Frage zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular (Fahrkarten und Angebote)

U_219, Mittwoch, 30.05.2018, 09:26 (vor 2848 Tagen)
bearbeitet von U_219, Mittwoch, 30.05.2018, 09:27

Hallo

ich habe eine Frage zur Bearbeitung des FGR Formulars.

Ich hatte einen Sparpreis Europa (Schweiz) und habe bei der Ankunft 90min Verspätung am Zielort gehabt. Als ich das Formular gestern im Reisezentrum (wo die Fahrkarte auch erworben wurde) abgegeben habe, meinte die Dame am Schalter, dass das Formular nur über das Center in Frankfurt bearbeitet wird.

Warum kann das nicht über den Schalter gelöst werden und wie wird die Gutschrift der 25% erfolgen `

- über den Gesamtpreis des Tickets (179,80€) oder
- nur über den Anteil in Deutschland, weil die Verspätung in Deutschland eingefahren wurde?

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

musicus, Mittwoch, 30.05.2018, 09:33 (vor 2848 Tagen) @ U_219
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 30.05.2018, 09:33

Warum kann das nicht über den Schalter gelöst werden

Internationale Fahrscheine bearbeitet für die DB ausschließlich das neutrale "Servicecenter Fahrgastrechte".

und wie wird die Gutschrift der 25% erfolgen `

So wie auf dem Formular gewünscht: Überweisung oder Gutschein.

- über den Gesamtpreis des Tickets (179,80€)

Über den Gesamtpreis.

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

Markus-P, Mittwoch, 30.05.2018, 09:50 (vor 2848 Tagen) @ musicus

Warum kann das nicht über den Schalter gelöst werden

Internationale Fahrscheine bearbeitet für die DB ausschließlich das neutrale "Servicecenter Fahrgastrechte".

Warum neutral? Kundenfreundlich ist was anderes. Das Geld für die Fahrkarte konnte die DB auch einstreichen. Oder dient das ganze Abwehr, damit weniger Anträge eingereicht werden?

--
Semper fi!

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

JanZ, HB, Mittwoch, 30.05.2018, 10:04 (vor 2848 Tagen) @ Markus-P

Warum kann das nicht über den Schalter gelöst werden

Internationale Fahrscheine bearbeitet für die DB ausschließlich das neutrale "Servicecenter Fahrgastrechte".


Warum neutral? Kundenfreundlich ist was anderes. Das Geld für die Fahrkarte konnte die DB auch einstreichen. Oder dient das ganze Abwehr, damit weniger Anträge eingereicht werden?

Warum sollte man es gerade bei internationalen Fahrkarten, die vermutlich nur einen geringen Teil der FGR-Fälle ausmachen, absichtlich kompliziert machen? Ansonsten halte ich es mit Hanlons Rasiermesser: https://de.wikipedia.org/wiki/Hanlon%E2%80%99s_Razor

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

Markus-P, Mittwoch, 30.05.2018, 10:14 (vor 2848 Tagen) @ JanZ


Warum sollte man es gerade bei internationalen Fahrkarten, die vermutlich nur einen geringen Teil der FGR-Fälle ausmachen, absichtlich kompliziert machen? Ansonsten halte ich es mit Hanlons Rasiermesser: https://de.wikipedia.org/wiki/Hanlon%E2%80%99s_Razor

Hi, das mit dem Rasiermesser ist gut.
Einfacher für den Kunden ist schon, wenn man das Geld direkt mitnehmen kann. Antrag ausfüllen und wegschicken, machen weniger. Na, egal versorge ich das Fahrgastrechte Center mit Arbeit.

--
Semper fi!

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

musicus, Mittwoch, 30.05.2018, 10:13 (vor 2848 Tagen) @ Markus-P
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 30.05.2018, 10:14

Warum neutral?

Ist es das nicht? Die DB schrieb mir dereinst, es sei unabhängig.

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

Markus-P, Mittwoch, 30.05.2018, 10:16 (vor 2848 Tagen) @ musicus

Warum neutral?

Ist es das nicht? Die DB schrieb mir dereinst, es sei unabhängig.

Mir erzählte die DB am Telefon, es würde durch sie für alle Bahnen in Deutschland betrieben, da die DB der größte Anbieter wäre.

--
Semper fi!

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

musicus, Mittwoch, 30.05.2018, 10:18 (vor 2848 Tagen) @ Markus-P
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 30.05.2018, 10:18

Ist es das nicht? Die DB schrieb mir dereinst, es sei unabhängig.

Mir erzählte die DB am Telefon, es würde durch sie für alle Bahnen in Deutschland betrieben, da die DB der größte Anbieter wäre.

Beide Auskünfte widersprechen einander.

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

Markus-P, Mittwoch, 30.05.2018, 10:29 (vor 2848 Tagen) @ musicus

Ist es das nicht? Die DB schrieb mir dereinst, es sei unabhängig.

Mir erzählte die DB am Telefon, es würde durch sie für alle Bahnen in Deutschland betrieben, da die DB der größte Anbieter wäre.

Beide Auskünfte widersprechen einander.

Das ist richtig!
Könnte auch im Bereich Datenschutz spannend werden. Wenn man nicht erkennt welches Unternehmen die Daten speichert.

--
Semper fi!

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 30.05.2018, 12:07 (vor 2847 Tagen) @ Markus-P

Warum neutral?

Ist es das nicht? Die DB schrieb mir dereinst, es sei unabhängig.


Mir erzählte die DB am Telefon, es würde durch sie für alle Bahnen in Deutschland betrieben, da die DB der größte Anbieter wäre.

Das SC FGR wird durch DB Dialog im Auftrag des TBNE betrieben, die Wahrheit liegt also in der Mitte.

--
Weg mit dem 4744!

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

musicus, Mittwoch, 30.05.2018, 12:23 (vor 2847 Tagen) @ JeDi

Die DB schrieb mir dereinst, es sei unabhängig.

