? zu Erstattung Produktdifferenz (Fahrkarten und Angebote)

IC2182, Bochum, Freitag, 16.03.2018, 12:04 (vor 2928 Tagen)
bearbeitet von IC2182, Freitag, 16.03.2018, 12:07

Liebes Forum,

Ich habe eine - vermeintlich - einfache Frage, auf die ich allerdings 3 verschiedene Antworten bekommen habe.

Gebucht war ein Flexpreis Frankfurt-Berlin mit ICE. Dieser fiel aus, stattdessen verkehrte in derselben Zeitlage ein IC-Ersatzzug aus alten IR-Wagen.

Nun frage ich mich: habe ich Anspruch auf eine Erstattung der Produktdifferenz ICE-IC und falls ja, wo reiche ich das ein?

An der DB Info hieß es, ich müsste ein Fahrgastrechte Formular ausfüllen und nach Frankfurt am Main schicken.
Im Zug selbst hieß es, ich könne mir den Differenzbetrag einfach in jedem Reisezentrum auszahlen lassen.
Im Reisezentrum hieß es, ich müsse einen Antrag auf Erstattung stellen und diesen nach Karlsruhe an den Online-Service schicken.

Hier weiß scheinbar die eine Hand nicht, was die andere tut.

Was stimmt nun, wie gehe ich das ganze am besten an?

Ich freue mich auf eure Antworten!

zu Erstattung Produktdifferenz

musicus, Freitag, 16.03.2018, 12:17 (vor 2928 Tagen) @ IC2182

Gebucht war ein Flexpreis Frankfurt-Berlin mit ICE. Dieser fiel aus, stattdessen verkehrte in derselben Zeitlage ein IC-Ersatzzug aus alten IR-Wagen.
Nun frage ich mich: habe ich Anspruch auf eine Erstattung der Produktdifferenz ICE-IC und falls ja, wo reiche ich das ein?

Vermutlich ja, ich gehe mal davon aus, dass der Ersatzzug unter einer IC-Zugnummer verkehrte, oder?

An der DB Info hieß es, ich müsste ein Fahrgastrechte Formular ausfüllen und nach Frankfurt am Main schicken.

...was zumindest funktionieren sollte.

Im Zug selbst hieß es, ich könne mir den Differenzbetrag einfach in jedem Reisezentrum auszahlen lassen.

Sollte eigentlich auch funktionieren - hab's aber noch nie probiert; wenn ich aus dem Zug steige haben Reisezentren entweder zu oder existieren am jeweiligen Bahnhof nicht, daher beschränkt sich meine Erfahrung auf den Schriftverkehr.

Im Reisezentrum hieß es, ich müsse einen Antrag auf Erstattung stellen und diesen nach Karlsruhe an den Online-Service schicken.

gerade gegoogelt - scheint's tatsächlich zu geben, kann ich aber mal so gar nix zu sagen.

Hier weiß scheinbar die eine Hand nicht, was die andere tut.

Kommt vor.

Was stimmt nun, wie gehe ich das ganze am besten an?

Entweder Reisezentrum, falls Zeit und Lust bestehen, oder SC FGR in Frankfurt, dauert aber ein paar Wochen.

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agw, NRW, Freitag, 16.03.2018, 12:26 (vor 2928 Tagen) @ IC2182

Ich kann mich nicht daran erinnern, da jemals irgendein Schriftstück gesehen zu haben, was einem in diesem Falle ein Recht auf Erstattung einräumt.
Du kannst mit einer ICE-Fahrkarte auch ohne Aufpreis IC fahren. Andersherum nicht. Das sind deine Rechte.

Natürlich kann man sich an die DB wenden und auf einen zufällig gewählten Kulanzbetrag hoffen.

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musicus, Freitag, 16.03.2018, 13:05 (vor 2928 Tagen) @ agw
bearbeitet von musicus, Freitag, 16.03.2018, 13:06

Ich kann mich nicht daran erinnern, da jemals irgendein Schriftstück gesehen zu haben, was einem in diesem Falle ein Recht auf Erstattung einräumt.

Es geht um ne triviale Mängelhaftung. Ein U bezahlen und dann ein X vorgesetzt bekommen, ist alles andere als seriös. Das Schriftstück heißt wohl BGB - §280, §284, §437 vielleicht?

Abgesehen davon ist's auch für die DB nicht dumm, das so zu handhaben - die Erstattung für >+60 fiele sicherlich höher aus.

