Lufthansa Express Rail (Allgemeines Forum)
RWOTobi, Freitag, 02.03.2018, 20:06 (vor 2959 Tagen)
Guten Abend,
ich wollte ein "Flug" vom Düsseldorfer Hbf über Frankfurt nach Amiland buchen.
So habe ich dann ja ein Boarding Pass für einen ICE der u.a. auch eine LH Nummer hat.
Benötige ich für diesen internationalen Flug auch 2-3h Zwischenzeit in Frankfurt?
Was passiert wenn der Zug Verspätung hat oder ausfällt?
Kann ich bei 20min auch jeden anderen ICE nach Frankfurt nehmen?
Was, wenn ich den Flug in Frankfurt verpasse?
Kennt sich einer mit ExpressRail aus?
Lufthansa Express Rail
Proeter, Freitag, 02.03.2018, 21:47 (vor 2959 Tagen) @ RWOTobi
bearbeitet von Proeter, Freitag, 02.03.2018, 21:48
ich wollte ein "Flug" vom Düsseldorfer Hbf über Frankfurt nach Amiland buchen.
So habe ich dann ja ein Boarding Pass für einen ICE der u.a. auch eine LH Nummer hat.
Richtig.
Benötige ich für diesen internationalen Flug auch 2-3h Zwischenzeit in Frankfurt?
Du musst so fahren, wie du es buchst. Bei Express Rail hast du keine freie Wahl (im Gegensatz zu Rail&Fly).
Die meisten Tickets werden mit mehreren Stunden Übergangszeit in Frankfurt ausgegeben. Meistens kann man dies nicht beeinflussen.
Was passiert wenn der Zug Verspätung hat oder ausfällt?
Dann gilt das gleiche, wie beim Ausfall eines Fluges: Du bekommst kostenfrei einen späteren Anschlussflug.
Kann ich bei 20min auch jeden anderen ICE nach Frankfurt nehmen?
Nein, du kannst nicht jeden anderen ICE nehmen - zudem bei 20 Minuten Verspätung der Anschluss in Frankfurt üblicherweise nicht gefährdet ist (wegen der großen Übergangszeit).
Was, wenn ich den Flug in Frankfurt verpasse?
s.o. - späterer Anschlussflug.
Lufthansa Express Rail
Tino, Samstag, 03.03.2018, 06:25 (vor 2959 Tagen) @ Proeter
sehr wohl hat der Fluggast mit Lufthansa Express Rail die gleichen Fahrgastrechte wie ein Fahrgast mit ICE bzw. IC/EC Fahrkarte. Ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 min. am Zielbahnhof darf er jeden anderen Zug benutzen.
Lufthansa Express Rail
agw, NRW, Samstag, 03.03.2018, 07:40 (vor 2959 Tagen) @ Tino
sehr wohl hat der Fluggast mit Lufthansa Express Rail die gleichen Fahrgastrechte wie ein Fahrgast mit ICE bzw. IC/EC Fahrkarte. Ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 min. am Zielbahnhof darf er jeden anderen Zug benutzen.
Mag sein, dass das aus Kulanz so gemacht wird, aber sollte man das?
Beispiel: Ein LH 3621 wird mit 25 Minuten Verspätung angekündigt. Auf dem Bahnsteig steht schon ein anderer ICE nach Frankfurt. Man steigt in den anderen ICE. Dieser bleibt aber liegen. Der LH 3621 Zug fährt daran vor bei und kommt mit 25 Minuten Verspätung in Frankfurt an und hat ausreichend Übergang zum Flug.
Drei Stunden später kommt auch der liegengebliebene ICE an, den man genommen hat, der Flug nach Acapulco ist aber schon weg. Was dann? Bezahlt die Bahn die Umbuchung?
Die LH wird sich zurecht weigern. Ihr "Flug" war ja rechtzeitig in Frankfurt.
Lufthansa Express Rail
Tino, Samstag, 03.03.2018, 08:29 (vor 2959 Tagen) @ agw
sehr wohl hat der Fluggast mit Lufthansa Express Rail die gleichen Fahrgastrechte wie ein Fahrgast mit ICE bzw. IC/EC Fahrkarte. Ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 min. am Zielbahnhof darf er jeden anderen Zug benutzen.
