Praktische Erfahrung bei änlichen innerdeutschen Konstrukten (Fahrkarten und Angebote)
Ich weiß nicht wie es konkret in Deinem Fall ist,
aber bei mir war es innerdeutsch immer problemlos, ein Fahrrad nach ggf. örtlichen Länder- oder Verbundsbestimmungen mitzunehmen auch wenn die Fahrkarte der fahrradmitnehmenden Persondarüber hinaus gilt.
(z.B.
* Fahrradmitnahme im NV kostenfrei in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen; Personenfahrkarte von Dresden nach Bad Hersfeld.
* Fahrradmitnahme ermäßigter Tarif im VVO, Personenfahrkarte DB-Tarif aus dem VVO hinausgehend.
* Auch sollte praktisch bei einer Fernverkehrspersonenfahrkarte eine Nahverkehrsfahrradkarte ausreichen, wenn das Fahrrad nur im Nahverkehr mitfährt.
)
Ob sich diese Praxis mit der Theorie deckt weiß ich nicht. Eigentlich sollte ja nur alles Fahrkartenpflichtige für den jeweils beförderten Abschnitt eine gültige Fahrkarte haben.
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bahnfahrerofr.,
18.04.2018, 23:08
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Berlin-Express,
18.04.2018, 23:26
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RB18901,
19.04.2018, 00:04
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bahnfahrerofr.,
19.04.2018, 00:31
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bahnfahrerofr.,
19.04.2018, 00:31
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RB18901,
19.04.2018, 00:04
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- Praktische Erfahrung bei änlichen innerdeutschen Konstrukten - martarosenberg, 21.04.2018, 19:39
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Berlin-Express,
18.04.2018, 23:26