[?] Zugbindungsaufhebung / Fahrgastrechte international (Fahrkarten und Angebote)

ICE920, München, Sonntag, 25.03.2018, 17:16 (vor 2919 Tagen)

Hallo liebe Gemeinde,

grundsätzliche Frage:
Besteht bei Aufhebung der Zugbindung aufgrund von geändertem Fahrplan auch weiterhin Bindung an den gebuchten Grenzübergang oder kann auch ein anderer verwendet werden?

Konkreter Fall:
Gebucht ist ein Sparpreis Niederlande Süddeutschland-Amsterdam via Abellio Rail Emmerich(Gr). Da ein Fernverkehrsanschluss wegen Streichung des Halts unmöglich geworden ist, ist die Zugbindung aufgehoben. Nachdem ein Halt im Südosten Amsterdams angesteuert wird, liegen die Verbindungen mit ICE (am gewünschten Tag umgeleitet via Venlo(Gr))/NV via Venlo/NV via Arnhem zeitlich sehr nah beieinander. Kann ich nun mit aufgehobener Zugbindung alle 3 Routen fahren oder gibt es Einschränkungen (auch bezüglich Unternehmen in der Niederlande)?

Schönen Gruß,
ICE920

[!] Zugbindungsaufhebung / Fahrgastrechte international

A-W, Hannover, Sonntag, 25.03.2018, 18:16 (vor 2919 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von A-W, Sonntag, 25.03.2018, 18:16

Hallo ICE920,

ich kann nichts konkretes für den Fall der Fahrt in die Niederlande sagen, aber im Allgemeinnen lässt sich dein Fall durch Anwendung von Artikel 16 der Verordnung 1371/2007 lösen. Zitat:


Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen:

a) der Erstattung (...);
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter
vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach
Wahl des Fahrgasts.

Der Fettdruck stammt von mir.

Also, meiner Meinung nach darfst du eine andere Strecke nehmen. Der Hacken ist mehr bei vergleichbaren Beförderungsbedingungen. Da du aber sagst, dass es nur Verbindungen mit dem ICE gibt, gehe ich davon aus, dass eine dieser Verbindungen gestattet werden muss.

Im internationalen Verkehr rate ich grundsätzlich zur Vermerkung der Situation auf der Fahrkarte (ja auf Papier), so lässt sich viel leichter klären. Beachte dabei, dass Reisezentrum dir eine neue Strecken- bzw. Zugbindung vergeben kann. Diese ist dann einzuhalten!

Viele Grüße,
A-W

[!] Zugbindungsaufhebung / Fahrgastrechte international

ICE920, München, Sonntag, 25.03.2018, 20:59 (vor 2919 Tagen) @ A-W

Erstmal danke für Deine Antwort!

Im internationalen Verkehr rate ich grundsätzlich zur Vermerkung der Situation auf der Fahrkarte (ja auf Papier), so lässt sich viel leichter klären.

Ich will mir auf jeden Fall eine Fahrtausfallbestätigung an der Info holen.

Beachte dabei, dass Reisezentrum dir eine neue Strecken- bzw. Zugbindung vergeben kann. Diese ist dann einzuhalten!

Mit welcher Grundlage wäre dies denn gerechtfertigt?
Man hat mir schon mehrmals versucht eine Ersatzzugbindung zu geben. Um nicht weiter diskutieren zu müssen, habe ich das abgenickt, im weiteren aber ignoriert, ohne dass ein ZUB was gesagt hat.
Ich habe solche Ersatzzugbindungen als Inkompetenz der Mitarbeiter verbucht. Oder gibt es da eine Grundlage in den BB?

[!] Zugbindungsaufhebung / Fahrgastrechte international

A-W, Hannover, Sonntag, 25.03.2018, 22:33 (vor 2919 Tagen) @ ICE920

Mit welcher Grundlage wäre dies denn gerechtfertigt?
Man hat mir schon mehrmals versucht eine Ersatzzugbindung zu geben. Um nicht weiter diskutieren zu müssen, habe ich das abgenickt, im weiteren aber ignoriert, ohne dass ein ZUB was gesagt hat.
Ich habe solche Ersatzzugbindungen als Inkompetenz der Mitarbeiter verbucht. Oder gibt es da eine Grundlage in den BB?