Mag sein, dass das aus Kulanz so gemacht wird, aber sollte man das?Beispiel: Ein LH 3621 wird mit 25 Minuten Verspätung angekündigt. Auf dem Bahnsteig steht schon ein anderer ICE nach Frankfurt. Man steigt in den anderen ICE. Dieser bleibt aber liegen. Der LH 3621 Zug fährt daran vor bei und kommt mit 25 Minuten Verspätung in Frankfurt an und hat ausreichend Übergang zum Flug.
Drei Stunden später kommt auch der liegengebliebene ICE an, den man genommen hat, der Flug nach Acapulco ist aber schon weg. Was dann? Bezahlt die Bahn die Umbuchung?
Die LH wird sich zurecht weigern. Ihr "Flug" war ja rechtzeitig in Frankfurt.
Du redest gerade am Thema vorbei. Und das hat nichts mit Kulanz zu tun. Das sind die Fahrgastrechte bei einer zu erwartenden Verspätung. Hier geht es nicht um die Kompensationen bei Verpassen von Fliegern. In der Ausgangsfrage wurde explizit danach gefragt ob bei einer Verspätung ein regulärer ICE genutzt werden darf. Und die Antwort ist ja.
Lufthansa Express Rail
agw, NRW, Samstag, 03.03.2018, 08:40 (vor 2959 Tagen) @ Tino
sehr wohl hat der Fluggast mit Lufthansa Express Rail die gleichen Fahrgastrechte wie ein Fahrgast mit ICE bzw. IC/EC Fahrkarte. Ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 min. am Zielbahnhof darf er jeden anderen Zug benutzen.
Mag sein, dass das aus Kulanz so gemacht wird, aber sollte man das?Beispiel: Ein LH 3621 wird mit 25 Minuten Verspätung angekündigt. Auf dem Bahnsteig steht schon ein anderer ICE nach Frankfurt. Man steigt in den anderen ICE. Dieser bleibt aber liegen. Der LH 3621 Zug fährt daran vor bei und kommt mit 25 Minuten Verspätung in Frankfurt an und hat ausreichend Übergang zum Flug.
Drei Stunden später kommt auch der liegengebliebene ICE an, den man genommen hat, der Flug nach Acapulco ist aber schon weg. Was dann? Bezahlt die Bahn die Umbuchung?
Die LH wird sich zurecht weigern. Ihr "Flug" war ja rechtzeitig in Frankfurt.
Du redest gerade am Thema vorbei. Und das hat nichts mit Kulanz zu tun. Das sind die Fahrgastrechte bei einer zu erwartenden Verspätung. Hier geht es nicht um die Kompensationen bei Verpassen von Fliegern. In der Ausgangsfrage wurde explizit danach gefragt ob bei einer Verspätung ein regulärer ICE genutzt werden darf. Und die Antwort ist ja.
Nein, ist nicht am Thema vorbei. Ist genau das Thema.
Aber gut: Hast du zu deiner Antwort noch den passenden Ausschnitt aus den Beförderungsbedingungen der Lufthansa bzw der Fahrgastrechteliste der Lufthansa?
Lufthansa Express Rail
Tino, Samstag, 03.03.2018, 08:47 (vor 2959 Tagen) @ agw
bearbeitet von Tino, Samstag, 03.03.2018, 08:48
Na Logo. Leitfaden Zub/KiN 601.4505/3
Zugverspätungen/-ausfall
- Behandlung des Flugreisenden mit Bordkarte analog Regelwerk „Fahrgastrechte“ wie Vorlage einer FK Pkl ICE und IC/EC
- Fortsetzung der Fahrt bzw. Weiterreise ohne Lösen einer neuen FK (ausgenommen reservierungspflichtige Züge sowie Sonderzüge), siehe 601.4061/3
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agw, NRW, Samstag, 03.03.2018, 09:12 (vor 2959 Tagen) @ Tino
Na Logo. Leitfaden Zub/KiN 601.4505/3
Zugverspätungen/-ausfall
- Behandlung des Flugreisenden mit Bordkarte analog Regelwerk „Fahrgastrechte“ wie Vorlage einer FK Pkl ICE und IC/EC
- Fortsetzung der Fahrt bzw. Weiterreise ohne Lösen einer neuen FK (ausgenommen reservierungspflichtige Züge sowie Sonderzüge), siehe 601.4061/3
Ich meine nicht interne Kulanzregelungen, sondern etwas für Fluggäste öffentlich einsehbares. Wenn jemand klagen muss, hilft ein interner Leitfaden nicht weiter, weil die DB diese nicht rausgeben wird.