Mir erzählte die DB am Telefon, es würde durch sie für alle Bahnen in Deutschland betrieben, da die DB der größte Anbieter wäre.

Das SC FGR wird durch DB Dialog im Auftrag des TBNE betrieben, die Wahrheit liegt also in der Mitte.

Ergo ist das "Servicecenter Fahrgastrechte" nicht unabhängig. Wie praktisch.

Antwort zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

Markus-P, Mittwoch, 30.05.2018, 14:44 (vor 2847 Tagen) @ musicus

Die DB schrieb mir dereinst, es sei unabhängig.

Mir erzählte die DB am Telefon, es würde durch sie für alle Bahnen in Deutschland betrieben, da die DB der größte Anbieter wäre.

Das SC FGR wird durch DB Dialog im Auftrag des TBNE betrieben, die Wahrheit liegt also in der Mitte.

Ergo ist das "Servicecenter Fahrgastrechte" nicht unabhängig. Wie praktisch.

Ja, aber wenn es gar nicht will, gibt es ja noch die Schlichtungsstelle beim Eisenbahn Bundesamt.

--
Semper fi!

nomen est omen - wer die Bundesbehörde hat, hat Recht

musicus, Mittwoch, 30.05.2018, 19:59 (vor 2847 Tagen) @ Markus-P
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 30.05.2018, 20:04

Ergo ist das "Servicecenter Fahrgastrechte" nicht unabhängig. Wie praktisch.

Ja, aber wenn es gar nicht will, gibt es ja noch die Schlichtungsstelle beim Eisenbahn Bundesamt.

Die Stelle heißt "Durchsetzungsstelle" (analog zu "Servicecenter") und setzt die Position der DB durch. Bringt u.U. also auch nix - im Fall "Xavier" bei mir folgendermaßen (Kurzfassung, chronologisch) verlaufen:

  • [Mitte Oktober] Antrag, Fahrscheine, Belege etc. eingereicht
  • 7 Wochen Funkstille
  • SC FGR schickt 3 Bescheide, erkennt Ansprüche nur z.T. an und erstattet demzufolge zu wenig
  • Beim SC FGR reklamiert
  • SC FGR schickt weitere 3 Bescheide, erkennt Ansprüche nur z.T. an, erstattet etwas nach, in Summe aber noch immer zu wenig
  • Beim SC FGR reklamiert
  • [mittlerweile ist es Januar geworden] Beim EBA angezeigt
  • [gleichzeitig] Bei der söp um Schlichtung gebeten
  • EBA meint, so ganz sauber sähe das nicht aus, will Stellungnahme der DB einholen
  • söp-Juristen meinen, ich sei im Recht, errechnen zwar abweichende Beträge, dennoch seien seitens DB noch Erstattungen offen; Schlichtungsvorschlag: Erstattung des Betrags nach Berechnung der söp
  • [wir haben Mitte April, der Osterhase war längst da und die Kirschblüte kündigt sich langsam an...] SC FGR meint alle 6 Bescheide seien nichtig, weil fehlerhaft, mein Anspruch sei 0
  • EBA verkündet frohe Kunde, ein berittener Herold sei vorbeigaloppiert, die Antwort von der DB läge nun vor [man hat allerdings erkennbar wenig Aufwand betrieben, das Schreiben des SC FGR in eigene Worte zu fassen]:
    alle 6 Bescheide seien nichtig, weil fehlerhaft, mein Anspruch sei 0
  • söp hat traurige Neuigkeiten: DB an Schlichtung nicht interessiert
  • Beim SC FGR reklamiert
  • Beim EBA um Stellungnahme zur plötzlichen Volte, dass nun sechs Bescheide über Nacht nichtig sein sollen, gebeten
  • SC FGR antwortet: Das Thema ist durch, wir stehen für Auskünfte nicht zur Verfügung
  • EBA antwortet: Das jüngste Schreiben des SC FGR hat immer Gültigkeit, weil es das jüngste ist. Alles andere mache man mit der DB schon aus und müsse mich nicht interessieren.

...es heißt ja schließlich nicht Fahrgast-Bundesamt.

Euch allen da draußen noch viel Spaß beim Einreichen von Erstattungen.

Die Bundesbehörde hat immer Recht...,

heinz11, Mittwoch, 30.05.2018, 20:16 (vor 2847 Tagen) @ musicus

denn


...es heißt ja schließlich nicht Fahrgast-Bundesamt.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Bitte halte uns auf dem Laufenden!

sibiminus, Mittwoch, 30.05.2018, 22:26 (vor 2847 Tagen) @ musicus

Wenn du schon die söp auf deiner Seite hast, stehen die Chancen doch für dich sehr gut einen entsprechenden Prozess zu gewinnen! Das ist doch für dich die Möglichkeit, diese fürchterliche Rechtsbeugung durch SC FGR und EBA zu beenden.

Oder ist das zuständige Gericht vielleicht doch Teil des Systems und verurteilt dich noch zu Rückzahlung, weil dein Anspruch 0 ist? Man weiß es nicht.

nomen est omen - wer die Bundesbehörde hat, hat Recht

JumpUp, Donnerstag, 31.05.2018, 10:20 (vor 2847 Tagen) @ musicus

Ergo ist das "Servicecenter Fahrgastrechte" nicht unabhängig. Wie praktisch.

Ja, aber wenn es gar nicht will, gibt es ja noch die Schlichtungsstelle beim Eisenbahn Bundesamt.


