? Frage Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)
sflori, Donnerstag, 14.01.2010, 12:18 (vor 6032 Tagen)
bearbeitet von sflori, Donnerstag, 14.01.2010, 12:19
Hallo,
mich würde mal eure Meinung zu folgenden Sonderfällen interessieren:
- Der Zielbahnhof ist mit dem Zug aufgrund Ausfalls nicht mehr zu erreichen. Es fährt jedoch eine Straßenbahn hin, in der das DB-Ticket natürlich nicht gilt. Wird eine Taxifahrt erstattet, wird eine Straßenbahnfahrkarte erstattet oder wird gar nichts erstattet ?
- Der Zielbahnhof ist aufgrund Zugausfalls nur noch mit dem Taxi für 80 € zu erreichen, man hat jedoch kein Geld / Kreditkarte dabei. Was könnte in so einem Fall vorgesehen sein ?
Bye. Flo.
? Frage Fahrgastrechte
Graukärtchenfahrer, Symbaden, Donnerstag, 14.01.2010, 12:23 (vor 6032 Tagen) @ sflori
- Der Zielbahnhof ist aufgrund Zugausfalls nur noch mit dem Taxi für 80 € zu erreichen, man hat jedoch kein Geld / Kreditkarte dabei. Was könnte in so einem Fall vorgesehen sein ?
Gab es nicht "früher" am Servicepoint Taxigutscheine?
? Frage Fahrgastrechte
JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 14.01.2010, 13:34 (vor 6032 Tagen) @ sflori
- Der Zielbahnhof ist mit dem Zug aufgrund Ausfalls nicht mehr zu erreichen. Es fährt jedoch eine Straßenbahn hin, in der das DB-Ticket natürlich nicht gilt. Wird eine Taxifahrt erstattet, wird eine Straßenbahnfahrkarte erstattet oder wird gar nichts erstattet ?
Wie es "offiziell" geregelt ist, weiß ich nicht. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, wenn man irgendeinen Anschluss verpasst, hatte ich bisher weder bei Straßenbahn, Bus, noch U-Bahn bisher irgendwelche Probleme mit einem DB-Ticket. Einfach reinsetzen und losfahren.
Gruß,
Jan
? Frage Fahrgastrechte
liebe70, Donnerstag, 14.01.2010, 14:22 (vor 6032 Tagen) @ sflori
bearbeitet von liebe70, Donnerstag, 14.01.2010, 14:23
Hallo,
mich würde mal eure Meinung zu folgenden Sonderfällen interessieren:
- Der Zielbahnhof ist mit dem Zug aufgrund Ausfalls nicht mehr zu erreichen. Es fährt jedoch eine Straßenbahn hin, in der das DB-Ticket natürlich nicht gilt. Wird eine Taxifahrt erstattet, wird eine Straßenbahnfahrkarte erstattet oder wird gar nichts erstattet ?
Steht doch in den BB Bahn drin, Punkt 9.1.6, letzter Satz:
" ...oder nimmt er (der Reisende) für die Weiterfahrt ein anderes Verkehrsmittel in Anspruch, weil das preisgünstiger ist, hat er Anspruch auf Ersatz der dafür entstandenen angemessenen Kosten."
Fazit: Es werden die entstandenen Kosten erstattet, egal ob Straßenbahnfahrschein oder Taxi.
- Der Zielbahnhof ist aufgrund Zugausfalls nur noch mit dem Taxi für 80 € zu erreichen, man hat jedoch kein Geld / Kreditkarte dabei. Was könnte in so einem Fall vorgesehen sein ?
Es gilt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (werden m.W. durch die jeweilige Landesregierung erlassen) sowie die "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr" (BO Kraft).
Gruß, Ralf
Fachfrage @Liebe70
Ozzwald, Donnerstag, 14.01.2010, 15:23 (vor 6032 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von Ozzwald, Donnerstag, 14.01.2010, 15:28
Gestern wurde bei uns diskutiert:
Rsd aus Mannheim, oder Stuttgart nach Wustermark.
Der ICE via Hannover ist ausgefallen, der Erstatzzug hatte Verspätung, somit war klar, sie würde in Hannover ihren Anschluss verpassen.
In Frankfurt? (glaub ich) wollte sie den Sprinter nehmen.
Durfte sie jedoch nicht.
Am Ende war sie 2 Stunden später in Wustermark als geplant, hätte sie den Sprinter genommen, wäre alles ok gewesen.
Frage jetzt:
Darf der Rsd den Sprinter bei einer zu erwartenden Verspätung +20 Min. an Zielort nutzen und wird ihm der Sprinter-Aufpreis erstattet.
