Flexpreis und Kosten für die Fahrt (Fahrkarten und Angebote)
Hallo, bezüglich der Flexpreise ist mir etwas unklar. Siehe die folgenden Reisevorschläge der Bahn:
Regensburg Hbf ab 09:21 5 RE 4852 Regional-Express Richtung: Nürnberg Hbf
Nürnberg Hbf an 10:38 5
Nürnberg Hbf ab 11:00 6 ICE 1122 Intercity-Express Richtung: Düsseldorf Hbf
Köln Messe/Deutz Gl.11-12 an 14:25 12
Köln Messe/Deutz ab 14:35 7 RE 32539 National Express Richtung: Krefeld Hbf
Krefeld Hbf an 15:24 5
Krefeld Hbf ab 15:36 2 NWB91574 NordWestBahn Richtung: Kleve
Goch an 16:23 2
Kosten 75 Euro Flexpreis
Regensburg Hbf ab 09:21 5 RE 4852 Regional-Express Richtung: Nürnberg Hbf
Nürnberg Hbf an 10:38 5
Nürnberg Hbf ab 11:00 6 ICE 1122 Intercity-Express Richtung: Düsseldorf Hbf
Frankfurt(M) Flughafen Fernbf an 13:20 Fern 7
Frankfurt(M) Flughafen Fernbf ab 13:37 Fern 7 IC 2026 Intercity Richtung: Hamburg-Altona
Köln Hbf an 16:05 4
Köln Hbf ab 16:42 9 D-G RE 32543 National Express Richtung: Krefeld Hbf
Krefeld Hbf an 17:24 5
Krefeld Hbf ab 17:36 2 NWB91582 NordWestBahn Richtung: Kleve
Goch an 18:23
Kosten 62 Euro Flexpreis
Meine Frage: Darf ich die Fahrkarte zu 62 Euro kaufen, dann aber im ICE 1122 sitzen bleiben? Den Hauptbahnhof in Köln durchquere ich, egal wie ich fahre.
Der Flexpreis erlaubt doch die freie Auswahl der Züge, oder?
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Moin,
entscheidend ist die Wegevorschrift. Die dürfte beim billigeren Fahrschein das Rheintal vorschreiben, während beim teureren die Schnellfahrstrecke enthalten ist. Also: Nein. Es sei denn, selbige beweist das Gegenteil. Dazu müßte man sie aber kennen und das tue ich nicht.
Viele Grüße
Sören
--
![[image]](https://up.picr.de/48317654tz.jpg)
Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Der Flexpreis erlaubt doch die freie Auswahl der Züge, oder?
Nein, in deinem Fall eben nicht. Die Fahrt am Rhein entlang ist eine andere Route und entsprechend günstiger als die Fahrt über die KRM. Von daher gilt zwar keine Zugbindung, aber eine Streckenbindung.
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Der Flexpreis erlaubt doch die freie Auswahl der Züge, oder?
Nein, in deinem Fall eben nicht. Die Fahrt am Rhein entlang ist eine andere Route und entsprechend günstiger als die Fahrt über die KRM. Von daher gilt zwar keine Zugbindung, aber eine Streckenbindung.
Wäre es umgekehrt möglich, mit dem teureren Ticket die Rheimstrecke zu befahren?
(Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit ist nicht gewünscht.)
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Wäre es umgekehrt möglich, mit dem teureren Ticket die Rheimstrecke zu befahren?
(Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit ist nicht gewünscht.)
Nein, für beide Fälle braucht es einen Umweg (der in einem Fall 13 und im anderen 0 Euro kostet).
--
Weg mit dem 4744!
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Wäre es umgekehrt möglich, mit dem teureren Ticket die Rheimstrecke zu befahren?
(Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit ist nicht gewünscht.)
Nein, für beide Fälle braucht es einen Umweg (der in einem Fall 13 und im anderen 0 Euro kostet).
Die 13 Euro im Zug ggf als Bordpreis noch 12.50 Euro teurer. Falls man erst im Zug entscheiden will, ob man sitzen bleibt.
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
@ALL
Danke für eure Hinweise!
Das bedeutet dann aber auch, dass man auch beim Flexpreis die Zugbindung unter Umständen aufheben lassen muss, wenn aufgrund einer Streckensperrung oder einer zeitlichen Verzögerung eine andere Route gewählt werden muss.
Das war mir neu. Denn der Begriff Flexpreis weckt ganz andere Hoffnungen.
Da war der alte Name sinnvoller.
