Zugbindung für Ersatzzug? (Allgemeines Forum)
bushcamper, Hamburg, Montag, 26.03.2018, 15:00 (vor 2917 Tagen)
Moin liebe Forianer,
aus aktuellem Anlass heute: ich habe ein Ticket (ohne Reservierung) mit Zugbindung für den ICE1171 nach Karlsruhe.
Der fällt nun aus, es gibt aber einen Ersatzzug (, der allerdings (s.u.) keinen Sitzplatz mehr für mich frei hat;-)
Ist die Zugbindung komplett augehoben,d a meine Verbindung ja nicht mehr existiert und darf ich somit "unverzüglich" eine alternative verbindung wählen oder gibt es eine "Ersatzzug-Zugbindung"?
"ICE 1171: Hamburg Hbf->Karlsruhe Hbf: Information. Der Zug fällt aus. Es fährt ein Ersatzzug IC 2907 statt ICE 1171. Zug fährt mit verringerter Anzahl an Sitzplätzen. Kein Bordrestaurant/Bordbistro. Getränke und Snacks im Zug erhältlich. Es können heute keine Reservierungen angezeigt werden. Grund: Anderes Fahrzeug.
ICE 1171: Hamburg Hbf->Karlsruhe Hbf: Information. Alle Sitzplätze in beiden Klassen bereits reserviert."
Liebe Grüße aus HH
bushcamper
Zugbindung für Ersatzzug?
Ösi, Montag, 26.03.2018, 15:06 (vor 2917 Tagen) @ bushcamper
Ich bin der Meinung, dass die Zugbindung in einem solchen Fall aufgehoben ist: sie gilt für ICE 1171 und ein Zug mit dieser Nummer verkehrt heute nicht. Insofern ist die Zugbindung nicht erfüllbar und du kannst mit jedem Zug fahren.
Es gibt User im Forum, die das Gegenteil behaupten und der Meinung sind, die Zugbindung übertrage sich auf den Ersatzzug.
Ich habe noch nie hier gelesen, dass die DB in einer solchen Situation (Ersatzzug, FG fährt mit einem anderen Zug) eine FN aufrechterhalten hätte. Auch bei mir selbst wurde in den zwei Fällen, an die ich mich erinnern kann, das Ticket kommentarlos akzeptiert.
Anhand dieser Informationen kannst du deine eigene Entscheidung treffen.
Zugbindung für Ersatzzug?
musicus, Montag, 26.03.2018, 15:08 (vor 2917 Tagen) @ bushcamper
bearbeitet von musicus, Montag, 26.03.2018, 15:11
Moin liebe Forianer,
aus aktuellem Anlass heute: ich habe ein Ticket (ohne Reservierung) mit Zugbindung für den ICE1171 nach Karlsruhe.
Der fällt nun aus, es gibt aber einen Ersatzzug (, der allerdings (s.u.) keinen Sitzplatz mehr für mich frei hat;-)
Woraus schließt du das?
"ICE 1171: Hamburg Hbf->Karlsruhe Hbf: Information. Der Zug fällt aus. Es fährt ein Ersatzzug IC 2907 statt ICE 1171. Zug fährt mit verringerter Anzahl an Sitzplätzen. Kein Bordrestaurant/Bordbistro. Getränke und Snacks im Zug erhältlich. Es können heute keine Reservierungen angezeigt werden. Grund: Anderes Fahrzeug.
ICE 1171: Hamburg Hbf->Karlsruhe Hbf: Information. Alle Sitzplätze in beiden Klassen bereits reserviert."
Ganz offensichtlich handelt es sich auch hier um einen der vielen Fehler im RIS.
Ist die Zugbindung komplett augehoben,d a meine Verbindung ja nicht mehr existiert und darf ich somit "unverzüglich" eine alternative verbindung wählen oder gibt es eine "Ersatzzug-Zugbindung"?
Die Meinungen differieren erheblich, da die BB auch für diesen Fall mit unzureichender Präzision ausgestaltet sind und u.U. Interpretationsspielraum lassen. Die Fragestellung war auch bereits mehrmals Thema im Forum, etwa innerhalb dieses, oder dieses, sowie auch diesem Thread. Für eine für deinen Fall verbindliche Auskunft wendest du dich bitte an den Infoschalter bzw. Bahnpersonal im Reisezentrum oder im IC 2907.
Was soll daran ein Fehler sein?
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 26.03.2018, 16:48 (vor 2917 Tagen) @ musicus
ICE 1171: Hamburg Hbf->Karlsruhe Hbf: Information. Alle Sitzplätze in beiden Klassen bereits reserviert."[/i]
Ganz offensichtlich handelt es sich auch hier um einen der vielen Fehler im RIS.
Da ICE 1171 nicht fährt, sind nun mal alle Sitzplätze reserviert, wäre auch nicht sonderlich klug, wenn Plätze in einem nicht verkehrenden Zug reserviert werden könnten. Es ist auch immer lustig, wenn Leute hier im Forum sich daran belustigen, dass ein ausfallender Zug komplett ausreserviert ist, obwohl die Ausreservierung nur eine Folge des Ausfalls ist...
Was soll daran ein Fehler sein?
Junior, Montag, 26.03.2018, 16:50 (vor 2917 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von Junior, Montag, 26.03.2018, 16:50
So ist es schon ein Fehler. Es gibt ja einen Unterschied zwischen "alle Plätze reserviert" und "es können keine Plätze reserviert werden".
Was soll daran ein Fehler sein?
Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 26.03.2018, 16:51 (vor 2917 Tagen) @ Junior
So ist es schon ein Fehler. Es gibt ja einen Unterschied zwischen "alle Plätze reserviert" und "es können keine Plätze reserviert werden".
Vielleicht reserviert das System beim Ausfall selber alle Plätze?
Was soll daran ein Fehler sein?
Junior, Montag, 26.03.2018, 16:53 (vor 2917 Tagen) @ Berlin-Express
Das würde die Information für den Fahrgast nicht logischer machen. Dann müsste da halt stehen "keine Reservierung möglich". Es ist aber so oder so Quatsch - wer möchte denn für einen ausfallenden Zug noch reservieren?
Die Irreführung der Kunden
musicus, Montag, 26.03.2018, 17:08 (vor 2917 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von musicus, Montag, 26.03.2018, 17:12
Da ICE 1171 nicht fährt, sind nun mal alle Sitzplätze reserviert
Nein.
wäre auch nicht sonderlich klug, wenn Plätze in einem nicht verkehrenden Zug reserviert werden könnten.
Ja.
Was soll daran ein Fehler sein?
Zugschlus, RSIG, Mittwoch, 28.03.2018, 09:29 (vor 2915 Tagen) @ Berlin-Express
ICE 1171: Hamburg Hbf->Karlsruhe Hbf: Information. Alle Sitzplätze in beiden Klassen bereits reserviert."[/i]
Ganz offensichtlich handelt es sich auch hier um einen der vielen Fehler im RIS.
Da ICE 1171 nicht fährt, sind nun mal alle Sitzplätze reserviert, wäre auch nicht sonderlich klug, wenn Plätze in einem nicht verkehrenden Zug reserviert werden könnten. Es ist auch immer lustig, wenn Leute hier im Forum sich daran belustigen, dass ein ausfallender Zug komplett ausreserviert ist, obwohl die Ausreservierung nur eine Folge des Ausfalls ist...
Einem betriebsblinden ITler erschließt sich das in der Tat nicht als Fehler.
Für jeden anderen ist "ausreserviert" das glatte Gegenteil von "fährt nicht". Das wäre nur bei Reservierungspflicht gleichzusetzen.
Besonders verwirrend finde ich, wenn für den "ausreservierten" Zug ein Ersatzzug fährt, da glaubt der Pessimist in mir direkt, dass der vermutlich kürzere Ersatzzug (z.B. acht Wagen lokbespannt oder 411 statt 401) erst recht ganz schrecklich voll sein wird, weil ja alle Fahrgäste, die eine Reservierung für den ausfallenden Zug haben (bei einem "ausreservierten" ICE 1 also etwa 600) in den Ersatzzug wollen.
Für den ITler ist alles in Ordnung, für den Fahrgast gar nichts.
Grüße
Marc, ITler.
Wenig juristische Antwort
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 26.03.2018, 15:14 (vor 2917 Tagen) @ bushcamper
Es ist bisher kein Fall publik geworden, bei dem das Ausweichen auf einen anderen Zug negative Konsequenzen für den Fahrgast gehabt hätte. Egal was da auf dem geduldigen Papier steht. (Oft haben Ersatzzüge ja geringere Kapazität, da ist man froh um Fahrgäste, die andere Züge nutzen...)
