehr noetig.
Kann man nicht eine Aufenthaltszeit definieren?
J-C, In meiner Welt, Montag, 04.06.2018, 15:45 (vor 2840 Tagen) @ musicus
- kein Text -
--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
musicus, Montag, 04.06.2018, 15:59 (vor 2839 Tagen) @ J-C
- kein Text -
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
Trenitalia, Montag, 04.06.2018, 16:30 (vor 2839 Tagen) @ musicus
Ist ja noch nicht gebucht! Ich müsste aber allerdings heute buchen!
Was man technisch machen kann ist, einzugeben, früher in München anzukommen. Dann empfielt das System sowieso nur die DB Regio mit Anschluss an einem ICE nach München, der wiederum früher ankommt. Ich hätte dann eine 30 Minütige Umsteigezeit. Nur leider spuckt mir der Zugfinder für diesen ICE noch höhrere Glücksspielchen aus.
Was definitiv feststeht, ich muss diesen NJ unbedingt erreichen. Sonst verbringe ich eine Nacht in der Landeshauptstadt.
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
musicus, Montag, 04.06.2018, 17:14 (vor 2839 Tagen) @ Trenitalia
Was man technisch machen kann ist, einzugeben, früher in München anzukommen.
Man kann durchaus 55 Minuten Aufenthalt in München einplanen.
Was definitiv feststeht, ich muss diesen NJ unbedingt erreichen.
Was für eine angemessen lange Übergangszeit spricht.
Sonst verbringe ich eine Nacht in der Landeshauptstadt.
Lässt sich vermeiden.
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
gnampf, Montag, 04.06.2018, 18:26 (vor 2839 Tagen) @ Trenitalia
Ist ja noch nicht gebucht!
Was es in Sachen Zugbindung dann nicht einfacher macht, da dir die Verspätung bei Buchung bereits bekannt ist und damit ggf. deine ganzen Fahrgastrechteansprüche flöten gehen. Somit solltest du bei der Buchung die Aufenthaltsdauer auf jeden Fall entsprechend um die Verspätung erhöhen wenn du kein Risiko eingehen willst.
Was man technisch machen kann ist, einzugeben, früher in München anzukommen. Dann empfielt das System sowieso nur die DB Regio mit Anschluss an einem ICE nach München, der wiederum früher ankommt. Ich hätte dann eine 30 Minütige Umsteigezeit. Nur leider spuckt mir der Zugfinder für diesen ICE noch höhrere Glücksspielchen aus.
Du kannst auch München als Umsteigepunkt mit einer beliebigen Umsteigedauer angeben
Was definitiv feststeht, ich muss diesen NJ unbedingt erreichen. Sonst verbringe ich eine Nacht in der Landeshauptstadt.
Die dir bei ausreichend geplanter Umsteigezeit aber zumindest von der DB bezahlt würde
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
musicus, Montag, 04.06.2018, 18:35 (vor 2839 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von musicus, Montag, 04.06.2018, 18:37
Was es in Sachen Zugbindung dann nicht einfacher macht, da dir die Verspätung bei Buchung bereits bekannt ist und damit ggf. deine ganzen Fahrgastrechteansprüche flöten gehen.
Wie weist die DB im Streitfall dem Kunden nach, was er zum Buchungszeitpunkt gewusst haben muss? "Die Ankunft verzögert sich bis zu 15 Minuten." dürfte kaum ausreichend sein, um dem Kunden FGR zu verweigern - "bis zu 15" kann ja auch 0,5 Minuten bedeuten.
Fakt ist: der Verkauf erfolgt (mutwillig) fahrplanbasiert und die (strittige) Verbindung wird (ebenso mutwillig) als buchbar im System vorgehalten.
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
gnampf, Montag, 04.06.2018, 19:27 (vor 2839 Tagen) @ musicus
Wie weist die DB im Streitfall dem Kunden nach, was er zum Buchungszeitpunkt gewusst haben muss? "Die Ankunft verzögert sich bis zu 15 Minuten." dürfte kaum ausreichend sein, um dem Kunden FGR zu verweigern - "bis zu 15" kann ja auch 0,5 Minuten bedeuten.