Die Stelle heißt "Durchsetzungsstelle" (analog zu "Servicecenter") und setzt die Position der DB durch. Bringt u.U. also auch nix - im Fall "Xavier" bei mir folgendermaßen (Kurzfassung, chronologisch) verlaufen:

  • [Mitte Oktober] Antrag, Fahrscheine, Belege etc. eingereicht
  • 7 Wochen Funkstille
  • SC FGR schickt 3 Bescheide, erkennt Ansprüche nur z.T. an und erstattet demzufolge zu wenig
  • Beim SC FGR reklamiert
  • SC FGR schickt weitere 3 Bescheide, erkennt Ansprüche nur z.T. an, erstattet etwas nach, in Summe aber noch immer zu wenig
  • Beim SC FGR reklamiert
  • [mittlerweile ist es Januar geworden] Beim EBA angezeigt
  • [gleichzeitig] Bei der söp um Schlichtung gebeten
  • EBA meint, so ganz sauber sähe das nicht aus, will Stellungnahme der DB einholen
  • söp-Juristen meinen, ich sei im Recht, errechnen zwar abweichende Beträge, dennoch seien seitens DB noch Erstattungen offen; Schlichtungsvorschlag: Erstattung des Betrags nach Berechnung der söp
  • [wir haben Mitte April, der Osterhase war längst da und die Kirschblüte kündigt sich langsam an...] SC FGR meint alle 6 Bescheide seien nichtig, weil fehlerhaft, mein Anspruch sei 0
  • EBA verkündet frohe Kunde, ein berittener Herold sei vorbeigaloppiert, die Antwort von der DB läge nun vor [man hat allerdings erkennbar wenig Aufwand betrieben, das Schreiben des SC FGR in eigene Worte zu fassen]:
    alle 6 Bescheide seien nichtig, weil fehlerhaft, mein Anspruch sei 0
  • söp hat traurige Neuigkeiten: DB an Schlichtung nicht interessiert
  • Beim SC FGR reklamiert
  • Beim EBA um Stellungnahme zur plötzlichen Volte, dass nun sechs Bescheide über Nacht nichtig sein sollen, gebeten
  • SC FGR antwortet: Das Thema ist durch, wir stehen für Auskünfte nicht zur Verfügung
  • EBA antwortet: Das jüngste Schreiben des SC FGR hat immer Gültigkeit, weil es das jüngste ist. Alles andere mache man mit der DB schon aus und müsse mich nicht interessieren.

...es heißt ja schließlich nicht Fahrgast-Bundesamt.

Euch allen da draußen noch viel Spaß beim Einreichen von Erstattungen.

Wenn die sechs Bescheide ungültig sind - musstest Du dann das bislang erstattete (es gab ja zwei Erstattungen) zurückzahlen?

Wenn alle sechs Bescheide ungültig sind, gab es dann nicht drei neue Bescheide? Oder wurden die drei Anträge nun vollständig zurückgewiesen / abgelehnt?

nomen est omen - wer die Bundesbehörde hat, hat Recht

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 10:52 (vor 2847 Tagen) @ JumpUp

Wenn die sechs Bescheide ungültig sind...

Sind sie das?

Wenn alle sechs Bescheide ungültig sind, gab es dann nicht drei neue Bescheide?

Nein.

Oder wurden die drei Anträge

Es war ein Antrag.

nun vollständig zurückgewiesen / abgelehnt?

Steht bereits da: die eingereichten Ansprüche seien nun (also ein halbes Jahr später) plötzlich nichtig.

Nachfrage: Warum ging es genau?

JumpUp, Donnerstag, 31.05.2018, 10:22 (vor 2847 Tagen) @ musicus

Ging es um zu erstattende (weil nicht genutzte) Fahrkarten oder um Hotel/ Taxi oder um Entschädigung wegen Verspätung (25 oder 50 %)

Nachfrage: Warum ging es genau?

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 10:47 (vor 2847 Tagen) @ JumpUp

Ging es um zu erstattende (weil nicht genutzte) Fahrkarten oder um Hotel/ Taxi oder um Entschädigung wegen Verspätung (25 oder 50 %)

Ich kann und will hier nicht allzusehr ins Detail gehen, es sind mir nicht wohl gesonnene Bahnmitarbeiter unter den Foristen und auch sonst weiß man nicht, wer in einem uneingeschränkt öffentlichen Bereich des www so seine Informationen gewinnt.
Kurz: es war eine Kombination der von dir skizzierten Anwendungsfälle.

Nachfrage: Warum ging es genau?

Frecciarossa, Donnerstag, 31.05.2018, 11:01 (vor 2846 Tagen) @ musicus

Wenn drei beteiligte Parteien zu einem von Deiner Berechnung abweichenden Ergebnis kommen, weshalb bist Du Dir Deiner Sache dann so sicher? Die Diskussionen hier im Forum zeigen ja immer wieder, dass in manchen Punkten durchaus ein gewisser Interpretationsspielraum besteht, der nicht zwangsläufig zu Gunsten des Fahrgastes entschieden werden muss.

Davon abgesehen finde ich, dass Du einen groben Fehler gemacht hast, als Du Dich gleichzeitig an EBA und Schlichtungsstelle gewandt hast. Damit verdirbt man sich sämtliche Sympathien, die Beteiligten kommen sich doch da verschaukelt vor.

Nachfrage: Warum ging es genau?

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 11:41 (vor 2846 Tagen) @ Frecciarossa

Wenn drei beteiligte Parteien zu einem von Deiner Berechnung abweichenden Ergebnis kommen,

Es sind zwei. Das EBA hat recht offensichtlich die DB-Position übernommen. Sogar ein erkennbarer Fehler wurde ungeprüft (da hätte man ja die vorliegenden Bescheide auch noch lesen müssen...) vom EBA repliziert.

weshalb bist Du Dir Deiner Sache dann so sicher?
Die Diskussionen hier im Forum zeigen ja immer wieder, dass in manchen Punkten durchaus ein gewisser Interpretationsspielraum besteht, der nicht zwangsläufig zu Gunsten des Fahrgastes entschieden werden muss.

