? IC verspätet, Nutzung Flixtrain möglich? (Allgemeines Forum)

gus78, Freitag, 25.05.2018, 16:55 (vor 2874 Tagen)

IC 2171 hat aktuell eine größere Verspätung (+30). Kann ich aufgrund der Fahrgastrechte auch (ohne zusätzliche Kosten) mit dem Flixtrain fahren?

? IC verspätet, Nutzung Flixtrain möglich?

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Freitag, 25.05.2018, 16:59 (vor 2874 Tagen) @ gus78

IC 2171 hat aktuell eine größere Verspätung (+30).

+30 ist für dich schon eine größere Verspätung?

Kann ich aufgrund der Fahrgastrechte auch (ohne zusätzliche Kosten) mit dem Flixtrain fahren?

Grundsätzlich Nein.

--
Für eine DB Lounge in Erfurt!

? IC verspätet, Nutzung Flixtrain möglich?

weichenknecht, Süd- und Ostbayern, Freitag, 25.05.2018, 17:07 (vor 2874 Tagen) @ gus78

Ich wäre ja der Meinung, dass folgende Regelung hier greift:

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof der Fahrkarte kann der Fahr­gast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Der Fahrgast muss eine eventuell erforderliche Fahrkarte/den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen.

Müsstest demnach halt das Flixtrain-Ticket auslegen und anschließend zur Erstattung einrichen.

? IC verspätet, Nutzung Flixtrain möglich?

Frecciarossa, Freitag, 25.05.2018, 17:10 (vor 2874 Tagen) @ weichenknecht

Müsstest demnach halt das Flixtrain-Ticket auslegen und anschließend zur Erstattung einrichen.

Bei anderem Tarif ist das nicht möglich.

Danke

gus78, Freitag, 25.05.2018, 17:23 (vor 2874 Tagen) @ Frecciarossa

- kein Text -

? IC verspätet, Nutzung Flixtrain möglich?

JanZ, HB, Freitag, 25.05.2018, 18:38 (vor 2874 Tagen) @ weichenknecht

Ich wäre ja der Meinung, dass folgende Regelung hier greift:

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof der Fahrkarte kann der Fahr­gast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Der Fahrgast muss eine eventuell erforderliche Fahrkarte/den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen.

Wo steht denn dieser Passus? In den BB jedenfalls so nicht, deswegen glaube ich Frecciarossa, dass der Flixtrain nicht erstattet wird.

Nur mit Nahverkehrsticket möglich...

Giovanni, Freitag, 25.05.2018, 23:24 (vor 2874 Tagen) @ weichenknecht

Ich wäre ja der Meinung, dass folgende Regelung hier greift:

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof der Fahrkarte kann der Fahr­gast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Der Fahrgast muss eine eventuell erforderliche Fahrkarte/den Produktübergang zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen.

Die Regel greift nur bei reinen Nahverkehrsfahrscheinen.
Bei Fernverkehrsfahrscheinen greifen die gesetzlichen Fahrgastrechte erst ab 60 Minuten (d.h. hier nicht). Zwischen 20 und 59 Minuten greifen nur die BB Bahn, die keine Nutzung anderer Anbieter vorsieht.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Laut EBA auch mit Nahverkehrsfahrschein nicht möglich ...

Frecciarossa, Freitag, 25.05.2018, 23:47 (vor 2874 Tagen) @ Giovanni

- kein Text -

Laut EBA auch mit Nahverkehrsfahrschein nicht möglich ...

Giovanni, Samstag, 26.05.2018, 11:56 (vor 2873 Tagen) @ Frecciarossa

Begründung?
http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html

Einziger möglicher Fallstrick wäre die Reservierungspflicht - die gab es bei Locomore, aber nicht bei Flixtrain.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Das EBA begründet nicht.

musicus, Samstag, 26.05.2018, 11:58 (vor 2873 Tagen) @ Giovanni

- kein Text -

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

Barzahlung, Sonntag, 04.07.2021, 15:57 (vor 1738 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 04.07.2021, 15:59

Begründung?
http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html

Einziger möglicher Fallstrick wäre die Reservierungspflicht - die gab es bei Locomore, aber nicht bei Flixtrain.

Der Flixtrain ist laut DB-Auskunft reservierungspflichtig.
Dass EVO §8 Absatz 1 Nummer 1 nach EBA-Auffassung dann nicht anwendbar ist und man mit SPNV-Fahrschein keinen Anspruch auf Kostenersatz hat, erscheint plausibel.

