? Fahrgastrechte-Frage (Fahrkarten und Angebote)

VT642, Samstag, 02.06.2018, 14:44 (vor 2851 Tagen)

Hallo zusammen,

es besteht folgendes Problem: gebucht wurde eine Fahrt von Miltenberg nach Meran am 02.08.2018 mit Rückfahrt am 06.08.2018.

Ursprünglich sollte es um 05.04h los gehen, Ankunft war um 14.45h. Nun ist seit heute im RIS hinterlegt, dass die Strecke zwischen Innsbruck und Brenner wegen Bauarbeiten gesperrt ist. Mir wird nun als Alternative eine Verbindung mit Ankunft um 16.15h, also 90min später, vorgeschlagen.

Damit bin ich jedoch nicht einverstanden. Ich werde von Innsbruck bis Bozen mit dem Flixbus fahren, und ab Bozen wieder meine ursprünglich geplante Verbindung nutzen, dann werde ich wie geplant um 14.45h ankommen.

Habe ich nun irgendwelche Fahrgastrechte-Ansprüche bzw. kann ich die Flixbus-Tickets zur Erstattung einreichen oder erhalte ich lediglich 25 Prozent, da ich bei Nutzung der Bahn 90min zu spät sein würde?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Du hast keinen Anspruch, auch nlcht auf die 25%

Matze86, München, Samstag, 02.06.2018, 14:49 (vor 2851 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Matze86, Samstag, 02.06.2018, 14:49

- kein Text -

Du hast keinen Anspruch, auch nlcht auf die 25%

VT642, Samstag, 02.06.2018, 14:50 (vor 2851 Tagen) @ Matze86

wieso das? Die Fahrkarte wurde zu einem Zeitpunkt gekauft, zu dem die Ankunft mit 14.45h angekündigt war.

Liegt das daran, dass die Verspätung quasi schon im Vorfeld bekannt war?

Das liegt daran, dass du planmäßig ankommen wirst

Matze86, München, Samstag, 02.06.2018, 14:52 (vor 2851 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Matze86, Samstag, 02.06.2018, 14:52

Zumindest laut deiner Aussage

Das liegt daran, dass du planmäßig ankommen wirst

VT642, Samstag, 02.06.2018, 14:53 (vor 2851 Tagen) @ Matze86

@Matze86 ich schätze es sehr, dass Du mir antwortest, aber könntest du bitte nicht immer nur in einer Betreffzeile antworten, sondern zumindest irgendwie auf etwas verweisen bzw. eine Begründung hinzufügen? Ich verstehe nicht, wieso ich nun planmäßig ankomme. Als "Plan" verstehe ich die Verbindung, für die meine Fahrkarte verkauft wurde, und die sieht eine Ankunft um 14.45 Uhr vor.

Ahja...

Matze86, München, Samstag, 02.06.2018, 15:32 (vor 2851 Tagen) @ VT642

@Matze86 ich schätze es sehr, dass Du mir antwortest, aber könntest du bitte nicht immer nur in einer Betreffzeile antworten, sondern zumindest irgendwie auf etwas verweisen bzw. eine Begründung hinzufügen?

Das war vorhin mehr als das ;)

Ich verstehe nicht, wieso ich nun planmäßig ankomme. Als "Plan" verstehe ich die Verbindung, für die meine Fahrkarte verkauft wurde, und die sieht eine Ankunft um 14.45 Uhr vor.

In deinem Ausgangsbeitrag steht doch drin, dass du trotz Flixbus um 14:45 ankommst.

Stimmt nicht.

Ösi, Samstag, 02.06.2018, 14:56 (vor 2851 Tagen) @ Matze86

Er hat die Wahl:
- Er kann eine beliebige andere verkehrsübliche Verbindung Miltenberg - Meran innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte wählen. Kommt er später als 15:45 an, steht ihm eine Entschädigung von 25% des Fahrkartenwerts zu.
- Er kann die Fahrkarte zurückgeben und sich den vollen Preis erstatten lassen, muss sich dann allerdings selbst um das Flixbus-Ticket und das Bahnticket von Bozen nach Meran kümmern.

Stimmt nicht.

VT642, Samstag, 02.06.2018, 15:03 (vor 2851 Tagen) @ Ösi

Er hat die Wahl:
- Er kann eine beliebige andere verkehrsübliche Verbindung Miltenberg - Meran innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Fahrkarte wählen. Kommt er später als 15:45 an, steht ihm eine Entschädigung von 25% des Fahrkartenwerts zu.
- Er kann die Fahrkarte zurückgeben und sich den vollen Preis erstatten lassen, muss sich dann allerdings selbst um das Flixbus-Ticket und das Bahnticket von Bozen nach Meran kümmern.

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, so hatte ich es mir erhofft. Die 25% Erstattung sind dann gleich den Kosten für das Fernbusticket, also alles perfekt.

Liebe Grüße

Stimmt nicht.

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Samstag, 02.06.2018, 15:07 (vor 2851 Tagen) @ VT642

Die 25% bekommst du aber nur, wenn du mehr als 60 Minuten später ankommst. Du hast jedoch oben geschrieben, dass du, wenn du mit dem Flixbus fährst, planmäßig in Meran ankommen wirst. Von demher ist die Fahrt mit dem Flixbus reines Privatvergnügen.

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Für eine DB Lounge in Erfurt!

Stimmt – oder auch nicht?

Frecciarossa, Samstag, 02.06.2018, 15:11 (vor 2851 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

In der Theorie kann man natürlich trefflich darüber streiten, eindeutig liegt der Fall in meinen Augen nicht. In der Praxis kann man die 25% natürlich einfach beantragen, die Bahn erfährt ja nichts von der Busfahrt.

Stimmt – oder auch nicht?

VT642, Samstag, 02.06.2018, 15:15 (vor 2851 Tagen) @ Frecciarossa

In der Theorie kann man natürlich trefflich darüber streiten, eindeutig liegt der Fall in meinen Augen nicht. In der Praxis kann man die 25% natürlich einfach beantragen, die Bahn erfährt ja nichts von der Busfahrt.

sehe ich genau so. In Italien können die Online-Tickets ohnehin nicht gescannt werden, sodass die tatsächliche Ankunftszeit nie bekannt sein wird.

Stimmt – oder auch nicht?

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Samstag, 02.06.2018, 15:19 (vor 2851 Tagen) @ VT642

Weshalb stellst du dann die Frage? Mir persönlich ist das ja wurscht. Aber im Prinzip schreibst du gerade, dass du vorhast, zu betrügen.

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Für eine DB Lounge in Erfurt!

Stimmt – oder auch nicht?

ICE-TD, Samstag, 02.06.2018, 15:28 (vor 2851 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Weshalb stellst du dann die Frage? Mir persönlich ist das ja wurscht. Aber im Prinzip schreibst du gerade, dass du vorhast, zu betrügen.

