Praktische Erfahrung bei änlichen innerdeutschen Konstrukten (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Samstag, 21.04.2018, 19:39 (vor 2893 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 21.04.2018, 19:40

Ich weiß nicht wie es konkret in Deinem Fall ist,

aber bei mir war es innerdeutsch immer problemlos, ein Fahrrad nach ggf. örtlichen Länder- oder Verbundsbestimmungen mitzunehmen auch wenn die Fahrkarte der fahrradmitnehmenden Persondarüber hinaus gilt.

(z.B.
* Fahrradmitnahme im NV kostenfrei in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen; Personenfahrkarte von Dresden nach Bad Hersfeld.
* Fahrradmitnahme ermäßigter Tarif im VVO, Personenfahrkarte DB-Tarif aus dem VVO hinausgehend.
* Auch sollte praktisch bei einer Fernverkehrspersonenfahrkarte eine Nahverkehrsfahrradkarte ausreichen, wenn das Fahrrad nur im Nahverkehr mitfährt.
)

Ob sich diese Praxis mit der Theorie deckt weiß ich nicht. Eigentlich sollte ja nur alles Fahrkartenpflichtige für den jeweils beförderten Abschnitt eine gültige Fahrkarte haben.


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