Sparpreis, Schienenersatzverkehr, Umwegefahrkarte Ja/Nein (Allgemeines Forum)
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 12:37 (vor 2942 Tagen)
Auf persönliche Nachfrage bei einem Zugbegleiter im Regionalverkehr hat dieser mir gegenüber mehrfach betont, dass bei vorhandenem Schienenersatzverkehr zwischen Buchloe und Kaufering der Umweg über Augsburg nur mit Umwegefahrkarte (am Schalter besorgen) gefahren werden kann, auch dann, wenn eine Sparpreis-Fahrkarte vorliegt.
Seine Begründungen:
- Der Weg wäre 50 km länger...
- Der Fahrpreis wäre ja ein anderer (trifft aber so nicht zu)
- Wenn extra ein Schienenersatzverkehr mit Bus eingerichtet wird, ist dieser auch zu benutzen
- Im Rahmen von individueller Kulanz könnte man darüber nachdenken, jedoch kann er ja nicht für seine Kollegen sprechen
Meine Argumente:
- Die Reiseverbindungen auf der Online-Fahrkarte weisen den Schienenersatzverkehr ja nicht aus (da bereits 6 Monate vorher gebucht), insofern bekommte ich nicht das, was ich gebucht habe (seine Reaktion: "Warum machen Sie denn sowas? Würde ich nie machen").
- Zug- und Streckenbindung sind aufgehoben, da das Ziel im Ersatzverkehr mit mehr als 20 Minuten Verspätung erreicht werden würde (jedoch wäre der Umweg über Augsburg ja auch nicht schneller)
- Es gibt auch über Augsburg Sparpreisverbindungen, die gleich teuer sind, insofern kann es keine Frage des (bezahlten) Fahrpreises sein.
Diese Diskussion kocht somit wieder hoch.
Wer kennt sich aus?
Klarer Fall!
gus78, Dienstag, 01.05.2018, 12:59 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Diese Diskussion kocht somit wieder hoch.
Da gibt es nichts zu diskutieren. Du kannst mit deiner Fahrkarte fahren wie du möchtest! Und falls du doch mal an einen uneinsichtigen Zugbegleiter gerätst, lass dir eine FPN ausstellen und reiche sie hinterher ein.
genau das will ich aber vermeiden
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 13:02 (vor 2942 Tagen) @ gus78
Danke für die Antwort.
Jedoch bin ich mir nicht ganz sicher, wieso der Zugbegleiter seine Sicht so vehement vertreten hat? Was hat er nicht verstanden?
Einfach Stempel drauf und gut ist :)
rainman51, Paderborn, Dienstag, 01.05.2018, 13:34 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
- kein Text -
Ja, aber...
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 13:49 (vor 2942 Tagen) @ rainman51
Ich habe (ehrlich gesagt) nicht so richtig Lust, in ein Reisezentrum zu gehen (Hinweg + Rückweg), um etwa 10 ausgedruckte Fahrkarten vorzulegen, bei denen dann (zumindest für den Rückweg) der Kommentar kommen könnte, dass hier (aufgrund Sparpreis Europa + Übernachtung) am Zielort ja keine 20 Minuten Verspätung auftritt.
Ja, Jammern auf hohem Niveau.
genau das will ich aber vermeiden
gus78, Dienstag, 01.05.2018, 13:39 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Ich habe einen vergleichbaren Fall. Ich fahre demnächst von Frankfurt nach Stralsund. Eigentlich ging die Fahrt über Hamburg. Aufgrund von Bauarbeiten und SEV in Bad Kleinen fahre ich jedoch nun über Berlin.
Habe mir das Sparticket ausgedruckt, am Schalter freistempeln lassen und die Reservierungen wurden ebenfalls neu vorgenommen. Alles natürlich kostenfrei.
Wenn du Spaß am diskutieren hast, zeige ihm halt die Webseite seines Unternehmens. Einfach mal nach Fahrgastrechte DB googlen. Wäre mir aber zu anstrengend, da ich eine ruhige und entspannte Reise haben möchte.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 14:04 (vor 2942 Tagen) @ gus78
Ich habe gerade eben nochmal nachgesehen: Der Hinweis, dass eine andere Strecke genutzt werden darf, kann durchaus auf die Art und Weise interpretiert werden, dass dies nur dann gemacht werden darf, wenn dadurch sich auch die zu erwartende Verspätung reduziert, was in meinem Falle gerade eben nicht der Fall ist.
Mein Umweg würde länger dauern.
Mir geht es auch primär nicht um einen etwaigen Zeitgewinn, sondern darum, dass ich eine Busfahrt im Schienenersatzverkehr nicht ertragen will.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
rainman51, Paderborn, Dienstag, 01.05.2018, 14:46 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von rainman51, Dienstag, 01.05.2018, 14:47
Vereinfacht kann man sich merken: Du kaufst eine gewisse Verbindung auf einer gewissen Strecke. Wird am Reisetag diese Verbindung nicht mehr in der Reiseauskunft angeboten, kannst du dir die Zugbindung aufheben lassen, bzw sie ist aufgehoben.
Um eine angenehme Reise zu haben und auch keinen Stress, gehe doch kurz ins Reisezentrum und lasse dir für deine vielen Fahrkarten (10) einfach die Zugbindung aufheben. So sparst du dir die Diskussion, wenn du auf einer anderen Strecke unterwegs bist und dort der Zugbegleiter die Verzögerung oder Sperrung usw. nicht nach vollziehen kann.
Natürlich steht es dir frei den SEV ,der umkomfortabler ist und länger dauert zu nutzen :).
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 15:05 (vor 2942 Tagen) @ rainman51
Ich verstehe es nun so, dass das Reisezentrum sowohl die (im Nahverkehr nicht vorhandene Zugbindung) als auch die meist beim Sparpreis an sich gültige "Streckenbindung" aufheben kann.
Kann das Reisezentrum dann mir auch gleich einen höherwertigeren Zug "freischalten" (also EC anstelle RE)?
Den Fahrgästen im EC wird gerade eben nicht ein Schienenersatzverkehr zugemutet.
Oder müsste ich (wie von der Bahn vorgeschlagen) generell den Aufschlag im Zug bezahlen und dann hinterher zur Erstattung einreichen?
Gilt generell
Matze86, München, Dienstag, 01.05.2018, 15:26 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
- kein Text -
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
musicus, Dienstag, 01.05.2018, 15:55 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von musicus, Dienstag, 01.05.2018, 15:58
Ich verstehe es nun so, dass das Reisezentrum [...] die meist beim Sparpreis an sich gültige "Streckenbindung" aufheben kann.
Was soll "Streckenbindung" sein? Wo wird sie definiert?
Kann das Reisezentrum dann mir auch gleich einen höherwertigeren Zug "freischalten" (also EC anstelle RE)?
Die Aufhebung der Zugbindung beinhaltet immer die Freigabe für höherwertige Züge. (Ausgenommen Sonderzüge, reservierungspflichtige Züge und Globalpreisverkehre)
Oder müsste ich (wie von der Bahn vorgeschlagen) generell den Aufschlag im Zug bezahlen und dann hinterher zur Erstattung einreichen?
Es gibt keine zuggebundenen Europa-Sparpreise zum Tarif der PK-C. Das von dir beschriebene Szenario ergibt keinen Sinn.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 16:09 (vor 2942 Tagen) @ musicus
Ich verstehe es nun so, dass das Reisezentrum [...] die meist beim Sparpreis an sich gültige "Streckenbindung" aufheben kann.