Weil es ein Max aus Schwerin Account ist und er nur darauf aus ist abzuzocken. Nepper, Schlepper, Bauernfänger.

Stimmt – oder auch nicht?

Frecciarossa, Samstag, 02.06.2018, 15:33 (vor 2851 Tagen) @ ICE-TD

Man könnte auch Bahn aus Schwerin sagen, wenn seitens der Bahn der Fahrplan um 90 Minuten gestreckt wird, eine Entschädigung aber wegen Nutzung eines Ersatzverkehrsmittels auf Rechnung des Fahrgastes verwirkt sein soll.

Stimmt – oder auch nicht?

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Samstag, 02.06.2018, 16:22 (vor 2851 Tagen) @ Frecciarossa

Ich sage ja nicht, dass die Bahn nicht auch wieder einen kapitalen Bock geschossen hat. Und aus persönlichem Empfinden fände ich eine Entschädigung auch angebracht. Aber darum geht es ja nicht. Es gibt für diese Fälle Regeln, die beiderseits einzuhalten sind. Wenn der TE diese dehnen will, dann soll er das von mir aus auch tun. Ist nicht meine Aufgabe, mich darum zu kümmern. Aber Straftaten öffentlich anzukündigen ist immer doof

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Für eine DB Lounge in Erfurt!

Stimmt – oder auch nicht?

Frecciarossa, Samstag, 02.06.2018, 18:05 (vor 2850 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Wahrscheinlich hast Du Recht und die Verordnung gibt eine so weitgehende Interpretation nicht her. Aber eigentlich schade, denn eine nachträgliche Verschlechterung des Fahrplans sollte eigentlich nicht ohne Folgen bleiben.

<°)))><

J-C, In meiner Welt, Samstag, 02.06.2018, 17:45 (vor 2850 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von J-C, Samstag, 02.06.2018, 17:45

- kein Text -

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

<°)))><

Frecciarossa, Samstag, 02.06.2018, 18:07 (vor 2850 Tagen) @ J-C

Kannst Du bitte einen einzigen Beitrag mit einer argumentativen Linie bringen oder anderenfalls die Zahl Deiner Beiträge mindestens halbieren?!

<°)))><

J-C, In meiner Welt, Samstag, 02.06.2018, 18:49 (vor 2850 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von J-C, Samstag, 02.06.2018, 18:50

Müssen wir Argumente bringen, wenn jemand einen Betrugsversuch veröffentlicht und das damit rechtfertigt, dass die DB seiner Meinung nach Fehler macht?

Ich glaube nicht. Deswegen der Fisch.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Wieso Max? Wieso Schwerin?

martarosenberg, Samstag, 02.06.2018, 22:11 (vor 2850 Tagen) @ ICE-TD

Weshalb stellst du dann die Frage? Mir persönlich ist das ja wurscht. Aber im Prinzip schreibst du gerade, dass du vorhast, zu betrügen.


Weil es ein Max aus Schwerin Account ist und er nur darauf aus ist abzuzocken. Nepper, Schlepper, Bauernfänger.

Dann könnte ich auch "Gabriel aus Köln" oder irgend was anderes schreiben und dabei irgendwen diskreditieren.

Insider

J-C, In meiner Welt, Samstag, 02.06.2018, 22:16 (vor 2850 Tagen) @ martarosenberg

Wir hatten so einen Max aus Schwerin, der immer mit merkwürdigen Fahrgastrechtsfällen daherkam. Er wurde gekübelt und seitdem wird sein Name methaphorisch für den einen oder anderen "Nachahmer" verwendet ;-)

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Du warst doch...

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 02.06.2018, 22:44 (vor 2850 Tagen) @ J-C
bearbeitet von Berlin-Express, Samstag, 02.06.2018, 22:44

...zur maxschwerin Zeit noch gar nicht registriert, im Gegensatz zu martarosenberg.

Eigentlich müsste also eher martarosenberg den Insider kennen, als du.

So oft von dem früher die Rede war...

J-C, In meiner Welt, Samstag, 02.06.2018, 23:51 (vor 2850 Tagen) @ Berlin-Express

...dachte ich, ich hätt den noch erlebt xD

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Du warst doch...

martarosenberg, Sonntag, 03.06.2018, 09:43 (vor 2850 Tagen) @ Berlin-Express

...zur maxschwerin Zeit noch gar nicht registriert, im Gegensatz zu martarosenberg.

Eigentlich müsste also eher martarosenberg den Insider kennen, als du.

Ich nehme das sachlich und setze keine Beziehungen zwischen "wer schreibt" und "was ist geschrieben". Daher geht sowas an mir vorbei.

Finde ich nicht fair,

martarosenberg, Sonntag, 03.06.2018, 09:42 (vor 2850 Tagen) @ J-C

und bin deshalb dafür auch diffamierende Insider zu verbieten.

Es soll aber sowas wie einen Zangenabdruck geben

Matze86, München, Samstag, 02.06.2018, 15:29 (vor 2851 Tagen) @ VT642

- kein Text -

Hat in Italien Seltenheitswert.

Frecciarossa, Samstag, 02.06.2018, 15:33 (vor 2851 Tagen) @ Matze86

- kein Text -

Hey Max,

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 02.06.2018, 17:08 (vor 2851 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von Berlin-Express, Samstag, 02.06.2018, 17:09

die Forenregeln kennst du doch mittlerweise, oder?

Nicht erlaubt sind "Tipps", wie man in betrügerischer Absicht Tarifsysteme aushebelt.

Und eine spätere als die tatsächliche Ankunft anzugeben ist nun mal nichts anderes.

Sehr fischig heute, findest du nicht auch? ;-)

J-C, In meiner Welt, Samstag, 02.06.2018, 17:47 (vor 2850 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von J-C, Samstag, 02.06.2018, 17:48

- kein Text -

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Nein, ich kann nämlich nicht schwimmen

Reservierungszettel, KDU, Samstag, 02.06.2018, 20:06 (vor 2850 Tagen) @ J-C

- kein Text -

Dann surfst du halt oder fischst.

J-C, In meiner Welt, Samstag, 02.06.2018, 20:21 (vor 2850 Tagen) @ Reservierungszettel

Ich hab hier einen roten Hering geangelt ;-)

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Was hat das mit Fischen zu tun?

martarosenberg, Samstag, 02.06.2018, 22:12 (vor 2850 Tagen) @ J-C

- kein Text -

Kann ich erklären

J-C, In meiner Welt, Samstag, 02.06.2018, 22:15 (vor 2850 Tagen) @ martarosenberg

Was der Fisch bedeutet

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Danke!

martarosenberg, Sonntag, 03.06.2018, 09:45 (vor 2850 Tagen) @ J-C

- kein Text -

Verspätung = Verfrühung?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Samstag, 02.06.2018, 16:58 (vor 2851 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Ist es eigentlich irgenwie geregelt, ob

- planmäßige Abfahrt mit zwangsverspäteter Ankunft und
- zwangsverfrühte Abfahrt mit pünktlicher Ankunft

gleich behandelt werden? Der Kunde hat eine Reisedauer gemäß Ursprungsfahrplan gebucht. Nun müsste es doch egal sein, ob der Kunde einen später bekannt gewordenen Reisezeitzuschlag zu Beginn der Fahrt, mitten drin oder am Ende zu erdulden hat.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Verspätung = Verfrühung?