Pragmatische Grüße
der Colaholiker
--
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Wenig juristische Antwort
agw, NRW, Montag, 26.03.2018, 15:27 (vor 2917 Tagen) @ Colaholiker
Es ist bisher kein Fall publik geworden, bei dem das Ausweichen auf einen anderen Zug negative Konsequenzen für den Fahrgast gehabt hätte. Egal was da auf dem geduldigen Papier steht. (Oft haben Ersatzzüge ja geringere Kapazität, da ist man froh um Fahrgäste, die andere Züge nutzen...)
Ich habe es schon erlebt, dass bei einem Zug im RIS stand, dass der Zug überbesetzt sei und eine Mitnahme nicht garantiert werden kann, aber eine Zub von einem ICE ein paar Minuten vorher eine Vielfahrerin mit Zugbindung auf den überfüllten Zug trotzdem nicht mitnehmen wollte.
Da war die Repräsentantin der DB der Meinung, der Fahrgast soll den leeren Zug lieber stehen lassen, dann vom überfüllten Zug nicht mitgenommen werden, eine knappe Stunde warten, mit einem späteren Zug fahren und dann vielleicht Fahrgastrechte geltend machen.
Und da wundern sich dann die Zubs, dass die Leute aus dem überfüllten Zug nicht aussteigen wollen bzw unbedingt einsteigen wollen. Die Probleme sind hausgemacht.
Obstsalat aka Äpfel vs. Birnen
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 27.03.2018, 09:09 (vor 2916 Tagen) @ agw
Ich habe es schon erlebt, dass bei einem Zug im RIS stand, dass der Zug überbesetzt sei und eine Mitnahme nicht garantiert werden kann, aber eine Zub von einem ICE ein paar Minuten vorher eine Vielfahrerin mit Zugbindung auf den überfüllten Zug trotzdem nicht mitnehmen wollte.
Gänzlich anderer Fall, da hier kein Ausfall mit Ersatzzug vorliegt. Außerdem würde ich als jemand mit Zugbindung davon ausgehen, daß ich mitfahre und jemand ohne Zugbindung ausgeladen wird, wenn's zu voll wird.
Da war die Repräsentantin der DB der Meinung, der Fahrgast soll den leeren Zug lieber stehen lassen, dann vom überfüllten Zug nicht mitgenommen werden, eine knappe Stunde warten, mit einem späteren Zug fahren und dann vielleicht Fahrgastrechte geltend machen.
Ist halt kein Ausfall.
Und da wundern sich dann die Zubs, dass die Leute aus dem überfüllten Zug nicht aussteigen wollen bzw unbedingt einsteigen wollen. Die Probleme sind hausgemacht.
Da stimme ich Dir allerdings zu.
Noch nie ausgeladen worden seiende Grüße*
der Colaholiker
*) Immer wieder lustig, wenn die Ansage kommt, der Zug sei überfüllt, während in der 1. Klasse noch nicht mal alle Sitze belegt sind. *hihi*
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Wenig juristische Antwort
Bambalouni, Bielefeld / Jena, Dienstag, 27.03.2018, 16:37 (vor 2916 Tagen) @ agw
Ich habe es schon erlebt, dass bei einem Zug im RIS stand, dass der Zug überbesetzt sei und eine Mitnahme nicht garantiert werden kann, aber eine Zub von einem ICE ein paar Minuten vorher eine Vielfahrerin mit Zugbindung auf den überfüllten Zug trotzdem nicht mitnehmen wollte.
Da war die Repräsentantin der DB der Meinung, der Fahrgast soll den leeren Zug lieber stehen lassen, dann vom überfüllten Zug nicht mitgenommen werden, eine knappe Stunde warten, mit einem späteren Zug fahren und dann vielleicht Fahrgastrechte geltend machen.
Mir ist bislang immer nur das komplette Gegenteil passiert. Habe im früheren Zug gefragt, ob sie mich (und die Kinder) mitnehmen. In zwei Fällen wurde dies bejaht und ich durfte im früheren Zug mitfahren - in beiden Fällen handelte es sich um einen verspäteten Zug der nur einige Minuten vor dem gebuchten überfüllten abfuhr.
Wenig juristische Antwort
Zugschlus, RSIG, Mittwoch, 28.03.2018, 09:39 (vor 2915 Tagen) @ Bambalouni
Ich habe es schon erlebt, dass bei einem Zug im RIS stand, dass der Zug überbesetzt sei und eine Mitnahme nicht garantiert werden kann, aber eine Zub von einem ICE ein paar Minuten vorher eine Vielfahrerin mit Zugbindung auf den überfüllten Zug trotzdem nicht mitnehmen wollte.
Da war die Repräsentantin der DB der Meinung, der Fahrgast soll den leeren Zug lieber stehen lassen, dann vom überfüllten Zug nicht mitgenommen werden, eine knappe Stunde warten, mit einem späteren Zug fahren und dann vielleicht Fahrgastrechte geltend machen.
Mir ist bislang immer nur das komplette Gegenteil passiert. Habe im früheren Zug gefragt, ob sie mich (und die Kinder) mitnehmen. In zwei Fällen wurde dies bejaht und ich durfte im früheren Zug mitfahren - in beiden Fällen handelte es sich um einen verspäteten Zug der nur einige Minuten vor dem gebuchten überfüllten abfuhr.
Auch bei der zugbegleitenden Zunft hat man gute und weniger gute.
Grüße
Marc, der schonmal - zur Zeit der ICE-1-Renovierung - von einem Zugchef wegen Steckdosen die Zugbindung aufgehoben bekommen hat, natürlich nicht ohne vorher telefonisch nachgefragt zu haben, ob der angepeilte Alternativzug noch räudig ist oder schon Steckdosen hat ("Steigen Sie mal schon in Göttingen um, gute Fahrt").
Zugbindung für Ersatzzug?
JanZ, HB, Montag, 26.03.2018, 15:18 (vor 2917 Tagen) @ bushcamper
Ich lese das so, dass (wenn die Meldung denn stimmt) schon der "eigentliche" Zug ausreserviert war, das Ganze also nichts mit dem Ersatzzug zu tun hat. Die spannende Frage ist natürlich, ob in einem solchen Fall eine Zugbindung ohne Reservierung aufgehoben ist. Pragmatisch würde ich sagen ja, und als ich anstatt eines tatsächlich überfüllten Zuges (vor einem langen Wochenende) einen anderen genommen habe, hat auch niemand etwas gesagt. Aber beides spiegelt natürlich nicht die offizielle DB-Meinung wider.
Zugbindung für Ersatzzug?
musicus, Montag, 26.03.2018, 15:20 (vor 2917 Tagen) @ JanZ
Ich lese das so, dass (wenn die Meldung denn stimmt) schon der "eigentliche" Zug ausreserviert war, das Ganze also nichts mit dem Ersatzzug zu tun hat.
Ich halte es nach wie vor für einen Fehler.
Die spannende Frage ist natürlich, ob in einem solchen Fall eine Zugbindung ohne Reservierung aufgehoben ist.
Wieso sollte sie?
Zugbindung für Ersatzzug?
JanZ, HB, Montag, 26.03.2018, 19:15 (vor 2917 Tagen) @ musicus
Ich lese das so, dass (wenn die Meldung denn stimmt) schon der "eigentliche" Zug ausreserviert war, das Ganze also nichts mit dem Ersatzzug zu tun hat.
Ich halte es nach wie vor für einen Fehler.
Die spannende Frage ist natürlich, ob in einem solchen Fall eine Zugbindung ohne Reservierung aufgehoben ist.
Wieso sollte sie?
OK, bei "alle Plätze reserviert" könnte man ja noch vom Fahrgast verlangen zu stehen, aber es gibt ja auch den Hinweis "Bitte wählen Sie eine andere Verbindung". Den meinte ich eigentlich.
Zugbindung für Ersatzzug?
musicus, Montag, 26.03.2018, 19:29 (vor 2917 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von musicus, Montag, 26.03.2018, 19:31
Die spannende Frage ist natürlich, ob in einem solchen Fall eine Zugbindung ohne Reservierung aufgehoben ist.
Wieso sollte sie?
OK, bei "alle Plätze reserviert" könnte man ja noch vom Fahrgast verlangen zu stehen, aber es gibt ja auch den Hinweis "Bitte wählen Sie eine andere Verbindung". Den meinte ich eigentlich.