Du kannst mit einer ICE-Fahrkarte auch ohne Aufpreis IC fahren. Andersherum nicht.

Man kann durchaus einen Produktübergang erwerben.

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agw, NRW, Freitag, 16.03.2018, 13:30 (vor 2928 Tagen) @ musicus

Ich kann mich nicht daran erinnern, da jemals irgendein Schriftstück gesehen zu haben, was einem in diesem Falle ein Recht auf Erstattung einräumt.

Es geht um ne triviale Mängelhaftung. Ein U bezahlen und dann ein X vorgesetzt bekommen, ist alles andere als seriös. Das Schriftstück heißt wohl BGB - §280, §284, §437 vielleicht?

Naja, beim Flexpreis ist das eh so, dass man für einen Halt mit dem ICE, die ganze Fahrkarte als ICE-Fahrkarte kaufen muss. Selbst wenn dann der nächste Zug nur ein IR ist, hätte man nichts sparen können.

Beim Flexpreis hätte er ja auch den nächsten ICE nehmen können.

Wenn es so offensichtlich wäre, würde sich der Anspruch ja irgendwo in den BB oder FGR widerspiegeln. Aber der Klageweg steht dir natürlich offen, das stimmt schon.


Abgesehen davon ist's auch für die DB nicht dumm, das so zu handhaben - die Erstattung für >+60 fiele sicherlich höher aus.

Wieso +60? Der Zug von A nach B fuhr doch.

Du kannst mit einer ICE-Fahrkarte auch ohne Aufpreis IC fahren. Andersherum nicht.

Man kann durchaus einen Produktübergang erwerben.

Der Aufpreis eben. Das schrieb ich ja oben. Weswegen man es auch vermeiden sollte, ICE-Flexpreise zu kaufen, wenn man auch einen IC-Preis bekommt.

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musicus, Samstag, 17.03.2018, 10:29 (vor 2928 Tagen) @ agw
bearbeitet von musicus, Samstag, 17.03.2018, 10:30

Beim Flexpreis hätte er ja auch den nächsten ICE nehmen können.

Was bei nem Stundentakt eine Verspätung am Ziel von 60 Minuten oder mehr verursacht hätte. Schlecht für den Kunden, teuer (teurer als die Produktklassendifferenz) für die DB.

Wenn es so offensichtlich wäre, würde sich der Anspruch ja irgendwo in den BB oder FGR widerspiegeln.

BB und FGR regeln gerade die „nicht-offensichtlichen“ Aspekte. Ihr Zweck ist sicherlich nicht die Duplizierung des BGB.

Aber der Klageweg steht dir natürlich offen, das stimmt schon.

Ja, ist aber unnötig, da die DB, meiner Erfahrung nach, entsprechende Produktklassendifferenzbeträge auf Verlangen erstattet.

Wieso +60? Der Zug von A nach B fuhr doch.

Der bezahlte ICE fuhr nicht, sondern wurde durch einen IC ersetzt, so verstehe ich den Ausgangspost.

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Tino, Freitag, 16.03.2018, 15:56 (vor 2928 Tagen) @ agw

Ich kann mich nicht daran erinnern, da jemals irgendein Schriftstück gesehen zu haben, was einem in diesem Falle ein Recht auf Erstattung einräumt.
Du kannst mit einer ICE-Fahrkarte auch ohne Aufpreis IC fahren. Andersherum nicht. Das sind deine Rechte.

Natürlich kann man sich an die DB wenden und auf einen zufällig gewählten Kulanzbetrag hoffen.

Ich weiß ja nicht wieso Du die ganze Zeit von Kulanz schreibst. Der Kunde hat einen Vertrag über die Nutzung der Produktklasse A abgeschlossen. Also darf er die höchste Zugkategorie nutzen. Ist dies nicht der Fall (und es ist egal unter welcher Produktklasse der Ersatz IC fährt) so hat er ein Anrecht auf die Erstattung der Differenz sofern er im weiteren Fahrtverlauf nicht auf einen anderen ICE umsteigt. Bei Sparpreisen gilt diese Verfahrensweise nicht, da es sich nicht um produktklassenabhängige Preise handelt.

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agw, NRW, Freitag, 16.03.2018, 16:10 (vor 2928 Tagen) @ Tino

Ich kann mich nicht daran erinnern, da jemals irgendein Schriftstück gesehen zu haben, was einem in diesem Falle ein Recht auf Erstattung einräumt.
Du kannst mit einer ICE-Fahrkarte auch ohne Aufpreis IC fahren. Andersherum nicht. Das sind deine Rechte.