Ich meine auch nicht, ob jemand Schwarzfahrer wird, wenn er einen anderen Zug nimmt, sondern ob die DB oder die LH die Umbuchung des Flugs nach Acapulco bezahlt, wenn der LH-Zug rechtzeitig ankommt, aber der tatsächlich genommene ICE-Zug den Flug nicht mehr erreicht.
Die Antwort steht nicht in den Fahrgastrechten der DB!
Lufthansa Express Rail
musicus, Samstag, 03.03.2018, 09:34 (vor 2959 Tagen) @ agw
Ich meine auch nicht, ob jemand Schwarzfahrer wird, wenn er einen anderen Zug nimmt, sondern ob die DB oder die LH die Umbuchung des Flugs nach Acapulco bezahlt, wenn der LH-Zug rechtzeitig ankommt, aber der tatsächlich genommene ICE-Zug den Flug nicht mehr erreicht.
Warum nicht? Oder anders: was hätte der Fahrgast in dem von dir konstruierten Beispiel falsch gemacht? Zu irgendeinem Zeitpunkt muss man in so einem Szenario eben abwägen, welche Verbindung die mutmaßlich pünktlichere sein wird und so den Anschluss zum Flieger mit höherer Wahrscheinlichkeit gewährleistet. Und mehr als das Kunden-RIS steht für diese Entscheidung als Informationsquelle ja nicht zur Verfügung. Es macht keinen Sinn, dem Kunden die üblichen FGR einzuräumen, wenn sie ihm schließlich zum Nachteil gereichen. Sofern der Kunde glaubhaft nach bestem Wissen und Gewissen handelt, darf man ihm nicht mit ad absurdum geführten Verbraucherschutzbestimmungen einen Strick drehen.
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agw, NRW, Samstag, 03.03.2018, 09:44 (vor 2959 Tagen) @ musicus
Ich meine auch nicht, ob jemand Schwarzfahrer wird, wenn er einen anderen Zug nimmt, sondern ob die DB oder die LH die Umbuchung des Flugs nach Acapulco bezahlt, wenn der LH-Zug rechtzeitig ankommt, aber der tatsächlich genommene ICE-Zug den Flug nicht mehr erreicht.
Warum nicht? Oder anders: was hätte der Fahrgast in dem von dir konstruierten Beispiel falsch gemacht? Zu irgendeinem Zeitpunkt muss man in so einem Szenario eben abwägen, welche Verbindung die mutmaßlich pünktlichere sein wird und so den Anschluss zum Flieger mit höherer Wahrscheinlichkeit gewährleistet. Und mehr als das Kunden-RIS steht für diese Entscheidung als Informationsquelle ja nicht zur Verfügung. Es macht keinen Sinn, dem Kunden die üblichen FGR einzuräumen, wenn sie ihm schließlich zum Nachteil gereichen. Sofern der Kunde glaubhaft nach bestem Wissen und Gewissen handelt, darf man ihm nicht mit ad absurdum geführten Verbraucherschutzbestimmungen einen Strick drehen.
Es geht um die Vermischung von Fahrgastrechten von Zügen und Flügen.
1) Die Lufthansa sagt, dass sie deinen Anschlussflug umbuchen, falls irgendwas mit deinem LH-Zubringerzug ist.
2) Die DB sagt, dass sie dich auch mit einem anderen Zug zum Flughafen bringen, wenn irgendwas mit dem LH-Zug ist.
3) Keiner sagt, dass irgendjemand kostenlos umbucht, wenn der LH-Zug rechtzeitig ankommt, man aber einen anderen Zug genommen hat.
Was der Fahrgast falsch gemacht hat?
Aus der Zug-Sicht: Nichts.
Aus der Flug-Sicht: Alles.
Was zählt? Schlüssige Argumente haben wir hier nocht nicht gelesen.