Was soll "Streckenbindung" sein? Wo wird sie definiert?
Kann das Reisezentrum dann mir auch gleich einen höherwertigeren Zug "freischalten" (also EC anstelle RE)?
Die Aufhebung der Zugbindung beinhaltet immer die Freigabe für höherwertige Züge. (Ausgenommen Sonderzüge, reservierungspflichtige Züge und Globalpreisverkehre)
Oder müsste ich (wie von der Bahn vorgeschlagen) generell den Aufschlag im Zug bezahlen und dann hinterher zur Erstattung einreichen?
Es gibt keine zuggebundenen Europa-Sparpreise zum Tarif der PK-C. Das von dir beschriebene Szenario ergibt keinen Sinn.
Ich hatte Streckenbindung bisher so verstanden, dass ich entweder den unter "Reiseverbindungen" gültigen Weg nehmen muss (also den mit eigenem Geld bezahlten) oder einen alternativen Weg zum Fahrtziel (der zum gleichen Flexpreis erhältlich wäre) oder ggf. sogar eine preislich gesehene Abkürzung (mit weniger Fahrtkilometer) nehmen darf.
Umwege, Stichfahrten, Rundfahrten und Rückfahrten usw. sind nicht verkehrsüblich und gemäß BB teilweise sogar ausgeschlossen.
Mir geht es nicht um die Aufhebung der Zugbindung, da diese bei mir beim Sparpreis niemals besteht, da ich immer nur den Nahvekehrsanteil abfahre, der gar keine Zugbindung hat.
Ich würde jedoch gerne bei Schienenersatzverkehr auf meiner Nahverkehrstrecke den höherwertigeren Zug (EC) nutzen, da dieser aufgrund schnellerer Geschwindigkeit trotz Umweg meine Reisezeit nicht verlängern würde.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
musicus, Dienstag, 01.05.2018, 16:12 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von musicus, Dienstag, 01.05.2018, 16:14
Ich hatte Streckenbindung bisher so verstanden, dass ich [...] einen alternativen Weg zum Fahrtziel (der zum gleichen Flexpreis erhältlich wäre) oder ggf. sogar eine preislich gesehene Abkürzung (mit weniger Fahrtkilometer) nehmen darf.
Das lässt in aller Regel mehrere verschiedene Varianten zu. Von der Bindung an eine einzige, ganz bestimmte Strecke kann somit gar nicht die Rede sein.
Ich würde jedoch gerne bei Schienenersatzverkehr auf meiner Nahverkehrstrecke den höherwertigeren Zug (EC) nutzen, da dieser aufgrund schnellerer Geschwindigkeit trotz Umweg meine Reisezeit nicht verlängern würde.
Ohne Aufhebung der Zugbindung unmöglich.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 16:17 (vor 2942 Tagen) @ musicus
Ich würde jedoch gerne bei Schienenersatzverkehr auf meiner Nahverkehrstrecke den höherwertigeren Zug (EC) nutzen, da dieser aufgrund schnellerer Geschwindigkeit trotz Umweg meine Reisezeit nicht verlängern würde.
Ohne Aufhebung der Zugbindung unmöglich.
Genau diesen Punkt verstehe ich nicht:
Ich will den höherwertigeren Zug (EC) ggf. für den Nahverkehrs-Streckenanteil meiner IC/EC-Fahrkarte nutzen, für den von vornherein keine Zugbindung besteht.
Es macht somit keinen Sinn, hier eine Zugbindung aufheben zu lassen, die nicht besteht.
Bei mir sind Zug-Vor- und Nachlauf so großzügig gestaltet, dass ich meinen kleinen Fernverkehrsanteil konkret nicht nutzen werde. Dieser dient nur dazu, einen günstigeren Sparpreis aus dem System zu generieren.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
musicus, Dienstag, 01.05.2018, 16:28 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von musicus, Dienstag, 01.05.2018, 16:30
Ich würde jedoch gerne bei Schienenersatzverkehr auf meiner Nahverkehrstrecke den höherwertigeren Zug (EC) nutzen, da dieser aufgrund schnellerer Geschwindigkeit trotz Umweg meine Reisezeit nicht verlängern würde.
Ohne Aufhebung der Zugbindung unmöglich.
Genau diesen Punkt verstehe ich nicht:
Ich will den höherwertigeren Zug (EC) ggf. für den Nahverkehrs-Streckenanteil meiner IC/EC-Fahrkarte nutzen, für den von vornherein keine Zugbindung besteht.
Es besteht insoweit Zugbindung, als du für den betreffenden Abschnitt zwar freie Verbindungswahl hast, aber ausschließlich Züge des Nahverkehrs bzw. nach Tarif PK-C nutzen darfst. Die Aufhebung der Zugbindung bewirkt, dass die einst zu einem der vielen Sparpreis-Tarife ausgegebene Fahrkarte Flexpreischarakter nach Tarif der PK-A bekommt und somit die Nutzung aller verkehrsüblichen Verbindungen auf der jeweiligen Relation des Fahrausweises erlaubt werden.
Es macht somit keinen Sinn, hier eine Zugbindung aufheben zu lassen, die nicht besteht.
Natürlich besteht sie. Sie heißt: Nahverkehr! Zu erkennen am "NV".
Bei mir sind Zug-Vor- und Nachlauf so großzügig gestaltet, dass ich meinen kleinen Fernverkehrsanteil konkret nicht nutzen werde. Dieser dient nur dazu, einen günstigeren Sparpreis aus dem System zu generieren.
Das ist längst klar.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 16:41 (vor 2942 Tagen) @ musicus
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 16:42
Ich will den höherwertigeren Zug (EC) ggf. für den Nahverkehrs-Streckenanteil meiner IC/EC-Fahrkarte nutzen, für den von vornherein keine Zugbindung besteht.
Es besteht insoweit Zugbindung, als du für den betreffenden Abschnitt zwar freie Verbindungswahl hast, aber ausschließlich Züge des Nahverkehrs bzw. nach Tarif PK-C nutzen darfst. Die Aufhebung der Zugbindung bewirkt, dass die einst zu einem der vielen Sparpreis-Tarife ausgegebene Fahrkarte Flexpreischarakter nach Tarif der PK-A bekommt und somit die Nutzung aller verkehrsüblichen Verbindungen auf der jeweiligen Relation des Fahrausweises erlaubt werden.
Es macht somit keinen Sinn, hier eine Zugbindung aufheben zu lassen, die nicht besteht.
Natürlich besteht sie. Sie heißt: Nahverkehr! Zu erkennen am "NV".
Das war dann ein eben Missverständnis meinerseits: Ich habe mit dem Begriff Zugbindung primär nicht die Produktklasse verstanden, sondern einen im Fahrschein ganz konkreten benannten Zug mit genauer Abfahrtszeit (und Streckenbindung ;-), der benutzt werden muss (ich darf diesen Fahrtanteil aber auch verfallen lassen).
Habe ich denn nun wenigstens folgenden Aspekt korrekt verstanden? Und zwar:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort darf ich nun beim Nahverkehrsanteil (Zug-Nachlauf in Produktklasse C) einen höherwertigen Zug (auch mit Umweg) benutzen, müsste dann aber in diesem Zug den ICE/IC/EC-Aufpreis nachlösen, um diesen mir dann danach über die Fahrgastrechte erstatten zu lassen.