Dass spezialisierte und unabhängige Volljuristen (söp) im Tenor ihrer Schlichtungsempfehlung meine Position grundsätzlich stützen, ist in meinen Augen ein sehr großer Erfolg. Abgesehen davon hat auch das SC FGR meinen Anträgen in der Sache stattgegeben, da man auf Basis der BB / FGR / VO (EG) 1371/2007 Ansprüche meinerseits gegeben sah (allein die konkreten Beträge haben halt nicht gepasst). Die „unsichtbare dritte Partei“ ist hier das SC FGR, das seine Rechtsauffassung etliche Monate nach Anerkennung der Ansprüche eigenmächtig ins Gegenteil abändert. Eine DB-Tochtertochtertochtergesellschaft überprüft, revidiert und kassiert Fahrgastrechtsfälle, sichert gleich auch noch die Qualität der eigenen Arbeit und legt Ergebnisse von Zeit zu Zeit dem EBA zur Kenntinshame vor. Einen anderen Eindruck kann ich im konkreten Fall überhaupt nicht gewinnen.

Davon abgesehen finde ich, dass Du einen groben Fehler gemacht hast, als Du Dich gleichzeitig an EBA und Schlichtungsstelle gewandt hast.

Kann sein. Ich hatte allerdings meine Gründe für dieses Vorgehen. Hätte ich die söp auslassen sollen?

Damit verdirbt man sich sämtliche Sympathien

In den Bereichen infolge von Schlechtleistung erlittener Vermögensschäden sowie der Rechtewahrnehmung und -durchsetzung geht es kaum um Sympathiewerte. Erst recht nicht, wenn mit der Eskalationsstufe söp bereits eine notifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsinstanz angerufen wird, die ja einer Gerichtsverhandlung noch vorgreifen soll.

die Beteiligten kommen sich doch da verschaukelt vor.

Nein, nein - nicht alle. Der Kunde ganz bestimmt nicht.

Nachfrage: Warum ging es genau?

Frecciarossa, Donnerstag, 31.05.2018, 12:04 (vor 2846 Tagen) @ musicus

Davon abgesehen finde ich, dass Du einen groben Fehler gemacht hast, als Du Dich gleichzeitig an EBA und Schlichtungsstelle gewandt hast.

Kann sein. Ich hatte allerdings meine Gründe für dieses Vorgehen. Hätte ich die söp auslassen sollen?

Wenn ich Schlichter wäre und eine Partei parallel zur Schlichtung den Rechtsweg beschritte, würde ich jedenfalls die Schlichtung sofort beenden. Und auf die anderen Beteiligten hat so ein Verhalten natürlich auch eine Wirkung.

Nachfrage: Warum ging es genau?

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 12:19 (vor 2846 Tagen) @ Frecciarossa

Wenn ich Schlichter wäre und eine Partei parallel zur Schlichtung den Rechtsweg beschritte, würde ich jedenfalls die Schlichtung sofort beenden.

Das ist zwar ein völlig neuer Aspekt, den du hier einbringst, soweit aber korrekt. Der Rechtsweg wurde nicht beschritten. Der söp wurde während des Schlichtungsverfahrens Korrespondenz mit dem EBA in Kopie weitergeleitet.

Und auf die anderen Beteiligten hat so ein Verhalten natürlich auch eine Wirkung.

Obskur. „Andere Beteiligte“ - wer soll das noch sein? „So ein Verhalten“ - welches? „Eine Wirkung“ - und zwar...?

Nachfrage: Warum ging es genau?

Frecciarossa, Donnerstag, 31.05.2018, 12:51 (vor 2846 Tagen) @ musicus

Wenn ich Schlichter wäre und eine Partei parallel zur Schlichtung den Rechtsweg beschritte, würde ich jedenfalls die Schlichtung sofort beenden.

Das ist zwar ein völlig neuer Aspekt, den du hier einbringst, soweit aber korrekt. Der Rechtsweg wurde nicht beschritten. Der söp wurde während des Schlichtungsverfahrens Korrespondenz mit dem EBA in Kopie weitergeleitet.

Es bleibt schlechter Stil, aber immerhin besser als es zu verheimlichen. Als SÖP hätte ich die Schlichtung an der Stelle abgebrochen.

Und auf die anderen Beteiligten hat so ein Verhalten natürlich auch eine Wirkung.

Obskur. „Andere Beteiligte“ - wer soll das noch sein? „So ein Verhalten“ - welches? „Eine Wirkung“ - und zwar...?

Du hast schon verstanden. Es geht um Minuspunkte, die man auch abseits der Sachebene bei EBA und SC sammeln kann. Da arbeiten auch nur Menschen.

Nachfrage: Warum ging es genau?

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 13:02 (vor 2846 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 13:07

Es bleibt schlechter Stil

Sehe ich nicht so - zumal ich auch keine alternative Verfahrensweise wüsste.

Als SÖP hätte ich die Schlichtung an der Stelle abgebrochen.

Was tut das zur Sache? Du bist nicht die söp. Dort war man um Streitbeilegung bemüht.

Du hast schon verstanden.

Nein, nicht wirklich.

Es geht um Minuspunkte, die man auch abseits der Sachebene bei EBA und SC sammeln kann.

So wie in China?? Scheinbar müsste man sich auch hier den faktischen Machtverhältnissen anpassen um nicht in Ungnade zu fallen.

Da arbeiten auch nur Menschen.

Ziemlich unprofessionell, wiederholte Hinweise auf (teils offensichtliche) Inkonsistenzen oder Fehler in Bescheiden unmittelbar persönlich zu nehmen.

Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden

U_219, Donnerstag, 31.05.2018, 13:06 (vor 2846 Tagen) @ Frecciarossa

Wenn ich Schlichter wäre und eine Partei parallel zur Schlichtung den Rechtsweg beschritte, würde ich jedenfalls die Schlichtung sofort beenden.