Wir haben in diesem Thread bisher nur eine interne Richtlinie zu 2).
Lufthansa Express Rail
462 001, Taunus, Samstag, 03.03.2018, 09:29 (vor 2959 Tagen) @ Tino
Warum um gottes Willen antortest du ihm?
Lass es lieber...
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
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JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 03.03.2018, 09:29 (vor 2959 Tagen) @ Tino
bearbeitet von JeDi, Samstag, 03.03.2018, 09:30
sehr wohl hat der Fluggast mit Lufthansa Express Rail die gleichen Fahrgastrechte wie ein Fahrgast mit ICE bzw. IC/EC Fahrkarte. Ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 min. am Zielbahnhof darf er jeden anderen Zug benutzen.
Wo ist dieses Recht denn geregelt? Schön, dass es in der Praxis so umgesetzt wird (habe ich auch schon von profitiert und war auch etwas verwundert, dass der Servicepoint mir die Bordkarte freigeschrieben hat), aber die 20 Minuten sind ja „nur“ eine Regelung nach BBPV (und der Reisende fährt ja zu den BB der Lufthansa) und kein wie auch immer gearteter gesetzlicher Anspruch.
--
Weg mit dem 4744!
Lufthansa Express Rail
sflori, Samstag, 03.03.2018, 10:58 (vor 2959 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von sflori, Samstag, 03.03.2018, 10:59
sehr wohl hat der Fluggast mit Lufthansa Express Rail die gleichen Fahrgastrechte wie ein Fahrgast mit ICE bzw. IC/EC Fahrkarte. Ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 min. am Zielbahnhof darf er jeden anderen Zug benutzen.
Wo ist dieses Recht denn geregelt?
Die 20-Minuten-Regel ist ja ein Angebot der DB, das für Fahrkarten der Bahnbeförderer gilt. Da die Frage hier im Thema sich auf ein Lufthansa-Ticket bezieht, auf dem noch nicht mal ein Beförderer nach UIC steht (der Lufthansa-Sitzplatz im Zug ist damit quasi ein Sonderzug), gilt hier eher die originale Richtlinie der EU zum Thema Fahrgastrechte. Dort ist eine alternative Zugnutzung ab 60 min. erwarteter Verspätung geregelt.
Ich würde aber im Verspätungsfall auch keinen alternativen Zug nutzen, wenn das Risiko besteht, dass ich dann den teuren Flug verpasse und keinen Ersatz organisiert bekomme. ;)
Bye. Flo.
Lufthansa Express Rail
Frecciarossa, Samstag, 03.03.2018, 11:11 (vor 2959 Tagen) @ sflori
sehr wohl hat der Fluggast mit Lufthansa Express Rail die gleichen Fahrgastrechte wie ein Fahrgast mit ICE bzw. IC/EC Fahrkarte. Ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 min. am Zielbahnhof darf er jeden anderen Zug benutzen.
Wo ist dieses Recht denn geregelt?
Die 20-Minuten-Regel ist ja ein Angebot der DB, das für Fahrkarten der Bahnbeförderer gilt. Da die Frage hier im Thema sich auf ein Lufthansa-Ticket bezieht, auf dem noch nicht mal ein Beförderer nach UIC steht (der Lufthansa-Sitzplatz im Zug ist damit quasi ein Sonderzug), gilt hier eher die originale Richtlinie der EU zum Thema Fahrgastrechte. Dort ist eine alternative Zugnutzung ab 60 min. erwarteter Verspätung geregelt.
Wobei nach Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes nur Züge des gleichen Beförderers genutzt werden können (vgl. DB/Locomore). Das heißt in diesem Fall nur Züge mit Lufthansa-Code.
20-Minuten-Regel
FrankenBahn111, Samstag, 03.03.2018, 13:02 (vor 2959 Tagen) @ Frecciarossa
Die 20-Minuten-Regel der DB gilt doch nur bei erwarteter Verspätung am Zielort. Wenn Zug A zwar 30 Minuten hat, aber der Anschluss auf Zug B genug Puffer hat, muss ich den trotzdem nehmen.
Hier ist ja der Flughafen nicht das Ziel der Reise, oder täusche ich mich da?
