Wie buche ich ein Sparpreisticket für 2 Personen, BC50+BC25? (Fahrkarten und Angebote)
Moin,
ich entdecke mal wieder ein Problem mit dem "neuen" Sparpreis mit BC50.
Ich möchte ein einfaches Ticket (innerdeutsch, Sparpreis) buchen, für 2 Personen, eine mit BC50, eine mit BC25. Einzeln kriege ich bei beiden den gleichen Preis (in dem Fall 29,90 EUR), wenn ich aber beide zusammen angebe (also 1x BC25, 1x BC50, egal in welcher Reihenfolge), kommt die Meldung
"Hinweis: Sie haben für mehrere Personen angefragt. Bei Angeboten ohne BahnCard 50-Ermäßigung kann es möglicherweise günstiger sein, getrennte Buchungsanfragen zu stellen."
Mir werden dann auch keine Sparpreise mehr angezeigt, nur noch Flexpreise.
Das muss ja wohl ein Bug sein, oder ist das so beabsichtigt? Gibt es einen Workaround? Am einfachsten wäre natürlich, zwei Mal BC25 angeben und auf Akzeptanz der BC50 als BC25 aus Kulanz hoffen, wobei es ja eigentlich nicht erlaubt ist (die Diskussion hatten wir ja in unzähligen Varianten hier auch schon).
LG
Markus
Wie buche ich ein Sparpreisticket für 2 Personen, BC50+BC25?
Das ist nur als getrennter Fahrschein möglich.
--
Weg mit dem 4744!
Gar nicht. Zwei Tickets buchen oder mit Flexpreis reisen.
- kein Text -
Wie buche ich ein Sparpreisticket für 2 Personen, BC50+BC25?
3.3.3 BahnCard Rabatt
Auf die Fahrkarten „Sparpreis“ wird bei Vorlage einer für die entsprechende Wagenklasse gültigen BahnCard 25 oder BahnCard 50 ein Rabatt von 25% gewährt. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen wird der BahnCard-Rabatt für alle Inhaber einer entsprechenden BahnCard gewährt.
In dem maßgeblichen Abschnitt der Beförderungsbedingungen wird kein Unterschied zwischen BC 25 und BC 50 gemacht. Man kann also einfach 2x BC 25 buchen.
kein Mitfahrerrabatt mehr
Das ist nur als getrennter Fahrschein möglich.
Und wird deshalb auch nicht teurer oder billiger. Es sei denn, es soll ein Gutschein mit hohem MBW eingelöst werden, oder ähnliches.
Nur im Fall der Fälle, bei einer aufgrund von Fahrgastrechten gesponsorten Hotelübernachtung, wird die Bahn sicherlich auf der Buchung von zwei Einzelzimmern bestehen ;-)
Wie buche ich ein Sparpreisticket für 2 Personen, BC50+BC25?
3.3.3 BahnCard Rabatt
Auf die Fahrkarten „Sparpreis“ wird bei Vorlage einer für die entsprechende Wagenklasse gültigen BahnCard 25 oder BahnCard 50 ein Rabatt von 25% gewährt. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen wird der BahnCard-Rabatt für alle Inhaber einer entsprechenden BahnCard gewährt.
In dem maßgeblichen Abschnitt der Beförderungsbedingungen wird kein Unterschied zwischen BC 25 und BC 50 gemacht.
Im ebenso maßgeblichen Abschnitt heißt es:
"Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle."
Man kann also einfach 2x BC 25 buchen.
Natürlich kann man das - es wird allerdings "mit 2 BC25" auf dem Ticket abgedruckt sein, also alles kein Problem, wenn man zwei, zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle gültige BC25 vorweisen kann.
Wie buche ich ein Sparpreisticket für 2 Personen, BC50+BC25?
Natürlich kann man das - es wird allerdings "mit 2 BC25" auf dem Ticket abgedruckt sein, also alles kein Problem, wenn man zwei, zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle gültige BC25 vorweisen kann.
Was dort abgedruckt ist, ist irrelevant, wenn es keine entsprechende Regelung in den Beförderungsbedingungen gibt.
Oh, der VT_601 dieselt wieder durchs Land...
...übrigens schöne Signatur, Hut ab!
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
Henrik II.?
Natürlich kann man das - es wird allerdings "mit 2 BC25" auf dem Ticket abgedruckt sein, also alles kein Problem, wenn man zwei, zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle gültige BC25 vorweisen kann.
Was dort abgedruckt ist, ist irrelevant
Mit dem "Argument" komme ich dem nächsten ZuB: "Was auf dem Fahrschein steht, ist irrelevant" :-D
wenn es keine entsprechende Regelung in den Beförderungsbedingungen gibt.
Und wenn die BB zwischen BC25 und BC50 dummerweise unterscheiden? Dass beide Kundengruppen denselben Rabatt erhalten, bedeutet nicht automatisch, dass es belanglos ist, welche BahnCard man vorlegt. Wir hatten das Thema bereits - mit unbefriedigendem Ausgang. Die BB lassen sich durchaus gegen den Kunden verwenden.
Henrik II.?
Und wenn die BB zwischen BC25 und BC50 dummerweise unterscheiden?
Tun sie hinsichtlich der Sparpreise nicht. Aber lassen wir das.
Henrik II.?
Und wenn die BB zwischen BC25 und BC50 dummerweise unterscheiden?
Tun sie hinsichtlich der Sparpreise nicht.
Hinsichtlich der BC-Verwendung tun sie es sehr wohl.
Und hinsichtlich der Sparpreise verweise ich auf "Frecciarossa" bzw. die BB:
3.3.3 BahnCard Rabatt
Auf die Fahrkarten „Sparpreis“ wird bei Vorlage einer für die entsprechende Wagenklasse gültigen BahnCard 25 oder BahnCard 50 ein Rabatt von 25% gewährt.