Das ist zwar ein völlig neuer Aspekt, den du hier einbringst, soweit aber korrekt. Der Rechtsweg wurde nicht beschritten. Der söp wurde während des Schlichtungsverfahrens Korrespondenz mit dem EBA in Kopie weitergeleitet.

Es bleibt schlechter Stil, aber immerhin besser als es zu verheimlichen. Als SÖP hätte ich die Schlichtung an der Stelle abgebrochen.

Jedem steht es frei sich auch zu/in einem bestimmten Verfahren Information und Handlungsempfehlungen zu holen. Es kann doch keiner an einen Abschluss eines Verfahrens gebunden sein.

Und auf die anderen Beteiligten hat so ein Verhalten natürlich auch eine Wirkung.

Obskur. „Andere Beteiligte“ - wer soll das noch sein? „So ein Verhalten“ - welches? „Eine Wirkung“ - und zwar...?

Du hast schon verstanden. Es geht um Minuspunkte, die man auch abseits der Sachebene bei EBA und SC sammeln kann. Da arbeiten auch nur Menschen.

Ja da arbeiten auch nur Menschen - soweit ohne Beanstandungen. Aber die EU Richtlinien zur Bearbeitung von FGR sind doch sicher eindeutig formuliert und festgehalten. Keinem darf eine Aktion zum Nachteil ausgelegt werden, nur weil man sich wie oben schon erwähnt Handlungsempfehlungen an anderer Stelle holt. Wo steht das sowas untersagt ist?

Wird es das? Wenig zielführende Spekulation.

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 13:16 (vor 2846 Tagen) @ U_219

- kein Text -

Wird es das? Wenig zielführende Spekulation.

U_219, Donnerstag, 31.05.2018, 13:24 (vor 2846 Tagen) @ musicus

Ich bezog mich darauf, dass verschieden Ansätze zu einer Lösung an einer bestimmten Stelle "Minuspunkte" bringen. Daher mein Einwurf, dass das nicht zum Nachteil sprich Minuspunkten in Hinsicht auf Ablehnung oder negative Auslegung von Aspekten gelten darf.

Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden

Frecciarossa, Donnerstag, 31.05.2018, 13:19 (vor 2846 Tagen) @ U_219

Ja da arbeiten auch nur Menschen - soweit ohne Beanstandungen. Aber die EU Richtlinien zur Bearbeitung von FGR sind doch sicher eindeutig formuliert und festgehalten.

Die Fahrgastrechte lassen in mancherlei Hinsicht einen gewissen Interpretationsspielraum und bei komplexeren Sachverhalten – und um einen solchen scheint es sich ja zu handeln – kann es da schon zu unterschiedlichen Bewertungen kommen.

Keinem darf eine Aktion zum Nachteil ausgelegt werden, nur weil man sich wie oben schon erwähnt Handlungsempfehlungen an anderer Stelle holt. Wo steht das sowas untersagt ist?

Parallel zu einer Schlichtung ein weiteres Verfahren zu betreiben ist ein No-Go. Das steht nirgendwo, das weiß man.

Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden

U_219, Donnerstag, 31.05.2018, 13:22 (vor 2846 Tagen) @ Frecciarossa

Keinem darf eine Aktion zum Nachteil ausgelegt werden, nur weil man sich wie oben schon erwähnt Handlungsempfehlungen an anderer Stelle holt. Wo steht das sowas untersagt ist?

Parallel zu einer Schlichtung ein weiteres Verfahren zu betreiben ist ein No-Go. Das steht nirgendwo, das weiß man.

Was ist falsch daran, sich Informationen und ggf Tipps für eine Argumentationshilfe zu holen? Du legst hier Standards an, die so nicht gelten.

Und wenn sich eine Sache lange hinzieht, dann kann es niemals ein NoGo sein, sich mehrere Optionen offen zu halten. So sehe ich das.

Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden

Frecciarossa, Donnerstag, 31.05.2018, 14:11 (vor 2846 Tagen) @ U_219

Du verkennst den Charakter einer Schlichtung. Bei einer Schlichtung müssen beide Parteien ein gewisses Commitment einbringen, den Schlichterspruch am Ende auch zu akzeptieren. Dass man einseitig das Schlichtungsergebnis ablehnt, sollte dabei eine Ausnahme in Extremfällen sein. Eine Schlichtung als Option oder bloße Informationsgewinnung zu sehen, ist jedenfalls abwegig.

Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 14:16 (vor 2846 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 14:18

Bei einer Schlichtung müssen beide Parteien ein gewisses Commitment einbringen, den Schlichterspruch am Ende auch zu akzeptieren.

Habe ich nicht vermissen lassen - sonst wäre die Anstrengung des Verfahrens ohnehin völlig sinnlos, schließlich ging die Initiative von mir aus. Abgesehen davon sind Schlichtungsempfehlungen der söp sowieso nicht bindend.

Dass man einseitig das Schlichtungsergebnis ablehnt, sollte dabei eine Ausnahme in Extremfällen sein.

So geschehen durch Ablehnung der DB.

Eine Schlichtung als Option oder bloße Informationsgewinnung zu sehen, ist jedenfalls abwegig.

War auch nicht meine Absicht.

Es darf aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 13:43 (vor 2846 Tagen) @ Frecciarossa
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 13:45

Parallel zu einer Schlichtung ein weiteres Verfahren zu betreiben ist ein No-Go. Das steht nirgendwo, das weiß man.

Nein. (zumal beide Verfahren verschiedene Ziele verfolgten)
Aber fürs nächste Mal dann: Erst söp-Verfahren, im Anschluss EBA-Verfahren.

Die Wirkung ...

Blaschke, Donnerstag, 31.05.2018, 18:53 (vor 2846 Tagen) @ musicus

Hallohallo.

„Eine Wirkung“ - und zwar...?

Rückenschmerzen!