Da stellt sich bei mir die Frage, wer diese Reservierungspflicht festlegt?
Für den Betreiber hat diese Eigenschaft hier nur Nachteile, denn ein spontan verkauftes Kurzstreckenticket bringt Flixtrain bei verfügbaren Kapazitäten vergleichsweise viel Geld, das im Anschluss nicht mal der Fahrgast aufbringen muss, weil es vom Verspätung verursachenden SPNV-EVU bezahlt würde.
Wenn sich nur die DB Fernverkehr AG an verspäteten SPNV-Kunden bereichern darf, stellt das einen Wettbewerbsnachteil dar.

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

Garfield_1905, Sonntag, 04.07.2021, 16:16 (vor 1738 Tagen) @ Barzahlung

Da stellt sich bei mir die Frage, wer diese Reservierungspflicht festlegt?
Für den Betreiber hat diese Eigenschaft hier nur Nachteile, denn ein spontan verkauftes Kurzstreckenticket bringt Flixtrain bei verfügbaren Kapazitäten vergleichsweise viel Geld, das im Anschluss nicht mal der Fahrgast aufbringen muss, weil es vom Verspätung verursachenden SPNV-EVU bezahlt würde.
Wenn sich nur die DB Fernverkehr AG an verspäteten SPNV-Kunden bereichern darf, stellt das einen Wettbewerbsnachteil dar.

Die Fahrkarten von Flixtrain beinhalten immer eine Zugbindung. Das legt der Betreiber fest. Also die DB macht ja schon manches falsch bzw. nicht ganz richtig, aber in diesem Fall ist sie nun völlig schuldlos ! :-) Ob sie sich an 'verspäteten SPNV - Kunden' bereichern kann ..., nun, darüber kann trefflich streiten.

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

Barzahlung, Sonntag, 04.07.2021, 17:08 (vor 1738 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 04.07.2021, 17:08

Die Fahrkarten von Flixtrain beinhalten immer eine Zugbindung.

Macht der ausschließliche Verkauf zuggebundener Fahrkarten einen Zug reservierungspflichtig?

Ob sie sich an 'verspäteten SPNV - Kunden' bereichern kann ..., nun, darüber kann trefflich streiten.

Der Fernverkehr kassiert ein Vollpreisticket, ohne dass sich der Fahrgast über die Kosten scheren muss.
Ich habe nicht geschrieben, dass es bei solchen Fällen in Summe um viel Geld ginge. Es handelt sich ja schließlich um eine Regelung, die die Weiterreise im Fahrgastrechtefall erleichtern soll.

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

Garfield_1905, Sonntag, 04.07.2021, 20:39 (vor 1738 Tagen) @ Barzahlung

Die Fahrkarten von Flixtrain beinhalten immer eine Zugbindung.


Macht der ausschließliche Verkauf zuggebundener Fahrkarten einen Zug reservierungspflichtig?

Nein, das habe ich auch so nicht behauptet. Ich habe das Wort 'Reservierungspflicht' bewußt nicht benutzt, weil ich mir nicht so recht im Klaren darüber bin, ob ein Ticket, das zugebunden ist, gleichzusetzen mit Reservierungspflicht ist. Du bekommst beim Kauf ja - wahrscheinlich ? - einen Platz zugewiesen, den Du aber vermutlich nicht nutzen musst. Ist das dann schon Reservierungspflicht ?

Im Endeffekt kommt es für den Kunden wohl so ziemlich aufs selbe raus. :-)

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

Barzahlung, Sonntag, 04.07.2021, 21:10 (vor 1738 Tagen) @ Garfield_1905

Die Fahrkarten von Flixtrain beinhalten immer eine Zugbindung.


Macht der ausschließliche Verkauf zuggebundener Fahrkarten einen Zug reservierungspflichtig?


Nein, das habe ich auch so nicht behauptet. Ich habe das Wort 'Reservierungspflicht' bewußt nicht benutzt, weil ich mir nicht so recht im Klaren darüber bin, ob ein Ticket, das zugebunden ist, gleichzusetzen mit Reservierungspflicht ist. Du bekommst beim Kauf ja - wahrscheinlich ? - einen Platz zugewiesen, den Du aber vermutlich nicht nutzen musst. Ist das dann schon Reservierungspflicht ?

Im Endeffekt kommt es für den Kunden wohl so ziemlich aufs selbe raus. :-)

Du bekommst eine zuggebundene Fahrkarte und einen unverbindlichen Sitzplatz verkauft. Das macht die DB beim Supersparpreis 1. Klasse aber auch.

Ich werde mal dem Flix-Kundenservice mailen, warum der Zug reservierungspflichtig ist und ihn zur Regelung nach §8 EVO Absatz 1 Nr. 1 befragen. Mal sehen, ob da eine kompetente Antwort herauskommt.