Hervorhebung von "Frecciarossa"(!). Wen es keinen Unterschied gäbe, wäre es sinnlos in den BB BC25 und BC50 getrennt zu nennen. Abgesehen davon wäre es sinnlos, die bei der Buchung angegebene Rabattstufe der BC explizit auf dem Fahrausweis zu vermerken. Und es wäre obendrein sinnlos, eine Zusammbenbuchung von Sparpreisen unter Verwendung von BahnCards jeweils verschiedener Rabattstufen von mehreren Reisenden zu verunmöglichen.
Aber lassen wir das.
Von mir aus - aber so lange ich bei "mdst" weder um die Vertrautheit mit Detailformulierungen im DB-Tarif noch um die vorhandene Risikobereitschaft bzw. Geduld für etwaige Scherereien weiß, kann ich hier nicht wirklich ausdrücklich(!) dazu raten, mit anderen BahnCards, als bei der Buchung angegeben und demzufolge auf dem Fahrschein vermerkt, zu reisen.
Bitte um ADMIN Korrektur der Sigantur
Natürlich kann man das - es wird allerdings "mit 2 BC25" auf dem Ticket abgedruckt sein, also alles kein Problem, wenn man zwei, zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle gültige BC25 vorweisen kann.
Was dort abgedruckt ist, ist irrelevant, wenn es keine entsprechende Regelung in den Beförderungsbedingungen gibt.
Ich verbitte mir doch in meiner Signatur so darzustellen.
Entweder du entfernst es oder es wird anders geregelt....
Hiermit bitte ich auch Mal um eine Pause des Users....weil sowas
Geht hier garnet....sind hier kein rechtsfreier Raum.
Nachzahlen im (FV)-Zug?
Danke für die ganzen Antworten. Hab ich schon vermutet, dass es einfach nicht geht. Ob ich es "riskiere", muss ich mir noch überlegen. Muss ich denn (im FV-Zug) nur die Differenz nachzahlen, wenn die BC50 nicht für den BC25-Rabatt anerkannt wird oder kann das teurer werden (FN, Bordzuschlag o.ä.)?
Bleibt immernoch die Frage, ob es so beabsichtigt ist. Einen technischen Grund kann es ja nicht geben, denn man kann ja sehr wohl z.B. einen Flexpreis für 2 Personen mit BC25+BC50 buchen, oder einen Sparpreis für 2 Personen, von denen nur eine Person eine BC hat usw.
Ich vermute deswegen eher eine Art "Bug". Denn die Fehlermeldung, die kommt, hat ja was von "nett gemeinter Hinweis". Sie wirkt ein wenig wie ein Überbleibsel aus der Zeit, wo man mit BC50 keinen Rabatt auf Sparpreise bekommen hat und es somit tatsächlich günstiger war, einen Flexpreis mit BC50 und einen Sparpreis mit BC25 getrennt zu buchen.
Bitte um Löschung des Beitrages durch Admins wegen falscher
3.3.3 BahnCard Rabatt
Auf die Fahrkarten „Sparpreis“ wird bei Vorlage einer für die entsprechende Wagenklasse gültigen BahnCard 25 oder BahnCard 50 ein Rabatt von 25% gewährt. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen wird der BahnCard-Rabatt für alle Inhaber einer entsprechenden BahnCard gewährt.
In dem maßgeblichen Abschnitt der Beförderungsbedingungen wird kein Unterschied zwischen BC 25 und BC 50 gemacht. Man kann also einfach 2x BC 25 buchen.
Was du da erzählst ist völlig falsch. Was erzählst du da für Unwahrheiten.
Sowas wie du kann den Leuten viel Geld kosten. Also lass solche fehlerhaften
Aussagen.
Mfg
Nachzahlen im (FV)-Zug? Antwort auf deine Frage.
Nein das ist kein Bug. Bei einem Flexpreis kommen auch 2 verschiedene Tickets raus.
Lyon eins mit BC25 und eins mit BC50.
Da hier die Preise ja nicht wirklich sich ändern, aber beim Sparpreis sehr wohl, ist
Es halt nicht möglich das zusammen zu buchen. Einfach 2 seperat Tickets buchen
Und alles ist gut.
Bitte nicht auf die falschen Tipps hören, die hier ein Teilnehmer verbreitet.
Mfg
Henrik II.?
Und wenn die BB zwischen BC25 und BC50 dummerweise unterscheiden?
Tun sie hinsichtlich der Sparpreise nicht. Aber lassen wir das.
für grenzüberschreitende Sparpreise gibt es allerdings einen Unterschied, da gibt es mit BC50 keinen Rabatt, gemäss meiner Erfahrung
ADMIN: Signatur: Gehts noch?
Die Forenregeln gelten auch für die Signatur. Ein Aufruf gegenüber einige Forenmitglieder ist ein No-Go!
Deine Signatur wurde deshalb gelöscht.
Henrik II.?
für grenzüberschreitende Sparpreise gibt es allerdings einen Unterschied, da gibt es mit BC50 keinen Rabatt, gemäss meiner Erfahrung
Selbstverständlich gibt es auf grenzüberschreitende Sparpreise (nach z.B. Liberec, Cheb, Salzburg, Kufstein, Reutte oder Schaffhausen) mit der Bahncard 50 Rabatt; auf Sparpreis Europa aber natürlich nicht.
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Weg mit dem 4744!
Nachzahlen im (FV)-Zug?
Muss ich denn (im FV-Zug) nur die Differenz nachzahlen, wenn die BC50 nicht für den BC25-Rabatt anerkannt wird oder kann das teurer werden (FN, Bordzuschlag o.ä.)?
25% der Differenz zwischen den Flexpreisen, bei geöffnetem Schalter zum Bordpreis.
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Weg mit dem 4744!
Nachzahlen im (FV)-Zug?
Danke für die ganzen Antworten. Hab ich schon vermutet, dass es einfach nicht geht. Ob ich es "riskiere", muss ich mir noch überlegen. Muss ich denn (im FV-Zug) nur die Differenz nachzahlen, wenn die BC50 nicht für den BC25-Rabatt anerkannt wird oder kann das teurer werden (FN, Bordzuschlag o.ä.)?