Natürlich kann man sich an die DB wenden und auf einen zufällig gewählten Kulanzbetrag hoffen.


Ich weiß ja nicht wieso Du die ganze Zeit von Kulanz schreibst. Der Kunde hat einen Vertrag über die Nutzung der Produktklasse A abgeschlossen. Also darf er die höchste Zugkategorie nutzen.

Richtig. Er darf. Muss aber nicht.

Ist dies nicht der Fall (und es ist egal unter welcher Produktklasse der Ersatz IC fährt) so hat er ein Anrecht auf die Erstattung der Differenz sofern er im weiteren Fahrtverlauf nicht auf einen anderen ICE umsteigt.

Steht in welchem öffentlichen Dokument?
Und wie weist er nach, dass er nicht doch ein Stück ICE gefahren ist? ,-)

Bei Sparpreisen gilt diese Verfahrensweise nicht, da es sich nicht um produktklassenabhängige Preise handelt.

Auf dem Sparpreis steht wue beim Flexpreis "ICE-Fahrkarte". Ubd wenn, ist ja wohl genau andersherum. Beim Sparpreis bin ich an den ICE gebunden und zahle speziell für den ICE. Beim ICE-Flexpreis kann ich nebem dem ICE auch die S-Bahn nehmen, da er nicht an eine Produktklasse oder einen Zug gebunden ist.

Müßige Trollerei.

sfn17, Freitag, 16.03.2018, 16:53 (vor 2928 Tagen) @ agw
bearbeitet von sfn17, Freitag, 16.03.2018, 16:54

Es ist unmittelbar evident, dass man bei einem erzwungenen(!) Downgrade die Differenz erstattet bekommt. Ohne Klageweg. Und übrigens ohne Beweislastumkehr ("Sie sind aber nicht heimlich ICE gefahren?").

Die DB verkauft ihre Fahrscheine mit Klasse 1./2. und Produktklasse A/B/C. Das steht gleich vorne in den BB.

Mir wurde es DBseitig sogar schon zweimal angeboten, mit mehreren Jahren Abstand dazwischen und ohne ein Widerwort. Bei Spar(!)preistickets. Da war ich sogar etwas verblüfft. - Könnte aber sein, dass sich das doch noch geändert hat, ist alles schon ein bisschen her.

Bei Sparpreis-FK werden die halt einen Differenzbetrag errechnen, die irnkwie die gewährten Rabattprozente (dieser ulkige SP-Code) berücksichtigt. Keine Ahnung. Ich habe das Angebot beide Male aus Faulheit nicht angenommen.

Müßige Spekulation

agw, NRW, Freitag, 16.03.2018, 17:08 (vor 2928 Tagen) @ sfn17

Es ist unmittelbar evident, dass man bei einem erzwungenen(!) Downgrade die Differenz erstattet bekommt. Ohne Klageweg. Und übrigens ohne Beweislastumkehr ("Sie sind aber nicht heimlich ICE gefahren?").

Ja, hab ich ja gesagt. Man bekommt aus Kulanz einen eher zufälligen Betrag.


Die DB verkauft ihre Fahrscheine mit Klasse 1./2. und Produktklasse A/B/C. Das steht gleich vorne in den BB.

Ja. Es steht auch, dass man bei nicht vorhandener 1.Klasse auf dem gesamten Laufweg die Differenz zurückbekommt. Zur Produktklasse steht das nicht. Warum?


Mir wurde es DBseitig sogar schon zweimal angeboten, mit mehreren Jahren Abstand dazwischen und ohne ein Widerwort. Bei Spar(!)preistickets. Da war ich sogar etwas verblüfft. - Könnte aber sein, dass sich das doch noch geändert hat, ist alles schon ein bisschen her.

Ja, hab ich ja gesagt. Man bekommt aus Kulanz einen eher zufälligen Betrag.

Bei Sparpreis-FK werden die halt einen Differenzbetrag errechnen, die irnkwie die gewährten Rabattprozente (dieser ulkige SP-Code) berücksichtigt. Keine Ahnung. Ich habe das Angebot beide Male aus Faulheit nicht angenommen.

Ja, hab ich ja gesagt. Man bekommt aus Kulanz einen eher zufälligen Betrag.