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 04.07.2021, 21:38 (vor 1738 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 04.07.2021, 21:39

Ich werde mal dem Flix-Kundenservice mailen, warum der Zug reservierungspflichtig ist

Das ist einfach: weil in den eingesetzten Fahrzeugen keine Stehplätze zugelassen sind. Im Gegensatz zu Locomore seinerzeit findet daher auch kein Fahrlartenverkauf im Zug statt.

--
Weg mit dem 4744!

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

agw, NRW, Montag, 05.07.2021, 06:38 (vor 1737 Tagen) @ JeDi

Ich werde mal dem Flix-Kundenservice mailen, warum der Zug reservierungspflichtig ist


Das ist einfach: weil in den eingesetzten Fahrzeugen keine Stehplätze zugelassen sind. Im Gegensatz zu Locomore seinerzeit findet daher auch kein Fahrlartenverkauf im Zug statt.

Ab nächstem Jahr findet auch bei der DB FV kein Verkauf mehr "im Zug" statt. Auch kann man bei der DB bestimmte Züge wegen zu hoher Auslastung nicht mehr buchen, auch nicht flex. Das ganze nähert sich also an. Am Ende besteht kein Unterschied mehr.

Im Thalys konnte man bis vor kurzem auch noch Fahrkarten im Zug kaufen. Trotzdem zählte er als reservierungspflichtig.

Scheint alles eine Paragrafenreiterei zu sein, um den Fahrgästen irgendwas zu verwehren.

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20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

JanZ, HB, Montag, 05.07.2021, 09:14 (vor 1737 Tagen) @ agw

Ich werde mal dem Flix-Kundenservice mailen, warum der Zug reservierungspflichtig ist


Das ist einfach: weil in den eingesetzten Fahrzeugen keine Stehplätze zugelassen sind. Im Gegensatz zu Locomore seinerzeit findet daher auch kein Fahrlartenverkauf im Zug statt.


Ab nächstem Jahr findet auch bei der DB FV kein Verkauf mehr "im Zug" statt. Auch kann man bei der DB bestimmte Züge wegen zu hoher Auslastung nicht mehr buchen, auch nicht flex.

Du kannst fahrplanbasiert nicht mehr für diesen Zug kaufen, aber mit "für andere Züge" oder am Schalter nicht fahrplanbasiert gekauften Flextickets weiterhin einsteigen. Mit einer Reservierungspflicht hat das herzlich wenig zu tun. Reservierungspflicht bedeutet, du darfst in diesen Zug nur einsteigen, wenn du für diesen Zug eine Platzreservierung hast, sonst ist deine Fahrkarte nicht gültig. Auch damit, ob es einen Bordverkauf gibt, hat das herzlich wenig zu tun. Im Nahverkehr ist der schon lange weitgehend abgeschafft, trotzdem darf man in jeden Zug einsteigen. Ob die Zugbindung von Flix im Sinne der EVO als Reservierungspflicht gilt, müssen andere entscheiden.

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

agw, NRW, Montag, 05.07.2021, 11:46 (vor 1737 Tagen) @ JanZ

Ich werde mal dem Flix-Kundenservice mailen, warum der Zug reservierungspflichtig ist


Das ist einfach: weil in den eingesetzten Fahrzeugen keine Stehplätze zugelassen sind. Im Gegensatz zu Locomore seinerzeit findet daher auch kein Fahrlartenverkauf im Zug statt.


Ab nächstem Jahr findet auch bei der DB FV kein Verkauf mehr "im Zug" statt. Auch kann man bei der DB bestimmte Züge wegen zu hoher Auslastung nicht mehr buchen, auch nicht flex.


Du kannst fahrplanbasiert nicht mehr für diesen Zug kaufen, aber mit "für andere Züge" oder am Schalter nicht fahrplanbasiert gekauften Flextickets weiterhin einsteigen.

Es gibt aber die bestimmten Fälle am Tagesende, wo kein Schalter mehr auf hat und kein weiterer Zug fährt. Da hätte man also einen normalen DB-Zug für den man keine Fahrkarte mehr kaufen kann.

Mit einer Reservierungspflicht hat das herzlich wenig zu tun. Reservierungspflicht bedeutet, du darfst in diesen Zug nur einsteigen, wenn du für diesen Zug eine Platzreservierung hast, sonst ist deine Fahrkarte nicht gültig.

Und was war dann der Thalys mit Bordverkauf? Laut deiner Definition kann es ja kein reservierungspflichtiger Zug gewesen sein, weil ich ohne Reservierung einsteigen konnte?

Beim Flix verfällt eine Reservierung auch, wenn ich zu lange brauche, um den Platz zu finden. Aussteigen muss ich trotzdem nicht. Dass es auch mal Zugmaterial geben kann, bei dem Stehplätze angeblich nicht erlaubt sind, ist ja erstmal egal.