Keine Ahnung. In einem Akt zivilen Ungehorsams könnte man es in der Tat drauf ankommen lassen und im Härtefall anbieten die Differenz von EUR 0,00 nachzuzahlen, ein Bordzuschlag sollte - ähnlich zu Umwegen - bei Fahrausweisen zum Nulltarif nicht anfallen. Dass es gem. BB bei der konkreten Höhe der jeweiligen Fahrpreise keinen Unterschied geben darf, steht ja außer Frage. Es muss bis dato offen bleiben, ob ein BC25-rabattierter SP ein anderes Produkt ist als ein BC50-rabattierter SP, bei der Konkurrenz "Sparpreis" vs. "Sparpreis Aktion" handelt es sich ja auch um verschiedene Produkte, die beide "Sparpreis" im Namen tragen.
Im allerschlimmsten Fall ist mit einer FN über 60€ zu rechnen, gegen die man dann äußerst mühsam unter Verweis auf § 305c BGB juristisch vorgehen müsste um entweder a) sie sanktionslos aus der Welt zu schaffen oder b) die DB zu einer verbindlichen und eindeutigen Aussage zu zwingen, wie es sich mit den diversen SP-Rabattierungen mittels verschieden abgestufter BahnCards denn nun verhält und unter diesem Aspekt einen Vergleich anzustreben. Meine bittere Erfahrung aus rechtlichen Meinungsverschiedenheiten mit der DB ist, dass das Risiko einer zusätzlichen Stornierung um 19€ weit übersichtlicher ist, als jenes (nebst Aufwand) eines Rechtsstreits mit einem Staatskonzern.
Bleibt immernoch die Frage, ob es so beabsichtigt ist.
Wir wissen es nicht - und die DB wird Details zu ihrem Preissystem niemals freiwillig offenbaren. Dass man ohne Not die BB einmal mehr derart schwammig bzw. schwer durchschaubar formuliert hat, spricht in meinen Augen ganz klar für Vorsatz.
Einen technischen Grund kann es ja nicht geben, denn man kann ja sehr wohl z.B. einen Flexpreis für 2 Personen mit BC25+BC50 buchen, oder einen Sparpreis für 2 Personen, von denen nur eine Person eine BC hat usw.
Wie so oft ist die Technik willentlich limitiert und scheint mir die inhaltliche Differenz der beiden SP-Arten zu unterstreichen. Wie schon geschrieben: Für die Berechnung der Höhe von Sparpreisen ist es qua BB irrelevant, welche Rabattstufe eine BC der jeweiligen Beförderungsklasse hat. Und eine BC100 kann ich weder für In- noch Auslandssparpreise angeben.
Ich vermute deswegen eher eine Art "Bug".
Denkbar. Die gibt und gab es bisher reichlich.
Ohne Gewähr.
Unverständnis für gewisse Spielchen
Trage ich im Portemonaie eine BC25 oder eine BC50 mit mir herum? Dies festzustellen ist einfach. Eine Fahrkarte unter korrekter Angabe zu kaufen auch. Und wenn es zwei Tickets werden, dann kaufe ich eben zwei. Das dürfte den heimischen Drucker nicht überfordern. Fertig ist die Kiste und wir finden uns pünktlich am Bahnhof ein.
Was sollen jetzt noch gewisse Spielchen mit dem Zugpersonal um BB-Auslegungen, Deutungsversuche der Wörtchen und/oder wie auch Fantasien zu Rechtsstreitigkeiten und Kulanzen???
Sind das noch Zockereien wie in Las Vegas oder schon piefköpfige Bockigkeiten zum Kräftemessen? Warum muß das so aufgebläht werden? Rechthabeduelle finde ich nicht nur dem Zugpersonal ggü irgendwie fies, auch als unbeteiligter Sitznachbar will ich solchen Dingen nicht lange zuhören müssen. Manche treiben es etwas weit.
Soweit meine Generalandacht zum Dienstag.
--
Gruß, Olaf
"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."
Goethe an Schiller 1797
Unverständnis für gewisse Spielchen
Erstens ist das Problem doch hausgemacht. Warum stimmt die Praxis des Bahncard-typszezifischen Fahrkartenaufdrucks nicht mit den einzig und allein rechtlich verbindlichen Beförderungsbestimmungen überein (oder ist meinetwegen wenigstens missverständlich)? Die DB ist der Adressat für jede Beschwerde zu diesem Thema.
Zweitens ist die von einigen vertretene Unterscheidung einfach unsinnig, schikanös und für den durchschnittlichen Fahrgast nicht erklärbar. Und deshalb gehe ich jede Wette ein, dass auch die hier auftretenden Hardliner in der Praxis noch jedesmal eine entsprechende Kombination durchgewunken haben, ohne Diskussion. Fantasie ist hier nur die Erhebung der Flexpreisdifferenz.
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Trage ich im Portemonaie eine BC25 oder eine BC50 mit mir herum? Dies festzustellen ist einfach. Eine Fahrkarte unter korrekter Angabe zu kaufen auch.
Meinen Tip zur Ausgangsfrage hast du gelesen?
Und wenn es zwei Tickets werden, dann kaufe ich eben zwei. Das dürfte den heimischen Drucker nicht überfordern.
Im Stornierungsfall ist man damit wesentlich schlechter gestellt. Bei der Buchung auf einem Ticket bekäme mdst EUR 49,80 erstattet, bei getrennten Tickets hingegen EUR 21,80. Bei einem einzelnen Ticket bekäme er also 129% mehr wieder zurück.
Was sollen jetzt noch gewisse Spielchen mit dem Zugpersonal um BB-Auslegungen, Deutungsversuche der Wörtchen
Voilà - du hast den Fehler gefunden. Interpretationsbedürftige BB bzw. AGB sind das genaue Gegenteil von kundenfreundlich; mehrdeutige oder widersprüchliche Klauseln - aus gutem Grund - sogar gesetzlich verboten. Hätte die DB eindeutig formulieren wollen - die Gelegenheit war da. Die Ausgestaltung der BB ist sicher kein Versehen.