20-Minuten-Regel
Skyeurope, Samstag, 03.03.2018, 13:16 (vor 2959 Tagen) @ FrankenBahn111
Die 20-Minuten-Regel der DB gilt doch nur bei erwarteter Verspätung am Zielort. Wenn Zug A zwar 30 Minuten hat, aber der Anschluss auf Zug B genug Puffer hat, muss ich den trotzdem nehmen.
Hier ist ja der Flughafen nicht das Ziel der Reise, oder täusche ich mich da?
Naja, bei 60min Umstiegszeit Zug-Flug am FRA hat sich mit 30 Minuten Verspätung der Anschluss mit Gepäck komplett erledigt und mit Handgepäck wird es zumindest äußerst knapp.
20-Minuten-Regel
Frecciarossa, Samstag, 03.03.2018, 13:25 (vor 2959 Tagen) @ FrankenBahn111
Die 20-Minuten-Regel der DB gilt doch nur bei erwarteter Verspätung am Zielort. Wenn Zug A zwar 30 Minuten hat, aber der Anschluss auf Zug B genug Puffer hat, muss ich den trotzdem nehmen.
Die DB-Regeln gelten bei einer Fahrt mit Lufthansa-Ticket sowieso nicht, es gelten nur die gesetzlichen Bestimmungen.
Hier ist ja der Flughafen nicht das Ziel der Reise, oder täusche ich mich da?
Da die Fahrgastrechte nur für die Zugfahrt gelten, muss wohl der Flughafen als Ziel im Sinne der Fahrgastrechte gelten.
Lufthansa Express Rail
sflori, Samstag, 03.03.2018, 13:55 (vor 2959 Tagen) @ Frecciarossa
Wobei nach Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes nur Züge des gleichen Beförderers genutzt werden können (vgl. DB/Locomore).
Ich habe die Diskussion hier im Forum verfolgt, teile die Meinung des EBA jedoch dennoch nicht. Man möge mir das bitte zugestehen. :)
Bye. Flo.
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Frecciarossa, Samstag, 03.03.2018, 16:09 (vor 2959 Tagen) @ sflori
Ich habe die Diskussion hier im Forum verfolgt, teile die Meinung des EBA jedoch dennoch nicht. Man möge mir das bitte zugestehen. :)
Kann ich gut verstehen, allerdings sehe ich hier immerhin einen positiven Aspekt: Für neue Bahnunternehmen würde eine Auslegung, die die Nutzung von Zügen anderer Unternehmen erlaubt, eine Markteintrittsbarriere darstellen. Bei jeder größeren Verspätung würden einem kleinen Unternehmen sehr hohe Kosten entstehen, während die Deutsche Bahn aufgrund ihres Taktverkehrs die Fahrgäste oft in eigene Züge umlenken könnte und viel seltener in die Verlegenheit käme, Fahrkarten anderer Eisenbahnen erstatten zu müssen.
Lufthansa Express Rail
Giovanni, Samstag, 03.03.2018, 16:48 (vor 2959 Tagen) @ Frecciarossa
Ich habe die Diskussion hier im Forum verfolgt, teile die Meinung des EBA jedoch dennoch nicht. Man möge mir das bitte zugestehen. :)
Kann ich gut verstehen, allerdings sehe ich hier immerhin einen positiven Aspekt: Für neue Bahnunternehmen würde eine Auslegung, die die Nutzung von Zügen anderer Unternehmen erlaubt, eine Markteintrittsbarriere darstellen. Bei jeder größeren Verspätung würden einem kleinen Unternehmen sehr hohe Kosten entstehen, während die Deutsche Bahn aufgrund ihres Taktverkehrs die Fahrgäste oft in eigene Züge umlenken könnte und viel seltener in die Verlegenheit käme, Fahrkarten anderer Eisenbahnen erstatten zu müssen.
Das sehe ich nicht so: Zum Einen ist eine Wahlfreiheit des Kunden vorgesehen - d.h. dieser müsste nicht auf den nächsten Zug des selben Unternehmens warten. Zum Anderen geht aus der Fahrgastrechteverordnung nicht hervor, dass die Kunden zunächst Vorkasse leisten müssten um die Alternativverbindung in Anspruch zu nehmen.