Auch damit, ob es einen Bordverkauf gibt, hat das herzlich wenig zu tun.

Ich denke doch. Bordverkauf heisst ja, dass ich erstmal ohne Fahrkarte/Reservierung einsteigen darf.

Im Nahverkehr ist der schon lange weitgehend abgeschafft, trotzdem darf man in jeden Zug einsteigen. Ob die Zugbindung von Flix im Sinne der EVO als Reservierungspflicht gilt, müssen andere entscheiden.

Ohne Bordverkauf muss es keine Reservierungspflicht geben klar, aber kann es mit Bordverkauf eine Reservierungspflicht geben?
Oder hängt das von der Ausgestaltung des Bordverkaufs ab? Darf mich erst setzen und auf den Zub warten oder muss ich den Zub ansprechen, bevor der Zug abgefahren ist?

Für mich wäre ein Punkt der von einem nicht-reservierungspflichtigen Zug erfüllt sein müsste, dass ich zu jeder Zeit eine Fahrkarte dafür kaufen kann, auch wenn der Zug ausgelastet ist. Ansonsten wäre es ja eine implizierte Reservierung.

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20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

JanZ, HB, Montag, 05.07.2021, 12:13 (vor 1737 Tagen) @ agw
bearbeitet von JanZ, Montag, 05.07.2021, 12:14

Es gibt aber die bestimmten Fälle am Tagesende, wo kein Schalter mehr auf hat und kein weiterer Zug fährt. Da hätte man also einen normalen DB-Zug für den man keine Fahrkarte mehr kaufen kann.

Die gibt es aber auch, wenn der Zug sehr wohl noch Platz hat, aber dafür Verspätung und planmäßig schon abgefahren ist. Das ist ein Nachteil des fahrplanbasierten Verkaufs und hat mit Reservierungspflicht nicht viel zu tun.

Mit einer Reservierungspflicht hat das herzlich wenig zu tun. Reservierungspflicht bedeutet, du darfst in diesen Zug nur einsteigen, wenn du für diesen Zug eine Platzreservierung hast, sonst ist deine Fahrkarte nicht gültig.


Und was war dann der Thalys mit Bordverkauf? Laut deiner Definition kann es ja kein reservierungspflichtiger Zug gewesen sein, weil ich ohne Reservierung einsteigen konnte?

Mir war bis vorhin neu, dass es beim Thalys einen Bordverkauf gab, und ich weiß auch nicht, wie der organisiert war. Vermutlich eher so, dass man beim Einsteigen das Personal ansprechen musste und nicht, dass man sich einfach irgendwo hinsetzen oder -stellen und auf das Zub warten konnte. Sonst hätte man die Reservierungspflicht und das Stehplatzverbot ja torpediert.

Beim Flix verfällt eine Reservierung auch, wenn ich zu lange brauche, um den Platz zu finden. Aussteigen muss ich trotzdem nicht. Dass es auch mal Zugmaterial geben kann, bei dem Stehplätze angeblich nicht erlaubt sind, ist ja erstmal egal.

Beim Flix ist mir ja auch nicht ganz klar, ob das eine Reservierungspflicht im Sinne der EVO ist.

Für mich wäre ein Punkt der von einem nicht-reservierungspflichtigen Zug erfüllt sein müsste, dass ich zu jeder Zeit eine Fahrkarte dafür kaufen kann, auch wenn der Zug ausgelastet ist. Ansonsten wäre es ja eine implizierte Reservierung.

Nach der Logik wären bereits jetzt alle Züge von DB FV reservierungspflichtig und man dürfte niemals bei einer Verspätung dorthin ausweichen. Wie gesagt, für mich heißt Reservierungspflicht, dass man mit egal welcher Fahrkarte (vorher gekaufter Flexpreis, BC 100, ...) immer nur einsteigen darf, wenn man eine in diesem Zug gültige Reservierung hat. Sonst nichts. Dass auch in einem offenen System Züge irgendwann mal voll sind und man dann versucht, den Zugang zu regulieren, liegt in der Natur der Sache. Ob man das nun mit der Sperrung des fahrplanbasierten Verkaufs oder mit der Verwehrung des Zutritts am Bahnsteig macht, hat letztlich den gleichen Effekt und nichts mit einer Reservierungspflicht zu tun.

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

agw, NRW, Dienstag, 06.07.2021, 09:52 (vor 1736 Tagen) @ JanZ

Es gibt aber die bestimmten Fälle am Tagesende, wo kein Schalter mehr auf hat und kein weiterer Zug fährt. Da hätte man also einen normalen DB-Zug für den man keine Fahrkarte mehr kaufen kann.