Schöne Grüße von jörg

Nachfrage: Warum ging es genau?

sibiminus, Donnerstag, 31.05.2018, 11:22 (vor 2846 Tagen) @ musicus
bearbeitet von sibiminus, Donnerstag, 31.05.2018, 11:24

Ging es um zu erstattende (weil nicht genutzte) Fahrkarten oder um Hotel/ Taxi oder um Entschädigung wegen Verspätung (25 oder 50 %)


Ich kann und will hier nicht allzusehr ins Detail gehen,

man könnte zum Schluss kommen dein Anspruch ist 0.

FTFY.

Nachfrage: Warum ging es genau?

Berlin-Express, nähe BPHD, Donnerstag, 31.05.2018, 11:30 (vor 2846 Tagen) @ sibiminus

Ging es um zu erstattende (weil nicht genutzte) Fahrkarten oder um Hotel/ Taxi oder um Entschädigung wegen Verspätung (25 oder 50 %)


Ich kann und will hier nicht allzusehr ins Detail gehen,

man könnte zum Schluss kommen dein Anspruch ist 0.

Eher unwahrscheinlich, zumindest söp hatte ja irgendwas über 0 ausgerechnet und SCF bei erster und zweiter Bearbeitung ebenfalls. Solange wir keine Details kennen, bringt das natürlich auch nicht weiter.

Nachfrage: Warum ging es genau?

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 11:57 (vor 2846 Tagen) @ Berlin-Express

Ich kann und will hier nicht allzusehr ins Detail gehen, es sind mir nicht wohl gesonnene Bahnmitarbeiter unter den Foristen und auch sonst weiß man nicht, wer in einem uneingeschränkt öffentlichen Bereich des www so seine Informationen gewinnt.

man könnte zum Schluss kommen dein Anspruch ist 0.

Eher unwahrscheinlich, zumindest söp hatte ja irgendwas über 0 ausgerechnet und SCF bei erster und zweiter Bearbeitung ebenfalls.

So ist es.

Solange wir keine Details kennen, bringt das natürlich auch nicht weiter.

Weiter wohin?

Nachfrage: Warum ging es genau?

sibiminus, Donnerstag, 31.05.2018, 11:58 (vor 2846 Tagen) @ Berlin-Express

Solange wir keine Details kennen, bringt das natürlich auch nicht weiter.

Und eben deswegen, allen Zynismus beiseite, habe ich musicus ja mehrfach dazu geraten, dagegen zu prozessieren. Wenn das SC FGR tatsächlich mutwillig systematisch Falschentscheidungen trifft wie von ihm öfters insinuiert (ich glaube es zwar nicht, gebe ihm aber für seinen Fall "benefit of the doubt") muss das beendet werden. Und wie sonst, wenn nicht so? Alternativ, das fällt mir gerade ein, hat doch mal jemand im Alleingang einen vollstreckbaren Titel gegen die NEB erwirkt, weil die eine Fahrradkarte nicht erstattet haben (im SEV war keine Fahrradmitnahme möglich). https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?003,8327017

Ob das hier anwendbar wäre, wäre vielleicht auch einen Versuch wert auszuprobieren, wobei bei der Variante nur der Einzelfall geprüft werden würde.

Nachfrage: Warum ging es genau?

musicus, Donnerstag, 31.05.2018, 12:07 (vor 2846 Tagen) @ sibiminus

Wenn das SC FGR tatsächlich mutwillig systematisch Falschentscheidungen trifft wie von ihm öfters insinuiert

„Öfters“? Wann?
„Systematisch“? An welcher Stelle?
„Mutwillig“? Glaube ich persönlich nicht. Die Bearbeitung kommt mir eher - aus welchen Gründen auch immer - schlampig vor.

Und wie sonst, wenn nicht so?

Lass das den/die Betroffenen entscheiden! Angesichts der Ansammlung von Unterstellungen in deinen Beiträgen, tendiere ich dazu, von deiner Meinung Abstand zu nehmen.

Nachfrage: Warum ging es genau?

sibiminus, Donnerstag, 31.05.2018, 14:25 (vor 2846 Tagen) @ musicus

Lass das den/die Betroffenen entscheiden!

Ich lass dich doch entscheiden. Wie will ich dir auch Vorschriften machen? Bin halt nur sehr am Ausgang interessiert.

Angesichts der Ansammlung von Unterstellungen in deinen Beiträgen, tendiere ich dazu, von deiner Meinung Abstand zu nehmen.

Gleichfalls.

Danke

U_219, Mittwoch, 30.05.2018, 10:08 (vor 2848 Tagen) @ musicus

- kein Text -

Frage zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

VT642, Mittwoch, 30.05.2018, 11:58 (vor 2847 Tagen) @ U_219

Können überhaupt irgendwelche Entschädigungen am Schalter abgewickelt werden?

Frage zur Abwicklung der Bearbeitung FGR Formular

bahnfahrerofr., Mittwoch, 30.05.2018, 12:04 (vor 2847 Tagen) @ VT642

Ja, bei normalen Inlandsfahrkarten geht das, wenn eine Bestätigung vorhanden ist/im System nachvollziehbar ist und es sich um eine normale Verspätungsentschädigung handelt (keine sonstigen Kosten geltend gemacht)

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JanZ, HB, Mittwoch, 30.05.2018, 12:19 (vor 2847 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ja, bei normalen Inlandsfahrkarten geht das, wenn eine Bestätigung vorhanden ist/im System nachvollziehbar ist und es sich um eine normale Verspätungsentschädigung handelt (keine sonstigen Kosten geltend gemacht)

Und wenn man das Original der Fahrkarte einreicht (Online-Tickets gehen demzufolge gar nicht).