Auch dann sehe ich keinen Anhaltspunkt dafür, von einer automatischen Aufhebung der Zugbindung auszugehen. Aus Kundenperspektive ist zunächst anzunehmen, dass Hinweisen auf die Auslastung auch die Zahl an zuggebundenen Tickets zugrundeliegt. "Bitte wählen Sie eine andere Verbindung" ist da wohl eher an die noch Buchungswilligen adressiert.
Zugbindung für Ersatzzug?
Junior, Montag, 26.03.2018, 16:52 (vor 2917 Tagen) @ JanZ
Ich lese das so, dass (wenn die Meldung denn stimmt) schon der "eigentliche" Zug ausreserviert war, das Ganze also nichts mit dem Ersatzzug zu tun hat.
Unwahrscheinlich. Bei allen oder zumindest vielen ausfallenden Zügen erscheint zur Zeit die Meldung, es seien alle Plätze reserviert.
Zugbindung für Ersatzzug?
PhilippK, Montag, 26.03.2018, 15:19 (vor 2917 Tagen) @ bushcamper
Hast du 'ne Platzreservierung?
Wenn ja: geh ins Reisezentrum und bitte die, die Reservierung auf den Ersatzzug umzubuchen. Spätestens, wenn das der Fall ist, wird dir der Erfahrung nach i.d.R. eine alternative Verbindung angeboten.
Gruß, Philipp
Zugbindung für Ersatzzug?
musicus, Montag, 26.03.2018, 15:21 (vor 2917 Tagen) @ PhilippK
aus aktuellem Anlass heute: ich habe ein Ticket (ohne Reservierung) mit Zugbindung
Zugbindung für Ersatzzug?
218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Montag, 26.03.2018, 16:34 (vor 2917 Tagen) @ PhilippK
Hast du 'ne Platzreservierung?
Lest doch bitte die Beiträge, auf die ihr antwortet.
Hat er nicht. Ausgangsbeitrag:
bushcamper
aus aktuellem Anlass heute: ich habe ein Ticket (ohne Reservierung)
(...) die Reservierung auf den Ersatzzug umzubuchen.
In Ersatzzüge kann man nicht reservieren.
Deren Nutzung ist s.i.w. jedoch verbindlich bei Zugbindung. Und es gibt nichts besseres als deklassierte Apmz mit Plüschsitzen. Viel besser, als reguläre ICE. ;)
--
Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
![[image]](https://i.ibb.co/3FX2shg/signature-met.png)
Zugbindung für Ersatzzug?
Zugschlus, RSIG, Mittwoch, 28.03.2018, 09:40 (vor 2915 Tagen) @ 218 466-1
Und es gibt nichts besseres als deklassierte Apmz mit Plüschsitzen. Viel besser, als reguläre ICE. ;)
Das ist Lotto. Schließlich kann man ja auch abgeranzte Bimze bekommen, oder sieben Wagen statt zwölf.
Grüße
Marc
Zugbindung für Ersatzzug? Variante 2: Restaurantdefekt
moonglum, Hagen, Montag, 26.03.2018, 16:29 (vor 2917 Tagen) @ bushcamper
Dazu passt eine Frage meinerseits, die kürzlich akut wurde:
Sparpreis für ICE 102 Basel-Köln
Im 102 sind die Bistros beide defekt. Auch im RIS angezeigt.
Vorweg fährt ein ICE 1, in dem man bis Karlsruhe Abendessen einnehmen könnte, da das Restaurant einsatzbereit ist.
Kann man unter solchen VORAUSSETZUNGEN bis Karlsruhe im Restaurant des ICE1 Platz nehmen?
--
Schöne Grüße aus den EC 6/7/8/9,
wo es Wein in Karaffen, keine Mikrowelle und kein in Schüsseln gepamptes Essen gibt.
https://adobe.ly/2PMZyEV
Du merkst selber, wie dumm du bist!
MF_5289, Montag, 26.03.2018, 16:34 (vor 2917 Tagen) @ moonglum
Du bezahlst für die Beförderung von A nach B und nicht ob du ein BR nutzen kannst oder nicht. Und in Basel gibts genug rundherum um ein Schittchen mitzunehmen.
Darf ich Dich bitten, Deinen Beissreflex zu zügeln? Danke!
Meinrad aus Kanada, Oakville, Canada, Montag, 26.03.2018, 16:59 (vor 2917 Tagen) @ MF_5289
- kein Text -
Allein die Frage führt sich adabsurdum!
MF_5289, Montag, 26.03.2018, 17:05 (vor 2917 Tagen) @ Meinrad aus Kanada
bearbeitet von MF_5289, Montag, 26.03.2018, 17:06
Sorry, wer aber meint, nur weil ein zusätzliches Angebot im Zug nicht vorhanden ist und nicht in der Lage ist, sich (wenn er es schon vorher weis) entsprechend einzudecken, ein Tarifsystem auszuhebeln, kann nicht mehr ganz bei Sinnen sein.
Darf ich demnächst nur weil ich eine blaue statt gelbe Krawatte um hab und deswegen noch mal nach Hause muss, um diese zu wechseln meine Zugbindung wegen Verpassen aufheben lassen? - Wenn ihm das nicht Vorhandensein eines BR und die damit verbundene Zugbindungsfreigabe zugestanden wird, dann will ich das auch haben. Gleiches Recht für alle.
Allein die Frage führt sich adabsurdum!
wachtberghöhle, Dienstag, 27.03.2018, 08:41 (vor 2916 Tagen) @ MF_5289
Sorry, wer aber meint, nur weil ein zusätzliches Angebot im Zug nicht vorhanden ist und nicht in der Lage ist, sich (wenn er es schon vorher weis) entsprechend einzudecken, ein Tarifsystem auszuhebeln, kann nicht mehr ganz bei Sinnen sein.
Wer Reisende beschimpft ist dagegen "bei Sinnen"? Ich weiß es nicht...
Darf ich demnächst nur weil ich eine blaue statt gelbe Krawatte um hab und deswegen noch mal nach Hause muss, um diese zu wechseln meine Zugbindung wegen Verpassen aufheben lassen? - Wenn ihm das nicht Vorhandensein eines BR und die damit verbundene Zugbindungsfreigabe zugestanden wird, dann will ich das auch haben. Gleiches Recht für alle.
Gilt das auch für Öffentliche Beleidigungen?
Allein die Frage führt sich adabsurdum!
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 08:57 (vor 2916 Tagen) @ MF_5289
Darf ich demnächst nur weil ich eine blaue statt gelbe Krawatte um hab und deswegen noch mal nach Hause muss, um diese zu wechseln meine Zugbindung wegen Verpassen aufheben lassen? - Wenn ihm das nicht Vorhandensein eines BR und die damit verbundene Zugbindungsfreigabe zugestanden wird, dann will ich das auch haben. Gleiches Recht für alle.
Natürlich darfst du das auch haben. Sobald du beim Kauf der Fahrkarte diese Leistung angepriesen bekommst, darfst du das.
Ich habe aber gerade mal kurz im Vertriebssystem nachgeschaut. Ich finde "Bordrestaurant" als Leistung beim Fahrkarten kauf. "Zug muss nur mit gelber Krawatte genutzt werden, auch bei Selbstverschulden" habe ich nicht gefunden. Aber da hast du sicher einen Screenshot für uns?
Darf ich Dich bitten, Deinen Beissreflex zu zügeln? Danke!
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 08:54 (vor 2916 Tagen) @ Meinrad aus Kanada
Nicht nur das. Er beleidigt ohne Grund andere Forenteilnehmer, sogar im Betreff.
Aber gibt ja einige die meinen, bestimmte Leute hier wären Freiwild.
Er hat es halt nicht anders verdient...
462 001, Taunus, Dienstag, 27.03.2018, 09:06 (vor 2916 Tagen) @ Meinrad aus Kanada
- kein Text -
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
Da ist jemand einfach urlaubsreif...
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 27.03.2018, 09:28 (vor 2916 Tagen) @ Meinrad aus Kanada
- kein Text -
Du merkst selber, wie dumm du bist!
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 08:51 (vor 2916 Tagen) @ MF_5289
Du bezahlst für die Beförderung von A nach B und nicht ob du ein BR nutzen kannst oder nicht. Und in Basel gibts genug rundherum um ein Schittchen mitzunehmen.
Da hast du schön die Tatsachen beschrieben. Wer allerdings glaubt, dass muss so sein oder wäre irgendwie richtig, "kann nicht mehr ganz bei Sinnen sein."