Zitat:
„Wir halten den neuen Flexpreis für vollkommenen Schwachsinn“, sagt der Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn. Zitatende
https://www.welt.de/wirtschaft/article164150924/Der-neue-Flexpreis-ist-vollkommener-Sch...
Vielen Dank für eure Erläuterungen.
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
@ALL
Danke für eure Hinweise!
Das bedeutet dann aber auch, dass man auch beim Flexpreis die Zugbindung unter Umständen aufheben lassen muss, wenn aufgrund einer Streckensperrung oder einer zeitlichen Verzögerung eine andere Route gewählt werden muss.
Der Flexpreis hat keine Zugbindung. Es besteht volle Flexibilität auf der gewählten Strecke (Streckenbindung) am gewählten Tag.
"Aufheben lassen" muss man im Bahn-Universum sowieso überhaupt nichts. Zug- oder Streckenbindungen heben sich stets von selbst auf.
Das war mir neu. Denn der Begriff Flexpreis weckt ganz andere Hoffnungen.
Da war der alte Name sinnvoller.
Zitat:
„Wir halten den neuen Flexpreis für vollkommenen Schwachsinn“, sagt der Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn. Zitatende
https://www.welt.de/wirtschaft/article164150924/Der-neue-Flexpreis-ist-vollkommener-Sch...
Hierbei geht es um eine ganz andere Problematik als die von dir angesprochene.
Vielen Dank für eure Erläuterungen.
--
Für eine DB Lounge in Erfurt!
P.S. Gilt das auch für den Nahverkehr?
Gelten diese Einschränkungen beim Flexpreis auch für den Nahverkehr?
Es gibt z.B. die Möglichkeit, von Nürnberg Hbf nach Regensburg Hbf über
Neumarkt, Parsberg und Beratzhausen zu fahren, aber auch über Amberg,
Schwandorf und Maxhütte-Haidhof.
Beides mit RegionalExpress, z.B. RE 4861 oder RE 3563.
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Hierbei geht es um eine ganz andere Problematik als die von dir angesprochene.
?
In dem Artikel steht:
"Auch Zugbegleiter stoßen mehrere Monate nach der Umstellung immer noch auf Fahrgäste, die mit ungläubigem Ton fragen, warum die Spontanität bei der Zugauswahl derart eingeschränkt wurde."
Was habe ich daran falsch verstanden?
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Steht doch im Artikel. Da geht es um die Wahl des Reisetages, hier speziell der Rückfahrt, nicht um die Strecke. Diese Streckenbindung gab es auch schon vor den Änderungen beim Flexpreis und als der noch Normalpreis hieß.
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Eine Zeile weiter unten:
Darum geht es: Beim letzten Fahrplanwechsel im Dezember änderte die Deutsche Bahn die Bedingungen des Flexpreises. Vorher musste sich niemand schon vor der Hinfahrt festlegen, wann er die Rückfahrt antritt. Er konnte beide Fahrten mit einem Ticket kaufen und hatte nach Antritt der Reise einen Monat Zeit, um sich irgendwann, ganz wie es ihm passte, wieder auf den Heimweg zu machen.
--
Für eine DB Lounge in Erfurt!
Ja.
- kein Text -
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Die 13 Euro im Zug ggf als Bordpreis noch 12.50 Euro teurer. Falls man erst im Zug entscheiden will, ob man sitzen bleibt.
Für Umwegfahrkarten fällt m.W.n. kein Bordpreis an. Hat sich da was geändert oder betraf das nur Produkt- bzw. Klassenübergänge?
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Die 13 Euro im Zug ggf als Bordpreis noch 12.50 Euro teurer. Falls man erst im Zug entscheiden will, ob man sitzen bleibt.
Für Umwegfahrkarten fällt m.W.n. kein Bordpreis an. Hat sich da was geändert oder betraf das nur Produkt- bzw. Klassenübergänge?
Mag sein, dass "man" da so macht. Oft wird ja auch ganz durchgewunken. Laut Beförderungsbedinungen müsste man aber nicht.
"3.8.2 Statt des erhöhten Fahrpreises kann der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten (einschließlich Übergang/Umweg) stattfindet, den festgesetzten Bordpreis
zahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt."
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Die 13 Euro im Zug ggf als Bordpreis noch 12.50 Euro teurer. Falls man erst im Zug entscheiden will, ob man sitzen bleibt.