Fachfrage @Liebe70
liebe70, Donnerstag, 14.01.2010, 15:42 (vor 6032 Tagen) @ Ozzwald
Gestern wurde bei uns diskutiert:
Rsd aus Mannheim, oder Stuttgart nach Wustermark.
Der ICE via Hannover ist ausgefallen, der Erstatzzug hatte Verspätung, somit war klar, sie würde in Hannover ihren Anschluss verpassen.
In Frankfurt? (glaub ich) wollte sie den Sprinter nehmen.
Durfte sie jedoch nicht.
Am Ende war sie 2 Stunden später in Wustermark als geplant, hätte sie den Sprinter genommen, wäre alles ok gewesen.Frage jetzt:
Darf der Rsd den Sprinter bei einer zu erwartenden Verspätung +20 Min. an Zielort nutzen und wird ihm der Sprinter-Aufpreis erstattet.
Nein. Siehe auch Tfv 600/A, Punkt 9.1.1:
"9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit ... Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet."
Der ICE-Sprinter ist reservierungspflichtig, damit fällt die Nutzung aus. Wenn der Reisende trotzdem den ICE-Sprinter nutzt, muß er den Sprinteraufpreis bezahlen. Eine Erstattung des Sprinteraufpreises ist nur dann gegeben, wenn der ICE-Sprinter mehr als 30 Minuten verspätet ist. Sollte der Reisende trotz allem seinen Zielort mehr als 60 Minuten verspätet erreichen, bekommt er zwar die 25% der einfachen Fahrt erstattet, nicht jedoch den Sprinteraufpreis. Ob das so dem SC Fahrgastrechte bekannt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß, Ralf
Prima, dann führen wir eben Reservierungspflicht überall ein
loco_mo, Plüschetage, Donnerstag, 14.01.2010, 16:06 (vor 6032 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von loco_mo, Donnerstag, 14.01.2010, 16:06
und sind die albernen Fahrgastrechtsorgen und -kosten komplett los.
Außerdem nerven dann diese albernen Spontan- und BC100-Kunden nicht länger.
Genial.
Geht gleich an meinen Vorschlagswesenverantwortlichen.
Schöne Grüße aus der Plüschetage
loco_mo
Prima, dann führen wir eben Reservierungspflicht überall ein
liebe70, Donnerstag, 14.01.2010, 17:08 (vor 6032 Tagen) @ loco_mo
Das dürfen wir leider nicht. Den Grund hat mir die Tarifabteilung der Bahn (also die, welche die BB Bahn "erfunden" haben) erklärt. Ich habe es jedoch vergessen, was das war.
Gruß, Ralf
Fachfrage @Liebe70
Steffen, Donnerstag, 14.01.2010, 16:20 (vor 6032 Tagen) @ liebe70
Warum darf man dann im Thalys fahren (nach Brüssel, bei ausfallendem ICE)?
Passt irgendwie nicht zusammen :((
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Fachfrage @Liebe70
liebe70, Donnerstag, 14.01.2010, 17:01 (vor 6032 Tagen) @ Steffen
Warum darf man dann im Thalys fahren (nach Brüssel, bei ausfallendem ICE)?
Weil der ICE-Sprinter das Premiumprodukt der DB ist - und der Thalys nicht?
Gruß, Ralf
Fachfrage @Liebe70
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.01.2010, 17:08 (vor 6032 Tagen) @ liebe70
Warum darf man dann im Thalys fahren (nach Brüssel, bei ausfallendem ICE)?
Weil der ICE-Sprinter das Premiumprodukt der DB ist - und der Thalys nicht?Gruß, Ralf
Und weil es im Rahmen der Railteam-Allianz ausdrücklich so geregelt ist.
Und im THA statt ICE nach Aachen darfst du fahren, weil der Wagen 28 im Thalys auch ohne Reservierung genutzt werden darf.
Fachfrage @Liebe70
Matze86, München, Donnerstag, 14.01.2010, 17:10 (vor 6032 Tagen) @ Fabian318
Und im THA statt ICE nach Aachen darfst du fahren, weil der Wagen 28 im Thalys auch ohne Reservierung genutzt werden darf.
Das weiß aber nicht jeder!
Gibt es dafür eigentlich eine öffentliche Quelle?
Fachfrage @Liebe70
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.01.2010, 17:19 (vor 6032 Tagen) @ Matze86
Und im THA statt ICE nach Aachen darfst du fahren, weil der Wagen 28 im Thalys auch ohne Reservierung genutzt werden darf.
Das weiß aber nicht jeder!
Gibt es dafür eigentlich eine öffentliche Quelle?
Ja!
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/international_2010/MDB70408-scic_sonderbes...