Es ist nur ein Überbleibsel eines archarischen Systems aus dem vorletzten Jahrhundert.
Hier gab es ja schon Beispiele genug in den letzten Jahren, aber da es einige immer noch nicht kapiert haben, hier noch mal ein einfaches Beispiel:
Übertragen auf einen anderen Bereich würde jemand in einem teuren Sushi-Restaurant Sushi bestellen. Bei der Bestellung müsste er sofort bezahlen. An den Tisch geliefert bekommt er aber nur eine Butterstulle, weil gerade nichts anderes da ist. Beschweren kann er sich nicht da er nur bezahlt hat, dass er satt wird, nicht die Leistung (Sushi), die er bei der Bestellung versprochen bekommen hat.
Jetzt hat er zwar 100 Euro für eine Butterstulle bezahlt, aber er ist satt, was will man mehr. (Das Susi-Restaurant ist auch das einzige Restaurant im ganzen Land.)
Du merkst selber, wie dumm du bist!
musicus, Dienstag, 27.03.2018, 09:20 (vor 2916 Tagen) @ agw
Da hast du schön die Tatsachen beschrieben. Wer allerdings glaubt, dass muss so sein oder wäre irgendwie richtig, "kann nicht mehr ganz bei Sinnen sein."
Was muss schon so sein wie es ist? "Some men see things as they are and say, why..."
Gesetze der Physik natürlich ausgenommen...
Es ist nur ein Überbleibsel eines archarischen Systems aus dem vorletzten Jahrhundert.
Arg arisch? Archaisch? Anarchisch? Oder gar ein Wortspiel?
Hier gab es ja schon Beispiele genug in den letzten Jahren, aber da es einige immer noch nicht kapiert haben, hier noch mal ein einfaches Beispiel:
Übertragen auf einen anderen Bereich würde jemand in einem teuren Sushi-Restaurant Sushi bestellen. Bei der Bestellung müsste er sofort bezahlen. An den Tisch geliefert bekommt er aber nur eine Butterstulle, weil gerade nichts anderes da ist. Beschweren kann er sich nicht da er nur bezahlt hat, dass er satt wird, nicht die Leistung (Sushi), die er bei der Bestellung versprochen bekommen hat.
Jetzt hat er zwar 100 Euro für eine Butterstulle bezahlt, aber er ist satt, was will man mehr. (Das Susi-Restaurant ist auch das einzige Restaurant im ganzen Land.)
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, hm? Wobei der hier bereits im Rollstuhl sitzt. Bei Bahnens gibt es in der Tat weit größere Baustellen als sporadische Einschränkungen im Speisewagen. Zurückübertragen auf die Bahn bitte ich zu bedenken: Wer bei der Bestellung - und damit weit im Voraus bucht - genießt i.d.R. höhere Rabatte als der Rest. Beschweren kann man sich durchaus. Dass man einen Beförderungsvertrag abschließt, sollte >90% der Bahnkunden bekannt sein, der Rest ist wohl hier im Forum zu finden. Statt 100 Euro müsste es 14,25€ heißen. Und der Monopolist handelt im Auftrag der selbstgewählten Volksvertretung. Das Risiko bei der "Butterstulle" (=Speisewagenausfall) zu landen ist beeinflussbar und kompensierbar.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 09:43 (vor 2916 Tagen) @ musicus
Da hast du schön die Tatsachen beschrieben. Wer allerdings glaubt, dass muss so sein oder wäre irgendwie richtig, "kann nicht mehr ganz bei Sinnen sein."
Was muss schon so sein wie es ist? "Some men see things as they are and say, why..."
Gesetze der Physik natürlich ausgenommen...
Es ist nur ein Überbleibsel eines archarischen Systems aus dem vorletzten Jahrhundert.
Arg arisch? Archaisch? Anarchisch? Oder gar ein Wortspiel?
Hier gab es ja schon Beispiele genug in den letzten Jahren, aber da es einige immer noch nicht kapiert haben, hier noch mal ein einfaches Beispiel:
Übertragen auf einen anderen Bereich würde jemand in einem teuren Sushi-Restaurant Sushi bestellen. Bei der Bestellung müsste er sofort bezahlen. An den Tisch geliefert bekommt er aber nur eine Butterstulle, weil gerade nichts anderes da ist. Beschweren kann er sich nicht da er nur bezahlt hat, dass er satt wird, nicht die Leistung (Sushi), die er bei der Bestellung versprochen bekommen hat.
Jetzt hat er zwar 100 Euro für eine Butterstulle bezahlt, aber er ist satt, was will man mehr. (Das Susi-Restaurant ist auch das einzige Restaurant im ganzen Land.)
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, hm? Wobei der hier bereits im Rollstuhl sitzt. Bei Bahnens gibt es in der Tat weit größere Baustellen als sporadische Einschränkungen im Speisewagen. Zurückübertragen auf die Bahn bitte ich zu bedenken: Wer bei der Bestellung - und damit weit im Voraus bucht - genießt i.d.R. höhere Rabatte als der Rest. Beschweren kann man sich durchaus. Dass man einen Beförderungsvertrag abschließt, sollte >90% der Bahnkunden bekannt sein, der Rest ist wohl hier im Forum zu finden. Statt 100 Euro müsste es 14,25€ heißen. Und der Monopolist handelt im Auftrag der selbstgewählten Volksvertretung. Das Risiko bei der "Butterstulle" (=Speisewagenausfall) zu landen ist beeinflussbar und kompensierbar.
Jetzt hast du viel geschrieben, lieferst aber nichts, was meinem Posting widersprechen würde. Ich fasse das mal als Zustimmung auf.
Im übrigens kann man den "Rabatt" den man bekommt, wenn man nicht am Bahnsteig, sondern erst im Zug kauft genau beziffern. Es sind 12,50 Euro. Im Falle des 100 Euro Flexpreises: Statt 112,50 Euro im Zug, bezahlt man nur noch 100 Euro am Automaten. Dann weiß man allerdings nicht, welche Leistung man 5 Minuten später bekommt.
Was du da beeinflussen willst, ist mir ein Rätel.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
musicus, Dienstag, 27.03.2018, 09:49 (vor 2916 Tagen) @ agw
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, hm? Wobei der hier bereits im Rollstuhl sitzt.
Ich fasse das mal als Zustimmung auf.
Sehr gewagt.
Was du da beeinflussen willst, ist mir ein Rätel.
Hm. Schon schwierig. Einfach nicht einsteigen - dann muss man unter dem Kohlrouladenausfall auch nicht so sehr leiden.
Lassen wir's - überfordern will ich dich wirklich nicht.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 09:53 (vor 2916 Tagen) @ musicus
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, hm? Wobei der hier bereits im Rollstuhl sitzt.
Ich fasse das mal als Zustimmung auf.
Sehr gewagt.
Was du da beeinflussen willst, ist mir ein Rätel.
Hm. Schon schwierig. Einfach nicht einsteigen - dann muss man unter dem Kohlrouladenausfall auch nicht so sehr leiden.
Solange man nicht einsteigt, weiß man ja nichts vom Ausfall.
Lassen wir's - überfordern will ich dich wirklich nicht.
Mit was willst du mich überfordern? Argumenten? Noch hast du ja keine geliefert.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
musicus, Dienstag, 27.03.2018, 10:01 (vor 2916 Tagen) @ agw
Solange man nicht einsteigt, weiß man ja nichts vom Ausfall.
Ach...? Nein?
![[image]](http://666kb.com/i/ds4pf702ksxcybxi6.png)
Lassen wir's - überfordern will ich dich wirklich nicht.
Mit was willst du mich überfordern? Argumenten? Noch hast du ja keine geliefert.
Der Austausch von Argumenten setzt das Vorhandensein eben solcher voraus. Maßlos überzogene Polemiken lassen sich nunmal nicht argumentativ replizieren.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 10:16 (vor 2916 Tagen) @ musicus
Solange man nicht einsteigt, weiß man ja nichts vom Ausfall.
Ach...? Nein?
Und was soll das beweisen? Das es einmal drinsteht?
Also: Nein, es steht regelmäßig nicht drin.
Lassen wir's - überfordern will ich dich wirklich nicht.
Mit was willst du mich überfordern? Argumenten? Noch hast du ja keine geliefert.
Der Austausch von Argumenten setzt das Vorhandensein eben solcher voraus. Maßlos überzogene Polemiken lassen sich nunmal nicht argumentativ replizieren.
Ja, immerhin hast du jetzt deine Position gut erkannt.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
musicus, Dienstag, 27.03.2018, 10:24 (vor 2916 Tagen) @ agw
Und was soll das beweisen?