Sind das noch Zockereien wie in Las Vegas oder schon piefköpfige Bockigkeiten zum Kräftemessen?
Warum muß das so aufgebläht werden?
mdst hat gefragt, welche Eventualitäten denkbar wären und ich habe geantwortet. Aber ok, ich überlasse die "Beratung" gerne auch den Konzernapologeten keksi oder Henrik, 1.-Klasse-Flexpreis-zu-billig-Findern vom Schlage eines GUM oder Kreativlingen à la Frecciarossa und irrlichternden Felxpreiserschleichern wie VT_601.
Rechthabeduelle finde ich nicht nur dem Zugpersonal ggü irgendwie fies, auch als unbeteiligter Sitznachbar will ich solchen Dingen nicht lange zuhören müssen. Manche treiben es etwas weit.
Letzteres mag sein, der konkrete Anlassfall ist allerdings von der DB hausgemacht, da hält sich mein Mitleid mit Zugpersonal und Mitreisenden in engst überschaubaren Grenzen. Ein einziger Satz in den BB, der besagt, dass BC25-SP nicht mit BC50 genutzt werden dürfen, et vice versa, hätte genügt, das Thema ist schließlich nicht neu. Auch dein Frust hat seine Ursache in der von der DB gewählten BB-Formulierung.
Soweit meine Generalandacht zum Dienstag.
Amen. Und bis morgen.
Zum Letzten mal !! BC25 ist nicht gleich BC50
Erstens ist das Problem doch hausgemacht. Warum stimmt die Praxis des Bahncard-typszezifischen Fahrkartenaufdrucks nicht mit den einzig und allein rechtlich verbindlichen Beförderungsbestimmungen überein (oder ist meinetwegen wenigstens missverständlich)? Die DB ist der Adressat für jede Beschwerde zu diesem Thema.
Zweitens ist die von einigen vertretene Unterscheidung einfach unsinnig, schikanös und für den durchschnittlichen Fahrgast nicht erklärbar. Und deshalb gehe ich jede Wette ein, dass auch die hier auftretenden Hardliner in der Praxis noch jedesmal eine entsprechende Kombination durchgewunken haben, ohne Diskussion. Fantasie ist hier nur die Erhebung der Flexpreisdifferenz.
Da wird garnix durchgewunken. Du hast ne richtige Fahrkarte mit entsprechenden richtigen Rabatt und dazugehöriger BC zu haben. Wenn nicht, kann ein Sparpreis Aktion Ticket mit Nachzahlung 25% schnell mal das 3fache kosten, als das was du bezahlt hast.
Also lass gefälligst solche falschen Behauptungen hier.....
Mfg
Ganz ruhig!
Ich lasse mir von dir nicht den Mund verbieten.
Ich nehme zur Kenntnis, dass du anderer Meinung bist, kann aber keine Grundlage dafür in den rechtlich bindenden Beförderungsbestimmungen finden.
Nachzahlen im (FV)-Zug? Antwort auf deine Frage.
Nein das ist kein Bug.
Sicher ist das ein Bug.
Niemand würde auf die Idee kommen, dass von Grund auf so zu designen.
Es scheint einfach nur sehr schwer/teuer zu sein, diesen Bug in den Systemen zu beheben.
Wenn es so gedacht wäre, dass zwei unterschiedliche Karten, die exakt den gleichen Rabatt bieten, nicht miteinander kombinierbar sein sollen, warum kann ich dann BC25 und BC25F kombinieren? Ist der gleiche Fall. (Die Antwort: da war es schon immer so, bei der BC50 erst, nachdem man das System schon vergurkt hatte.)
Falls du allerdings Beweise hast, dass man das System schon vor 25 Jahren extra so designt hat, dass 25 Jahre später nach Einführung der BC25 und des 25%-Rabattes für die BC50 in Deutschland, absichtlich keine gemeinsame Fahrkarte gebucht werden kann, dann nehme ich das zurück.
Dann auch Hut ab vor den Designern, die jetzt alle schon in Rente sind, dass sie damals schon wussten, was die BC50 heute kann und trotzdem gemeinsame Fahrkarten verhindert werden sollten.
Ganz ruhig!
Ich nehme zur Kenntnis, dass du anderer Meinung bist, kann aber keine Grundlage dafür in den rechtlich bindenden Beförderungsbestimmungen finden.
und wenn das dann so sein soll, muss man trotzdem bezahlen.
Mann kann dann ja dagegen klagen. Alle warten darauf, aber keiner macht es.
Wenn das Personal vor Ort es nur mit nachbezahlen darf, dann ist das eben so, die gehen nur nach den Ihnen bekannten Anweisungen.
Warum hat dagegen die Verbraucherzentrale noch nichts unternommen, scheint dann wohl doch nicht so in den Beförderungsbedingungen zu stehen.
Alles andere können Gerichte klären, also Mutig vor!!
Absurde Schikane
und wenn das dann so sein soll, muss man trotzdem bezahlen.
Die Berechnung der Flexpreisdifferenz bei Vorlage einer BC50 mit einer für BC25 ausgestellten Fahrkarte dürfte übrigens interessant werden. Da hier ja eine negative Differenz vorliegt, müsste der Fahrgast in dem Fall noch was raus bekommen. Aber dafür findet ihr bestimmt auch einen Passus in den BB - not!
Nachzahlen im (FV)-Zug? Antwort auf deine Frage.
Anstatt den ganzen Tag immer nur über alles rumzukotzen, geb ich dir nen Tip: Mach es einfach besser, denn offensichtlich bist du der einzige auf der Wetl der es kann!
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1619
- Euro. Ausland: 717
Stand: 20.02.2026
Absurde Schikane
und wenn das dann so sein soll, muss man trotzdem bezahlen.
Die Berechnung der Flexpreisdifferenz bei Vorlage einer BC50 mit einer für BC25 ausgestellten Fahrkarte dürfte übrigens interessant werden. Da hier ja eine negative Differenz vorliegt, müsste der Fahrgast in dem Fall noch was raus bekommen. Aber dafür findet ihr bestimmt auch einen Passus in den BB - not!