Fakt ist: der Verkauf erfolgt (mutwillig) fahrplanbasiert und die (strittige) Verbindung wird (ebenso mutwillig) als buchbar im System vorgehalten.
Erstmal weist sie gar nichts nach, warum sollte sie, sondern sie verweigert einfach. Damit etwas nachgewiesen werden müßte müßtest du erstmal einen Prozeß anstrengen. In dem darfst du dir vom Richter sicherlich die Frage gefallen lassen, aus welchen Gründen du denn nicht 15 Minuten früher gefahren bist, genauso wie die DB sicherlich gefragt würde warum sie die Fahrkarte so hat buchen lassen... aber vielleicht fällt der DB eine bessere Begründung ein als dir... sehr sicher sogar.
Du unterstellst hier hingegen der DB gerade Vorsatz. Kannst du den denn beweisen? Ich bezweifel es.
Sicherlich wird die DB aber darlegen können seit wann die Meldung hinterlegt war und auf welchen Kanälen sie angezeigt wurde. Wenn es dann eine Überschneidung mit dem Buchungskanal gibt kann man zwar immer noch behaupten man hätte blind einfach irgendwo geklickt ohne hinzuschauen und deswegen die Meldung nicht gelesen... aber das ist reichlich irrelevant.
In der Praxis spielt das sicherlich maximal dann eine Rolle, wenn die Sache übers Servicecenter Fahrgastrechte läuft. Vor Ort wird man wohl weder Lust noch vermutlich Möglichkeit haben das ganze so im Detail zu prüfen. Und vermutlich wird selbst der SC-FGR den Hinweis außen vor lassen... aber sie müssen es nicht, wenn z.B. der musicus mal wieder Forderungen stellt könnte es sein das jemand sehr genau arbeitet.
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
musicus, Montag, 04.06.2018, 19:34 (vor 2839 Tagen) @ gnampf
Erstmal weist sie gar nichts nach, warum sollte sie, sondern sie verweigert einfach.
Mit welchem Recht?
Du unterstellst hier hingegen der DB gerade Vorsatz.
Nein. Inwiefern?
Damit etwas nachgewiesen werden müßte müßtest du erstmal einen Prozeß anstrengen. In dem darfst du dir vom Richter sicherlich die Frage gefallen lassen, aus welchen Gründen du denn nicht 15 Minuten früher gefahren bist, genauso wie die DB sicherlich gefragt würde warum sie die Fahrkarte so hat buchen lassen... aber vielleicht fällt der DB eine bessere Begründung ein als dir... sehr sicher sogar.
Sicherlich wird die DB aber darlegen können seit wann die Meldung hinterlegt war und auf welchen Kanälen sie angezeigt wurde. Wenn es dann eine Überschneidung mit dem Buchungskanal gibt kann man zwar immer noch behaupten man hätte blind einfach irgendwo geklickt ohne hinzuschauen und deswegen die Meldung nicht gelesen... aber das ist reichlich irrelevant.
Also müssen wir doch keinen Prozess anstrengen, Richter gnampf sei Dank.
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
gnampf, Montag, 04.06.2018, 19:37 (vor 2839 Tagen) @ musicus
Mit welchem Recht?
was sollte sie veranlassen irgend etwas nachzuweisen? Erstmal willst du etwas von ihr. Beweise kannst du gerne fordern, die kann sie dir liefern, oder sie läßt es. Das passt dir dann entweder, oder nicht. Und entweder du gehst dann vor Gericht, da spielen dann auch Beweise eine Rolle, oder du läßt es.
Nein. Inwiefern?
weil eine mutwillige Tat Vorsatz erfordert.
Also müssen wir doch keinen Prozess anstrengen, Richter gnampf sei Dank.