Dass deine Pauschalaussage falsch ist.
Das es einmal drinsteht?
Unerheblich. Um dich zu widerlegen genügt es.
Also: Nein, es steht regelmäßig nicht drin.
Und was soll das beweisen?
Lassen wir's - überfordern will ich dich wirklich nicht.
Mit was willst du mich überfordern? Argumenten? Noch hast du ja keine geliefert.
Der Austausch von Argumenten setzt das Vorhandensein eben solcher voraus. Maßlos überzogene Polemiken lassen sich nunmal nicht argumentativ replizieren.
Ja, immerhin hast du jetzt deine Position gut erkannt.
Verstehe ich nicht. Besonders das "jetzt". Wirr.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 10:32 (vor 2916 Tagen) @ musicus
Und was soll das beweisen?
Dass deine Pauschalaussage falsch ist.
Das es einmal drinsteht?
Unerheblich. Um dich zu widerlegen genügt es.
Nein. Für mein Argument reicht es, wenn es ab und zu passiert.
Also: Nein, es steht regelmäßig nicht drin.
Und was soll das beweisen?
Das Fehlen der Meldung im RIS bedeutet nicht, dass das Bordrestaurant funktioniert. Fakt.
Lassen wir's - überfordern will ich dich wirklich nicht.
Mit was willst du mich überfordern? Argumenten? Noch hast du ja keine geliefert.
Der Austausch von Argumenten setzt das Vorhandensein eben solcher voraus. Maßlos überzogene Polemiken lassen sich nunmal nicht argumentativ replizieren.
Ja, immerhin hast du jetzt deine Position gut erkannt.
Verstehe ich nicht. Besonders das "jetzt". Wirr.
Macht nichts, ist ja nicht das einzige.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
musicus, Dienstag, 27.03.2018, 10:36 (vor 2916 Tagen) @ agw
Nein. Für mein Argument reicht es, wenn es ab und zu passiert.
Das ist jetzt neu. Wenigstens nicht überraschend.
Das Fehlen der Meldung im RIS bedeutet nicht, dass das Bordrestaurant funktioniert. Fakt.
Deine Behauptung "Solange man nicht einsteigt, weiß man ja nichts vom Ausfall." ist falsch. Fakt.
Macht nichts, ist ja nicht das einzige.
Beruhigend.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 10:47 (vor 2916 Tagen) @ musicus
Nein. Für mein Argument reicht es, wenn es ab und zu passiert.
Das ist jetzt neu. Wenigstens nicht überraschend.
Das Fehlen der Meldung im RIS bedeutet nicht, dass das Bordrestaurant funktioniert. Fakt.
Deine Behauptung "Solange man nicht einsteigt, weiß man ja nichts vom Ausfall." ist falsch. Fakt.
Situation 1: Man kauft am Automaten eine Fahrkarte für einen Zug bei dem "Bordrestaurant" dabei steht. Man erwartet für den Preis, dass das Bordrestaurant dabei ist. Solange man nicht einsteigt und fragt, weiß man nicht, ob es wirklich funktionsfähig ist.
Situation 2: Man kauft am Automaten eine Fahrkarte für einen Zug bei dem "heute kein Bordrestaurant" dabeisteht. Man erwartet für dein Preis kein Bordrestaurant, weil das ja schon dabei steht. Logisch. Keiner Diskussion wert.
Es gibt also aktuell keine Situation, bei der du vor Fahrkartenkauf verhindern könntest, unerwartet von einem Ausfall eines versprochenen Bordrestaurants betroffen zu sein. Weder beim Kauf einen Tag vorher noch beim Kauf 5 Minuten vorher.
Das ändert sich auch erst, wenn die Ausfälle zuverlässig und in allen Systemen (auch am Bahnsteig) angezeigt werden.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
musicus, Dienstag, 27.03.2018, 11:05 (vor 2916 Tagen) @ agw
Das Fehlen der Meldung im RIS bedeutet nicht, dass das Bordrestaurant funktioniert. Fakt.
Deine Behauptung "Solange man nicht einsteigt, weiß man ja nichts vom Ausfall." ist falsch. Fakt.
Situation 2: Man kauft am Automaten eine Fahrkarte für einen Zug bei dem "heute kein Bordrestaurant" dabeisteht.
Also weiß man vom Ausfall und kann umdisponieren. Ganz ohne einzusteigen.
Wiederspruch
MF_5289, Dienstag, 27.03.2018, 11:22 (vor 2916 Tagen) @ agw
Situation 1: Man kauft am Automaten eine Fahrkarte für einen Zug bei dem "Bordrestaurant" dabei steht. Man erwartet für den Preis, dass das Bordrestaurant dabei ist. Solange man nicht einsteigt und fragt, weiß man nicht, ob es wirklich funktionsfähig ist.
Kaufst du (wer ist man) deine Tickets nur danach ob ein BR vorhanden ist? Was machst du wenns nur einen Caddy gibt, verzichtest du dann?
Nochmal die Frage: Wo ist das BR Bestandteil einer Beförderungsleistung und wie und wo ist die ausgewiesen?
Auf dem Ticket müsste ja dann stehen:
x€ Beförderung
x€ BR
x€ Platzkarte
Angenommen, ich buche im Hotel ein Zimmer
Ösi, Dienstag, 27.03.2018, 12:24 (vor 2916 Tagen) @ MF_5289
bearbeitet von Ösi, Dienstag, 27.03.2018, 12:24
...und zwar im tiefsten Winter (dieses Jahr z.B. Mitte März).
Dann steht auf der Rechnung:
Eine Übernachtung 90€
Da steht nicht:
Eine Übernachtung 55€
Heizung 20€
Warmwasser 10€
Strom 5€
...und trotzdem ist es die absolute Ausnahme, dass ein Hotelier in einer solchen Situation eine Erstattung bei Ausfall eines dieser Dinge verweigert, oder den Gast nicht auf Wunsch in ein anderes Hotel schickt.
Angenommen, ich buche im Hotel ein Zimmer
MF_5289, Dienstag, 27.03.2018, 13:38 (vor 2916 Tagen) @ Ösi
...und zwar im tiefsten Winter (dieses Jahr z.B. Mitte März).
Dann steht auf der Rechnung:
Eine Übernachtung 90€Da steht nicht:
Eine Übernachtung 55€
Heizung 20€
Warmwasser 10€
Strom 5€...und trotzdem ist es die absolute Ausnahme, dass ein Hotelier in einer solchen Situation eine Erstattung bei Ausfall eines dieser Dinge verweigert, oder den Gast nicht auf Wunsch in ein anderes Hotel schickt.
Stimmt. Das steht da nicht.
Aber hier wird von moonglum vorausgesetzt, dass ein funktionierendes BR fester Bestandteil des Beförderungsvertrages zwischen ihm und der DB/SBB ist. Eine Aufhebung einer Zugbindung nur weil ein BR nicht verfügbar ist, halte ich für absurd. Das wäre m.E.n. nur bei einem Flexpreis auf der gleichen Strecke möglich, weil hier keine Zugbindung besteht.
Bisher habe ich auch noch keinen gegenteiligen Beleg, dass ein funktionierendes oder nicht funktionierendes BR Bestandteil des Fahrpreises ist und daher kann es nicht dazu führen das man darauf besteht mit Hilfe der Freigabe der Zugbindung eine Verbindung mit einem einwandfreien BR nutzen darf bzw eine Rückerstattung im Sinne der FGR bekommt.
Das ist in meinen Augen zu viel der Kaskomentalität und daher bleibe ich bei meiner ersten Einlassung. Das käme dem Ausbruch von Anarchie gleich.
Angenommen, ich buche im Hotel ein Zimmer
musicus, Dienstag, 27.03.2018, 14:39 (vor 2916 Tagen) @ MF_5289
Aber hier wird von moonglum vorausgesetzt, dass ein funktionierendes BR fester Bestandteil des Beförderungsvertrages zwischen ihm und der DB/SBB ist. Eine Aufhebung einer Zugbindung nur weil ein BR nicht verfügbar ist, halte ich für absurd.
Die Frage wäre wie so oft, ob und inwieweit prinzipiell angebotene Speisewagen Teil der dem Beförderungsvertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung sind, sowie ob und in wieweit der Beförderer im Störungsfall regresspflichtig gemacht werden kann.
Das wäre m.E.n. nur bei einem Flexpreis auf der gleichen Strecke möglich, weil hier keine Zugbindung besteht.