Ich glaube du bist sowas von beratungsresistenz wie kein anderer hier im Forum. Du willst es einfach nicht kapieren?? Hat das vielleicht was mit deiner Verfassung zu tun? Weil anderes kann man sich das echt nicht erklären!!!!
Wenn du einen Sparpreis mit BC50 buchst und die nicht vorliegt und du nur eine BC25 vorzeigst, zahlst du ganz normal die Differenz. PUNKT. Da gibt es auch kein Ermessensspielraum. Wenn was falsches vorliegt wird bezahlt. Falls du im Nachhhinein doch die richtige BC hast, verringert es sich ja auf 7€ Bearbeitungsgebühr. Das ist sogar noch kulant von der Bahn und muss sicher auch nicht sein.
Also von daher sind deine Argumentationen einfach nur Kindergarten :-)
Mfg
Nachzahlen im (FV)-Zug? Antwort auf deine Frage.
Wenn es so gedacht wäre, dass zwei unterschiedliche Karten, die exakt den gleichen Rabatt bieten, nicht miteinander kombinierbar sein sollen, warum kann ich dann BC25 und BC25F kombinieren? Ist der gleiche Fall. (Die Antwort: da war es schon immer so, bei der BC50 erst, nachdem man das System schon vergurkt hatte.)
Falls du allerdings Beweise hast, dass man das System schon vor 25 Jahren extra so designt hat, dass 25 Jahre später nach Einführung der BC25 und des 25%-Rabattes für die BC50 in Deutschland, absichtlich keine gemeinsame Fahrkarte gebucht werden kann, dann nehme ich das zurück.
Es gibt die Beförderungs- und Tarifbedingungen und das Online-Buchungssystem. Wenn das letztere eine Buchung ausspuckt die dem ersteren widerspricht, ist das das Problem der Bahn. Im umgekehrten Fall ist es Dein Problem. Es besteht kein Rechtsanspruch alle Fahrkarten die nach den Beförderungsbedingungen möglich sind auch online erwerben zu können. Im Zweifelsfall hat das Online-Buchungssystem recht.
Die Beförderungsbedingungen sind das theoretische Grundgerüst, in der Praxis gilt aber das Online-Buchungssystem. Stell Dir eine Computerspiel vor bei dem Autor/Entwickler ausführlich die Regeln nach denen es funktioniert beschrieben hat. Wenn im eigentlichen Computerspiel die Regeln nicht immer 100% eingehalten werden, dann bringt es rein gar nichts sich darüber aufzuregen. Selbst wenn man mit dem Programmierer (des Computerspiels oder des Online-Buchungssystem) direkt kommunizieren würden könne und die Diskrepanz zwischen den Regeln und dem Verhalten des Computers klar darstellen könnte, die Antwort wäre in beiden Fällen wohl: 'Yeah, well, that's life'.
Wer den ganzen Tag rummoppert sehen hier ja alle ganz gut
- kein Text -
Absurde Schikane
Ich glaube du bist sowas von beratungsresistenz wie kein anderer hier im Forum. Du willst es einfach nicht kapieren?? Hat das vielleicht was mit deiner Verfassung zu tun? Weil anderes kann man sich das echt nicht erklären!!!!
Persönlicher Angriff -> kann weg.
Wenn du einen Sparpreis mit BC50 buchst und die nicht vorliegt und du nur eine BC25 vorzeigst, zahlst du ganz normal die Differenz. PUNKT. Da gibt es auch kein Ermessensspielraum. Wenn was falsches vorliegt wird bezahlt. Falls du im Nachhhinein doch die richtige BC hast, verringert es sich ja auf 7€ Bearbeitungsgebühr. Das ist sogar noch kulant von der Bahn und muss sicher auch nicht sein.
Also von daher sind deine Argumentationen einfach nur Kindergarten :-)
Im Gegensatz zu dir belege ich meine Aussagen mit den Beförderungsbedingungen, die im Gegensatz zu deinen im Tarifkundeunterricht auswendig gelernten Sprüchen rechtlich relevant sind.
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Trage ich im Portemonaie eine BC25 oder eine BC50 mit mir herum? Dies festzustellen ist einfach. Eine Fahrkarte unter korrekter Angabe zu kaufen auch.
Meinen Tip zur Ausgangsfrage hast du gelesen?
Und wenn es zwei Tickets werden, dann kaufe ich eben zwei. Das dürfte den heimischen Drucker nicht überfordern.
Im Stornierungsfall ist man damit wesentlich schlechter gestellt. Bei der Buchung auf einem Ticket bekäme mdst EUR 49,80 erstattet, bei getrennten Tickets hingegen EUR 21,80. Bei einem einzelnen Ticket bekäme er also 129% mehr wieder zurück.
Hätte, hätte, Fahrradkette. Es ist dasselbe Problem wie z.B. beim Stückeln einer Reise (einer Person) auf zwei oder mehr Fahrscheine, weil das System keine Fahrkarte mit denselben Preisen für die ganze Strecke generieren konnte. Dann hat man im Verspätungsfall auch nicht dieselben Entschädigungsrechte. Selber schon erlebt, höflich das Zugpersonal gefragt und die Antwort bekommen, da könne man leider nichts machen.
Stell Dir einen Laden vor der einen Rabatt beim gleichzeitigen Kauf von zwei Produkten (aus einer Liste von Produkten) anbietet. Nun willst Du zwei spezifische Produkte kaufen, aber aus völlig anderen Gründen bekommt der Laden eines immer Montag angeliefert und das andere immer Donnerstag und weil es sich um frische Ware handelt werden beide Produkte nur jeweils zwei Tage lang verkauft. Selbe Antwort: Hätte, hätte, Fahrradkette.
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Was sollen jetzt noch gewisse Spielchen mit dem Zugpersonal um BB-Auslegungen, Deutungsversuche der Wörtchen
Voilà - du hast den Fehler gefunden. Interpretationsbedürftige BB bzw. AGB sind das genaue Gegenteil von kundenfreundlich; mehrdeutige oder widersprüchliche Klauseln - aus gutem Grund - sogar gesetzlich verboten. Hätte die DB eindeutig formulieren wollen - die Gelegenheit war da. Die Ausgestaltung der BB ist sicher kein Versehen.