Für Umwegfahrkarten fällt m.W.n. kein Bordpreis an. Hat sich da was geändert oder betraf das nur Produkt- bzw. Klassenübergänge?
iirc wird für Umwege der Bordpreis erhoben, es sei denn, es handelt sich um einen Umwegfahrschein zum Nullpreis. Produkt- und Klassenübergänge sollten zuschlagsfrei sein.
Flexpreis und Kosten für die Fahrt
Eine Zeile weiter unten:
Er konnte beide Fahrten mit einem Ticket kaufen und hatte nach Antritt der Reise einen Monat Zeit, um sich irgendwann, ganz wie es ihm passte, wieder auf den Heimweg zu machen.
Danke. Das war mir nicht klar.
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
Die 13 Euro im Zug ggf als Bordpreis noch 12.50 Euro teurer. Falls man erst im Zug entscheiden will, ob man sitzen bleibt.
Für Umwegfahrkarten fällt m.W.n. kein Bordpreis an. Hat sich da was geändert oder betraf das nur Produkt- bzw. Klassenübergänge?
iirc wird für Umwege der Bordpreis erhoben, es sei denn, es handelt sich um einen Umwegfahrschein zum Nullpreis. Produkt- und Klassenübergänge sollten zuschlagsfrei sein.
Die Fragen, die sich mir stellen:
1) Muss zu einer Nullpreis-Umwegkarte nicht sogar auch grundsätzlich der Bordpreis-Aufschlag gezahlt werden? Ich finde nirgendwo das Gegenteil.
2) Sollte am Einstiegsbahnhof allerdings kein Reisezentrum o. ä. geöffnet sein, müsste nach meiner Meinung aber der Bordpreis-Aufschlag entfallen. Oder?
Zumindest bei Notwendigkeit einer Nullpreis-Umwegkarte (wenn man z. B. die Rheinstrecke anstelle der Schnellstrecke benutzt) würden aber sicher viele Zugbegleiter einfach so abnicken, wenn das auch offiziell nicht korrekt ist.
Je nach Wegevorschrift (Raumbegrenzung)
Gelten diese Einschränkungen beim Flexpreis auch für den Nahverkehr?
Es gibt z.B. die Möglichkeit, von Nürnberg Hbf nach Regensburg Hbf über
Neumarkt, Parsberg und Beratzhausen zu fahren, aber auch über Amberg,
Schwandorf und Maxhütte-Haidhof.Beides mit RegionalExpress, z.B. RE 4861 oder RE 3563.
In manchen Fällen hat man ja das Glück, dass sich aus der Wegevorschrift (Raumbegrenzung) mehr als nur eine Strecke ergibt, die man befahren darf.
Mit anderen Worten:
Aus den Angaben auf der Fahrkarte ergibt sich, welche Strecken man zwischen Start und Ziel befahren darf. Nach meinen Erfahrungen sind die Wahlmöglichkeiten jedoch im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte zunehmend zurückgefahren worden. Sehr oft darf man also tatsächlich nur eine Strecke fahren.
(Früher hatte die Wahlmöglichkeit häufig nur dann nicht funktioniert, wenn bei beiden verkehrsüblichen Wegen schon die Strecke vom Einstiegsbahnhof (=Nichtanstoßbahnhof) zum ersten Anstoßbahnhof eine andere war. In solchen Fällen gab es schon früher oft keine Wahlmöglichkeit.)
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
Die 13 Euro im Zug ggf als Bordpreis noch 12.50 Euro teurer. Falls man erst im Zug entscheiden will, ob man sitzen bleibt.
Für Umwegfahrkarten fällt m.W.n. kein Bordpreis an. Hat sich da was geändert oder betraf das nur Produkt- bzw. Klassenübergänge?
iirc wird für Umwege der Bordpreis erhoben, es sei denn, es handelt sich um einen Umwegfahrschein zum Nullpreis. Produkt- und Klassenübergänge sollten zuschlagsfrei sein.
Die Fragen, die sich mir stellen:
1) Muss zu einer Nullpreis-Umwegkarte nicht sogar auch grundsätzlich der Bordpreis-Aufschlag gezahlt werden? Ich finde nirgendwo das Gegenteil.
Die Nullpreis-Umwege sind mMn in den BB unzureichend geregelt. Einerseits ja, weil Umweg-Fahrausweise theoretisch unter die Bord-Aufpreispflicht fallen. Andererseits nein, weil die Erhebung eines Bordzuschlags auf eine kostenlose „Zusatzleistung“, die ggf. ja auch eine effektive Minderleistung sein kann (wie z.B. bei der Nutzung der Rheinstrecke mit KRM-Ticket) und aus rein bürokratischen Erwägungen erforderlich wird, eine Abzockmasche übelster Kundenunfreundlichkeit wäre.