Wie bereits geschrieben: Weder bei Ausfall von Bordgastronomie oder WLAN noch bei erbrachten Kompensationsleistungen durch aus lediglich betrieblichen Gründen abweichend numerierte Ersatzzüge sehe ich die Voraussetzungen für eine automatische Aufhebung von Zugbindungen als erfüllt an. Davon unbenommen, bleiben individuelle Spielräume für kulantes Handeln der Beförderer.
Bisher habe ich auch noch keinen gegenteiligen Beleg, dass ein funktionierendes oder nicht funktionierendes BR Bestandteil des Fahrpreises ist und daher kann es nicht dazu führen das man darauf besteht mit Hilfe der Freigabe der Zugbindung eine Verbindung mit einem einwandfreien BR nutzen darf bzw eine Rückerstattung im Sinne der FGR bekommt.
Das ist eines der vielen Definitionsprobleme bei der DB: Welche Merkmale nun für Beförderungsverträge zum Leistungsbestandteil werden muss ebenso offen bleiben wie etwa die Kriterien, die einen IC vom RE oder einen ICE vom IC oder vom EC unterscheiden. Tariflich werden hier bedeutende Unterschiede gemacht, während Fahrgäste prinzipiell im Unklaren darüber gelassen werden, welche Gegenleistung sie erwarten dürfen. In Anbetracht der Erfahrungen mit dem Monopolisten sowie des stetig sinkenden Reisekomforts selbst in höchsten Produkt- und Wagenklassen (IC2, 412, ICE3-Redesign...), ist angesichts geübter Praxis der Beförderungsvertrag mit der reinen Beförderungsleistung - ggf. unter Zugbindung und Berücksichtigung der gesetzlichen Fahrgastrechte - als erfüllt zu betrachten. Soweit sich die DB im Streitfall nicht kulant zeigt, würde man über die Details vermutlich prozessieren müssen - und das dürfte ein weiterer der Gründe sein, weshalb man bei Bahnens mit "weiter so" zufrieden fährt.
Das ist in meinen Augen zu viel der Kaskomentalität und daher bleibe ich bei meiner ersten Einlassung. Das käme dem Ausbruch von Anarchie gleich.
Es ist leider auch zu viel des Ausruhens der DB auf ihrer Monopolstellung und zu viel des politischen Unwillens, sich aktiv für einen attraktiven Bahnverkehr einzusetzen.
Angenommen, ich buche im Hotel ein Zimmer
MF_5289, Dienstag, 27.03.2018, 14:45 (vor 2916 Tagen) @ musicus
Aber hier wird von moonglum vorausgesetzt, dass ein funktionierendes BR fester Bestandteil des Beförderungsvertrages zwischen ihm und der DB/SBB ist. Eine Aufhebung einer Zugbindung nur weil ein BR nicht verfügbar ist, halte ich für absurd.
Die Frage wäre wie so oft, ob und inwieweit prinzipiell angebotene Speisewagen Teil der dem Beförderungsvertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung sind, sowie ob und in wieweit der Beförderer im Störungsfall regresspflichtig gemacht werden kann.
Auch hier die Frage:
In welchem Umfang, wer legt das fest und auf welcher Grundlage? Im Zug selber ist der Verzehr von eigenen mitgebrachten Lebensmitteln nicht untersagt wie in stationärer Gastronomie.
Angenommen, ich buche im Hotel ein Zimmer
musicus, Dienstag, 27.03.2018, 15:19 (vor 2916 Tagen) @ MF_5289
Die Frage wäre wie so oft, ob und inwieweit prinzipiell angebotene Speisewagen Teil der dem Beförderungsvertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung sind, sowie ob und in wieweit der Beförderer im Störungsfall regresspflichtig gemacht werden kann.
Auch hier die Frage:
In welchem Umfang, wer legt das fest und auf welcher Grundlage?
Zunächst niemand (nullo actore...), im Streitfall ein Gericht auf Grundlage geltender Gesetze.
Achtung, wichtige Durchsage...
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 27.03.2018, 11:31 (vor 2916 Tagen) @ agw
Situation 1: Man kauft am Automaten eine Fahrkarte für einen Zug bei dem "Bordrestaurant" dabei steht. Man erwartet für den Preis, dass das Bordrestaurant dabei ist. Solange man nicht einsteigt und fragt, weiß man nicht, ob es wirklich funktionsfähig ist.
Schrödinger ist nicht der neue Caterer in den DB-Restaurants.
Meinjanur,
der Colaholiker
--
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Du merkst selber, wie dumm du bist!
Zugschlus, RSIG, Mittwoch, 28.03.2018, 09:43 (vor 2915 Tagen) @ agw
Situation 1: Man kauft am Automaten eine Fahrkarte für einen Zug bei dem "Bordrestaurant" dabei steht. Man erwartet für den Preis, dass das Bordrestaurant dabei ist. Solange man nicht einsteigt und fragt, weiß man nicht, ob es wirklich funktionsfähig ist.
Situation 2: Man kauft am Automaten eine Fahrkarte für einen Zug bei dem "heute kein Bordrestaurant" dabeisteht. Man erwartet für dein Preis kein Bordrestaurant, weil das ja schon dabei steht. Logisch. Keiner Diskussion wert.
Situation 3: Man möchte im Zug was essen, das Restaurant ist da, ist aber voll, und die Fahrgäste blockieren jeweils zu zweit eine Viererbank, halten sich an einem schalen Bier fest und lesen und notebooken.
Grüße
Marc
Du merkst selber, wie dumm du bist!
wachtberghöhle, Mittwoch, 28.03.2018, 09:59 (vor 2915 Tagen) @ Zugschlus
Situation 3: Man möchte im Zug was essen, das Restaurant ist da, ist aber voll, und die Fahrgäste blockieren jeweils zu zweit eine Viererbank,
Dann passt es ja gerade noch und man setze sich dazu.
halten sich an einem schalen Bier fest und lesen und notebooken.
Irgendwo habe ich mal Schilder / Hinweise gesehen, die darum gebeten haben, eben nicht das Notebook zu verwenden.
Du merkst selber, wie dumm du bist!
musicus, Mittwoch, 28.03.2018, 10:03 (vor 2915 Tagen) @ wachtberghöhle
Irgendwo habe ich mal Schilder / Hinweise gesehen, die darum gebeten haben, eben nicht das Notebook zu verwenden.
Wo soll man dann im Zug arbeiten?
Ein Lösungsvorschlag !
Garfield_1905, Mittwoch, 28.03.2018, 10:09 (vor 2915 Tagen) @ musicus
Irgendwo habe ich mal Schilder / Hinweise gesehen, die darum gebeten haben, eben nicht das Notebook zu verwenden.
Wo soll man dann im Zug arbeiten?
Als ich das letzte Mal mit dem Zug gefahren bin, gab's reichlich Plätze mit Tisch, an denen recht häufig auch Fahrgäste auf ihren Laptops etc. rumgehackt haben. Das gilt zumindest für die Züge, die gleichzeitig ein Bordrestaurant haben. Manche haben sich sogar einen Kaffee o.ä. bringen lassen oder in der 2. Klasse selbst geholt. Also mit ein bißchen guten Willen geht's schon ...
Ein Lösungsvorschlag !
musicus, Mittwoch, 28.03.2018, 10:13 (vor 2915 Tagen) @ Garfield_1905
Als ich das letzte Mal mit dem Zug gefahren bin, gab's reichlich Plätze mit Tisch, an denen recht häufig auch Fahrgäste auf ihren Laptops etc. rumgehackt haben. Das gilt zumindest für die Züge, die gleichzeitig ein Bordrestaurant haben. Manche haben sich sogar einen Kaffee o.ä. bringen lassen oder in der 2. Klasse selbst geholt. Also mit ein bißchen guten Willen geht's schon ...
...wenn man an einem Tisch sitzt, der Platz gegenüber und der Platz nebenan zufällig frei ist. Mit gutem Willen nur kaum beeinflussbar. Sicher, in nem halbvollen 1. Klasse-Abteil im ICE 1 ist prima arbeiten - im Zweitklassreihensitz in ICE4 oder ICE3 redesign dagegen völlig unmöglich, da hat man schon mit nem Collegeblock oder Tablet massive Platzprobleme, erst recht wenn's Sitznachbarinnen oder Sitznachbarn gibt.
Ein Lösungsvorschlag !
Garfield_1905, Mittwoch, 28.03.2018, 10:17 (vor 2915 Tagen) @ musicus
...wenn man an einem Tisch sitzt, der Platz gegenüber und der Platz nebenan zufällig frei ist.