Erzähl uns mal was neues. :-)

+1

462 001, Taunus, Freitag, 16.03.2018, 17:28 (vor 2928 Tagen) @ sfn17

- kein Text -

--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717

Stand: 20.02.2026

Geile Argumentation!

bers, Freitag, 16.03.2018, 17:08 (vor 2928 Tagen) @ agw

Du kannst mit einer ICE-Fahrkarte auch ohne Aufpreis IC fahren. Andersherum nicht. Das sind deine Rechte.

Ich kann mit meiner ganzen Bestellung im Restaurant auch ohne Aufpreis nur die halbe Portion essen. Anders herum nicht. Und damit ist es grundsätzlich Okay, wenn das Restaurant mir eine halbe Portion serviert, weil der Chef nicht genug eingekauft hat?

Manche haben Ideen...

Geile Argumentation!

agw, NRW, Freitag, 16.03.2018, 17:10 (vor 2928 Tagen) @ bers

Du kannst mit einer ICE-Fahrkarte auch ohne Aufpreis IC fahren. Andersherum nicht. Das sind deine Rechte.


Ich kann mit meiner ganzen Bestellung im Restaurant auch ohne Aufpreis nur die halbe Portion essen. Anders herum nicht. Und damit ist es grundsätzlich Okay, wenn das Restaurant mir eine halbe Portion serviert, weil der Chef nicht genug eingekauft hat?

Schließt du im Restaurant einen Sattwerdenvertrag?
Bei der Bahn schließt du ja einen Beförderungsvertrag nach den Beförderungbedingungen.

Vielleicht war dir das neu.

Manche haben Ideen...

Immerhin kann ich lesen und nicht nur wild spekulieren.

Geile Argumentation!

Tino, Samstag, 17.03.2018, 02:28 (vor 2928 Tagen) @ agw

Immerhin kann ich lesen und nicht nur wild spekulieren.

Oh doch. Das machst Du die ganze Zeit mit Deiner Aussage zur Kulanz.

Gut Argumentation

agw, NRW, Samstag, 17.03.2018, 09:25 (vor 2928 Tagen) @ Tino

Immerhin kann ich lesen und nicht nur wild spekulieren.


Oh doch. Das machst Du die ganze Zeit mit Deiner Aussage zur Kulanz.

Ganz am Anfang geschrieben habe ich: Es ist mir kein öffentliches Dokument bekannt, in dem ein Anspruch erwähnt wird. Ganz im Gegensatz zu allen anderen Ansprüchen.
Das kann jeder nachvollziehen, in dem er die FGR und die BB durchliest.
Das ist nachprüfbar.

Alles andere sind Anekdoten von euch mit zufälligen Beträgen, die deswegen sehr stark auf Kulanz hindeuten.

Meine Argumente sind also logisch und nachprüfbar. Eure bisher nicht.

Gut Argumentation

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Samstag, 17.03.2018, 11:08 (vor 2928 Tagen) @ agw

Guten Morgen.

Ich glaube, du bist hier leider tatsächlich auf dem Holzweg, agw.

Wie jemand weiter oben schon geschrieben wurde, bedarf es für diesen Fall keiner Regelung in den BB, da das allgemeine Schuldrecht hierfür ausreichend ist. Die Bahn liefert eine minderwertige Leistung ab und die Differenz ist auch genau bezifferbar. Ein Schadensersatzanspruch in Höhe dieser Differenz wäre somit gegeben. Das hat auch nichts mit Fahrgastrechten zu tun, da diese den Spezialfall der Verspätung regeln.

Dass die Bahn auf Reklamation hin einen mehr oder weniger zufällig gewählten Betrag "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auszahlt, tut dem auch keinen Abbruch. Ist der Kulanzbetrag nämlich gleich oder größer als der Betrag auf den man einen Anspruch hat, ist der Anspruch bedient worden und mithin erloschen. Ist der Kulanzbetrag kleiner, hat man weiterhin einen Anspruch auf die Differenz und kann diesen auch einfordern.
Ich gehe davon aus, dass der "zufällig gewählte Kulanzbetrag" in der Regel gleich groß oder größer sein wird als der Anspruch. Von daher ist die Sache völlig unproblematisch.

Zur Ausgangsfrage des TE: Leider wird man bei der Bahn allzu oft von Pontius zu Pilatus geschickt, wenn man ein Anliegen hat, das nur gering vom Standardprozedere abweicht. Es kommt dabei meiner Erfahrung nach weniger auf das Können als auf das Wollen an. Ich würde es im Reisezentrum versuchen und wenn das nicht klappt, mich an den Kundendialog/Comfortservice wenden.

--
Für eine DB Lounge in Erfurt!