Sei froh das ich kein Richter bin, denn ich wäre wohl nicht bei allen so blind wie Justitia
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
musicus, Montag, 04.06.2018, 19:41 (vor 2839 Tagen) @ gnampf
Mit welchem Recht?
was sollte sie veranlassen irgend etwas nachzuweisen? Erstmal willst du etwas von ihr. Beweise kannst du gerne fordern, die kann sie dir liefern, oder sie läßt es. Das passt dir dann entweder, oder nicht. Und entweder du gehst dann vor Gericht, da spielen dann auch Beweise eine Rolle, oder du läßt es.
[Völlig an der Frage vorbei]
Nein. Inwiefern?
weil eine mutwillige Tat Vorsatz erfordert.
Ich halte fest: Das RIS und die darin enthaltenen Auskünfte sind fahrlässig zustande gekommen.
Also müssen wir doch keinen Prozess anstrengen, Richter gnampf sei Dank.
Sei froh das ich kein Richter bin, denn ich wäre wohl nicht bei allen so blind wie Justitia
Danke für den herzlichen Austausch. Thema erledigt.
Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets.
gnampf, Montag, 04.06.2018, 19:45 (vor 2839 Tagen) @ musicus
[Völlig an der Frage vorbei]
oder du hast es nur nicht begriffen. Obwohl du eigentlich Erfahrung mit dem Thema hast, wie du so behauptest.
Ich halte fest: Das RIS und die darin enthaltenen Auskünfte sind fahrlässig zustande gekommen.
Auf welcher Basis hältst du das fest? Du kennst also die internen Prozesse, Möglichkeiten, etc? Könnte man natürlich die Frage stellen woher, nachdem man das Wissen als Insiderwissen annehmen muß.
Davon ab, selbst wenn es fahrlässig ist, ob grobe Fahrlässigkeit draus wird ist noch zweifelhaft, und ob die Fahrlässigkeit, oder gar grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz des Kunden nicht schwerer wiegt?
Geile Diskussion.
Blaschke, Montag, 04.06.2018, 23:22 (vor 2839 Tagen) @ gnampf
Hallo.
Wer den Nachtzug unbedingt haben will und mit 8 Minuten Übergang bucht, dem ist nicht zu helfen.
Und die ganze juristische Diskussion ist original deutsch. Dazu völlig sinnfrei, weil in der Praxis das alles gar nicht passieren wird.
Schöne Grüße von jörg
Verlust der Fahrgastrechte??
Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 04.06.2018, 20:13 (vor 2839 Tagen) @ gnampf
Was es in Sachen Zugbindung dann nicht einfacher macht, da dir die Verspätung bei Buchung bereits bekannt ist und damit ggf. deine ganzen Fahrgastrechteansprüche flöten gehen.
Die genaue Verspätung ist im Voraus überhaupt nicht bekannt, und wenn die DB für eine Verbindung ein Ticket - noch dazu mit Zugbindung - verkauft, wird sie auch für die Fahrgastrechte gerade stehen.
Somit solltest du bei der Buchung die Aufenthaltsdauer auf jeden Fall entsprechend um die Verspätung erhöhen wenn du kein Risiko eingehen willst.
Je wichtiger das Erreichen des Anschlusses aus persönlichen Gründen ist, desto größer sollte der Puffer sein (auch ohne einen solchen Hinweis), aber nicht wegen der Fahrgastrechte.
Erstmal weist sie gar nichts nach, warum sollte sie, sondern sie verweigert einfach.
Dies ist zwar gängige Praxis der meisten Fluggesellschaften, aber nicht die der deutschen Eisenbahnen.
Damit etwas nachgewiesen werden müßte müßtest du erstmal einen Prozeß anstrengen.
Es würde nicht zu einer Verhandlung kommen, da die DB die Forderung vorher begleichen würde.
Verlust der Fahrgastrechte??