Seite 26, 7.2.5.4
http://kursbuch.bahn.de/hafas/kbview.exe/dn/KB480_R_Taeglich_G15122009.pdf?filename=KB4...
Allerdings ist es alles sehr widersprüchlich, in den normalen BB Bahn steht, dass die Nutzung des Thalys eine Reservierung erfordert. Auf den Zugzielanzeigern in Aachen und im Kursbuch steht, dass es im Wg. 28 ohne geht, worauf ich mich beziehen würde.
Im Verkaufsleitfaden steht auch, dass der Thalys in Wagen 28 im Binnenverkehr nicht reservierungspflichtig ist.
Danke (owt)
Matze86, München, Donnerstag, 14.01.2010, 17:22 (vor 6032 Tagen) @ Fabian318
Fachfrage @Liebe70
liebe70, Donnerstag, 14.01.2010, 17:16 (vor 6032 Tagen) @ Fabian318
Und im THA statt ICE nach Aachen darfst du fahren, weil der Wagen 28 im Thalys auch ohne Reservierung genutzt werden darf.
Psssst! Das darf doch niemand wissen! Das ist doch so geheim, daß sogar viele Reisezentrum-Mitarbeiter auf gezielte Nachfrage das verneinen (obwohl es im VKL steht).
Gruß, Ralf ;-)
Verzeihung...
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.01.2010, 17:20 (vor 6032 Tagen) @ liebe70
...nicht, dass jemand auf dem Zugzielanzeiger in Aachen nachschaut und dort ebenfalls diese geheime Information entdeckt :-))
Verzeihung...
Steffen, Donnerstag, 14.01.2010, 17:26 (vor 6032 Tagen) @ Fabian318
Ein genauso gut gehütetes Geheimnis ist, dass man für den THA, sofern man ihn mit einer ICE-Fahrkarte nutzt, keine Reservierung benötigt. Weder im Internet noch an den Automaten sind diese Verbindungen ohne Reservierung kaufbar. Und weil Reservieren ja Spass macht: Die Reservierung der Anschlußzüge, die bei der Thalys-Reservierung ja nicht enthalten ist, lässt sich auch nicht abwählen *grrrrrrrrrrrrrrrrrrrr*
--
![[image]](http://img.aachen-im-bild.de/brueckebelgien.jpg)
Verzeihung...
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.01.2010, 17:32 (vor 6032 Tagen) @ Steffen
Ein genauso gut gehütetes Geheimnis ist, dass man für den THA, sofern man ihn mit einer ICE-Fahrkarte nutzt, keine Reservierung benötigt. Weder im Internet noch an den Automaten sind diese Verbindungen ohne Reservierung kaufbar. Und weil Reservieren ja Spass macht: Die Reservierung der Anschlußzüge, die bei der Thalys-Reservierung ja nicht enthalten ist, lässt sich auch nicht abwählen *grrrrrrrrrrrrrrrrrrrr*
Dagegen hilft folgendes: Bei Normalpreisen einfach einen ICE auswählen, es besteht ja kein Zugbindung. Bei Normalpreisen mit ICEs im Vorlauf/Nachlauf kannst du für das Stück Köln-Aachen auch beruhigt den Thalys/ICE ganz abwählen, denn wenn auf einem Teilstück ein ICE benutzt wird, ist die ganze Fahrkarte eine ICE-Fahrkarte, ergo auch zwischen Köln und Aachen im Thalys in Wg. 28 gültig.
Verzeihung...
Matze86, München, Donnerstag, 14.01.2010, 17:33 (vor 6032 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Matze86, Donnerstag, 14.01.2010, 17:33
Dagegen hilft folgendes: Bei Normalpreisen einfach einen ICE auswählen, es besteht ja kein Zugbindung. Bei Normalpreisen mit ICEs im Vorlauf/Nachlauf kannst du für das Stück Köln-Aachen auch beruhigt den Thalys/ICE ganz abwählen, denn wenn auf einem Teilstück ein ICE benutzt wird, ist die ganze Fahrkarte eine ICE-Fahrkarte, ergo auch zwischen Köln und Aachen im Thalys in Wg. 28 gültig.
Alles schön und gut, aber was machst du bei zuggebundenen Fahrkarten?
Verzeihung...
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.01.2010, 17:34 (vor 6032 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 14.01.2010, 17:35
Dagegen hilft folgendes: Bei Normalpreisen einfach einen ICE auswählen, es besteht ja kein Zugbindung. Bei Normalpreisen mit ICEs im Vorlauf/Nachlauf kannst du für das Stück Köln-Aachen auch beruhigt den Thalys/ICE ganz abwählen, denn wenn auf einem Teilstück ein ICE benutzt wird, ist die ganze Fahrkarte eine ICE-Fahrkarte, ergo auch zwischen Köln und Aachen im Thalys in Wg. 28 gültig.