Stimmt dies so?
Alternativ zuvor zum Schalter, um die "Zugbindung" vorab aufzuheben (da Schienenersatzverkehr = im Voraus bekannte Verspätung von mehr als 20 Minuten)?
DB-Fahrgastrechte
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:10 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Habe ich denn nun wenigstens folgenden Aspekt korrekt verstanden? Und zwar:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort darf ich nun beim Nahverkehrsanteil (Zug-Nachlauf in Produktklasse C) einen höherwertigen Zug (auch mit Umweg) benutzen, müsste dann aber in diesem Zug den ICE/IC/EC-Aufpreis nachlösen, um diesen mir dann danach über die Fahrgastrechte erstatten zu lassen.
Stimmt dies so?
Nein.
Wenn du einen Sparpreis gebucht hast, ist das keine Fahrkarte der Produktklasse C!
Deshalb mußt du auch keine Aufpreise kaufen und später erstatten lassen.
Alternativ zuvor zum Schalter, um die "Zugbindung" vorab aufzuheben (da Schienenersatzverkehr = im Voraus bekannte Verspätung von mehr als 20 Minuten)?
Genau. Der Stempel ist zwar nicht zwingend notwendig, schadet in der Praxis aber nicht. ;-) Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
DB-Fahrgastrechte
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:32 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:33
Habe ich denn nun wenigstens folgenden Aspekt korrekt verstanden? Und zwar:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort darf ich nun beim Nahverkehrsanteil (Zug-Nachlauf in Produktklasse C) einen höherwertigen Zug (auch mit Umweg) benutzen, müsste dann aber in diesem Zug den ICE/IC/EC-Aufpreis nachlösen, um diesen mir dann danach über die Fahrgastrechte erstatten zu lassen.
Stimmt dies so?
Nein.
Wenn du einen Sparpreis gebucht hast, ist das keine Fahrkarte der Produktklasse C!
Deshalb mußt du auch keine Aufpreise kaufen und später erstatten lassen.
Alternativ zuvor zum Schalter, um die "Zugbindung" vorab aufzuheben (da Schienenersatzverkehr = im Voraus bekannte Verspätung von mehr als 20 Minuten)?
Genau. Der Stempel ist zwar nicht zwingend notwendig, schadet in der Praxis aber nicht. ;-) Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Die Fahrkarte ist (wie in der anderen Antwort zuvor beschrieben) im betrachteten Abschnitt eine der Produktklasse C: Nahverkehrsvorlauf bzw. -nachlauf. Ein Sparpreis mit einem (winzigen) FV-Anteil wird niemals über die gesamte Strecke zu einer der Produktklasse B oder gar A.
Oder habe ich es nun nicht verstanden?
DB-Fahrgastrechte
Dr. Bahn, Dienstag, 01.05.2018, 17:47 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Oder habe ich es nun nicht verstanden?
Ja, nicht verstanden.
Maßgeblich ist das, was draufsteht: Steht zum Beispiel "IC/EC-Fahrkarte" drauf, ist es eine Fahrkarte für die Produktklasse B. Das steht (seit vielen Jahren, es war mal anders) drauf, sobald man auch nur für einen winzigen Teilabschnitt einen IC/EC nutzt und sonst nur Nahverkehr.
Sparpreise gibt es nur, wenn ein Teilstück (und sei es noch so kurz) mit IC/EC/ICE/sonstiger Fernverkehr zurückgelegt ist. Sparpreise sind daher immer Fahrkarten der PK B oder A, nie C.
Kann man auf der Bahnseite auch selbst testen:
Salzburg > Flensburg via München Ost und München Hbf, Abfahrt 05:00, nur Nahverkehr, außer zwischen München Ost und München Hbf: nur Fernverkehr:
Ergibt zwischen 17 und 19 Stunden Nahverkehr, 10 Minuten IC und einen Sparpreis von 29,90 EUR.
Grüße
Dr. Bahn
Besser verstanden.
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:57 (vor 2942 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:00
Ich habe nun verstanden, dass meine Fahrkarte eine der Produktklasse B ist.
Noch nicht verstanden ist jedoch, wann diese auch für den Nachlauf (Produktklasse C) zu einer der Produktklasse B wird.
Angeblich nur dann, wenn (wegen Sparpreis Europa) eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr am Zielort auftritt.
Wegen Schienenersatzverkehr mit Bus wäre die Verspätung weniger als 60 Minuten in meinem Falle.
Besser verstanden.
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 18:09 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Ich habe nun verstanden, dass meine Fahrkarte eine der Produktklasse B ist.
Noch nicht verstanden ist jedoch, wann diese auch für den Nachlauf (Produktklasse C) zu einer der Produktklasse B wird.
Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, kannst du einfach so jeden nicht-reservierungspflichtigen Zug [1] nehmen – völlig unabhängig davon, ob das Teil z.B. als ICE, TGV, Railjet, EuroCity oder InterCity bezeichnet wird.
[1] solange DB-Fahrkarten dort anerkannt werden, also nicht bei Flixtrain und Co
Besser verstanden.
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:13 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
Die Zugbindung (auf dem winzigen FV-Anteil) wäre bei mir nicht aufgehoben, insofern darf ich im NV-Nachlauf oder Vorlauf somit nicht die Produktklasse B nutzen.
Ich darf auch keinen Umweg über Augsburg (mit nur Zug der Produktklasse C) nutzen, da mein Zug durch den SEV keine Verspätung von mehr als 60 hat, da ich eine internationale Fahrkarte mit Österreich-Anteil nutze.
Screenshot zu den internationalen Bedingungen
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:18 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Hier steht halt leider gar nichts darüber, ob nun ein Umweg gefahren werden kann oder nicht.
Um eine Fahrpreiserstattung geht es mir nicht.
Screenshot zu den internationalen Bedingungen
Dr. Bahn, Dienstag, 01.05.2018, 23:33 (vor 2941 Tagen) @ chriL999
Irgendwie scheinst Du es Dir schwer machen zu wollen, oder?
Du postest eine Webseite der DB, die die Information, die Du suchst, nicht enthält; obwohl der Gesetzestext, der den Fall regelt, schon weiter oben stand? Was könnte die DB denn zum Gesetzestext so meinen, was den ändern würde?
Screenshot zu den internationalen Bedingungen
chriL999, Mittwoch, 02.05.2018, 20:54 (vor 2941 Tagen) @ Dr. Bahn
Tut mir leid:
Ich finde nach wir vor nichts bezüglich:
- internationale Fahrkarte (Sparpreis Europa)
- Schienenersatzverkehr mit Bus (daher: erwartete Verspätung ca. 30 Minuten) im Nachlauf auf deutscher Strecke
https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/international.shtml
Kunde wünscht 'automatisch' Freigabe der längeren Umwegstrecke mit dem Zug (da die damals gebuchte Strecke mit dem Zug ja gar nicht bedient wird).
Besser verstanden.
Dr. Bahn, Dienstag, 01.05.2018, 23:39 (vor 2941 Tagen) @ chriL999
Die Zugbindung (auf dem winzigen FV-Anteil) wäre bei mir nicht aufgehoben, insofern darf ich im NV-Nachlauf oder Vorlauf somit nicht die Produktklasse B nutzen.
Es hatten zwar andere zeitlich vor mir schon mehrfach gepostet, aber zur Sicherheit nochmal: Die Zugbindung ist entweder ganz oder gar nicht aufgehoben.