Die gibt es aber auch, wenn der Zug sehr wohl noch Platz hat, aber dafür Verspätung und planmäßig schon abgefahren ist. Das ist ein Nachteil des fahrplanbasierten Verkaufs und hat mit Reservierungspflicht nicht viel zu tun.

Das dürfte aber jetzt nicht mehr so sein. Man kann jetzt noch bis 10 Minuten nach tatsächlicher Abfahrt buchen, wenn der DB-FV-Zug nicht "ausgebucht" ist.

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20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

JanZ, HB, Dienstag, 06.07.2021, 12:17 (vor 1736 Tagen) @ agw

Das wäre ja mal was. Sicher, dass es die tatsächliche Abfahrt ist? Auf der DB-Seite finde ich dazu keine Aussage.

20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

agw, NRW, Dienstag, 06.07.2021, 14:39 (vor 1736 Tagen) @ JanZ

Das wäre ja mal was. Sicher, dass es die tatsächliche Abfahrt ist? Auf der DB-Seite finde ich dazu keine Aussage.

Ja, hatte ich mal getestet. Kann man aber auch schnell selber testen.
Irgendeinen FV-Knoten wählen und eine IC/ICE-Verbindung mit größerer Verspätung wählen und versuchen zu buchen. Dann noch mal zur der Zeit verspätete Abfahrt plus 9 Minuten.

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20min.: Wer legt Reservierungspflicht des Flixtrain fest?

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 04.07.2021, 20:53 (vor 1738 Tagen) @ Barzahlung

Begründung?
http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html

Einziger möglicher Fallstrick wäre die Reservierungspflicht - die gab es bei Locomore, aber nicht bei Flixtrain.


Der Flixtrain ist laut DB-Auskunft reservierungspflichtig.

Das war 2018 aber noch nicht so.

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Weg mit dem 4744!

Ich sage: Nein.

musicus, Freitag, 25.05.2018, 18:54 (vor 2874 Tagen) @ gus78

IC 2171 hat aktuell eine größere Verspätung (+30). Kann ich aufgrund der Fahrgastrechte auch (ohne zusätzliche Kosten) mit dem Flixtrain fahren?

Dieses Szenario dürfte keine hinreichende Begründung für eine Flixtrain-Fahrt sein. Ab einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof lt. Beförderungsvertrag von mindestens 60 Minuten sollte man aber auch den Flixzug nutzen können - wobei hier das Geld für die Fahkarte sicherlich zunächst vorzustrecken ist und im Nachgang vom "Servicecenter Fahrgastrechte" zurückerbeten werden kann.

Ich sage: Nein.

Frecciarossa, Freitag, 25.05.2018, 20:14 (vor 2874 Tagen) @ musicus

Ab einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof lt. Beförderungsvertrag von mindestens 60 Minuten sollte man aber auch den Flixzug nutzen können - wobei hier das Geld für die Fahkarte sicherlich zunächst vorzustrecken ist und im Nachgang vom "Servicecenter Fahrgastrechte" zurückerbeten werden kann.

Da die zuständige Aufsichtsbehörde anderer Meinung ist, wird man das Geld im besten Fall nach einem Gerichtsverfahren erhalten, Ausgang höchst ungewiss.

+1

J-C, In meiner Welt, Freitag, 25.05.2018, 20:17 (vor 2874 Tagen) @ Frecciarossa

- kein Text -

--
Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Ich sage: Nein.

musicus, Freitag, 25.05.2018, 21:59 (vor 2874 Tagen) @ Frecciarossa

Da die zuständige Aufsichtsbehörde anderer Meinung ist

Was heißt "anderer Meinung"? Die "zuständige Aufsichtsbehörde" beaufsichtigt primär das Wohl der DB und ist daher in den allermeisten Fällen auch deren Meinung, das stimmt.

wird man das Geld im besten Fall nach einem Gerichtsverfahren erhalten, Ausgang höchst ungewiss.

Das ist das Dilemma. Marginale Streitwerte, Risiko für den Kunden>0 und damit auch größer als die strittigen Beträge, dazu noch das Talent der DB zu Bürokratisierung und Verfahrensverschleppung. Kundenbindung mal ganz anders.

Ich sage: nochmal Nein.

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 26.05.2018, 10:16 (vor 2873 Tagen) @ musicus

So wie sich die DB bisher geäußert hat, dürfen Züge die nicht in irgendeiner Form schon mit dem Ursprungsticket abgedeckt sind, nur genutzt werden wie alternative Verkehrsmittel bei Ausfall der letzten Verbindung des Tages o. ä.. Das ist mit Sparpreis-Aktion besonders lustig, wenn man sich gemäß DB dann wohl 1 Woche z. B. in Tutzing im Hotel aufhalten darf, weil der ICE ausfällt und der nächste erst in einer Woche kommt.