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Samstag, 02.06.2018, 17:04 (vor 2851 Tagen) @ Alibizugpaar

Ist es eigentlich irgenwie geregelt, ob

- planmäßige Abfahrt mit zwangsverspäteter Ankunft und
- zwangsverfrühte Abfahrt mit pünktlicher Ankunft

gleich behandelt werden?

Nein. Es geht bei den EU-Fahrgastrechten immer nur um die Ankunft am Zielort.

Der Kunde hat eine Reisedauer gemäß Ursprungsfahrplan gebucht. Nun müsste es doch egal sein, ob der Kunde einen später bekannt gewordenen Reisezeitzuschlag zu Beginn der Fahrt, mitten drin oder am Ende zu erdulden hat.

Wer freiwillig früher losfährt, um rechtzeitig anzukommen, bekommt keinerlei Entschädigungen. Früheres Losfahren fällt unter Privatvergnügen. Die Reisedauer spielt hierbei keine Rolle.

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Für eine DB Lounge in Erfurt!

Verspätung = Verfrühung?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Samstag, 02.06.2018, 19:47 (vor 2850 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

"Wer freiwillig früher losfährt, um rechtzeitig anzukommen..."

Nee, falscher Bahnsteig, falscher Zug. Ich meinte wenn man die Reise zwangsläufig deutlich früher antritt, weil man das Ziel sonst nicht pünktlich erreichen würde. Das wäre ja keine Freiwilligkeit, sondern eine erzwungene Situation, wenn man anders bspw nicht das Kreuzfahrtschiff erreicht.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Verspätung = Verfrühung?

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Samstag, 02.06.2018, 20:22 (vor 2850 Tagen) @ Alibizugpaar

Ich hab das schon richtig verstanden. Aber: Was für den einen "zwangsläufig" ist, ist für die Bahn "freiwillig". ;) Man wird ja nicht mit vorgehaltener Waffe gezwungen, früher los zu fahren. Man darf ja weiterhin zur gebuchten Zeit los fahren und dann halt später ankommen. Dann gibt's ja auch Entschädigung.
Die Fahrgastrechte gehen nun einmal ausschließlich von der Ankunft am Zielort aus. So der Status Quo. Ob das gut oder schlecht ist, steht auf einem anderen Blatt.

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Verspätung = Verfrühung?

Frecciarossa, Samstag, 02.06.2018, 20:36 (vor 2850 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

In diesem Punkt bleibe ich bei meinem Widerspruch (vgl. 520491). Die Verspätung berechnet sich gemäß Fahrgastrechte-Verordnung ausschließlich nach der fahrplanmäßigen Ankunft und keinesfalls nach einer (aus einer Zugbindung konstruierten) „fahrkartenmäßigen“ Ankunft. Wenn eine frühere Verbindung verspätet ist auf Basis des Fahrplans zum Zeitpunkt der Buchung, besteht Anspruch auf Entschädigung.

Stimmt nicht.

Giovanni, Samstag, 02.06.2018, 15:16 (vor 2851 Tagen) @ Ösi

- Er kann die Fahrkarte zurückgeben und sich den vollen Preis erstatten lassen, muss sich dann allerdings selbst um das Flixbus-Ticket und das Bahnticket von Bozen nach Meran kümmern.

Eine volle Erstattung bekommt er nur, wenn er sich in Innsbruck zur Rückreise entschließt. Ansonsten gibt es nur eine anteilige Erstattung im Verhältnis zur Streckenlänge (grob übern Daumen 150km von 750km, also ca 20%). Für Bozen - Merano wäre aber dann ein neues Ticket erforderlich.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Fällt das nicht unter "Abbruch der Fahrt"?

Trainer, Samstag, 02.06.2018, 17:43 (vor 2850 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Trainer, Samstag, 02.06.2018, 17:46

Es gab da doch diesen Fahrgastrechte-Passus, dass bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten in dem Fall, dass die Fahrt sinnlos geworden ist, die Fahrt gegen Erstattung der Kosten für das Ticket abgebrochen werden kann. Würde der nicht greifen weil der OP ja schon am Startbahnhof weiß, dass die Verspätung mindestens 60 Minuten beträgt, oder ist das nur eine nationale Regelung? Dann müsste der OP nur das Flixbus-Ticket zahlen.

(Sollte der OP ein flexibles Ticket haben, kann er/sie natürlich einfach stornieren)

Da der OP ja partout vor 16:15 ankommen möchte, sollte es ja irgendeinen Grund geben, der die Fahrt sonst sinnlos macht.

Fällt das nicht unter "Abbruch der Fahrt"?

gnampf, Samstag, 02.06.2018, 17:55 (vor 2850 Tagen) @ Trainer

Die Fahrt ist ja nicht sinnlos, sondern maximal die Weiterfahrt. Dementsprechend wirds auch keine vollständige Erstattung, sondern nur für den nicht genutzten Teil der Reise. Wie man den bei einem Sparpreis der nicht Kilometerbezogen ist dann ermittelt steht auf einem anderen Blatt.
Wenn die Fahrt sinnlos wäre, dann hätte er sie gar nicht angetreten oder wäre zurück gefahren, sofern er erst unterwegs davon erfährt. Einen Sonderfall gäbe es wohl maximal wenn sich die Verspätung erst unterwegs ergibt, was hier aber ja nicht der Fall ist.

Fällt das nicht unter "Abbruch der Fahrt"?

ICE-TD, Samstag, 02.06.2018, 18:03 (vor 2850 Tagen) @ Trainer

Es gab/gibt hier Herrschaften die wollen für einen Tagesausflug mit einer Stunde Aufenthalt zum Kaffee trinken nach Sylt fahren. Und wenn der Zug dann wenige Minuten Verspätung hat steigen sie in Husum aus, verbringen den ganzen Tag dort und wollen hinterher die komplette Fahrpreiserstattung haben weil die Fahrt ja angeblich sinnlos geworden ist und abgebrochen wurde.

Hier nicht

musicus, Samstag, 02.06.2018, 19:01 (vor 2850 Tagen) @ Trainer

Wie der Ausgangsfrage zu entnehmen ist, soll die Fahrt nicht abgebrochen, sondern der Fahrschein ab Bozen ja gerade genutzt werden. Von Abbruch kann in diesem Szenario nun wirklich nicht die Rede sein, das Ziel wird ja erreicht.