Ich darf auch keinen Umweg über Augsburg (mit nur Zug der Produktklasse C) nutzen, da mein Zug durch den SEV keine Verspätung von mehr als 60 hat, da ich eine internationale Fahrkarte mit Österreich-Anteil nutze.
Den gebuchten Zug gibt es nicht mehr* = Zugausfall = Zielort mit dem gebuchten Zug nicht zu erreichen = mehr als 60 Minuten Verspätung = Fahrgastrechte = siehe EG-Verordnung = Weiterfahrt mit gleicher oder geänderter Strecke sofort oder später = im DB-Sprech: Zugbindung aufgehoben**
Grüße
Dr. Bahn
* Strittige Fälle: Ersatzzüge, d.h. wann ist ein Ersatzzug ein Zugausfall des Urspungszuges und wann nicht. SEV ist unstrittig kein Ersatzzug, sondern ein Zugausfall.
** Es ist noch mehr als "Zugbindung aufgehoben", denn die Verordnung macht keine Angaben, wann der spätere Zeitpunkt sein muss; innerhalb oder außerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte (strittig)
Besser verstanden.
chriL999, Mittwoch, 02.05.2018, 21:03 (vor 2941 Tagen) @ Dr. Bahn
Gut, danke.
Dann verstehe ich es nun so, dass in meinem Falle (Sparpreis Europa) ein Ersatzverkehr (mit Bus) nicht gleichwertig mit der (von mir gebuchten) Verbindung mit dem Zug zu sehen ist (die DB könnte ja so argumentieren).
Insofern würde ich mein Ziel mit dem Zug niemals (halbwegs pünktlich) erreichen können.
In Folge ist die komplette Zugbindung für die gesamte Strecke bei dieser Fahrkarte (automatisch) aufgehoben und ich kann auch im Nahverkehrsanteil einen höherwertigen Zug (EC) mit geänderter Streckenführung (auch zeitlich) nutzen.
Die Argumentation der Bahn, dass ein Schienenersatzverkehr eingerichtet ist, mit dem ich auf der Hinfahrt das Ziel mit nur 30 Minuten Verspätung und auf der Rückfahrt sogar mit 0 Minuten Verspätung erreichen würde (wegen Übernachtung am Zwischenhalt), wäre somit als haltlos anzusehen.
Ist dies nun so korrekt verstanden?
die Rechte sind halt eindeutig
Dr. Bahn, Dienstag, 01.05.2018, 17:14 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Habe ich denn nun wenigstens folgenden Aspekt korrekt verstanden? Und zwar:
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort darf ich nun beim Nahverkehrsanteil (Zug-Nachlauf in Produktklasse C) einen höherwertigen Zug (auch mit Umweg) benutzen, müsste dann aber in diesem Zug den ICE/IC/EC-Aufpreis nachlösen, um diesen mir dann danach über die Fahrgastrechte erstatten zu lassen.
Stimmt dies so?
Nein. Dieser Passus aus den Fahrgastrechten gilt nur für reine Nahverkehrsfahrkarten.
Ansonsten ist die Lage hier so, dass ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 (!) Minuten am Zielort die Zugbindung aufgehoben ist.
(20 Minuten gelten de jure nur für innerdeutsche Fahrkarten)
Fällt ein Zug aus, dann kann mit der vorliegenden Fahrkarte der Zielort gar nicht erreicht werden. Das ist dann die "Krücke" zur Aufhebung der Zug- (und Strecken-)bindung.
(Wobei diskutabel wäre, inwieweit eine Streckenbindung bei Sparpreisen für den NV-Anteil existiert.)
Quelle dafür: VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007, Artikel 16:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei
Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung
mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unver-
züglich die Wahl zwischen
a) (...)
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänder-
ter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbe-
dingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänder-
ter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbe-
dingungen bis zum Zielort "zu einem späteren Zeitpunkt nach
Wahl des Fahrgasts".
Hervorhebung von mir, die selbst auf der TBNE-Seite zu findende Bemerkung
Die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann (...)
ist entgegen dem epliziten Wort der Verordnung "nach Wahl des Fahrgasts".
Grüße
Dr. Bahn
die Rechte sind halt eindeutig
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:56 (vor 2942 Tagen) @ Dr. Bahn
Nein. Dieser Passus aus den Fahrgastrechten gilt nur für reine Nahverkehrsfahrkarten.
Gut, das ist mir jetzt klarer geworden.
Ansonsten ist die Lage hier so, dass ab einer zu erwartenden Verspätung von 60 (!) Minuten am Zielort die Zugbindung aufgehoben ist.
(20 Minuten gelten de jure nur für innerdeutsche Fahrkarten)
Da ich einen Sparpreis Europa habe und durch den Ersatzverkehr weniger als 60 Minuten Verspätung haben werde, kann ich somit nicht den Umweg über Augsburg fahren. Insofern hätte der Zugbegleiter somit Recht gehabt.
(Wobei diskutabel wäre, inwieweit eine Streckenbindung bei Sparpreisen für den NV-Anteil existiert.)
Somit bleibt also wieder die Frage offen, ob bei Sparpreisen für den NV-Anteil eine Streckenbindung besteht oder nicht?
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 01.05.2018, 17:16 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Ich würde jedoch gerne bei Schienenersatzverkehr auf meiner Nahverkehrstrecke den höherwertigeren Zug (EC) nutzen, da dieser aufgrund schnellerer Geschwindigkeit trotz Umweg meine Reisezeit nicht verlängern würde.
...
Es macht somit keinen Sinn, hier eine Zugbindung aufheben zu lassen, die nicht besteht.
Na, da sehe ich im Prinzip zwei Möglichkeiten:
1. Du legst dir die Argumentation zurecht: "NV-Zug fällt aus, es geht auch nicht wenige Minuten später ein weiterer, daher ist Umstieg auf was anderes angesagt (SEV oder Fernzug). Deshalb ("...kann der Fahrgast: ... einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen") nehme ich den durchgehenden EC." Du steigst einfach ein und teilst es dem Zugbegleiter bei der Kontrolle unaufgefordert (so mache ich das jedenfalls) mit.
2. Du gehst mit der gleichen Argumentation ins Reisezentrum und lässt dir eine entsprechende Bescheinigung geben.
Beide möchtest du anscheinend nicht nutzen. Vielleicht hoffst du auf die Einstellung eines juristischen Gutachtens in diesem Forum, das du dem Zugbegleiter unter die Nase halten kannst, aber realistischerweise ist dies nicht zu erwarten.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:03 (vor 2942 Tagen) @ Co_Tabara-98
2. Du gehst mit der gleichen Argumentation ins Reisezentrum und lässt dir eine entsprechende Bescheinigung geben.Beide möchtest du anscheinend nicht nutzen. Vielleicht hoffst du auf die Einstellung eines juristischen Gutachtens in diesem Forum, das du dem Zugbegleiter unter die Nase halten kannst, aber realistischerweise ist dies nicht zu erwarten.
Inzwischen bin ich schon viel weiter und meine es besser verstanden zu haben.
Jedoch ist die Verspätung aufgrund Schienenersatzverkehr und Bus geringer als 60 Minuten und damit scheine ich ja nun wegen Sparpreis Europa kaum noch eine Chance zu haben, oder?
pragmatische Vorgehensweise
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 18:15 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 18:18
Inzwischen bin ich schon viel weiter und meine es besser verstanden zu haben.
