Gesteigerte Zahlen der PU? (Aktueller Betrieb)

Axterix, München/Düsseldorf, Dienstag, 19.01.2010, 15:25 (vor 5218 Tagen) @ JanGT
bearbeitet von Axterix, Dienstag, 19.01.2010, 15:27

[...]

Das wurde ja mal anders gemacht.
In kann mich an eine Stern TV Sendung erinnern in der eine Mutter war, die ihr Kind verlor das auf den Gleisen spielte. Und dieser völlig verzweifelten Frau wurde dann wirklich eine Rechnung geschickt.
Geschmackloser geht es wirklich nicht!!
Diese Praxis wird aber glaube ich nicht mehr angewendet

Ja, solche Fälle greifen die Medien gerne auf...

Rein rechtlich ist es ja wohl so, dass Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind und die Aufsichtsperson (Erziehungsberechtigter, ...) nur haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. - Ich denke ein Kind, dass in einem abgeschlosssenen Garten spielt muss man z.B. nicht permanent im Auge haben. Wenn es dann doch (wider Erwarten) ausbüchst - keine Verletzung der Aufsichtspflicht also auch keine Haftung. (Pech für den Geschädigten)

Alternativ kommt im Falle der Verletzung der Aufsichtspflicht und bei älteren Kindern Übernahme der Kosten durch die (Familien-)Haftpflichtversicherung in Frage. (Eine Haftpflichtversicherung ist eine der wenigen unverzichtbaren Versicherungen - insbesondere wenn man Kinder hat - finde ich)

Ich denke, dass die Bahn durchaus versuchen sollte die Kosten vom Haftpflicht-Versicherer zu bekommen. Warum die Kosten in die Fahrpreise einkalkulieren (= dem Kunden in Rechung stellen) wenn man sie vom Verursacher (also insbesondere dessen Versicherung) bekommen kann. - Vielleicht sollte man aber mit der Nachfrage nach dem Versicherer die zulässigen Fristen zur Meldung des Schadens ausreizen.

Gruß
Axel


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