Die BB erwähnen das eigentlich nicht. Ich vermute aber, dass das erlaubt ist, weil die besagte von vergleichbaren Beförderungsbedingungen spricht und die BB von Sparpreis Europa sehen die Zugbindung von FV-Zügen mindestens in Deutschland vor. Falls jemand ein Jurist ist oder bessere Grundlage hat, möge sich hier melden ;-)

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass nur das DB Reisezentrum so vorgeht. Am Info-Schalter habe ich ausschließlich die Vormerkung einer Zugverspätung erlebt und die empfohlene Verbindung mit einem ICE wurde mir lediglich mündlich mitgeteilt. Im Zug weise ich natürlich vor einlesen der Fahrkarte, dass ich anders als geplant fahre. Niemand hat sich bei mir beschwert. Ich habe aber keine Erfahrung bezüglich den Niederlanden, besonders, dass man dort die Sperren mittels den Online-Ticket eröffnen kann und der hat schon die Angaben zur Streckenführung.

[!] Zugbindungsaufhebung / Fahrgastrechte international

bahn.patient, Montag, 26.03.2018, 11:19 (vor 2918 Tagen) @ A-W

Neben dem Argument mit den "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" möchte ich noch folgende Überlegung einwerfen:

Nach dem zitierten Artikel 16 hat der Fahrgast "unverzüglich" die Wahl zwischen der Fortsetzung/Weiterreise "bei nächster Gelegenheit" (Buchstabe b) oder "zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts" (Buchstabe c).

Damit ist aber nicht gesagt, dass eine (vertraglich vereinbarte) Zugbindung von Rechts wegen vollständig aufgehoben werden muss oder dass der Fahrgast von dieser Wahlmöglichkeit spontan und eigenmächtig Gebrauch machen darf. Vielmehr dürfte es nach dem Wortlaut der Verordnung genügen, wenn der Fahrgast - nach seiner Wahl - auf die nächste Verbindung oder eine spätere Verbindung "umgebucht" wird und dann an diese Verbindung gebunden ist (entspricht dem Vorgehen bei reservierungspflichtigen Zügen und im Flugverkehr)

Die von der DB praktizierte pauschale Aufhebung der Zugbindung wird also nach meiner Einschätzung nicht von Artikel 16 verlangt.

[!] Zugbindungsaufhebung / Fahrgastrechte international

ICE920, München, Montag, 26.03.2018, 14:19 (vor 2918 Tagen) @ bahn.patient

Interessanter Gedanke!

Damit ist aber nicht gesagt, dass eine (vertraglich vereinbarte) Zugbindung von Rechts wegen vollständig aufgehoben werden muss oder dass der Fahrgast von dieser Wahlmöglichkeit spontan und eigenmächtig Gebrauch machen darf. Vielmehr dürfte es nach dem Wortlaut der Verordnung genügen, wenn der Fahrgast - nach seiner Wahl - auf die nächste Verbindung oder eine spätere Verbindung "umgebucht" wird und dann an diese Verbindung gebunden ist (entspricht dem Vorgehen bei reservierungspflichtigen Zügen und im Flugverkehr)

Welchen Sinn hätte das jedoch? Bei reservierungspflichtigen Zügen und im Flugverkehr hat man eine beschränkte Kapazität und da ist es für den KUnden von Vorteil zu wissen, ob er denn noch einen Platz bekommt oder nicht - und dieser Platz ist dann auch sicher. Dazu kommen noch zusätzliche Aspekte wie beschränkter Zugang (Nur mit Boardingpass oder nur mit gültiger Fahrkarte). Ebenso ist es fürs Unternehmen wichtig die zusätzliche Auslastung zu kennen. Was wäre aber der Sinn einer Ersatzzugbindung in einem offenen System wie bei der DB - außer Schikane und Gängelung der Fahrgäste? Zugbindung besteht hier ja nur aus Gründen der Auslastungssteuerung. Diese wird ja mit jeglicher Änderung der Zugbindung ausgehebelt. Das bringt der DB auch nichts, den Kunden in einen überfüllten Zug zu zwingen, wenn er spontan auch außerhalb der Stoßzeiten fahren könnte.