Jedoch ist die Verspätung aufgrund Schienenersatzverkehr und Bus geringer als 60 Minuten und damit scheine ich ja nun wegen Sparpreis Europa kaum noch eine Chance zu haben, oder?
Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.
Planst du, die Deutsche Bahn zu verklagen?
Um bequem von A nach B zu reisen, würde ich die Sachlage im Reisezentrum höflich, in einfachen Worten und ohne Geschwurbel [1] schildern und mit großer Wahrscheinlichkeit einen "Zugbindung aufgehoben"-Stempel auf das Onlineticket erhalten.
(Falls die Leute im Reisezentrum irgendwas seltsames aufs Ticket schreiben, ist das bei einem Onlineticket nicht tragisch.)
Wenn dir diese pragmatische Herangehensweise nicht gefällt, kann ich das auch nicht ändern.
[1] gebuchter Zug fällt aus; SEV mit Bus ist unbequem und dauert länger; sinnvolle Alternative: EC statt RE
pragmatische Vorgehensweise
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:23 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:23
Inzwischen bin ich schon viel weiter und meine es besser verstanden zu haben.
Jedoch ist die Verspätung aufgrund Schienenersatzverkehr und Bus geringer als 60 Minuten und damit scheine ich ja nun wegen Sparpreis Europa kaum noch eine Chance zu haben, oder?
Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.
Planst du, die Deutsche Bahn zu verklagen?Um bequem von A nach B zu reisen, würde ich die Sachlage im Reisezentrum höflich, in einfachen Worten und ohne Geschwurbel [1] schildern und mit großer Wahrscheinlichkeit einen "Zugbindung aufgehoben"-Stempel auf das Onlineticket erhalten.
(Falls die Leute im Reisezentrum irgendwas seltsames aufs Ticket schreiben, ist das bei einem Onlineticket nicht tragisch.)
Wenn dir diese pragmatische Herangehensweise nicht gefällt, kann ich das auch nicht ändern.[1] gebuchter Zug fällt aus; SEV mit Bus ist unbequem und dauert länger; sinnvolle Alternative: EC statt RE
"Zugbindung aufgehoben" Stempel bezieht sich somit auf die Zugbindung des winzigen gar nicht betroffenen FV-Anteils und wirkt sich somit auf die Gesamtstrecke aus, oder?
Mein "Problem" ist nun, dass ich nicht 5x zum Schalter gehen möchte, bis ich so einen freundlichen Bearbeiter gefunden habe, der mir den Stempel dann irgendwann mal drauf macht oder auch nicht (wegen Unfreundlichkeit).
pragmatische Vorgehensweise
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 18:32 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
"Zugbindung aufgehoben" Stempel bezieht sich somit auf die Zugbindung des winzigen gar nicht betroffenen FV-Anteils und wirkt sich somit auf die Gesamtstrecke aus, oder?
"Zugbindung aufgehoben" bedeutet in dem Fall, dass du nach eigener Wahl entweder mit RE und SEV-Bus oder mit dem EC fahren darfst. Genau das willst du doch eigentlich, oder?
Mein "Problem" ist nun, dass ich nicht 5x zum Schalter gehen möchte, bis ich so einen freundlichen Bearbeiter gefunden habe, der mir den Stempel dann irgendwann mal drauf macht oder auch nicht (wegen Unfreundlichkeit).
Warum machst du dir das Leben so unnötig kompliziert?
Ich würde alle betroffenen Onlinetickets ausdrucken und mir im Reisezentrum die aufgehobene Zugbindung auf einmal bescheinigen lassen.
pragmatische Vorgehensweise
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:42 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
"Zugbindung aufgehoben" Stempel bezieht sich somit auf die Zugbindung des winzigen gar nicht betroffenen FV-Anteils und wirkt sich somit auf die Gesamtstrecke aus, oder?
"Zugbindung aufgehoben" bedeutet in dem Fall, dass du nach eigener Wahl entweder mit RE und SEV-Bus oder mit dem EC fahren darfst. Genau das willst du doch eigentlich, oder?
Ja genau, oder eben einen EC benutzen.
Mein "Problem" ist nun, dass ich nicht 5x zum Schalter gehen möchte, bis ich so einen freundlichen Bearbeiter gefunden habe, der mir den Stempel dann irgendwann mal drauf macht oder auch nicht (wegen Unfreundlichkeit).
Warum machst du dir das Leben so unnötig kompliziert?
Ich würde alle betroffenen Onlinetickets ausdrucken und mir im Reisezentrum die aufgehobene Zugbindung auf einmal bescheinigen lassen.
Wenn ich keinen Bearbeiter finde, der den Stempel draufmacht, muss ich mich erneut anstellen, bis ein anderer Bearbeiter dies aus "Kulanz" macht (oder auch nicht). Also ggf. viel Zeit investieren ohne Erfolg.
Was anderes machst du hier ja auch nicht...
Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 01.05.2018, 21:41 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Also ggf. viel Zeit investieren ohne Erfolg.
Nicht ganz
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 21:47 (vor 2941 Tagen) @ Berlin-Express
Ich will natürlich nach Möglichkeit auch nicht die Bearbeiter in der Fahrgastrechte-Abteilung mit meiner Fahrpreisnacherhebung (wegen Fahren mit (nicht) gültigem Fahrschein), die ich nicht bezahlen will, in Anspruch nehmen.
Und dann einen erneuten Beitrag hier aufmachen, was ich denn nun machen soll usw.
Dann hilft halt auch ganz viel Pragmatismus nicht mehr weiter.
Fahr SEV und gut ist...
Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 01.05.2018, 21:50 (vor 2941 Tagen) @ chriL999
...vielleicht findest du in der Münchner Lounge dann auch noch Sushi Reste.
Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern hier an, dir ist einfach nicht mehr zu helfen.
Fahr SEV und gut ist...
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 22:04 (vor 2941 Tagen) @ Berlin-Express
Da habe ich doch schon längst Hausverbot.
Im Ernst?
Matze86, München, Dienstag, 01.05.2018, 22:15 (vor 2941 Tagen) @ chriL999
- kein Text -
"Zugbindung aufgehoben" gilt für die Gesamtstrecke
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 16:58 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:02
Ich verstehe es nun so, dass das Reisezentrum sowohl die (im Nahverkehr nicht vorhandene Zugbindung) als auch die meist beim Sparpreis an sich gültige "Streckenbindung" aufheben kann.
Kann das Reisezentrum dann mir auch gleich einen höherwertigeren Zug "freischalten" (also EC anstelle RE)?
Wenn die Zugbindung beim Sparpreis aufgehoben ist, kannst du einfach so IC/EC oder ICE fahren – wie bei einer Flexpreis-Fahrkarte.
Den Fahrgästen im EC wird gerade eben nicht ein Schienenersatzverkehr zugemutet.
Dann fahr doch mit dem EC?
Oder müsste ich (wie von der Bahn vorgeschlagen) generell den Aufschlag im Zug bezahlen und dann hinterher zur Erstattung einreichen?
Dieses Verfahren ist nur für Fahrkarten der Produktklasse C (Regionalverkehr ohne Fernverkehrsanteil) vorgesehen. Wie willst du einen Sparpreis komplett ohne FV-Anteil buchen?