Ich stimme musicus voll und ganz zu. Es ist ja völlig in Ordnung, wenn die DB das tatsächlich bewusst so möchte, dass man eine BC25+BC50 nicht auf einem Sparpreisticket kombinieren kann. Aber dann sollte das meiner Meinung nach klar kommuniziert werden, was ja im Moment nicht der Fall ist. Steht weder in den BB noch bei den "Konditionen", wenn man sich die Seiten über die BahnCard anschaut.
Dabei können solche Sachen durchaus ausschlaggebend bei der Kaufentscheidung sein, da die fehlende Kombinierbarkeit eben deutliche Nachteile hat (z.B. Gutscheine mit MBW, Stornogebühren, nicht zuletzt auch einfach Bequemlichkeit - wenn ich in einer Gruppe reise, möchte ich vielleicht nicht umständlich für jeden ein einzelnes Ticket buchen müssen*, die Namen eintragen usw.).
Ich vermute auch, dass wenn man ins Reisezentrum ginge und sich zu BahnCards beraten ließe, diesen Aspekt einige MitarbeiterInnen nicht auf dem Schirm hätten und falsch beraten würden.
* vor allem, solange es die DB weiterhin nicht hinkriegt, endlich einen "Warenkorb"-Funktion anzubieten
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Ich stimme musicus voll und ganz zu. Es ist ja völlig in Ordnung, wenn die DB das tatsächlich bewusst so möchte, dass man eine BC25+BC50 nicht auf einem Sparpreisticket kombinieren kann. Aber dann sollte das meiner Meinung nach klar kommuniziert werden, was ja im Moment nicht der Fall ist.
Finde mir ein komplexes Computerprogramm dessen Verhalten bis in jedes kleinste Detail 'klar kommuniziert' ist.
Funktioniert es denn am Automaten? In der Agentur? Im RZ?
Wenn es so gedacht wäre, dass zwei unterschiedliche Karten, die exakt den gleichen Rabatt bieten, nicht miteinander kombinierbar sein sollen, warum kann ich dann BC25 und BC25F kombinieren? Ist der gleiche Fall. (Die Antwort: da war es schon immer so, bei der BC50 erst, nachdem man das System schon vergurkt hatte.)
Falls du allerdings Beweise hast, dass man das System schon vor 25 Jahren extra so designt hat, dass 25 Jahre später nach Einführung der BC25 und des 25%-Rabattes für die BC50 in Deutschland, absichtlich keine gemeinsame Fahrkarte gebucht werden kann, dann nehme ich das zurück.
Es gibt die Beförderungs- und Tarifbedingungen und das Online-Buchungssystem. Wenn das letztere eine Buchung ausspuckt die dem ersteren widerspricht, ist das das Problem der Bahn. Im umgekehrten Fall ist es Dein Problem. Es besteht kein Rechtsanspruch alle Fahrkarten die nach den Beförderungsbedingungen möglich sind auch online erwerben zu können.
Bekommt man eine gemeinsame BC50+BC25-Fahrkarte eigentlich am Automaten oder im personenbedienten Verkauf?
Im Zweifelsfall hat das Online-Buchungssystem recht.
Das schließt sogar Falschberatung mit ein
Die Beförderungsbedingungen sind das theoretische Grundgerüst, in der Praxis gilt aber das Online-Buchungssystem. Stell Dir eine Computerspiel vor bei dem Autor/Entwickler ausführlich die Regeln nach denen es funktioniert beschrieben hat. Wenn im eigentlichen Computerspiel die Regeln nicht immer 100% eingehalten werden, dann bringt es rein gar nichts sich darüber aufzuregen.
Das mag ja sein - auch bei der DB bringt es nur wenig, "sich darüber aufzuregen", dass man ohne große Not das ohnehin bereits komplexe Tarifsystem für den deutschen Schienenverkehr noch weiter zu verkomplizieren. Abgesehen davon, wäre es ein Leichtes, das Buchungssystem so zu gestalten, dass auf einem einzigen Fahrschein (es handelt sich ja weder um abweichende Reisedaten noch um abweichende Konditionen) SP-Rabatte (die ebenfalls immer identisch, weil von der BC-Rabattstufe unabhängig, sind) für mehrere Reisende mit BCs verschiedener Rabattstufen abgebildet werden können. Ebenso wäre es ein Leichtes, die BB dahingehend präzise auszuformulieren, ob zwischen mit BC50 um 25% rabattierten SP und mit BC25 um 25% rabattierten SP unterschieden wird.
Selbst wenn man mit dem Programmierer (des Computerspiels oder des Online-Buchungssystem) direkt kommunizieren würden könne und die Diskrepanz zwischen den Regeln und dem Verhalten des Computers klar darstellen könnte, die Antwort wäre in beiden Fällen wohl: 'Yeah, well, that's life'.
Völlig richtig. BC-rabattierte SP-Kilometerpreise in Klasse 2 jenseits der 40-Cent-Marke: 'Yeah, well, that's life'.
"Teuer und kompliziert" scheint genau der neue Ruf zu sein, an dem die DB mit Hochdruck arbeitet.
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Nun willst Du zwei spezifische Produkte kaufen, aber aus völlig anderen Gründen bekommt der Laden eines immer Montag angeliefert und das andere immer Donnerstag und weil es sich um frische Ware handelt werden beide Produkte nur jeweils zwei Tage lang verkauft. Selbe Antwort: Hätte, hätte, Fahrradkette.
Eben: Hätte...
Nur sind die Produkte eben nicht notwendigerweise spezifisch! s. BB:
3.3.3 BahnCard Rabatt
Auf die Fahrkarten „Sparpreis“ wird bei Vorlage einer für die entsprechende Wagenklasse gültigen BahnCard 25 oder BahnCard 50 ein Rabatt von 25% gewährt. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen wird der BahnCard-Rabatt für alle Inhaber einer entsprechenden BahnCard gewährt.
