Bei Verspätung nicht bepreisbaren Umweg fahren? (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Montag, 19.03.2018, 16:33 (vor 2928 Tagen)

Moin,

kurze Frage: darf man bei zu erwartender Verspätung von mind. 20 Minuten am Zielort auch einen Umweg fahren, der gar nicht bepreisbar ist?
Im konkreten Fall geht es um ein Flexpreisticket Coburg-Stuttgart, ursprünglich gebucht via Nürnberg (und Augsburg, wg. Bauarbeiten). Die Verbindungssuche zeigt eine Alternative über Erfurt, die aber nicht bepreisbar ist.

LG
Markus

Bei Verspätung nicht bepreisbaren Umweg fahren?

sflori, Montag, 19.03.2018, 16:36 (vor 2928 Tagen) @ mdst

kurze Frage: darf man bei zu erwartender Verspätung von mind. 20 Minuten am Zielort auch einen Umweg fahren, der gar nicht bepreisbar ist?

sh. https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/nationale_regelungen.shtml


Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort seiner Fahrkarte kann der Fahrgast:
- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder [...]


Also ja.


Bye. Flo.

gute Info,

arno50, Montag, 19.03.2018, 20:46 (vor 2928 Tagen) @ sflori

danke, das wusste ich noch nicht, das werde ich das nächste mal auch wahrnehmen.

gute Info,

Arcx, Dienstag, 20.03.2018, 01:07 (vor 2927 Tagen) @ arno50
bearbeitet von Arcx, Dienstag, 20.03.2018, 01:08

Sobald die Verspätung voraussichtlich >20 Minuten ist, ist deine Fahrkarte mehr oder minder ein Deutschlandticket. Solange die alternative Verbindung Sinn ergibt und nicht reservierungspflichtig ist, kannst du praktisch mit allen Zügen auf allen Strecken fahren.

Natürlich wäre es schwierig zu rechtfertigen, wenn du von Stuttgart nach München plötzlich über Hamburg fährst, aber bspw. Göttingen->Erfurt mit ICE über Fulda statt direkt mit dem RE ist kein Problem und habe ich selbst schon mehrfach gemacht.

gute Info, aber

chriL999, Dienstag, 20.03.2018, 13:01 (vor 2927 Tagen) @ Arcx
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 20.03.2018, 13:01

Die an sich gute Regelung wird ausgehebelt, wenn der Fahrgast an einem Unterwegshalt einen Zwischenstopp mit Übernachtung gewählt hat (am Folgetag besteht dann wieder Zugbindung). Dann kann am ersten Tag eine beliebig lange Verspätung eingefahren werden, sogar so lange, dass die gebuchte Übernachtung gar keinen Sinn mehr machen würde. Leider.
Denn das Ziel wird ja wieder pünktlich erreicht.

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