Ich sage: nochmal Nein.

musicus, Samstag, 26.05.2018, 10:39 (vor 2873 Tagen) @ Berlin-Express

So wie sich die DB bisher geäußert hat

An welcher Stelle?

dürfen Züge die nicht in irgendeiner Form schon mit dem Ursprungsticket abgedeckt sind

also bei zuggebundenen Fahrscheinen außer im NV (außer dort, wo Zugbindung besteht) alle außer jener Leistung, an die man gebunden ist.

nur genutzt werden wie alternative Verkehrsmittel bei Ausfall der letzten Verbindung des Tages o. ä..

Wenn‘s drum geht, Kunden zu vergrätzen, kann sogar die Telekom noch von der DB lernen.

Das ist mit Sparpreis-Aktion besonders lustig,

Was ist am Sparpreis-Aktion überhaupt lustig?

wenn man sich gemäß DB dann wohl 1 Woche z. B. in Tutzing im Hotel aufhalten darf, weil der ICE ausfällt und der nächste erst in einer Woche kommt.

Haha... naja, die brutale Inflexibilität bei Bahnens im Störungsfall ist noch immer die beste Autowerbung.

Drei mal falsch

Frecciarossa, Samstag, 26.05.2018, 10:51 (vor 2873 Tagen) @ Berlin-Express

1. Praxis
Auch bei Aktionssparpreisen wird bei Aufhebung der Zugbindung eine Freigabe für den Nahverkehr erteilt.

2. Theorie I
Die Abgrenzung findet anhand des Tarifs statt. Bei Aufhebung der Zugbindung sind alle Züge innerhalb desselben Tarifs nutzbar, das gilt auch für den Sparpreis Aktion.

3. Theorie II
Eine Woche muss man nie warten (nicht mal einen Tag), denn bei der letzten Verbindung des Tages steht das alternative Transportmittel zur Verfügung. Das war ja auch der Grund dafür, dass Locomore kurz vor dem Konkurs proaktiv und widerrechtlich die Fahrkarten storniert hatte.

Drei mal falsch

Zauberpilz, Samstag, 26.05.2018, 11:26 (vor 2873 Tagen) @ Frecciarossa

1. Praxis
Auch bei Aktionssparpreisen wird bei Aufhebung der Zugbindung eine >Freigabe für den Nahverkehr erteilt.

Das ist durchaus diskutabel. Diverse NE-Bahnen sehen das anders.

Drei mal falsch

musicus, Samstag, 26.05.2018, 11:57 (vor 2873 Tagen) @ Zauberpilz

1. Praxis
Auch bei Aktionssparpreisen wird bei Aufhebung der Zugbindung eine >Freigabe für den Nahverkehr erteilt.

Das ist durchaus diskutabel. Diverse NE-Bahnen sehen das anders.

Solange sie den DB-Tarif nicht anerkennen, ihr gutes Recht. Im Übrigen sollen sie in solchen Fällen dem Fahgast einfach ein Ticket verkaufen - Erstattung der Auslagen dann durch die Bahn.

Drei mal falsch

Giovanni, Samstag, 26.05.2018, 13:07 (vor 2873 Tagen) @ musicus

1. Praxis
Auch bei Aktionssparpreisen wird bei Aufhebung der Zugbindung eine >Freigabe für den Nahverkehr erteilt.

Das ist durchaus diskutabel. Diverse NE-Bahnen sehen das anders.

Solange sie den DB-Tarif nicht anerkennen, ihr gutes Recht.

Auch mit Anerkennung des DB-Tarifs ist es ihr gutes Recht - denn die gesetzlichen Fahrgastrechte erlauben nur die Nutzung bei vergleichbaren Beförderungsbedingungen (und dies wird von der DB Fernverkehr AG meist bestritten) und die BB Bahn erwähnen nur die Nutzung einer höheren Produtklasse - nicht aber einer niedrigeren Produtklasse oder produktklassenloser Züge.

Im Übrigen sollen sie in solchen Fällen dem Fahgast einfach ein Ticket verkaufen - Erstattung der Auslagen dann durch die Bahn.