"Zugbindung aufgehoben" gilt für die Gesamtstrecke
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:20 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
Ich verstehe es nun so, dass das Reisezentrum sowohl die (im Nahverkehr nicht vorhandene Zugbindung) als auch die meist beim Sparpreis an sich gültige "Streckenbindung" aufheben kann.
Kann das Reisezentrum dann mir auch gleich einen höherwertigeren Zug "freischalten" (also EC anstelle RE)?
Wenn die Zugbindung beim Sparpreis aufgehoben ist, kannst du einfach so IC/EC oder ICE fahren – wie bei einer Flexpreis-Fahrkarte.
Den Fahrgästen im EC wird gerade eben nicht ein Schienenersatzverkehr zugemutet.
Dann fahr doch mit dem EC?
Oder müsste ich (wie von der Bahn vorgeschlagen) generell den Aufschlag im Zug bezahlen und dann hinterher zur Erstattung einreichen?
Dieses Verfahren ist nur für Fahrkarten der Produktklasse C (Regionalverkehr ohne Fernverkehrsanteil) vorgesehen. Wie willst du einen Sparpreis komplett ohne FV-Anteil buchen?
Im betroffenen Abschnitt ist meine Fahrkarte eine der Produktklasse C (da reiner Nahverkehr-Vorlauf bzw. Nachlauf).
Das ändert nichts daran, dass die Fahrkarte formal als eine IC/EC-Fahrkarte ausgewiesen ist mit teilweise Zug- und Streckenbindung (also nur zwischen C und D). Um diesen Anteil geht es aber nicht. Es geht auch nicht darum, dass es ein Sparpreis Europa ist (immer noch billiger als der reine Nahverkehrsanteil in Deutschland als Flexpreis gebucht).
Eine Sparpreis ohne FV-Anteil dürfte es wohl nicht geben.
"Zugbindung aufgehoben" gilt für die Gesamtstrecke
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:30 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:31
Im betroffenen Abschnitt ist meine Fahrkarte eine der Produktklasse C (da reiner Nahverkehr-Vorlauf bzw. Nachlauf).
Nonsens. Willst du es nicht verstehen?
Eine Fahrkarte der Produktklasse C hat niemals einen Fernverkehrsanteil.
Das ändert nichts daran, dass die Fahrkarte formal als eine IC/EC-Fahrkarte ausgewiesen ist mit teilweise Zug- und Streckenbindung (also nur zwischen C und D).
Siehst du: Dein Sparpreis-Ticket ist keine Fahrkarte der Produktklasse C.
Ich persönlich freue mich im Allgemeinen, wenn mir eine Sparpreis-Fahrkarte über die Fahrgastrechte zum de-facto-Flexpreis upgegradet wird.
:-)
"Zugbindung aufgehoben" gilt für die Gesamtstrecke
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:39 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
Siehst du: Dein Sparpreis-Ticket ist keine Fahrkarte der Produktklasse C.
Dann ist also eine IC/EC-Fahrkarte mit winzigem FV-Anteil (Produktklasse B) bei einer Zugverspätung (> 20 Minuten wegen Ersatzverkehr) verursacht im nur Nahverkehrsabschnitt (Nachlauf) automatisch eine Fahrkarte der Produktklasse B (jedoch nicht A) im gesamten Nahverkehrsabschnitt (Nachlauf)?
Ist es nun verstanden von mir?
"Zugbindung aufgehoben" gilt für die Gesamtstrecke
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:50 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:53
Siehst du: Dein Sparpreis-Ticket ist keine Fahrkarte der Produktklasse C.
Dann ist also eine IC/EC-Fahrkarte mit winzigem FV-Anteil (Produktklasse B) bei einer Zugverspätung (> 20 Minuten wegen Ersatzverkehr) verursacht im nur Nahverkehrsabschnitt (Nachlauf) automatisch eine Fahrkarte der Produktklasse B (jedoch nicht A) im gesamten Nahverkehrsabschnitt (Nachlauf)?
Eine Fahrkarte kann nur entweder Produktklasse A, B oder C sein. Das versuchen wir dir die ganze Zeit klar zu machen.
Deshalb betrifft dich diese Sonderregelung (Aufpreis kaufen und erstatten lassen) überhaupt nicht.
"Zugbindung aufgehoben" gilt für die Gesamtstrecke
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:07 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
Gut. Dann habe ich eine Fahrkarte der Produktklasse B, die im Nahverkehr Vor- und Nachlauf nicht in dieser Produktklasse genutzt werden darf.
Es sei denn, der Zug mit FV-Anteil wäre betroffen (dann Aufhebung der Zug- und Streckenbindung für die gesamte Strecke) oder die Verspätung wäre größer als 60 Minuten (da Sparpreis Europa).
Beides trifft bei mir im konkreten Fall nicht zu, da der FV-Anteil nicht verspätet ist und der Bus (im innerdeutschen Anteil) nur zu einer Verzögerung von 40 Minuten führt.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
gus78, Dienstag, 01.05.2018, 15:34 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Mir geht es auch primär nicht um einen etwaigen Zeitgewinn, sondern darum, dass ich eine Busfahrt im Schienenersatzverkehr nicht ertragen will.
Genau darum ging es mir auch bei meiner bevorstehenden Fahrt. Ich komme nun sogar zwei Std. später an! Trotzdem war die Aufhebung der Zugbindung im Reisezentrum problemlos.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 15:51 (vor 2942 Tagen) @ gus78
Danke.
Konkret ist es bei mir ein Streckenanteil im Nahverkehr. Das Reisezentrum müsste somit in meinem Falle nicht die Zugbindung, sondern die "Streckenbindung" aufheben (für eine längere Umwegstrecke).
Ob nun beim Sparpreis Europa im Nahverkehr die Streckenbindung gilt oder nicht gilt (im Moment mal unabhängig vom Thema "Schienenersatzverkehr" betrachtet), darüber gibt es unterschiedliche Aussagen:
Mal heißt es, es gibt die Streckenbindung sehr wohl (z.B. bei Anfrage an die DB Community/Facebook), ein anderes Mal (vor allem hier im Forum) kommt die Aussage, dass der Fahrpreis nach "Relationen" gebildet wird und damit im sogenannten Nahverkehrsraum lediglich "in Richtung" des Ziels gefahren werden muss.
Zugbindung aufgehoben
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:11 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:13
Konkret ist es bei mir ein Streckenanteil im Nahverkehr. Das Reisezentrum müsste somit in meinem Falle nicht die Zugbindung, sondern die "Streckenbindung" aufheben (für eine längere Umwegstrecke).
Warum willst du nicht mit dem EC fahren? Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, kostet dich der EC keinen Cent extra.
nun
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:28 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
Konkret ist es bei mir ein Streckenanteil im Nahverkehr. Das Reisezentrum müsste somit in meinem Falle nicht die Zugbindung, sondern die "Streckenbindung" aufheben (für eine längere Umwegstrecke).
Warum willst du nicht mit dem EC fahren? Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, kostet dich der EC keinen Cent extra.
Ich bilde mit ein, dass eine im Nahverkehr(snachlauf oder -vorlauf) nicht existierende Zugbindung auch nicht aufgehoben werden kann.
Somit will chriL999, der im betrachteten Abschnitt Produktklasse C bezahlt hat (und für den Schienenersatzverkehr mit Bus eingerichtet ist), plötzlich einen EC der Produktklasse B nutzen, der üblicherweise (insbesondere beim Vorliegen einer Nahverkehrsfahrkarte) einen Aufschlag zur Folge hat.