+1

musicus, Samstag, 17.03.2018, 11:13 (vor 2928 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

- kein Text -

Geile Argumentation!

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Samstag, 17.03.2018, 14:37 (vor 2927 Tagen) @ agw

Aber wenn ich eine ICE- statt IC-Fahrkarte in meinen Händen halte, dann habe ich vorher ja auch einen Aufpreis gezahlt. Egal ob 2,- oder 15,- EUR mehr. Darum geht es. Was ist mit meinem Aufpreis (auf den die Bahn besteht), wenn statt des ICE ein Ersatz-IC kommt.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

? zu Erstattung Produktdifferenz

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 16.03.2018, 13:24 (vor 2928 Tagen) @ IC2182

Wie kriegt man als dummer Kunde die Preisdifferenz eigentlich raus, wenn bspw auf Erfurt - Berlin oder Göttingen - Nürnberg gar keine IC verkehren, mit denen man vergleichen könnte? Ich frage, weil der Begriff Kulanz gefallen ist.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

? zu Erstattung Produktdifferenz

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 16.03.2018, 15:12 (vor 2928 Tagen) @ Alibizugpaar

Wie kriegt man als dummer Kunde die Preisdifferenz eigentlich raus, wenn bspw auf Erfurt - Berlin oder Göttingen - Nürnberg gar keine IC verkehren, mit denen man vergleichen könnte? Ich frage, weil der Begriff Kulanz gefallen ist.

Zum Beispiel durch erzwingen einer Verbindung, die auf einer Teilstrecke den IC und ansonsten nur Züge des Nahverkehrs nutzt.

--
Weg mit dem 4744!

im RZ schon mal gemacht

kcp, Freitag, 16.03.2018, 14:19 (vor 2928 Tagen) @ IC2182

Ich hatte es vor ein paar Wochen auch mal, daß ein ICE durch einen IC ersetzt wurde.

Ich bin ein paar Tage später mit meinem Onlineticket ins Reisezentrum und habe den Fall geschildert. Dort wurde mir ohne große Diskussionen ein Gutschein über die Differenz ausgestellt (es wurde sogar der Betrag auf den nächsten vollen Euro aufgerundet).

Ich würde es einfach im Reisezentrum Deines Vertrauens mal probieren.

Grüße
Charly

Kulanz wahrscheinlich, Anspruch äußerst fraglich!

Bahngenießer, Freitag, 16.03.2018, 22:45 (vor 2928 Tagen) @ IC2182

Eines vorweg:
Ich halte es für wahrscheinlich, dass man (zumindest bei hartnäckigem Nachhaken) einen Kulanzgutschein über den Differenzbetrag erhält.

Rein rechtlich:
Von einem Erstattungsanspruch gehe ich grundsätzlich nicht aus. Es handelt sich doch eigentlich nur um Ausfall eines ICE-Zuges. Man hat also die Wahl zwischen einem minderwertigerem Ersatzzug oder einem anderen ICE-Zug (z. B. eine oder zwei Stunde später).
Interessant wäre es schon eher, wenn der einzige ICE-Zug im Geltungszeitraum der Fahrkarte ausfällt bzw. ersetzt wird.

Kulanz wahrscheinlich, Anspruch äußerst fraglich!

Tino, Samstag, 17.03.2018, 02:31 (vor 2928 Tagen) @ Bahngenießer

Eines vorweg:
Ich halte es für wahrscheinlich, dass man (zumindest bei hartnäckigem Nachhaken) einen Kulanzgutschein über den Differenzbetrag erhält.

Rein rechtlich:
Von einem Erstattungsanspruch gehe ich grundsätzlich nicht aus. Es handelt sich doch eigentlich nur um Ausfall eines ICE-Zuges. Man hat also die Wahl zwischen einem minderwertigerem Ersatzzug oder einem anderen ICE-Zug (z. B. eine oder zwei Stunde später).
Interessant wäre es schon eher, wenn der einzige ICE-Zug im Geltungszeitraum der Fahrkarte ausfällt bzw. ersetzt wird.

Dann dürfte ich gemäß Fahrgastrechte auch nichts wiederbekommen da man ja eine ICE-Fahrkarte hat und diese ja für alle Verbindungen gilt. Also wieso hat man sich gerade diesen verspäteten ICE ausgesucht und ist nicht gefälligst mit einem pünktlichen Zug gefahren. Der Zangenabdruck dokumentiert die Fahrt im Ersatz IC und ggf. auch die anschließende Nutzung von niedrigeren Produktklassen.

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