Altmann, Montag, 04.06.2018, 20:17 (vor 2839 Tagen) @ Co_Tabara-98
Es würde nicht zu einer Verhandlung kommen, da die DB die Forderung vorher begleichen würde.
Aber was, wenn es doch zu einer Verhandlung käme. Wie groß wären die Chancen (Frage an die Experten hier), zumal
- vor einem möglichen Anschlussverlust gewarnt wurde, und
- es in diesem Post ja immer nur um eine "Kulanzlösung" der "DB" geht (auf die man mglw. überhaupt keinen Rechtsanspruch hat)?
Also ich würde auf alle Fälle die Finger lassen von so einem kurzen Anschluss ...
Verlust der Fahrgastrechte??
gnampf, Montag, 04.06.2018, 20:20 (vor 2839 Tagen) @ Co_Tabara-98
Die genaue Verspätung ist im Voraus überhaupt nicht bekannt, und wenn die DB für eine Verbindung ein Ticket - noch dazu mit Zugbindung - verkauft, wird sie auch für die Fahrgastrechte gerade stehen.
Mit der Begründung kannst du auch ein Ticket für einen Zug buchen der 120 Minuten verspätet im System steht. Könnte ja noch 61 Minuten aufholen. Umgekehrt kann die Bahn dann auch die Aufhebung jeglicher Zugbindung verweigern, solange du nicht bereits min. 20 Minuten über deine geplante Ankunftszeit am Ziel bist... könnte ja sein das du es sonst doch noch mit weniger als 20 Minuten schaffst.
Dies ist zwar gängige Praxis der meisten Fluggesellschaften, aber nicht die der deutschen Eisenbahnen.
Na, dann frag mal musicus, das klang bei dem aber auch schon ganz anders.
Es würde nicht zu einer Verhandlung kommen, da die DB die Forderung vorher begleichen würde.
oder es kommt nicht zu einer Verhandlung weil der Kunde nicht rechtschutzversichert ist, die Versicherung keine Deckungszusage gibt, oder nur bis zur ersten Instanz,... eine Garantie gibts nicht, und die Rechtslage ist in meinen Augen nicht so eindeutig auf der Seite des Kunden als das ich es probieren würde.
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
Trenitalia, Montag, 04.06.2018, 23:18 (vor 2839 Tagen) @ Trenitalia
04.06.2018 2 Min. (München Hbf)
2 Min. Warten auf Fahrgäste aus einem anderen Zug
03.06.2018 16 Min. (München Hbf)
16 Min. Technische Störung an einem anderen Zug
02.06.2018 3 Min. (Erfurt Hbf)
pünktlich Warten auf Fahrgäste aus einem anderen Zug
01.06.2018 5 Min. (München Hbf)
5 Min. Warten auf Fahrgäste aus einem anderen Zug
Und was sehen wir, heute hätten wir es geschafft! ;)
Der ICE hatte heute nur 2 Min. Verzögerung. Wie es aber dann dennoch die Tage später aussieht? Wo ist die Glaskugel?
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
Trenitalia, Mittwoch, 13.06.2018, 23:21 (vor 2830 Tagen) @ Trenitalia
bearbeitet von Trenitalia, Mittwoch, 13.06.2018, 23:23
Habe mal diesbezüglich eine Fragen! Würde gerne die nächsten Tage diese Fahrt antreten!
Aufgrund mehrerer Abweichungen muss ich allerdings euch etwas fragen. Mir spuckt die Bahnseite folgende Empfehlung... ab ... ... ICE 1517
München Hbf an 23:03 22Umsteigezeit 8 Min. Anschluss kritisch
München Hbf ab 23:11 12 NJ 40463
Venezia Santa Lucia an 08:24Aktuelle Informationen zu Ihrer Fahrt
Nürnberg Hbf - München Hbf: Bauarbeiten. Die Ankunft verzögert sich bis zu 15 Minuten.Die Recherche nach der Pünktlichkeit nach diesem ICE im Zugfinder ergibt mir ein fragwürdiges Spiel mit dem Glück.