Alles schön und gut, aber was machst du bei zuggebundenen Fahrkarten?
Da müsste man mal probieren, ob man die Reservierung nachträglich erstattet bekommt, weil diese nicht abwählbar (und gemäß den beizulegenden Quellen auch nicht verpflichtend) ist.
Beim Fahrkartenkauf bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als erstmal in den sauren Apfel zu beißen. Eine Änderung ist ja erstmal nicht in Sicht...
Verzeihung...
Steffen, Donnerstag, 14.01.2010, 17:46 (vor 6032 Tagen) @ Fabian318
Da müsste man mal probieren, ob man die Reservierung nachträglich erstattet bekommt, weil diese nicht abwählbar (und gemäß den beizulegenden Quellen auch nicht verpflichtend) ist.
Ja. Das wissen wir, die wir uns sehr genau auskennen. Aber nicht die Mehrheit der Fahrgäste.
--
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Fachfrage @Liebe70
JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 14.01.2010, 16:45 (vor 6032 Tagen) @ Ozzwald
Am Ende war sie 2 Stunden später in Wustermark als geplant, hätte sie den Sprinter genommen, wäre alles ok gewesen.
In solch einem Fall soltle man evtl. zum Service Point gehen, die Situation schildern, und denen klar machen, wenn sie den Sprinter nicht frei geben, fallen der Bahn Kosten im Wert von 50% der Fahrkarte an + nochmal ein Verwaltungsaufwand von ein paar zig Euro.
Man kann ja drauf hoffen, dass auf der anderen Seite jemand mit gesundem Menschenverstand und einem Sinn für ökonomisches Denken sitzt, und dementsprechend handelt.
Jan
Du hast was vergessen...
Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Donnerstag, 14.01.2010, 16:54 (vor 6032 Tagen) @ JanKrohn
Hallo,
Man kann ja drauf hoffen, dass auf der anderen Seite jemand mit gesundem Menschenverstand und einem Sinn für ökonomisches Denken sitzt, und dementsprechend handelt.
und bei einem Unternehmen arbeitet, was Mitarbeiter, die so denken, auch so handeln lässt.
--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
![[image]](http://www.abload.de/img/db_tonne_kleinluwx.jpg)
Fachfrage @Liebe70
liebe70, Donnerstag, 14.01.2010, 17:06 (vor 6032 Tagen) @ JanKrohn
Am Ende war sie 2 Stunden später in Wustermark als geplant, hätte sie den Sprinter genommen, wäre alles ok gewesen.
In solch einem Fall soltle man evtl. zum Service Point gehen, die Situation schildern, und denen klar machen, wenn sie den Sprinter nicht frei geben, fallen der Bahn Kosten im Wert von 50% der Fahrkarte an + nochmal ein Verwaltungsaufwand von ein paar zig Euro.
Und dann? Dann schreibt das Sprinter-Zub einen Zugbericht, daß der Servicepoint in xy gegen die BB Bahn verstoßen hat - und das dortige Personal bekommt eine übergezogen. Auch gut.
Man kann ja drauf hoffen, dass auf der anderen Seite jemand mit gesundem Menschenverstand und einem Sinn für ökonomisches Denken sitzt, und dementsprechend handelt.
Du hoffst zuviel. Außerdem weißt Du nicht (ich übrigens auch nicht) was für die DB "ökonomisch" ist. ;-)
Gruß, Ralf
Unmögliche Dinge möglich machen
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 14.01.2010, 17:13 (vor 6032 Tagen) @ liebe70
Bei soetwas setze ich mein Vertrauen doch eher in das Zub, welches sich auch neuerdings erst wieder bestätigt hat:
Geplante Reise: Braunschweig, RE -> Osnabrück, weiter mit WFB -> Münster. Als Ticket hatte ich für Braunschweig -> Osnabrück das Semesterticket, für Osnabrück -> Münster die VGM-Netzkarte.
So, nun endete der RE außerplanmäßig in Hannover, wegen Nicht-Bahnverschulden. Der nächste, den ich mit dem Semesterticket nutzen kann wär zwei Stunden später gewesen. Den RE eine Stunde später nach Bielefeld kann ich nicht nutzen, weil dann die Strecke Löhne -> Herford und Herford -> Osnabrück mit der WFB nicht im Ticket ist.
Also das Zub des ICE gefragt, ob ich nicht bis Hamm(!) mit dem Semesterticket mitfahren dürfte, ab wo ich dann mit dem VGM-Netzticket weiterfahren könnte. Alles kein Problem, hat wunderbar geklappt :-)