[?] Wie wird "Ersatzzugbindung" dokumentiert?

bahn.patient, Montag, 26.03.2018, 14:30 (vor 2918 Tagen) @ ICE920

Was wäre aber der Sinn einer Ersatzzugbindung in einem offenen System wie bei der DB - außer Schikane und Gängelung der Fahrgäste?

Sehr gute Frage, deren Antwort jedenfalls nicht in der FGR-VO zu finden ist ;-) Mir ist aber auch nicht bekannt, dass die (nationalen oder internationalen) Beförderungsbedingungen eine "Ersatzzugbindung" vorsehen.

Ansonsten würde mich sehr interessieren, wie eine solche "Ersatzzugbindung" auf der Fahrkarte dokumentiert wird - per Stempel, per handschriftlichem Vermerk, ...?

Ich hatte einen solchen Fall bislang nicht, weil ich entweder nicht im Reisezentrum war oder weil ohnehin reservierungspflichtige Züge umgebucht werden mussten.

[?] Wie wird "Ersatzzugbindung" dokumentiert?

ICE920, München, Montag, 26.03.2018, 18:13 (vor 2918 Tagen) @ bahn.patient

Ansonsten würde mich sehr interessieren, wie eine solche "Ersatzzugbindung" auf der Fahrkarte dokumentiert wird - per Stempel, per handschriftlichem Vermerk, ...?

Also ich hatte folgende Erfahrung an der Info am Hauptbahnhof München:
Es wurde auf dem ausgedruckten Online-Ticket der Stempel der Info angebracht und “Zugbindung aufgehoben“. Darunter per Hand “Ausfall XYZ, freigegeben für ICE 123“. In die Hand wurde mir noch zusätzlich ein Fahrplanausdruck mit ICE 123 am Tag drauf gedrückt.... Bis zur gebuchten Fahrt selber waren es aber noch 1 oder 2 Wochen... Der ICE und der Tag wurde völlig willkürlich und ohne Rücksprache mit mir gewählt.

Keine Ersatzzug"bindung"? + Aufhebung Zubindung nach int. BB

bahn.patient, Montag, 26.03.2018, 18:54 (vor 2918 Tagen) @ ICE920

Naja, der Stempel ist ja schon eindeutig: Zugbindung aufgehoben. Der Stempel ist dabei rein deklaratorisch - die Aufhebung der Zugbindung folgt schon aus Ziff. 9.1.1 der BB Personenverkehr (in der ständigen Auslegung durch die DB, ein Nachweis wird dort nämlich weder positiv noch negativ erwähnt).

Die ergänzende, handschriftliche "Freigabe" für einen bestimmten anderen Zug werte ich eher als gut gemeinte, aber schlecht gemachte Serviceleistung (dem Fahrgast wird eben ein alternativer Zug genannt, und damit der Fahrgast auch ganz sicher sein kann, dass er diesen Zug auch nehmen darf, bekommt er das nochmal ausdrücklich bestätigt) denn als BB-widrige Festlegung auf einen bestimmten, anderen Zug.

Die internationalen BB sind ja schwer zu durchdringen, ich verstehe sie so: Nach Einleitung SCIC-NRT gelten für DB-Strecken die BB Personenverkehr, mithin die dortige 20-Minuten-Regel. Im Ausland gelten die Bedingungen des dortigen Beförderers, jedenfalls aber die 60-Minuten-Regel aus der FGR-VO bzw. Ziff. 9.1.1 GCC-CIV/PRR.

In den SCIC-BB für die Niederlande heißt es dann noch:

2.1.1 Sofern für die niederländische Strecke keine Wegevorschrift angegeben ist, gelten die Fahrkarten über den gemäß Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann mit
Fahrkarten zum Flexpreis ein längerer Weg benutzt werden, wenn über diesen eine
schnellere Verbindung besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss.

Aber im Verspätungsfall kann ja nun auch auf "geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" gefahren werden (s.o.), worunter ich alles Verkehrsübliche verstehen würde.

Vielleicht kann mich hierzu jemand bestätigen oder korrigieren.