Hätte chriL999 von vornherein die EC-Verbindung gebucht und bezahlt, dann hätte er zwar dieses Problem nicht, er hätte jedoch dann eine Zugbindung, die er unbedingt vermeiden will, da er dann in diesem NV-Vorlauf Verspätungen der S-Bahn (separate Fahrkarte!) nicht mehr kompensieren kann und ihm die zuggebundenen Fahrkarte dann wertlos wird.
Einbildung
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:33 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 17:36
Ich bilde mit ein, dass eine im Nahverkehr(snachlauf oder -vorlauf) nicht existierende Zugbindung auch nicht aufgehoben werden kann.
Das ist dein persönliches Problem.
Wenn du dir nicht helfen lassen willst, dann sei es so. [schulterzuck]
Einbildung
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 17:42 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
also wenn der Zugbegleiter auf meine Nachfragen scheinbar nicht korrekt antwortet, so scheint die Materie ja auch nicht so einfach zu sein, oder?
Einbildung
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 18:01 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
also wenn der Zugbegleiter auf meine Nachfragen scheinbar nicht korrekt antwortet, so scheint die Materie ja auch nicht so einfach zu sein, oder?
Woher soll ich wissen, was genau du das Personal gefragt hast?
Wenn du dort genauso krude versucht hast zu erklären, warum du den EC deinem Gefühl nach nicht benutzen darfst, wundert mich gar nichts. ;-)
Ursache ist SEV mit Bus, nicht die Verspätung...
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:09 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
Gegenüber dem Zugbegleiter wurde nur nachgefragt, ob aufgrund Schienenersatzverkehr mit Bus ein längerer Umweg mit nur Zug im Nahverkehr gemacht werden darf.
Laut den Fahrgastrechten nun nicht, da ja keine Verspätung von mehr als 60 Minuten vorliegt.
Ursache ist SEV mit Bus, nicht die Verspätung...
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 18:35 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Gegenüber dem Zugbegleiter wurde nur nachgefragt, ob aufgrund Schienenersatzverkehr mit Bus ein längerer Umweg mit nur Zug im Nahverkehr gemacht werden darf.
Du stellst halt die falschen Fragen.
Ursache ist SEV mit Bus, nicht die Verspätung...
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:39 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
Du stellst halt die falschen Fragen.
deswegen will ich ja nicht zum Schalter fahren und dort lange anstehen und warten und fragen
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
musicus, Dienstag, 01.05.2018, 15:50 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Ich habe gerade eben nochmal nachgesehen
Leider an unpassender Stelle.
Der Hinweis, dass eine andere Strecke genutzt werden darf, kann durchaus auf die Art und Weise interpretiert werden, dass dies nur dann gemacht werden darf, wenn dadurch sich auch die zu erwartende Verspätung reduziert
Diese Interpretation gegen die Beförderungsbedingungen nicht her.
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
Dr. Bahn, Dienstag, 01.05.2018, 23:44 (vor 2941 Tagen) @ musicus
Der Hinweis, dass eine andere Strecke genutzt werden darf, kann durchaus auf die Art und Weise interpretiert werden, dass dies nur dann gemacht werden darf, wenn dadurch sich auch die zu erwartende Verspätung reduziert
Diese Interpretation gegen die Beförderungsbedingungen nicht her.
Und die EG-Verordnung schon gar nicht, steht aber leider (falsch) auf der TBNE-Seite zu den Fahrgastrechten: https://www.fahrgastrechte.info/Wie-mache-ich-meine-Rechte-geltend.85.0.html > Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Grüße
Dr. Bahn
die Rechte sind halt nicht so eindeutig
chriL999, Mittwoch, 02.05.2018, 20:51 (vor 2941 Tagen) @ Dr. Bahn
Der Hinweis, dass eine andere Strecke genutzt werden darf, kann durchaus auf die Art und Weise interpretiert werden, dass dies nur dann gemacht werden darf, wenn dadurch sich auch die zu erwartende Verspätung reduziert
Diese Interpretation gegen die Beförderungsbedingungen nicht her.
Und die EG-Verordnung schon gar nicht, steht aber leider (falsch) auf der TBNE-Seite zu den Fahrgastrechten: https://www.fahrgastrechte.info/Wie-mache-ich-meine-Rechte-geltend.85.0.html > Weiterfahrt mit einem anderen ZugGrüße
Dr. Bahn
,
Entschuldigung, aber auf dieser angegebenen Seite steht gar nichts bezüglich z.B. der Weiterfahrt mit einem anderen Zug / andere Strecke im Falle einer Verspätung von ?? Minuten beim internationalen Verkehr (wie bei mir: Sparpreis Europa).
Oder würden nun nationale Regelungen gelten, da es bei mir um den Streckenabschnitt in Deutschland geht?
Danke!
Die Sicht des Zugbegleiters
Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 01.05.2018, 16:17 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Jedoch bin ich mir nicht ganz sicher, wieso der Zugbegleiter seine Sicht so vehement vertreten hat? Was hat er nicht verstanden?
Wenn ich den Kontext richtig verstanden habe, ging es nicht um die aktuelle Fahrt, sondern um eine Grundsatzfrage zu zukünftigen Reisen, so dass eher andere Ansprechpartner infrage kommen. Aber zu den Fragen:
Vielleicht fürchtete der Zugbegleiter um seine Autorität, falls alle Mitreisenden (bruchstückweise) Dinge mitbekommen wie "fahren Sie ruhig wie sie wollen", "Umwege immer gerne", "keine Zugbindung", "gilt natürlich auch im EC". Insbesondere kannte er schon das Klientel ein paar Reihen weiter, von dem er gewohnt ist: "Automat dekekt", "der Zug ist einfach in B-stadt durchgefahren, dürfen wir mit dem Ticket zurückfahren?"... Oder:
<spekulation>Der Zugbegleiter hat sich mächtig gefreut, den User chriL999 endlich mal persönlich kennenzulernen und mit ihm kontrovers über Detailfragen des Tarifsystems zu diskutieren. Da wäre es doch langweilig, wenn man dem Fahrgast mitteilt, Kulanz geht über alles, oder ihn bei einer kundenfreundlichen Interpretation der Fahrgastrechte unterstützt.</spekulation>
Die Sicht des Zugbegleiters
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 16:20 (vor 2942 Tagen) @ Co_Tabara-98
Er hat definitiv offen gelassen, ob er mir "aus Kulanz" bei einer zukünftigen Fahrt in genau so einer Situation entgegenkommen würde.
Wenn er gut drauf ist, dann ja. Aber nur dann.
Bei uns ist alles noch viel schlimmer ;-(
Altmann, Dienstag, 01.05.2018, 18:35 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Sei froh, dass Du im Gebiet der DB wohnst ... Hier in Österreich ist das Verweigern eines "Zugbindung aufgehoben"-Vermerks scheinbar Volkssport unter den ÖBB-Mitarbeitern.
Besonders an meinem Heimatbahnhof Amstetten ...
Zuletzt z.B.: Fahrplanänderung durch die ÖBB. Die gebuchte Verbindung existiert nicht mehr. Also hin zum Schalter (sowieso schon mühsam genug - wieso kann man die Aufhebung der Zugbindung in so einem Fall nicht automatisch per Mail verschicken?).