Fällt das nicht unter "Abbruch der Fahrt"?

mmandl, Samstag, 02.06.2018, 19:37 (vor 2850 Tagen) @ Trainer

Da der OP ja partout vor 16:15 ankommen möchte, sollte es ja irgendeinen Grund geben, der die Fahrt sonst sinnlos macht.

Nein, diesen Grund benötigt OP nicht, weil er noch keine Teilstrecke zurückgelegt hat und die Sinnlosigkeit der Fahrt nur im Falle des Rücktritts auch von durchgeführten Teilen der Fahrt erforderlich ist.

! Fahrgastrechte-Frage

Paudi, Samstag, 02.06.2018, 14:51 (vor 2851 Tagen) @ VT642

Kosten für alternative Verkehrsmittel werden nur erstattet, wenn es sich um die letzte Verbindung des Tages handelt und man irgendwo stranden würde. Also nein, die Kosten für das Flixbus-Ticket werden nicht erstattet.

! Fahrgastrechte-Antwort

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 02.06.2018, 17:11 (vor 2851 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Berlin-Express, Samstag, 02.06.2018, 17:12

Wie Matze86 schon schrieb, du hast Anspruch auf Nüscht, wenn du mit dem Flixbus fährst und wie geplant ankommst.

Was "Ösi" schrieb, ist also falsch.

! Fahrgastrechte-Frage

VT642, Samstag, 02.06.2018, 19:26 (vor 2850 Tagen) @ VT642
bearbeitet von VT642, Samstag, 02.06.2018, 19:26

Nachdem ich eure vielzähligen Meinungen gehört habe, werde ich meine Fahrkarte kostenfrei erstatten lassen und die gesamte Strecke im Flixbus zurücklegen.

Kompliment an die Bahn, wieder einen Kunden weniger.

Nicht schade drum

Matze86, München, Samstag, 02.06.2018, 19:33 (vor 2850 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Matze86, Samstag, 02.06.2018, 19:34

Kompliment an die Bahn, wieder einen Kunden weniger.

Für mich mehr Platz im Zug.
Und du fährst also nie wieder mit der Bahn?

Nicht schade drum

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 03.06.2018, 09:32 (vor 2850 Tagen) @ Matze86

Kompliment an die Bahn, wieder einen Kunden weniger.


Für mich mehr Platz im Zug.

Ganz meine Einstellung!

Und du fährst also nie wieder mit der Bahn?

Die Leute find ich immer am lustigsten und gleichzeitig interessieren die mich dadurch am wenigsten ;-)

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

! Fahrgastrechte-Frage

mmandl, Samstag, 02.06.2018, 19:34 (vor 2850 Tagen) @ VT642

Meine Auffassung konntest du doch noch gar nicht berücksichtigen.

! Fahrgastrechte-Frage

Frecciarossa, Samstag, 02.06.2018, 19:36 (vor 2850 Tagen) @ VT642

Konsequent. Nur so lernt es die Bahn. Irgendwann vielleicht.

! Fahrgastrechte-Frage

gnampf, Samstag, 02.06.2018, 21:28 (vor 2850 Tagen) @ Frecciarossa

was sollen sie lernen? Erstrecht wo die Bauarbeiten nichtmals von der DB verursacht wurden, sondern im Ausland stattfinden. Die DB also null Einfluß auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe hat. Deswegen soll sie den Flixbus bezahlen? Freiwillig? Dann doch besser auf den Kunden verzichten als die "Konkurrenz" direkt zu zahlen.

Allerdings bezweifel ich das der Flixbus die ursprünglichen oder auch nur die neuen Gesamtfahrzeiten der Bahn schafft. Auf jeden Fall muß man wohl recht leidensfähig sein um solche Strecken freiwillig im Bus zurück zu legen.

Hä?

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 02.06.2018, 23:59 (vor 2850 Tagen) @ gnampf

was sollen sie lernen? Erstrecht wo die Bauarbeiten nichtmals von der DB verursacht wurden, sondern im Ausland stattfinden.

Die Fahrzeitverlängerung entsteht doch zwischen München und Rosenheim und Bayern als Ausland zu bezeichnen ist schon fieß.


Die DB also null Einfluß auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe hat.

Ist DB Netz nicht in Bayern aktiv?

Auf jeden Fall muß man wohl recht leidensfähig sein um solche Strecken freiwillig im Bus zurück zu legen.

Zustimmung

Hä?

gnampf, Sonntag, 03.06.2018, 00:05 (vor 2850 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von gnampf, Sonntag, 03.06.2018, 00:06

Na, da hast du aber nach dem löschen vom ersten Versuch lange gebraucht für einen neuen ;-) Und das wo du es besser beim gelöschten gelassen hättest...

Die Fahrzeitverlängerung entsteht doch zwischen München und Rosenheim und Bayern als Ausland zu bezeichnen ist schon fieß.

Ich erlaube mir da einfach mal den Eingangspost zu zitieren:

Nun ist seit heute im RIS hinterlegt, dass die Strecke zwischen Innsbruck und Brenner wegen Bauarbeiten gesperrt ist.

und jetzt sag mir mal bitte wo da DB Netz oder sonstwas aus Deutschland im Spiel ist?

Ist DB Netz nicht in Bayern aktiv?

Stand das je zur Debatte?

Hä?

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 03.06.2018, 00:29 (vor 2850 Tagen) @ gnampf

Na, da hast du aber nach dem löschen vom ersten Versuch lange gebraucht für einen neuen ;-)

Ja, da war ich beim Rückfahrdatum...

Und das wo du es besser beim gelöschten gelassen hättest...

Weil ich recht habe?

Die Fahrzeitverlängerung entsteht doch zwischen München und Rosenheim und Bayern als Ausland zu bezeichnen ist schon fieß.


Ich erlaube mir da einfach mal den Eingangspost zu zitieren:

Nun ist seit heute im RIS hinterlegt, dass die Strecke zwischen Innsbruck und Brenner wegen Bauarbeiten gesperrt ist.


und jetzt sag mir mal bitte wo da DB Netz oder sonstwas aus Deutschland im Spiel ist?


Es gibt keine Bauarbeiten zwischen Innsbruck und Brenner, sondern zwischen München und Rosenheim. Ich hätte meine Kritik natürlich auch direkt an VT642 richten können.

Ist DB Netz nicht in Bayern aktiv?


Stand das je zur Debatte?

Offensichtlich

Hä?

gnampf, Sonntag, 03.06.2018, 00:41 (vor 2850 Tagen) @ Berlin-Express

Weil ich recht habe?

Leider nicht

Es gibt keine Bauarbeiten zwischen Innsbruck und Brenner, sondern zwischen München und Rosenheim. Ich hätte meine Kritik natürlich auch direkt an VT642 richten können.