(Da die Vorkasse nicht selten ein Vielfaches des ursprünglichen Beförderungsentgeltes betragen würde, wäre dies ein erhebliches Hemmnis für die Wahrnehmung der Fahrgastrechte).
In der Praxis sind mir mehrere Beispiele begegnet, bei denen die DB Fernverkehr AG die Fahrgäste auf Züge anderer Unternehmen (sowohl DB Regio, als auch Dritte) verwiesen hat, ohne dass eine Kompensation ersichtlich war. In einigen Fällen führte dies zu erheblichen Kapazitätsengpässen in jenen Zügen, was auf mangelnde Vorab-Absprache hindeutet. Ob in jenen Fällen über die Fahrgastrechte überhaupt ein Anspruch bestand, ist nicht eindeutig geklärt (da die DB vergleichbare Beförderungsbedingungen verneint und die BB Bahn zwar höhere, aber nicht ausdrücklich auch niedrigere Produktklassen erlaubt).
Umgekehrt gab es angesichts der überdurchschnittlich guten Zuverlässigkeit des Interconnex wenige Fälle, bei denen ICE als Ersatzbeförderung angeboten wurden. Dies erfolgte wohl in Absprache mit der DB Fernverkehr AG - in Fällen, in denen die DB Fernverkehr AG dies abgelehnt habe, wurde kommuniziert dass von Fahrgästen erworbene ICE-Tickets erstattet würden.
--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)
Lufthansa Express Rail
Frecciarossa, Samstag, 03.03.2018, 17:45 (vor 2959 Tagen) @ Giovanni
Ich habe die Diskussion hier im Forum verfolgt, teile die Meinung des EBA jedoch dennoch nicht. Man möge mir das bitte zugestehen. :)
Kann ich gut verstehen, allerdings sehe ich hier immerhin einen positiven Aspekt: Für neue Bahnunternehmen würde eine Auslegung, die die Nutzung von Zügen anderer Unternehmen erlaubt, eine Markteintrittsbarriere darstellen. Bei jeder größeren Verspätung würden einem kleinen Unternehmen sehr hohe Kosten entstehen, während die Deutsche Bahn aufgrund ihres Taktverkehrs die Fahrgäste oft in eigene Züge umlenken könnte und viel seltener in die Verlegenheit käme, Fahrkarten anderer Eisenbahnen erstatten zu müssen.
Das sehe ich nicht so: Zum Einen ist eine Wahlfreiheit des Kunden vorgesehen - d.h. dieser müsste nicht auf den nächsten Zug des selben Unternehmens warten. Zum Anderen geht aus der Fahrgastrechteverordnung nicht hervor, dass die Kunden zunächst Vorkasse leisten müssten um die Alternativverbindung in Anspruch zu nehmen.
Wie hier schon geschrieben wurde, ist die Auffassung der zuständigen Behörde eine andere.
(Da die Vorkasse nicht selten ein Vielfaches des ursprünglichen Beförderungsentgeltes betragen würde, wäre dies ein erhebliches Hemmnis für die Wahrnehmung der Fahrgastrechte).
Unter Umständen.
In der Praxis sind mir mehrere Beispiele begegnet, bei denen die DB Fernverkehr AG die Fahrgäste auf Züge anderer Unternehmen (sowohl DB Regio, als auch Dritte) verwiesen hat, ohne dass eine Kompensation ersichtlich war.
Diese Unternehmen fahren in einem gemeinsamen Tarif, bei dem eine Fahrgedaufteilung stattfindet. Das ist ein ganz anderer Fall als DB/Locomore/Interconnex. Der Unterschied kommt vor allem bei Spartarifen zum Tragen. Bei einer Fahrgeldverteilung bekommt ein beteiligtes Verkehrsunternehmen nur einen Anteil vom niedrigen Spartarif. Ohne Tarifkooperation muss jedoch der unermäßigte Vollpreis bezahlt werden. Das heißt, auch wenn ein Fahrgast ursprünglich nur 20 € oder weniger bezahlt hat, droht ein Erstattungsbetrag im dreistelligen Bereich.
In einigen Fällen führte dies zu erheblichen Kapazitätsengpässen in jenen Zügen, was auf mangelnde Vorab-Absprache hindeutet.
Und wenn schon.