2) Sollte am Einstiegsbahnhof allerdings kein Reisezentrum o. ä. geöffnet sein, müsste nach meiner Meinung aber der Bordpreis-Aufschlag entfallen. Oder?
Müßte, ja.
Je nach Wegevorschrift (Raumbegrenzung)
In manchen Fällen hat man ja das Glück, dass sich aus der Wegevorschrift (Raumbegrenzung) mehr als nur eine Strecke ergibt, die man befahren darf.
bzw. gerade auch das Pech, ausschließlich den direkten Weg befahren zu dürfen, falls keine Wegvorschrift auf dem Fahrschein abgedruckt ist.
P.S. Gilt das auch für den Nahverkehr?
Gelten diese Einschränkungen beim Flexpreis auch für den Nahverkehr?
Es gibt z.B. die Möglichkeit, von Nürnberg Hbf nach Regensburg Hbf über
Neumarkt, Parsberg und Beratzhausen zu fahren, aber auch über Amberg,
Schwandorf und Maxhütte-Haidhof.
Die Wegevorschrift ist meistens sehr großzügig. Bei Fahrkarten von Nürnberg nach Regensburg ist Schwandorf in der Wegevorschrift mit drin.
Bei Fahrten von München nach Nürnberg im Nahverkehr sind soweit ich mich erinnere alle drei Strecken (Schnellfahrstrecke über Ingolstadt, Bestandsstrecke über Treuchtlingen und auch die ganz langsame über Landshut/Regensburg) mit abgedeckt.
Viele Grüße,
Bernhard
P.S. Gilt das auch für den Nahverkehr?
Ich hab letztes Jahr mal eine Fahrkarte von München nach Nürnberg gekauft, da war als Wegvorschrift nicht nur Augsburg, Ingolstadt und Regensburg drin, sondern auch noch Schwandorf!
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
Die Fragen, die sich mir stellen:
1) Muss zu einer Nullpreis-Umwegkarte nicht sogar auch grundsätzlich der Bordpreis-Aufschlag gezahlt werden? Ich finde nirgendwo das Gegenteil.
Ja, ist diskussionswürdig. Die Frage wäre vielleicht, ob man einen Aufpreis verlangen darf/sollte, wenn eigentlich gar nichts bezahlt werden muss.
2) Sollte am Einstiegsbahnhof allerdings kein Reisezentrum o. ä. geöffnet sein, müsste nach meiner Meinung aber der Bordpreis-Aufschlag entfallen. Oder?
Es geht ja um folgendes:
Man möchte eine Strecke befahren, für die man keine Fahrkarte hat (Frankfurt-Limburg Süd-Köln). Dafür gibt es eigentlich eine Fahrpreisnacherhebung. Punkt.
Eine Alternative zur FN bietet im FV der Bordpreis.
Auf den Bordpreis wird verzichtet, wenn es am Einstiegsbahnhof keine Möglichkeit gab, eine Fahrkarte für Frankfurt-Limburg Süd-Köln zu kaufen. Gab es am Einstiegsbahnhof einen Automaten, an dem du eine Fahrkarte Frankfurt-Limburg Süd-Köln hättest lösen können?
Der Bordpreis ist ja hauptsächlich dafür da, dass man nicht immer erstmal eine Nahverkehrsfahrkarte über die günstigste Strecke kauft und dann hofft, im FV-Zug nicht kontrolliert zu werden.
Ich gebe aber zu, dass das ganze nicht 100% durchdacht und logisch ist und die (positiven!) Aussnahmen bezüglich Übergang zur 1.Klasse und IC->ICE es nicht logischer machen.
Zumindest bei Notwendigkeit einer Nullpreis-Umwegkarte (wenn man z. B. die Rheinstrecke anstelle der Schnellstrecke benutzt) würden aber sicher viele Zugbegleiter einfach so abnicken, wenn das auch offiziell nicht korrekt ist.
Jo.
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
1) Muss zu einer Nullpreis-Umwegkarte nicht sogar auch grundsätzlich der Bordpreis-Aufschlag gezahlt werden? Ich finde nirgendwo das Gegenteil.
Ich hatte mal beim Online-Service www.bahn.de nachgefragt. Antwort:
---
Sehr geehrter Herr sflori,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir haben Ihr Anliegen überprüft und können Ihnen mitteilen, dass Sie eine solche Umwegsfahrkarte nicht vorab erwerben müssen/können. Zudem ist diese auch nicht in jedem Fall kostenfrei.