Keine Ersatzzug"bindung"? + Aufhebung Zubindung nach int. BB

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 27.03.2018, 09:03 (vor 2918 Tagen) @ bahn.patient

Die ergänzende, handschriftliche "Freigabe" für einen bestimmten anderen Zug werte ich eher als gut gemeinte, aber schlecht gemachte Serviceleistung (dem Fahrgast wird eben ein alternativer Zug genannt, und damit der Fahrgast auch ganz sicher sein kann, dass er diesen Zug auch nehmen darf, bekommt er das nochmal ausdrücklich bestätigt) denn als BB-widrige Festlegung auf einen bestimmten, anderen Zug.

Ich habe bisher eine Ergänzung der Freigabe nur auf die zeitliche Gültigkeit erlebt. Als damals die Achsprobleme bei den ICE 3 auftraten, wollte ich eine gebuchte Reise verschieben, da nicht sicher war, ob ich sie am gebuchten Wochenende hätte durchführen können. Im Reisezentrum wurde seinerzeit auf der Fahrkarte vermerkt, daß sie von der Verbindung her wie gebucht, aber exakt eine Woche später (der Termin war von mir so gewünscht) gilt.

Andere Vermerke noch nie gesehen habende Grüße
der Colaholiker

--
[image]

Niederlande.

Oscar (NL), Eindhoven (NL), Donnerstag, 29.03.2018, 10:45 (vor 2915 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von Oscar (NL), Donnerstag, 29.03.2018, 10:45

Hallo ICE920,

Gebucht ist ein Sparpreis Niederlande Süddeutschland-Amsterdam via Abellio Rail Emmerich(Gr). Da ein Fernverkehrsanschluss wegen Streichung des Halts unmöglich geworden ist, ist die Zugbindung aufgehoben. Nachdem ein Halt im Südosten Amsterdams angesteuert wird, liegen die Verbindungen mit ICE (am gewünschten Tag umgeleitet via Venlo(Gr))/NV via Venlo/NV via Arnhem zeitlich sehr nah beieinander. Kann ich nun mit aufgehobener Zugbindung alle 3 Routen fahren oder gibt es Einschränkungen (auch bezüglich Unternehmen in der Niederlande)?

Du musst die Grenze DE/NL überqueren so wie die auf der Fahrkarte steht.
Sobald Du in NL bist, hast Du nur noch Streckenbindung und ist es egal ob Du mit einem "Sprinter" oder einem "IC" reist.

Ich weiss nicht wann und wohin Du genau fährst, möchte aber folgendes mitteilen:

- "IC" Utrecht-Amsterdam (der "Zehnminutenzug") hält in Amsterdam Amstel aber nicht in Amsterdam Bijlmer.
- "IC" Utrecht-Schiphol (15-Minutentakt) hält in Amsterdam Bijlmer aber nicht in Amsterdam Amstel.

Also dafür sorgen dass Du im richtigen "IC" bist oder ggf. in Utrecht umsteigen (Gleis 5/7).

- in den Bahnhöfen Muiderpoort, Science Park, Diemen, Diemen Zuid, Duivendrecht und Holendrecht halten nur "Sprinter". Diese fahren meistens in 15-Minutentakt.
- bei Umstieg in Muiderpoort musst Du zweimal durch die Sperre, die beiden Bahnsteige liegen etwa 50 m Fussweg auseinander
- mit Deinem Keycard kannst Du zwar die NS-Bahnhöfe verlassen aber kommst Du in Prinzip nicht durch die Metrosperren. Wenn Du also die Amsterdam Stadtbahn fahren möchtest, brauchst Du eine separate Fahrkarte (leider kennt NL nicht das Verfahren "CityTicket").

Und zu guter letzt: Baustellen beachten! Manchmal sind Streckenabschnitte gesperrt; anders als in Deutschland wird unser "Fernverkehr" nicht umgeleitet sondern fällt abschnittsweise aus, entweder umreisen oder Schienenersatzverkehr mit Bussen!


gruß,

Oscar (NL).

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Mit den neuen IC-Triebwagen wird alles besser !!

Trans-Europ-Express 2.0? Abwarten und TEE trinken!

Schienenstränge enden nicht an einer Staatsgrenze, sondern an einem Prellbock.

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