Dann wär es gut gewesen das als erstes Mal zu erwähnen, denn das wurde bisher im Thread noch nirgends erwähnt. Wird aber wohl daran liegen das diese Bauarbeiten, sofern sie existieren, nicht das Problem hervorrufen. Bis Innsbruck kann ich auch am 6.8. die Verbindung noch genau wie am kommenden Montag aufrufen, also mit gleicher Ankunftszeit in Innsbruck. Nur wenn ich Brenner oder drüber hinaus als Ziel angebe fällt sie weg. Klingt für mich weiterhin nach einem Problem im Ausland.

Merkwürdig

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 03.06.2018, 01:35 (vor 2850 Tagen) @ gnampf

Ein Problem im Ausland wäre bei der ÖBB-Streckeninfo unter streckeninfo.oebb.at zu finden. Tatsächlich sieht man dort nur die Bauarbeiten in Deutschland, nix zwischen Innsbruck und Brenner...

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Merkwürdig

gnampf, Sonntag, 03.06.2018, 09:15 (vor 2850 Tagen) @ J-C

Dann erklär mir mal einer warum ich bis Innsbruck ohne Verspätung komm, aber ab dort Richtung Brenner sich dann Bauarbeiten in Deutschland auswirken? Laut Auskunft gibt es am 6.8. die S4 von Innsbruck nach Brenner nicht, damit platzt die Verbindung da. Nicht wegen Bauarbeiten in Deutschland.

My fault. Aber es bleibt dabei.

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 03.06.2018, 09:48 (vor 2850 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von J-C, Sonntag, 03.06.2018, 09:51

Tatsächlich gibt es in dem Zeitraum Bauarbeiten, hab für heute geschaut, deswegen :D

Und deswegen verkehrt der Regionalverkehr im SEV... Aber wie man da jetzt 90 Minuten zusätzlich berechnen will, ist mir schleierhaft.

Ach und außerdem werden einige Fernverkehrszüge in dem Zeitraum nicht Innsbruck bedienen können. Ich vermute, die werden über die Güterumgehungsbahn umgeleitet.

Fakt ist jedoch, die Züge brauchen trotz der Bauarbeiten planmäßig nicht länger auf der Strecke. Schau doch dir den Fahrplan an jenem Tag an, upsi, 18 Minuten Aufenthalt in Rosenheim? Reisezeit von 1:05h von München nach Rosenheim? Dabei dauert es sonst nur etwas mehr als eine halbe Stunde. Geschaut, wie es auf der Rückfahrt aussieht, stelle ich fest, dass das ÖBB-Scotty den EC88 nur bis zur Staatsgrenze in Kufstein kennt.

Aber natürlich sind die Bauarbeiten in Österreich an der Geschichte Schuld...

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

My fault. Aber es bleibt dabei.

gnampf, Sonntag, 03.06.2018, 10:07 (vor 2850 Tagen) @ J-C

Aber natürlich sind die Bauarbeiten in Österreich an der Geschichte Schuld...

Nur darum gings mir im dem Abschnitt vom Thread ;-)

Kann natürlich gut sein das später noch alles auseinander fällt, weil die Bauarbeiten in Bayern noch nicht in den Fahrplänen drin sind. Aber noch sind wir nicht so weit.
Und ich kann die Entscheidung von VT642 natürlich auch nicht nachvollziehen, mit der Ersatzverbindung ist er zwar etwa 90 min später am Ziel, fährt aber auch entsprechend später ab und ist insgesamt sogar kürzer unterwegs. Wo Flixbus auf der Gesamtstrecke da eine Alternative ist, der weder rechtzeitig ankommt noch die Fahrzeiten annähernd halte könne, kann ich auch nicht nachvollziehen.

My fault. Aber es bleibt dabei.

J-C, In meiner Welt, Sonntag, 03.06.2018, 10:33 (vor 2850 Tagen) @ gnampf

Das war ironisch gemeint. Klarerweise kommen die Verzögerungen vom deutschen Abschnitt ;-)

Aber du hast eh Recht. Zu denken gibt mir Frecciarossas eher zweifelhafter Umgang mit der Moral...

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

! Fahrgastrechte-Frage

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 02.06.2018, 20:03 (vor 2850 Tagen) @ VT642

Nachdem ich eure vielzähligen Meinungen gehört habe, werde ich meine Fahrkarte kostenfrei erstatten lassen und die gesamte Strecke im Flixbus zurücklegen.

Tatsächlich? Mit der Verbindung "Würzburg ab 05.15, Meran an 17.35 (umsteigen in München: 09.35 an/12.50 ab)" zu 35,98 Euro pro Person?

! Fahrgastrechte-Frage

VT642, Samstag, 02.06.2018, 20:58 (vor 2850 Tagen) @ Co_Tabara-98

Tatsächlich? Mit der Verbindung "Würzburg ab 05.15, Meran an 17.35 (umsteigen in München: 09.35 an/12.50 ab)" zu 35,98 Euro pro Person?

Über 12h Reisezeit und das auch noch ab Würzburg statt Miltenberg? Zum Zeitpunkt der Buchung waren es etwas über 9 ab Miltenberg. Diese Reisedauer inklusive der Umstiege und der Nutzung eines SEV ohne Sitzplatzgarantie ist für mich eine Zumutung.

Vergleich Bahn - Flixbus

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 02.06.2018, 23:41 (vor 2850 Tagen) @ VT642

Tatsächlich? Mit der Verbindung "Würzburg ab 05.15, Meran an 17.35 (umsteigen in München: 09.35 an/12.50 ab)" zu 35,98 Euro pro Person?

Dies ist das aktuelle Angebot von Flixbus für den gleichen Tag frühmorgens. (Alternativ 4 Std. später ab Wertheim bei gleicher Gesamtreisezeit.)

Über 12h Reisezeit und das auch noch ab Würzburg statt Miltenberg? Zum Zeitpunkt der Buchung waren es etwas über 9 ab Miltenberg.

Eben deshalb wunderte ich mich über deine Entscheidung. Die Bahnverbindung mit der Ankunft 16.15 Uhr wäre bei einer Abfahrt um 6.36 in Miltenberg möglich.

Diese Reisedauer inklusive der Umstiege und der Nutzung eines SEV ohne Sitzplatzgarantie ist für mich eine Zumutung.

Welcher SEV?

Hähh ???

Garfield_1905, Sonntag, 03.06.2018, 09:42 (vor 2850 Tagen) @ VT642

Nachdem ich eure vielzähligen Meinungen gehört habe, werde ich meine Fahrkarte kostenfrei erstatten lassen und die gesamte Strecke im Flixbus zurücklegen.

Kompliment an die Bahn, wieder einen Kunden weniger.

Habe ich das richtig verstanden ? Weil Du hier im Forum verschiedene Meinungen gehört hast, fährst Du nie wieder mit der Bahn ? Warum wendest Du Dich mit Deiner Frage nicht gleich an die Stelle der Bahn, die dafür zuständig ist und Dir daher als einzige Stelle eine kompetente Antwort geben kann ?