Ob in jenen Fällen über die Fahrgastrechte überhaupt ein Anspruch bestand, ist nicht eindeutig geklärt (da die DB vergleichbare Beförderungsbedingungen verneint und die BB Bahn zwar höhere, aber nicht ausdrücklich auch niedrigere Produktklassen erlaubt).
Die niedrigere Produktklasse wird in den BB ausdrücklich zugelassen:
2.7.2 Soweit keine Zugbindung besteht, berechtigt eine Fahrkarte für eine höhere
Produktklasse auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse.
Umgekehrt gab es angesichts der überdurchschnittlich guten Zuverlässigkeit des Interconnex wenige Fälle, bei denen ICE als Ersatzbeförderung angeboten wurden. Dies erfolgte wohl in Absprache mit der DB Fernverkehr AG - in Fällen, in denen die DB Fernverkehr AG dies abgelehnt habe, wurde kommuniziert dass von Fahrgästen erworbene ICE-Tickets erstattet würden.
Man muss hier die jeweilige Anzahl der Fahrgäste, die ersatzweise einen Zug des anderen Unternehmens nutzen, ins Verhältnis setzen. Ich sehe bei vergleichbarer Pünktlichkeit ein Unternehmen mit selten verkehrenden Zügen im Nachteil gegenüber der Deutschen Bahn. Bei Locomore war das sehr gut zu beobachten. Eigentlich war man sehr um einen fairen und kundenfreundlichen Umgang bemüht. Als aber Züge gestrichen werden mussten, hat man sich mit illegalen Methoden um die Bezahlung von Ersatzfahrkarten gedrückt.
Lufthansa Express Rail
Frecciarossa, Samstag, 03.03.2018, 08:18 (vor 2959 Tagen) @ Proeter
Benötige ich für diesen internationalen Flug auch 2-3h Zwischenzeit in Frankfurt?
Die meisten Tickets werden mit mehreren Stunden Übergangszeit in Frankfurt ausgegeben. Meistens kann man dies nicht beeinflussen.
Das stimmt nicht. Übergangszeiten von 60-90 Minuten sind üblich.
Lufthansa Express Rail
Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 05.03.2018, 14:11 (vor 2957 Tagen) @ Frecciarossa
Das stimmt nicht. Übergangszeiten von 60-90 Minuten sind üblich.
Das ist für Frankfurt Flughafen schon bei einem Flug innerhalb des Schengenraums nur mit Handgepäck sportlich, bei einem Flug in die USA schlichtweg unmöglich, sofern man nicht gerade so hochklassig fliegt, daß man vom First Class Terminal direkt mit igendwelchen überteuerten Potenzprothesen (die pro Passagier und Kilometer ein Vielfaches der Schadstoffe eines Flugzeugs raus blasen) zum Flugzeug gefahren wird. Wer das tut, reist aber nicht mit dem ICE an, von daher ist das vernachlässigbar.
In Frankfurt niemals weniger als zwei Stunden (USA 3 Stunden) einplanende Grüße,
der Colaholiker
--
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Lufthansa Express Rail - Übergangszeit/MCT in FRA
QYG, Samstag, 03.03.2018, 23:22 (vor 2958 Tagen) @ RWOTobi
Hallo!
ich wollte ein "Flug" vom Düsseldorfer Hbf über Frankfurt nach Amiland buchen.
Benötige ich für diesen internationalen Flug auch 2-3h Zwischenzeit in Frankfurt?
Die generelle minimale Übergangszeit/Minimum Connection Time in FRA von LH-Zug auf LH-Flug (oder umgekehrt) liegt bei 60 Minuten. Prinzipiell ist alles oberhalb dieser MCT buchbar.
Abgesehen von eventuell im System hinterlegten speziellen Ausnahmen spielt dann durchaus noch die Anzahl der Flugsegmente eine Rolle. Beispiel:
- LH-Flug nach New York: MCT Zug auf Flug in FRA 60 Minuten.
- Gleicher Flug, aber in EWR Umstieg auf domestic United mit LH-Codeshare: MCT Zug auf Flug in FRA 90 Minuten.