Wichtig ist hierbei: Die 20min-Regel existiert im Gesetz nur für reine Nahverkehrsfahrscheine. Hat der Kunde einen Fernverkehrsfahrschein, ist er zwischen 20 und 59 Minuten an die Beförderungsbedingungen des ursprünglichen Unternehmens gebunden - und diese sehen ggf Einschränkungen oder gar keine Rechte vor.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Drei mal falsch

musicus, Samstag, 26.05.2018, 13:33 (vor 2873 Tagen) @ Giovanni

Auch mit Anerkennung des DB-Tarifs ist es ihr gutes Recht - denn die gesetzlichen Fahrgastrechte erlauben nur die Nutzung bei vergleichbaren Beförderungsbedingungen (und dies wird von der DB Fernverkehr AG meist bestritten)

Typische Doppelmoral der DB. Weder kann man dort sagen was „Beförderungsbedingungen“ sein sollen, noch gibt es Angaben dahingehend, was selbige zur „Vergleichbarkeit“ qualifiziert. Der schwammige Gesetzestext wird eben so lange ausgedrückt, bis er sich gegen den Kunden verwenden lässt. Pro PKW.

und die BB Bahn erwähnen nur die Nutzung einer höheren Produtklasse

...für Fahrscheine der PK B und PK A (BB 9.1.1).

nicht aber einer niedrigeren Produtklasse

Wozu? Entweder sind die Fahrscheine (sofern nicht zuggebunden) ohnehin für diese Produktklassen gültig oder es wird BB 9.1.1 Satz 1 einschlägig, wo von „unverzüglich“ und „nächster Gelegenheit“ die Rede ist. Zuggebundene Sparpreisfahrkarten tragen (zumindest als Online-Ticket) ja überdies den Vermerk, dass bei Eintreten des „20-Minuten-Falles“ die Zugbindung erlischt. Und wer dreifach auf Nummer sicher gehen will, erhält in einer solchen Situation ja bereitwillig einen Stempel auf die Fahrkarte, der die Zugbindung aufhebt.

oder produktklassenloser Züge.

Dem DB-Tarif nach wären das welche genau?

Wichtig ist hierbei: Die 20min-Regel existiert im Gesetz nur für reine Nahverkehrsfahrscheine.

Stimmt. Die BB der DB dehnen die Regelung allerdings auf alle von der DB zum DB-Tarif verkauften Inlandsfahrscheine aus.

Hat der Kunde einen Fernverkehrsfahrschein, ist er zwischen 20 und 59 Minuten an die Beförderungsbedingungen des ursprünglichen Unternehmens gebunden - und diese sehen ggf Einschränkungen oder gar keine Rechte vor.

Ja.

Drei mal falsch

Giovanni, Samstag, 26.05.2018, 18:10 (vor 2873 Tagen) @ musicus

Auch mit Anerkennung des DB-Tarifs ist es ihr gutes Recht - denn die gesetzlichen Fahrgastrechte erlauben nur die Nutzung bei vergleichbaren Beförderungsbedingungen (und dies wird von der DB Fernverkehr AG meist bestritten)

Typische Doppelmoral der DB. Weder kann man dort sagen was „Beförderungsbedingungen“ sein sollen, noch gibt es Angaben dahingehend, was selbige zur „Vergleichbarkeit“ qualifiziert. Der schwammige Gesetzestext wird eben so lange ausgedrückt, bis er sich gegen den Kunden verwenden lässt. Pro PKW.

Richtig.

und die BB Bahn erwähnen nur die Nutzung einer höheren Produtklasse

...für Fahrscheine der PK B und PK A (BB 9.1.1).

nicht aber einer niedrigeren Produtklasse

Wozu? Entweder sind die Fahrscheine (sofern nicht zuggebunden) ohnehin für diese Produktklassen gültig oder es wird BB 9.1.1 Satz 1 einschlägig, wo von „unverzüglich“ und „nächster Gelegenheit“ die Rede ist. Zuggebundene Sparpreisfahrkarten tragen (zumindest als Online-Ticket) ja überdies den Vermerk, dass bei Eintreten des „20-Minuten-Falles“ die Zugbindung erlischt. Und wer dreifach auf Nummer sicher gehen will, erhält in einer solchen Situation ja bereitwillig einen Stempel auf die Fahrkarte, der die Zugbindung aufhebt.

Die formale Aufhebung der Zugbindung gibt nach 2.7.2 die niedrigere Produktklasse frei. Dass dies automatisch geschieht, ist in den BB nicht erwähnt.
Wenn die Freigabe aller Züge gewollt wäre, wäre die Formulierung "andere Produktklasse" besser geeignet.
In der Praxis dürfte 99,99% des DB-Regio-Personals keine Haarspalterei betreiben. Was bleibt ist jedoch der Verdacht, dass evtl keine faire Kostenerstattung durch DB Fernverkehr an das Dritt-EVU oder den Besteller (je nachdem, wem die Fahrgeldeinnahmen des entsprechenden Zuges vertraglich zustehen) erfolgt.

oder produktklassenloser Züge.

Dem DB-Tarif nach wären das welche genau?

