Einige Lademaßüberschreitungen bedingen 55 cm (Allgemeines Forum)

Alphorn (CH), Donnerstag, 15.03.2018, 22:35 (vor 2226 Tagen) @ JW

Lademaßüberschreitungen in der Breite sind aber erst oberhalb von 76cm erlaubt. Daraus ergeben sich die 76cm-Bahnsteighöhe. Es ist der höchstmögliche Bahnsteig den Züge mit Lademaßüberschreitung passieren können.

Da habe ich anderes gehört. Die Bahnsteige an der Rheintallinie seien mit Rücksicht auf den Güterverkehr nicht über 55 cm gebaut worden. Siehe auch hier (PDF) Seite 41. Und sobald man einige Bahnsteige mit 55 cm hat, ist das Ziel des barrierefreien Ausbaus wieder verunmöglicht, wenn andere Bahnsteige 76 cm hoch sind.


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