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Carsten-BI, Mittwoch, 30.05.2018, 13:50 (vor 2847 Tagen) @ JanZ

Ja, bei normalen Inlandsfahrkarten geht das, wenn eine Bestätigung vorhanden ist/im System nachvollziehbar ist und es sich um eine normale Verspätungsentschädigung handelt (keine sonstigen Kosten geltend gemacht)


Und wenn man das Original der Fahrkarte einreicht (Online-Tickets gehen demzufolge gar nicht).

Ganz wichtig: Dieses „Original“ muss auch entwertet, also abgestempelt, sein! Wenn der Zugbegleiter wg. „Zu viel Arbeit“ (voller Zug, zig Anfragen wie man weiter kommt und alle wollen ein FGR-Formular) sich den Zangenabdruck schenkt und nur die Gültigkeit des Tickets checkt, hat man am Schalter verloren und muss sich wieder ans SC FGR wenden.

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JanZ, HB, Mittwoch, 30.05.2018, 14:12 (vor 2847 Tagen) @ Carsten-BI

Ja, bei normalen Inlandsfahrkarten geht das, wenn eine Bestätigung vorhanden ist/im System nachvollziehbar ist und es sich um eine normale Verspätungsentschädigung handelt (keine sonstigen Kosten geltend gemacht)


Und wenn man das Original der Fahrkarte einreicht (Online-Tickets gehen demzufolge gar nicht).


Ganz wichtig: Dieses „Original“ muss auch entwertet, also abgestempelt, sein! Wenn der Zugbegleiter wg. „Zu viel Arbeit“ (voller Zug, zig Anfragen wie man weiter kommt und alle wollen ein FGR-Formular) sich den Zangenabdruck schenkt und nur die Gültigkeit des Tickets checkt, hat man am Schalter verloren und muss sich wieder ans SC FGR wenden.

Gehen denn entwertete OT überhaupt? Ich könnte ja theoretisch bei mehreren Kontrollen auf derselben Fahrt mehrere Ausdrucke zeigen und entwerten lassen und damit mehrmals die Entschädigung kassieren.

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HBSA, Hamburg, Mittwoch, 30.05.2018, 15:15 (vor 2847 Tagen) @ JanZ

Nein, denn im System wird auch noch die Rechnungs-/Ticketnummer hinterlegt, für welches Ticket eine Entschädigung gezahlt wurde. Bei den Tickets aus dem Automaten und vom Schalter werden die behalten, damit solche Versuche unterbunden werden. Beim Online-Ticket ist das schlecht zu regulieren.

Übrigens soll das neue neue Vertriebssystem (also das Web-Basierte) das Kundenprofil samt jeglicher Erstattungen anzeigen. Eine nette Verkäuferin in Musterdorf hat mir das Programm mal ein bisschen gezeigt, da gibt es allerlei interessante Informationen über Fahrkartenkäufe, etc, pp. Soll angeblich wesentlich besser und auch funktionaler als das alte NVS sein.

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Fahrdienstleiter & Genießer guter Bahnerlebnisse

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JanZ, HB, Mittwoch, 30.05.2018, 15:21 (vor 2847 Tagen) @ HBSA

Hat das Online-Ticket nicht auch eine Nummer, die man im System hinterlegen kann? Wobei es dann egal wäre, ob ein Zangenabdruck dran ist oder nicht.

QR Code als Kennung reicht doch aus oder?

U_219, Mittwoch, 30.05.2018, 15:45 (vor 2847 Tagen) @ JanZ

Die Onlinetickets haben doch einen QR Code. Auf dem Bildschirm und auch auf dem Ausdruck. Spekulativ könnte man doch sagen, dass das als Kennung ausreicht. (?)

QR Code als Kennung reicht doch aus oder?

JanZ, HB, Mittwoch, 30.05.2018, 15:53 (vor 2847 Tagen) @ U_219

Mal abgesehen davon, dass es kein QR-, sondern ein Aztec-Code ist, kommt es darauf an, was er enthält (man kann ja schlecht ein Foto vom 2D-Code im System hinterlegen). Wenn es nur Start- und Zielbahnhof und Datum ist, kann man darüber kaum das Ticket eindeutig identifizieren. Wenn auch eine Ticketnummer o.Ä. drin ist, sollte die auch im Klartext drinstehen.

QR Code als Kennung reicht doch aus oder?

agw, NRW, Mittwoch, 30.05.2018, 17:15 (vor 2847 Tagen) @ JanZ

Mal abgesehen davon, dass es kein QR-, sondern ein Aztec-Code ist, kommt es darauf an, was er enthält (man kann ja schlecht ein Foto vom 2D-Code im System hinterlegen). Wenn es nur Start- und Zielbahnhof und Datum ist, kann man darüber kaum das Ticket eindeutig identifizieren. Wenn auch eine Ticketnummer o.Ä. drin ist, sollte die auch im Klartext drinstehen.

Die Auftragsnummer steht mit drin (plus Prüfziffer?).

NVS ist genauso webbasiert wie VSP

sibiminus, Mittwoch, 30.05.2018, 22:38 (vor 2847 Tagen) @ HBSA

nur eben nicht mehr basierend auf dem Internet Explorer mit ActiveX, sondern halt Chrome.

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Tino, Mittwoch, 30.05.2018, 18:14 (vor 2847 Tagen) @ JanZ

Ja, bei normalen Inlandsfahrkarten geht das, wenn eine Bestätigung vorhanden ist/im System nachvollziehbar ist und es sich um eine normale Verspätungsentschädigung handelt (keine sonstigen Kosten geltend gemacht)


Und wenn man das Original der Fahrkarte einreicht (Online-Tickets gehen demzufolge gar nicht).


Ganz wichtig: Dieses „Original“ muss auch entwertet, also abgestempelt, sein! Wenn der Zugbegleiter wg. „Zu viel Arbeit“ (voller Zug, zig Anfragen wie man weiter kommt und alle wollen ein FGR-Formular) sich den Zangenabdruck schenkt und nur die Gültigkeit des Tickets checkt, hat man am Schalter verloren und muss sich wieder ans SC FGR wenden.