Was Du dann aus dieser kompetenten Antwort machst, ist ohnehin Deine Sache.

made my day :-))

musicus, Sonntag, 03.06.2018, 10:55 (vor 2850 Tagen) @ Garfield_1905

Habe ich das richtig verstanden ? Weil Du hier im Forum verschiedene Meinungen gehört hast, fährst Du nie wieder mit der Bahn ? Warum wendest Du Dich mit Deiner Frage nicht gleich an die Stelle der Bahn, die dafür zuständig ist und Dir daher als einzige Stelle eine kompetente Antwort geben kann ?

Welche „einzige Stelle“ soll das denn sein???
Die DB, dein Freund und kompetenter Fahrgastrechtsberater - ich lach‘ noch immer...

! Fahrgastrechte-Frage

Gast, Montag, 04.06.2018, 16:14 (vor 2849 Tagen) @ VT642

Dann scheint aber eine frühestmögliche Ankunft nicht so wichtig zu sein, denn mit dem Flixbus kommen Sie, wenn ich das richtig sehe, erst um 17:35, 1 h 50 Minuten später als mit der frühesten Bahn-Ersatzverbindung (ab 5:04,an 15:45) und 1 h 20 Minuten später als mit der "bequemsten" Ersatzverbindung (ab 6:38, an 16:15) an. Außerdem ist die Reisezeit deutlich länger. Wo ist dann der Vorzug der Busverbindung?

! Fahrgastrechte-Antwort

mmandl, Samstag, 02.06.2018, 19:30 (vor 2850 Tagen) @ VT642

Man könnte auch argumentieren, dass die Fahrt mit dem Flixbus eine "Fortsetzung der Fahrt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" ist, da nur diese eine planmäßige Ankunft ermöglicht. Eine Weiterfahrt kann nach Ansicht der Kommission (siehe deren Leitlinien) auch eine Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel sein. In diesem Fall hättest du einen Anspruch gegen die DB, dass diese dir im Voraus die Fahrt mit dem Flixbus ermöglicht. Da die DB die Fahrgastrechteverordnung jedoch sehr resteiktiv auslegt, müsstest du den Anspruch wohl nachträglich über ein Schlichtungsverfahren oder den Rechtsweg durchsetzen.

! Fahrgastrechte-Antwort

gnampf, Samstag, 02.06.2018, 21:23 (vor 2850 Tagen) @ mmandl

Man könnte auch argumentieren, dass die Fahrt mit dem Flixbus eine "Fortsetzung der Fahrt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" ist, da nur diese eine planmäßige Ankunft ermöglicht.

Man könnte auch argumentieren das gestern Freitag war und darum die DB jetzt 200 Euro zahlen muß. Hat wohl etwa die gleichen Chancen, allerdings mehr Wahrheitsgehalt. Die Beförderungsbedingungen von Bus und Bahn sind nichtmals annähernd gleich.

Eine Weiterfahrt kann nach Ansicht der Kommission (siehe deren Leitlinien) auch eine Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel sein.

Ja, sofern das Ziel andernfalls nicht mehr am selben Tag erreicht wird. Wird es aber, nur etwas später.

In diesem Fall hättest du einen Anspruch gegen die DB, dass diese dir im Voraus die Fahrt mit dem Flixbus ermöglicht.

Auf "im voraus" hast du sowieso keinen Anspruch, wie du schon daran erkennen kannst das du bei Fahrkarten PK-C den Aufpreis für IC(E) erstmal vorstrecken und dir dann erstatten lassen darfst. Aber auch mit dem Erstattungsversuch wirst du gegen die Wand laufen.

Da die DB die Fahrgastrechteverordnung jedoch sehr resteiktiv auslegt, müsstest du den Anspruch wohl nachträglich über ein Schlichtungsverfahren oder den Rechtsweg durchsetzen.

und mit beidem dann scheitern.

! Fahrgastrechte-Antwort

mmandl, Samstag, 02.06.2018, 21:47 (vor 2850 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von mmandl, Samstag, 02.06.2018, 21:49

Man könnte auch argumentieren, dass die Fahrt mit dem Flixbus eine "Fortsetzung der Fahrt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" ist, da nur diese eine planmäßige Ankunft ermöglicht.


Man könnte auch argumentieren das gestern Freitag war und darum die DB jetzt 200 Euro zahlen muß. Hat wohl etwa die gleichen Chancen, allerdings mehr Wahrheitsgehalt. Die Beförderungsbedingungen von Bus und Bahn sind nichtmals annähernd gleich.

Eine Weiterfahrt kann nach Ansicht der Kommission (siehe deren Leitlinien) auch eine Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel sein.


Ja, sofern das Ziel andernfalls nicht mehr am selben Tag erreicht wird. Wird es aber, nur etwas später.

Naja, die Leitlinien sprechen wie gesagt eine andere Sprache: "bei Nutzung eines anderen Eisenbahnunternehmens oder Verkehrsträgers für den nicht planmäßig durchgeführten Fahrtabschnitt sollte die Gesamtreisezeit möglichst genau der ursprünglichen Reisedauer entsprechen". Im Rahmen der Weiterfahrt nach Art. 16 kann daher sowohl ein anderes Eisenbahnunternehmen als auch ein anderer Verkehrsträger genutzt werden. Das mit der Erreichbarkeit am gleichen Tag ist eine Frage der Rechte nach der EVO bzw. der Beförderungsbedingungen. Hier geht es aber um die Rechte nach der VO 1371/2007. Die können durch die EVO und die Beförderungsbedingungen nicht eingeschränkt werden

In diesem Fall hättest du einen Anspruch gegen die DB, dass diese dir im Voraus die Fahrt mit dem Flixbus ermöglicht.


Auf "im voraus" hast du sowieso keinen Anspruch, wie du schon daran erkennen kannst das du bei Fahrkarten PK-C den Aufpreis für IC(E) erstmal vorstrecken und dir dann erstatten lassen darfst. Aber auch mit dem Erstattungsversuch wirst du gegen die Wand laufen.


Auch hier verwechselst du die Regelungen nach der EVO bzw. den Beförderungsbedingungen mit jenen nach der VO 1371/2007. Die Vorschrift ist schlicht auf die Sachleistung "Weiterfahrt" gerichtet, ohne Einschränkungen hinsichtlich der Produktklasse, Unternehmen, Verkehrsträger. Oberste Maxime ist immer die Fahrzeit.

! Fahrgastrechte-Antwort

rheinbahn95, Düsseldorf, Samstag, 02.06.2018, 21:58 (vor 2850 Tagen) @ mmandl

Vergleichbare Beförderungsbedingungen schließen den Bus aber aus, denn dieser verkehrt nach grundlegend anderen Beförderungsbedingungen.

! Fahrgastrechte-Antwort

mmandl, Samstag, 02.06.2018, 22:20 (vor 2850 Tagen) @ rheinbahn95

Das sieht die Kommission wie gesagt und zu Recht anders. Maßgeblich ist primär die Gesamtfahrzeit.