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Ich stimme musicus voll und ganz zu. Es ist ja völlig in Ordnung, wenn die DB das tatsächlich bewusst so möchte, dass man eine BC25+BC50 nicht auf einem Sparpreisticket kombinieren kann. Aber dann sollte das meiner Meinung nach klar kommuniziert werden, was ja im Moment nicht der Fall ist.
Finde mir ein komplexes Computerprogramm dessen Verhalten bis in jedes kleinste Detail 'klar kommuniziert' ist.
Wir reden von gesetzeskonformen AGB, nicht von PC-Spielen.
Absurde Schikane
Im Gegensatz zu dir belege ich meine Aussagen mit den Beförderungsbedingungen, die im Gegensatz zu deinen im Tarifkundeunterricht auswendig gelernten Sprüchen rechtlich relevant sind.
Dann muss man sie halt einklagen, Papier kann auch geduldig sein.
Wer sagt denn das Deine Aussagemeinung auch richtig ist.
Wie war das mit den 3 Juristen und 5 Meinungen.
Zahlst Du denjenigen den Preis, wenn er sich auf Deine Auslegung hin so verhält, und es dann doch anders ist.
Keksi schreibt eben aus der Praxis, so wie es gemacht wird....
Beratungsresistenz auf ganzer Linie
Ich glaube du bist sowas von beratungsresistenz wie kein anderer hier im Forum. Du willst es einfach nicht kapieren?? Hat das vielleicht was mit deiner Verfassung zu tun? Weil anderes kann man sich das echt nicht erklären!!!!
Persönlicher Angriff -> kann weg.
Wenn du einen Sparpreis mit BC50 buchst und die nicht vorliegt und du nur eine BC25 vorzeigst, zahlst du ganz normal die Differenz. PUNKT. Da gibt es auch kein Ermessensspielraum. Wenn was falsches vorliegt wird bezahlt. Falls du im Nachhhinein doch die richtige BC hast, verringert es sich ja auf 7€ Bearbeitungsgebühr. Das ist sogar noch kulant von der Bahn und muss sicher auch nicht sein.
Also von daher sind deine Argumentationen einfach nur Kindergarten :-)
Im Gegensatz zu dir belege ich meine Aussagen mit den Beförderungsbedingungen, die im Gegensatz zu deinen im Tarifkundeunterricht auswendig gelernten Sprüchen rechtlich relevant sind.
Dein Beitrag kann ebenso "weg".
Es ist mir unverständlich, dass du nicht einsehen willst, das BC25 und BC50 unterschiedliche Produkte sind und unterschiedlich bepreist werden.
Du kannst auch keinen Maybach zum Preis vom Dacia und die Ausstattung vom Maybach im Dacia haben, nur weils beides Autos sind.
+1
Dein Beitrag kann ebenso "weg".
Zustimmung!
Es ist mir unverständlich, dass du nicht einsehen willst, das BC25 und BC50 unterschiedliche Produkte sind und unterschiedlich bepreist werden.
Du kannst auch keinen Maybach zum Preis vom Dacia und die Ausstattung vom Maybach im Dacia haben, nur weils beides Autos sind.
Ist nur durch gewollte Trollerei zu erklären und daher einfach ignorieren.
Denn: Don´t feed the Troll
--
Von mir besuchte Bahnhöfe
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Stand: 20.02.2026
Ganz ruhig!
die gehen nur nach den Ihnen bekannten Anweisungen.
In einem halben Satz gleich zwei äußerst problematische Punkte benannt, Glückwunsch. ;)
Beratungsresistenz auf ganzer Linie
Es ist mir unverständlich, dass du nicht einsehen willst, das BC25 und BC50 unterschiedliche Produkte sind und unterschiedlich bepreist werden.
Ich werde es einsehen, wenn es in den Beförderungsbedingungen steht.
Du kannst auch keinen Maybach zum Preis vom Dacia und die Ausstattung vom Maybach im Dacia haben, nur weils beides Autos sind.
Haha.
Absurde Schikane
Im Gegensatz zu dir belege ich meine Aussagen mit den Beförderungsbedingungen, die im Gegensatz zu deinen im Tarifkundeunterricht auswendig gelernten Sprüchen rechtlich relevant sind.
Absurd ist meines Erachtens wie Du Dich hier aufführst und – als Hobby-Jurist – meinst, Deine persönliche Auslegung sei der Weisheit letzter Schluss. Man mag ja Deine Meinung vertreten, man kann aber genauso gut argumentieren, dass BC25 und BC50 eben verschiedene Produkte sind, und wenn es zur Gültigkeit eines Tickets gehört, dass eine davon vorhanden ist, ist das eben nicht einfach austauschbar.
Zum Thema Schikane kann ich nur sagen, dass ich auch schon aus Versehen einen Sparpreis mit BC25-Rabatt gebucht habe, obwohl eine BC50 vorlag. Kurz vor Abfahrt habe ich es gemerkt und dem ZUB dann direkt erklärt, und siehe da: Alles okay, niemand wurde schikaniert. Ich gewinne allerdings den Eindruck, dass Du eher dazu tendierst, dass bei der Kontrolle die BB schon vor Dir liegen und das Hauptargument dann ist, ich habe mir die BB ausgedruckt und weiß daher, wie das hier zu laufen hat, und zwar auf jeden Fall besser als das Personal, dass das immerhin in Vollzeit und mit entsprechenden Dienstanweisungen ausgestattet macht.
Zusammenfassend: Natürlich habe die BB rechtliche Relevanz, dass bedeutet aber nicht, dass diese zwingend in der von Dir vorgenommenen Auslegung liegt.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Es ist mir unverständlich, dass du nicht einsehen willst, das BC25 und BC50 unterschiedliche Produkte sind und unterschiedlich bepreist werden.
Ich werde es einsehen, wenn es in den Beförderungsbedingungen steht.
Die BC25 ermöglicht 25% auf einen Normalpreis/Sparpreis und kostet 62/125€.