Gehen denn entwertete OT überhaupt? Ich könnte ja theoretisch bei mehreren Kontrollen auf derselben Fahrt mehrere Ausdrucke zeigen und entwerten lassen und damit mehrmals die Entschädigung kassieren.

Na viel Spaß beim Betrügen. Selbstverständlich wird beim Antrag am Schalter auch die Auftragsnummer des OT erfasst. Somit ist eine erneute Auszahlung ausgeschlossen. Auf was für Ideen die Menschheit nur kommt

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JanZ, HB, Mittwoch, 30.05.2018, 18:23 (vor 2847 Tagen) @ Tino

Na viel Spaß beim Betrügen.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich nicht vorhatte zu betrügen und auch niemanden dazu anstiften wollte.

Selbstverständlich wird beim Antrag am Schalter auch die Auftragsnummer des OT erfasst. Somit ist eine erneute Auszahlung ausgeschlossen.

Warum wird dann anscheinend ein Unterschied gemacht, ob das Ticket abgestempelt ist oder nicht?

Auf was für Ideen die Menschheit nur kommt.

Dass die Menschheit auf Ideen kommt, wird man nicht verhindern können. Nur deren Ausführung, indem man ihr mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zuvorkommt.

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Tino, Mittwoch, 30.05.2018, 19:20 (vor 2847 Tagen) @ JanZ

Warum wird dann anscheinend ein Unterschied gemacht, ob das Ticket abgestempelt ist oder nicht?

Die Kollegen im DB Reisezentrum können nicht überprüfen ob ein OT elektronisch entwertet wurde und somit unter Umständen gar nicht zur Erstattung eingereicht werden darf.

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bahnfahrerofr., Mittwoch, 30.05.2018, 22:24 (vor 2847 Tagen) @ Tino

@Tino:
Was ist denn, wenn ein OT nicht elektronisch entwertet wurde, weil man nicht kontrolliert wurde?

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JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 30.05.2018, 22:57 (vor 2847 Tagen) @ Tino

Warum wird dann anscheinend ein Unterschied gemacht, ob das Ticket abgestempelt ist oder nicht?


Die Kollegen im DB Reisezentrum können nicht überprüfen ob ein OT elektronisch entwertet wurde und somit unter Umständen gar nicht zur Erstattung eingereicht werden darf.

Erstattungen auf Grund fahrgastrechtlicher Verpflichtungen werden im Reisezentrum ohnehin nicht durchgeführt, das geht nur via SC FGR. Bei tariflichen Erstattungen wird erst im Nachgang geprüft, und ggf. rückwirkend ein EBE erhoben - das gilt für online durchgeführte Erstattungen allerdings genauso.

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Weg mit dem 4744!

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Giovanni, Mittwoch, 30.05.2018, 23:54 (vor 2847 Tagen) @ JeDi

Warum wird dann anscheinend ein Unterschied gemacht, ob das Ticket abgestempelt ist oder nicht?


Die Kollegen im DB Reisezentrum können nicht überprüfen ob ein OT elektronisch entwertet wurde und somit unter Umständen gar nicht zur Erstattung eingereicht werden darf.


Erstattungen auf Grund fahrgastrechtlicher Verpflichtungen werden im Reisezentrum ohnehin nicht durchgeführt, das geht nur via SC FGR.

Woraus ergibt sich eigentlich die Zuständigkeit des FGR? Eigentlich ist das doch Sache des Bahnunternehmens - und wenn die das weiterleiten, wären sie auch für Fehler (Sachfehler oder versäumte Fristen) des FGR verantwortlich.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

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JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 30.05.2018, 18:30 (vor 2847 Tagen) @ Carsten-BI

Ja, bei normalen Inlandsfahrkarten geht das, wenn eine Bestätigung vorhanden ist/im System nachvollziehbar ist und es sich um eine normale Verspätungsentschädigung handelt (keine sonstigen Kosten geltend gemacht)


Und wenn man das Original der Fahrkarte einreicht (Online-Tickets gehen demzufolge gar nicht).


Ganz wichtig: Dieses „Original“ muss auch entwertet, also abgestempelt, sein! Wenn der Zugbegleiter wg. „Zu viel Arbeit“ (voller Zug, zig Anfragen wie man weiter kommt und alle wollen ein FGR-Formular) sich den Zangenabdruck schenkt und nur die Gültigkeit des Tickets checkt, hat man am Schalter verloren und muss sich wieder ans SC FGR wenden.

Das stimmt nicht. Selbstverständlich gehen auch Papierfahrkarten (keine Onlinetickets) ohne Zangenabdruck.

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Weg mit dem 4744!

Ging bisher immer reibungslos

U_219, Mittwoch, 30.05.2018, 15:18 (vor 2847 Tagen) @ VT642
bearbeitet von U_219, Mittwoch, 30.05.2018, 15:18

Auch mit Onlineticket und entsprechendem Zangenabdruck.

Reservierungen (Handytickets) auch

ICE4711, Donnerstag, 31.05.2018, 14:51 (vor 2846 Tagen) @ U_219

Dank BC100 hatte ich noch nie Fahrkarten im RZ erstatten lassen oder dort entsprechende FGRs erstatten lassen - aber die Erstattung nicht-nutzbarer Sitzplatzreservierungen war selbst als Handyticket bisher kein Problem.

Reservierungen (Handytickets) auch

U_219, Donnerstag, 31.05.2018, 14:59 (vor 2846 Tagen) @ ICE4711

Ein Reservierungsentgelt für einen Ersatzzug statt Planzug habe ich am Schalter auch schon wiederbekommen. Das war aber über ein ausgedrucktes Onlineticket mit Ersatzzugnummer drauf.

Handytickets habe ich noch nie genutzt.

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