Empfehlt ihr mir diese Fahrt anzutreten? Wie könnte ich in dieser Empfehlung einen ICE früher wählen? Gilt dann noch der Sparpreis?
Brauche dringend eure Hilfe.
Wollte euch nur informieren, Verbindung hat geklappt, da ich dank euch doch einen ICE früher genommen habe. Dieser ICE hatte nur wenige Minuten Verzögerung unterwegs. Im Nachhinein hätte ich doch oben genannte Verbindung wählen können, da der Nachtzug fast 20 Minuten später losfuhr und unterwegs dieser auffallend versucht hat diese zu behalten. Grund kenne ich nicht. Weiterfahrt hat so knapp noch funktioniert, da er selber vorzeitig eine Verspätung vermeldete.
Nur die Rückfahrt macht mir jetzt Sorgen, da die Deutsche Bahn nun den internationalen Fahrkartenverkauf an Amadeus abgegeben hat. Nun habe ich meine Rückfahrt auf der gleichen Basis gebucht.
Nur leider bekomme ich nun zwei einzelne Fahrkarten per Mail. Ist dies bekannt und normal?
Die zweite Mail enthält die Information, die von ÖBB vom Nachtzug kann ich mir erst kurz vor knapp aus einem per Mail zugesandten Link abrufen. Falls ich ihn vorher anklicke, sollen mir alle Rechte flöten gehen. Da ich mir eher Fahrkarten zur Sicherheit lieber rechtzeitig und überhaupt ausdrucke, damit ich sie auf jeden Fall bereit habe, kann ich es nun nicht mehr.
Von der einzeln zugesandten ICE Fahrkarte habe ich das Online Ticket und die Mobile Version bekommen mit sehr vielen Hieroglyphen. Ich nutze eher das Online Ticket, wer weiss was alles mit dem Handy bis dahin ist, ob der Akku voll ist oder der Prozessor mit mir Katz und Maus spielt.
Zudem steht in dieser Mail vermerkt:
"Sollte(n) Ihre Fahrkarte(n) nicht in dieser E-Mail enthalten sein, erhalten Sie diese in separaten E-Mails von der jeweiligen Bahngesellschaft. Falls diese E-Mails nach 15 Minuten nicht eingetroffen sein sollten, prüfen Sie bitte Ihren Spam- oder Junk Mail Ordner."
Eine solcher Anhang ist nicht dabei. Sollte ich mir nun gedanken machen???
Brauche nochmal euere Hilfe...
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
cursus, Montag, 22.04.2019, 23:46 (vor 2517 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von cursus, Montag, 22.04.2019, 23:50
Servus,
ich hab da auch mal einen schwierigeren Fall:
Reise am 15. September
1. Abschnitt
ÖBB Nighjet Braunschweig - Basel SBB - ca. 140 Euro
2. Abschnitt
Basel - Mailand, entweder mit ICE/IC/ECE - ab ca. 33 Euro (Trenitalia) / 66 Euro (DB)
Am günstigsten wäre es den Nightjet über die ÖBB / DB zu buchen und den Abschnitt Basel - Mailand über Trenitalia (Rabatt da Jugendlicher)
Gibt es irgendeine Kombi, wie ich bei einem verspäteten Nightjet noch Fahrgastrechte für den Anschluss Basel - Mailand bekomme? Was würdet ihr da empfehlen? Es wäre dann nicht so geil, mit knappem Italienisch da an der Grenze zu diskutieren ;-)
Grüße,
DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz
JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 23.04.2019, 07:55 (vor 2517 Tagen) @ cursus
Gibt es irgendeine Kombi, wie ich bei einem verspäteten Nightjet noch Fahrgastrechte für den Anschluss Basel - Mailand bekomme? Was würdet ihr da empfehlen? Es wäre dann nicht so geil, mit knappem Italienisch da an der Grenze zu diskutieren ;-)
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Weg mit dem 4744!