Von der DB?
UBB, ARR und R. Erstere sind inzwischen durch RB ersetzt und die beiden anderen sind mangels geeigneter Alternativen nicht praxisrelevant. Vor einigen Jahren waren auch EN produktklassenlos, auch wenn im Online-Vertrieb längst Klasse B verkauft wurde.

Ansonsten die meisten Nahverkehrszüge anderer EVU, die ebenfalls nach DB-Tarif fahren.

Wichtig ist hierbei: Die 20min-Regel existiert im Gesetz nur für reine Nahverkehrsfahrscheine.

Stimmt. Die BB der DB dehnen die Regelung allerdings auf alle von der DB zum DB-Tarif verkauften Inlandsfahrscheine aus.

Auf die meisten - nicht auf alle.
Ausgeschlossen ist z.b.
https://www.bahn.de/regional/view/regionen/berlin_brbg/ire/berlin-hamburg-spezial.shtml (kein Nahverkehr!)
Ob andere Tickets wie Flexpreis C Stralsund - Schwerin, Berlin-Brandenburg-Ticket oderBayern-Böhmen-Ticket, die auf bestimmten Streckenabschnitten in IC/EC/ICE gültig sind, ebenfalls darunter fallen wäre ggf zu klären.

Hat der Kunde einen Fernverkehrsfahrschein, ist er zwischen 20 und 59 Minuten an die Beförderungsbedingungen des ursprünglichen Unternehmens gebunden - und diese sehen ggf Einschränkungen oder gar keine Rechte vor.

Ja.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

? ARR, R? Und PK C bei nicht-DB-Region-Nahverkehrszügen.

martarosenberg, Sonntag, 27.05.2018, 23:37 (vor 2872 Tagen) @ Giovanni

Von der DB?
UBB, ARR und R.

Was und wo ist "R", was und wo ist "ARR"?

Ansonsten die meisten Nahverkehrszüge anderer EVU, die ebenfalls nach DB-Tarif fahren.

Die sind doch aber Produktklasse C, und damit nicht Produktklassenlos. MRB? C. TL(X)? C. EB(x)? C.

? ARR, R? Und PK C bei nicht-DB-Region-Nahverkehrszügen.

Giovanni, Montag, 28.05.2018, 17:53 (vor 2871 Tagen) @ martarosenberg

Von der DB?
UBB, ARR und R.


Was und wo ist "R", was und wo ist "ARR"?

R? Kooperationszüge mit PR und ÖBB
ARR? DB Arriva

Ansonsten die meisten Nahverkehrszüge anderer EVU, die ebenfalls nach DB-Tarif fahren.


Die sind doch aber Produktklasse C, und damit nicht Produktklassenlos. MRB? C. TL(X)? C. EB(x)? C.

Gibt einen Beleg für die Zuordnung zur Produktklasse C?
Immerhin sind (im aktuellen Fahrplan) die meisten (alle?) D-Züge auch Züge des Nahverkehrs, aber ebenfalls nicht Teil der Produktklasse C.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Drei mal falsch

Zauberpilz, Samstag, 26.05.2018, 13:51 (vor 2873 Tagen) @ musicus

1. Praxis
Auch bei Aktionssparpreisen wird bei Aufhebung der Zugbindung eine >Freigabe für den Nahverkehr erteilt.

Das ist durchaus diskutabel. Diverse NE-Bahnen sehen das anders.

Solange sie den DB-Tarif nicht anerkennen, ihr gutes Recht. Im Übrigen sollen sie in solchen Fällen dem Fahgast einfach ein Ticket verkaufen - Erstattung der Auslagen dann durch die Bahn.

Nö, das waren allesamt im TBNE vertretene Bahnen ;)

Quatsch

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 26.05.2018, 13:41 (vor 2873 Tagen) @ Frecciarossa

- kein Text -

Njet

J-C, In meiner Welt, Freitag, 25.05.2018, 20:16 (vor 2874 Tagen) @ gus78

- kein Text -

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

Gleiche Regelung wie bei Taxifahrten

tbsn, Würzburg, Samstag, 26.05.2018, 02:17 (vor 2874 Tagen) @ gus78
bearbeitet von tbsn, Samstag, 26.05.2018, 02:18

Soweit ich weiß wird der Flixtrain nur als 'alternatives Verkehrsmittel' wie z.B. auch ein Taxi (maximal 80 Euro) erstattet, wenn die entsprechenden Bedingungen der Fahrgastrechte erfüllt sind.

(könntest du bitte dein Signaturbild verkleinern? Danke)

J-C, In meiner Welt, Samstag, 26.05.2018, 11:07 (vor 2873 Tagen) @ tbsn

- kein Text -

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky

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