? FGR ÖBB: Einreichen per Email (Scan) möglich? (Fahrkarten und Angebote)
Moin,
ich habe auf eine innerösterreichische Fahrkarte eine Verspätung bekommen, bei der ich nun eine Entschädigung im Rahmen der Fahrgastrechte geltend machen will.
Ich selber bin üblicherweise nicht in oder in der Nähe von Österreich.
Auf dem ÖBB-Formular zur Beantragung von Entschädigung steht nun, dass man die Fahrkarte im original einreichen solle (Kopie nur, wenn eine Personenkasse die Echtheit der Kopie bestätigt).
Wie sind Eure Erfahrungen in der Praxis: Ist es möglich, das ganze per Scan als Email einzureichen, oder wird tatsächlich das Original benötigt? (Das wäre dann internationaler Postweg.)
.. ach, und: Bei der Fahrkarte handelt es sich um eine eines Verkehrsverbundes; bei der fraglichen Fahrt wurde ein ÖBB-Fernverkehrszug benutzt, welcher auch Verspätungsverursachend war. Laut den ÖBB-Bedingungen muss ein Fernverkehrszug an der Reise beteiligt sein, damit es Entschädigung gibt, ansonsten steht dort nichts von der Fahrkartenart.
Gruß!
Ganz schön dreist von der ÖBB den NV von den FGR auszunehmen
Wie geht das ?
Dachte die wären von der EU vorgegeben ?
MfG Höllentalbahn
Tatsache!
"Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regionalexpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte im Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung."
Auf welcher Grundlage ist das denn rechtens?
Tatsache!
"Bei ausschließlicher Nutzung von Zügen des Nah- und Regionalverkehres (mit der Zuggattung Regionalzug, Regionalexpress oder S-Bahn in den Fahrplänen bezeichnet), ohne dass diese aufgrund einer gemeinsamen Fahrkarte im Verbindung mit Zügen des Fernverkehres genützt werden, bestehen im Verspätungsfall keine Ansprüche auf Entschädigung."
Auf welcher Grundlage ist das denn rechtens?
§2(2) EisbBFG.
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Weg mit dem 4744!
Tatsache!
Aus der EU-Verordnung:
(26)
"Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs unterscheiden sich ihrer Art nach von Fernverkehrsdiensten. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb die Möglichkeit haben, Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung — mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die für alle Schienenpersonenverkehrsdienste in der gesamten Gemeinschaft gelten sollten —, für Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs zu gewähren."
Ausnahmen für inländischen Fernverkehr sind "vorübergehend“ ebenfalls möglich.
Tatsache!
Auch in Deutschland nutzt man übrigens durchaus solche Ausnahmen, wie die für Museumsbahnen oder erheblich ermäßigte Fahrscheine.
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Weg mit dem 4744!
Antwort der ÖBB.
Antwort der ÖBB:
Original einreichen, Portokosten würden bei der Erstattung berücksichtigt.
(Habe es einfach mal per Email versucht.)