Das ist im Bordrestaurant im Prinzip kaum anders.
(...) im Zweitklassreihensitz in ICE4 oder ICE3 redesign dagegen völlig unmöglich, da hat man schon mit nem Collegeblock oder Tablet massive Platzprobleme, erst recht wenn's Sitznachbarinnen oder Sitznachbarn gibt.
Dafür gibt's halt die Tischsitze. Das es am Reihenplatz mit einem Rechner zumindest umständlich ist, sollte einleuchten. Geht zur Not aber auch, selber schon ausprobiert.
Ein Lösungsvorschlag !
musicus, Mittwoch, 28.03.2018, 10:27 (vor 2915 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 28.03.2018, 10:29
...wenn man an einem Tisch sitzt, der Platz gegenüber und der Platz nebenan zufällig frei ist.
Das ist im Bordrestaurant im Prinzip kaum anders.
Sicher. Vermutlich findet man im Speisewagen aber am einfachsten einen freien Tischplatz.
Das es am Reihenplatz mit einem Rechner zumindest umständlich ist, sollte einleuchten. Geht zur Not aber auch, selber schon ausprobiert.
Ausgedacht hab ich mir meine Erfahrungen nicht. Ich wünsche dir von Herzen mal drei oder vier Stunden im ICE4, 2. Klasse, Reihensitz mit Aktenmappe und Schreibblock oder auch nem Fünfzehnzöller und einer Person auf dem Stuhl nebenan. Die Not muss riesig sein, ehe man sich das antut, Reisezeit wird dann eben unproduktiv abgesessen.
Ein Lösungsvorschlag !
Garfield_1905, Mittwoch, 28.03.2018, 10:53 (vor 2915 Tagen) @ musicus
(...) Ich wünsche dir von Herzen mal drei oder vier Stunden im ICE4, 2. Klasse, Reihensitz mit Aktenmappe und Schreibblock oder auch nem Fünfzehnzöller und einer Person auf dem Stuhl nebenan. (...)
Ich vermeide es zu 98% oder mehr im Zug zu arbeiten. Und für solche Leute sind dann diese Reihensitze gemacht, die nur aus dem Fenster schauen wollen und dabei z.B. ein Hörbuch hören. Und wenn ich tatsächlich mal was machen muß / will, beschränkt sich das auf eine überschaubare Zeit, z.B. Mails abrufen und ggfs. kurz beantworten.
Und für Leute, die arbeiten wollen / müssen, sind die Sitze mit Tisch gedacht. Wenn es dann mal nicht passt (z.B. alles besetzt), muß man sich halt entscheiden. Gar nicht arbeiten oder unter erschwerten Bedingungen. Dann macht man automatisch nur das Nötigste. Hat auch was für sich ...
(M)Ein Lösungsvorschlag
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 29.03.2018, 10:26 (vor 2914 Tagen) @ musicus
Ausgedacht hab ich mir meine Erfahrungen nicht. Ich wünsche dir von Herzen mal drei oder vier Stunden im ICE4, 2. Klasse, Reihensitz mit Aktenmappe und Schreibblock oder auch nem Fünfzehnzöller und einer Person auf dem Stuhl nebenan. Die Not muss riesig sein, ehe man sich das antut, Reisezeit wird dann eben unproduktiv abgesessen.
Soll ich Dir mal ein Angebot für meinen bahngeeigneten Rechner machen? 8 Jahre alter EeePC, 10,1", auf maximal mögliche 2 GB Speicher aufgerüstet, hat sogar ne (ich glaube) 256 GB SSD drin und läuft trotz 8 Jahre altem Akku immer noch völlig problemlos 7 Stunden auf Akku. Ht sogar ein eingebautes UMTS-Modem. Einzige Schwierigkeit: Windows kriegt er nur mit der unsäglichen Starter Edition von 7 halbwegs gebacken, unter Linux rennt er aber gut. Die Größe ist perfekt auch für Zweiteklassereihensitzer. Für Dich als meinen besonderen Forumsfreund nur - warte, laß mich schauen, wieviel das schöne Ultrabook, das ich mir holen wollte, kostet...
Super Angebot machende Grüße
Schlemihl aka der Colaholiker
--
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(M)Ein Lösungsvorschlag
musicus, Donnerstag, 29.03.2018, 10:33 (vor 2914 Tagen) @ Colaholiker
Soll ich Dir mal ein Angebot für meinen bahngeeigneten Rechner machen?
"Bahngeeigneter Rechner"? Ist das sowas wie "marktkonforme Demokratie"?^^ So leid es mir tut, aber mein Equipment ist aus den verschiedensten Gründen nunmal gesetzt und darüber hinaus alles andere als bigsize, zumal es sich um Standardprodukte in gängigen (Norm-)Größen handelt. Dein Vorschlag mag gut gemeint sein, den Schwarzen Peter in dieser Angelegenheit sehen ich leider nach wie vor bei der DB.
(M)Ein Lösungsvorschlag
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 29.03.2018, 11:02 (vor 2914 Tagen) @ musicus
"Bahngeeigneter Rechner"? Ist das sowas wie "marktkonforme Demokratie"?^^
*gähn*
So leid es mir tut, aber mein Equipment ist aus den verschiedensten Gründen nunmal gesetzt und darüber hinaus alles andere als bigsize, zumal es sich um Standardprodukte in gängigen (Norm-)Größen handelt. Dein Vorschlag mag gut gemeint sein, den Schwarzen Peter in dieser Angelegenheit sehen ich leider nach wie vor bei der DB.
Da ich am gestern aufgrund des Verkehrschaos in Frankfurt (S-Bahn fährt nicht durch die Stadt wegen Bauarbeiten, U- und Straßenbahnen fahren nicht wegen Streiks) den gestrigen Tag im Home-Office verbringtn durfte, hatte ich das Vergnügen, am Dienstag unseren Abteilungslaptop (Kampfklasse wie der von Dir beschriebene) nach Hause und heute Morgen wieder mit zur Arbeit schleppen zu dürfen. Näh, das ist allein schon aufgrund von Größe und Gewicht der Laptoptasche nix für unterwegs. Mein kleines Netbook verschwindet einfach im Rucksack und gut ist.
Zu allem was größer ist Schlepptop sagende Grüße
der Colaholiker
--
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Dann gib doch mal den Nachweis an Hand der BB
MF_5289, Dienstag, 27.03.2018, 10:02 (vor 2916 Tagen) @ agw
dass ein BR Bestandteil des gebuchten Fahrpreises ist und du auf Grund eines Defektes/Entfall des BR dann entsprechend FGR (50% Rückerstattung oder mehr) einreichen kannst oder deswegen die Zugbindung aufgehoben ist.
Da bin ich echt mal gespannt.
Dann gib doch mal den Nachweis an Hand der BB
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 10:19 (vor 2916 Tagen) @ MF_5289
dass ein BR Bestandteil des gebuchten Fahrpreises ist und du auf Grund eines Defektes/Entfall des BR dann entsprechend FGR (50% Rückerstattung oder mehr) einreichen kannst oder deswegen die Zugbindung aufgehoben ist.
Da bin ich echt mal gespannt.
Lies noch mal meine Postings. Dann verstehst du sicher, was ich gesagt habe und was nicht.
"Da bin ich echt mal gespannt."
Dann gib doch mal den Nachweis an Hand der BB
musicus, Dienstag, 27.03.2018, 10:31 (vor 2916 Tagen) @ agw
bearbeitet von musicus, Dienstag, 27.03.2018, 10:32
Lies noch mal meine Postings. Dann verstehst du sicher, was ich gesagt habe und was nicht.
Irgendeine Polemik von Butterstullenmonopolisten, die die Kundschaft um ihr Vermögen erpressen, sie unter der Suggestion von Nigiri-Sushi mit Natursauerteig und Meersalzbutter zwangsernähren und ihnen obendrein ein Schweigegelübde abnehmen, weil die Kostgänger, wie gewünscht, gesättigt wurden.
Soweit diese, nunja, eigenwilligen, Phantasien eben verständlich sind...
Dann gib doch mal den Nachweis an Hand der BB
agw, NRW, Dienstag, 27.03.2018, 10:36 (vor 2916 Tagen) @ musicus
Lies noch mal meine Postings. Dann verstehst du sicher, was ich gesagt habe und was nicht.
Irgendeine Polemik von Butterstullenmonopolisten, die die Kundschaft um ihr Vermögen erpressen, sie unter der Suggestion von Nigiri-Sushi mit Natursauerteig und Meersalzbutter zwangsernähren und ihnen obendrein ein Schweigegelübde abnehmen, weil die Kostgänger, wie gewünscht, gesättigt wurden.