! Fahrgastrechte-Antwort

gnampf, Samstag, 02.06.2018, 22:22 (vor 2850 Tagen) @ mmandl

Naja, die Leitlinien sprechen wie gesagt eine andere Sprache: "bei Nutzung eines anderen Eisenbahnunternehmens oder Verkehrsträgers für den nicht planmäßig durchgeführten Fahrtabschnitt sollte die Gesamtreisezeit möglichst genau der ursprünglichen Reisedauer entsprechen". Im Rahmen der Weiterfahrt nach Art. 16 kann daher sowohl ein anderes Eisenbahnunternehmen als auch ein anderer Verkehrsträger genutzt werden. Das mit der Erreichbarkeit am gleichen Tag ist eine Frage der Rechte nach der EVO bzw. der Beförderungsbedingungen. Hier geht es aber um die Rechte nach der VO 1371/2007. Die können durch die EVO und die Beförderungsbedingungen nicht eingeschränkt werden

Die Leitlinien sind keine Gesetze, sondern Empfehlungen zur "Interpretation" der Gesetze. Sie fangen ja schon damit an klarzustellen das im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden müssen wie das Gesetz auszulegen ist. Wenn man sich Punkt 4.3.2 mal so durchliest klingt das ganze auch eher so als ob es sich an das EVU richtet, was dieses also beachten muß wenn es Ersatzverkehre anbietet, weniger danach was dem Kunden für Rechte zustehen. Und es stellt sich selbst direkt als "Larifari" hin, indem es einleitet mit "muss von Fall zu Fall entschieden werden".
Aber gut, vor dem EuGH wirds nicht landen, denn entweder geht dir vorher die Puste aus, oder die DB wird aus Kulanz erstatten weil es keinen Sinn macht weiter zu gehen. Ich vermute jedoch das ersteres passieren wird, denn ob da eine Rechtschutzversicherung lange Deckungszusage geben wird?

Auch hier verwechselst du die Regelungen nach der EVO bzw. den Beförderungsbedingungen mit jenen nach der VO 1371/2007. Die Vorschrift ist schlicht auf die Sachleistung "Weiterfahrt" gerichtet, ohne Einschränkungen hinsichtlich der Produktklasse, Unternehmen, Verkehrsträger. Oberste Maxime ist immer die Fahrzeit.

Ich glaube eher das du die Verordnung mißinterpretierst. Ich sehe da keinerlei Aussage zu anfallenden Kosten oder dem Zeitpunkt wann diese vom wem zu tragen sind. Die Verordung selbst bietet nur Abbruch, Weiterfahrt mit gleicher oder anderer Strecke sofort oder später an. Auch in dem Leitfaden sehe ich nichts dazu. Das von mir gezeigte Beispiel beweist ebenfalls das Gegenteil, auch wenn es aus Kulanz teilweise anders geht. Es hätte aber schon genug Fälle gegeben wo Anwälte und Verbraucherschützer andernfalls die DB/BRD dazu gebracht hätten ihre Beförderungsbedingungen und Gesetze anzupassen.

! Fahrgastrechte-Antwort

mmandl, Samstag, 02.06.2018, 22:39 (vor 2850 Tagen) @ gnampf

Naja, die Leitlinien sprechen wie gesagt eine andere Sprache: "bei Nutzung eines anderen Eisenbahnunternehmens oder Verkehrsträgers für den nicht planmäßig durchgeführten Fahrtabschnitt sollte die Gesamtreisezeit möglichst genau der ursprünglichen Reisedauer entsprechen". Im Rahmen der Weiterfahrt nach Art. 16 kann daher sowohl ein anderes Eisenbahnunternehmen als auch ein anderer Verkehrsträger genutzt werden. Das mit der Erreichbarkeit am gleichen Tag ist eine Frage der Rechte nach der EVO bzw. der Beförderungsbedingungen. Hier geht es aber um die Rechte nach der VO 1371/2007. Die können durch die EVO und die Beförderungsbedingungen nicht eingeschränkt werden


Die Leitlinien sind keine Gesetze, sondern Empfehlungen zur "Interpretation" der Gesetze. Sie fangen ja schon damit an klarzustellen das im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden müssen wie das Gesetz auszulegen ist.

Deshalb hab ich meinen ersten Beitrag ja wie folgt begonnen: "Man könnte argumentieren"

Wenn man sich Punkt 4.3.2 mal so durchliest klingt das ganze auch eher so als ob es sich an das EVU richtet, was dieses also beachten muß wenn es Ersatzverkehre anbietet, weniger danach was dem Kunden für Rechte zustehen.

Nein, denn es geht um die "vergleichbaren BB" i.S.d. Art. 16. Dort ist überhaupt nicht die Rede von irgendwelchen Ersatzverkehren. Es geht allein um die Frage, wann die BB vergleichbar sind, sodass der Fahrgast eine Verbindung nutzen kann bzw. diese dem Fahrgast vom E(V)U anzubieten ist,

Und es stellt sich selbst direkt als "Larifari" hin, indem es einleitet mit "muss von Fall zu Fall entschieden werden".

Das versteht sich von selbst und ergibt sich schon daraus, dass die Gesamtreisezeit maßgeblich ist. Kann diese mit der Bahn über eine andere Streckenführung eingehalten werden, ist ein anderer Verkehrsträger wohl nicht vergleichbar, ist diese erheblich länger, kann ein anderer Verkehrsträger hingegen vergleichbar sein.

Aber gut, vor dem EuGH wirds nicht landen, denn entweder geht dir vorher die Puste aus, oder die DB wird aus Kulanz erstatten weil es keinen Sinn macht weiter zu gehen. Ich vermute jedoch das ersteres passieren wird, denn ob da eine Rechtschutzversicherung lange Deckungszusage geben wird?

Das ist leider so. Aufgrund der geringen Streitwerte gibt es bei der Bahn ja kaum Urteile - ganz anders als bei der vergleichbaren Verordnung für Fluggäste. Dort geht die Rechtsprechung im Übrigen davon aus, dass auch die Nutzung anderer Verkehrsträger einer Beförderung mit dem Flugzeug vergleichbar sein kann.

Ich glaube eher das du die Verordnung mißinterpretierst. Ich sehe da keinerlei Aussage zu anfallenden Kosten oder dem Zeitpunkt wann diese vom wem zu tragen sind. Die Verordung selbst bietet nur Abbruch, Weiterfahrt mit gleicher oder anderer Strecke sofort oder später an. Auch in dem Leitfaden sehe ich nichts dazu. Das von mir gezeigte Beispiel beweist ebenfalls das Gegenteil, auch wenn es aus Kulanz teilweise anders geht.