Am Schalter 10 Minuten Diskussion. Inhalt (kurzgefasst): "Schön, die Verbindung gibt es jetzt momentan nicht. Aber wer sagt, dass es sie dann nicht doch gibt? Kann sich ja alles wieder ändern! Das weiß jetzt niemand! Das wissen Sie erst, wenn Sie im Zug sitzen!" ...
Nach 10 Minuten bin ich dann abgezogen, und hab mich gefragt, wofür es eigentlich einen besetzten Schalter am Bahnhof gibt, wenn dort sowieso niemand etwas arbeiten will. Bin dann nach Wien gefahren und hab mich dort nochmals angestellt, und mir die Bestätigung geholt ... *grmpf*
Bei uns ist alles noch viel schlimmer ;-(
Norddeich, Dienstag, 01.05.2018, 18:39 (vor 2942 Tagen) @ Altmann
Sei froh, dass Du im Gebiet der DB wohnst ... Hier in Österreich ist das Verweigern eines "Zugbindung aufgehoben"-Vermerks scheinbar Volkssport unter den ÖBB-Mitarbeitern.
In Deutschland ist so ein Stempel nicht notwendig. Ist das in Österreich etwa anders?!?
Bei uns ist alles noch viel schlimmer ;-(
Altmann, Dienstag, 01.05.2018, 18:43 (vor 2942 Tagen) @ Norddeich
Na ja, ich musste / wollte zu einer bestimmten Uhrzeit am Zielort (Davos) sein. Um das zu schaffen, musste ich jetzt also 2 Stunden früher weg von daheim.
Und ob ein Zub im früheren Zug das Ticket mit Zugbindung auf den späteren Zug akzeptiert hätte ... Da hab ich so meine Zweifel bei der entgegenkommenden ÖBB (entgegenkommend z.B. für EC der DB im Ennstal) ...
Sparpreis, Schienenersatzverkehr, Umwegefahrkarte Ja/Nein
Alexander, Dienstag, 01.05.2018, 18:26 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Alexander, Dienstag, 01.05.2018, 18:27
Hallo ChriL999,
ich verstehe oft dein Problem nicht. Dies ist ja nicht die erste Anfrage deinerseits zu selben Problemen. Langsam solltest du ja Erfahrungen in solchen "Problemen" haben.
Ich kann dir nur aus realen (weiß nicht ob es irgendwo auch definiert steht) Erfahrungen berichten. Bisher hatte ich noch nie(!) ein Problem wenn ich irgendwie abweichend gefahren bin, wenn ein Zug Verspätung hatte, ausgefallen ist, oder wegen Bauarbeiten gar gar nicht gefahren ist. Auch ein "Umweg", in deinem Beispiel sogar von Buchloe über Augsburg nach München statt den direkten Weg. (Und das auch bei "speziellen" Fahrkarten wie CD First Minute)
Einfach fahren und bei einer Rückfrage den Sachverhalt erklären. Falls sich der Zugbegleiter stur stellt, einfach eine Fahrpreisnacherhebung erstellen lassen und der den Kundendialog klären lassen. In 99% aller Fälle winkt der Zugbegleiter ab oder sagt dir nur das er es ausnahmsweise akzeptiert.
Manchmal kann man Bahn fahren auch komplizierter machen als es wirklich ist....
Viele Grüße
--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)
Sparpreis, Schienenersatzverkehr, Umwegefahrkarte Ja/Nein
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 18:45 (vor 2942 Tagen) @ Alexander
In Bezug auf den Fernverkehr stimme ich dir auch weitestgehend zu. Da ist das Personal viel freundlicher und es fährt auch kaum ein Kunde einen Umweg, den er nicht fahren müsste.
Im Nahverkehr sieht es aber etwas anders aus. Da heißt es gleich "der will nach Augsburg" oder "der hat eine Fahrkarte für den Nahverkehr und will nun EC fahren".
Wenn man der einzigste Fahrgast im Zug mit einem Sparpreis Europa ist, dann eckt man da schon etwas an.
Dann mach eben jetzt so wie DU meinst
Matze86, München, Dienstag, 01.05.2018, 21:01 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
- kein Text -
Dann mach eben jetzt so wie...
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 21:29 (vor 2942 Tagen) @ Matze86
Wenn ich es wissen würde, würde ich ja nicht hier nachfragen.
Irgendwann kennt sich halt keiner mehr aus, welche Rechte nun wann gelten.
Angeblich ab 20 Minuten zu erwartender Verspätung, dann aber nur innerdeutsch (also nicht in Deutschland bei internationaler Fahrkarte).
Ob der Mann am Schalter nun eine Zugbindung aufheben will und wird? Nur wenn man ganz freundlich fragt und er die Regeln aber nicht so genau kennt.
Diese Diskussion bringt rein gar nichts...
Matze86, München, Dienstag, 01.05.2018, 21:33 (vor 2942 Tagen) @ chriL999
Wenn ich es wissen würde, würde ich ja nicht hier nachfragen.
Irgendwann kennt sich halt keiner mehr aus, welche Rechte nun wann gelten.
Angeblich ab 20 Minuten zu erwartender Verspätung, dann aber nur innerdeutsch (also nicht in Deutschland bei internationaler Fahrkarte).Ob der Mann am Schalter nun eine Zugbindung aufheben will und wird? Nur wenn man ganz freundlich fragt und er die Regeln aber nicht so genau kennt.
Ganz genau, wenn du keinerlei Antworten akzwptierst, bringt es auch nichts weiter, hier noch etwas dazu zu schreiben...
nicht so viel
chriL999, Dienstag, 01.05.2018, 22:02 (vor 2941 Tagen) @ Matze86
Einfacher wäre es natürlich, man gibt im Fahrplanheft mit den SEV-Abfahrtszeiten die Umleitung über Augsburg für alle betroffenen Reisende einfach frei.
Aber das soll ja auch nicht sein.
Stattdessen kurvt man als einziger Fahrgast nachts im langen Bus von Geltendorf nach Grafrath (?), da ja keine S-Bahn fährt.
Als Reisender ist unklar, was nun gilt. Der Zugbegleiter weiß es auch nicht so richtig ("Ich würde an Ihrer Stelle nie 6 Monate im Voraus buchen"). Derjenige am Schalter muss bei seinem Vorgesetzten nachfragen ("Ihre Fahrkarte hätte so gar nicht ausgestellt werden dürfen...")
Wird dann die "Zugbindung" aufgehoben, ist eventuell die (nicht vorhandene?) Streckenbindung noch gültig usw.
bei soviel Unselbständigkeit und Schiss gar nicht fahren
Blaschke, Sonntag, 06.05.2018, 20:57 (vor 2937 Tagen) @ chriL999
Tach.
Was für eine epische Diskussion.
Bei 55% der Fahrten wird gar nichts passieren. Bei 41% der Fahrten fragt der Schaffner kurz nach, du antwortest, alles in Ordnung. Bei 3,999999% der Fahrten fragt der Schaffner, du antwortest, der Schaffner fragt noch mal nach und du antwortest nochmal und alles ist gut. Bei 0,000001% der Fahrten bekommst du eine FN.
Wenn das Risiko nicht ertragbar ist: einfach wegbleiben.
Oder alternativ die Bundesregierung anschreiben, den Petitionsausschuss des Bundestages und Amnesty International.
Kopfschüttelnde Grüße von
jörg
![[image]](https://abload.de/img/screenshot_dbkzuhm.jpg)
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