Die BC50 ermöglicht 50% auf einen Normalpreis bzw 25% auf einen Sparpreis und kostet 255/515€.
https://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/bahncard25-konditionen.shtml?dbkanal_007...
Das sind zwei grundverschiedene Leistungsumfänge. Da ist doch klar, dass man die nicht verknüpfen kann.
Du verlangst also vom Personal wider den Vorgaben des Leistungsumfangs zu handeln?
Also willst du doch den Maybach plus Ausstattung zum Dacia-Preis haben....
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Die BC25 ermöglicht 25% auf einen Normalpreis/Sparpreis und kostet 62/125€.
Die BC50 ermöglicht 50% auf einen Normalpreis bzw 25% auf einen Sparpreis und kostet 255/515€.
Das sind zwei grundverschiedene Leistungsumfänge. Da ist doch klar, dass man die nicht verknüpfen kann.
Du verlangst also vom Personal wider den Vorgaben des Leistungsumfangs zu handeln?
Also willst du doch den Maybach plus Ausstattung zum Dacia-Preis haben....
Bleib bitte beim Thema. Hier geht es darum, dass der Rabatt eines Sparpreises unabhängig davon ist, ob eine BC25 oder eine BC50 als Ermäßigungskarte eingesetzt wird, nämlich in beiden Fällen 25%. Und jetzt zeige mir bitte die Stelle in den Beförderungsbedingungen, die die Gültigkeit des Sparpreisrabatts in Höhe von 25% vom Typ der verwendeten Bahncard abhängig macht.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Die BC25 ermöglicht 25% auf einen [...] Sparpreis und kostet 62/125€.
Die BC50 ermöglicht [...] 25% auf einen Sparpreis und kostet 255/515€.
Das sind zwei grundverschiedene Leistungsumfänge.
Hinsichtlich der Anwendung auf ein und dasselbe Produkt (Sparpreis) besteht keinerlei Unterschied im Leistungsumfang.
Da ist doch klar, dass man die nicht verknüpfen kann.
BahnCard 25 und BahnCard 25 1. Klasse haben mitunter ebenfalls differierende Preise und Leistungsumfänge, können aber dennoch verknüpft werden (was deiner Argumentation zufolge "klarerweise" nicht gehen dürfte), BC25 und BC25F kann ich bei zwei Reisenden zur Rabattierung auf einem einzigen Ticket angeben.
Du verlangst also vom Personal wider den Vorgaben des Leistungsumfangs zu handeln?
Nein. Mit jeder BahnCard 25 und mit jeder BahnCard 50 ist der Sparpreis gem. BB um 25% zu rabattieren. Dass bei mehreren Reisenden nur BahnCards derselben Rabattstufe zur Ausstellung eines gemeinsamen Fahrausweises berechtigen, geht so aus den BB hingegen nicht hervor.
Also willst du doch den Maybach plus Ausstattung zum Dacia-Preis haben....
Nö. Man möchte nur mit Maybach und Dacia zur selben Zeit am selben Ort an derselben Tankstelle dieselbe Kraftstoffsorte zum selben Preis zapfen. Soll funktionieren. Alles Super.
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Ich stimme musicus voll und ganz zu. Es ist ja völlig in Ordnung, wenn die DB das tatsächlich bewusst so möchte, dass man eine BC25+BC50 nicht auf einem Sparpreisticket kombinieren kann. Aber dann sollte das meiner Meinung nach klar kommuniziert werden, was ja im Moment nicht der Fall ist.
Finde mir ein komplexes Computerprogramm dessen Verhalten bis in jedes kleinste Detail 'klar kommuniziert' ist.
Wir reden von gesetzeskonformen AGB, nicht von PC-Spielen.
Und Du denkst irgendein Gericht wird durchsetzen dass jede Fahrkartenkombination die gemäss AGB erlaubt ist auch im Online-Buchungssystem erhältlich sein muss? Träum weiter.
Wenn es irgendeine für Deutschland typische Eigenschaft gibt die mir am wenigsten gefällt, dann ist diese Rechthaberei.
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Und Du denkst irgendein Gericht wird durchsetzen dass jede Fahrkartenkombination die gemäss AGB erlaubt ist auch im Online-Buchungssystem erhältlich sein muss?
Wann und wo soll ich das geschrieben haben?
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Und Du denkst irgendein Gericht wird durchsetzen dass jede Fahrkartenkombination die gemäss AGB erlaubt ist auch im Online-Buchungssystem erhältlich sein muss?
Wann und wo soll ich das geschrieben haben?
Wieso das Wort ‚gesetzeskonform‘ in die Diskussion einwerfen, wenn es nichts gibt das am Ende dies auch durchsetzt?
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Wieso das Wort ‚gesetzeskonform‘ in die Diskussion einwerfen, wenn es nichts gibt das am Ende dies auch durchsetzt?
Woher nimmst du dieses Wissen? Im Übrigen gilt der alte Grundsatz nullo actore nullus iudex.
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Wieso das Wort ‚gesetzeskonform‘ in die Diskussion einwerfen, wenn es nichts gibt das am Ende dies auch durchsetzt?
Woher nimmst du dieses Wissen? Im Übrigen gilt der alte Grundsatz nullo actore nullus iudex.
Weil Du mir doch gerade zugestimmt hast, dass Du nicht hinter der Aussage stehst das ein Gericht dies durchsetzen würde:
„Wann und wo soll ich geschrieben haben [dass ich denke dass ein Gericht dies durchsetzen wird]?“
Leider keine "Spielchen" sondern Ernst
Weil Du mir doch gerade zugestimmt hast, dass Du nicht hinter der Aussage stehst das ein Gericht dies durchsetzen würde:
Nein. Liegt aber daran, dass ich mich nie darauf bezogen habe, was du mir penetrant als "dies" hingehalten hast, sondern stets widerspruchsfreie AGB im Blick hatte. Wie das Buchungsprogramm der DB funktioniert und ob es jede erdenkliche, nach BB nicht verbotene Fahrkarte ausstellen kann, ist mir in diesem Unterast der Diskussion völlig egal.