Gleiches Spiel übrigens auch inbound: LH-CS auf Air Canada von Honolulu nach Kanada, Weiterflug nach FRA: MCT auf Zug 120 Minuten. Ok, extremes Beispiel. 120 Minuten sind allerdings die höchste reguläre MCT.
Andererseits: Mir wäre 1 Stunde bei einem Flug in die USA zu wenig, 2 Stunden ok, 3 Stunden bei enger Termin-/Reiseplanung mit anschließenden Buchungen/Reservierungen schon Pflicht (denn was nützt es mir im letzten Fall, wenn ich auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht werde?).
Wenn einem eine von den automatisierten Systemen generierte Verbindung zu kritisch erscheint: Personenbedienten Verkauf nutzen. Ist im Reisebüro zwar teurer und kann auch nicht jedes Reisebüro/jeder Mitarbeiter. Wer kein bevorzugtes kompetentes Reisebüro hat, der sollte zumindest bei denen, die als LH City Center fungieren, fündig werden.
Was passiert wenn der Zug Verspätung hat oder ausfällt?
Was, wenn ich den Flug in Frankfurt verpasse?
Hier unterscheidet sich der Zubringerzug zunächst nicht von einem Zubringerflug (und verspätete/ausgefallene Flüge kommen ja auch vor). Du hast einen Beförderungsvertrag mit LH in die USA, den haben sie zu erfüllen, auch wenn das erste Leg am Boden durch einen anderen Beförderer im Auftrag der LH durchgeführt wird. Wenn du ohne eigenes Verschulden deinen Flug in FRA verpasst, dann werden sie dich umbuchen.
Anders sieht es übrigens mit eventuellen Entschädigungsansprüchen aus der EU-Verordnung aus. Nach deren Wortlaut hebelt das Bodensegment einen entsprechenden Anspruch aus. Kann eine unbeabsichtigte Regelungslücke, kann aber auch gewollt sein.
Und wenn der Zug etwas Verspätung hat, so dass es knapp werden könnte? Wenn du das erst am Bahnhof merkst, dann wird der Kranich das schon längst wissen. Und das Warten auf leicht verspätete Anschlußpaxe ist jetzt auch nicht gerade unüblich. Im Zweifelsfall bei der Gepäckabgabe im Airail-Checkin bemerkbar machen, zumindest die Fast-Lane-Berechtigung sollte drin sein.
Kann ich bei 20min auch jeden anderen ICE nach Frankfurt nehmen?
Rechtlich oder faktisch?
Wenn in der Praxis auf den anderen ICE noch genug Zeit ist, versuchen auf dem Bahnsteig den Zub mit roter Binde zu lokalisieren und höflich fragen. Wenn dieser ICE noch nicht eingefahren sein sollte, dann sind die Stellen, an den denen ZP9 geschlüsselt wird durchaus geeignete Wartepositionen. Ansonsten: Einsteigen und höflich beim nächsten Zub fragen. Im Zweifelsfall dürften ja auch noch andere mit zuggebundenen Tickets unterwegs sein.
Rechtlich gesehen ist dein Ansprechpartner die LH - nützt in der Situation aber eher nix, zumal sie rechtlich wohl nur auf eine Umbuchung auf einen anderen Zug mit LH-Nummer verpflichet wäre.
Praktisch ist es übrigens (noch) sowohl der DB als auch der LH egal, in was für einem LH-Express-Rail-Zug der Pax sitzt. Man kann durchaus (noch) einen früheren LH-Zug am gleichen Tag (gegebenfalls nach Rücksprache mit der LH-Hotline) nehmen. Momentan werden afaik (noch) in einem Zug mit LH-Nummer eine feste Anzahl von Plätzen für LH geblockt - unabhängig von der tatsächlichen Buchungslage. Da kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht an.
Noch - ab diesem Jahr sollen die Buchungssysteme weiter verknüpft und die Kapazitäten automatisiert flexibel gesteuert werden. Imho ein Nebenprodukt von https://www.international-bahn.de/de/ - da werkelt im Hintergrund nämlich Amadeus. Als Bonus sollen bis zu 18 weitere Städte LH-Express-Rail-Verbindungen erhalten. Ich hab keine Ahnung welche und in welchem Zeitraum - den Anfang machen ab dem 1.5. Nürnberg und Würzburg.
Grüße, QYG