Wenn Sie ein Flexpreis-Ticket haben, worauf nicht die Strecke über Kiel gekennzeichnet ist, aber eine Verbindung über Kiel nutzen möchten, bezahlen Sie die Umwegsfahrkarte vor Ort im Zug. Dieser Preis wird berechtnet aus der Differenz der beiden Flexpreise. Sollten beide Flexpreise in der gleichen Höhe liegen, müssen Sie nichts bezahlen.
Sollten Ihnen unsere Hinweise nicht weiterhelfen, rufen Sie bitte an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Online-Service stehen Ihnen täglich von 0 bis 24 Uhr unter 0180 6 10 11 11 (20 ct/Gespräch aus dem Festnetz, aus dem Mobilfunknetz max. 60 ct/Gespräch) zur Verfügung.
---
Bye. Flo.
P.S. Gilt das auch für den Nahverkehr?
Die Wegevorschrift ist meistens sehr großzügig. Bei Fahrkarten von Nürnberg nach Regensburg ist Schwandorf in der Wegevorschrift mit drin.
Wo finden ich denn diese Wegevorschriften?
Auf dem Ticket steht nichts von Schwandorf.
Bei Fahrten von München nach Nürnberg im Nahverkehr sind soweit ich mich erinnere alle drei Strecken (Schnellfahrstrecke über Ingolstadt, Bestandsstrecke über Treuchtlingen und auch die ganz langsame über Landshut/Regensburg) mit abgedeckt.
Es geht sogar über Ingolstadt?
Zwischen Ingolstadt und Regensburg verkehrt doch Agilis und nicht die DBahn.
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
Der Bordpreis ist ja hauptsächlich dafür da, dass man nicht immer erstmal eine Nahverkehrsfahrkarte über die günstigste Strecke kauft und dann hofft, im FV-Zug nicht kontrolliert zu werden.
Genau dafür (Produktübergänge - sofern zugelassen) gibts aber keinen Bordpreis (außer bei Nahverkehrsfahrkarten zum LTN).
--
Weg mit dem 4744!
P.S. Gilt das auch für den Nahverkehr?
Die Wegevorschrift ist meistens sehr großzügig. Bei Fahrkarten von Nürnberg nach Regensburg ist Schwandorf in der Wegevorschrift mit drin.
Wo finden ich denn diese Wegevorschriften?Auf dem Ticket steht nichts von Schwandorf.
Da sollte stehen VIA (SAD/NMO), also via Schwandorf oder Neumarkt (oder alles dazwischen, sofern in Richtung des Fahrziels).
Zwischen Ingolstadt und Regensburg verkehrt doch Agilis und nicht die DBahn.
München-Ingolstadt-Regensburg-Nürnberg ist nicht von der Raumbegrenzung (R/A) abgedeckt. Selbstverständlich darfst du aber auch zwischen Ingolstadt und Eichstätt Züge der BRB oder zwischen Ingolstadt Hbf und Ingolstadt Nord Züge der agilis Eisenbahngesellschaft nutzen.
--
Weg mit dem 4744!
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
Der Bordpreis ist ja hauptsächlich dafür da, dass man nicht immer erstmal eine Nahverkehrsfahrkarte über die günstigste Strecke kauft und dann hofft, im FV-Zug nicht kontrolliert zu werden.
Genau dafür (Produktübergänge - sofern zugelassen) gibts aber keinen Bordpreis (außer bei Nahverkehrsfahrkarten zum LTN).
Was heisst LTN?
Soweit ich das verstehe, gibt es einen Bordpreis von Nahverkehrsfahrkarten Produktklasse C zu B und A. Beispiel Köln Frankfurt für den RE gebucht, dann den IC oder ICE genommen.
Es gibt nur eine Ausnahme für den speziellen Übergang B -> A.
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
Der Bordpreis ist ja hauptsächlich dafür da, dass man nicht immer erstmal eine Nahverkehrsfahrkarte über die günstigste Strecke kauft und dann hofft, im FV-Zug nicht kontrolliert zu werden.
Genau dafür (Produktübergänge - sofern zugelassen) gibts aber keinen Bordpreis (außer bei Nahverkehrsfahrkarten zum LTN).
Was heisst LTN?Soweit ich das verstehe, gibt es einen Bordpreis von Nahverkehrsfahrkarten Produktklasse C zu B und A. Beispiel Köln Frankfurt für den RE gebucht, dann den IC oder ICE genommen.