Soweit diese, nunja, eigenwilligen, Phantasien eben verständlich sind...
Du warst doch gar nicht gefragt. In der Lage zu lesen, warst du auch nicht.
Nicht für dich, aber für den MF:
MF> Du bezahlst für die Beförderung von A nach B und nicht ob du ein BR nutzen kannst oder nicht. Und in Basel gibts genug rundherum um ein Schittchen mitzunehmen.
AGW> Da hast du schön die Tatsachen beschrieben.
Falls der Satz für euch zu kompliziert war, kann ich euch an dieser Stelle leider nicht mehr helfen.
Dann gib doch mal den Nachweis an Hand der BB
Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 27.03.2018, 16:44 (vor 2916 Tagen) @ MF_5289
Und jetzt das ganze nochmal für den Fall ausgefallener Klimaanlagen bitte.
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Zugbindung für Ersatzzug? Variante 2: Restaurantdefekt
musicus, Montag, 26.03.2018, 16:34 (vor 2917 Tagen) @ moonglum
bearbeitet von musicus, Montag, 26.03.2018, 16:37
Kann man unter solchen VORAUSSETZUNGEN bis Karlsruhe im Restaurant des ICE1 Platz nehmen?
Natürlich kann man, vorausgesetzt man ist in den "ICE1" zugestiegen und der gewünschte Restaurantplatz ist noch frei. Der Bordpreis ist dir als Vielfahrer ja sicherlich ein Begriff.
Ein Restaurantausfall führt allerdings nicht zur automatischen Aufhebung einer Zugbindung.
Zugbindung für Ersatzzug? Variante 2: Restaurantdefekt
moonglum, Hagen, Montag, 26.03.2018, 16:52 (vor 2917 Tagen) @ musicus
Ja leider, es sei denn "man drückt ein Auge zu" ;-)
Deswegen lohnt sich zw Basel und dem Norden für mich tatsächlich dann eine BC100, wenn ich nicht die SBB EC nehmen kann....
Ich hoffe sehr, dass mit dem Redesign und nach dem Ausmärzen der Kinderkrankheiten im ICE3 diese Thematik endlich Geschichte ist. Hatte lvor einiger Zeit den Fall, bis 16:45 im Klinikum ein Tagestermin, wie üblich keine Mittagspause. Dann die Meldung im RIS über die Gastronomie im ICE 102.... und rein in den 376. Dort war ich aufpreiszahlunswillig, durfte dann aber bis Karlsruhe dinieren... Das sind dann Momente, die den Tag retten. Leider ist es wohl eher unklug, ein Lobesschreiben an die DB zu senden...., da die Richtlinie nicht existiert. Aber so etwas rettet einen langen Arbeitstag, der in Hagen um 6:00 morgens begann und um 23:00 in etwa endet, zweifellos.
--
Schöne Grüße aus den EC 6/7/8/9,
wo es Wein in Karaffen, keine Mikrowelle und kein in Schüsseln gepamptes Essen gibt.
https://adobe.ly/2PMZyEV
Wie ist die Reise verlaufen?
wachtberghöhle, Dienstag, 27.03.2018, 08:42 (vor 2916 Tagen) @ bushcamper
- kein Text -
Wie ist die Reise verlaufen?
bushcamper, Hamburg, Dienstag, 27.03.2018, 09:25 (vor 2916 Tagen) @ wachtberghöhle
Danke der Nachfrage und danke an alle für die zahlreichen Antworten!
Ich bin gut in OG angekommen;-)
Gleich der erste Post von Ösi wurde spontan und mutvoll umgesetzt:
"Ich bin der Meinung, dass die Zugbindung in einem solchen Fall aufgehoben ist: sie gilt für ICE 1171 und ein Zug mit dieser Nummer verkehrt heute nicht. Insofern ist die Zugbindung nicht erfüllbar und du kannst mit jedem Zug fahren."
Ich bin eine Std früher gefahren, konnte gut sitzen, habe locker den Anschluss in Mannheim erreicht und das freundliche Personal ließ mich anstandslos mitfahren...
LG bushcamper
ps:
die vielen Posts und die Heftigkeit der Diskussion zu einer vermeintlich einfachen Frage lassen hier wohl idT noch etwas Regelungsbedarf in den BB erkennen...
Nachfrage zum Reiseverlauf
Zg_2, Dienstag, 27.03.2018, 09:39 (vor 2916 Tagen) @ bushcamper
Ich bin eine Std früher gefahren, konnte gut sitzen, habe locker den Anschluss in Mannheim erreicht und das freundliche Personal ließ mich anstandslos mitfahren...
LG bushcamper
Hallo bushcamper,
was mir nicht klar ist:
Hast Du das Zugpersonal darauf angesprochen, dass Du wegen Ausfalls des ICE 1171 nun einen anderen Zug benutzt oder einfach nur die Fahrkarte vorgezeigt und das Zugpersonal hat nichts gesagt?
Gruß
Zg_2
Nachfrage zum Reiseverlauf
bushcamper, Hamburg, Dienstag, 27.03.2018, 09:51 (vor 2916 Tagen) @ Zg_2
nein, ich habe bei der Kontrolle schon gesagt, dass der ICE ausfällt und der Ersatz-IC vermeintlich keine freien Plätze hätte. (so hatte zumindest ich die (verwirrenden) Aussagen bzgl. der Sitzplatzkontingente gedeutet.)
LG bushcamper
Wie ist die Reise verlaufen?
wachtberghöhle, Dienstag, 27.03.2018, 10:38 (vor 2916 Tagen) @ bushcamper
Danke der Nachfrage und danke an alle für die zahlreichen Antworten!
Ich bin gut in OG angekommen;-)
Danke für die Rückmeldung!
ps:
die vielen Posts und die Heftigkeit der Diskussion zu einer vermeintlich einfachen Frage lassen hier wohl idT noch etwas Regelungsbedarf in den BB erkennen...
Eigentlich sehe ich Deine Erfahrung als Nachweis für das, was gelebte Realität ist.
Jede Regelungswur führt zu noch mehr Problemen und Winkelzügen.
Die Nutzung einer alternativen Verbindung in diesem Fall ist doch für alle sinnvoll und zielführend gewesen. Niemand macht den Eindruck irgendjemanden übervorteilen zu wollen.
Und zu 99% funktioniert das auch.
Die Probleme, auch mit den BB, entstehen doch nur durch die Tarifexegeten, die meinen durch den Ersatzzug plötzlich das Recht hätten, für vier Wochen munter durch das Land reisen zu können oder gezielt diese Verbindungen suchen, um maximal entschädigt zu werden.
Schaffner sind MENSCHEN.
Blaschke, Dienstag, 27.03.2018, 15:40 (vor 2916 Tagen) @ bushcamper
Huhu.
das freundliche Personal ließ mich anstandslos mitfahren...
Alles andere hätte mich auch gewundert!
die vielen Posts und die Heftigkeit der Diskussion zu einer vermeintlich einfachen Frage lassen hier wohl idT noch etwas Regelungsbedarf in den BB erkennen...
Nö. Da es nicht lohnt, jeden Furz zu regeln, der draußen an der Front niemanden interessiert.
Das ganze BB-Gehampel dient nur dazu, dass hier im Forum ein paar Unausgelastete was zu diskutieren haben. Wenn man's als Unterhaltung betrachtet, ist's aber hin und wieder ganz amüsant.
Nicht verrückt machen lassen. Im Zweifel vor Ort mit dem Schaffner reden. Und alles wird gut.
Schöne Grüße von
jörg
Schaffner sind MENSCHEN.
Zugschlus, RSIG, Mittwoch, 28.03.2018, 09:45 (vor 2915 Tagen) @ Blaschke
Das ganze BB-Gehampel dient nur dazu, dass hier im Forum ein paar Unausgelastete was zu diskutieren haben. Wenn man's als Unterhaltung betrachtet, ist's aber hin und wieder ganz amüsant.
Genau, im Zug interessiert das eh niemanden. Da wird dem Kunden erzählt, eine Monatskarte wäre keine Zeitkarte und deswegen wäre der vom Kunden wegen eines ähnlichen Ereignisse am Vortag mitgebrachte Ausschnitt aus den BB nicht einschlägig und man möge bitte zu dem 7-Euro-Produktwechsel noch zusätzlch 7,50 Bordstrafe bezahlen.
Grüße
Marc