Naja. Die VO geht davon aus, dass der Fahrgast die Verkehrsmittel, die unter vergleichbaren Bedingungen verkehren einfach so nutzen kann. Dies setzt Voraus, dass die E(V)U deren Nutzbarkeit entweder im Voraus durch Rahmenverträge sichergestellt haben oder im Einzelfall durch den Erwerb einer Fahrkarte ermöglichen. In der Parallel-VO im Flugverkehr wird dies genauso gesehen.

Es hätte aber schon genug Fälle gegeben wo Anwälte und Verbraucherschützer andernfalls die DB/BRD dazu gebracht hätten ihre Beförderungsbedingungen und Gesetze anzupassen.

Das Problem besteht ja a) erst seit wenigen Jahren, d.h. seit Fernbusse in D in größerem Umfang verkehren. Und da diese b) im Großteil der Fälle sicherlich auch langsamer sind als die Bahn, wird sich die Frage, ob auch Busse genutzt werden können, nur in wenigen Einzelfällen stellen.

! Fahrgastrechte-Antwort

gnampf, Samstag, 02.06.2018, 23:02 (vor 2850 Tagen) @ mmandl

Deshalb hab ich meinen ersten Beitrag ja wie folgt begonnen: "Man könnte argumentieren"

und dann so getan als ob der Prozess bereits gewonnen wäre... oder es eigentlich zu gar keinem kommen würde.

Nein, denn es geht um die "vergleichbaren BB" i.S.d. Art. 16. Dort ist überhaupt nicht die Rede von irgendwelchen Ersatzverkehren. Es geht allein um die Frage, wann die BB vergleichbar sind, sodass der Fahrgast eine Verbindung nutzen kann bzw. diese dem Fahrgast vom E(V)U anzubieten ist,

Wie gesagt, für mich liest sich der Erklärungsbereich da ganz anders, wenn ich mir z.B. anschaue wie erklärt wird was im Falle eines downgrades auf die 2. Klasse passieren sollte etc.

Das versteht sich von selbst und ergibt sich schon daraus, dass die Gesamtreisezeit maßgeblich ist. Kann diese mit der Bahn über eine andere Streckenführung eingehalten werden, ist ein anderer Verkehrsträger wohl nicht vergleichbar, ist diese erheblich länger, kann ein anderer Verkehrsträger hingegen vergleichbar sein.

wo siehst du das die Gesamtreisezeit maßgeblich wäre? Und warum wird im gleichen Satz dann "anderes EVU oder Verkehrsträger" erwähnt, wenn plötzlich die Eisenbahn wieder vorrang hat? Dem Leitfaden nach müßte dann sogar ein teurerer "Weg" bezahlt werden, wenn der weniger Abweichung von der Gesamtreisezeit bedeutet als ein billigerer aber schnellerer Weg... und der billigere Weg wäre somit nicht zulässig.

Das ist leider so. Aufgrund der geringen Streitwerte gibt es bei der Bahn ja kaum Urteile - ganz anders als bei der vergleichbaren Verordnung für Fluggäste. Dort geht die Rechtsprechung im Übrigen davon aus, dass auch die Nutzung anderer Verkehrsträger einer Beförderung mit dem Flugzeug vergleichbar sein kann.

komplett andere Situation, beim Flieger gibts auch kein Geld bei höherer Gewalt etc. Da herrschen komplett andere Rechte und Pflichten.

Naja. Die VO geht davon aus, dass der Fahrgast die Verkehrsmittel, die unter vergleichbaren Bedingungen verkehren einfach so nutzen kann. Dies setzt Voraus, dass die E(V)U deren Nutzbarkeit entweder im Voraus durch Rahmenverträge sichergestellt haben oder im Einzelfall durch den Erwerb einer Fahrkarte ermöglichen. In der Parallel-VO im Flugverkehr wird dies genauso gesehen.

Wo steht das in der VO? Ich bin wohl zu blind das zu finden.

Das Problem besteht ja a) erst seit wenigen Jahren, d.h. seit Fernbusse in D in größerem Umfang verkehren. Und da diese b) im Großteil der Fälle sicherlich auch langsamer sind als die Bahn, wird sich die Frage, ob auch Busse genutzt werden können, nur in wenigen Einzelfällen stellen.

Wenige Jahre? Unsere Gerichte mögen langsam sein, aber so langsam nun auch nicht. Das Problem besteht außerdem nicht erst seit den Fernbussen, sondern wie gesagt schon seit es die VO gibt bzw. sie in deutsches Recht umgesetzt wurde, denn seitdem mußt du als PK-C-Inhaber eine neue Fahrkarte für den Fernzug kaufen. Und der Fall wird wohl wesentlich häufig sein als der hier beschriebene Fall in dem ein Fernbus den Anschluß retten könnte (denn ob er es wirklich schafft steht ja noch auf einem anderen Blatt... und was man macht wenn er es nicht schafft).

? Fahrgastrechte-Frage

Gast, Montag, 04.06.2018, 16:07 (vor 2849 Tagen) @ VT642
bearbeitet von Gast, Montag, 04.06.2018, 16:08

Aus den Angaben des Herrn 642 ist - mit sehr viel gutem Willen - zu ersehen, daß er nicht, wie von vielen Antwortenden stillschweigend vorausgesetzt, ab München einen Brenner-EC nutzen wollte, sondern folgende Verbindung:


Miltenberg    ab  5:04 RB
Aschaffenburg an  5:52
              ab  6:24 ICE
München Hbf   an  9:07
              ab  9:43 M
Kufstein      an 10:58
              ab 11:09 RJ
Innsbruck Hbf an 11:44
              ab 11:49 S
Brenner       an 12:28
              ab 12:38 R
Meran         an 14:45

Diese funktioniert wegen SEV auf der S-Bahn Innsbruck-Brenner nicht. Die DB-Reiseauskunft kennt den Ersatzfahrplan nicht und gibt als Alternative eine Verbindung 6:36 Uhr ab Miltenberg, 16:15 an Meran mit Umstieg in Aschaffenburg, München Hbf und Bozen an. Unter Berücksichtigung des Ersatzfahrplans können Sie auch um 5:04 wie geplant bis Innsbruck Hbf fahren und es geht dann wie folgt weiter:


Innsbruck Hbf ab 12:31 Bus
Steinach      an 13:06
              ab 13:11 S
Brenner       an 13:28
              ab 13:38 R
Meran         an 15:45

Das wären dann "nur" 60 statt 90 Minuten voraussichtliche Verspätung.
Wenn Sie ab Innsbruck um 11:55 den Flixbus nach Bozen, Ankunft 13:30, nehmen wollen, sollten Sie bedenken, daß die Umsteigezeit in Innsbruck recht knapp ist...

? Fahrgastrechte-Frage

Gast, Montag, 04.06.2018, 16:21 (vor 2849 Tagen) @ Gast
bearbeitet von Gast, Montag, 04.06.2018, 16:22

Und noch ein Hinweis: Auf der Strecke München-Meran fahren auch www.gatterer-reisen.it und www.suedtirolbus.it , wenn es mit dem Bus sein soll.

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