Es gibt nur eine Ausnahme für den speziellen Übergang B -> A.
Hm, tatsächlich auch von C nach B. Hatte ich anders in Erinnerung.
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
Was heisst LTN?
Landestarif Niedersachsen.
Soweit ich das verstehe, gibt es einen Bordpreis von Nahverkehrsfahrkarten Produktklasse C zu B und A. Beispiel Köln Frankfurt für den RE gebucht, dann den IC oder ICE genommen.
Es gibt nur eine Ausnahme für den speziellen Übergang B -> A.
Nein:
3.8.4 Fahrkarten für den Übergang in eine höhere Produktklasse nach Nr. 2.7.1 zu einer Fahrkarte zum Flexpreis der Produktklassen C bzw. IC/EC werden im Zug zum Flexpreis ausgegeben.
Alles andere wäre - insbesondere in Anbetracht der nur eingeschränkten Vertriebsrechte für NE-Bahnen - auch absurd.
--
Weg mit dem 4744!
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
Was heisst LTN?
Landestarif Niedersachsen.
Soweit ich das verstehe, gibt es einen Bordpreis von Nahverkehrsfahrkarten Produktklasse C zu B und A. Beispiel Köln Frankfurt für den RE gebucht, dann den IC oder ICE genommen.
Es gibt nur eine Ausnahme für den speziellen Übergang B -> A.
Nein:3.8.4 Fahrkarten für den Übergang in eine höhere Produktklasse nach Nr. 2.7.1 zu einer Fahrkarte zum Flexpreis der Produktklassen C bzw. IC/EC werden im Zug zum Flexpreis ausgegeben.
Alles andere wäre - insbesondere in Anbetracht der nur eingeschränkten Vertriebsrechte für NE-Bahnen - auch absurd.
Jo, siehe anderes Posting, hatte ich auch schon nachgelesen.
Das ist ja auch erst seit ein paart Jahren so, vorher gab es den Bordpreis ja generell bei Produktklassenübergängen. Hatte ich mir damals falsch gemerkt.
Macht das ganze Konzept "Bordpreis ist für alles inkl. Übergange und Umwege zu entrichten" natürlich ziemlich löcherig, wenn nachher kaum was übrig bleibt.
Bordpreis-Aufschlag auch bei geschlossenem Schalter!
Jo, siehe anderes Posting, hatte ich auch schon nachgelesen.
Ja, das hatte sich überschnitten.
Macht das ganze Konzept "Bordpreis ist für alles inkl. Übergange und Umwege zu entrichten" natürlich ziemlich löcherig, wenn nachher kaum was übrig bleibt.
Man könnte es so langsam mal ändern in (sinngemäß): "Bordpreis, wenn gar kein Fahrschein vorhanden ist; Fahrschein passend machen geht ohne".
--
Weg mit dem 4744!
P.S. Gilt das auch für den Nahverkehr?
Die Wegevorschrift ist meistens sehr großzügig. Bei Fahrkarten von Nürnberg nach Regensburg ist Schwandorf in der Wegevorschrift mit drin.
Wo finden ich denn diese Wegevorschriften?Auf dem Ticket steht nichts von Schwandorf.
Da sollte stehen VIA (SAD/NMO), also via Schwandorf oder Neumarkt (oder alles dazwischen, sofern in Richtung des Fahrziels).
Zwischen Ingolstadt und Regensburg verkehrt doch Agilis und nicht die DBahn.
München-Ingolstadt-Regensburg-Nürnberg ist nicht von der Raumbegrenzung (R/A) abgedeckt.
Hi,
bei München-Nürnberg über Ingolstadt und Regensburg wird der Raum (R/A) nicht verlassen, insofern würde ich den Weg als abgedeckt ansehen.
Selbst München-Augsburg-Ingolstadt-Regensburg-Nürnberg sollte abgedeckt sein und dasselbe kosten wie ein direkter Weg!
Du hast recht! Ich hatte einen Knick auf der Landkarte!
- kein Text -
--
Weg mit dem 4744!
P.S. Gilt das auch für den Nahverkehr?
Ich habe auf meinem Flexpreis München-Nürnberg die Vorschrift (A*DON/LA*R) - man darf also entweder über Ausgburg&Donauwörth oder Landshut&Regensburg (oder "direkt" über Ingolstadt) fahren. Deine Konstruktion scheint mir aber nicht zu funktionieren (und kostet ind er Onlineauskunft auch mehr.
Beste Grüße